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Ausschreibung: Deutschland  Softwarepaket und Informationssysteme  Microsoft Handelspartnervertrag (Los 1) - DEU-Bonn
Softwarepaket und Informationssysteme
Dokument Nr...: 296908-2025 (ID: 2025050800543615869)
Veröffentlicht: 08.05.2025
*
  DEU-Bonn: Deutschland  Softwarepaket und Informationssysteme  Microsoft
Handelspartnervertrag (Los 1)
   2025/S 89/2025 296908
   Deutschland  Softwarepaket und Informationssysteme  Microsoft Handelspartnervertrag (Los
   1)
   OJ S 89/2025 08/05/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
   Lieferungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium
            des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
	    E-Mail: zib@bescha.bund.de
            Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
	    Titel: Microsoft Handelspartnervertrag (Los 1)
	    Beschreibung: Leistungsgegenstand ist die Bereitstellung von Produkten des Herstellers
	    Microsoft in Form von Softwarelizenzen, Subscriptions, Pflege- und Supportleistungen (insb.
	    Software Assurance) und produktnahen Dienstleistungen.
	    Kennung des Verfahrens: ef9c2f91-0321-45c0-a3e9-4d9c0f4fdc44
	    Interne Kennung: ZIB 12.06 - 9995/24/VV : 1
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
     2.1.3. Wert
            Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 570 000 000,00 EUR
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: 1. Der Prüfung, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe
            gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können
            bzw. müssen, dient das Formular  Eigenerklärung Ausschlussgründe . Bestehen Zweifel an
            der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann
            die Vorlage von weiteren Nachweisen (z. B. eines behördlichen Führungszeugnisses) verlangt
            werden. Bei einer Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen.
            Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits
            mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden. Für sonstige Dritte
            (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der
              Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für
	      sonstige Dritte nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird
              die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern. 2.
              Der Prüfung, ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt, der
              zum Ausschluss vom Verfahren führt, dient das Formular  Eigenerklärung Sanktionen
              Russland . Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im
              Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. 3.
	      Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist. 4. Die Leistung ist in der Regel
              deutschlandweit zu erbringen. In Ausnahmefällen ist auch eine Leistungserbringung im
	      Ausland erforderlich. 5. Die Gesamtleistung wird in folgende Mengenlose aufgeteilt: - Microsoft
              Handelspartnervertrag (Los 1) (ZIB 12.06 - 9995/24/VV : 1) mit einem Höchstwert von
              570.000.000  - Microsoft Handelspartnervertrag (Los 2) (ZIB 12.06 - 9995/24/VV : 2) mit
              einem Höchstwert von 473.000.000  - Microsoft Handelspartnervertrag (Los 3) (ZIB 12.06 -
              9995/24/VV : 3) mit einem Höchstwert von 473.000.000  Aus technischen Gründen erfolgt die
	      Vergabe in drei einzelnen Verfahren. 6. Abrufberechtigt sind neben den in dieser Liste
              aufgeführten Behörden auch alle weiteren Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung im
              Geschäftsbereich des BMF: - Bundeanstalt für Immobilienaufgaben - Bundesanstalt für
              Finanzdienstleistungsaufsicht - Bundesanstalt für Post und Telekommunikation -
	      Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH - BVVG Bodenverwertungs- und -
              verwaltungs GmbH - Deutsche Rentenversicherung Bund - FMS Wertmanagement AöR /
	      FMS-SG - Generalzolldirektion - Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung -
	      Informationstechnikzentrum Bund - Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-
	      Verwaltungsgesellschaft - Postbeamtenkrankenkasse - Versorgungsanstalt des Bundes und
              der Länder 7. Soweit im Zeitraum zwischen der Bekanntmachung des diesem Vertrag
	      zugrundeliegenden Vergabeverfahrens und dem Ende der Laufzeit der Rahmenvereinbarung
              durch den Auftraggeber oder unter dessen Beteiligung neue Behörden und Einrichtungen
              durch den Auftraggeber gegründet oder errichtet werden, gleichgültig ob in öffentlich
              rechtlicher (z.B. als Anstalt des öffentlichen Rechts) oder in privater Rechtsform (z.B. als
              GmbH), hat der Auftraggeber das Recht, diese als Bedarfsträger im Sinne der
	      Rahmenvereinbarung zu definieren. Eine Beteiligung im o.g. Sinne liegt bei Gesellschaften in
	      privater Rechtsform vor, wenn mehr als 50 % der Stimmen oder der Anteile durch den Bund
              oder durch diesen gemeinsam mit anderen öffentlichen Auftraggebern gehalten werden.
