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Ausschreibung: Deutschland  Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit  Oberflächenabdichtung Deponieabschnitt B2_Deponie Nißma -Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) - DEU-Naumburg
Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
Dokument Nr...: 310688-2025 (ID: 2025051400580730106)
Veröffentlicht: 14.05.2025
*
  DEU-Naumburg: Deutschland  Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und
Sicherheit  Oberflächenabdichtung Deponieabschnitt B2_Deponie Nißma
-Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
   2025/S 92/2025 310688
   Deutschland  Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit 
   Oberflächenabdichtung Deponieabschnitt B2_Deponie Nißma - Sicherheits- und
   Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
   OJ S 92/2025 14/05/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd-AöR Görschen
	    E-Mail: info@awsas.de
            Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
            des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Oberflächenabdichtung Deponieabschnitt B2_Deponie Nißma - Sicherheits- und
	    Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
            Beschreibung: Im Rahmen der Stilllegung der Deponie Nißma soll der Abschnitt B 2 mit einer
            Oberflächenabdichtung versehen werden. Die Bauleistungen erfolgen im Bereich der Deponie
            Nißma, wobei die eigentlichen Bauarbeiten auf einer Gesamtfläche von rund 2,5 ha
            stattfinden. Auf Grund der Größe und der zeitlichen Abhängigkeiten wird von einer Bauzeit von
            August 2025 bis März 2027 ausgegangen. Für diese Bauleistungen sind die
            Überwachungsleistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators inkl.
	    erforderlicher Anpassungen des vorhandenen Arbeits- und Si-cherheitsplanes zu erbringen.
	    Kennung des Verfahrens: 4248f8ea-a0e4-465a-9fee-bf276c30c65f
	    Interne Kennung: W-90 / 10 / 2025 (L)
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 71317200 Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und
	    Sicherheit
     2.1.2. Erfüllungsort
            Ort im Europäischen Wirtschaftsraum
     2.1.4. Allgemeine Informationen
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
	    Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bildung krimineller Vereinigung - Zwingender
            Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
              Bildung terroristischer Vereinigungen - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1
	      GWB.
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung -
              Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB.
              Betrugsbekämpfung: Betrug oder Subventionsbetrug - Zwingender Ausschlussgrund nach §
	      123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB.
              Korruption: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung - Zwingender
              Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB.
	      Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Menschenhandel,
              Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung - Zwingender Ausschlussgrund nach §
	      123 Abs. 1 Nr. 10 GWB.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Verstöße
              gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen - Zwingender
              Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Verstöße gegen Verpflichtungen
              zur Zahlung von Steuern oder Abgaben - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr.
	      1 GWB.
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen umweltrechtliche
              Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen sozialrechtliche
              Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen arbeitsrechtliche
              Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
              Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1
	      Nr. 2 GWB.
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Insolvenz - Fakultativer
              Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Mit
              Insolvenz vergleichbares Verfahren - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2
	      GWB.
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Einstellung der beruflichen Tätigkeit - Fakultativer
              Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
	      Schweres berufliches Fehlverhalten: Schwere Verfehlung - Fakultativer Ausschlussgrund
              gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB.
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
              Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
	      Abs. 1 Nr. 4 GWB.
	      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Interessenkonflikt -
              Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB.
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
              Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
	      Abs. 1 Nr. 6 GWB.
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mangelhafte
              Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
	      Abs. 1 Nr. 7 GWB.
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens - Fakultativer
              Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB.
              Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Es gelten
              die nationalen Ausschlussgründe nach TVergG LSA und VgV.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Oberflächenabdichtung Deponieabschnitt B2_Deponie Nißma - Sicherheits- und
	    Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
	    Beschreibung: Aufgabenstellung, Vorgehensweise und Zielsetzung der sicherheitstechnischen
            Koordination sind der Sanierungsplanung bzw. dem vorläufigen Sicherheits- und
            Gesundheitsschutzplan für die Maßnahme zu entnehmen (siehe Anlagen -
            Vergabeunterlagen). Daneben sind die einschlägigen Vorschriften des Arbeits-, Gesundheits-
            und Brandschutzes zu berücksichtigen. Alle Tätigkeiten der sicherheitstechnischen
	    Koordination sind, auch wenn im folgenden Text nicht explizit darauf eingegangen wird,
            entsprechend den anerkannten Regeln und dem Stand der Technik durchzuführen. Der
            SiGeKo hat die Koordination und Überwachung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen
            gemäß  Baustellenverordnung (BauStellV) und  DGUV Regel 101-004 (ehemals BGR 128)
            zu übernehmen und entsprechend die Sachkunde RAB 30 und die Sachkunde nach DGUV
	    Regel 101-004 (ehemals BGR 128) vorzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die
	    arbeitsmedizini-sche Eignung des vor Ort eingesetzten Personals vor Arbeitsaufnahme der
            Leistungen beim Auf-traggeber vorzuliegen hat. Der SiGeKo nach BaustellV hat grundsätzlich
            folgende Aufgaben wahrzunehmen:  Sichtung der Ausführungsunterlagen  Aktualisierung
            des vorliegenden Arbeits- und Gesundheitsschutzplanes (SIGE-Plan)  Aktualisierung des
            vorliegenden Sicherheitsplanes (A+S-Plan)  Abstimmungen mit AG und zuständigen
            Behörden und Berufsgenossenschaften  Prüfung der Betriebsanweisungen des AN Bau 
            Vorankündigung gem. BauStellV  Festlegen von Meldepflichten aller am Bau Beteiligten
            durch den SiGeKo  Durchführung der Erstbelehrung  Kontrolle von Unterweisungen und
            Belehrungen des AN Bau  Optimierung des Bauablaufes bezüglich Sicherheit in Abstimmung
            mit allen Beteiligten  Koordination, Organisation und Regelung des Zutritts zur Baustelle 
            Kontrolle der Einhaltung der Baustellenordnung und Absicherung der Baustelle  Regelmäßige
            Begehungen der Baustelle zur Überwachung der Einhaltung der im SIGE-Plan und in den
            Betriebsanweisungen festgelegten Forderungen  Kontrolle des Nachweisbuches über die
            Sicherheitsunterweisungen  Etablierung sicherheitstechnischer Standards nach § 4
            Arbeitsschutzgesetz  Koordinierung und Prüfung verschiedener Einzelgewerke hinsichtlich
            gegenseitiger Ge-fährdungen  Organisation von Sicherheitsberatungen und
	    Sicherheitsbegehungen im Rahmen der Bau-beratungen, inkl. deren Auswertung und
            Überwachung der Mängelbeseitigung  Prüfung von Nachweisen, Prüfzertifikaten etc. und von
            Geräten  Überprüfen von sicherheitstechnischen Einrichtungen und Schutzmaßnahmen 
            Einschreiten bei erkennbaren Gefahrenzuständen  Dokumentationspflichten Im Rahmen des
            Baufortschritts ist erforderlichenfalls eine Überarbeitung / Anpassung / Fort-schreibung des
	    Arbeits- und Gesundheitsschutzplanes (SIGE-Plan) und des Sicherheitsplanes (A+S-Plan)
            vorzunehmen. Die Gültigkeit der dort erfassten Vorschriften, Regeln und Informatio-nen sind
            zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Vom sicherheitstechnischen Koordinator ist
	    eine laufende Dokumentation und Auswertung in Form von Tagesberichten und eine
            Berichterstattung in Bauberatungen vorzunehmen. Folgende Vorgänge sind zu
            dokumentieren:  Erstbelehrung der Beschäftigten und Kontrolle der Einhaltung von
            Betriebsanweisungen  Erlassene Schutzmaßnahmen  Kontrolle / Vorkommnisse bezüglich
            der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften  Zustand / Vollständigkeit der persönlichen
              Schutzausrüstung  Funktionsfähigkeit der Schutzeinrichtungen der Maschinen und Geräte 
              Besuche / Anweisungen des Bauherrn und der zuständigen Behörden  Arbeitsunfälle und
              Vorkommnisse  Abschlussbericht über die Bauzeit
	      Interne Kennung: W-90 / 10 / 2025 (L)
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 71317200
	    Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Am Geyersberg 1
	    Stadt: Elsteraue
	    Postleitzahl: 06729
	    Land, Gliederung (NUTS): Burgenlandkreis (DEE08)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 28/08/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 05/03/2027
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch
            geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
            Beschreibung: Mit dem Angebot abzugeben: 1. Leistungsverzeichnis / Preisblatt  wird nicht
            nachgefordert. (Das Fehlen dieser Unterlage führt zum Ausschluss des Angebotes.) 2.
