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Titel :
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DEU-Bitburg - Deutschland Finanzierungs-Leasing Rahmenvereinbarung Dienstrad-Leasing
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026020501050795596 / 85426-2026
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Veröffentlicht :
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05.02.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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30.04.2028
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Angebotsabgabe bis :
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09.03.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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66114000 - Finanzierungs-Leasing
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DEU-Bitburg: Deutschland Finanzierungs-Leasing Rahmenvereinbarung
Dienstrad-Leasing
2026/S 25/2026 85426
Deutschland Finanzierungs-Leasing Rahmenvereinbarung Dienstrad-Leasing
OJ S 25/2026 05/02/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
E-Mail: vergabestelle@bitburg-pruem.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung Dienstrad-Leasing
Beschreibung: Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm bietet seit 2022 für die
tariflich Beschäftigten und auch die Beamten ein Dienstrad-Leasing an, um sich als attraktiver
Arbeitgeber zu positionieren und einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz, zur
Verkehrswende und zur Förderung der Gesundheit und Arbeitsmotivation ihrer Beschäftigten
zu leisten. Da die mit dem bisherigen Dienstleister abgeschlossene Rahmenvereinbarung
demnächst endet, strebt die Kreisverwaltung den Abschluss einer neuen
Rahmenvereinbarung ohne Abrufverpflichtung über die Nutzung des Dienstrad-Leasings an.
Es handelt sich um den Abschluss einer Rahmenvereinbarung ohne Abrufverpflichtung. Die
maximale Höchstmenge wird auf 100 Einzelleasingverträge festgelegt. Weitere Informationen
enthalten die Vergabeunterlagen.
Kennung des Verfahrens: 211d931f-4362-4530-9e78-0c0a509c8c47
Interne Kennung: Vergabenummer 26-04-VgV-01
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66114000 Finanzierungs-Leasing
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Trierer Straße 1
Stadt: Bitburg
Postleitzahl: 54634
Land, Gliederung (NUTS): Eifelkreis Bitburg-Prüm (DEB23)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bitburg bzw. Unternehmenssitz des Auftragnehmers
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der
Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen entsprechende Bescheinigungen
ausstellen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese
innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen. --- Das rheinland-pfälzische
Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen
Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet
Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelt gemäß §
4 LTTG verpflichtet. Bei Verstoß gegen die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3-6 LTTG
wird für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des
Auftragswertes vereinbart. Weitere Regelungen zur Einhaltung der Bestimmungen des LTTG
enthalten die Vergabeunterlagen. ---- Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung
(EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
finden Anwendung. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter nicht
zu dem genannten Personenkreis (Russlandbezug) gehört. Dies gilt auch in Bezug auf den
Einsatz von Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in
Anspruch genommen werden, in dem in Art 5k genannten Umfang. Ein Formblatt für die
Abgabe dieser Eigenerklärung liegt den Vergabeunterlagen bei.---- Die Vergabeunterlagen
sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die
Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung und dem Login herunter zu laden. Wenn die
Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information
per Email über evtl. Änderungen oder Bieterinformationen. Für die Abgabe eines Angebotes
und die Nutzung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform ist eine Registrierung
erforderlich. Mit der Registrierung erhalten Sie Zugriff auf ein individuelles Postfach. Dieses
Postfach wird auch zum Versand rechtserheblicher Mitteilungen genutzt. Enthalten die
Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich
und noch vor Abgabe des Angebotes die Vergabestelle darauf hinzuweisen. Die Bieter werden
aufgefordert, frühzeitig und vorab ihre Fragen und Hinweise über das Vergabeportal
(Bieterkommunikation) zu stellen. Fragen sollten bis 10 Kalendertage vor Ablauf der
Angebotsfrist gestellt sein. Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das
geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der Vergabestelle spätestens innerhalb von 10
Kalendertagen zu rügen. -----Die Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung
im öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz (ERechVORP) vom 22.12.2023 ist
zu beachten. Rechnungen sind elektronisch nach Maßgabe der ERechVORP auszustellen
und zu übermitteln.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Schwere Verfehlung, Integrität: Unternehmen
werden gemäß § 123 GWB zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen,
wenn eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt
oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des
Strafgesetzbuchs -StGB- (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen
im Ausland), § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer
solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, § 261
StGB (Geldwäsche), § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 299 StGB (Bestechlichkeit und
Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und
Bestechung im Gesundheitswesen), §§ 108e, 108f StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern, unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 StGB
(Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB
(Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis
233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der
Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die
Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen,
wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat;
dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von
Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
wird. § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
finden Anwendung ---- Integrität - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
wird. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen
zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher
gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige
Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. --- Das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich
vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen
Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen
verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.---
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Verstöße gegen die
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie Beiträgen zur Sozialversicherung:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen
können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch
nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern,
Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und
Strafzuschlägen verpflichtet hat. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer
Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der
Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern
die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der
Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.---
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen arbeits-, sozial- oder
umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Verfahren ausschießen,
wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende
umwelt-, sozial-oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. §§ 21 Arbeitnehmer-
Entsendegesetz, 19 Mindestlohngesetz, 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und 98c
Aufenthaltsgesetz finden Anwendung. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form
einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der
Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern
die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der
Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen. ---
Zahlungsunfähigkeit: Konkurs, Insolvenz, vergleichbares Verfahren, Liquidation oder
Einstellung der Tätigkeit - Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.---
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Wettbewerbsbeschränkende Absprache - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür
verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder
Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. ---
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Vorzeitige
Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mangelhafte Erfüllung
eines früheren Auftrages - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. ---
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Öffentliche
Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf
Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. ---
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche
Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. ---
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche
Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung
daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. ---
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung Dienstrad-Leasing
Beschreibung: Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm bietet seit 2022 für die
tariflich Beschäftigten und auch die Beamten ein Dienstrad-Leasing an, um sich als attraktiver
Arbeitgeber zu positionieren und einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz, zur
Verkehrswende und zur Förderung der Gesundheit und Arbeitsmotivation ihrer Beschäftigten
zu leisten. Da die mit dem bisherigen Dienstleister abgeschlossene Rahmenvereinbarung
demnächst endet, strebt die Kreisverwaltung den Abschluss einer neuen
Rahmenvereinbarung ohne Abrufverpflichtung über die Nutzung des Dienstrad-Leasings an.
