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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Dessau-Roßlau - Deutschland Dienstleistungen in Verbindung mit Software Rahmenvertrag über IT- Serviceleistungen zur Betreuung des IT-Vorgangsbearbeitungssystem (IT-VBS) DOMEA® der Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026022600574047473 / 135935-2026
Veröffentlicht :
26.02.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
30.03.2026
Angebotsabgabe bis :
30.03.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
72220000 - Systemberatung und technische Beratung
72260000 - Dienstleistungen in Verbindung mit Software
72267000 - Software-Wartung und -Reparatur
DEU-Dessau-Roßlau: Deutschland Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Rahmenvertrag über IT- Serviceleistungen zur Betreuung des
IT-Vorgangsbearbeitungssystem (IT-VBS) DOMEA® der Deutsche
Emissionshandelsstelle (DEHSt)

2026/S 40/2026 135935

Deutschland Dienstleistungen in Verbindung mit Software Rahmenvertrag über IT-
Serviceleistungen zur Betreuung des IT-Vorgangsbearbeitungssystem (IT-VBS) DOMEA® der
Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)
OJ S 40/2026 26/02/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Umweltbundesamt
E-Mail: Z1.5@uba.de
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Rahmenvertrag über IT-Serviceleistungen zur Betreuung des IT-
Vorgangsbearbeitungssystem (IT-VBS) DOMEA® der Deutsche Emissionshandelsstelle
(DEHSt)
Beschreibung: Ausgeschrieben werden IT-Serviceleistungen, die in Form eines EVB IT-
Servicevertrags zu erbringen sind. Die Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre mit der Option einer
einmaligen Verlängerung um ein Jahr. Der Leistungsumfang ist auf 70 Personentage pro Jahr
ausgelegt. . Der Betrieb des aktuell in der DEHSt eingesetzten IT-VBS auf der Basis von
DOMEA® muss gewährleistet sein. Im Rahmen der Systembetreuung werden u. a. folgende
Leistungen nachgefragt: . # Unterstützung im Rahmen der Fach- und Systemadministration; #
Behebung technischer Störungen und funktioneller Mängel; # Einspielen von Patches und
Updates; # Entwicklung und Implementierung technischer Schnittstellen; # Testen und
Dokumentieren von Systemänderungen; # Übergabe der Dokumente und Quellen; #
Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Architekturkonzepts für die IT gestützte
Vorgangsbearbeitung; # Einführung ergänzender Komponenten für die IT gestützte Vorgangs-
bearbeitung; # Mitwirkung am Produkt-Upgrade von DOMEA® auf das ECM for Government. .
Die näheren fachlichen Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Angaben der
Leistungsbeschreibung.
Kennung des Verfahrens: 02ce0487-b297-4701-b1d2-d04582f2c8d1
Interne Kennung: 206252_10 233/00008#0007
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72220000 Systemberatung und technische Beratung, 72267000
Software-Wartung und -Reparatur

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)

Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bildung krimineller Vereinigungen: Zwingender
Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der
Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot
wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB
nachgewiesen werden kann oder der zulässige
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Bildung terroristischer Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1
i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn
keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann
oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5
GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das
Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126
GWB noch nicht abgelaufen ist.
Betrug: Betrug oder Subventionsbetrug: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1
Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn
keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann
oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Korruption: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zwingende
Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der
Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__123.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot
wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB
nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB
noch nicht abgelaufen ist.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Zwingender Ausschlussgrund gemäß §
123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet. de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn
keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann
oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.

Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Verstöße gegen Verpflichtungen
zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.
V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de
/gwb/__123. html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den
Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Verstöße
gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingender
Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123. html. Die den Vergabeunterlagen
beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen,
wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen
ist.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen umweltrechtliche
Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB.
Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die
den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das
Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126
GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen sozialrechtliche
Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB.
Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die
den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das
Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126
GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen arbeitsrechtliche
Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB.
Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die
den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das
Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126
GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen.
Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1
Nr. 2 i.V. m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet.
de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem
Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Insolvenz: Fakultativer
Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen
beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen,

wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen
ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Mit
Insolvenz vergleichbares Verfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.
V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb
/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den
Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den
Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Fakultativer
Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www. gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen
beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen,
wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen
ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Schwere Verfehlung: Fakultativer
Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V. m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-iminternet. de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen
beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen,
wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen
ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-
internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Interessenkonflikt:
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet. de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot
wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB
nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB
noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-
internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.

Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mangelhafte
Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-
internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Täuschung oder
unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Fakultative Ausschlussgründe gemäß §
124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__124. html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn
keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann
oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: - EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland: Ausschlussgründe nach
Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung
(EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter:
https://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Es besteht
seit dem 09.04.2022 ein Zuschlagsverbot soweit Personen oder Unternehmen, die einen
Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieterxin oder
Auftragnehmerxin auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als
Unterauftragnehmerxinnen, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. - Ausschlussgründe
nach § 21 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetz AentG (https://www.gesetze-im-
internet.de/aentg_2009/__21.html); § 98 c des Aufenthaltsgesetz AufenthG (https://www.
gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html); § 19 Mindestlohngesetz MiLoG
(https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html); § 21
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz SchwarzArbG (https://www.gesetze-iminternet.de
/schwarzarbg_2004/__21.html); § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz LkSG (https://www.
gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html). Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung
ist mit dem Angebot abzugeben. Zusätzlich fragt die Zentrale Vergabestelle vor
Zuschlagserteilung zu dem erfolgreichen Bieterunternehmen bzw. jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister ab. Bei
ausländischen Unternehmen ist zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, auf
Anforderung ein Auszug aus dem einschlägigen Register wie dem Strafregister oder - wenn es
kein Strafregister gibt - eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder
Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats vorzulegen.

5. Los

5.1. Los: LOT-0000
Titel: Rahmenvertrag über IT-Serviceleistungen zur Betreuung des IT-
Vorgangsbearbeitungssystem (IT-VBS) DOMEA® der Deutsche Emissionshandelsstelle
(DEHSt)

Beschreibung: Ausgeschrieben werden IT-Serviceleistungen, die in Form eines EVB IT-
Servicevertrags zu erbringen sind. Die Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre mit der Option einer
einmaligen Verlängerung um ein Jahr. Der Leistungsumfang ist auf 70 Personentage pro Jahr
ausgelegt. . Der Betrieb des aktuell in der DEHSt eingesetzten IT-VBS auf der Basis von
DOMEA® muss gewährleistet sein. Im Rahmen der Systembetreuung werden u. a. folgende
Leistungen nachgefragt: . # Unterstützung im Rahmen der Fach- und Systemadministration; #
Behebung technischer Störungen und funktioneller Mängel; # Einspielen von Patches und
Updates; # Entwicklung und Implementierung technischer Schnittstellen; # Testen und
Dokumentieren von Systemänderungen; # Übergabe der Dokumente und Quellen; #
Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Architekturkonzepts für die IT gestützte
Vorgangsbearbeitung; # Einführung ergänzender Komponenten für die IT gestützte Vorgangs-
bearbeitung; # Mitwirkung am Produkt-Upgrade von DOMEA® auf das ECM for Government. .
Die näheren fachlichen Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Angaben der
Leistungsbeschreibung.
Interne Kennung: 206252_10 233/00008#0007

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72220000 Systemberatung und technische Beratung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72267000 Software-Wartung und -Reparatur
Menge: 2 240 Stunden
Optionen:
Beschreibung der Optionen: . - Überschretungsoption auf das vereinbarte Abrufkontingent i. H.
v. 20 % (56 PT). Daraus ergibt sich eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge von 336 PT.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf vollständigen Abruf der ermittelten Höchstmenge.
- Verlängerungsoption um 12 Monate bis 30.04.2030

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 36 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1

