Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Gemmingen - Deutschland Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen Belags- & Landschaftsbauarbeiten -Neubau Feuerwehr und Bauhof
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026060102052788031 / 371564-2026
Veröffentlicht :
01.06.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
02.04.2027
Angebotsabgabe bis :
03.07.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
45000000 - Bauarbeiten
45112710 - Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen
45233222 - Straßenpflaster- und Asphaltarbeiten
DEU-Gemmingen: Deutschland Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für
Grünanlagen Belags- & Landschaftsbauarbeiten -Neubau Feuerwehr und Bauhof

2026/S 103/2026 371564

Deutschland Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen Belags- &
Landschaftsbauarbeiten - Neubau Feuerwehr und Bauhof
OJ S 103/2026 01/06/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Gemmingen
E-Mail: post@gemeinde-gemmingen.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Belags- & Landschaftsbauarbeiten - Neubau Feuerwehr und Bauhof
Beschreibung: Die Gemeinde Gemmingen mit dem Ortsteil Stebbach liegt etwa 16 km
westlich von Heilbronn im nordöstlichen Kraichgau und ist Teil des Landkreises Heilbronn. Im
Zuge der Kreis- und Gebietsreform wurde die Gemeinde Stebbach 1974 nach Gemmingen
eingemeindet. Die seither jeweils noch bestehenden Freiwilligen Feuerwehren haben sich
zusammengeschlossen und beschlossen ihre Einsatzkräfte und Ausstattung an einem
gemeinsamen Feuerwehrstandort zu bündeln. Hierfür bedarf es eines neuen
Feuerwehrgebäudes in einer zu beiden Ortsteilen günstig gelegenen Lage. Da dies auf den
bestehenden aber ebenfalls zu erneuernden Bauhof an der Industriestraße zutrifft, wurde
beschlossen, beide Neubauten mit der Möglichkeit Synergien zu nutzen an dieser Stelle zu
errichten. Dabei erhält der Neubau der freiwilligen Feuerwehr 5 Fahrzeugboxen für 6
Fahrzeuge, der MTW (Mannschaftstransportwagen) und der RW (Rüstwagen) werden
hintereinander abgestellt. Hinzu kommt ein separater Garagenstellplatz für ein
Katastrophenschutzfahrzeug des DRK Ortsvereins. Der Bauhof benötigt neben
Fahrzeugstellplätzen im Hofbereich auch Stellplätze für Winterdienstfahrzeuge in einer
beheizbaren Fahrzeughalle sowie eine Werkstatt für die Fahrzeuge.
Kennung des Verfahrens: ae52ecfa-cedc-4ce3-b2df-7897e3b22583
Interne Kennung: GGE_1400_2025
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45112710 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten, 45233222 Straßenpflaster- und
Asphaltarbeiten

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Ziegeleistraße 2
Stadt: Gemmingen

Postleitzahl: 75050
Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Landkreis (DE118)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AMSTW# 1.
Bietergemeinschaften Bei elektronischer Angebotsabgabe ist die Erklärung nach dem
Vordruck - KEV 175 AngErg Bietergem - mit dem Angebot abzugeben. Auf Verlangen der
Vergabestelle ist sie von allen Mitgliedern fortgeschritten oder qualifiziert zu signieren oder mit
einem fortgeschrittenen oder qualifizierten Siegel zu versehen. 2. Kapazitäten anderer
Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von
anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen
Leistungen/Kapazitäten im Vordruck - KEV 177 AngErg AU EU - benennen. Der Bieter hat auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt
nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur
Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen
Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende
Verpflichtungserklärungen nach Vordruck - KEV 178 AngErg AU Verpfl - dieser Unternehmen
vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung
ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung (- KEV 178 AngErg AU Verpfl -) abzugeben.
Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das
entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle
gesetzten Frist zu ersetzen. 3. Hinweis zu Formvorgaben: Sofern ein Formblatt eine
Unterschrift oder einen Firmenstempel vorsieht, gilt diese Anforderung als erfüllt, sobald der
Bieter das ausgefüllte Formblatt über sein Benutzerkonto auf der E-Vergabeplattform
hochlädt. Die elektronische Einreichung des Angebots samt aller Formblätter bringt den
Rechtsbindungswillen des Bieters zum Ausdruck und bestätigt, dass sämtliche eingereichten
Unterlagen und Erklärungen Bestandteil seines Angebots sind, unabhängig davon, ob
einzelne Dokumente eine handschriftliche Unterschrift oder einen Stempel enthalten. Ein
Ausschluss des Angebots allein aufgrund fehlender Unterschriften oder Stempel auf einzelnen
Formblättern erfolgt daher nicht. 4. Angebotsschreiben: Der Bieter hat mit dem Angebot das
Angebotsschreiben, KEV 115.2 (B) Ang EU, ausgefüllt einzureichen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Erklärung des Bieters 1) Angabe, dass nachweislich keine schwere
Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
Ich/Wir erkläre(n), dass - für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e
EU VOB/A vorliegen. - ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes
gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldbuße von mehr als 90 Tagessätzen
oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. - für mein/unser

Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. - zwar für mein
/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, ich
/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n),
durch die für mein/unser Unter-nehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Hinweis:
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen
Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (beim
Bundeskartellamt) gem. § 6 WRegG durchführen. 2) Angabe zu Insolvenzverfahren und
Liquidation Erklärung des Bieters: - Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein
Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser
Unternehmen nicht in Liquidation befindet; oder - ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig
bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. 3) Angaben zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Erklärung des Bieters: Ich/Wir erkläre
(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Der Bieter, dessen Angebot in engere Wahl kommt, hat
auf Verlangen der Vergabestelle folgende Unterlagen fristgerecht vorzulegen:
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse - soweit der Betrieb des Bieters
beitragspflichtig ist - , sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.
Bescheinigung in Steuersachen - soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt -
vorlegen. Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den
Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten
angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag
ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt
werden. 4) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Erklärung des Bieters: Ich
bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Der Bieter, dessen Angebot in engere Wahl
kommt, hat auf Verlangen der Vergabestelle folgende Unterlagen fristgerecht vorzulegen:
Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter
zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Das Angebot ist
auszuschließen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb der Frist vorgelegt werden.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende
Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise. Unter Nr. 5.2 des Angebotsschreibens - KEV 115.2 (B)
Ang EU - sind die Nummern anzugeben, unter denen das Unternehmen im
Präqualifikationsverzeichnis eingetragen ist. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf
gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung
für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis für die
zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur
Eignung nach Vordruck - KEV 179 AngErg Eignung -, ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise; - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung
(EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen nach Vordruck - KEV 179 AngErgEignung - auch für diese abzugeben ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen
Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt
das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen
Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur

Eignung (- KEV 179 AngErg Eignung -) bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Belags- & Landschaftsbauarbeiten - Neubau Feuerwehr und Bauhof
Beschreibung: Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden Belags- &
Landschaftsbauarbeiten für den Neubau Feuerwehr und Bauhof beschafft. Für weitergehende
Ausführungen wird auf das Leistungsverzeichnis verwiesen.
Interne Kennung: GGE_1400_2025

