Titel :
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DEU-Flensburg - Deutschland Beratung im Bereich Projektleitung technische Projektleitung für das Projekt SH-Navi
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025082000563674187 / 544845-2025
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Veröffentlicht :
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20.08.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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12.09.2025
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Angebotsabgabe bis :
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19.09.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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72200000 - Softwareprogrammierung und -beratung
72224000 - Beratung im Bereich Projektleitung
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DEU-Flensburg: Deutschland Beratung im Bereich Projektleitung
technische Projektleitung für das Projekt SH-Navi
2025/S 158/2025 544845
Deutschland Beratung im Bereich Projektleitung technische Projektleitung für das Projekt
SH-Navi
OJ S 158/2025 20/08/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Digitalagentur Smarte Grenzregion GmbH
E-Mail: vergabestelle@bbt-kanzlei.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes
öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: technische Projektleitung für das Projekt SH-Navi
Beschreibung: Die Stadt Flensburg und die Kreise Schleswig-Flensburg und Nordfriesland
sind seit 2022 als Smarte Grenzregion zwischen den Meeren (SGR) eines von bundesweit
73 MPSCs (Modellprojekte Smart Cities). Das Modellprojekt unterstützt Maßnahmen, bei
denen durch die Nutzung von Daten der Alltag der Menschen erleichtert, die
Lebensverhältnisse verbessert und die Region zukunftsfest gemacht werden sollen. Um die
Mobilitätswende auch in den ländlichen Räumen voranzubringen, müssen attraktive,
komfortable und einfach nutzbare Alternativen zum motorisierten Individualverkehr zur
Verfügung gestellt und v.a. sichtbar gemacht werden. Ein wichtiger Baustein dafür sind digitale
Angebote und die Verfügbarkeit von zugrundeliegenden Mobilitätsdaten. So wird der Umstieg
vom Auto auf den Umweltverbund einfacher. Und genau da setzt das SH-Navi an: Mit dem
SH-Navi soll eine intermodale Mobilitätsplattform entstehen, die für jede nachgefragte
Relation, ganz nach den Wünschen und Möglichkeiten der Nutzenden, Angebote des ÖPNV,
den Fuß- und Radverkehr, aber auch den Individual- und den Bedarfsverkehr (bspw. On-
Demad-Verkehre des Projektes SMILE24) in der Region sowie Mitfahrangebote miteinander
kombiniert und dabei verfügbare Echtzeit-Informationen, bspw. aus dem ÖPNV und von
SHaringanbietern, berücksichtigt. Die Digitalagentur Flensburg plant daher für das
Modellprojekt Smarte Grenzregion zwischen den Meeren mit dem Projekt SH-Navi die
Entwicklung eines Mobilitätsportals zur individuellen intermodalen Routen- und Reiseplanung
in der Region sowie perspektivisch bis zum Ende des Förderzeitraums (Ende 2027) die
Anknüpfung dieses Dienstes an die entstehende Regionale Info-App. Ein erster Prototyp des
Portals existiert bereits und soll im Rahmen des Förderprojektes nach den Vorgaben des
Auftraggebers weiterentwickelt werden. Dieser Prototyp des SH-Navi basiert auf der
Pionierarbeit des Referenz-Projektes Stadtnavi in Herrenberg, welches auf Grundlage der
Open-Source-Software-Projekte OpenTripPlanner (USA) und Digitransit (Finnland) entwickelt
wurde. Für das Projektbündel Adaptive Mobilität wurde eine interkommunale Arbeits- und
Lenkungsgruppe mit Expertxinnen aus den beteiligten Kommunen gegründet, welche bei der
Umsetzung des SH-Navi als Stakeholder einzubeziehen ist. Der SH-Navi verfolgt das
langfristige Ziel eines landesweiten Rollouts und richtet sich im ersten Schritt zunächst primär
an alle Einwohnerxinnen der Smarten Grenzregion zwischen den Meeren und der
benachbarten KielRegion . Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen sowie die Förderbank KfW unterstützen mit dem Bundesprogramm Modellprojekte
Smart Cities (MPSC) seit 2019 Städte und Gemeinden dabei, innovative Lösungen für eine
nachhaltige und digitale Entwicklung in Städten und Regionen zu entwickeln. Es handelt sich
um ein Fördermittelprojekt. Im Projekt SH-Navi kooperiert die SGR eng mit dem
benachbarten MPSC Smarte KielRegio . Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung der
MPSC ist unterzeichnet.
Kennung des Verfahrens: 7b8143fd-b903-4179-a444-9d2b04bf80e6
Interne Kennung: 588-25
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt
im Rahmen eines EU-weiten offenen Verfahrens gemäß den Vorschriften des 4. Teils des
Gesetzes gegen Wettbe-werbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV).
Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine
unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Die
Bieter, die form- und fristgerecht ein wertbares Angebot abgegeben haben, werden im
vorliegenden Verfahren zudem aufgefordert, sich und ihr Angebot vor dem Auftraggeber im
Rahmen einer Präsentation vorzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Präsentationen
als Videokonferenz durchzuführen oder vollständig auf die Durchführung von Präsentationen
zu verzichten und auf Grundlage der eingereichten Angebote eine Vergabeentscheidung zu
treffen. Auf der Grundlage der eingereichten Angebote wird eine Rangfolge der Bieter nach
Maßgabe einer Bewertungsmatrix gebildet. Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen
Angebot nach der Bewertungsmatrix als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag
erteilen.
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72224000 Beratung im Bereich Projektleitung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Flensburg
Postleitzahl: 24937
Land, Gliederung (NUTS): Flensburg, Kreisfreie Stadt (DEF01)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6J5803 Das Angebotsschreiben
nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter Schlusstermin für den Eingang der Angebote
festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten
und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de
/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen
sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des
Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf
hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von
Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische
Vergabeportal Deutsches Vergabeportal (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben
Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3
GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet,
innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei
der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3
GWB unzulässig.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: § 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung
krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b
StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263
StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder
gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB
(Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB
(Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht
anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist,
dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge
zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. §
124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist,
über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels
Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet
oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4.
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das
Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt
werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines
früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf
Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des
öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19
MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben
unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen. Die Anlage A3 - Erklärungen zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB ist mit dem Angebot
abzugeben.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: technische Projektleitung für das Projekt SH-Navi
Beschreibung: Gegenstand des Auftrags ist die technische Projektleitung für das Projekt SH-
Navi . Zur erfolgreichen Umsetzung wird ein erfahrener technischer Projektleiter als externe
Projektleitung benötigt, der die Entwicklung und kontinuierliche Optimierung des Produkts
maßgeblich steuert. Dies beinhaltet insbesondere die Kommunikation aller Beteiligten zu
gewährleisten und das Projekt voranzubringen. Weitere konkrete Aufgaben sind das Erstellen
eines Lastenheftes für die Vergabe der softwaretechnische Umsetzung des Vorhabens SH-
Navi , das Erstellen eines Pflichtenheftes für die die Umsetzung der einzelnen Schritte (nach
erfolgter Ausschreibung) in Abstimmung mit der teamseitigen Projektleitung des
Auftraggebers, die Überwachung der Softwareentwicklung, der Abgleich des Pflichtenheftes
mit dem Lastenheft aus der Ausschreibung, Fehlerdokumentation und Sicherstellung der
Fehlerelemination, die Kontrolle im Test-Betrieb, Fehleranalyse und die Koordination der
weiteren Fehlerelemination im Test- und später im Livebetrieb. Im ersten Schritt ist
insbesondere die Mitwirkung an der Erstellung der Vergabeunterlagen und in der
Durchführung der Vergabe an einen geeigneten Softwareentwickler für die technische
Umsetzung des Vorhabens (Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb des Portals) prioritär.
Diese Arbeiten erfolgen in enger Abstimmung und Kooperation mit der teamseitigen
Projektleitung in der Digitalagentur und bei der Lead-Gebietskörperschaft (Kreis Schleswig-
Flensburg). Weiterhin wird vom Auftragnehmer eine Mitwirkung in der Vernetzung mit anderen
Kommunen im bereits existierenden Netzwerk von Stadtnavi-basierten Instanzen erwartet.
Rolle technische Projektleitung im Projektkontext Zum Rollenverständnis in der Umsetzung
soll folgende Übersicht der zentralen Umsetzungsakteure mit den ihnen zugedachten Rollen
dienen. Rolle Inhalte Verantwortlich Entwicklerteam Software(weiter)entwicklung gemäß
gemeinsamem Backlog, Implementierung von Features, Bugfixes, aktive Rolle in der
Weiterentwicklung der Dienste Vorschläge für neue Features etc.) Entwicklerteam, welches
durch ein separates Vergabeverfahren zu beauftragen ist. Inhaltliche Projektleitung
Gesamtkoordination, Release-Management Regionales Community- und Stakeholder-
Management Die inhaltliche Projektleitung wird durch das Modellprojekt Smarte Grenzregion
zwischen den Meeren (SGR) gestellt. Technische Projektleitung/ Technischer Supervisor
Technische Standards, Qualität, Sicherheit, Architektur, Code Review Erstellung von Lasten-
und Pflichtenhaften für Softwareentwickler Mitwirkung an überregionalem Community-
Management (Stadtnavi-Netzwerk; internationale Entwickler-Community Die inhaltliche
Projektleitung ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Das Zusammenspiel und die
Aufgabentrennung zwischen Gesamtprojektseitiger Projektleitung und technischer
Projektleitung ist im Laufe des Prozesses verhandelbar i.S. einer Aufgabenübertragung
untereinander, wo dies sachlich geboten erscheint. Die Rolle des noch zu findenden
Dienstleisters für die Softwareentwicklung bleibt davon unberührt. Laufzeit Der Vertrag beginnt
mit Zuschlag. Die Vertragsdauer beträgt mindestens 12 Monate, und endet spätestens mit
Ablauf des Förderzeitraums des Gesamtvorhabens Smarte Grenzregion im Dezember 2027.
