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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Aurich - See the notice on TED website
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025121101113258859 / 822622-2025
Veröffentlicht :
11.12.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
28.02.2030
Angebotsabgabe bis :
08.01.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
90500000 - Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
90513000 - Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
90513600 - Schlammbeseitigung
90513700 - Schlammtransport
90513900 - Schlammentsorgung
DEU-Aurich: See the notice on TED website

2025/S 239/2025 822622
See the notice on TED website

Deutschland Schlammbeseitigung Kläranlage Aurich-Haxtum, Räumung von vier
Vererdungsbeeten und Entsorgung des vererdeten Klärschlamms
OJ S 239/2025 11/12/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Aurich
E-Mail: vergabestelle@stadt.aurich.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Kläranlage Aurich-Haxtum, Räumung von vier Vererdungsbeeten und Entsorgung des
vererdeten Klärschlamms
Beschreibung: Ausgeschrieben und Vertragsgegenstand ist die Dienstleistung zur
ordnungsgemäßen und gesetzeskonformen landwirtschaftlichen Verwertung der
Klärschlammerde (Abfallnummer 1908005) der Kläranlage Aurich in den vom Auftragnehmer
genannten Ausbringregionen und die Räumung der Vererdungsbeete mit den Hauptleistungen
und Übernahme, Wiegen, Lagerung und Transport der Schlämme von der Kläranlage zum
Zwischenlager und zum Ort der landwirtschaftlichen Verwertung, inklusive Erstellung aller
Nachweise und Dokumentationen.
Kennung des Verfahrens: 46a3fc75-5d6d-4b6f-a650-db9248a244b4
Interne Kennung: FD15-425-03
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513600 Schlammbeseitigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90513900 Schlammentsorgung, 90513700 Schlammtransport,
90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle,
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Zum Antjebitt 1
Stadt: Aurich-Haxtum
Postleitzahl: 26605
Land, Gliederung (NUTS): Aurich (DE947)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDUR00U#
Rechtsgrundlage:

Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Es werden die geltenden Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB mit der
Möglichkeit der Selbstreinigung nach 125 GWB sowie die Regelung nach § 57 VgV. Nach §
57 I VgV werden Angebote von Unternehmen von der Wertung ausgeschlossen, die die
Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53
genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es
sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder
nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an
seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder
Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht
die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche
Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder 6. nicht zugelassene
Nebenangebote.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Öffentliche Auftraggeber schließen nach § 123 I
Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Öffentliche Auftraggeber schließen nach § 123 I Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §
129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des
Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen nach § 123 I
Nr. 2 GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung)
oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder
teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz
2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Öffentliche Auftraggeber schließen nach §
123 I Nr. 3 GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs
(Geldwäsche).

Betrug: Öffentliche Auftraggeber schließen nach § 123 I Nr. 3 & 4 GWB ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 263 des
Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden, sowie nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich
die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Korruption: Öffentliche Auftraggeber schließen nach § 123 I Nr. 6-9 GWB ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach: 6. § 299 des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und
299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. §
108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f
des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des
Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a
des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) oder 9. Artikel 2 § 2 des
Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
nach § 123 I Nr. 10 GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von
der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a
des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Gem. § 123 II GWB
stehen einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 eine
Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften
anderer Staaten gleich. Gem. § 123 III GWB ist das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten
Person einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des
Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der
Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber
schließen nach § 123 IV GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung
nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz
1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch
nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern,
Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und
Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Öffentliche Auftraggeber schließen nach § 123 IV GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder

bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen
Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur
Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen,
Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Nach § 124 I Nr. 1 GWB können öffentliche
Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Nach § 124 I Nr. 1 GWB können öffentliche
Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Nach § 124 I Nr. 1 GWB können öffentliche
Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Zahlungsunfähigkeit: Nach § 124 I Nr. 2 GWB können öffentliche Auftraggeber unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Nach § 124 I Nr. 2 GWB
können öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 124 I Nr. 2 GWB, siehe oben
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: § 124 I Nr.
2 GWB, siehe oben
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Nach § 124 I Nr. 3 GWB können öffentliche
Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Nach §
124 I Nr. 4 GWB können öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über
hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Nach § 124 I Nr. 5
GWB können öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Nach § 124 I
Nr. 6 GWB können öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung
daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Nach § 124 I
Nr. 7 GWB können öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Nach § 124 I Nr. 8-9 GWB können öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende
Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die
erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen a) versucht hat, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Kläranlage Aurich-Haxtum, Räumung von vier Vererdungsbeeten und Entsorgung des
vererdeten Klärschlamms
Beschreibung: Die Stadt Aurich betreibt die Kläranlage Aurich. Dort fällt entwässerte
Klärschlammerde an, die derzeit landwirtschaftlich verwertet bzw. thermisch entsorgt wird. Da
die Verträge mit den derzeitigen Entsorgungsunternehmen Ende Februar 2026 auslaufen,
werden die Klärschlammentsorgung und die Räumung der Vererdungsbeete neu
ausgeschrieben. Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe der Dienstleistungen zur
ordnungsgemäßen Räumung der Vererdungsbeete und gesetzeskonformen Verwendung der
Klärschlammerde der KA Aurich mit den Hauptleistungen Übernahme, Wiegen,
Zwischenlagerung (falls notwendig), Transport, ggf. Vorbehandlung (z. B. Kalk),

landwirtschaftliche Verwertung/thermische Ent- sorgung einschließlich Nachweisführung
/Dokumentation. Die landwirtschaftliche Verwendung soll als Entsorgungsweg beibehalten
werden. Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre.
Interne Kennung: FD15-425-03

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513600 Schlammbeseitigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90513900 Schlammentsorgung, 90513700 Schlammtransport,
90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle,
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Zum Antjebitt 1
Stadt: Aurich-Haxtum
Postleitzahl: 26605
Land, Gliederung (NUTS): Aurich (DE947)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/02/2030

5.1.6. Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Ca. alle vier Jahre wird die Leistung erneut ausgeschrieben.
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 LD VHB) sowie Firmendarstellung
mit vollständiger und transparenter Darlegung der Zugehörigkeit des Bieters bzw.
Bietergemeinschaften zu anderen Unternehmen, Konzernen oder Unternehmensverbänden.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: - Nachweise, dass in den letzten 5 Jahren mindestens 10 Beeträumungen mit
einer Größe von mind. 2.000 m² Beetgröße und/oder einer Tonnage von 1.000 t OS pro
Beeträumung erbracht wurden. Anzugeben ist der Standort des
Klärschlammvererdungsbeetes, die Größe der Beetfläche, Dauer der Räumung sowie ein
Ansprechpartner des Anlagenbetreibers mit dem Namen, der Anschrift und der
Telefonnummer. - Nachweise über die Verwertung von mindestens 5.000 t OS in den letzten 5
Jahren von explizit Klärschlammerde aus schilfbewachsenen Vererdungsbeeten mit

