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Titel :
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DEU-München - Deutschland Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung München-Prag Übergang (MPrÜ)
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025121001062657272 / 821156-2025
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Veröffentlicht :
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10.12.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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13.12.2031
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Angebotsabgabe bis :
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14.04.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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60210000 - Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
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DEU-München: Deutschland Öffentlicher Schienentransport/öffentliche
Schienenbeförderung München-Prag Übergang (MPrÜ)
2025/S 238/2025 821156
Deutschland Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung München-Prag
Übergang (MPrÜ)
OJ S 238/2025 10/12/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)
E-Mail: ausschreibung@bahnland-bayern.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches
Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: München-Prag Übergang (MPrÜ)
Beschreibung: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne
des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1370/2007. Betrieb eines Regionalverkehrs im Umfang von
ca. 1,87 Mio. Zugkilometern pro Jahr auf den folgenden Linien: RE 25 München Hbf
Landshut Hbf Regensburg Hbf Schwandorf Cham Furth im Wald Staatsgrenze D/CZ
und RE 23 München Hbf Regensburg Hbf Hof Hbf als einzelnes Zugpaar. Die
Verkehrsleistungen sind ab dem 10.12.2028, dem ersten Betriebstag nach dem großen
Fahrplanwechsel im Jahr 2028, nach der Nachtpause zu erbringen. Der abzuschließende
Verkehrs-durchführungsvertrag endet zum großen Fahrplanwechsel im Jahr 2031, am
13.12.2031. Die Lauf-zeit der Verpflichtung zur Leistungserbringung beträgt demnach 3 Jahre
ab Betriebsaufnahme und kann bis zu zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert
werden. Es werden Angebote mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen zugelassen. Der
Verkehrsdurchführungsvertrag (VDV) enthält detaillierte Vorgaben zur Qualität der zu
erbringenden Leistungen. Die Verkehrsleistungen werden im Rahmen eines wettbewerblichen
Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des 4. Teils des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher
Aufträge (VgV) vergeben.
Kennung des Verfahrens: a8e1457f-3ca6-41b2-8b33-a631805412e1
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche
Schienenbeförderung
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erfüllung von Verkehrsleistungen innerhalb der bayerischen
Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken.
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Die VgV (Vergabeverordnung) ist eine Rechtsverordnung, die die Beschaffung von
Liefer- und Dienstleistungen von öffentlichen Auftraggebern regelt.
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Eigenerklärung darüber abzugeben,
ob für ihn Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des
Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes, nach § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, nach § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes oder
nach den §§ 123 und § 124 GWB vorliegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss
eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden.
Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach den §§
123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob und wenn
ja, welche Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter bzw. das
jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft ergriffen hat. Für diese Erklärung ist das Formblatt F
(vgl. Anlage F zur Aufforderung zur Angebotsabgabe) auszufüllen. Beruft sich ein Bieter zum
Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt auch bezogen auf den Dritten
auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Nachweis der Nichtbeauftragung russischer
Unternehmen Nach Art. 5 k) VO (EU) 2025/1494 ist die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an
Unternehmen, die ihren Sitz in Russland haben oder einen anderweitigen dort genannten
Bezug zu Russland aufweisen, angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der
Ukraine destabilisieren, seit dem 09.04.2022 verboten. Die Bieter haben daher diesbezüglich
die Eigenerklärung zu einem Bezug zu Russland nach Art. 5 k) VO (EU) 2022/576 mit dem
Angebot abzugeben (Anlage G zu diesem Verfahrensbrief). Angebote von Bietern, die einen in
Art. 5 k) VO (EU) 2022/576 genannten Bezug zu Russland aufweisen, werden vom
Vergabeverfahren ausgeschlossen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner
wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen
Dritten, ist dieses Formblatt auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot
beizufügen.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: München-Prag Übergang (MPrÜ)
Beschreibung: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne
des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1370/2007. Betrieb eines Regionalverkehrs im Umfang von
ca. 1,87 Mio. Zugkilometern pro Jahr auf den folgenden Linien: RE 25 München Hbf
Landshut Hbf Regensburg Hbf Schwandorf Cham Furth im Wald Staatsgrenze D/CZ
und RE 23 München Hbf Regensburg Hbf Hof Hbf als einzelnes Zugpaar. Die
Verkehrsleistungen sind ab dem 10.12.2028, dem ersten Betriebstag nach dem großen
Fahrplanwechsel im Jahr 2028, nach der Nachtpause zu erbringen. Der abzuschließende
Verkehrs-durchführungsvertrag endet zum großen Fahrplanwechsel im Jahr 2031, am
13.12.2031. Die Lauf-zeit der Verpflichtung zur Leistungserbringung beträgt demnach 3 Jahre
ab Betriebsaufnahme. Es werden Angebote mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen zugelassen.
