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Ausschreibung: Tischlerarbeiten Möbel - DEU-Osterholz-Scharmbeck
Schulmöbel
Zimmer- und Tischlerarbeiten
Dokument Nr...: 312381-2025 (ID: 2025051500422731819)
Veröffentlicht: 15.05.2025
*
  DEU-Osterholz-Scharmbeck: Deutschland  Zimmer- und Tischlerarbeiten  BBS
OHZ: Tischlerarbeiten Möbel
   2025/S 93/2025 312381
   Deutschland  Zimmer- und Tischlerarbeiten  BBS OHZ: Tischlerarbeiten Möbel
   OJ S 93/2025 15/05/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Bauleistung
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Landkreis Osterholz
	    E-Mail: vergabe@landkreis-osterholz.de
            Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: BBS OHZ: Tischlerarbeiten Möbel
            Beschreibung: Der Landkreis Osterholz beabsichtigt für die Berufsbildenden Schulen
            Osterholz-Scharmbeck Tischlerarbeiten (Möbel) zu vergeben.
	    Kennung des Verfahrens: dd3c688f-67d6-4bc1-82c2-3c12b9787826
	    Interne Kennung: 2025002609
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
	    Haupteinstufung (cpv): 45422000 Zimmer- und Tischlerarbeiten
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 39160000 Schulmöbel
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Osterholz-Scharmbeck
	    Postleitzahl: 27711
	    Land, Gliederung (NUTS): Osterholz (DE936)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vob-a-eu -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
            Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Gemäß §
            123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
            Korruption: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
            Betrugsbekämpfung: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV
            und § 16 VOB/A
            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
            Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und §
	      16 VOB/A
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und
              § 16 VOB/A
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Gemäß § 123, 124 GWB, §
              57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gemäß § 123, 124
              GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
              Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gemäß §
              123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42
              Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Gemäß §
              123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
              Schweres berufliches Fehlverhalten: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16
	      VOB/A
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1
              VgV und § 16 VOB/A
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1
              VgV und § 16 VOB/A
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Gemäß §
              123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42
              Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
              Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gemäß § 123,
              124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
              Zahlungsunfähigkeit: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: BBS OHZ: Tischlerarbeiten Möbel
            Beschreibung: Der Landkreis Osterholz beabsichtigt für die Berufsbildenden Schulen
            Osterholz-Scharmbeck Tischlerarbeiten (Möbel) zu vergeben.
	    Interne Kennung: 3e01bb78-7ef6-4d47-a071-b8f6b9958162
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
	    Haupteinstufung (cpv): 45422000 Zimmer- und Tischlerarbeiten
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 39160000 Schulmöbel
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Andere Laufzeit: Unbekannt
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
            Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
            Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
            Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Nicht
            präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das
            ausgefüllte Formblatt 124  Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch des Bundes) 
	    vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister,
	    Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben
            und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der
	    Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei
            Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen
	    Nachunternehmen abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in
            der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender
            Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte
	    Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
            Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Besondere Ausführungsbedingungen: Bei
            der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und
            Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der
            Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des
	    Mindestlohngesetzes zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben
            des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG),
            der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem
            auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten
            Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG - Bauhaupt- und Baunebengewerbe -) zahlt.
            Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer
            abzugeben (§ 13 NTVergG). Alternativ wird eine einheitliche europäische Eigenerklärung
            (EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert.
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
              Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
              Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
              Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Nicht
              präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das
              ausgefüllte Formblatt 124  Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch des Bundes) 
	      vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister,
	      Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben
              und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der
	      Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei
              Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen
	      Nachunternehmen abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in
              der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender
              Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte
	      Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
              Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Besondere Ausführungsbedingungen: Bei
              der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und
              Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der
              Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des
	      Mindestlohngesetzes zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben
              des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG),
              der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem
              auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten
              Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG - Bauhaupt- und Baunebengewerbe -) zahlt.
              Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer
              abzugeben (§ 13 NTVergG). Alternativ wird eine einheitliche europäische Eigenerklärung
              (EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert.
              Kriterium: Anzahl der Führungskräfte
              Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
              Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
              Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Nicht
              präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das
              ausgefüllte Formblatt 124  Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch des Bundes) 
	      vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister,
	      Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben
              und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der
	      Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei
              Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen
	      Nachunternehmen abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in
              der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender
              Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte
	      Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
              Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Besondere Ausführungsbedingungen: Bei
              der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und
              Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der
              Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des
	      Mindestlohngesetzes zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben
              des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG),
              der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem
              auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten
              Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG - Bauhaupt- und Baunebengewerbe -) zahlt.
              Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer
              abzugeben (§ 13 NTVergG). Alternativ wird eine einheitliche europäische Eigenerklärung
              (EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert.
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
              Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
              Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
              Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Nicht
              präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das
              ausgefüllte Formblatt 124  Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch des Bundes) 
	      vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister,
	      Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben
              und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der
	      Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei
              Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen
	      Nachunternehmen abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in
              der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender
              Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte
	      Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
              Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Besondere Ausführungsbedingungen: Bei
              der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und
              Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der
              Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des
	      Mindestlohngesetzes zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben
              des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG),
              der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem
              auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten
              Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG - Bauhaupt- und Baunebengewerbe -) zahlt.
              Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer
              abzugeben (§ 13 NTVergG). Alternativ wird eine einheitliche europäische Eigenerklärung
              (EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert.
              Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
              Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
              Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
              Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Nicht
              präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das
              ausgefüllte Formblatt 124  Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch des Bundes) 
	      vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister,
	      Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben
              und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der
	      Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei
              Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen
	      Nachunternehmen abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in
              der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender
              Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte
	      Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
              Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Besondere Ausführungsbedingungen: Bei
              der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und
              Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der
              Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des
	      Mindestlohngesetzes zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben
              des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG),
              der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem
              auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten
              Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG - Bauhaupt- und Baunebengewerbe -) zahlt.
              Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer
              abzugeben (§ 13 NTVergG). Alternativ wird eine einheitliche europäische Eigenerklärung
              (EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert.
	      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
              Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
              Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
              Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Nicht
              präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das
              ausgefüllte Formblatt 124  Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch des Bundes) 
	      vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister,
	      Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben
              und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der
	      Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei
              Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen
	      Nachunternehmen abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in
              der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender
              Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte
	      Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
              Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Besondere Ausführungsbedingungen: Bei
              der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und
              Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der
              Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des
	      Mindestlohngesetzes zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben
              des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG),
              der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem
              auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten
              Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG - Bauhaupt- und Baunebengewerbe -) zahlt.
              Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer
              abzugeben (§ 13 NTVergG). Alternativ wird eine einheitliche europäische Eigenerklärung
              (EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert.
	      Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
              Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
              Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
              Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Nicht
              präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das
              ausgefüllte Formblatt 124  Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch des Bundes) 
	      vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister,
	      Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben
              und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der
	      Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei
              Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen
	      Nachunternehmen abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in
              der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender
              Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte
	      Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
              Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Besondere Ausführungsbedingungen: Bei
              der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und
              Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der
              Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des
	      Mindestlohngesetzes zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben
              des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG),
              der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem
              auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten
              Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG - Bauhaupt- und Baunebengewerbe -) zahlt.
              Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer
              abzugeben (§ 13 NTVergG). Alternativ wird eine einheitliche europäische Eigenerklärung
              (EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
              Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
              Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
              Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Nicht
              präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das
              ausgefüllte Formblatt 124  Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch des Bundes) 
	      vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister,
	      Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben
              und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der
	      Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei
              Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen
	      Nachunternehmen abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in
              der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender
              Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte
	      Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
              Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Besondere Ausführungsbedingungen: Bei
              der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und
              Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der
              Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des
	      Mindestlohngesetzes zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben
              des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG),
              der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem
              auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten
              Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG - Bauhaupt- und Baunebengewerbe -) zahlt.
              Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer
              abzugeben (§ 13 NTVergG). Alternativ wird eine einheitliche europäische Eigenerklärung
              (EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert.
	      Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
              Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
              Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
              Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Nicht
              präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das
              ausgefüllte Formblatt 124  Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch des Bundes) 
	      vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister,
	      Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben
              und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der
	      Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei
              Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen
	      Nachunternehmen abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in
              der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender
              Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte
	      Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
              Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Besondere Ausführungsbedingungen: Bei
              der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und
              Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der
              Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des
	      Mindestlohngesetzes zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben
              des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG),
              der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem
              auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten
              Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG - Bauhaupt- und Baunebengewerbe -) zahlt.
              Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer
              abzugeben (§ 13 NTVergG). Alternativ wird eine einheitliche europäische Eigenerklärung
              (EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert.
	      Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
              Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
              Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
              Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Nicht
              präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das
              ausgefüllte Formblatt 124  Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch des Bundes) 
	      vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister,
	      Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben
              und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der
	      Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei
              Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen
	      Nachunternehmen abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in
              der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender
              Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte
	      Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
              Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Besondere Ausführungsbedingungen: Bei
              der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und
              Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der
              Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des
	      Mindestlohngesetzes zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben
              des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG),
              der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem
              auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten
              Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG - Bauhaupt- und Baunebengewerbe -) zahlt.
              Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer
              abzugeben (§ 13 NTVergG). Alternativ wird eine einheitliche europäische Eigenerklärung
              (EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Preis
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 100,00
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
              Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/06/2025 11:00:00 (UTC+2) Eastern
	      European Time, Central European Summer Time
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.
	      bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/930e6df3-15ee-4c6f-aeb9-cad7d9096c64
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api
	    /supplier/external/deeplink/subproject/930e6df3-15ee-4c6f-aeb9-cad7d9096c64
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 17/06/2025 11:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
	    Central European Summer Time
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-
            EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 17/06/2025 11:00:00 (UTC+1) Central European Time, Western European
	    Summer Time
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
	    Osterholz
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
	    Digitalisierung
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	      Offizielle Bezeichnung: Landkreis Osterholz
	      Registrierungsnummer: 12bf6417-be60-4c71-99e4-dfaa57b4f15e
	      Abteilung: Zentrale Vergabestelle
              Postanschrift: Osterholzer Straße 23
	      Stadt: Osterholz-Scharmbeck
	      Postleitzahl: 27711
	      Land, Gliederung (NUTS): Osterholz (DE936)
	      Land: Deutschland
	      Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
	      E-Mail: vergabe@landkreis-osterholz.de
	      Telefon: +49 47919301290
	      Internetadresse: https://www.landkreis-osterholz.de/ausschreibungen
	      Profil des Erwerbers: https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off
	      Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
	    Registrierungsnummer: 77d36f32-d3ac-47f5-a15c-02d4d529de2e
            Abteilung: Regierungsvertretung Lüneburg
	    Postanschrift: Auf der Hude 2
            Stadt: Lüneburg
	    Postleitzahl: 21339
            Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
	    Land: Deutschland
            Kontaktperson: Regierungsvertretung Lüneburg
	    E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
	    Telefon: +49 4131150
	    Fax: +49 41312943
	    Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27364&
	    article_id=93032&_psmand=18
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: bbed66a6-2169-40d6-9b78-8854683d9b1b - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/05/2025 08:07:07 (UTC+2) Eastern
	      European Time, Central European Summer Time
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 93/2025
              Datum der Veröffentlichung: 15/05/2025
Referenzen:
https://www.landkreis-osterholz.de/ausschreibungen
http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27364&article_id=93032&_psmand=18
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202505/ausschreibung-312381-2025-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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