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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026020201060884732 / 74867-2026
Veröffentlicht :
02.02.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
31.07.2028
Angebotsabgabe bis :
03.03.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
60112000 - Öffentlicher Verkehr (Straße)
DEU- Interims-Ausschreibung von Busverkehrsleistungen im Landkreis Bamberg

2026/S 22/2026 74867

Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Interims-Ausschreibung von
Busverkehrsleistungen im Landkreis Bamberg
OJ S 22/2026 02/02/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Bamberg
E-Mail: dennis.flach@lra-ba.bayern.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Interims-Ausschreibung von Busverkehrsleistungen im Landkreis Bamberg
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Busverkehrsleistungen
im Landkreis Bamberg. Der Auftrag umfasst die Betriebsdurchführung nach vorgegebenem
Fahrplan, die Bereitstellung geeigneter Fahrzeuge sowie die Einhaltung aller relevanten
gesetzlichen und verkehrlichen Anforderungen. Ziel ist eine zuverlässige und wirtschaftliche
Bedienung des öffentlichen Nahverkehrs.
Kennung des Verfahrens: cea97524-3c01-484f-ad27-6f983b30ad49
Interne Kennung: n.def
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bamberg, Kreisfreie Stadt (DE241)
Land: Deutschland

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bamberg, Landkreis (DE245)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 11
Auftragsbedingungen:

Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 11

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption:
Betrug:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Losbeschreibung Nr. 1
Beschreibung: Die Vergabe der Busnahverkehrsleistungen ist in 11 Lose unterteilt. Der
Betrieb beginnt am 01.08.2026 und endet am 31.07.2028. Die Ausschreibung betrifft
Verkehrsleistungen im Linienverkehr gemäß §42 des Personenbeförderungsgesetztes
(PBefG). Die ausgeschriebenen Linien sind Teil des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg
(VGN) und sichern die Anbindung ländlicher Regionen an zentrale Orte und
Verkehrsknotenpunkte, sowie den Schülerverkehr. Das Los 1 umfasst folgende VGN-Linien
mit Linienverlauf: - 941: Bamberg - Gerach - Breitbrunn - 942: Leppelsdorf - Baunach - Ebern -
943: Baunach - 944: Ebern - Baunach - Mauschendorf - 947: Baunach - Lauter - Leppelsdorf -
956: Ebern - Gerach - Bamberg
Interne Kennung: 0001

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bamberg, Kreisfreie Stadt (DE241)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bieters erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass der Bieter über
wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner
laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung
und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers
durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV
unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist,
dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus
dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen
des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen. Der
Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die
speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-
Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die
Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung
geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden
und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften
beachtet.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen
und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die
Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen
Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur

Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf
dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten
zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag
erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die
Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit geht). Wenn sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter
beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass
das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte
Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird. Die Vereinbarung bzw. die
Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden
können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu
entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten
des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen
Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem
Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag
erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der
Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der
Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
Erklärungen nach diesem Abschnitt und dem Abschnitt 2.1.6. Ausschlussgründe sind dem
Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen
das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative
Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der
Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu
ersetzen.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Ergänzung zu Abschnitt 2.1.6: Der Nachweis über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum
Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des
Unternehmensverantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen
einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder
vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe
rechtskräftigverurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße
nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat
festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben
undBeiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und
Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige
Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3.der
Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht
zahlungsunfähigist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch
ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige

Umstände auchin den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der
Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe
nichtvorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen
ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabeeine
schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter
in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen
Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschungdes
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
derDurchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den
letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder
fortdauerndmangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht
wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-
Entsendegesetz(AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro
belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach
Satzung oderGesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor
Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße
von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzeszu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. der Bieter
keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der
Bieter über wirtschaftlicheMittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung
seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
Prüfungund Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann, 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabenicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1
LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Die
Bieter haben zudem eine Eigenerklärung in Hinblick auf die Verordnung (EU) 2022/576 des
Rates vom 8.April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014) in der Fassung des
Art. 1 der Verordnung (EU) 2023//2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren,abzugeben.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards
/dashboard_off/cea97524-3c01-484f-ad27-6f983b30ad49

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off
/cea97524-3c01-484f-ad27-6f983b30ad49
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 91 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf §56 VgV wird verwiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der in dieser
Bekanntmachung genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig
ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landratsamt Bamberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Bamberg

