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Ausschreibung: Deutschland  Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen  TSK25010 Verwertung von Alttextilien - DEU-Karlsruhe
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 370230-2025 (ID: 2025061001473691721)
Veröffentlicht: 10.06.2025
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  DEU-Karlsruhe: Deutschland  Beseitigung und Behandlung von
Siedlungsabfällen  TSK25010 Verwertung von Alttextilien
   2025/S 109/2025 370230
   Deutschland  Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen  TSK25010 Verwertung von
   Alttextilien
   OJ S 109/2025 10/06/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Stadt Karlsruhe Hauptamt
	    E-Mail: vergabestelle@ha.karlsruhe.de
            Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
	    Titel: TSK25010 Verwertung von Alttextilien
            Beschreibung: Die Stadt Karlsruhe  Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe  als öffentlich-
            rechtlicher Entsorgungsträger (Auftraggeber, im Folgenden bezeichnet als AG) betreibt ein
            stadtweites Sammelsystem für Alttextilien und Altschuhe (im Folgenden Alttextilien genannt) in
            stadteigenen, stationären Sammelcontainern. Gegenstand der Ausschreibung ist die
	    Beauftragung eines Dritten (Auftragnehmer, im Folgenden bezeichnet als AN) mit der
            Bereitstellung von Wechselbrücken, der Abholung, dem Transport, der Sortierung und der
            ordnungsgemäßen und schadlose Verwertung der Alttextilien entsprechend der Vorschriften
	    des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG).
	    Kennung des Verfahrens: bc66c327-cf9c-41a8-b32f-b8f6f969fa86
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
	    Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Die
            zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe ergeben sich aus § 123 und 124 Gesetz
            gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (siehe auch Eigenerklärung)
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Bereitstellung von Wechselbrücken, Sortierung und Verwertung von Alttextilien
            Beschreibung: 4.1 Sammlung der Alttextilien durch den AG Für die Sammlung der Alttextilien
            sind im Stadtgebiet und auf den Wertstoffstationen stationäre Sammelbehälter des AG
	    aufgestellt. Die Alttextilien werden durch Mitarbeitende des AG aus den Sammelcontainern
            entnommen, vorsortiert, Schuhe soweit möglich gebündelt und lose Textilien in
            Kunststoffsäcke verpackt. Bereits in Kunststoffsäcken verpackte Alttextilien aus den
	    Altkleidercontainern werden direkt ohne weitere Sichtung in die Sammelfahrzeuge des AG
            verladen. Offensichtliche Störstoffe werden entfernt, durch den AG entsorgt und fließen nicht
            in die Gewichtsberechnung mit ein. 4.2 Bereitstellung von Wechselbrücken Die Bereitstellung
            von Wechselbrücken und die Annahme der Alttextilien erfolgt an der Übergabestelle beim:
            Team Sauberes Karlsruhe Standort Deponie West Wikingerstraße 25 76189 Karlsruhe
            Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, mit Ausnahme von Feiertagen von 8:00 - 15:00 Uhr. Der
            AN hat an der genannten Übergabestelle fünf baugleiche Wechselbrücke bereit zu stellen. Die
            Wechselbrücken müssen witterungsbeständig sein und eine Höhe von mindestens 100 cm bis
            maximal 120 cm (gemessen von Geländeoberkante bis Wechselbrücke, Bodenoberkante)
            aufweisen. Um einen reibungslosen Vertragsübergang zu gewährleisten, sind bereits zwei
            Wechselbrücken durch den AN eine Woche vor Beginn des Leistungszeitraums
            bereitzustellen. Mit Beginn der Vertragslaufzeit sind alle fünf Wechselbrücken nach Absprache
	    bereitzustellen. Die bei der Sammlung durch den AG erfassten Alttextilien werden durch den