            Angebotsschreiben (Formblatt 633) 3. Beiliegendes Formblatt 124_LD  Eigenerklärung zur
            Eignung (Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei); alternativ Einheitliche
            Europäische Eigenerklärung 4. Beiliegendes Formblatt 233 - Verzeichnis der
            Nachunternehmerleistungen - sofern zutreffend 5. Beiliegendes Formblatt 234 - Erklärung
	    Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben
            wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft)
            sofern erforderlich 6. Beiliegendes Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten
            anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen
            wird; bei Abgabe mehrere Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem sich der Bieter der
            Kapazitäten anderer Unternehmen bedient) sofern erforderlich 7. Beiliegende Eigenerklärung,
            Mindeststundenentgelte und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA) 8. Beiliegende
            Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA) 9.
            Beiliegende Eigenerklärung Artikel 5k EU-Sanktionspaket Allgemeine Hinweise: 1. Anstelle
            der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die
              Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-
              Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. 2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die
              Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.
              3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die
              Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn
              diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das
              Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor
	      weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf
              gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen  FB 632 EU). 4.
	      Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres
              Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher
              Sprache beizufügen. 5. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den
              Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und
              Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes
	      Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass
              die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten
              vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen
              bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der
              vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist.
              Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer
              nachvollziehbaren Begründung möglich. 7. Im Falle von Widersprüchen in den
              Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise
              gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 8.
	      Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von
              30.000  für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug
              aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern. Unterlagen, welche auf
	      gesondertes Verlangen einzureichen sind, siehe unten weiteres Abschnitt  Andere
              wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen  (siehe auch ausführlich abschließende Liste in
	      den Vergabeunterlagen)
	      Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
              Beschreibung: Mit dem Angebot abzugeben: Qualifikationsnachweise gemäß RAB 30 Der
	      Koordinator hat seine baufachlichen, arbeitsschutzfachlichen und speziellen Kenntnisse sowie
	      seine praktischen Erfahrungen als geeigneter Koordinator durch geeignete Unterlagen
              (Zertifikate nach RAB 30,. Weiterbildungen) nachzuweisen. Allgemeine Hinweise: 1.
	      Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle
              über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das
              Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. 2. Für alle Mitglieder der
              Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den
              gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen
              (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen
              Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die
              Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden.
              Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch
	      vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch
              Bewerbungsbedingungen  FB 632 EU). 4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben,
	      haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige
              Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 5. Bei der elektronischen
              Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von
              eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die
              Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen
	      nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in
              den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach
              Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei
              nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von
              der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung
              vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 7. Im Falle von
              Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten
              Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung
	      genannten Anforderungen. 8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber
              ab einem Auftragswert von 30.000  für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt
              werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.
	      Unterlagen, welche auf gesondertes Verlangen einzureichen sind, siehe unten weiteres
              Abschnitt  Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen  (siehe auch ausführlich
              abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
              Beschreibung: Mit dem Angebot abzugeben: Referenzen: Für die Beurteilung der Eignung
              sind mindestens zwei Referenznachweise über vergleichbare Leistungen - SiGeKo mit
              mindestens folgenden Angaben vorzulegen: 1. Angabe des Empfängers der Leistung mit
              Ansprechpartner und Kontaktdaten 2. Art der ausgeführten Leistung 3. Angabe des
              Auftragswertes 4. Liefer- bzw. Erbringungszeitraum maßgebender Zeitraum: Referenzen in
              den letzten fünf Jahren Allgemeine Hinweise: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine
              Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und
              Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden.
              2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen
              entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Bei Einsatz von Kapazitäten
              anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die
              vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In
	      diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV
              geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben
	      genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern.
              (siehe auch Bewerbungsbedingungen  FB 632 EU). 4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der
	      BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
              Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 5. Bei
              der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die
              Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend.
              Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-
	      Unterlagen nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem.
              Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und
              Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen
              müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und
              Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur
              bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung
              möglich. 7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten
              Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die
	      in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 8. Entsprechend der gesetzlichen
              Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000  für den Bieter, auf
	      dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister
              gem. § 6 WRegG abfordern. Unterlagen, welche auf gesondertes Verlangen einzureichen
	      sind, siehe unten weiteres Abschnitt  Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen
              (siehe auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)
	      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
	      Beschreibung: Mit dem Angebot abzugeben: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
              oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder Bestätigung über die Eintragung
	      in einem Berufsregister Allgemeine Hinweise: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine
              Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und
              Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden.
              2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen
              entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Bei Einsatz von Kapazitäten
              anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die
              vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In
	      diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV
              geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben
	      genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern.
              (siehe auch Bewerbungsbedingungen  FB 632 EU). 4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der
	      BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
              Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 5. Bei
              der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die
              Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend.
              Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-
	      Unterlagen nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem.
              Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und
              Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen
              müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und
              Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur
              bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung
              möglich. 7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten
              Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die
	      in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 8. Entsprechend der gesetzlichen
              Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000  für den Bieter, auf
	      dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister
              gem. § 6 WRegG abfordern. Unterlagen, welche auf gesondertes Verlangen einzureichen
	      sind, siehe unten weiteres Abschnitt  Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen
              (siehe auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
              Beschreibung: Mit dem Angebot abzugeben: Gültiger Nachweis über Berufs- oder
              Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben über Personen-, Sach- und/oder
              Vermögensschäden und mit Ablaufdatum bzw. Nachweis, dass zum Zeitpunkt der
              Angebotsöffnung eine solche Versicherung besteht. Nachweis oder Eigenerklärung, dass im
              Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in
              Höhe von 1,0 Mio.  und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von
              1,0 Mio.  gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der
              Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Allgemeine
	      Hinweise: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer
              Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-
              VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. 2. Für alle Mitglieder
              der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den
              gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen
              (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen
              Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die
              Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden.
              Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch
	      vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch
              Bewerbungsbedingungen  FB 632 EU). 4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben,
	      haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige
              Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 5. Bei der elektronischen
              Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von
              eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die
              Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen
	      nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in
              den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach
              Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei
              nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von
              der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung
              vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 7. Im Falle von
              Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten
              Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung
	      genannten Anforderungen. 8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber
              ab einem Auftragswert von 30.000  für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt
              werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.
	      Unterlagen, welche auf gesondertes Verlangen einzureichen sind, siehe unten weiteres
              Abschnitt  Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen  (siehe auch ausführlich
              abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)
	      Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
              Beschreibung: Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, folgende Nachweise und
              Erklärungen auf gesondertes Verlangen abzufordern: Umsatz des Unternehmens in den
              letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu
	      vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
              anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Allgemeine Hinweise: 1. Anstelle der
              Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die
              Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-
              Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. 2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die
              Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.
              3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die
              Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn
              diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das
              Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor
	      weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf
              gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen  FB 632 EU). 4.
	      Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres
              Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher
              Sprache beizufügen. 5. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den
              Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und
              Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes
	      Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass
              die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten
              vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen
              bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der
              vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist.
              Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer
              nachvollziehbaren Begründung möglich. 7. Im Falle von Widersprüchen in den
              Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise
              gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 8.
	      Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von
              30.000  für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug
              aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern. (siehe auch ausführlich
              abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
              Beschreibung: Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, folgende Nachweise und
              Erklärungen auf gesondertes Verlangen abzufordern: 1. Formblatt 236 -
              Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - sofern zutreffend 2. Beiliegendes Formblatt
              124_LD  Eigenerklärung zur Eignung von allen Nachunternehmern/ Eignungsleihen
              (Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei) alternativ Einheitliche Europäische
              Eigenerklärung - sofern zutreffend 3. Beiliegende Eigenerklärung, Mindeststundenentgelte und
              Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA) von allen Nachunternehmern - sofern zutreffend 4.
              Benennung der für die Leitung vorgesehene/n Person/en 5. Unbedenklichkeitsbescheinigung
	      der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (maximal 6 Monate alt)
	      6. Unbedenklichkeitsbescheinigung mindestens einer Krankenkasse (maximal 6 Monate alt) 7.
	      Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls
	      das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt (maximal 6 Monate alt) 8.
              Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
              Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (maximal 6 Monate alt) 9.
              Produktdatenblätter benannter Fabrikate 10. Kalkulation (Einzelpreisaufgliederung), sofern
              Aufklärungsbedarf besteht, Allgemeine Hinweise: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch
              eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer-
              und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt
              werden. 2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und
              Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Bei Einsatz von
              Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen
              auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind
              präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in
              der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere
	      Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes
              Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen  FB 632 EU). 4. Bewerber, die
	      nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres
              Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in d deutscher
              Sprache beizufügen. 5. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den
              Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und
              Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes
	      Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass
              die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten
              vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen
              bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der
              vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist.
              Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer
              nachvollziehbaren Begründung möglich. 7. Im Falle von Widersprüchen in den
              Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise
              gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 8.
	      Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von
              30.000  für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug
              aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern. (siehe auch ausführlich
              abschließende Liste in den Vergabeunterlagen)
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/06/2025 23:59:00 (UTC+2) Eastern
	    European Time, Central European Summer Time
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
	    html?id=772174
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=769301
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 17/06/2025 10:30:00 (UTC+2) Eastern European Time,
	    Central European Summer Time
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 44 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: 1. Leistungsverzeichnis oder Kurzleistungsverzeichnis / Preisblatt
            für das/die angebotene/-n Los/-e als PDF-Datei mit den Eintragungen der Angebotspreise des
            Bieters. Eine Nicht-Abgabe dieser PDF-Datei führt zum Ausschluss des Angebotes. Diese
	    Unterlagen werden nicht nachgefordert.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 17/06/2025 10:31:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
	    Summer Time
            Zusätzliche Informationen: Es findet keine öffentliche Öffnung der Angebote statt, da hier ein
            Offenes Verfahren (elektronisches Verfahren; EU-weit nach VgV) durchgeführt wird.
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
              Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	      Kein dynamisches Beschaffungssystem
	      Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Fristen zur Einleitung eines
            Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen.
            Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15
            Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
            wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	    Burgenlandkreis
	    Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Abfallwirtschaft
            Sachsen-Anhalt Süd-AöR Görschen
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Burgenlandkreis
	    Organisation, die Angebote bearbeitet: Burgenlandkreis
	    Beschaffungsdienstleister: Burgenlandkreis
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Burgenlandkreis
	    Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 15084-0000-36
            Postanschrift: Schönburger Straße 41
	    Stadt: Naumburg (Saale)
	    Postleitzahl: 06618
	    Land, Gliederung (NUTS): Burgenlandkreis (DEE08)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Rechts- und Ordnungsamt, Zentrale Vergabestelle
	    E-Mail: vergabestelle@blk.de
	    Telefon: 000
	    Fax: +49 3445731755
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffungsdienstleister
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
	    Organisation, die Angebote bearbeitet
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-
	    Anhalt
	    Registrierungsnummer: t:0345 514-0
            Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
	    Stadt: Halle (Saale)
	    Postleitzahl: 06112
	    Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
	    Telefon: +49 345 514-0
	      Rollen dieser Organisation:
              Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd-AöR Görschen
	    Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 15084341-0000-89
            Postanschrift: Südring 8a
            Stadt: Mertendorf OT Görschen
	    Postleitzahl: 06618
	    Land, Gliederung (NUTS): Burgenlandkreis (DEE08)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: info@awsas.de
	    Telefon: +49344452230
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
	    Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
       8.1. ORG-0004
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e3f3f4c3-5d43-4782-923a-e0edc284bc9e - 02
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/05/2025 00:00:00 (UTC+2) Eastern
	      European Time, Central European Summer Time
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 92/2025
              Datum der Veröffentlichung: 14/05/2025
Referenzen:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=769301
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=772174
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202505/ausschreibung-310688-2025-DEU.txt
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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