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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Herne - Deutschland Schulmöbel Einrichtung von 2 Technikräumen und 1 Maschinenraum, Quinoa Schule
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026030500514665329 / 153863-2026
Veröffentlicht :
05.03.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
31.12.2026
Angebotsabgabe bis :
13.04.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
39151200 - Werkbänke
39160000 - Schulmöbel
39162200 - Lehrmittel und -geräte
DEU-Herne: Deutschland Schulmöbel Einrichtung von 2 Technikräumen und
1 Maschinenraum, Quinoa Schule

2026/S 45/2026 153863

Deutschland Schulmöbel Einrichtung von 2 Technikräumen und 1 Maschinenraum, Quinoa
Schule
OJ S 45/2026 05/03/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Herne
E-Mail: submissionsstelle@herne.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Einrichtung von 2 Technikräumen und 1 Maschinenraum, Quinoa Schule
Beschreibung: Einrichtung von 2 Technikräumen und 1 Maschinenraum, Quinoa Schule
Kennung des Verfahrens: 483e7395-49da-4f13-b56f-e0a353811a02
Interne Kennung: VgV-2026-0005
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39160000 Schulmöbel
Zusätzliche Einstufung (cpv): 39151200 Werkbänke, 39162200 Lehrmittel und -geräte

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Drögenkamp 10
Stadt: Herne
Postleitzahl: 44653
Land, Gliederung (NUTS): Herne, Kreisfreie Stadt (DEA55)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich um die Quinoa-Schule

2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 250 000,00 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXPSYD6DG69# a) Es ist zu jedem
Zeitpunkt zulässig, über das Vergabeportal Fragen zu stellen und Hinweise zu erteilen.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. b) Es wird darauf hingewiesen, dass Fragen
grundsätzlich wörtlich und unverändert von der Auftraggeberin veröffentlicht werden. c) Jedes
bietende Unternehmen hat sich vor Abgabe des Angebotes über alle Umstände zu
erkundigen, die für die Ausführung der Leistung und die Kalkulation des Angebotspreises
relevant sein könnten. d) Um eine fristgemäße Beantwortung sicherzustellen, sind Fragen bis

spätestens zum 02.04.2026 zu stellen. e) Die Auftraggeberin behält sich vor, zu jedem
Verfahrensstadium und insbesondere auch unmittelbar vor dem Ablauf der Angebotsfrist
Fragen zu beantworten und Fristen zu verlängern. Alle Verfahrensteilnehmenden haben sich
selbstständig und regelmäßig hierüber zu informieren.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine
Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch
gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs
(Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetz-buchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Die
Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße
nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist
wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person,
deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen
das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c des Strafgesetzbuchs
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).
Betrug: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße
nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist
wegen einer Straftat nach: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden.
Korruption: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs
(Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des

Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes
zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass
keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und
auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: den §§
232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Die Bieterin/der Bieter erklärt,
dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben
nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. dass Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch
nachgekommen ist, dass es sich zur Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen
Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet hat.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Die
Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige
Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. dass Unternehmen
seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass sich das Unternehmen zur Zahlung
der Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge
verpflichtet hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das
Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umweltrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das
Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende sozialrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das
Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat.
Zahlungsunfähigkeit: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht
zahlungsunfähig ist.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Die Bieterin/der Bieter
erklärt, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im
Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen
nicht die Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Die Bieterin
/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt
worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das
Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen
hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.

Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Die
Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage
gestellt wird.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Die Bieterin/der
Bieter erklärt, in Bezug auf dieses Vergabeverfahren in keinem Interessenskonflikt zu stehen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Die Bieterin
/der Bieter erklärt, in dem Vergabeverfahren nicht bei der Vorbereitung des
Vergabeverfahrens durch Beratung oder auf andere Art und Weise beteiligt gewesen zu sein.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Die Bieterin
/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht in einem früheren öffentlichen Auftrag den
Auftrag mangelhaft erfüllt hat bzw. dies nicht zu einer Vertragsstrafe oder vorzeitigen
Kündigung oder einer entsprechenden Rechtsfolge geführt hat.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Die Bieterin/der
Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere
Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Einrichtung von 2 Technikräumen und 1 Maschinenraum, Quinoa Schule
Beschreibung: Einrichtung von 2 Technikräumen und 1 Maschinenraum, Quinoa Schule -
Details siehe Leistungsbeschreibung
Interne Kennung: VgV-2026-0005

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39160000 Schulmöbel
Zusätzliche Einstufung (cpv): 39151200 Werkbänke, 39162200 Lehrmittel und -geräte

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Drögenkamp 10
Stadt: Herne
Postleitzahl: 44653
Land, Gliederung (NUTS): Herne, Kreisfreie Stadt (DEA55)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich um die Quinoa-Schule

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 20/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit Abgabe des Angebotes: - Nachweise über
bestehende Berufshaftpflichtversicherung (aktuelle Bestätigung mit Deckungshöhe)

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite
/notice/CXPSYD6DG69/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD6DG69

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice
/CXPSYD6DG69
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die nicht rechtzeitige Vorlage von Erklärungen oder Nachweisen
kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber
oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung
aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen
(insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise)
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Unterlagen sind vom Bewerber
oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach
dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber oder
Bieter vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung innerhalb der Frist
keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Der Auftraggeber behält sich zudem
vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrages entsprechende
Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stelle zu verlangen.

Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 13/04/2026 11:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Herne Fachbereich Personal & Zentraler Service
(Submissionsstelle) Friedrich-Ebert-Platz 2 44623 Herne
Eröffnungstermin Beschreibung: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei
Vertretern des Auftraggebers gemeinsam unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist
durchgeführt. Da nur elektronische Angebote zugelassen sind, wird die Teilnahme von Bietern
und deren Vertretern bei der Öffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit Abgabe des Angebotes: - Eigenerklärung
Ausschlussgründe (Nr. 521_EU) - Eigenerklärung Sanktionen (Nr. 523_EU) - Eigenerklärung-
Informationen zum Bieter (CSX-59) . Sonstige mit dem Angebot zu erbringende Nachweise
sind der Abschließenden Nachweisliste zu entnehmen. . Der Auftragnehmer ist zur
Einhaltung der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur
Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Insbesondere wird auf das ILO-Übereinkommen verwiesen. Dazu gehören das
Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung sowie das
Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der
schlimmsten Formen der Kinderarbeit. Die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes
Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-
Westfalen sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Auftragnehmer erkennt durch Abgabe
des Angebots diese Vorgaben an.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher
Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB
verstoßen hat, 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet
ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach Absatz 2
kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen

Union. Gemäß § 160 Abs. 3, Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2
bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Herne
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Herne

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Herne
Registrierungsnummer: DE125416650
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Platz 2
Stadt: Herne
Postleitzahl: 44623
Land, Gliederung (NUTS): Herne, Kreisfreie Stadt (DEA55)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Submissionsstelle
E-Mail: submissionsstelle@herne.de
Telefon: +49 232316-3155
Fax: +49 232316-12339297
Internetadresse: https://www.herne.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: DE164242157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de
Telefon: +49 251411-0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: eaca1c5b-42de-4eb4-89d9-a3751c3045ad - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/03/2026 08:17:53 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 45/2026
Datum der Veröffentlichung: 05/03/2026

Referenzen:
https://www.herne.de
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD6DG69
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD6DG69/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202603/ausschreibung-153863-2026-DEU.txt

 
 
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