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45112710 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten, 45233222 Straßenpflaster- und
Asphaltarbeiten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: - Änderungen des Bauentwurfs anzuordnen, bleibt dem
Auftraggeber vorbehalten (§ 1 Abs. 3 VOB/B). - Nicht vereinbarte Leistungen, die zur
Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, hat der Auftragnehmer auf
Verlangen des Auftraggebers mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige
Leistungen nicht eingerichtet ist. Andere Leistungen können dem Auftragnehmer nur mit
seiner Zustimmung übertragen werden (§ 1 Abs. 4 VOB/B). - Weicht die ausgeführte Menge
der unter einem Einheitspreis erfassten Leistung oder Teilleistung um nicht mehr als 10 v. H.
von dem im Vertrag vorgesehenen Umfang ab, so gilt der vertragliche Einheitspreis (§ 2 Abs.
3 Nr. 1 VOB/B). Für die über 10 v. H. hinausgehende Überschreitung des Mengenansatzes ist
auf Verlangen ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu
vereinbaren (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B). Bei einer über 10 v. H. hinausgehenden
Unterschreitung des Mengenansatzes ist auf Verlangen der Einheitspreis für die tatsächlich
ausgeführte Menge der Leistung oder Teilleistung zu erhöhen, soweit der Auftragnehmer nicht
durch Erhöhung der Mengen bei anderen Ordnungszahlen (Positionen) oder in anderer Weise
einen Ausgleich erhält. Die Erhöhung des Einheitspreises soll im Wesentlichen dem
Mehrbetrag entsprechen, der sich durch Verteilung der Baustelleneinrichtungs- und
Baustellengemeinkosten und der Allgemeinen Geschäftskosten auf die verringerte Menge
ergibt. Die Umsatzsteuer wird entsprechend dem neuen Preis vergütet (§ 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB
/B). Sind von der unter einem Einheitspreis erfassten Leistung oder Teilleistung andere
Leistungen abhängig, für die eine Pauschalsumme vereinbart ist, so kann mit der Änderung
des Einheitspreises auch eine angemessene Änderung der Pauschalsumme gefordert werden
(§ 2 Abs. 3 Nr. 4 VOB/B). - Verlangt der Auftraggeber Zeichnungen, Berechnungen oder
andere Unterlagen, die der Auftragnehmer nach dem Vertrag, besonders den Technischen
Vertragsbedingungen oder der gewerblichen Verkehrssitte, nicht zu beschaffen hat, so hat er
sie zu vergüten (§ 2 Abs. 9 Nr. 1 VOB/B). - Lässt er vom Auftragnehmer nicht aufgestellte
technische Berechnungen durch den Auftragnehmer nachprüfen, so hat er die Kosten zu
tragen (§ 2 Abs. 9 Nr. 2 VOB/B). - Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als
solche vor ihrem Beginn ausdrücklich vereinbart worden sind (§ 15) (§ 2 Abs. 10 VOB/B). -
Der Auftraggeber ist befugt, unter Wahrung der dem Auftragnehmer zustehenden Leitung
(Absatz 2) Anordnungen zu treffen, die zur vertragsgemäßen Ausführung der Leistung
notwendig sind. Die Anordnungen sind grundsätzlich nur dem Auftragnehmer oder seinem für

die Leitung der Ausführung bestellten Vertreter zu erteilen, außer wenn Gefahr im Verzug ist.
Dem Auftraggeber ist mitzuteilen, wer jeweils als Vertreter des Auftragnehmers für die Leitung
der Ausführung bestellt ist (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B). Hält der Auftragnehmer die Anordnungen
des Auftraggebers für unberechtigt oder unzweckmäßig, so hat er seine Bedenken geltend zu
machen, die Anordnungen jedoch auf Verlangen auszuführen, wenn nicht gesetzliche oder
behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Wenn dadurch eine ungerechtfertigte
Erschwerung verursacht wird, hat der Auftraggeber die Mehrkosten zu tragen (§ 4 Abs. 1 Nr. 4
VOB/B). - Für den Fall, dass sich die (tatsächliche / fiktive) Abnahme über die angegebene
Ausführungsfrist verzögert, verlängert sich die Laufzeit des Vertrags bis zur (tatsächliche /
fiktive) Abnahme.

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Ziegeleistraße 2
Stadt: Gemmingen
Postleitzahl: 75050
Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Landkreis (DE118)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 28/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 02/04/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Besondere Vertragsbedingungen zum Landestariftreue- und
Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG-BW): Der Bieter hat mit dem Angebot die
Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz
erfasst werden ausgefüllt einzureichen (KEV 179.3) einzureichen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung des Bieters: Ich bin / Wir sind - im
Handelsregister eingetragen. - für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle
eingetragen. - bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. - zu keiner Eintragung in
die genannten Register verpflichtet. Der Bieter, dessen Angebot in engere Wahl kommt, hat
auf Verlangen der Vergabestelle folgende Unterlagen fristgerecht vorzulegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle
(Handwerkskarte) bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer. Das Angebot ist
auszuschließen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb der Frist vorgelegt werden.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende
Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise. Unter Nr. 5.2 des Angebotsschreibens - KEV 115.2 (B)
Ang EU - sind die Nummern anzugeben, unter denen das Unternehmen im

