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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Düsseldorf - Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Rahmenvereinbarung HIS-Step2
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026012000534749635 / 39975-2026
Veröffentlicht :
20.01.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
30.06.2028
Angebotsabgabe bis :
20.02.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
72227000 - Beratung im Bereich Software-Integration
72260000 - Dienstleistungen in Verbindung mit Software
72266000 - Software-Beratung
DEU-Düsseldorf: Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung,
Internet und Hilfestellung Rahmenvereinbarung HIS-Step2

2026/S 13/2026 39975

Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Rahmenvereinbarung HIS-Step2
OJ S 13/2026 20/01/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kunstakademie Düsseldorf
E-Mail: info@kunstakademie-duesseldorf.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung HIS-Step2
Beschreibung: Rahmenvereinbarung HIS-Step2
Kennung des Verfahrens: 0f1924f5-21ab-46f0-a77f-6c1d69802f79
Interne Kennung: A 25 317
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72227000 Beratung im Bereich Software-Integration, 72260000
Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 72266000 Software-Beratung

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXPNYMRDVEL# 1. Unterauftragnehmer
(Nachunternehmer) a) Die Weitergabe von Teilen des Auftrags im Wege der
Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen ist gemäß § 36 VgV zulässig. b) Ein
Unterauftrag im Sinne dieses Vergabeverfahrens liegt vor, wenn ein anderes Unternehmen
(auch: Freelancer) einen Teil der ausgeschriebenen Leistung im eigenen Namen, mit eigenem
Personal und in eigener Verantwortung für den Bieter ausführt, ohne selbst Vertragspartner
des Auftraggebers zu werden. c) Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV hat jeder Bieter bereits mit
dem Angebot die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu vergeben
beabsichtigt. Soweit zumutbar, sind auch die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu
benennen. Hierfür ist das Formular Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe
(Formular 533a EU) zu verwenden. d) Die Auftraggeberin kann gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2

VgV von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die verbindliche
Benennung der Unterauftragnehmer sowie gemäß § 47 VgV den Nachweis darüber
verlangen, dass dem Bieter die zur Auftragsausführung erforderlichen Ressourcen dieser
Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist das Formular
Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b EU) zu verwenden. Sofern bereits das
Formular 534a EU: Erklärung Eignungsleihe vorgelegt wurde, kann die Vorlage des Formulars
Nachweis Unterauftragnehmer entfallen. e) Beruft sich ein Bieter gemäß § 47 VgV auf die
Kapazitäten eines anderen Unternehmens zur Erfüllung von Eignungskriterien, ist bereits mit
dem Angebot eine entsprechende Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die
betreffenden Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. f) Bei einer Eignungsleihe im
Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist hierfür das Formular
Erklärung Eignungsleihe und Haftungserklärung (Formular 534b EU) zu verwenden. Bei
einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist das
Formular Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) zu verwenden. Die Auftraggeberin
behält sich gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 VgV vor, ergänzende Nachweise oder Erklärungen zum
Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit der Kapazitäten zu verlangen. g) Die
Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern oder die Berufung auf die Kapazitäten anderer
Unternehmen im Wege der Eignungsleihe berührt nicht die alleinige vertragliche
Verantwortlichkeit des Bieters gegenüber der Auftraggeberin. h) Für sämtliche
Unterauftragnehmer - unabhängig von der Stufe der Leistungserbringung - gelten die
Vorgaben des § 128 Abs. 1 GWB. Die Bieter haben sicherzustellen, dass auch sämtliche
Unterauftragnehmer, die an der Ausführung des Auftrags mitwirken, die geltenden
umweltbezogenen, sozialen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten, die auf
Unionsrecht, nationalem Recht, in Tarifverträgen oder in Rechts- und Verwaltungsvorschriften
beruhen. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Vorschriften trifft Unterauftragnehmer in
gleicher Weise wie den Hauptauftragnehmer. i) Die Auftraggeberin überprüft vor der Erteilung
des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei
Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers.
Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die
Auftraggeberin kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 2. Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen / Sanktionstatbeständen a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe
nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung
Ausschlussgründe gemäß dem Formular Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521
EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). b) Zum Nachweis, dass
kein Ausschlussgrund nach § 19 Absatz 3 MiLoG vorliegt, ist von jedem Bieter mit dem
Angebot die Eigenerklärung Mindestlohngesetz gemäß dem Formular Eigenerklärung
Mindestlohngesetz (Formular 522) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied
einzeln). c) Zum Nachweis, dass keine Sanktionstatbestände nach Artikel 5k Absatz 1 der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die
Eigenerklärung Sanktionen gemäß dem Formular Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
(Formular 523 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). 3.
Anwendbares Verfahrensrecht a) Die Auftraggeberin verfährt nach dem Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeverordnung - VgV) und dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen
(TVgG NRW) sowie allen einschlägigen weiteren Bundes- und Landesgesetzen in jeweils
aktueller Fassung. b) Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu
den geltenden Gesetzen sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen
maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen
auszulegen. c) Die Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise
und ausgestaltende Vorgaben, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und