5.1. Los: LOT-0002

Titel: Losbeschreibung Nr. 2
Beschreibung: Die Vergabe der Busnahverkehrsleistungen ist in 11 Lose unterteilt. Der
Betrieb beginnt am 01.08.2026 und endet am 31.07.2028. Die Ausschreibung betrifft
Verkehrsleistungen im Linienverkehr gemäß §42 des Personenbeförderungsgesetztes
(PBefG). Die ausgeschriebenen Linien sind Teil des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg
(VGN) und sichern die Anbindung ländlicher Regionen an zentrale Orte und
Verkehrsknotenpunkte, sowie den Schülerverkehr. Das Los 2 umfasst folgende VGN-Linien
mit Linienverlauf: - 953: Oberhaid - Gerach - Scheßlitz - 957: Lahm - Rattelsdorf - Bamberg -
962: Baunach - Zapfendorf - Scheßlitz - 963: Bamberg - Scheßlitz - Weismain - 969: Bamberg
- Scheßlitz - Hollfeld
Interne Kennung: 0002

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bamberg, Kreisfreie Stadt (DE241)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bieters erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass der Bieter über
wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner
laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung
und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers
durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV
unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als

gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist,
dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus
dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen
des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen. Der
Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die
speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-
Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die
Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung
geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden
und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften
beachtet.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen
und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die
Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen
Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur
Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf
dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten
zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag
erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die
Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit geht). Wenn sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter
beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass
das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte
Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird. Die Vereinbarung bzw. die
Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden
können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu
entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten
des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen
Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem
Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag
erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der
Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der
Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
Erklärungen nach diesem Abschnitt und dem Abschnitt 2.1.6. Ausschlussgründe sind dem
Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen
das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative
Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der
Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu
ersetzen.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Ergänzung zu Abschnitt 2.1.6: Der Nachweis über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum
Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des
Unternehmensverantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen
einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder
vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe
rechtskräftigverurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße
nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat
festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben
undBeiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und
Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige
Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3.der
Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht
zahlungsunfähigist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch
ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige
Umstände auchin den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der
Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe
nichtvorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen
ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabeeine
schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter
in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen
Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschungdes
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
derDurchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den
letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder
fortdauerndmangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht
wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-
Entsendegesetz(AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro
belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach
Satzung oderGesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor
Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße
von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzeszu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. der Bieter
keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der
Bieter über wirtschaftlicheMittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung
seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der

Prüfungund Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann, 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabenicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1
LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Die
Bieter haben zudem eine Eigenerklärung in Hinblick auf die Verordnung (EU) 2022/576 des
Rates vom 8.April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014) in der Fassung des
Art. 1 der Verordnung (EU) 2023//2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren,abzugeben.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards
/dashboard_off/cea97524-3c01-484f-ad27-6f983b30ad49

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off
/cea97524-3c01-484f-ad27-6f983b30ad49
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 91 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf §56 VgV wird verwiesen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken

Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der in dieser
Bekanntmachung genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig
ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landratsamt Bamberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Bamberg

5.1. Los: LOT-0003
Titel: Losbeschreibung Nr.3
Beschreibung: Die Vergabe der Busnahverkehrsleistungen ist in 11 Lose unterteilt. Der
Betrieb beginnt am 01.08.2026 und endet am 31.07.2028. Die Ausschreibung betrifft
Verkehrsleistungen im Linienverkehr gemäß §42 des Personenbeförderungsgesetztes
(PBefG). Die ausgeschriebenen Linien sind Teil des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg
(VGN) und sichern die Anbindung ländlicher Regionen an zentrale Orte und
Verkehrsknotenpunkte, sowie den Schülerverkehr. Das Los 3 umfasst folgende VGN-Linie mit
Linienverlauf: - 975: Bamberg - Heiligenstadt - Hollfeld
Interne Kennung: 0003