            AG in die vom AN bereitzustellenden Wechselbrücken umgeladen. Die Abholung der
            beladenen Wechselbrücken hat nach schriftlichem Abruf per E-Mail des AG am vom AG
	    avisierten Termin zu erfolgen. Der AN bekommt den avisierten Termin dabei immer
	    mindestens 48 Stunden vorher vom AG mitgeteilt. Bei der Abholung sind leere, baugleiche,
            Wechselbrücken durch den AN am Übernahmeort anzuliefern. In der Regel sind die
            Wechselbrücken zweimal pro Woche auszutauschen. Der Tausch der Wechselbrücken kann
            nur zu den Öffnungszeiten der Deponie West erfolgen. Die Einfahrt ist bis spätestens 45
            Minuten vor Schließung möglich. 4.3 Gewichtserfassung Die mit Alttextilien bestückten
            Sammelfahrzeuge des AG werden vor dem Verladen auf die Wechselbrücken des AN auf der
            Eingangswaage des AG an der Übergabestelle gewogen. Zuvor werden die vorher
            gesammelten offensichtlichen Störstoffe entfernt. Die Alttextilien werden anschließend vom
            AG in die bereitgestellten Wechselbrücken des AN verladen. Die entleerten Sammelfahrzeuge
            werden abschließend auf der Ausgangswaage des AG an der Übergabestelle gewogen. Die
	    somit ermittelte Differenz stellt das Nettogewicht der angelieferten Alttextilien dar und gilt als
            Abrechnungsgrundlage für den AG und AN. Eine Kopie der Wiegescheine wird dem AN für die
            monatliche Abrechnung zur Verfügung gestellt. Die Erfassung der Wiegemenge
	    (Outputmenge) erfolgt in elektronischer Form als Excel-Tabelle und wird dem AN elektronisch
            monatlich übermittelt. Hierzu ist dem AG nach Auftragserteilung eine E-Mail-Adresse des AN
            zu nennen. Vor dem Abtransport der mit Alttextilien befüllten Wechselbrücken muss die
	    gesammelten Mengen auf der geeichten Waage des AG gewogen werden. Die Waage
            befindet sich in unmittelbarer Nähe zu den zur Verfügung gestellten Stellplätzen der
            Wechselbrücken. Dabei wird zunächst der komplette mit leeren Wechselbrücken beladene
            Hängerzug zur Ermittlung des Taragewichts verwogen. Nach dem Tausch der
            Wechselbrücken wird der mit Alttextilien beladene Hängerzug zur Ermittlung des
	    Bruttogewichts verwogen. Die Differenz zwischen Bruttogewicht und Taragewicht stellt das
	    Nettogewicht dar. Dies dient lediglich als Referenzverwiegung. Abrechnungsgrundlage stellen
	    die Verwiegungen der Sammelfahrzeuge dar. 4.4 Transport Der Transport im
            vertragsgegenständlichen Sinn umfasst alle Leistungen der Raumüberwindung nach
            Abschluss der Abholung der Wechselbrücken bis zu den vom AN bestimmten
	      Erstbehandlungs-, Sortier-, Endverwertungs- und gegebenenfalls Beseitigungsanlagen. Dazu
              gehören auch eventuelle Umladungen der Alttextilien. Die Transportleistungen in der
              Transportkette des AN haben ausschließlich mit Fahrzeugen, die mindestens die
              Schadstoffnorm Euro 6 erfüllen, zu erfolgen. Alle Fahrzeuge des AN sowie Wechselbrücken
              und eventuelle Anhänger müssen alle Anforderungen gemäß der Straßenverkehrs-
              Zulassungs-Ordnung erfüllen. Explizit hat der AN darauf zu achten, dass die eingesetzten
              Fahrzeuge nach Straßenverkehrsordnung nicht überladen sind. 4.5 Sortierung und
              Verwertung Der AN gewährleistet eine qualitativ hochwertige Alttextilverwertung. Dabei ist die
              Umsetzung der Abfallhierarchie (§ 6 KrWG) und der EU-Richtlinien in der jeweils geltenden
              Fassung unbedingt zu beachten. Für die Verwertung der Alttextilien gelten folgende Kriterien.
              Für die Wiederverwendung (Secondhand) der übernommenen Alttextilien wird eine
              Mindestquote von 60 % angestrebt. Für die stoffliche Verwertung (Recycling) der
              übernommenen Alttextilien wird eine Mindestquote von 15 % angestrebt.