5.1.6. Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet
für:other-sme#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter hat die den Vergabeunetrlagen beigefügte
Eigenerklärung (u. a. Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
gesetzlichen Sozialversicherung, Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123
und 124 GWB) unterschrieben beizufügen. Im Falle, dass ein oder mehrere der in der
Erklärung genannten Ausschlussgründe auf den Bietenden zutreffen, sind im Angebot
nachvollziehbare Ausführungen zu der Art des Ausschlussgrundes, den gemäß § 125 GWB
ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen oder/und des seit der rechtskräftigen Verurteilung
oder des betreffenden Ereignisses gem. § 126 GWB vergangenen Zeit zu machen. Das
Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126
GWB noch nicht abgelaufen ist. Im Falle eines fakulativen Ausschlussgrundes nach § 124
GWB erfolgt die Entscheidung über den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit
werden nachfolgende Fachkenntnisse und Erfahrungen gefordert: Umfassende
Fachkenntnisse über das Produkt DOMEA® wie auch langjährige Projekterfahrung mit dem
Produkt DOMEA®. Expertise in System- und Softwarearchitektur sowie Fachkenntnisse über
das Produkt ECM for Government der Firma Open Text. Im Einzelnen: - Die
Leistungsschwerpunkte konzentrieren sich auf die Systembetreuung sowie auf die
Unterstützung bei der Systementwicklung. Der künftigen IT-Dienstleister kann als Beleg der
fachlichen Qualifikation eine Zertifizierung als Service-Partner der Firma Open Text für das
Produkt DOMEA® vorlegen, den Nachweis erbringen, als registrierter Partner der Firma Open
Text für das Produkt DOMEA® geführt zu werden, einen lückenlosen Tätigkeitsnachweis der
zurückliegenden 5 Jahre aufführen, aus dem erkennbar ist, als IT-Dienstleister für das Produkt
DOMEA® für andere Auftragnehmer tätig gewesen zu sein. - Der künftige IT-Dienstleister ist
aufgefordert, sein Fach- und Praxiswissen über die ausgeschriebenen Leistungen anhand
zweier Referenzen - davon mindestens eine aus einem nicht länger als 1 Jahr
zurückliegendem Vertragsverhältnis - zu belegen. - Der künftige IT-Dienstleister stellt sicher,
dass mindestens zwei Fachkräfte mit dem unter dem vorherigen Anstrich belegten Wissen für
die Betreuung von DOMEA® zur Verfügung stehen. - Der künftige IT-Dienstleister verfügt über
einen erfahrenen Systemarchitekten; dessen Qualifikation und Projekterfahrungen
nachgewiesen werden können. - Der künftige IT-Dienstleister kann Fachwissen zum Produkt
ECM for Government der Firma Open Text GmbH nachweisen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Brutto-Angebotspreis
Beschreibung: Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit dem günstigsten Brutto-
Angebostpreis. Der Gesamtpreis ergibt sich aus den angebotenen Tagessätzen pro
Vertragsjahr und der vertraglich vereinbarten Höchstmenge.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/03/2026 10:59:00 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
html?id=839019

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=760283
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/03/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 42 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich nach §
56 Absatz 2 VgV vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und
Gleichbehandlung die Bietenden aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu
vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin hierzu nicht
verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen
Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr
Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Die Nachforderung
von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote
anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen. I
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/03/2026 13:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: 06844 Dessau-Roßlau
Eröffnungstermin Beschreibung: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2
Vertreterxinnen der Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
Bietende sind nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und
Vertragsordnung für Leistungen Teil B. Vorauszahlungen sind unzulässig. Zahlungen erfolgen
nach erbrachter Leistung innerhalb von 30 Tagen. Eine frühere Zahlung ist nur möglich, soweit
Skonti angeboten werden bei einem Zahlungsziel von mind. 14 Tagen.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren
nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der
Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Umweltbundesamt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt:
Umweltbundesamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Umweltbundesamt
Organisation, die Angebote bearbeitet: Umweltbundesamt

8. Organisationen

8.1. ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Umweltbundesamt
Registrierungsnummer: 991-01894-95
Abteilung: Referat Z 1.5 - Zentrale Vergabestelle
Stadt: Dessau-Roßlau
Postleitzahl: 06844
Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
Land: Deutschland
E-Mail: Z1.5@uba.de
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:

Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: 12345
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49228 9499 0
Fax: +49228 9499 163
Internetadresse: https://bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: bdcbb557-ad26-4764-a079-10e51f2b3a90 - 02
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/02/2026 14:09:02 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 40/2026
Datum der Veröffentlichung: 26/02/2026

Referenzen:
https://bundeskartellamt.de
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=760283
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=839019
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202602/ausschreibung-135935-2026-DEU.txt

 
 
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