              Weitere Bedarfsträger können im Einvernehmen der Parteien hinzugefügt werden. 8. Gemäß
              der EU-Verordnung 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche
	      Subventionen besteht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens eine Melde- bzw.
              Erklärungspflicht. Das Beschaffungsamt des BMI ist verpflichtet, die eingereichten Meldungen
              bzw. Erklärungen an die EU-Kommission weiterzuleiten und Bewerber/Bieter bei
              Nichtbeachtung bestimmter Vorgaben aus dem Verfahren auszuschließen. Nähere
              Informationen finden Sie im Dokument  Hinweise für dieses Verfahren und besondere
              Bewerbungsbedingungen  sowie im Dokument  Hinweise für Bewerber und Bieter zum
              Formular FS-PP für die Meldung finanzieller Zuwendungen im Rahmen öffentlicher
              Vergabeverfahren gemäß der Verordnung (EU) 2022/2560. 9. Die Vergabeunterlagen (in
	      erster Linie Leistungsbeschreibung und Rahmenvereinbarung) wurden mit Hilfe der Kanzlei
              TCI Partnerschaft von Rechtsanwälten Müller Schmidt mbB erstellt. Diese Kanzlei wird auch
              bei der Durchführung des Verfahrens unterstützend tätig sein.
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
              Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: siehe Vergabeunterlagen
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0000
	    Titel: Microsoft Handelspartnervertrag (Los 1)
	    Beschreibung: Leistungsgegenstand ist die Bereitstellung von Microsoftprodukten in Form von
	    Softwarelizenzen, Abonnements, Pflege- und Supportleistungen (insb. Software Assurance)
            und Lizenzberatung für Produkte des Herstellers Microsoft, insbesondere wie sie bisher schon
            über die Vertragstypen EA und Select Plus bezogen werden. Hierzu gehören alle in den
            jeweils für diesen Auftrag maßgeblichen Händlerpreislisten für die Eurozone ( Eurozone Direct
            to Reseller ) von Microsoft aufgeführten Produkte, mit Ausnahme von Software-Produkten, die
            für Privatkunden bestimmt sind, z.B. Unterhaltungsprodukte wie Computer-Spiele (Home-
	    Entertainment). Der Abruf aus der Rahmenvereinbarung dieses Verfahrens setzt voraus, dass
            die vergaberechtlichen Voraussetzungen des § 31 Abs. 6 VgV für einen Abruf gegeben sind.
            Diese Rahmenvereinbarung darf daher nur insoweit genutzt werden, wie für die konkret zu
	    beziehenden Microsoftprodukte ein produktspezifischer Bedarf vorliegt, der nicht anders als
	    mit dem entsprechenden Microsoftprodukt gedeckt werden kann. Zur Klarstellung: Azure
            Cloud Services können aufgrund vorstehender Regelung über diese Rahmenvereinbarung nur
            ausnahmsweise beschafft werden, nämlich nur dann und nur insoweit, wie diesbezüglich
	    ebenfalls ein produktspezifischer Bedarf besteht. Dies ist bei Azure Services der Fall, die der
            Ergänzung von On-Premise-Softwareprodukten oder von Microsoft-Online-Diensten dienen,
            für die ebenfalls ein produktspezifischer Bedarf besteht und die aufgrund der Nutzungsrechte
            bzw. technischer Restriktionen von Microsoft nur über dasselbe Vertragsmodell beschafft
            werden können, z.B. Azure Hybrid Use Benefit (AHUB) - SA Benefits oder Extended Security
            Updates für ältere Microsoftprodukte. Das Vorliegen eines produktspezifischen Bedarfs im o.g.
            Sinne ist bereits bei der Bedarfsabfrage durch die Bedarfsträger erklärt worden und wird vor
            Erteilung jedes Einzelauftrages erneut durch den jeweiligen Bedarfsträger geprüft. Die
            Erteilung eines Einzelauftrages ist nur möglich, wenn und soweit ein solcher
	    produktspezifischer Bedarf auch in diesem Zeitpunkt noch besteht.