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bamberg, Kreisfreie Stadt (DE241)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bieters erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass der Bieter über
wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner
laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung
und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers
durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV
unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist,
dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus
dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen
des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen. Der
Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die
speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-
Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die
Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung
geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden
und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften
beachtet.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen
und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die
Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen
Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur
Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf
dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten
zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag
erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die
Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit geht). Wenn sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter
beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass
das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte
Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird. Die Vereinbarung bzw. die
Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden
können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu

entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten
des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen
Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem
Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag
erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der
Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der
Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
Erklärungen nach diesem Abschnitt und dem Abschnitt 2.1.6. Ausschlussgründe sind dem
Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen
das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative
Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der
Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu
ersetzen.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Ergänzung zu Abschnitt 2.1.6: Der Nachweis über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum
Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des
Unternehmensverantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen
einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder
vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe
rechtskräftigverurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße
nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat
festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben
undBeiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und
Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige
Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3.der
Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht
zahlungsunfähigist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch
ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige
Umstände auchin den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der
Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe
nichtvorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen
ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabeeine
schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter
in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen
Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschungdes
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
derDurchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den

letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder
fortdauerndmangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht
wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-
Entsendegesetz(AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro
belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach
Satzung oderGesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor
Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße
von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzeszu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. der Bieter
keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der
Bieter über wirtschaftlicheMittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung
seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
Prüfungund Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann, 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabenicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1
LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Die
Bieter haben zudem eine Eigenerklärung in Hinblick auf die Verordnung (EU) 2022/576 des
Rates vom 8.April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014) in der Fassung des
Art. 1 der Verordnung (EU) 2023//2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren,abzugeben.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards
/dashboard_off/cea97524-3c01-484f-ad27-6f983b30ad49

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off
/cea97524-3c01-484f-ad27-6f983b30ad49
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 03/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 91 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf §56 VgV wird verwiesen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der in dieser
Bekanntmachung genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig
ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landratsamt Bamberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Bamberg

5.1. Los: LOT-0004
Titel: Losbeschreibung Nr. 4
Beschreibung: Die Vergabe der Busnahverkehrsleistungen ist in 11 Lose unterteilt. Der
Betrieb beginnt am 01.08.2026 und endet am 31.07.2028. Die Ausschreibung betrifft
Verkehrsleistungen im Linienverkehr gemäß §42 des Personenbeförderungsgesetztes
(PBefG). Die ausgeschriebenen Linien sind Teil des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg
(VGN) und sichern die Anbindung ländlicher Regionen an zentrale Orte und
Verkehrsknotenpunkte, sowie den Schülerverkehr. Das Los 4 umfasst folgende VGN-Linien
mit Linienverlauf: - 970: Bamberg - Litzendorf - Ludwag - 972: Scheßlitz - Pödelsdorf -
Tiefenellern
Interne Kennung: 0004

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bamberg, Kreisfreie Stadt (DE241)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bieters erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass der Bieter über
wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner
laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung
und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers
durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV
unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist,
dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus
dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen
des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen. Der
Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die
speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-
Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die
Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung
geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden
und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften
beachtet.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen
und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die
Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen
Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur
Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf
dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten
zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag
erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die
Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit geht). Wenn sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter
beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass
das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte
Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird. Die Vereinbarung bzw. die
Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden
können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu
entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten
des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen
Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem
Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag
erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der
Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der
Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
Erklärungen nach diesem Abschnitt und dem Abschnitt 2.1.6. Ausschlussgründe sind dem
Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen
das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative
Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der
Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu
ersetzen.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Ergänzung zu Abschnitt 2.1.6: Der Nachweis über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum
Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des
Unternehmensverantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen
einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder
vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe
rechtskräftigverurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße
nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat
festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben
undBeiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und
Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige
Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3.der
Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor

Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht
zahlungsunfähigist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch
ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige
Umstände auchin den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der
Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe
nichtvorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen
ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabeeine
schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter
in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen
Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschungdes
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
derDurchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den
letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder
fortdauerndmangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht
wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-
Entsendegesetz(AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro
belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach
Satzung oderGesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor
Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße
von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzeszu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. der Bieter
keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der
Bieter über wirtschaftlicheMittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung
seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
Prüfungund Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann, 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabenicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1
LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Die
Bieter haben zudem eine Eigenerklärung in Hinblick auf die Verordnung (EU) 2022/576 des
Rates vom 8.April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014) in der Fassung des
Art. 1 der Verordnung (EU) 2023//2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren,abzugeben.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: Preis

Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards
/dashboard_off/cea97524-3c01-484f-ad27-6f983b30ad49

