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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Bruchsal - Deutschland Postdienste im Zusammenhang mit Zeitungen und Zeitschriften Amtsblatt der Stadt Bruchsal
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025082200344477788 / 548209-2025
Veröffentlicht :
22.08.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
23.09.2025
Angebotsabgabe bis :
23.09.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
22211100 - Amtsblätter
64111000 - Postdienste im Zusammenhang mit Zeitungen und Zeitschriften
DEU-Bruchsal: Deutschland Postdienste im Zusammenhang mit Zeitungen und
Zeitschriften Amtsblatt der Stadt Bruchsal

2025/S 160/2025 548209

Deutschland Postdienste im Zusammenhang mit Zeitungen und Zeitschriften Amtsblatt der
Stadt Bruchsal
OJ S 160/2025 22/08/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bruchsal
E-Mail: vergabestelle@bruchsal.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Amtsblatt der Stadt Bruchsal
Beschreibung: Erstellung des Layouts, Druck und Verteilung des Amtsblatts
Kennung des Verfahrens: 6f399deb-6134-4939-9189-d7c99f6c0574
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64111000 Postdienste im Zusammenhang mit Zeitungen und
Zeitschriften
Zusätzliche Einstufung (cpv): 22211100 Amtsblätter

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Fragen zu den Vergabeunterlagen übermitteln Sie uns bitte
fristgerecht (bis max. 6 Tage vor der Submission) ausschließlich elektronisch über die
Vergabeplattform subreport. Da auch eventuell mit den Bieterinformationen einhergehende,
wichtige Änderungen an den Vergabeunterlagen auf diesem Wege kommuniziert werden, wird
dringend empfohlen, dass sich die Unternehmen regelmäßig informieren, um die
Bieterinformationen zu erhalten. Eine Registrierung wird daher dringend empfohlen. Es
werden weder telefonische noch mündliche Auskünfte erteilt. Alle vom Auftraggeber
gegebenen Auskünfte sind bei der Ausarbeitung der Angebote zu berücksichtigen. Bieter
können sich nicht darauf berufen, Informationen nicht zur Kenntnis genommen zu haben.
Auch die Kommunikation nach Angebotsabgabe erfolgt über die Vergabeplattform subreport.
Angebote können ausschließlich über die Vergabeplattform subreport eingereicht werden, nur
hierdurch wird die geforderte Verschlüsselung gewährleistet. Auf anderen Übertragungswegen
- insbesondere per E-Mail, Post oder über den Bereich Kommunikation des Vergabeportals -
eingehende Angebote bzw. Angebotsbestandteile werden nicht berücksichtigt. Wir bitten Sie,

dem Angebot alle geforderten Unterlagen beizufügen. Beteiligt sich eine Gruppe von
Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf
Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder
zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die
Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden
Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrug: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine

wurde am 8. April 2022 durch das 5. EUSanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-
Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes
Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der
EUSchwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach
ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der
Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3,
Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und
14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis
j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel
29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h
und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder
Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder
Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: - russische Staatsangehörige oder in Russland
niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, -
juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 %
unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen
gehalten werden, oder - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder
Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b
genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts
entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der
Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden
(Eignungsleihe). - Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit
Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung (diese ist in den Vergabeunterlagen enthalten)
zu erklären. Rein nationale Ausschlussgründe: Auszuschließen sind Angebote gemäß § 57
VgV. 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter
hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten
Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen
nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den
Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen
Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen,
deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den
Wettbewerb nicht beeinträchtigen und 6. nicht zugelassene Nebenangebote. Sowie Angebote
bei denen die Eignung des Bieters nicht vorliegt.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Amtsblatt für die Stadt Bruchsal
Beschreibung: Erstellung des Layouts, Druck und Verteilung
Interne Kennung: LOT-0001 HA25-047.10

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64111000
Postdienste im Zusammenhang mit Zeitungen und Zeitschriften
Zusätzliche Einstufung (cpv): 22211100 Amtsblätter

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Bruchsal
Postleitzahl: 76646

Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet
für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis). Bei
Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung mit dem Angebot das
ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw. Komm EU (D) EigE Eigenerklärung zur Eignung
oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei Einsatz von
Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese
abzugeben: Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte
Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. Komm EU (D) EigE o.ä), diese ist den
Vergabeunterlagen beigefügt, vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen
einzureichen. Zur Eignung Berufsausübung sind folgende Angaben erforderlich: - Angabe
Eintragung ins Berufsregister gemäß Formblatt Komm EU (D) EigE - Buchstabe d - Eintragung
in das Berufsregister und Buchstabe h - Bestätigung Mitgliedschaft in einer
Berufsgenossenschaft. Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende
Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern. Bescheinigungen,
die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage
des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter
haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von (Präqualifikationsverzeichnis). Bei
Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung mit dem Angebot das
ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw. Komm EU (D) EigE Eigenerklärung zur Eignung
oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei Einsatz von

Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese
abzugeben: Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte
Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. Komm EU (D) EigE o.ä), diese ist den
Vergabeunterlagen beigefügt, vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen
einzureichen. Zur Eignung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind folgende
Angaben erforderlich: - Angabe des Gesamtumsatzes der letzten drei Jahre (die Leistungen
betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei
gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen) gemäß
Formblatt Komm EU (D) EigE Buchstabe a - Erklärung Insolvenz und Liquidation gemäß
Formblatt Komm EU (D) EigE - Buchstabe e. Die Vergabestelle behält sich das Recht vor,
entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die
deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag
erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz)
vornehmen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes
vorzulegen.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis). Bei
Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung mit dem Angebot das
ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw. Komm EU (D) EigE Eigenerklärung zur Eignung
oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei Einsatz von
Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese
abzugeben: Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte
Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. Komm EU (D) EigE o.ä), diese ist den
Vergabeunterlagen beigefügt, vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen
einzureichen. Zur Eignungsprüfung technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind folgende
Angaben erforderlich: - Eigenerklärung Angaben von drei Referenzen in den letzten 3 Jahren
(die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind) gemäß Formblatt KEV Komm EU (D)
EigE - Buchstabe b - Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen
Arbeitskräfte zur Verfügung stehen gemäß Formblatt KEV Komm EU (D) EigE Buchstabe c -
Sonstige Eigenerklärungen: Bestätigung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung
begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt gemäß
Formblatt KEV Komm EU (D) EigE - Buchstabe f - Bestätigung über Zahlung von Steuern und
Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß Formblatt KEV Komm
EU (D) EigE- Buchstabe g. Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende
Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern. Bescheinigungen,
die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage
des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter
haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Maßnahmen zur
Sicherstellung der Qualität Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionsvorschriften der EU
Die Eigenerklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten und ausgefüllt mit dem
Angebot einzureichen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:

Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: 40 % Preis Es werden 0 40 Punkte vergeben. Die Bewertung erfolgt unter
folgenden Annahmen: - Durchschnittliche jährliche Abonnentenzahl für Print (4.000) (1 bis 3
Jahre) - Durchschnittliche jährliche Abonnentenzahl für E-Paper (2.000) (1 bis 3 Jahre) -
Sechs Vollverteilungen pro Jahr x 4 Jahre Das kostengünstigste Angebot erhält die volle
Punktzahl. Die weitere Punktevergabe erfolgt nach folgendem Schlüssel: Die Differenz zum
preisgünstigsten Angebot wird mit 40 multipliziert und durch die jeweilige Ange-botssumme
dividiert. Das Ergebnis wird von der ma-ximal erreichbaren Punktzahl subtrahiert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Digitales Redaktionssystem
Beschreibung: Digitales Redaktionssystem Es werden 0 - 20 Punkte vergeben. Die
Bewertungsstufen sind: 20 Punkte = sehr gut, 19 bis 15 Punkte = gut, 14 bis 10 Punkte =
befriedigend, 9 bis 5 Punkte = ausrei-chend, 5 bis 4 Punkte = mangelhaft, 3 bis 0 Punkte =
ungenügend Die Beurteilung erfolgt nach folgenden Kriterien Benutzerfreundlichkeit
Einstellmöglichkeit für die Nutzer/-innen über verschiedene mobile Endgeräte (z.B. responsive
Website, App) unter Berücksich- tigung der Einfachheit der Einwahl Verlässlichkeit des
Systems und dessen technische Leistungsfähigkeit vor allem auch in Spitzenzeiten Legen Sie
hierzu eine Beschreibung vor
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Optische Gestaltung
Beschreibung: Optische Gestaltung Es werden 0 - 20 Punkte vergeben. Die Bewertungsstufen
sind: 20 Punkte = sehr gut, 19 bis 15 Punkte = gut, 14 bis 10 Punkte = befriedigend, 9 bis 5
Punkte = ausrei-chend, 5 bis 4 Punkte = mangelhaft, 3 bis 0 Punkte = ungenügend Print:
Beurteilt wird das gesamte Erscheinungsbild anhand der Kriterien Spaltenanzahl,
Schriftgröße, Heftung, Farb- /Schwarz-weiß Druck, Papierqualität, Bildqualität, Variabilität etc.
Legen Sie hierzu eine Beschreibung vor.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Crossmediale Ausspielung
Beschreibung: Crossmediale Ausspielung Es werden 0 - 20 Punkte vergeben. Die
Bewertungsstufen sind: 20 Punkte = sehr gut, 19 bis 15 Punkte = gut, 14 bis 10 Punkte =
befriedigend, 9 bis 5 Punkte = ausrei-chend, 5 bis 4 Punkte = mangelhaft, 3 bis 0 Punkte =
ungenügend Beurteilt wird in welchen verschiedenen, digitalen Ausgabeformaten das
Amtsblatt bereitgestellt wer-den kann für Computer, Tablet und andere mobile Endgeräte.
Stellen Sie Testzugänge für die Präsentation Ihres crossmediales Redaktionssystem zur
Verfügung.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 20,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E47874556

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E47874556
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 58 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Auftraggebers können einige fehlende
Bieterunterlagen, deren Nachforderung nach den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben § 56
VgV nicht ausgeschlossen sind, nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 23/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der

Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die
Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden
sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei
schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf
elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information
geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt
Bruchsal

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bruchsal
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00004586
Postanschrift: Kaiserstr. 66
Stadt: Bruchsal
Postleitzahl: 76646
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bruchsal.de
Telefon: +49 7251 79-428
Internetadresse: https://www.bruchsal.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08A986640
Abteilung: Referat 15
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: 07219268730
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003

Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fa8ee5a4-33d7-4a16-8bff-777d10342e1c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/08/2025 11:17:56 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 160/2025
Datum der Veröffentlichung: 22/08/2025

Referenzen:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
https://www.bruchsal.de
https://www.subreport.de/E47874556
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202508/ausschreibung-548209-2025-DEU.txt

 
 
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