Richtigkeit. Sie vermögen die genaue Kenntnisnahme der gesetzlichen Verfahrensregelungen
nicht zu ersetzen. d) Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der
Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die
Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung maßgeblich. 4. Mit dem Angebot sind folgende
Unterlagen vorzulegen: a) Formular 324_EU_Angebotsschreiben b) Soweit relevant: Formular
531 _EU Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung c) Formular 521_EU Eigenerklärung
Ausschlussgründe d) Formular 522_EU Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG e) Formular
523_EU Eigenerklärung Sanktionen f) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Formular 534b_EU g) Nur bei einer
Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Formular
534a_EU h) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt):
Formular 533a: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe und Formular 533b:
Nachweis Unterauftragnehmer (Unterauftragnehmer-Benennung nur, soweit i. S. v. § 36 VgV
zumutbar) i) Vordruck Eigenerklärung zur Eignung j) Vordruck Preisblatt k) Vordruck
Personalkonzept l) Vordruck Lösungskonzept 5. Ergänzung zu dem Wertungsmaßstab
betreffend die Unterkriterien des Zuschlagskriteriums Nr. 3: Lösungskonzept: Der Bieter mit
der jeweils höchsten Wertungspunktzahl erhält die auf das jeweilige Unterkriterium
entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter
erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei gelangt die folgende
Formel zur Anwendung: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl
dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits
erreichten Wertungspunktzahl. 6. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebotspräsentationen
durchzuführen und in diesem Rahmen Fragen zu stellen, die von den
Präsentationsteilnehmern Ad-hoc zu beantworten sind. Die Präsentationen dienen
ausschließlich der Verifizierung qualitativer Angebotsbestandteile. Eine Bewertung der
Präsentationen erfolgt nicht. Die Entscheidung, ob und ggf. in welchem Umfang eine
Präsentation zur Verifizierung qualitativer Angebotsbestandteile erforderlich ist, trifft der
Auftraggeber nach eigenem Ermessen. Eine gesonderte Einladung mit genauer Uhrzeit und
organisatorischen Hinweisen erfolgt rechtzeitig über das Vergabeportal.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Korruption:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:

Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung HIS-Step2
Beschreibung: Öffentliche Auftraggeberin ist die Kunstakademie Düsseldorf, Eiskellerstraße 1,
40213 Düsseldorf. Die vorliegende Ausschreibung der Kunstakademie Düsseldorf erfolgt im
eigenen Namen sowie im Namen der Kunstakademie Münster, Leonardo-Campus 2, 48149
Münster sowie der Kunsthochschule für Medien Köln, Heumarkt 14, 50667 Köln (nachfolgend
gemeinsam Auftraggeber genannt). Gegenstand der Beschaffung ist eine EVB-IT
Rahmenvereinbarung über folgende Leistungen: Implementierung weiterer Funktionen der
Campusmanagement-Software HISinOne an den drei vorgenannten Kunsthochschulen, um
Prozessverbesserungen und Effizienzsteigerungen für Lehrende, Studierende und die
Hochschulverwaltung umzusetzen und Anforderungen wie z.B. des OZG zu entsprechen
(Projekt HIS-Step2 ). Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Beginn für
die vorgesehenen Leistungen ist der 01.04.2026. Die Rahmenvereinbarung endet am
30.06.2028. Die Auftraggeber sind jederzeit berechtigt, die Rahmenvereinbarung vorzeitig mit
einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich zu kündigen. Die Rahmenvereinbarung
endet jedoch spätestens mit Erreichen der Höchstabnahmegrenze, ohne dass es einer
Kündigung bedarf. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen beträgt 606 Personentage
(einheitliche Kalkulationsgrundlage: 46 Personentage vor Ort und 560 Personentage Remote).
Es ist eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 696 Personentagen festgelegt (Angaben
jeweils bezogen auf die vorgesehene Höchstlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich
aller Verlängerungsmöglichkeiten). Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht. Die
Auftraggeber sind nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter
der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24
/EU).
Interne Kennung: A 25 317

