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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Erfurt - Deutschland Arzneimittel Abschluss nicht-exklusiver Vereinbarungen über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Melatonin (ATC-Code: N05CH01) im Wege eines Open-House-Modells
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026020600470697296 / 86940-2026
Veröffentlicht :
06.02.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
31.03.2028
Angebotsabgabe bis :
31.03.2028
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
33600000 - Arzneimittel
DEU-Erfurt: Deutschland Arzneimittel Abschluss nicht-exklusiver
Vereinbarungen über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Melatonin (ATC-Code:
N05CH01) im Wege eines Open-House-Modells

2026/S 26/2026 86940

Deutschland Arzneimittel Abschluss nicht-exklusiver Vereinbarungen über Arzneimittel mit
dem Wirkstoff Melatonin (ATC-Code: N05CH01) im Wege eines Open-House-Modells
OJ S 26/2026 06/02/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Abschluss nicht-exklusiver Vereinbarungen über Arzneimittel mit dem Wirkstoff
Melatonin (ATC-Code: N05CH01) im Wege eines Open-House-Modells
Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht exklusiver
Vereinbarungen über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Melatonin (ATC-Code: N05CH01), mit
Einschränkung auf retardierte Darreichungen der Wirkstärken 1mg und 5mg. Der
Vertragsabschluss erfolgt im Rahmen eines sog. Open-House-Modells, d. h. ein
Vertragsabschluss steht innerhalb des Teilnahmezeitraums allen interessierten
pharmazeutischen Unternehmen offen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen
und akzeptieren. Dies hat zur Folge, dass individuelle Vertragsverhandlungen nicht geführt
werden und eine (Liefer-)Exklusivität nicht gegeben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die
Abnahmemenge unbekannt ist, da diese von der Nachfrage und der Entwicklung der
Versichertenzahl, von dem Verordnungsverhalten der Ärzte sowie dem Abgabe- und
Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig ist. Mindestabnahmemengen
werden demensprechend nicht garantiert. Interessierte pharmazeutische Unternehmer können
die Teilnahmeunterlagen über den Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP)
herunterladen. Dazu ist zunächst ein Antrag auf Zugang zum Projektraum erforderlich. Nach
erfolgter Freischaltung durch die Auftraggeberin kann anschließend auf die
Teilnahmeunterlagen zugegriffen werden. Über den Inhalt der Teilnahmeunterlagen -
insbesondere über den Inhalt der Vereinbarung und den dort genannten Rabatten - ist
absolutes Stillschweigen zu bewahren. Eine vollständige oder teilweise Weitergabe oder
Zugänglichmachung von Inhalten der Teilnahmeunterlagen an bzw. für Dritte bedarf der
vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Sofern von einer Teilnahme
abgesehen wird, sind alle Unterlagen unverzüglich datenschutzgerecht zu vernichten. Die
einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den im Projektraum hinterlegten Dokumenten
Anschreiben und Erläuterungen der Vertragsbedingungen . Die Kommunikation,
einschließlich der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen, erfolgt elektronisch über das
Vergabeportal DTVP; Einzelheiten hierzu sind den zuvor genannten Dokumenten zu
entnehmen. Etwaige anderslautende Angaben in der Auftragsbekanntmachung sind
technischen Gründen geschuldet und beanspruchen keine Verbindlichkeit. Teilnahmeanträge

können erstmals bis zum 5. März 2026 eingereicht werden. Alle weiteren Einreichungsfristen
entnehmen Sie bitte der im Projektraum hinterlegten Anlage Einreichungsfristen . Fällt der
Tag der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen
Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei verspätetem
Zugang werden die eingereichten Teilnahmeanträge zur nächsten Einreichungsfrist
berücksichtigt. Die Vereinbarung endet, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses,
spätestens zum 31. März 2028. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Open-House-
Verfahren vorzeitig zu beenden, insbesondere im Falle des Abschlusses exklusiver
Vereinbarungen; in diesem Fall enden die bereits geschlossenen Vereinbarungen nach
Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen. Den Erfahrungen der Auftraggeberin nach treten
exklusive Vereinbarungen in der Regel 8 bis 12 Monate nach der Veröffentlichung der
entsprechenden Auftragsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen
Union in Kraft.
Kennung des Verfahrens: 86cff47d-e0c0-46c3-8182-ea3143dcda3e
Interne Kennung: 17/2026-OH
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Sternplatz 7
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01067
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bundesrepublik Deutschland; Freistaat Sachsen und Freistaat
Thüringen

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYMBCX# Bei der vorliegenden
Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergaberichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt.
Die daraus resultierenden Vorgaben ( Pflichtfelder ), wie bspw. die Verfahrensbezeichnung
offenes Verfahren und Zuschlagskriterien sind einzig der Nutzung dieses
Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie
nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Bei den Angaben
zur geplanten Höchstzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung sowie zur Bindefrist
handelt es sich ebenfalls um Pflichtfelder. Die dazu gemachten Angaben sind allein der
Nutzung dieses Formulars geschuldet und haben für das vorliegende Verfahren keine
Bedeutung.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Abschluss nicht-exklusiver Vereinbarungen über Arzneimittel mit dem Wirkstoff
Melatonin (ATC-Code: N05CH01) im Wege eines Open-House-Modells
Beschreibung: Siehe Kurzbeschreibung
Interne Kennung: 17/2026-OH

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Sternplatz 7
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01067
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bundesrepublik Deutschland; Freistaat Sachsen und Freistaat
Thüringen

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 06/03/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2028

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zur Prüfung des Nichtvorliegens von zwingenden oder
fakultativen Aus-schlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB ist die Anlage
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen mit den Teilnahmeunterlagen
ausgefüllt einzureichen.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des
Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden umfang-
reiche Sanktionen gegen Russland normiert. Unter anderem besteht nach Art. 5k dieser
Verordnung für öffentliche Auftraggeber bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte ein
Zuschlags- und ein Vertragserfüllungsverbot. Danach dürfen keine öffentlichen Aufträge an

Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland aufweisen.
Unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung Russlandsanktionen hat der Bieter daher zu
erklären, dass weder er noch ein am Auftrag beteiligtes Unternehmen einen Bezug zu
Russland im Sinne der o.g. Vorschrift aufweist.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYMBCX
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYMBCX

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist: Instrumente,
Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
Beschreibung: Die Teilnahmeunterlagen sind der Auftraggeberin über die
Kommunikationsfunktion des Vergabeportals zu übersenden. Die Angabe postalischer
Versand in der Auftragsbekanntmachung ist insoweit allein technischen Gründen geschuldet.
Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren, dass ein Vertragsschluss
während der Verfahrenslaufzeit jederzeit erfolgen kann, können Teilnahmeunterlagen nicht
über das Bietertool eingereicht werden, da diese aus technischen Gründen erst nach
Vertragsende (=Ende der Angebotsfrist) von der AOK PLUS geöffnet werden können. Etwaige
Hinweise im Vergabeportal, wonach auf Grund der rechtlichen Anforderungen auf die
Einreichung über das Bietertool verwiesen wird, haben für das vorliegende Open-House-
Verfahren keine Bedeutung.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/03/2028 23:58:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 999 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die AOK PLUS behält sich vor die pharmazeutischen Unternehmer
unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern,
fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen (insbesondere Erklärungen, Angaben
und Nachweise) nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (Nachforderung). Die
Unterlagen sind vom pharmazeutischen Unternehmer nach Aufforderung durch die AOK
PLUS innerhalb einer nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Werden die
nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, kann der Teilnahmeantrag
ausgeschlossen oder erst zur nächsten Einreichungsfrist berücksichtigt werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 31/03/2028 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Rabattverträge können nur mit
pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich
die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils
angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr
gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen
Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst
pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs.18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen
Arzneimittel sind.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a.
die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): §
134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.... § 135
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten

Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat
(der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der
Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für
Sachsen und Thüringen

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Registrierungsnummer: DE256878834
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsbereich Unternehmenssicherheit, Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de
Telefon: +49 80010590-80071
Fax: +49 8001059002-116
Internetadresse: https://www.aok.de/pk/plus/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-9499-0

Fax: +49 228-9499-163
Internetadresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE
/Vergabekammern.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 95415af4-4981-470b-82c9-6ebbfd1920a1 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/02/2026 15:55:54 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 26/2026
Datum der Veröffentlichung: 06/02/2026

Referenzen:
https://www.aok.de/pk/plus/
https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYMBCX
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYMBCX/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202602/ausschreibung-86940-2026-DEU.txt

 
 
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