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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Reichelsheim - Deutschland Gebäudereinigung Ausschreibung Gebäudereinigung Gemeinde Reichelsheim
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025082100560477188 / 547451-2025
Veröffentlicht :
21.08.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
31.03.2028
Angebotsabgabe bis :
25.09.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
90911200 - Gebäudereinigung
90911300 - Fensterreinigung
DEU-Reichelsheim: Deutschland Gebäudereinigung Ausschreibung
Gebäudereinigung Gemeinde Reichelsheim

2025/S 159/2025 547451

Deutschland Gebäudereinigung Ausschreibung Gebäudereinigung Gemeinde Reichelsheim
OJ S 159/2025 21/08/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Der Gemeindevorstand der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald)
E-Mail: gemeinde@reichelsheim.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Ausschreibung Gebäudereinigung Gemeinde Reichelsheim
Beschreibung: Die Gemeinde Reichelsheim schreibt die Unterhalts-, Grund- und
Glasreinigung für drei Kindertagesstätten aus.
Kennung des Verfahrens: b16e80ac-5fdc-4bfc-b06d-628ca0b06f41
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Odenwaldkreis (DE71B)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der
Auftragsbekanntmachung und den gesamten Vergabeunterlagen das generische Maskulinum
verwendet. Selbstverständlich beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten oder
Fehler, so hat er den Auftraggeber unverzüglich und vor Ablauf der jeweiligen Frist zur
Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen. Die Objekte können
besichtigt werden. Die Besichtigung ist nicht verpflichtend. Zur Kalkulationssicherheit wird dem
Bieter eine Ortsbesichtigung der einzelnen Objekte vor der Angebotsabgabe empfohlen. Eine
rechtzeitige Terminabsprache mit dem Beauftragten des Auftraggebers ist in den Objekten
zwingend erforderlich. Der Einwand, dass der Bieter über Art und Umfang der Leistungen
nicht genügend unterrichtet sei, ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass
vorherige Objektbesichtigungen für eine sachgerechte Kalkulation aus Sicht des
Auftraggebers empfehlenswert sind, da trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen
individuelle Umstände vorliegen könnten, die aus Sicht eines Bieters im Hinblick auf seine
Arbeitsorganisation zu Mehr- oder Minderaufwand führen könnten, eine sachgerechte und
zuverlässige Leistungserbringung jedoch von besonderer Bedeutung für den Auftraggeber ist.
Daher wird den Bietern empfohlen, an einer Objektbegehung der zu reinigenden Räume