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off
/cea97524-3c01-484f-ad27-6f983b30ad49
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 91 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf §56 VgV wird verwiesen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der in dieser
Bekanntmachung genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig
ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landratsamt Bamberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Bamberg

5.1. Los: LOT-0005
Titel: Losbeschreibung Nr. 5
Beschreibung: Die Vergabe der Busnahverkehrsleistungen ist in 11 Lose unterteilt. Der
Betrieb beginnt am 01.08.2026 und endet am 31.07.2028. Die Ausschreibung betrifft
Verkehrsleistungen im Linienverkehr gemäß §42 des Personenbeförderungsgesetztes
(PBefG). Die ausgeschriebenen Linien sind Teil des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg
(VGN) und sichern die Anbindung ländlicher Regionen an zentrale Orte und
Verkehrsknotenpunkte, sowie den Schülerverkehr. Das Los 5 umfasst folgende VGN-Linien
mit Linienverlauf: - 978: Bamberg - Schlüsselfeld - 979: Stegaurach - Vorra - Hirschaid - 982:
Waldorf - Pettstadt - Hirschaid - 983: Bamberg - Sambach - Höchstadt (Aisch)
Interne Kennung: 0005

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bamberg, Kreisfreie Stadt (DE241)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bieters erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass der Bieter über
wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner
laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung
und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers

durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV
unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist,
dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus
dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen
des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen. Der
Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die
speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-
Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die
Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung
geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden
und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften
beachtet.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen
und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die
Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen
Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur
Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf
dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten
zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag
erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die
Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit geht). Wenn sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter
beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass
das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte
Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird. Die Vereinbarung bzw. die
Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden
können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu
entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten
des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen
Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem
Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag
erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der
Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der
Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
Erklärungen nach diesem Abschnitt und dem Abschnitt 2.1.6. Ausschlussgründe sind dem
Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen
das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative
Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der

Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu
ersetzen.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Ergänzung zu Abschnitt 2.1.6: Der Nachweis über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum
Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des
Unternehmensverantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen
einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder
vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe
rechtskräftigverurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße
nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat
festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben
undBeiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und
Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige
Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3.der
Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht
zahlungsunfähigist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch
ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige
Umstände auchin den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der
Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe
nichtvorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen
ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabeeine
schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter
in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen
Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschungdes
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
derDurchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den
letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder
fortdauerndmangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht
wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-
Entsendegesetz(AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro
belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach
Satzung oderGesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor
Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße
von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzeszu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. der Bieter
keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der
Bieter über wirtschaftlicheMittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung

seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
Prüfungund Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann, 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabenicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1
LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Die
Bieter haben zudem eine Eigenerklärung in Hinblick auf die Verordnung (EU) 2022/576 des
Rates vom 8.April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014) in der Fassung des
Art. 1 der Verordnung (EU) 2023//2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren,abzugeben.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards
/dashboard_off/cea97524-3c01-484f-ad27-6f983b30ad49

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off
/cea97524-3c01-484f-ad27-6f983b30ad49
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 91 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf §56 VgV wird verwiesen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der in dieser
Bekanntmachung genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig
ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landratsamt Bamberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Bamberg

5.1. Los: LOT-0006
Titel: Losbeschreibung Nr. 6
Beschreibung: Die Vergabe der Busnahverkehrsleistungen ist in 11 Lose unterteilt. Der
Betrieb beginnt am 01.08.2026 und endet am 31.07.2028. Die Ausschreibung betrifft
Verkehrsleistungen im Linienverkehr gemäß §42 des Personenbeförderungsgesetztes
(PBefG). Die ausgeschriebenen Linien sind Teil des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg
(VGN) und sichern die Anbindung ländlicher Regionen an zentrale Orte und
Verkehrsknotenpunkte, sowie den Schülerverkehr. Das Los 6 umfasst folgende VGN-Linien
mit Linienverlauf: - 988: Stegaurach - Lisberg - Ebrach - 989: Bamberg - Walsdorf -
Rauhenebrach - 991: Bamberg - Ebrach - Aschbach - 992: Buchfeld - Schlüsselfeld - Ebrach -
999: Wassoberndorf - Wiesentheid - Ebrach
Interne Kennung: 0006