Präqualifikationsverzeichnis eingetragen ist. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf
gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung
für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis für die
zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur
Eignung nach Vordruck - KEV 179 AngErg Eignung -, ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise; - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung
(EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen nach Vordruck - KEV 179 AngErgEignung - auch für diese abzugeben ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen
Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt
das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen
Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur
Eignung (- KEV 179 AngErg Eignung -) bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe des Bieters zum Umsatz des Unternehmens in
den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren, die Bauleistungen und andere
Leistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den
Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen. Der
Bieter hat das Jahr (JJJJ) sowie den Umsatz (in EUR) für die letzten drei (3) abgeschlossenen
Geschäftsjahre anzugeben. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung
für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Unter Nr. 5.2 des Angebotsschreibens
- KEV 115.2 (B) Ang EU - sind die Nummern anzugeben, unter denen das Unternehmen im
Präqualifikationsverzeichnis eingetragen ist. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf
gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung
für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis für die
zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur
Eignung nach Vordruck - KEV 179 AngErg Eignung -, ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise; - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung
(EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen nach Vordruck - KEV 179 AngErgEignung - auch für diese abzugeben ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen
Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt
das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen
Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur
Eignung (- KEV 179 AngErg Eignung -) bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung des Bieters: Ich erkläre/Wir erklären, dass mir
/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Der Bieter, dessen Angebot in engere Wahl kommt, hat auf Verlangen der Vergabestelle
folgende Unterlagen fristgerecht vorzulegen: Angabe zur Zahl der in den letzten drei (3)
abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert
nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. Das Angebot ist
auszuschließen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb der Frist vorgelegt werden.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende
Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise. Unter Nr. 5.2 des Angebotsschreibens - KEV 115.2 (B)
Ang EU - sind die Nummern anzugeben, unter denen das Unternehmen im
Präqualifikationsverzeichnis eingetragen ist. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf
gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung
für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis für die
zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur
Eignung nach Vordruck - KEV 179 AngErg Eignung -, ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise; - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung
(EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen nach Vordruck - KEV 179 AngErgEignung - auch für diese abzugeben ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen
Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt
das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen
Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur
Eignung (- KEV 179 AngErg Eignung -) bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung des Bieters: Ich erkläre / Wir erklären, dass
ich / wir in den letzten fünf (5) Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe /
haben. Der Bieter hat mit dem Angebot mindestens drei (3) Referenzen auf den Seiten 3 und
4 Ergänzende Eigenerklärungen zur Eignung nachzuweisen. Der Bieter, dessen Angebot in
engere Wahl kommt, hat auf Verlangen der Vergabestelle folgende Unterlagen fristgerecht
vorzulegen: Vorlage einer schriftlichen Bestätigung des damaligen Auftraggebers zu der
benannten Referenz, dass der Bieter die Leistungen auftragsgemäß erbracht hat. Außerdem
hat der Bieter in diesem Fall den Ansprechpartner des damaligen Auftraggebers zu benennen.
Der Referenznachweis muss folgende Angaben des Bieters enthalten: - Bezeichnung der
Baumaßnahme; - Angabe zu Bauherr, Auftraggeber; - Anschrift; - Leistung, - Ort der
Ausführung; - Ausführungszeit (Angabe zu von und bis der Ausführungszeit); - Ankreuzen, wie
der Referenznehmer vertraglich gebunden war, ob als Hauptauftragnehmer oder ARGE-
Partner oder Nachunternehmer (Unterauftragnehmer); - Angabe, welche Leistungen der Bieter
im eigenen Betrieb ausgeführt hat (Angabe der Leistung(en) sowie Angabe zu der Menge,
Einheit); - Angabe des Auftragswerts im Hinblick auf die gesamte Leistung (in EUR) und
Angabe des Auftragswerts der eigenen Leistungen (in EUR); - Angabe zur Anzahl an
Arbeitnehmern und zur Anzahl an Leitungskräften für die Auftragsausführung durchschnittlich
eingesetzt waren; - Angabe, welche besondere technische und / oder gerätespezifische und /