Der Verkehrsdurchführungsvertrag (VDV) enthält detaillierte Vorgaben zur Qualität der zu
erbringenden Leistungen. Die Verkehrsleistungen werden im Rahmen eines wettbewerblichen
Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des 4. Teils des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher
Aufträge (VgV) vergeben.
Interne Kennung: LOT-0001 E48347314
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60210000
Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Leistungsänderungen im Fahrplanangebot. Nähere Einzelheiten
sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sollte der Vertrag nicht jeweils mindestens 12
Monate vor Ende seiner (ggf. verlängerten) Laufzeit vom Auftraggeber gekündigt werden,
verlängert er sich bis zu zweimal um jeweils ein weiteres Jahr. In diesem Fall endet die
Vertragslaufzeit am 11.12.2032 oder am 10.12.2033.
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsorte entlang der Haltepunkte der oben genannten Linien
des Regionalverkehrs in den bayerischen Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern,
Oberpfalz und Oberfranken.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit: 13/12/2031
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 751385-2024
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Nachweise über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Der
künftige Auftragnehmer muss zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme als
Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG)
zugelassen sein oder belegen, dass diese Zulassung nach § 6f AEG nicht benötigt wird. Der
künftige Auftragnehmer muss darüber hinaus über eine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a
AEG verfügen. Die Bieter haben deshalb mit ihrem Angebot eine zum Zeitpunkt der Abgabe
des Angebots gültige Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik
Deutschland gemäß § 6 AEG oder einen Beleg dafür, dass diese Zulassung nach § 6f AEG
nicht erforderlich ist, sowie eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültige
Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 AEG vorzulegen. Alternativ kann der Bieter im
Angebot darstellen, wie die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen samt erforderlicher
Erlangung der Sicherheitsbescheinigung bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden wird. Soll
nur ein Mitglied / sollen nicht alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft für die Durchführung der
fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein, müssen die vorstehend genannten
Unterlagen nur für dasjenige Mitglied / diejenigen Mitglieder vorgelegt werden, das / die für die
Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Des
Weiteren haben die Bieter einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe
der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem der Bieter niedergelassen ist. Der
Berufs- oder Handelsregisterauszug darf nicht vor dem 15.12.2025 datiert sein. Eine Kopie
des Aktuellen Abdrucks (AD), der aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder unter
www.handelsregister.de heruntergeladen werden kann, ist ausreichend.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Nachweise über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (1/2): Die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach
der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen
wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen
unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende
Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können. Beruft sich ein Bieter zum
Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so
hat der Bieter die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch
Vorlage der nachfolgend dargestellten Dokumente mit dem Angebot nachzuweisen. Darüber
hinaus ist dem Angebot eine gegenüber dem Bieter abgegebene Verpflichtungserklärung des
Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag
erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden. Die Verpflichtungserklärung
darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen
werden können. Dies muss dem Wortlaut der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein.