Es handelt sich um den Abschluss einer Rahmenvereinbarung ohne Abrufverpflichtung. Die
maximale Höchstmenge wird auf 100 Einzelleasingverträge festgelegt. Weitere Informationen
enthalten die Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: LOT-0001 26-04-VgV-01
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66114000 Finanzierungs-Leasing
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption: Die Rahmenvereinbarung verlängert sich
automatisch um weitere 24 Monate, wenn sie nicht vor Ablauf von drei Monaten zum Ende der
festen Vertragslaufzeit (01.05.2026-30.04.2028) schriftlich vom Auftraggeber gekündigt wird.
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Trierer Straße 1
Stadt: Bitburg
Postleitzahl: 54634
Land, Gliederung (NUTS): Eifelkreis Bitburg-Prüm (DEB23)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bitburg bzw. Unternehmenssitz des Auftragnehmers
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2028
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch
geeignet für:selbst#, Weitere zusätzliche Informationen siehe unter Nr. 2.1.4 (Verfahren,
Allgemeine Informationen)
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über die Eintragung in ein relevantes
Berufsregister, Handelsregister sowie Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft; oder
Erklärung, dass und warum keine Eintragungspflicht bzw. Mitgliedschaft besteht. Bieter haben
je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates nachzuweisen oder auf
andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Für die Mitgliedstaaten der
Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die
Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014
/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche
Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S.
65) aufgeführt. Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist in Form einer
Eigenerklärung möglich. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist den
Vergabeunterlagen beigefügt und enthält auch o. g. Erklärungen. Die Vergabestelle behält
sich vor, von den Bietern Bestätigungen der Eigenerklärung anzufordern, soweit zuständige
Stellen entsprechende Bestätigungen ausstellen . Eignungsnachweise, die in einer
Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24
/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erfahrung in der Erbringung vergleichbarer Leistungen,
Angabe von mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen innerhalb der letzten
drei Geschäftsjahre mit Beschreibung der Leistung/des Projektes, Kontaktdaten des
Leasingnehmers, Angaben zum Umsetzungszeitraum sowie der Anzahl der Nutzer
Eigenerklärung ist ausreichend. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, im Einzelfall
entsprechende Nachweise vom Bieter mit Fristsetzung anzufordern. Eignungsnachweise, die
in einer Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie
2014/24/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme
vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Aufträgen. Die Eignung ist durch Eigenerklärung nachzuweisen.
Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des
Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vollkaskoversicherung unter Ausschluss eines
Selbstbehalts für den Leasingnehmer und den Fahrradnutzer mit Abdeckung der unter Nr. 2
der Leistungsbeschreibung genannten Risiken.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Gewichtungsfaktor 30%
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Qualitätskriterien gemäß Bewertungsmatrix - Gewichtungsfaktor 70%
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E72624933
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E72624933
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 VgV findet Anwendung. Hiernach kann der öffentliche
Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche
Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom
Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer
von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 09/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Eröffnungstermin Beschreibung: Zur Angebotsöffnung sind nur Vertreter des Auftraggebers
zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -
Vergabekammer -
Informationen über die Überprüfungsfristen: Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG): Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 072320000000001-14
Postanschrift: Trierer Str. 1
Stadt: Bitburg
Postleitzahl: 54634
Land, Gliederung (NUTS): Eifelkreis Bitburg-Prüm (DEB23)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bitburg-pruem.de
Telefon: +49 6561152390
Internetadresse: https://www.bitburg-pruem.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -
Vergabekammer -
Registrierungsnummer: 07-0001801100000-05
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Stiftstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131 16-2234
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c98b5ee9-ac92-4dff-96c4-2d37821a3d1e - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/02/2026 13:18:16 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 25/2026
Datum der Veröffentlichung: 05/02/2026
Referenzen:
https://www.bitburg-pruem.de
https://www.subreport.de/E72624933
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202602/ausschreibung-85426-2026-DEU.txt
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