entsprechenden Schilfanteilen/Rhizomen in der Landwirtschaft. - Nachweise über den
Wiederaustrieb der Schilfpflanzen ohne Nachpflanzen nach der Räumung von Beeten in Höhe
von mindestens 80 % Wiederaustrieb der Pflanzen bei mindestens 10 Räumungen in den
letzten 5 Jahren. - Nachweise, dass die Räumung und Abfuhr von 300 t OS/Tag erfolgreich
bei 5 Beeträumungen in den letzten 5 Jahren durchgeführt wurde.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: - Nachweis qualifizierten Personals zur Überwachung der baulichen
Tätigkeiten. Benennung vom Vornamen, Namen, der Fachrichtung und dem Studienabschluss
(z. B. Dipl. Bau-Ing.). - Nachweis qualifizierten Personals zur Planung, Durchführung und
Überwachung der landwirtschaftlichen Verwertung unter Einhaltung der Vorgaben von
AbfKlärV, DüMV, DüV. Benennung vom Vornamen, Namen, der Fachrichtung und dem
Studienabschluss (z. B. Dipl.-Ing. Agr.). - Nachweis der Qualifikation zur Durchführung von
Folienschweißarbeiten an abwasser-technischen Anlagen nach WHG sowie zur
Dichtigkeitsprüfung der Folienschweißarbeiten. - Nachweis Entsorgungsfachbetrieb bzw.
Erlaubnis zum Handel mit nicht gefährlichen Abfällen nach §53 KrWG.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: - Nachweise und Darlegung über ein nachvollziehbares Räumkonzept mit
Technik und Durchführungsplan. - Nachweise, dass das dargelegte Räumungskonzept ohne
Beschädigung der Drainageschicht und der Abdichtungsbahn funktioniert (z. B. durch ein
Gutachten eines Sachverständigenbüros, bestätigte Referenzschreiben von Auftraggebern). -
Darlegung eines Zeitplans, innerhalb dessen die Räumung inkl. Vor- und Nachbereitung der
Beete erfolgt bei einer Mindestabfuhr von 300 t OS/Tag. - Nachweise und Darlegung über ein
nachvollziehbares Räumungs- und Verwertungskonzept mit Technik und zeitlicher
Durchführungsplanung. Das vom Bieter vorzulegende Konzept muss beschreiben, wie die
Räumung und Verwertung des Vererdungsbeetes erfolgen soll. Hierbei sind die
nachfolgenden Punkte analog zur Leistungserbringung zu behandeln: - Beschreibung ob,
Räumung und Verwertung gleichmäßig verteilt über den Vertragszeitraum oder in bestimmten
Zeiträumen erfolgen soll - Plausible und nachvollziehbare Vorabplanung, aus der hervorgeht,
in welchen Zeiträumen/Abschnitte die Leistungen erbracht werden sollen. - Das Konzept ist so
aufzustellen, dass ein möglichst großer Anteil des vererdeten Schlammes mit dem
größtmöglichen TS-Gehalt abgefahren werden kann. Die im LV angegebenen Tonnagen
dienen als kalkulatorische Grundlage.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der einfachen Richtwertmethode. Bei der
einfachen Richtwertmethode wird das wirtschaftlichste Angebot durch ein Leistungs-Preis-
Verhältnis gebildet. Die Kennzahl (Z) zur Leistungs-Preis-Bewertung wird aus dem Quotienten
der Leistungspunktzahl des Angebots (L) und dem Angebotspreis (P) berechnet. Hierdurch
erfolgt eine Leistungs-Preis-Bewertung. Die bewerteten Angebote werden nach dem Wert von
Z in absteigender Reihenfolge sortiert. Das Angebot mit der größten Kennzahl Z ist das
wirtschaftlichste Angebot. Der Angebotspreis (P) ergibt sich aus dem Angebotsblatt. Die
Leistungspunktzahl des Angebots (L) wird durch Bewertung der Leistungskriterien ermittelt.
Die Bewertung erfolgt auf einer Notenskala von 1 bis 3. Die ermittelten Leistungspunkte
werden mit einem Gewichtungsfaktor multipliziert und im Anschluss addiert.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)