Eine Verpflichtung, dem Bieter über die im Rahmen der Eignungsleihe zur Verfügung
gestellten Mittel hinaus weitere finanzielle Mittel zukommen zu lassen, muss der Dritte nicht
eingehen. Zudem hat sich der Dritte zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und
ebenfalls nicht widerruflichen Verpflichtungserklärung zu einer gesamtschuldnerischen
Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu
erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt.
Der Umfang der bereitgestellten Mittel ist in der Erklärung anzugeben. Mit Blick auf die
sogleich unter den Ziffern a) und b) aufgestellten Mindestanforderungen an die wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit ist es ausreichend, wenn der Dritte über den sogleich unter
Ziffer a) dargestellten Mindestjahresumsatz verfügt und das beim Bieter vorhandene positive
Eigenkapital zu Zeitwerten gemeinsam mit den vom Dritten bereitgestellten Mitteln den unter
Ziffer b) der nachfolgend aufgestellten Anforderungen verlangten Wert erreicht. Auch diese
Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Für die in den beiden vorstehenden Absätzen
genannten Verpflichtungserklärungen des Dritten ist das Formblatt D1 (vgl. Anlage D.1 zur
Aufforderung zur Angebotsabgabe) zu verwenden. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen
und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die
Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die in diesem
Abschnitt genannten Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem 15.12.2025 datieren. Die Bieter
haben folgende Anforderungen zu erfüllen: a) einen Mindestjahresumsatz i. H. v. 40 Mio. EUR
im Geschäftsjahr 2024 und b) ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter
Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bieters vorhandener stiller Reserven i. H. v.
mindestens 3,5 Mio. EUR zum Ende des Geschäftsjahres 2024. Soweit im Geschäftsjahr 2024
ein Verlust des Bieters ausgewiesen wurde, erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den
Betrag dieses Verlustes, es sei denn der Bieter weist nach, dass der Verlust durch den
Gesellschafter oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde. Die
Bieter haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden
Unterlagen vorzulegen: Grundfall: 1. eine Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters im
Geschäftsjahr 2024; 2. den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang,
Lagebericht, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) für das Geschäftsjahr 2024, falls und soweit
deren Veröffentlichung in dem Staat, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich
vorgeschrieben ist; 3. ggf. eine Eigenerklärung über die Art und die Höhe der im Vermögen
des Bieters zum Zeitpunkt des Abschlusses des Geschäftsjahres 2024 vorhandenen stillen
Reserven, falls das buchmäßige Eigenkapital den oben unter lit. b) geforderten Mindestbetrag
des Eigenkapitals nicht erreicht; 4. ggf. eine Eigenerklärung des Bieters, dass ein im
Geschäftsjahr 2024 ausgewiesener Verlust des Bieters durch den / die Gesellschafter des
Bieters oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde. zu den
Alternativen bzw. der Ergänzung für alle Fälle: vgl. Abschnitt Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit (2/2)
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Nachweise über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (2/2):
Fortsetzung Eignungskriterium wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Alternative 1:
Soweit für das Geschäftsjahr 2024 kein Jahresabschluss erstellt wird oder ein Bieter den
Jahresabschluss ganz oder teilweise nicht vorlegen und sich zur Begründung darauf berufen
möchte, dass dessen Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bieter eine
dies darstellende Eigenerklärung abzugeben. In diesem Fall hat der Bieter die in den oben
unter Grundfall in den Ziffern 1), 3) und 4) genannten Unterlagen soweit zutreffend
vorzulegen. Anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage hat der Bieter eine Einnahmen-
Überschussrechnung für das Geschäftsjahr 2024 mit der Angabe des Ergebnisses des
Unternehmens sowie eine Vermögensübersicht vorzulegen, die folgende Angaben enthalten
muss: sämtliches Vermögen und Verbindlichkeiten bilanziert und bewertet gem. §§ 238 bis
289a HGB; Eigenkapital zu Buchwerten; Beschreibung und Erläuterung zu den in der
Vermögensübersicht dargestellten Positionen und Angaben entsprechend §§ 284 bis 288
HGB. Alternative 2: Ist der Jahresabschluss des Bieters über das Geschäftsjahr 2024 zum
Zeitpunkt der Abgabe des Angebots noch nicht erstellt und festgestellt, oder sind die
Vermögensübersicht und die Einnahmen-Überschussrechnung jeweils soweit nach den
obigen Ausführungen vorzulegen noch nicht erstellt, hat der Bieter dies in einer
Eigenerklärung mitzuteilen. Sodann hat der Bieter die in den oben unter Grundfall in den
Ziffern 1), 3) und 4) genannten Unterlagen soweit zutreffend vorzulegen. Anstelle der oben
in Ziffer 2) genannten Unterlage hat der Bieter folgende Unterlagen abzugeben: den
Jahresabschluss (siehe oben, Ziffer 2) oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die
Vermögensübersicht soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen für das
Geschäftsjahr 2023; eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) in der die Umsatzerlöse
und die betrieblichen Aufwendungen und das vorläufige Jahresergebnis für das Geschäftsjahr
2024 (ggf. vor Jahresabschlussbuchungen) angegeben sind, sowie eine Eigenerklärung über
das vorläufige Eigenkapital (zu Buchwerten) zum Abschluss des Geschäftsjahres 2025 unter
Berücksichtigung des vorläufigen Jahresergebnisses sowie der im Geschäftsjahr 2025
getätigten Einlagen, Gewinnausschüttungen und sonstigen Entnahmen. Ergänzung für alle
Fälle: Soweit sich aus den nach den obigen Anforderungen vorzulegenden Unterlagen ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Bieters für das Geschäftsjahr 2024 nicht ergibt, sind die zur Beschreibung der
tatsächlichen Verhältnisse erforderlichen zusätzlichen Angaben im Wege einer Eigenerklärung
abzugeben.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Nachweis über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Bieter gilt
als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen
Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im SPNV erforderlich
sind. Hierzu ist es erforderlich, dass der Bieter über Personal verfügt, das über Erfahrung in
verantwortlicher Position in der Planung und Organisation mindestens eines SPNV-Angebots
mit einem Leistungsvolumen von mindestens 1,5 Mio. Zugkm pro Jahr verfügt. Von Erfahrung
in verantwortlicher Position wird bei solchen Personen ausgegangen, die über einen
Hochschulabschluss und/oder eine Qualifikation als Eisenbahnbetriebsleiter und/oder eine
vergleichbare Qualifikation verfügen. Die Planung und Organisation eines SPNV-Angebots
muss mindestens die Tätigkeitsbereiche Personalakquise, Beschaffung von Fahrzeugen,
Sicherstellung von Wartung und Instandhaltung der einzusetzenden Fahrzeuge,
Betriebsplanung, Bestellung der jeweils erforderlichen Eisenbahninfrastruktur sowie Tarif,
Vertrieb und Erlösmanagement und deren Abrechnung umfassen. Es ist nicht erforderlich,
dass die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen durch eine einzelne Person erlangt wurde,
sondern es ist ausreichend, wenn die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen in Summe bei
verschiedenen Personen vorhanden ist. Die Verfügbarkeit von Personal, das über Erfahrung
als Betriebspersonal (Triebfahrzeugführer, Zugbegleiter, Rangierpersonal) und als
Disponenten verfügt, ist für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters nicht
erforderlich. Die Bieter haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen: - Angabe der Fachkräfte, die im Rahmen
der Planung und Organisation der zu erbringenden Leistungen eingesetzt werden sollen und
über die o.g. erforderliche Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und
Organisation mindestens eines SPNV-Angebots mit einem Leistungsvolumen von mindestens
1,5 Mio. Zugkm pro Jahr verfügen. Aus dieser Angabe muss die jeweilige Qualifikation dieser
Fachkräfte sowie eine Beschreibung der jeweiligen individuellen Erfahrungen dieser
Fachkräfte in den o.g. Tätigkeitsbereichen hervorgehen; - Angabe von Referenzen über
mindestens ein SPNV-Angebot mit einem Leistungsvolumen von mindestens 1,5 Mio. Zugkm
pro Jahr aus den Jahren 2021,2022, 2023 oder 2024, in denen die vorstehend genannten
Fachkräfte in verantwortlicher Position in einem der o.g. Tätigkeitsbereiche mitgewirkt haben.
Aus dieser Angabe muss das jeweilige SPNV-Angebot, dessen Umfang in Zugkm pro Jahr
und der Tätigkeitsbereich hervorgehen, in dem die jeweilige Person in verantwortlicher
Position mitgewirkt hat. Beruft sich ein Bieter zum Beleg seiner technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Unterlagen mit dem
Angebot nachzuweisen. Der Bieter hat zudem nachzuweisen, dass für den Dritten keiner der
nachfolgend 2.1.6 genannten Ausschlussgründe vorliegt. Darüber hinaus ist dem Angebot
eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter die
für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Die
Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten
nicht einseitig widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der
Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Für die Verpflichtungserklärungen des Dritten ist
das Formblatt D2 (vgl. Anlage D.2 zur Aufforderung zur Angebotsabgabe) zu verwenden.
Sodann muss das Personal des Dritten, das im Angebot des Bieters benannt worden ist und
über die zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erforderliche
Erfahrung in der Planung und Organisation mindestens eines SPNV-Angebots verfügt, gemäß
§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV die Planung und Organisation der hiesigen Leistungen in
verantwortlicher Position erbringen. Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in
der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen
zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied /
diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die
Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit
dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne
Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen:
Schutz besonders sensibler Informationen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.subreport.de
/E48347314
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E48347314
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 136 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nach § 56
VgV möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/04/2026 13:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur
Vergabekammer gemäß §§ 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des §
160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz
1 Satz 2 bleibt unberührt.
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00003196
Postanschrift: Boschetsrieder Str. 69
Stadt: München
Postleitzahl: 81379
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibung@bahnland-bayern.de
Telefon: +490897488250
Internetadresse: https://beg.bahnland-bayern.de/de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer: nicht bekannt
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80534
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: 08921762411
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz
/vergabekammer/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 29086acc-b413-4954-9921-
1e3d1433e02f-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: Mit dieser Aktualisierung werden folgende Informationen der Bekanntmachung
angepasst: Frist für den Eingang der Angebote: statt 16/01/2026 12:00:00 (UTC+1) neu: 14/04
/2026 12:00:00 (UTC+1) Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: statt 16/01/2026
13:00:00 (UTC+1) neu 14/04/2026 13:00:00 (UTC+1) Anpassung in Ziffer 5.1.9 der
ursprünglichen Bekanntmachung: Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister Statt:
Des Weiteren haben die Bieter einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem der Bieter niedergelassen
ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf nicht vor dem 15.12.2025 datiert sein. Neu:
Des Weiteren haben die Bieter einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem der Bieter niedergelassen
ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf nicht vor dem 13.03.2026 datiert sein.
Anpassung in Ziffer 5.1.9 der ursprünglichen Bekanntmachung: Kriterium: Andere
wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Statt: Die in diesem Abschnitt genannten
Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem 15.12.2025 datieren. Neu: Die in diesem Abschnitt
genannten Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem 13.03.2026 datieren.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1052e8e6-46b6-44e6-bc12-a522f8a51de0 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/12/2025 08:52:58 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 238/2025
Datum der Veröffentlichung: 10/12/2025
Referenzen:
https://beg.bahnland-bayern.de/de/
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
https://www.subreport.de/E48347314
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202512/ausschreibung-821156-2025-DEU.txt
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