	    Interne Kennung: LOT-0000
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 12 Monate
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
            hier beschrieben: Sofern der Höchstwert durch die Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert
	    sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen um ein Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht
            spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung
            beträgt aber maximal vier Jahre.
     5.1.5. Wert
            Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 570 000 000,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	    Beschreibung: Es werden keine Nachweise gefordert
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: 2. Kriterien zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gem. § 45
              VgV 2.1 Gesamtumsatzangabe im einschlägigen Bereich über die letzten drei Jahre (A-
              Kriterium) Geben Sie den Netto-Jahresumsatz Ihres Unternehmens für die letzten 3
              abgeschlossenen Geschäftsjahre zu dem gemäß Leistungsgegenstand einschlägigen
              /spezifischen Geschäftsbereich an. Es werden mindestens 60 Mio.  Jahresumsatz (pro Jahr)
              im einschlägigen Geschäftsbereich gefordert. 2.2 Gesamtmitarbeiterangabe im einschlägigen
              Bereich über die letzten drei Jahre (A-Kriterium) Geben Sie bitte an, wie viele der Mitarbeiter
              in den letzten drei Geschäftsjahren auf den gemäß Leistungsgegenstand einschlägigen
              /spezifischen Geschäftsbereich entfallen. Es werden mindestens 20 Mitarbeiter (pro Jahr) im
              einschlägigen Geschäftsbereich gefordert. 2.3 Betriebshaftpflichtversicherung (A-Kriterium)
              Für die Auftragnehmerin und jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft muss
              während der gesamten Vertragslaufzeit eine Industriehaftpflichtversicherung für Sach- und
              Personenschäden über mindestens den Betrag von 2 Million Euro und eine
              Industriehaftpflichtversicherung für Vermögensschäden über mindestens den Betrag von 3
	      Millionen Euro bestehen. Eine Pauschalversicherung (Sach-, Personen- &
              Vermögensschäden) über den Betrag von mindestens 5 Million Euro (mindestens 2 Millionen
              Personenschäden/Sachschäden und mindestens 3 Millionen Vermögensschäden) wird als
              äquivalent angesehen. Die Auftragnehmerin wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende
              des jeweiligen Einzelvertrages aufrechterhalten, mindestens aber bis zur Verjährung der
              Mängelansprüche. _________________________ Für die drei Mengenlose dieses
	      Vergabeverfahrens gelten keine Angebots- oder Zuschlagslimitierungen. Beachten Sie jedoch
              bitte, dass, wenn Sie an den Vergabeverfahren für mehr als ein Los teilnehmen möchten, die
	      geforderten quantitativen Mindestanforderungen an den Umsatz (Kriterium 2.1) und an die
              Anzahl der Mitarbeitenden (Kriterium 2.2) summiert erfüllt sein müssen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: 3. Kriterien zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV
	      3.1 Unternehmensdarstellung (A-Kriterium) Zeigen Sie auf, wie Ihr Unternehmen (unter
              Beachtung der Lizenzkette) gewährleistet, dass der Besteller alle geforderten Nutzungsrechte
              an den Software-Produkten des Lizenzgebers Microsoft tatsächlich erhält. Der Nachweis kann
	      durch eine entsprechende Microsoft-Autorisierung oder auch durch einen anderen
              gleichwertigen Nachweis geführt werden. Wird der Nachweis nicht über eine Microsoft-
              Autorisierung geführt, obliegt der Nachweis der Gleichwertigkeit ebenfalls dem Bewerber. Aus
	      dem Nachweis muss insbesondere hervorgehen, dass Sie seitens des Lizenzgebers
	      berechtigt sind, die Leistungen im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsgegenstand zu
              erbringen. Eigenerklärungen des Bewerbers gelten weder als Nachweis der Erfüllung der
	      Anforderungen noch als Nachweis der Gleichwertigkeit einer anderen Nachweisform.
	      Beschreiben Sie, wie der Zugriff Ihres Unternehmens auf das Microsoft-Partnernetzwerk
              erfolgt. Die Ausführungen MÜSSEN zweifelsfrei belegen, dass dem Besteller alle geforderten
              Nutzungsrechte an den Microsoft- Produkten tatsächlich eingeräumt werden und die
              Ressourcen des Microsoft-Partnernetzwerks offiziell genutzt werden können. Begrenzen Sie
              Ihre Ausführungen hierzu auf max. 500 Wörter bzw. max. 3 DIN A4-Seiten inkl. Grafiken. 3.2
              Referenzen (A-Kriterium) Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Leistungsgegenstand (in
	      Bezug auf Microsoft - Bereitstellung von Softwarelizenzen, Subscriptions, Pflege- und
              Supportleistungen und Erbringung produktnaher Dienstleistungen) und Ihre hierfür relevanten
              Erfahrungen anhand von drei (3) Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung dar.