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72227000 Beratung im Bereich Software-Integration, 72260000
Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 72266000 Software-Beratung

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2026

Enddatum der Laufzeit: 30/06/2028

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden
Reihen- und Rangfolge: a) der Vertragstext b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und
Hinweise der Auftraggeber c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung für die Einführung der
Campusmanagement-Software HISinOne - Schritt 2 c) Anlage 03: Preisblatt d) Anlage 04:
Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung - Formular 531 EU (soweit relevant) e) Anlage 05:
Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe - Formular 533a EU (soweit relevant) f)
Anlage 06: Nachweis Unterauftragnehmer - Formular 533b EU (soweit relevant) g) Anlage 07:
Erklärung Eignungsleihe - Formular 534a EU (soweit relevant) h) Anlage 08: Erklärung
Eignungsleihe und Haftungserklärung - Formular 534b EU (soweit relevant) i) Anlage 09:
Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des
Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) - Formular 513 EU
j) Anlage 10: Personalkonzept des Auftragnehmers k) Anlage 11: Lösungskonzept des
Auftragnehmers l) EVB-IT Dienstleistungs AGB m) Vergabe- und Vertragsordnung für
Leistungen, Teil B (VOL/B) n) Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes NRW (ZVB -
NRW) (Formular 512 EU)

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: (1.) Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den
Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in
einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte
Berufsausübung nachweisen. (2.) Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die
jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die
Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der
Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. (3.) Im Fall von
Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu führen, dessen Beruf
erlaubnispflichtig ist. (4.) Der Nachweis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebots in
elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder Datei) vorgelegt werden. § 50
VgV bleibt unberührt.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: (1.) Bieter müssen eine Erklärung über ihren Gesamtumsatz in den letzten drei
Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung
abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. (2.) Mindestanforderung: Der
Gesamtumsatz muss in jedem der drei genannten Geschäftsjahre jeweils mindestens
1.000.000 Euro betragen haben. (3.) Geschäftsjahre, für die Umsätze angegeben werden,
müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Das laufende Geschäftsjahr zählt nicht dazu. Es ist
unerheblich, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht oder ob ein Jahresabschluss