oder zeitliche und / oder sonstige Anforderungen es gab. Präqualifizierte Unternehmen führen
den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Unter Nr. 5.2 des
Angebotsschreibens - KEV 115.2 (B) Ang EU - sind die Nummern anzugeben, unter denen
das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen ist. Bei Einsatz von anderen
Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind
oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als
vorläufigen Nachweis für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die
ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung nach Vordruck - KEV 179 AngErg Eignung - hier:
Seite 3 und 4 der Eigenerklärung zur Eignung -, ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise; - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung
(EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen nach Vordruck - KEV 179 AngErgEignung - auch für diese abzugeben ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen
Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt
das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen
Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur
Eignung (- KEV 179 AngErg Eignung -) bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis (brutto)
Beschreibung: Der Preis (EUR, brutto) ist das einzige Zuschlagskriterium. Der Bieter hat zur
Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis vorzugsweise im GAEB-Format (.d83;.x83)
ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Daneben kann er das Leistungsverzeichnis im PDF-
Format ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Sollte der Bieter das Leistungsverzeichnis
weder im GAEB-Format noch im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht haben,
führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht
möglich. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
Aufgliederung der Angebotssumme Vordruck Preis 1a und Preis 1b.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMSTW
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern (z.B. Bieterfragen und
Antworten darauf; Aufklärungen; Nachforderungen) erfolgt ausschließlich über die
Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform. Dieser Kommunikationskanal wird auch für

die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen genutzt. Bezüglich aller Informationen besteht
eine Holschuld der Bieter.
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMSTW

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMSTW
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit dem zuvorstehenden Satz Eine Nachforderung von
Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen. ist gemeint, dass der
Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen (gemeint sind auch bestimmte fehlende
Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit
dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte
(unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende /
unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge
anhand der Auswahlkriterien (§ 51 VgV) betreffen, sowie fehlende / unvollständige
leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Der öffentliche
Auftraggeber muss Bewerber und Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende
oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen,
Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen, oder fehlende oder
unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und
sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung).
Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren (vgl. §
16a EU Abs. 1 VOB/A). Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden.
Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A nicht entsprechen, sind
auszuschließen. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen
die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der
Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung
dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis
ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. Der öffentliche Auftraggeber
fordert den Bieter nach Maßgabe von § 16a EU Abs. 1 VOB/A auf, die fehlenden
Preispositionen zu ergänzen (vgl. § 16a EU Abs. 2 VOB/A). Die Unterlagen oder fehlenden
Preisangaben sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen
Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist
vorzulegen. Die Frist soll sechs Kalendertage nicht überschreiten (§ 16a EU Abs. 4 VOB/A).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit

Ort des Eröffnungstermins: Auf der E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal (DTVP))
Eröffnungstermin Beschreibung: Die Öffnung der Teilnahmeanträge / Angebote wird von
mindestens zwei (2) Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin
unverzüglich nach Ablauf der Teilnahmefrist / Angebotsfrist durchgeführt (vgl. § 14 EU Abs. 1
Satz 1 VOB/A). Bewerber / Bieter sind bei der Öffnung der Teilnahmeanträge / Angebote nicht
zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Entsprechend der Verordnung (EU) 2025
/1494/576 vom 18. Juli 2025 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April
2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland
im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder
Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn
Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Eignungsverleiher. Der Bieter hat mit dem Angebot die Anlage 327 Erklärung Bezug
Russland einzureichen. 2. Der Bieter/das vertretungsberechtigte Mitglied der
Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung Mindestlohn nach
Vordruck - KEV 179.3 AngErg Tariftreue/Mindestlohn - einzureichen. 3. Datenschutz Für die
Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt es die Angaben in dem Vordruck - KEV 169 Info
DSGVO - zu berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot
angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres

Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform
zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB
darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die
Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde
Gemmingen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Gemeinde Gemmingen

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Gemmingen
Registrierungsnummer: 08125034-A8764-94
Postanschrift: Hausener Straße 1
Stadt: Gemmingen
Postleitzahl: 75050
Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Landkreis (DE118)
Land: Deutschland
E-Mail: post@gemeinde-gemmingen.de
Telefon: +49 7267 808-0
Fax: +49 7267 808-43
Internetadresse: https://www.gemmingen.eu
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden Württemberg
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137

Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@pk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f926e1e3-8d10-4173-b9d3-db27de40527a - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/05/2026 14:33:43 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 103/2026
Datum der Veröffentlichung: 01/06/2026

Referenzen:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMSTW
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMSTW/documents
https://www.gemmingen.eu
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202606/ausschreibung-371564-2026-DEU.txt

 
 
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau