Titel :
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DEU-Potsdam - Energieausweiskontrolle
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025082115570477493 / 957632-2025
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Veröffentlicht :
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21.08.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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17.09.2025
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Angebotsabgabe bis :
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17.09.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Vertragstyp :
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Dienstleistungsauftrag
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Verfahrensart :
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Offenes Verfahren
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Unterteilung des Auftrags :
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Gesamtangebot
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Zuschlagkriterien :
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Wirtschaftlichstes Angebot
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Produkt-Codes :
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71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
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Energieausweiskontrolle
Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Bezeichnung Brandenburgische Ingenieurkammer
Postanschrift Schlaatzweg 1
Ort 14473 Potsdam
E-Mail info@bbik.de
Zuschlag erteilende Stelle
die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YGAHYUQ
Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YGAHYUQ/
documents
Art und Umfang der Leistung
Die Brandenburgische Ingenieurkammer (BBIK) ist Kontrollstelle des Landes Brandenburg für Energieausweise und
Inspektionsberichte über Klimaanlagen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Im Rahmen der Kontrollaufgaben vergibt
die Brandenburgische Ingenieurkammer die Durchführung der Stichproben-Kontrolle an 4 Prüfbüros. Für die Kontrolle der
Energieausweise werden 3 Büros (Los 1 bis 3) ermittelt und 1 Büro für Kontrollen der Klimaanlageninspektionsberichte (Los
4).
Die Prüfbüros sollen maximal über die Dauer von 3 Jahren zur Durchführung der Kontrollen nach dem GEG verpflichtet werden.
Dabei wird ein Vertrag über ein Jahr geschlossen, welcher sich bei Erfüllung aller Aufgaben automatisch um ein Jahr
verlängert,
bis maximal 3 Jahre Gesamtlaufzeit.
Aufgabenbeschreibung der Prüfbüros
Die Kontrollen werden nach 99 (GEG) durchgeführt.
Die Anzahl der zu prüfenden Stichproben beträgt pro Prüf-Büro etwa 30 Energieausweise (26 EA der Prüfstufe 2 und 4 EA
der Prüfstufe 3) bzw. 7 Stichproben von Klimaanlageninspektionsberichten + zusätzlich 12 Energieausweise der Prüfstufe 2
im Jahr. Nach Prüfstufe 3 werden von den 3 erstgenannten Büros jeweils 4 Energieausweise geprüft. Die genaue Anzahl ist
abhängig von der Anzahl der nach Prüfstufe 3 zu prüfenden Ausweisen und der Lokalität der betreffenden Gebäude, einer
evtl.
Anpassung der Stichprobengröße nach den Anforderungen des 99 des GEG und eines ggf. vorliegenden Interessenskonflikts.
Alle Energieausweise werden auf Interessenskonflikte geprüft und entsprechend umverteilt.
Die Prüfung der Energieausweise erfolgt anhand eines Prüf-Werkzeugs und eines abschließenden Protokolls, welches die
wichtigsten Auffälligkeiten und Einschätzungskriterien zusammenfassen. Die Bereitstellung der Unterlagen an die Prüf-Büros
erfolgt elektronisch. Die Detailergebnisse werden im Prüf-Werkzeug erfasst und gesichert und sind elektronisch zu
übermitteln. Die
Protokolle sind analog und unterschrieben von den Prüfbüros an die Kontrollstelle zu übersenden.
Zu den Kontrollaufgaben wird ggf. die Teilnahme der Prüfbüros an 1 bis 3 Arbeitstreffen im Jahr erwartet.
Haupterfüllungsort
Bezeichnung BBIK
Postanschrift Schlaatzweg 1
Ort 14473 Potsdam
Ergänzende / Abweichende Angaben
zum Haupterfüllungsort
Was erwarten wir:
Prüfstufe 2: Der Prüfer hat die Eingabe-Gebäudedaten und die im Energieausweis
angegebenen Ergebnisse zu überprüfen. Dabei ist zu kontrollieren, ob aus den
zur Verfügung stehenden Unterlagen die richtigen Daten extrahiert, diese in das
Berechnungsverfahren eingegeben und die aus der Berechnung resultierenden
Ergebnisse im Energieausweis korrekt wiedergegeben wurden. Hierzu stellt
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BBIK 01/2025: Energieausweiskontrolle Land Brandenburg
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
die Kontrollstelle die angeforderten und eingesandten Unterlagen und den
Energieausweises zur Verfügung.
Prüfstufe 3: Durch die Prüfer erfolgt eine vollständige Prüfung der EingabeGebäudedaten, die zur Ausstellung des
Energieausweises verwendet wurden, sowie
eine vollständige Überprüfung der im Energieausweis angegebenen Ergebnisse.
In dieser Stufe sollte die Prüfung, entgegen der Prüfstufe 2, sich nicht nur auf eine
nachvollziehbare Prüfung der Eingangsdaten beschränken, sondern durch eigene
Vergleichs-Arbeitsschritte des Prüfers einer weiteren Prüfung zugeführt werden (z. B.
durch Nachrechnung der Flächen der Hüllflächenbauteile aus den Eingangsunterlagen).