vorliegt. (4.) Die Erklärung ist im Rahmen des Angebots jeweils auf dem Vordruck
Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. (5.) Im Fall von
Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck Eigenerklärung zur Eignung
gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der
Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: (1.) Bieter müssen eine Erklärung über ihren Umsatz in dem Tätigkeitsbereich
des Auftrags (Implementierung von Modulen der Software HISinOne (Prozessgestaltung,
Systemkonfiguration und Datenübernahme)) in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem
Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind. (2.) Geschäftsjahre, für die Umsätze angegeben werden, müssen
jeweils zeitlich abgelaufen sein. Das laufende Geschäftsjahr zählt nicht dazu. Es ist
unerheblich, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht oder ob ein Jahresabschluss
vorliegt. (3.) Die Erklärung ist im Rahmen des Angebots auf dem Vordruck Eigenerklärung zur
Eignung in elektronischer Form vorzulegen. (4.) Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes
Mitglied den Vordruck Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: (1.) Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in
Form einer Liste der im Zeitraum vom 16.01.2023 bis zum 15.01.2026 erbrachten
wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der
Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen. (2.) Nachzuweisen
ist mindestens eine geeignete Referenz des Bieters. Angegebene Referenzen sind im Hinblick
auf die Mindestbedingungen aussagekräftig zu erläutern. Diese Erläuterung muss in den dafür
vorgesehenen Feldern der Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. Referenzen werden nur dann
als geeignet anerkannt, wenn sie anhand der Erläuterungen jeweils sämtlich nachfolgende
Merkmale kumulativ aufweisen: (a.) Implementierung von mindestens einem Modul der
Software HISinOne (Prozessgestaltung, Systemkonfiguration und Datenübernahme) (b.) an
mindestens einer Kunst- oder Musikhochschule, d. h. eine spezialisierte Hochschule für
künstlerische Berufe (Bildende Kunst, Musik, Darstellende Kunst, Medien) und (c.) Abnahme
und Go Live der Software im Zeitraum vom 16.01.2023 bis zum 15.01.2026 (3.) Die
Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig
zu erläutern. Ein bloßes Ja oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle
abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck einzutragen. Unvollständige
Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder
fehlende Referenzangaben erfolgen nicht. (4.) Die Referenzangaben sind im Rahmen des
Angebots durch Eigenerklärung auf dem Vordruck Eigenerklärung zur Eignung in
elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der
Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden. (5.) Im Fall von
Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck Eigenerklärung zur Eignung
gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt
angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderungen erfüllt sind.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: 1. Für die erforderlichen Preisangaben (Zuschlagskriterium 1: Preis) ist der
Vordruck Preisblatt (im Weiteren auch: Preisblatt) zu verwenden. 2. Das in Aussicht

genommene Auftragsvolumen beträgt 606 Personentage (einheitliche Kalkulationsgrundlage:
46 Personentage vor Ort und 560 Personentage Remote). Es ist eine verbindliche
Höchstabnahmegrenze von 696 Personentagen festgelegt (Angaben jeweils bezogen auf die
vorgesehene Höchstlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich aller
Verlängerungsmöglichkeiten). Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht. 3. Es sind
einheitliche Tagessätze für alle Vor-Ort-Tätigkeiten sowie einheitliche Tagessätze für alle
Remote-Tätigkeiten anzugeben; diese können voneinander abweichen. 4. Einheitliche
Kalkulationsgrundlage sind die im Preisblatt angegebenen Mengen. Alle abgefragten
Tagessätze (= 8 Zeitstunden) sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit zwei
Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Es sind ausschließlich die dafür
vorgesehenen Felder zu befüllen. Die Tagessätze müssen für alle Qualifikationsstufen
einheitlich sein. 5. Bitte beachten Sie, dass das Preisblatt zwar ausgefüllt, aber im Weiteren
nicht geändert, ergänzt und / oder kommentiert werden darf. Dies kann zum Ausschluss
führen. 6. Angebotsvergleichspreis ist der angegebene Brutto-Gesamtpreis. Der Bieter mit
dem in Summe niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält für dieses Zuschlagskriterium die volle
angegebene Punktzahl. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine
geringere Punktzahl (Formel: angegebene Maximalpunktzahl multipliziert mit dem niedrigsten
Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personalkonzept
Beschreibung: 1. Zur Beurteilung des Zuschlagskriteriums Nr. 2: Personalkonzept ist ein
Konzept zu erstellen. Dafür sind die mit [Eintragungen des Bieters] gekennzeichneten,
jeweils maßgeblichen Felder auf dem Vordruck Personalkonzept zu verwenden. Angaben
außerhalb dieser Felder bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. 2. Der Vordruck
Personalkonzept darf ausgefüllt bis zu 15 DIN-A4-Seiten umfassen (Schriftgröße
Seitenränder und Zeilenabstand wie vorgegeben. Skizzen sind unzulässig und werden bei der
Wertung nicht berücksichtigt.). Bei einer Überschreitung der Seitenvorgabe werden
ausschließlich die Inhalte der jeweils ersten 15 Seiten bewertet. 3. Bitte beachten Sie, dass
der Konzeptvordruck zwar ausgefüllt, aber im Weiteren nicht geändert, ergänzt und / oder
kommentiert werden darf. Dies kann zum Ausschluss führen. 4. Im Personalkonzept werden
zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene,
konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter
Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: Zuschlagskriterium 2:
Personalkonzept (35 %) (a.) Team 05 % (= 05 Punkte) (b.) Erfahrung 25 % (= 25 Punkte) (c.)
Zeitliche Verfügbarkeit 05 % (= 05 Punkte) Die Anforderungen, worauf es dem Auftraggeber
zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: (a.) Team: Der Auftragnehmer
stellt für die Durchführung der Rahmenvereinbarung ein im Hinblick auf den
Auftragsgegenstand spezifisch ausgerichtetes, festes Team in hinreichender Größe mit
eingewiesenen Vertretern im Urlaubs- und Krankheitsfall zur Verfügung. (b.) Erfahrung: Die
vom Auftragnehmer bei der Durchführung der Rahmenvereinbarung eingesetzten
Mitarbeitenden verfügen über eine umfassende Erfahrung, d. h. Berufspraxis mit der
Implementierung der Software HISinOne und der Software selbst, und zwar idealerweise an
Kunst- oder Musikhochschulen. (c.) Zeitliche Verfügbarkeit: Die vom Auftragnehmer bei der
Durchführung der Rahmenvereinbarung eingesetzten Mitarbeitenden führen das Projekt HIS-
Step2 schnell und ohne zeitliche Unterbrechungen durch und bearbeiten kurzfristige
Anforderungen und Anliegen der Auftraggeberseite kurzfristig. Jedes qualitative Unterkriterium
wird anhand der Angaben im Personalkonzept gesondert nach dem angegebenen

Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen jeweils mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht
werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Punkte Das
Angebot trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt
deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen
erwarten. 07,50 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen
überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den
Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 05,00 Punkte Das Angebot trägt den
dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende
Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 02,50 Punkte
Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in
jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in
den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 00,00 Punkte Das Angebot trägt
den dargelegten Anforderungen überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die
Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. Der Bieter mit
der jeweils höchsten Wertungspunktzahl erhält die auf das jeweilige Unterkriterium
entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter
erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei gelangt die folgende
Formel zur Anwendung: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl
dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits
erreichten Wertungspunktzahl.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 35,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Lösungskonzept
Beschreibung: 1. Zur Beurteilung des Zuschlagskriteriums Nr. 3: Lösungskonzept ist ein
Konzept zu erstellen. Dafür sind die mit [Eintragungen des Bieters] gekennzeichneten,
jeweils maßgeblichen Felder auf dem Vordruck Lösungskonzept zu verwenden. Angaben
außerhalb dieser Felder bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. 2. Der Vordruck
Lösungskonzept darf ausgefüllt bis zu 15 DIN-A4-Seiten umfassen (Schriftgröße
Seitenränder und Zeilenabstand wie vorgegeben. Skizzen sind unzulässig und werden bei der
Wertung nicht berücksichtigt). Bei einer Überschreitung der Seitenvorgabe werden
ausschließlich die Inhalte der jeweils ersten 15 Seiten bewertet. Bitte beachten Sie, dass der
Konzeptvordruck zwar ausgefüllt, aber im Weiteren nicht geändert, ergänzt und/ oder
kommentiert werden darf. Dies kann zum Ausschluss führen. 3. Im Lösungskonzept werden
zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene,
konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschrieben Auftrag unter
Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: Konzeptaufgabe: Gegenstand der
Aufgabenstellung für das Lösungskonzept ist ein exemplarischer Teilaspekt der zu
erbringenden Implementierungsleistung. Im Lösungskonzept ist die Lösung der nachfolgend
beschriebenen Anforderung mit den Mitteln des HIS-Standardsystems - ohne Modifikationen
oder Zusatzprogrammierungen - darzulegen: - Die Kunstakademie Münster bietet zur
Förderung der Individualisierung und eigenverantwortlichen Entwicklung das Atelierstudium
an. Diese Studierenden sind im Orientierungsbereich Teil einer Orientierungsklasse , im
Hauptstudium Teil einer künstlerischen Klasse , in der sie studienbegleitend das sogenannte
Atelierstudium absolvieren. Das Atelierstudium umfasst u.a. die aktive Teilnahme an
Kolloquien, Einzel- und Gruppenberatung sowie aktive, praktische Arbeit in der Klasse. Je
nach Studiengang sind im Orientierungsbereich und im Hauptstudium unterschiedliche Anzahl
an Leistungsscheinen Atelierstudium zu erbringen. - Die Veranstaltung Atelierstudium
muss durchgehend belegt werden. Studierende nehmen verpflichtend das Atelierstudium im