Zuschlagskriterium Zahl: 100,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Räumungskonzept
Beschreibung: Erfahrungsnachweis des Bieters in Form der Benennung von mindestens drei
Referenzen innerhalb der letzten drei Jahre über die Räumung von Klärschlammbeeten deren
Räumungsvolumen mindestens auf einem gleichwertigen Niveau der vorliegenden
Ausschreibung liegen (zwischen 1.500 und 2.000 m³). Im Rahmen der Benennung der
Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig: Auftraggeber (Name, Anschrift,
Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail) sowie Ausführungszeitraum. Das
Räumungskonzept selbst enthält die folgenden Aspekte, welche entsprechend konkret,
nachvollziehbar und projektbezogen erläutert werden müssen: - Chemische Untersuchung
und Analyse des vererdeten Klärschlamms - Planung der Baustelleneinrichtung und
Beetöffnung - Planung, Koordinierung und Überwachung der Beeträumung sowie des
Transportverkehrs zur Nachlagerfläche - Lösen und Verladen der im Beet befindlichen
Klärschlammerde einschließlich der darin befindlichen Pflanzenteile auf geeignete
Transportfahrzeuge - Erläuterungen von Maßnahmen zur Vermeidung von Verdichtungen und
Beschädigungen anfälliger Beetbestandteilen (z.B.: Drainagekörper, PE-Folie) - Herstellen
eines Grobplanums im Beet - Maßnahmen zur erfolgreichen Wiederinbetriebnahme der Anlage
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Verwertungskonzept
Beschreibung: Erfahrungsnachweis des Bieters in Form der Benennung von mindestens drei
Referenzen innerhalb der letzten drei Jahre über die Verwertung von Klärschlammerden deren
Verwertungsvolumen mindestens auf einem gleichwertigen Niveau der vorliegenden
Ausschreibung liegen. Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende
Angaben notwendig: Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-
Mail) sowie Ausführungszeitraum. Das Verwertungskonzept selbst enthält die folgenden
Aspekte, welche entsprechend konkret, nachvollziehbar und projektbezogen erläutert werden
müssen: - Ermittlung der voraussichtlich zu verwertenden Klärschlammerde - Erläuterung der
geplanten Art und Organisation der Verwertung - Je nach Bedarf 1ein bis dreimaliges
Umsetzen und Durchmischen der Mieten - Chemische Analyse des getrockneten Materials zur
Festlegung der Verwertungsart - Planung, Überwachung und Kontrolle der Verwertung sowie
des hierfür notwendigen Transportverkehrs - Nachweis von für die Verwertung der anfallenden
Klärschlammerde geeigneten Abnehmern - Sicherstellung der Einhaltung der Vorgaben nach
AbfKlärV - Nachweis von eigenem, qualifiziertem Personal zur Planung, Durchführung und
Überwachung der Verwertung unter Einhaltung der Vorgaben von AbfKlärV. - Benennung von
Vorname, Name, Fachrichtung und Studienabschluss (z. B. Agrar-Ing.), Beschreibung der
jeweiligen Erfahrung in dem Bereich. - Bei landwirtschaftlicher Verwertung: Nachweis der für
die Verwertung zur Verfügung stehenden Flächen in Form einer Liste mit Angaben über
Flächenbezeichnung und Größe, sowie Beschlammungshistorie (3 Jahre) ist dem Angebot
beizufügen. - Bei thermischer Verwertung: Notwendige Nachweise über die Anlieferung und
ordnungsgemäße Verwertung/Entsorgung sind vorzulegen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Pflegekonzept

Beschreibung: Das Pflegekonzept selbst enthält die folgenden Aspekte, welche entsprechend
konkret, nachvollziehbar und projektbezogen erläutert werden müssen: - Maßnahmen zur
Inbetriebnahme des geräumten Beetes - Fachgerechter Umgang und Beseitigung von bei der
Räumung entstandenen Schäden - Erfassung des Wiederaustriebs in einem Zeitraum von 6
Monaten bis maximal 12 Monaten nach Wiederinbetriebnahme durch Fachpersonal -
Maßnahmen zur Unterstützung des Kläranlagenbetriebes zur Etablierung eines einheitlichen
und stabilen Schilfbestandes - Ggfs. Nachpflanzungen von Schilfpflanzen bei Unterschreitung
von 75 % Wiederauswuchs der Pflanzen innerhalb von 6 Monaten nach Räumung -
Auswertung der im Zuge der Räumung durchgeführten Maßnahmen in Form eines
Räumungsberichtes - Abstimmung der mengenmäßigen und zeitlichen
Erstbeschickungsmengen mit dem Klär-anlagenbetrieb - Kontrolle des Zulaufes und der
Rücklaufbilanz von Input und Output des Beets
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nachweis zum Wiederaustrieb des Schilfbewuchs
Beschreibung: Erfahrungsnachweis des Bieters in Form der Benennung von mindestens fünf
Referenzen innerhalb der letzten fünf Jahre über den Wiederaustrieb nach der Räumung. Die
Referenzen sind ausschließlich auf der Grundlage von vom Bieter selbst geräumten Beeten zu
liefern. Weitere Anforderungen an die Nachweise zum Wiederaustrieb: - Erfassung des
Wiederaustriebs in einem Zeitraum von mind. 6 Monaten, jedoch maximal 12 Monaten nach
der Räumung und anschließender Wiederinbetriebnahme des Beetes - Erläuterungen zur
Erfassung und Berechnung des Wiederaustriebs - Stützung der einzelnen Referenzen mit
entsprechendem Bildmaterial
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätsmanagement
Beschreibung: Der Bieter weist nach, dass er die für eine Räumung und Verwertung von
Klärschlamm notwendigen und qualitätsbestimmenden Nachweise erbringen kann. Diese
bilden sich ab in laufenden oder bereits erhaltenen Zertifikaten zur Qualitätssicherung. Sollten
keine entsprechenden Zertifikate vorhanden sein, so sind mindestens eine Erläuterung und
Darstellung der betriebseigenen Qualitätsmanagementmaßnahmen, bezogen auf die
Räumung und Verwertung von Klärschlammerden nachzuweisen. Die bei der Räumung und
Verwertung vom Bieter eingesetzten Personen sollen eine dem Auftrag entsprechende
Eignung in Form von Fachkunde oder ggf. Erfahrung in gleichwertigen Projekten nachweisen.
Zudem ist die Erfüllung / der Nachweis der Eignung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder
gleichwertiger Nachweise erwünscht und hat somit positiven Einfluss auf die Bewertung.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 20,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YDUR00U/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YDUR00U