In dieser Prüfstufe ist das jeweilige Gebäude in Augenschein zu nehmen, insoweit
ist die vorherige Einwilligung des Gebäudeeigentümers einzuholen. Im Rahmen
der Inaugenscheinnahme vor Ort, kann geprüft werden, ob die Planunterlagen und
technischen Spezifikationen der Anlagentechnik mit dem vorhandenen Gebäude
übereinstimmen. Eine vollständige Neuberechnung des Energieausweises in Stufe 3 ist
regelmäßig nicht erforderlich.
Ausführungsfristen
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Die Abgabe des Angebots muss bis zum 17.09.2025 (Ausschlussfrist) bei der
Brandenburgischen Ingenieurkammer vollständig auf der Vergabeplattform
eingegangen sein.
Im Falle eines Zuschlags beginnt die Durchführung der ausgeschriebenen
Leistung voraussichtlich in der KW 16 2026. Der Abschluss der Kontrollen muss
durch Übermittlung des Prüftool mit den Detailergebnissen und der Protokolle bis
zum 30.09.2026 erfolgen. Die Abrechnung der Leistung muss bis zum 31.10.2026
gegenüber der Brandenburgischen Ingenieurkammer eingereicht werden. Die
Zahlung der Abrechnung erfolgt bis Dezember 2026. Die Termine der Folgejahre
werden ähnlich bestimmt werden, eine konkrete Absprache wird im Laufe des
aktuellen Jahres erfolgen.
Laufzeit bzw. Dauer
Beginn 01.01.2026
Ende 31.12.2026
Zuschlagskriterien
Siehe Vergabeunterlagen
Nebenangebote
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: Ja
Angebote sind möglich für: ein Los
Anzahl der Lose: 4
Los Nr.: 1 Bezeichnung: Los 1 - Nord
Erfüllungsort Es gibt keine Abweichung vom allgemeinen Haupterfüllungsort (Auftragsgegenstand)
Art und Umfang der Leistung siehe Leistungsbeschreibung und Landkarte
Zuschlagskriterien Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien
Ausführungsfristen Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Ausführungsfristen
Los Nr.: 2 Bezeichnung: Los 2 - Süd
Erfüllungsort Es gibt keine Abweichung vom allgemeinen Haupterfüllungsort (Auftragsgegenstand)
Art und Umfang der Leistung siehe Leistungsbeschreibung und Landkarte
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BBIK 01/2025: Energieausweiskontrolle Land Brandenburg
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Zuschlagskriterien Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien
Ausführungsfristen Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Ausführungsfristen
Los Nr.: 3 Bezeichnung: Los 3 - West
Erfüllungsort Es gibt keine Abweichung vom allgemeinen Haupterfüllungsort (Auftragsgegenstand)
Art und Umfang der Leistung siehe Leistungsbeschreibung und Landkarte
Zuschlagskriterien Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien
Ausführungsfristen Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Ausführungsfristen
Los Nr.: 4 Bezeichnung: Los 4 - Klima
Erfüllungsort Es gibt keine Abweichung vom allgemeinen Haupterfüllungsort (Auftragsgegenstand)
Art und Umfang der Leistung siehe Leistungsbeschreibung und Landkarte
Zuschlagskriterien Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien
Ausführungsfristen Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Ausführungsfristen
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Auswahlkriterien
Von den Prüfbüros muss ein qualifizierter Prüfer, mit Nachweis seiner Qualifikation und Geschäftssitz in Brandenburg oder
Berlin,
benannt und über die Gesamtdauer zugeteilt werden.
Qualifizierte Prüfer sind dabei Alle, die nach 88 Abs.1 Nr.2 und Abs. 2 GEG berechtigt sind, Energieausweise auszustellen.
Die Auswahlkriterien sind unter anderem die Berufserfahrung, die Qualifikation und der Geschäftssitz (Verteilung der
Prüfbüros
zur effizienten Abdeckung des Landes Brandenburg). Geeignete Belege sind entsprechend einzureichen. Die BBIK behält
sich vor jederzeit die Belege im Original, als beglaubigte Kopie anzufordern oder andere geeignete Überprüfungsmaßnahmen
vorzunehmen.
Ein weiterer wichtiger Kriteriumspunkt wäre die Vergütung der Prüfung. Geben Sie Ihre Vorstellungen dazu (Stundenvergütung)
bitte bei der Bewerbung in der Preistabelle des jeweiligen Loses bitte mit an.