	      Folgende inhaltliche Anforderungen werden an die zu benennenden Referenzen gestellt: -
              Beschreibung der ausgeführten Leistungen, - Wert des Auftrages(netto in Euro) - Zeitraum der
              Leistungserbringung, - Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz
              mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgende Mindestanforderungen an
              die benannten Referenzen: - Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich
	      ist das Datum der letzten Leistungserbringung, gerechnet bis zum Ende der Frist zur Abgabe
              der Teilnahmeanträge). - Die Referenzen müssen eine zusammenhängende Laufzeit von
              mehr als zwölf Monaten aufweisen (maßgeblich ist das Ende der Frist zur Abgabe der
              Teilnahmeanträge). - Die Referenzen müssen sich auf unterschiedliche Kunden beziehen. -
              Die Referenzen müssen jeweils alle wesentlichen Aspekte des Ausschreibungsgegenstandes,
              mit Ausnahme von Beratungsleistungen in Bezug auf souveränen Microsoftangebote (z.B.
	      Delos Cloud), umfasst haben. - Eine der Referenzen muss sich auf eine Rahmenvereinbarung
              mit mehreren Einzelaufträgen verschiedener Bedarfsträger beziehen. - Eine der Referenzen
              weist ein Auftragsvolumen von >= 30.000.000  netto auf. Sofern es sich um Referenzen
	      handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand (z.B.
	      der erreichte Meilenstein im Projekt) anzugeben. Im Falle eines nicht erfolgreichen Projektes
	      soll grob beschrieben werden, weshalb es sich bei dem eingereichten Referenzprojekt um
              kein Erfolgreiches handelt. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt
	      werden. Es sind nur drei (3) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere
	      Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach
              Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den
              entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das
              Beschaffungsamt des BMI, weitere als bedingungsgemäß betrachtete Referenzen
              einzureichen. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu
              verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom
              Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte
              Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen
              Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
              vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über
              die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind,
	      kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der
	      Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und
	      Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus
              vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Die Fortsetzung der Kriterien erfolgt unter
               Zusätzliche Informationen .
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Der Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium.
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 100,00
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
	    html?id=758401
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=758401
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/05/2025 11:30:00 (UTC+2) Eastern European Time,
	    Central European Summer Time
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Siehe Vergabeunterlagen
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/05/2025 11:31:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
	    Summer Time
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf
              Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren
              gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das
	      Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen
              durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß
              innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3
              S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der
              Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der
              in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber
              dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem
              Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb
              von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der
              Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den
              Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1
              GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser
              Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf
              elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach
              Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an
              die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113
              Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die
	      Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer
	      weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und
              Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden
	      Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und
              Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
              Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für
	      Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-7001
	    Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium
            des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
	    Registrierungsnummer: t:0049228996100
            Postanschrift: Brühler Straße 3
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Zentralstelle IT-Beschaffung
	    E-Mail: zib@bescha.bund.de
	    Telefon: +49 22899610-3535
	    Fax: +49 22899610-871000
	    Internetadresse: http://www.bescha.bund.de
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
              Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
              Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
              Dienstleistungen vergibt/abschließt
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-7004
	    Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
	    Registrierungsnummer: t:022894990
            Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53113
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
	    Telefon: +49 2289499-0
	    Fax: +49 2289499-163
	    Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-7005
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   10. Änderung
              Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 2eb0aef0-663c-42d6-bd60-
	      7bcb46319447-01
              Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
              Beschreibung: Verlängerung der Angebotsfrist.
      10.1. Änderung
	    Abschnittskennung: LOT-0000
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f0a8ecc2-c2b2-4795-93c0-d48d2d3325d3 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/05/2025 19:07:37 (UTC+2) Eastern
	      European Time, Central European Summer Time
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 89/2025
              Datum der Veröffentlichung: 08/05/2025
Referenzen:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=758401
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=758401
http://www.bescha.bund.de
http://www.bundeskartellamt.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202505/ausschreibung-296908-2025-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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