/Flächen und der für die Leistung relevanten Einrichtungen vor Angebotsabgabe
teilzunehmen. Nachteile infolge einer versäumten Objektbegehung liegen im Risiko des
Bieters. Die Anmeldung erfolgt per E-Mail: Frau Walther, kita-reinigung@reichelsheim.de. Es
wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Terminanfragen max. bis zum 17.09.2025, 10:00
Uhr, bearbeitet werden können, da ansonsten auftraggeberseits keine Möglichkeit der
Terminrealisierung vor Angebotsabgabe mehr besteht. Um Fragen und Antworten, die sich
aus den Vergabeunterlagen und den Objektbesichtigungen ergeben, rechtzeitig vor
Angebotsabgabe allen Bewerbern zur Verfügung zu stellen, besteht die Möglichkeit zur
Fragestellung nur bis zum 17.09.2025, 10:00 Uhr. Die für den Wettbewerb relevanten
Bieterfragen werden in anonymisierter Form einheitlich allen Bewerber/Bieter über die
Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Dies gilt auch für andere Mitteilungen der
Vergabestelle (z. B. Änderungen an den Vergabeunterlagen). Als Kalkulationsgrundlage sind
die ab 1. Januar 2026 vereinbarten Tariflöhne des Gebäudereiniger-Handwerks (Los 1:
mindestens Lohngruppe 1; Los 2: mindestens Lohngruppe 6) anzusetzen. Angebote, welche
die vorgenannten, ab 1. Januar 2026 vereinbarten Tariflöhne unterschreiten, werden nicht
gewertet. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass bei neuen Dienstleistungen, die in der
Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, weitere Aufträge gem. § 132 GWB an das
Unternehmen vergeben werden können, das den ersten Auftrag erhalten hat. Für den Fall,
dass der Auftraggeber eine außerordentliche Kündigung nach § 16 Abs. 3 BVB Reinigung
während der Probezeit erklärt oder der Auftragnehmer vom ordentlichen Kündigungsrecht
während der Probezeit gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 BVB Reinigung Gebrauch macht, behält
sich der Auftraggeber die Durchführung eines Auftragnehmerwechsels nach § 132 Abs. 2 Nr.
4 lit a) GWB vor. Hierzu wird der Auftraggeber den Bietern, die im Rahmen des
vorangegangenen Vergabeverfahrens ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, in der
Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 antragen, als neuer Auftragnehmer
die Leistungen zu übernehmen. Der Auftraggeber wird die Bieter dazu fragen, ob sie auch
nach Ablauf der Bindefrist ihrer Angebote weiterhin bereit sind, den Auftrag entsprechend den
unveränderten Inhalten ihrer jeweiligen Angebote zu Ende zu führen. Eine Verhandlung über
Angebotsinhalte ist in diesem Fall nicht statthaft. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass
allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Auftragsbekanntmachung maßgeblich ist, wenn
die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und
der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig,
unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. Sollten die
Vergabeunterlagen und die Auftragsbekanntmachung widersprüchliche Angaben enthalten,
gelten die Angaben der Auftragsbekanntmachung. Abweichende, entgegenstehende oder
ergänzende allgemeine Geschäfts-/Vertragsbedingungen des Bieters werden nicht Bestandteil
des Vertrags, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Es gelten
allein die Bestimmungen der Vergabeunterlagen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung

Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: - Die Bieter haben mittels Eigenerklärung Auskunft über etwa bestehende
Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sowie über ggf. durchgeführte
Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 123 Abs. 4 Satz 2 und § 125 GWB zugeben. Die
Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied
gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die
Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. - Vorliegen eines verbotenen
Tatbestands nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der
Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket).
Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot
einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft
jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. -
Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter
Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom
12. Juli 2021, GVBl. S. 338. Der Bieter hat hierzu eine Eigenerklärung mit seinem Angebot
einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft
jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes
gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. - Unterschreitung der
ab 1. Januar 2026 vereinbarten Tariflöhne (Los 1: mindestens Lohngruppe 1, Los 2:
mindestens Lohngruppe 6) im Rahmen der Angebotskalkulation.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Los 1 - Ausschreibung Unterhalts- und Grundreinigung Kindertagesstätten Gemeinde
Reichelsheim
Beschreibung: Die Gemeinde Reichelsheim schreibt die Unterhalts- und Grundreinigung für
drei Kindertagesstätten aus.
Interne Kennung: LOT-0001 E47258767

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr. Bei Ziehen der
Option bleiben die Preise gleich und werden maximal durch eine Preisgleitklausel verändert.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Odenwaldkreis (DE71B)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2028

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Angaben über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister je nach
Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, alternative
Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung sind zugelassen. Die Angabe ist von jedem
Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem Eignungsleiher zusammen mit dem Angebot
sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber
einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende
Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44
Abs. 2 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind
bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht
werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den
Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die
Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken,
sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der
Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die
entsprechenden Unterlagen einzureichen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Eigenerklärung, a) dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt b)
dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung bis zum heutigen Tag
erfüllt wurden unter Angabe der Berufsgenossenschaft sowie der Unternehmensnummer c)
Angaben über Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto) Zu
Angabe a) Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: folgende Mindestsummen müssen bis
spätestens zwei Wochen nach Vertragsschluss abgedeckt und über die gesamte Laufzeit des
Vertrags aufrechterhalten werden: Personenschäden 2,5 Mio EUR, Sach- und
Vermögensschäden (jeweils) 1 Mio EUR, Tätigkeitsschäden 0,5 Mio EUR,
Schlüsselverlustrisiko 0,05 Mio EUR. Die Angabe b) ist von jedem Mitglied einer
Bietergemeinschaft und von jedem Eignungsleiher zusammen mit dem Angebot sowie von
jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen.
Die Angaben a) und c) sind nur von dem Mitglied einer Bietergemeinschaft/Eignungsleiher, das
/der für den Nachweis der Eignung im jeweiligen Punkt vorgesehen ist, zusammen mit dem
Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den
Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch
entsprechende Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, durch den
Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2 VgV). Eignungsnachweise, die durch
Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber
zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und
dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom

Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise
/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit
auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als
Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Angabe ist nur von dem Mitglied einer
Bietergemeinschaft/Eignungsleiher, das/der für den Nachweis der Eignung in diesem Punkt
vorgesehen ist, zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer
nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die
Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2 VgV).
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden
durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu
100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE
nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden
Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter
jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen
einzureichen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Referenzliste über in den vergangenen 3 Jahren erbrachte, gleichartige
Leistungen (Unterhalts- und Grundreinigung) Die Angabe ist nur von dem Mitglied einer
Bietergemeinschaft/Eignungsleiher, das/der für den Nachweis der Eignung in diesem Punkt
vorgesehen ist, zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer
nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die
Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2 VgV).
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden
durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu
100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE
nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden
Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter
jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen
einzureichen.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Angaben über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des
Unternehmens in den letzten drei Jahren. Die Angabe ist nur von dem Mitglied einer
Bietergemeinschaft/Eignungsleiher, das/der für den Nachweis der Eignung in diesem Punkt
vorgesehen ist, zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer
nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die
Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2 VgV).
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden
durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu
100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE

nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden
Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter
jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen
einzureichen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: kalkulierter Jahresgesamtpreis brutto
Beschreibung: Der kalkulierte Jahresgesamtpreis brutto wird mit 80 % gewichtet (siehe
Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1 Bewertungsmatrix).
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: kalkulierte produktive Jahresstunden Grundreinigung
Beschreibung: Die kalkulierten produktiven Jahresstunden Grundreinigung werden mit 15 %
gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1 Bewertungsmatrix).
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: kalkulierte unproduktive Jahresstunden
Beschreibung: Die kalkulierten unproduktiven Jahresstunden werden mit 5 % gewichtet (siehe
Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1 Bewertungsmatrix).

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/09/2025 10:00:00 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E47258767

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E47258767
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 81 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor gemäß § 56 Abs. 2 VgV den
Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder
unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Das
Nachreichen von leistungsbezogenen Unterlagen/Angaben, die die

Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
ausgeschlossen, z. B. werden Preise, die den Gesamtpreis, der für den Referenzwert der
Auswertung herangezogen wird, beeinträchtigen, nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 25/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Zusätzliche Informationen: nur Vertreter des Auftraggebers sind zugelassen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium
Darmstadt
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium
Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von
10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
zu rügen. Auf die Regelungen des § 160 GWB wird hingewiesen: (1) Die Vergabekammer
leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,
das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Der
Gemeindevorstand der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Der
Gemeindevorstand der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Der Gemeindevorstand der Gemeinde
Reichelsheim (Odenwald)
Organisation, die Angebote bearbeitet: Der Gemeindevorstand der Gemeinde Reichelsheim
(Odenwald)

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Los 2 - Ausschreibung Glasreinigung Kindertagesstätten Gemeinde Reichelsheim
Beschreibung: Die Gemeinde Reichelsheim schreibt die Glasreinigung für drei
Kindertagesstätten aus.
Interne Kennung: LOT-0002 E47258767

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911300 Fensterreinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr. Bei Ziehen der
Option bleiben die Preise gleich und werden maximal durch eine Preisgleitklausel verändert.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Odenwaldkreis (DE71B)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2028