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bamberg, Kreisfreie Stadt (DE241)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bieters erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass der Bieter über
wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner
laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung
und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers
durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV
unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist,
dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus
dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen
des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen. Der
Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die
speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-
Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die
Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung
geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden
und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften
beachtet.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen
und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die
Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen
Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur
Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf
dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten
zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag
erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die
Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit geht). Wenn sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter
beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass
das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte

Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird. Die Vereinbarung bzw. die
Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden
können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu
entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten
des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen
Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem
Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag
erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der
Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der
Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
Erklärungen nach diesem Abschnitt und dem Abschnitt 2.1.6. Ausschlussgründe sind dem
Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen
das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative
Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der
Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu
ersetzen.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Ergänzung zu Abschnitt 2.1.6: Der Nachweis über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum
Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des
Unternehmensverantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen
einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder
vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe
rechtskräftigverurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße
nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat
festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben
undBeiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und
Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige
Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3.der
Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht
zahlungsunfähigist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch
ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige
Umstände auchin den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der
Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe
nichtvorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen
ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabeeine
schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter
in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen
Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschungdes
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein

Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
derDurchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den
letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder
fortdauerndmangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht
wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-
Entsendegesetz(AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro
belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach
Satzung oderGesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor
Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße
von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzeszu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. der Bieter
keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der
Bieter über wirtschaftlicheMittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung
seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
Prüfungund Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann, 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabenicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1
LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Die
Bieter haben zudem eine Eigenerklärung in Hinblick auf die Verordnung (EU) 2022/576 des
Rates vom 8.April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014) in der Fassung des
Art. 1 der Verordnung (EU) 2023//2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren,abzugeben.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards
/dashboard_off/cea97524-3c01-484f-ad27-6f983b30ad49

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off
/cea97524-3c01-484f-ad27-6f983b30ad49
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 91 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf §56 VgV wird verwiesen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der in dieser
Bekanntmachung genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig
ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landratsamt Bamberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Bamberg

5.1. Los: LOT-0007
Titel: Losbeschreibung Nr. 7
Beschreibung: Die Vergabe der Busnahverkehrsleistungen ist in 11 Lose unterteilt. Der
Betrieb beginnt am 01.08.2026 und endet am 31.07.2028. Die Ausschreibung betrifft
Verkehrsleistungen im Linienverkehr gemäß §42 des Personenbeförderungsgesetztes
(PBefG). Die ausgeschriebenen Linien sind Teil des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg
(VGN) und sichern die Anbindung ländlicher Regionen an zentrale Orte und
Verkehrsknotenpunkte, sowie den Schülerverkehr. Das Los 7 umfasst folgende VGN-Linien
mit Linienverlauf: - 952: Knetzgau - Eltmann - Bamberg - 995: Bamberg - Viereth - Trunstadt
Interne Kennung: 0007

5.1.1. Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bamberg, Kreisfreie Stadt (DE241)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bieters erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass der Bieter über
wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner
laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung
und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers
durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV
unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist,
dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus
dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen
des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen. Der
Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die
speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-
Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die
Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung
geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden
und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften
beachtet.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen
und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die
Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen
Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur
Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf
dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten
zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag
erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die
Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit geht). Wenn sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter
beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass
das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte
Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird. Die Vereinbarung bzw. die
Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden
können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu
entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten
des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen
Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem
Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag
erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der
Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der
Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
Erklärungen nach diesem Abschnitt und dem Abschnitt 2.1.6. Ausschlussgründe sind dem
Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen
das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative
Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der
Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu
ersetzen.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Ergänzung zu Abschnitt 2.1.6: Der Nachweis über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum
Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des
Unternehmensverantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen
einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder
vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe
rechtskräftigverurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße
nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat
festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben
undBeiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und
Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige
Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3.der
Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder

arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht
zahlungsunfähigist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch
ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige
Umstände auchin den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der
Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe
nichtvorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen
ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabeeine
schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter
in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen
Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschungdes
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
derDurchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den
letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder
fortdauerndmangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht
wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-
Entsendegesetz(AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro
belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach
Satzung oderGesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor
Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße
von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzeszu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. der Bieter
keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der
Bieter über wirtschaftlicheMittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung
seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
Prüfungund Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann, 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabenicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1
LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Die
Bieter haben zudem eine Eigenerklärung in Hinblick auf die Verordnung (EU) 2022/576 des
Rates vom 8.April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014) in der Fassung des
Art. 1 der Verordnung (EU) 2023//2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren,abzugeben.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium

Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards
/dashboard_off/cea97524-3c01-484f-ad27-6f983b30ad49

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off
/cea97524-3c01-484f-ad27-6f983b30ad49
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 91 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf §56 VgV wird verwiesen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der in dieser
Bekanntmachung genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig
ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landratsamt Bamberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Bamberg

5.1. Los: LOT-0008
Titel: Losbeschreibung Nr. 8
Beschreibung: Die Vergabe der Busnahverkehrsleistungen ist in 11 Lose unterteilt. Der
Betrieb beginnt am 01.08.2026 und endet am 31.07.2028. Die Ausschreibung betrifft
Verkehrsleistungen im Linienverkehr gemäß §42 des Personenbeförderungsgesetztes
(PBefG). Die ausgeschriebenen Linien sind Teil des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg
(VGN) und sichern die Anbindung ländlicher Regionen an zentrale Orte und
Verkehrsknotenpunkte, sowie den Schülerverkehr. Das Los 8 umfasst folgende VGN-Linie mit
Linienverlauf: - 994: Bamberg - Lisberg - Priesendorf
Interne Kennung: 0008

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bamberg, Kreisfreie Stadt (DE241)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bieters erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass der Bieter über
wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner
laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung
und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers
durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV

unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist,
dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus
dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen
des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen. Der
Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die
speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-
Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die
Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung
geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden
und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften
beachtet.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen
und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die
Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen
Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur
Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf
dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten
zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag
erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die
Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit geht). Wenn sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter
beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass
das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte
Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird. Die Vereinbarung bzw. die
Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden
können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu
entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten
des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen
Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem
Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag
erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der
Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der
Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
Erklärungen nach diesem Abschnitt und dem Abschnitt 2.1.6. Ausschlussgründe sind dem
Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen
das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative

Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der
Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu
ersetzen.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Ergänzung zu Abschnitt 2.1.6: Der Nachweis über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum
Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des
Unternehmensverantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen
einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder
vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe
rechtskräftigverurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße
nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat
festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben
undBeiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und
Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige
Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3.der
Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht
zahlungsunfähigist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch
ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige
Umstände auchin den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der
Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe
nichtvorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen
ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabeeine
schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter
in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen
Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschungdes
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
derDurchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den
letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder
fortdauerndmangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht
wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-
Entsendegesetz(AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro
belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach
Satzung oderGesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor
Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße
von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzeszu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. der Bieter
keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der

Bieter über wirtschaftlicheMittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung
seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
Prüfungund Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann, 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabenicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1
LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Die
Bieter haben zudem eine Eigenerklärung in Hinblick auf die Verordnung (EU) 2022/576 des
Rates vom 8.April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014) in der Fassung des
Art. 1 der Verordnung (EU) 2023//2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren,abzugeben.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards
/dashboard_off/cea97524-3c01-484f-ad27-6f983b30ad49

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off
/cea97524-3c01-484f-ad27-6f983b30ad49
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 91 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf §56 VgV wird verwiesen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja

Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der in dieser
Bekanntmachung genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig
ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landratsamt Bamberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Bamberg

5.1. Los: LOT-0009
Titel: Losbeschreibung Nr. 9
Beschreibung: Die Vergabe der Busnahverkehrsleistungen ist in 11 Lose unterteilt. Der
Betrieb beginnt am 01.08.2026 und endet am 31.07.2028. Die Ausschreibung betrifft
Verkehrsleistungen im Linienverkehr gemäß §42 des Personenbeförderungsgesetztes
(PBefG). Die ausgeschriebenen Linien sind Teil des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg
(VGN) und sichern die Anbindung ländlicher Regionen an zentrale Orte und
Verkehrsknotenpunkte, sowie den Schülerverkehr. Das Los 9 umfasst folgende VGN-Linie mit
Linienverlauf: - 940: Bamberg - Hallstadt - Kemmern
Interne Kennung: 0009