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YDUR00U
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Stellung der Sicherheit Sicherheit für die Erfüllung
sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von 2 % der
Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme
mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und
fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint. Sicherheit kann wahlweise durch
Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Sicherheitsleistung durch
Bürgschaft Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt
Vertragserfüllungsbürgschaft des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen
des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig
dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende
Erklärung des Bürgen: - Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die
selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. - Auf die Einreden der Vorausklage
gemäß § 771 BGB wird verzichtet. - Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der
Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. - Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der
gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene
Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und
dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.
Frist für den Eingang der Angebote: 08/01/2026 11:14:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 7 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen mit einer
Frist von 6 Kalendertagen im Rahmen der Angebotsprüfung und Wertung nachzufordern.
Verweigert ein Bieter die geforderten Aufklärungen und Angaben innerhalb der o. a. Frist, so
kann sein Angebot gemäß § 57 Absatz 1.2 VgV unberücksichtigt bleiben.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 08/01/2026 11:15:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort: Stadt Aurich, Technisches Rathaus, Leerer Landstraße 5-9, Raum 109, 26603 Aurich
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Die im Angebot angegebenen Netto-Einheitspreise sind Festpreise
für 2 Jahre (Laufzeit 4 Jahre). Danach greift die Preisgleitklausel. Rechnungen sind

grundsätzlich monatlich vom AN an den AG zu stellen, vorausgesetzt, die Leistungen zur
Verwertung/Entsorgung sind vollständig erbracht worden. Dies ist mit Rechnungsstellung
entsprechend zu dokumentieren, d.h. durch Original-Wiegenoten, Übernahmescheine und
Lieferscheine. Ausnahme bildet die Verbringung des Klärschlammes in ein Zwischenlager.
Hier können 70 % der Leistung abgerechnet werden. Die restlichen 30 % können nach
erfolgter und nachgewiesener Verwertung/Entsorgung in Rechnung gestellt werden.
Zahlungsbedingungen Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine
Regelung getroffen ist: Der Auftraggeber legt für dieses Verfahren eine wirtschaftliche
Obergrenze fest in Höhe von: 400.000 EUR brutto Angebotssumme für die ausgeschriebene
landwirtschaftliche Verwertung bzw. thermische Entsorgung über 2 Jahre.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes
Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und
eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht (§160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist
von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer
2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Aurich
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Aurich

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Aurich
Registrierungsnummer: 0204-034520001001-0-61
Postanschrift: Bürgermeister-Hippen-Platz 1

Stadt: Aurich
Postleitzahl: 26603
Land, Gliederung (NUTS): Aurich (DE947)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@stadt.aurich.de
Telefon: +49 4941 12-2401
Internetadresse: https://www.aurich.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4931-153308
Fax: +49 4131-152943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c435f3f8-bc3f-45a0-b546-bf96fdb73390 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/12/2025 13:22:41 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

ABl. S Nummer der Ausgabe: 239/2025
Datum der Veröffentlichung: 11/12/2025

Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YDUR00U
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YDUR00U/documents
https://www.aurich.de/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202512/ausschreibung-822622-2025-DEU.txt

 
 
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