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Angaben über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister je nach
Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, alternative
Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung sind zugelassen. Die Angabe ist von jedem
Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem Eignungsleiher zusammen mit dem Angebot
sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber
einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende
Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44
Abs. 2 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind

bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht
werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den
Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die
Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken,
sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der
Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die
entsprechenden Unterlagen einzureichen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Eigenerklärung, a) dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt b)
dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung bis zum heutigen Tag
erfüllt wurden unter Angabe der Berufsgenossenschaft sowie der Unternehmensnummer c)
Angaben über Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto) Zu
Angabe a) Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: folgende Mindestsummen müssen bis
spätestens zwei Wochen nach Vertragsschluss abgedeckt und über die gesamte Laufzeit des
Vertrags aufrechterhalten werden: Personenschäden 2,5 Mio EUR, Sach- und
Vermögensschäden (jeweils) 1 Mio EUR, Tätigkeitsschäden 0,5 Mio EUR,
Schlüsselverlustrisiko 0,05 Mio EUR. Die Angabe b) ist von jedem Mitglied einer
Bietergemeinschaft und von jedem Eignungsleiher zusammen mit dem Angebot sowie von
jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen.
Die Angaben a) und c) sind nur von dem Mitglied einer Bietergemeinschaft/Eignungsleiher, das
/der für den Nachweis der Eignung im jeweiligen Punkt vorgesehen ist, zusammen mit dem
Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den
Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch
entsprechende Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, durch den
Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2 VgV). Eignungsnachweise, die durch
Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber
zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und
dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom
Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise
/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit
auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als
Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Angabe ist nur von dem Mitglied einer
Bietergemeinschaft/Eignungsleiher, das/der für den Nachweis der Eignung in diesem Punkt
vorgesehen ist, zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer
nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die
Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2 VgV).
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden
durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu
100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE
nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden
Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter
jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen
einzureichen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Referenzliste über in den vergangenen 3 Jahren erbrachte, gleichartige
Leistungen (Glasreinigung) Die Angabe ist nur von dem Mitglied einer Bietergemeinschaft
/Eignungsleiher, das/der für den Nachweis der Eignung in diesem Punkt vorgesehen ist,
zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach
Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die
Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2 VgV).
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden
durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu
100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE
nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden
Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter
jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen
einzureichen.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Angaben über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des
Unternehmens in den letzten drei Jahren. Die Angabe ist nur von dem Mitglied einer
Bietergemeinschaft/Eignungsleiher, das/der für den Nachweis der Eignung in diesem Punkt
vorgesehen ist, zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer
nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die
Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2 VgV).
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden
durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu
100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE
nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden
Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter
jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen
einzureichen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: kalkulierter Jahresgesamtpreis brutto
Beschreibung: Der Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium (Gewichtung 100 %).

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/09/2025 10:00:00 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E47258767

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E47258767

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 81 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor gemäß § 56 Abs. 2 VgV den
Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder
unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Das
Nachreichen von leistungsbezogenen Unterlagen/Angaben, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
ausgeschlossen, z. B. werden Preise, die den Gesamtpreis, der für den Referenzwert der
Auswertung herangezogen wird, beeinträchtigen, nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 25/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Zusätzliche Informationen: nur Vertreter des Auftraggebers sind zugelassen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium
Darmstadt
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium
Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von
10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
zu rügen. Auf die Regelungen des § 160 GWB wird hingewiesen: (1) Die Vergabekammer
leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,
das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in

seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Der
Gemeindevorstand der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Der
Gemeindevorstand der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Der Gemeindevorstand der Gemeinde
Reichelsheim (Odenwald)
Organisation, die Angebote bearbeitet: Der Gemeindevorstand der Gemeinde Reichelsheim
(Odenwald)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Der Gemeindevorstand der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald)
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00013321
Postanschrift: Bismarckstr. 43
Stadt: Reichelsheim
Postleitzahl: 64385
Land, Gliederung (NUTS): Odenwaldkreis (DE71B)
Land: Deutschland
E-Mail: gemeinde@reichelsheim.de
Telefon: +49 61 64 50 80
Internetadresse: https://www.reichelsheim.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium
Darmstadt
Registrierungsnummer: T0615112-6603

Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 988e2d29-9fbc-4fc8-b769-636d70f6e4f0 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/08/2025 07:40:16 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 159/2025
Datum der Veröffentlichung: 21/08/2025

Referenzen:
https://www.reichelsheim.de
https://www.subreport.de/E47258767
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202508/ausschreibung-547451-2025-DEU.txt

 
 
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