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Titel :
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DEU-Hofheim - Deutschland Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten Epoxydarbeiten_2.BA
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026012700580168881 / 59141-2026
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Veröffentlicht :
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27.01.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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29.05.2026
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Angebotsabgabe bis :
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02.03.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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45432100 - Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten
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DEU-Hofheim: Deutschland Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten
Epoxydarbeiten_2.BA
2026/S 18/2026 59141
Deutschland Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten Epoxydarbeiten_2.BA
OJ S 18/2026 27/01/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Der Kreisausschuss, Hochbau- und Liegenschaftsamt
E-Mail: hochbau@mtk.org
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Epoxydarbeiten_2.BA
Beschreibung: Die Lindenschule wird in 6 Bauabschnitten saniert. Im 2. BA werden die WC-
Anlagen saniert und die Böden werden mit Epoxydharz beschicktet.
Kennung des Verfahrens: 94bff57a-cd5c-45c3-bc35-a3382c913e95
Interne Kennung: SanLinden-Epoxyd2.BA
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45432100 Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Am Kreishaus 1-5
Stadt: Hofheim am Taunus
Postleitzahl: 65719
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Lindenschule, Lindenstraße 14, 65830 Kriftel
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y37M4FS#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Es gelten die in Deutschland gültigen gesetzlichen Regelungen zu
Ausschlüssen von Vergabeverfahren.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Epoxydarbeiten_2.BA
Beschreibung: Boden ca. 70 m2 Epoxidharzfläche Boden ca. 70 lfm Epoxidharz-
Hohlkehlsockel
Interne Kennung: SanLinden-Epoxyd2.BA
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45432100 Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und
Mindestentgelt, auch für Nach- und Verleihunternehmen: Bieter geben mit Angebotsabgabe
eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach
dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl.S. 338 ab.
Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der
§§ 4 und 5 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des
Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem
Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-
Ausland erbringen. Im Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch
Nachunternehmen, ist die Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und Mindestentgelt der
Nachunternehmen nach Auftragserteilung, spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung
durch das Nachunternehmen, vorzulegen. Sozialkassenbescheinigung: Der für den Zuschlag
vorgesehene Bieter hat gem. § 5 Abs.3 HVTG vor Auftragsvergabe eine gültige
Bescheinigung der zuständigen gemeinsamen Einrichtung von Tarifvertragsparteien im Sinne
des § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 20 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23. Juli 2004
(BGBl. I S.1842), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 4489), über
seine ordnungsgemäße Teilnahme an den Sozialkassenverfahren vorzulegen. Die
Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein. Handelt es sich bei dem für den Zuschlag
vorgesehenen Bieter um einen inländischen Betrieb, der nicht in den Geltungsbereich der
Tarifverträge fällt, die für eine gemeinsamen Einrichtung im Sinne des § 4 Abs. 2 des
Tarifvertrags gelten, muss dieser Bieter nach § 5 Abs. 4 HVTG eine gültige Bescheinigung
seiner Krankenkasse über die ordnungsgemäße Abführung seiner
Sozialversicherungsbeiträge vorlegen. Dabei ist die Bescheinigung derjenigen Krankenkasse
vorzulegen, bei der die meisten der beim Bieter sozialversicherungspflichtig beschäftigten
Arbeitnehmer versichert sind. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate zum
Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein.
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Am Kreishaus 1-5
Stadt: Hofheim am Taunus
Postleitzahl: 65719
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Lindenschule, Lindenstraße 14, 65830 Kriftel
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 18/05/2026
Enddatum der Laufzeit: 29/05/2026
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und
Mindestentgelt, auch für Nach- und Verleihunternehmen: Bieter geben mit Angebotsabgabe
eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach
dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl.S. 338 ab.
Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der
§§ 4 und 5 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des
Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem
Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-
Ausland erbringen. Im Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch
Nachunternehmen, ist die Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und Mindestentgelt der
Nachunternehmen nach Auftragserteilung, spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung
durch das Nachunternehmen, vorzulegen. Sozialkassenbescheinigung: Der für den Zuschlag
vorgesehene Bieter hat gem. § 5 Abs.3 HVTG vor Auftragsvergabe eine gültige
Bescheinigung der zuständigen gemeinsamen Einrichtung von Tarifvertragsparteien im Sinne
des § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 20 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23. Juli 2004
(BGBl. I S.1842), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 4489), über
seine ordnungsgemäße Teilnahme an den Sozialkassenverfahren vorzulegen. Die
Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein. Handelt es sich bei dem für den Zuschlag
vorgesehenen Bieter um einen inländischen Betrieb, der nicht in den Geltungsbereich der
Tarifverträge fällt, die für eine gemeinsamen Einrichtung im Sinne des § 4 Abs. 2 des
Tarifvertrags gelten, muss dieser Bieter nach § 5 Abs. 4 HVTG eine gültige Bescheinigung
seiner Krankenkasse über die ordnungsgemäße Abführung seiner
Sozialversicherungsbeiträge vorlegen. Dabei ist die Bescheinigung derjenigen Krankenkasse
vorzulegen, bei der die meisten der beim Bieter sozialversicherungspflichtig beschäftigten
Arbeitnehmer versichert sind. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate zum
Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)und ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Bei Einsatz von anderen
Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind
oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben
als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot-
Entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124, den
Vergabeunterlagen beigefügt) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise, - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei
Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes
Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die
Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl,
sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes
Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der EEE genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Abgabe
einer Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt, auch für Nach- und
Verleihunternehmen: Bieter geben mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zu
Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und
Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl.S. 338 ab. Die Verpflichtungserklärung zu
Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 5 des Hessischen
Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des
Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz
(AEntG) bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im
EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Im Fall der
Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Nachunternehmen, ist die
Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und Mindestentgelt der Nachunternehmen nach
Auftragserteilung, spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das
Nachunternehmen, vorzulegen. Sozialkassenbescheinigung: Der für den Zuschlag
vorgesehene Bieter hat gem. § 5 Abs.3 HVTG vor Auftragsvergabe eine gültige
Bescheinigung der zuständigen gemeinsamen Einrichtung von Tarifvertragsparteien im Sinne
des § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 20 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23. Juli 2004
(BGBl. I S.1842), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 4489), über
seine ordnungsgemäße Teilnahme an den Sozialkassenverfahren vorzulegen. Die
Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein. Handelt es sich bei dem für den Zuschlag
vorgesehenen Bieter um einen inländischen Betrieb, der nicht in den Geltungsbereich der
Tarifverträge fällt, die für eine gemeinsamen Einrichtung im Sinne des § 4 Abs. 2 des
Tarifvertrags gelten, muss dieser Bieter nach § 5 Abs. 4 HVTG eine gültige Bescheinigung
seiner Krankenkasse über die ordnungsgemäße Abführung seiner
Sozialversicherungsbeiträge vorlegen. Dabei ist die Bescheinigung derjenigen Krankenkasse
vorzulegen, bei der die meisten der beim Bieter sozialversicherungspflichtig beschäftigten
Arbeitnehmer versichert sind. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate zum
Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 100,00
Beschreibung: Zuschlagskriterium
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/02/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37M4FS
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Kommunikation über das Deutsche Vergabeportal
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37M4FS
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37M4FS
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/03/2026 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden nachgefordert, soweit eine
Nachforderung nach der VOB(A) EU zulässig ist.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 02/03/2026 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerklärung Sanktions-VO: Zur Erfüllung
der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionen im Bereich
der öffentlichen Vergabe) wurde den Teilnahmeunterlagen das Formblatt Eigenerklärung
Sanktions-VO beigefügt. Diese Eigenerklärung ist unterschrieben mit den
Angebotsunterlagen einzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für
die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf
gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung
für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die
zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur
Eignung gem. Formblatt 124 MTK ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Bieter in die engere Wahl, ist vom Bieter die
Eigenerklärung durch Vorlage von 3 Referenznachweisen über
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von
Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160
Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und
eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht (§ 160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-
Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2)
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und
Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der
Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter
/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach
Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist, über ihre Ablehnung informiert
wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die
Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Gemäß §
135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1) gegen §
134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union (§ 135 Abs. 2GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Der
Kreisausschuss, Hochbau- und Liegenschaftsamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Der Kreisausschuss, Hochbau- und
Liegenschaftsamt
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Der Kreisausschuss, Hochbau- und Liegenschaftsamt
Registrierungsnummer: DE113823995
Postanschrift: Am Kreishaus 1-5
Stadt: Hofheim am Taunus
Postleitzahl: 65719
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Hochbau- und Liegenschaftsamt
E-Mail: hochbau@mtk.org
Telefon: +49 6192201-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt
Registrierungsnummer: 06151 12-6603
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a4a77946-af73-4fb3-8809-1b5afdfdd93a - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/01/2026 09:02:50 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 18/2026
Datum der Veröffentlichung: 27/01/2026
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37M4FS
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37M4FS/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202601/ausschreibung-59141-2026-DEU.txt
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