O-Bereich (2 Semester) und ab 3. Semester jedes Semester in der künstlerischen Klasse
wahr. - Die Einschreibung in einer Klasse und das damit verbundene Atelierstudium ist
verpflichtend, da ansonsten durch die Klassenleitung keine Rückmeldung ins nächste
Semester erfolgt. - Als Leistungsnachweis für den Studienerfolg werden nur ausgewählte
Leistungsscheine Atelierstudium benötigt. Ein Leistungsschein davon im O-Bereich, und
einer (z.B. freie Kunst) beziehungsweise zwei (Lehramt) im Hauptstudium. Welche
Leistungsscheine welchen Semesters dafür herangezogen werden, liegt im Ermessen von
Klassenlehrer und Studierendem. - Die Zuordnung der Studierenden zu ihrer Klassenleitung
wird aktuell (hilfsweise) als Unterrichtsanspruch in HIO hinterlegt. - In der Regel verbleiben
die Studierenden in einer Klasse, ein Wechsel ist jedoch möglich o in eine andere Klasse auf
Wunsch der Studierenden oder bei fehlender Rückmeldung durch die Klassenleitung o
Ausscheiden der Klassenleitung z.B. in den Ruhestand, Nachfolge der Klassenleitung (neuer
Unterrichtsanspruch ) Insoweit werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen
Unterkriterien jeweils auftragsbezogene schlüssige, konkrete und verbindliche
Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden
Konkretisierungen erwartet: Zuschlagskriterium 3: Lösungskonzept (35 %) (a.) Vollständigkeit
der Anforderungsabdeckung 20 % (= 20 Punkte) (b.) Nutzerfreundlichkeit des
Lösungskonzepts 15 % (= 15 Punkte) Die Anforderungen, worauf es dem Auftraggeber zu
jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: (a.) Vollständigkeit der
Anforderungsabdeckung: Die beschriebenen Anforderungen werden vollständig im Rahmen
der Konfigurationsmöglichkeiten des HISinOne-Systems abgedeckt, keine weiteren
Zusatzentwicklungen oder Softwarewerkzeuge (abgesehen vom Lehr-Lern-System) sind
erforderlich. (b.) Nutzerfreundlichkeit des Lösungskonzepts: Die dargestellten Funktionalitäten
sind für die Nutzer möglichst einfach, selbsterklärend und mit geringem Schulungsaufwand
nutzbar, notwendige Daten müssen nicht mehrfach redundant erfasst werden, und die
vorgesehene Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen geschieht möglichst durchgängig ohne
zusätzliche manuelle Prüfungen durch die Beschäftigten. Jedes qualitative Unterkriterium wird
anhand der Angaben im Lösungskonzept gesondert nach dem angegebenen
Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen jeweils mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht
werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Punkte Das
Angebot trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt
deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen
erwarten. 07,50 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen
überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den
Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 05,00 Punkte Das Angebot trägt den
dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende
Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 02,50 Punkte
Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in
jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in
den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 00,00 Punkte Das Angebot trägt
den dargelegten Anforderungen überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die
Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 35,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/02/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
/CXPNYMRDVEL/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYMRDVEL

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
/CXPNYMRDVEL
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 20/02/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten.
Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den
Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung
finden können.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 20/02/2026 12:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: S. Vertragsbedingungen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein

Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Kunstakademie Düsseldorf
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kunstakademie Düsseldorf

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kunstakademie Düsseldorf
Registrierungsnummer: DE153138054
Postanschrift: Eiskellerstraße 1
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
E-Mail: info@kunstakademie-duesseldorf.de
Telefon: +49211 1396 0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50606
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 221 147-3045
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83

Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f788ed0b-982c-47d8-a211-338e9a3e0692 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/01/2026 16:36:30 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 13/2026
Datum der Veröffentlichung: 20/01/2026

Referenzen:
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYMRDVEL
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYMRDVEL/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202601/ausschreibung-39975-2026-DEU.txt

 
 
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