Budget Für die einmaligen Leistungen, die wiederkehrenden Leistungen und einen Teil der
Leistungen nach Aufwand (vgl. hierzu die Anlage 2 - Leistungsverzeichnis und Preisblatt - P
(Preisblatt) - Nr. P1, P2 sowie P3.1) wird über den gesamten Zeitraum ein maximales Budget i.
H.v. 150.000,00 Euro (brutto) vorgegeben.
Interne Kennung: 588-25
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72224000 Beratung im Bereich Projektleitung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Flensburg
Postleitzahl: 24937
Land, Gliederung (NUTS): Flensburg, Kreisfreie Stadt (DEF01)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 20
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Die Vertragsdauer
beträgt mindestens 12 Monate, und endet spätestens mit Ablauf des Förderzeitraums des
Gesamtvorhabens Smarte Grenzregion im Dezember 2027. Der Vertrag verlängert sich nach
der Mindestlaufzeit jeweils um einen (1) weiteren Monat, wenn nicht eine der Parteien zwei
Wochen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit / des Verlängerungsendes kündigt.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: 1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum
vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen
vorzulegen. 1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der
Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen
werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bieter im Auftragsfall die
erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: 1.9 Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022
/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: 2.1 Erklärung
über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden
Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit mindestens folgenden Deckungssummen: - 1,0 Mio.
EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss
mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in
voller Höhe bestehen. Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den
beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei
Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch
jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: 2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024). Hinweis: Bei Bietergemeinschaften
/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt
darzustellen.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: 3.1 Erklärung zur
deutschen Sprache in Wort und Schrift (durch Abgabe des Angebots)
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: 3.2 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von
Referenzprojekten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab 01.01.2022), welche im Hinblick auf die
Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind. Es sind mindestens 3
Referenzprojekte zu benennen, bei denen der Mitarbeiter/ die Mitarbeiterin in der Rolle als
technische Projektleitung (Technischer Projektleiter, technischer Supervisor oder Product
Owner) in einem IT-Entwicklungsprojekt tätig war und das Projekt erfolgreich abgeschlossen
wurde. Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind darüber hinaus folgende
Angaben notwendig: - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail) -
Kurze Beschreibung der Leistung / des Projekts - Konkret erbrachter Leistungsgegenstand /
Anteil an der Gesamtleistung - Auftragswert in EUR (netto) - Leistungszeitraum (Beauftragung
/ Beginn / Abschluss / ggf. Abnahme) - Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur
Einhaltung der Qualitäts-, Zeit- und Kostenvorstellungen des Auftraggebers
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Wertungspreis gem. der Anlage 2 - Leistungsverzeichnis und Preisblatt, Blatt P
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistung
Beschreibung: Leistungspunkte gem. der Anlage 2 - Leistungsverzeichnis und Preisblatt, Blatt
LA
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/09/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6J5803
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6J5803
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6J5803
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/09/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gilt die Regelung des § 56 VgV: (1) Die
Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und
fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der
öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der
Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der
Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen
nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche
Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom
Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer
von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/09/2025 11:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort: Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch durch mindestens 2 Vertreter des
öffentlichen Auftraggebers.
Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV sind Bewerber nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Persönliche Lage des Bieters 1.1 Angabe
des Bieters (Einzelbieter) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und
E-Mail-Adresse. 1.2 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft
/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft
/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-
Mail-Adresse. 1.3 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft
ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete
Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
Auftragsfall erklärt wird, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der diexder für die
Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreterxin bezeichnet ist, c) dass diexder
bevollmächtigte Vertreterxin die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen
Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Digitalagentur Smarte Grenzregion GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Digitalagentur Smarte Grenzregion
GmbH
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Digitalagentur Smarte Grenzregion GmbH
Registrierungsnummer: DE353818843
Postanschrift: Friesische Straße 21
Stadt: Flensburg
Postleitzahl: 24937
Land, Gliederung (NUTS): Flensburg, Kreisfreie Stadt (DEF01)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bbt-kanzlei.de
Telefon: 051122007430
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Registrierungsnummer: 000000000000
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 4319884542
Fax: +49 4319884702
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 96cf7bcd-9708-499f-be31-81a0f4cf03ad - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/08/2025 13:55:16 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 158/2025
Datum der Veröffentlichung: 20/08/2025
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6J5803
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6J5803/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202508/ausschreibung-544845-2025-DEU.txt
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