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Titel :
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DEU-Anklam - Deutschland Straßenreinigung und Straßenkehrdienste Straßenreinigung Hansestadt Anklam
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026020301010988232 / 78167-2026
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Veröffentlicht :
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03.02.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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04.03.2026
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Angebotsabgabe bis :
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04.03.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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90610000 - Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
90611000 - Straßenreinigung
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DEU-Anklam: Deutschland Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
Straßenreinigung Hansestadt Anklam
2026/S 23/2026 78167
Deutschland Straßenreinigung und Straßenkehrdienste Straßenreinigung Hansestadt Anklam
OJ S 23/2026 03/02/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Hansestadt Anklam
E-Mail: stadtverwaltung@anklam.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Straßenreinigung Hansestadt Anklam
Beschreibung: Die Hansestadt Anklam schreibt die maschinelle Straßenreinigung
einschließlich Kehrgutentsorgung im gesamten Stadtgebiet aus.
Kennung des Verfahrens: a4036d1d-47ff-4427-ba67-21dda9e930dd
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90610000 Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90611000 Straßenreinigung
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: gesamtes Stadtgebiet
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Der Zahlungsunfähigkeit
vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die Regelungen der §§
123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Konkurs: Es gelten die Regelungen der §§ 123
ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz
der Verhältnismäßigkeit beachtet. Korruption: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB
und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit beachtet. Vergleichsverfahren: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff.
GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit beachtet. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die
Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen
Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Vereinbarungen mit
anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die Regelungen
der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen
Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Geldwäsche oder
Terrorismusfinanzierung: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB
/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
beachtet. Betrugsbekämpfung: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff.
VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
beachtet. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die Regelungen
der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die Regelungen
der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen
Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Verwaltung der
Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff.
GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit beachtet. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der
Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen
über dieses Verfahren erhalten.: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff.
VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
beachtet. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten
die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen
Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Direkte oder
indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die Regelungen
der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen
Tätigkeit: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den
fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die
Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen
Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Verstoß gegen
sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff.
VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
beachtet. Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff.
GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit beachtet. Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die
Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen
Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Entrichtung von
Steuern: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den
fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es
gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen
Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Straßenreinigung mit Großkehrmaschine
Beschreibung: Reinigung - regelmäßige maschinelle Reinigung der in den Anlagen
aufgeführten Straßen, Wege und Plätze entsprechend den dort genannten Reinigungsklassen
und - intervallen; Säuberung der Fahrbahnrinnen, Parkstreifen und angrenzender
Gehwegbereiche; die Länge der zu reinigenden Strecken beträgt insgesamt ca. 74.000 lfd.
Meter pro Woche im Stadtgebiet der Hansestadt Anklam sowie in Pelsin und Stretense
Kehrgutentsorgung - es werden jährlich ca. 150 Tonnen Kehrgut anfallen; die Transportkosten
für die Entsorgung sind separat aufzuführen; Abtransport, Lagerung und ordnungsgemäße
Entsorgung des anfallenden Kehrgutes erfolgt in zugelassene Entsorgungsanlagen
Sonderleistungen - Durchführung zusätzlicher Reinigungen auf Abruf, z. B. nach
Veranstaltungen, nach Straßenunterhaltungsarbeiten (Rollsplitt) oder Unwettern sind
gesondert in Rechnung zu stellen
Interne Kennung: LOT-0001 54500-2026-03/WH
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90610000 Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90611000 Straßenreinigung
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft; Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung; Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde,
die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt; Angabe, ob ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbar gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/ die
Eröffnung beantragt/ mangels Masse abgelehnt wurde bzw. ob ein Insolvenzplan rechtskräftig
bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet; Eintragung im Berufs-
oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens Der Auftragnehmer kann
seine Nachweise über Eigenerklärungen nach dem Muster der Vergabeunterlagen erbringen.
Der Auftraggeber kann entsprechende Nachweise jederzeit fordern. Nachweis durch PQ-
Verzeichnis ist möglich, allerdings müssen die in den Eignungskriterien genannten
Mindestanforderungen daraus hervorgehen, anderenfalls sind diese gesondert vorzulegen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung zum Umsatz in den letzten 3 Jahren;
Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis = 100% Der niedrigste Angebotspreis erhält 100 Punkte. Die Bewertung
der übrigen Angebote erfolgt nach folgender Formel: P = (Preis des günstigsten wertbaren
Angebots / Angebotspreis) × 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E37625737
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E37625737
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/03/2026 16:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 40 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 04/03/2026 16:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: elektronische Angebotsöffnung: Der Öffnungstermin ist nicht
öffentlich. Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zur Angebotsöffnung zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Hansestadt
Anklam
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Hansestadt Anklam
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 13075005-K000-62
Postanschrift: Markt 3
Stadt: Anklam
Postleitzahl: 17389
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Land: Deutschland
E-Mail: stadtverwaltung@anklam.de
Telefon: 03971 83520
Internetadresse: https://www.anklam.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Registrierungsnummer: VKMV-13-L50010000000-78
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Stadt: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de
Telefon: 03855885160
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 95eb4da5-db15-45e2-bb85-00781f1c65db - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/01/2026 15:44:28 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 23/2026
Datum der Veröffentlichung: 03/02/2026
Referenzen:
https://www.anklam.de
https://www.subreport.de/E37625737
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202602/ausschreibung-78167-2026-DEU.txt
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