Für genauere Angaben sehen SIe Sich bitte die Angebotsaufforderung und die Leistungsbeschreibung aus den Vergabeunterlagen
an.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
88 Ausstellungsberechtigung für Energieausweise
(1) Zur Ausstellung eines Energieausweises ist nur eine Person berechtigt,
2.
die eine der in Absatz 2 genannten Voraussetzungen erfüllt und einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss erworben hat
a)
in einer der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik,
Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik oder
b)
in einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit einem Ausbildungsschwerpunkt auf einem unter
Buchstabe a genannten Gebiet,
(2) Voraussetzung für die Ausstellungsberechtigung nach Absatz 1 Nummer 2 ist
1.
während des Studiums ein Ausbildungsschwerpunkt im Bereich des energiesparenden Bauens oder nach einem Studium
ohne einen solchen Schwerpunkt eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in wesentlichen bau- oder anlagentechnischen
Tätigkeitsbereichen des Hochbaus,
2.
eine erfolgreiche Schulung im Bereich des energiesparenden Bauens, die den wesentlichen Inhalten der Anlage 11 entspricht, oder
3.
eine öffentliche Bestellung als vereidigter Sachverständiger für ein Sachgebiet im Bereich des energiesparenden Bauens oder
in
wesentlichen bau- oder anlagentechnischen Tätigkeitsbereichen des Hochbaus.
(3) Wurde der Inhalt der Schulung nach Absatz 2 Nummer 2 oder nach Absatz 5 auf Wohngebäude beschränkt, so ist der
erfolgreiche Teilnehmer der Schulung nur berechtigt, Energieausweise für Wohngebäude auszustellen.
(4) 77 Absatz 3 ist auf Aus- oder Fortbildungen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 2 bis 4 entsprechend anzuwenden.
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BBIK 01/2025: Energieausweiskontrolle Land Brandenburg
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
(5) Zur Ausstellung eines Energieausweises ist abweichend von Absatz 1 auch eine Person berechtigt, die eine
Qualifikationsprüfung Energieberatung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erfolgreich abgeschlossen hat.
Sonstige
Unterlagen zur Eignung
Mit dem Angebot sind einzureichen:
1) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen nach 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage 2
Unbedenklichkeitserklärung) oder Erklärung gleichen Inhalts.
2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max.
1
Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht
besteht,
ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu
erklären. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich.
3) Angaben zum Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren über vergleichbare Leistungen.
4) Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung bzw. die Bereitschaftserklärung einer Versicherung zur Anpassung oder
zum Abschluss in der genannten Höhe für diesen Auftragsfall mit folgenden Mindesthöhen:
a) Personen- und Sachschäden 1.000.000 EUR,
b) Vermögensschäden 100.000 EUR.
5) Angaben zu wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen, welche Gegenstand dieser
Ausschreibung sind, mit Angabe des Umfanges, des Umsatzes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber
(wenn möglich mit Ansprechpartner), insbesondere zu realisierten Projekten
6) Nachweis Ausstellungsberechtigung für Energieausweise nach 88 GEG
7) Alternativ zu vorstehenden Forderungen (Punkte 1-5, sofern diese Inhalt der AVPQ-Eintragung und vergleichbar mit der
ausgeschriebenen Leistung sind) beifügen der gültigen Eintragungsbescheinigung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter
Unternehmen (AVPQ).
*) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im
Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels , Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht
sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung.
Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-
ummeldung als Kopie dem Teilnahmeantrag / Angebot beizufügen.
Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes nachzuweisen. Bei
berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen.
Bitte achten sie auf die Vollständigkeit der geforderten Unterlagen.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Für die Bewertung der angebotenen Leistung hat der Bieter im Rahmen der Ausschreibung eine Musterprüfung eines
Energieausweises nach Vorgaben des Auftraggebers abzugeben. Dazu ist ein vorgegebener GEG-Ausweis entsprechend des
Prüfschemas zu prüfen. Es sind sowohl kritische, wesentliche sowie unwesentliche Fehler enthalten. Die Probearbeit gilt als
bestanden, wenn ausschließlich 1 von 2 unwesentlichen Fehlern nicht entdeckt werden. Die wesentlichen Fehler (2/2) und
kritischen Fehler (2/2) müssen gefunden werden.
Den zu prüfenden Energieausweis, sowie das Prüftool bekommen Sie von uns nach Prüfung der eingesandten Unterlagen zur
Verfügung gestellt.
Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der
Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.
Bei Erstellung des Angebots Ihrerseits wird Ihnen je nach Los von unserer Seite ein zu prüfender Energieausweis bzw.
Klimainspektionsbericht mit den entsprechenden Unterlagen, sowie ein Prüftool zur Verfügung gestellt.
Auf Grundlage dieser zur Verfügung gestellten Unterlagen ist eine Probearbeit durchzuführen.
Es sind sowohl kritische, wesentliche sowie unwesentliche Fehler enthalten. Die Probearbeit gilt als bestanden, wenn
ausschließlich 1 von 2 unwesentlichen Fehlern nicht entdeckt werden. Die wesentlichen Fehler (2/2) und kritischen Fehler (2/2)
müssen gefunden werden.
Schlusstermin für den Eingang der Angebote 17.09.2025 um 14:00 Uhr
Bindefrist des Angebots 15.10.2025
Zusätzliche Angaben
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BBIK 01/2025: Energieausweiskontrolle Land Brandenburg
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Frist für Bieterfragen:
11.09.2025 - auf dieser Plattform
Bekanntmachungs-ID: CXP9YGAHYUQ
Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/vmp-bb/2025/08/224601.html
Data Acquisition via: p8000001
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