	      Interne Kennung: LOT-0001 TSK25010
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Andere Laufzeit: Unbekannt
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
            Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	    CVD))
            Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
	    festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
            Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
            Beschreibung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der
            Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes
            Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung (siehe
            Formular Eigenerklärung), dass, - nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß
            § 123 GWB vorliegen, d.h. keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens
            Verantwortlicher gehandelt hat (auch Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige
            Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus den Gründen des § 123 GWB
            rechtskräftig verurteilt wurde und gegen das Unternehmen auch keine Geldbuße nach § 30
              des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig
	      festgesetzt wurde, - der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
              Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt, - nachweislich keine fakultativen
              Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - eine Eintragung im Berufs- oder
	      Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt, - der Bieter bei der
              Berufsgenossenschaft angemeldet ist; Begründung soweit keine gesetzliche Verpflichtung
	      hierzu besteht - der Bieter nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833
              /2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die
              Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die eine
	      Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen - der Bieter im Vergabeverfahren keine
              vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
              Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes
              Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung (siehe
              Formular Eigenerklärung), dass, - über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den
              Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils
              bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, jedoch nur sofern entsprechende
              Angaben verfügbar sind (ansonsten Gründungsdatum des Unternehmens) - eine
              Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen vorliegt:  mind. 1 Mio  für
              Sachschäden je Schadensfall,  mind. 2,5 Mio  für Personenschäden je Schadensfall, Soweit
              keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der
	      Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von sieben
              Tagen abgeschlossen wird, abzugeben. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines Versicherers
              beizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird. Technische und berufliche
              Leistungsfähigkeit: Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt
              schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung (siehe Formular Eigenerklärung), über -
              Referenzprojekte (Mindestanzahl 3): Erklärung, dass innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre
              eine mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen ausgeführt wurde. Unter
              Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift,
	      Ansprechpartner, Telefonnummer, Email-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit.
              Außerdem sind folgende Nachweise/Unterlagen einzureichen 1.Nachweis/Zertifikat als
              Entsorgungsfachbetrieb nach §§ 56 u.57 KrWG 2.Immissionsschutzrechtliche Genehmigung
              nach 4. BImSchV für die Sortier- und Verwertungsstelle 3.Schriftliche Beschreibung der
	      Sortiereinrichtungen sowie der Verwertungsbetriebe 4.Ein Nachweis zur vertraglichen
              Anbindung des AN an die Sortierbetriebe oder Offenlegung seiner Geschäftsanteile an 5.Ein
              lückenloses Konzept über alle Schritte der Vermarktung/Verwertung unter Angabe des
	      Verwertungsortes und der Verwertungsart der Alttextilien inklusive der Verwertungsquoten
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E87493287
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E87493287
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 07/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
              Mitteleuropäische Sommerzeit
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 55 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 Absatz 2ff. VgV
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 07/07/2025 10:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
	    Karlsruhe
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
            von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig,
            soweit, 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
            Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
            innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
            Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB), 2. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	    zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
            Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2
            GWB), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
            sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
            gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB), 4. mehr als 15
            Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
            wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Stadt Karlsruhe Hauptamt
	    Registrierungsnummer: Leitweg-ID DE143589000
	    Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 14-18
	    Stadt: Karlsruhe
	    Postleitzahl: 76133
	      Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: vergabestelle@ha.karlsruhe.de
	      Telefon: +49721133-0
	      Internetadresse: https://www.karlsruhe.de
	      Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
	    Karlsruhe
	    Registrierungsnummer: 08-A9866-40
	    Stadt: Karlsruhe
	    Postleitzahl: 76137
	    Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer@rpk-bwl.de
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 16c6bfd2-9c36-451c-aa28-23f516cc253f - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/06/2025 11:16:41 (UTC+2) Osteuropäische
              Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 109/2025
              Datum der Veröffentlichung: 10/06/2025
Referenzen:
https://www.karlsruhe.de
https://www.subreport.de/E87493287
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202506/ausschreibung-370230-2025-DEU.txt
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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