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bamberg, Kreisfreie Stadt (DE241)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bieters erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass der Bieter über
wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner
laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung
und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers
durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV
unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist,
dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus
dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen
des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen. Der
Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die
speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-
Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die
Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung
geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden
und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften
beachtet.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen
und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die
Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen
Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur
Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf
dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten
zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag
erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die
Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit geht). Wenn sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter
beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass
das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte
Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird. Die Vereinbarung bzw. die
Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden

können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu
entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten
des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen
Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem
Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag
erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der
Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der
Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
Erklärungen nach diesem Abschnitt und dem Abschnitt 2.1.6. Ausschlussgründe sind dem
Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen
das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative
Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der
Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu
ersetzen.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Ergänzung zu Abschnitt 2.1.6: Der Nachweis über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum
Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des
Unternehmensverantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen
einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder
vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe
rechtskräftigverurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße
nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat
festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben
undBeiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und
Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige
Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3.der
Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht
zahlungsunfähigist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch
ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige
Umstände auchin den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der
Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe
nichtvorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen
ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabeeine
schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter
in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen
Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschungdes
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei

derDurchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den
letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder
fortdauerndmangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht
wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-
Entsendegesetz(AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro
belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach
Satzung oderGesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor
Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße
von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzeszu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. der Bieter
keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der
Bieter über wirtschaftlicheMittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung
seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
Prüfungund Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann, 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabenicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1
LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Die
Bieter haben zudem eine Eigenerklärung in Hinblick auf die Verordnung (EU) 2022/576 des
Rates vom 8.April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014) in der Fassung des
Art. 1 der Verordnung (EU) 2023//2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren,abzugeben.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards
/dashboard_off/cea97524-3c01-484f-ad27-6f983b30ad49

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off
/cea97524-3c01-484f-ad27-6f983b30ad49
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 03/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 91 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf §56 VgV wird verwiesen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der in dieser
Bekanntmachung genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig
ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landratsamt Bamberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Bamberg

5.1. Los: LOT-0010
Titel: Losbeschreibung Nr.10
Beschreibung: Die Vergabe der Busnahverkehrsleistungen ist in 11 Lose unterteilt. Der
Betrieb beginnt am 01.08.2026 und endet am 31.07.2028. Die Ausschreibung betrifft
Verkehrsleistungen im Linienverkehr gemäß §42 des Personenbeförderungsgesetztes
(PBefG). Die ausgeschriebenen Linien sind Teil des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg
(VGN) und sichern die Anbindung ländlicher Regionen an zentrale Orte und
Verkehrsknotenpunkte, sowie den Schülerverkehr. Das Los 10 umfasst folgende VGN-Linie
mit Linienverlauf: - 980: Bamberg - Buttenheim - Tiefenhöchstadt
Interne Kennung: 0010

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bamberg, Kreisfreie Stadt (DE241)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monate

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bieters erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass der Bieter über
wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner
laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung
und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers
durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV
unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist,
dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus
dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen
des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen. Der
Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die
speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-
Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die
Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung
geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden
und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften
beachtet.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen
und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die
Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen
Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur
Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf
dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten
zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag
erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die
Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit geht). Wenn sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter
beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass
das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte
Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird. Die Vereinbarung bzw. die
Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden
können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu
entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten
des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen
Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem
Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag
erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der
Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der
Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
Erklärungen nach diesem Abschnitt und dem Abschnitt 2.1.6. Ausschlussgründe sind dem
Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen
das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative
Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der
Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu
ersetzen.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Ergänzung zu Abschnitt 2.1.6: Der Nachweis über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum
Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des
Unternehmensverantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen
einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder
vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe
rechtskräftigverurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße
nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat
festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben
undBeiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und
Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige
Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3.der
Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor

Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht
zahlungsunfähigist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch
ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige
Umstände auchin den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der
Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe
nichtvorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen
ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabeeine
schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter
in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen
Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschungdes
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
derDurchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den
letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder
fortdauerndmangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht
wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-
Entsendegesetz(AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro
belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach
Satzung oderGesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor
Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße
von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzeszu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. der Bieter
keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der
Bieter über wirtschaftlicheMittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung
seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
Prüfungund Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann, 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabenicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1
LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Die
Bieter haben zudem eine Eigenerklärung in Hinblick auf die Verordnung (EU) 2022/576 des
Rates vom 8.April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014) in der Fassung des
Art. 1 der Verordnung (EU) 2023//2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren,abzugeben.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: Preis

Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards
/dashboard_off/cea97524-3c01-484f-ad27-6f983b30ad49

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off
/cea97524-3c01-484f-ad27-6f983b30ad49
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 91 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf §56 VgV wird verwiesen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der in dieser
Bekanntmachung genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig
ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landratsamt Bamberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Bamberg

5.1. Los: LOT-0011
Titel: Losbeschreibung Nr.11
Beschreibung: Die Vergabe der Busnahverkehrsleistungen ist in 11 Lose unterteilt. Der
Betrieb beginnt am 01.08.2026 und endet am 31.07.2028. Die Ausschreibung betrifft
Verkehrsleistungen im Linienverkehr gemäß §42 des Personenbeförderungsgesetztes
(PBefG). Die ausgeschriebenen Linien sind Teil des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg
(VGN) und sichern die Anbindung ländlicher Regionen an zentrale Orte und
Verkehrsknotenpunkte, sowie den Schülerverkehr. Das Los 11 umfasst folgende VGN-Linie
mit Linienverlauf: - 990: Bamberg - Hirschaid - Ebrach/Schlüsselfeld
Interne Kennung: 0011

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bamberg, Kreisfreie Stadt (DE241)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bieters erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass der Bieter über
wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner
laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung
und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers
durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV

unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist,
dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus
dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen
des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen. Der
Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die
speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-
Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die
Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung
geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden
und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften
beachtet.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen
und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die
Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen
Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur
Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf
dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten
zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag
erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die
Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit geht). Wenn sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter
beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass
das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte
Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird. Die Vereinbarung bzw. die
Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden
können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu
entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten
des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen
Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem
Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag
erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der
Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der
Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
Erklärungen nach diesem Abschnitt und dem Abschnitt 2.1.6. Ausschlussgründe sind dem
Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen
das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative

Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der
Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu
ersetzen.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Ergänzung zu Abschnitt 2.1.6: Der Nachweis über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum
Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des
Unternehmensverantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen
einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder
vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe
rechtskräftigverurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße
nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat
festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben
undBeiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und
Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige
Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3.der
Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht
zahlungsunfähigist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch
ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige
Umstände auchin den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der
Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe
nichtvorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen
ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabeeine
schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter
in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen
Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschungdes
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
derDurchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den
letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder
fortdauerndmangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht
wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-
Entsendegesetz(AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro
belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach
Satzung oderGesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor
Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße
von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzeszu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. der Bieter
keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der

Bieter über wirtschaftlicheMittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung
seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
Prüfungund Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann, 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabenicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1
LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Die
Bieter haben zudem eine Eigenerklärung in Hinblick auf die Verordnung (EU) 2022/576 des
Rates vom 8.April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014) in der Fassung des
Art. 1 der Verordnung (EU) 2023//2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren,abzugeben.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards
/dashboard_off/cea97524-3c01-484f-ad27-6f983b30ad49

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off
/cea97524-3c01-484f-ad27-6f983b30ad49
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 91 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf §56 VgV wird verwiesen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja

Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der in dieser
Bekanntmachung genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig
ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landratsamt Bamberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Bamberg

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Bamberg
Registrierungsnummer: 13003
Postanschrift: Ludwigstraße 23
Stadt: Bamberg
Postleitzahl: 96052
Land, Gliederung (NUTS): Bamberg, Kreisfreie Stadt (DE241)
Land: Deutschland
E-Mail: dennis.flach@lra-ba.bayern.de
Telefon: +49 95185174
Internetadresse: https://www.landkreis-bamberg.de/
Profil des Erwerbers: https://www.deutsche-evergabe.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: 235af420-1955-429b-8df6-4dd03a470c92
Postanschrift: Prommenade 27 (Schloss)
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Bamberg, Kreisfreie Stadt (DE241)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277

Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: cea97524-3c01-484f-ad27-6f983b30ad49 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/01/2026 14:55:00 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 22/2026
Datum der Veröffentlichung: 02/02/2026

Referenzen:
https://www.landkreis-bamberg.de/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202602/ausschreibung-74867-2026-DEU.txt

 
 
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