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Titel :
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DEU-Hameln - Deutschland Computeranlagen und Zubehör LK -Rahmenvertrag Lieferung Mini-PCs, Zubehör, Notebooks für Schulen
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026060102180089622 / 373305-2026
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Veröffentlicht :
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01.06.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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30.06.2026
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Angebotsabgabe bis :
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30.06.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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30200000 - Computeranlagen und Zubehör
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DEU-Hameln: Deutschland Computeranlagen und Zubehör LK -Rahmenvertrag
Lieferung Mini-PCs, Zubehör, Notebooks für Schulen
2026/S 103/2026 373305
Deutschland Computeranlagen und Zubehör LK - Rahmenvertrag Lieferung Mini-PCs,
Zubehör, Notebooks für Schulen
OJ S 103/2026 01/06/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Eigenbetrieb Ha-Py Schul-IT des Landkreises Hameln-Pyrmont
E-Mail: vergabestelle@hameln.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: LK - Rahmenvertrag Lieferung Mini-PCs, Zubehör, Notebooks für Schulen
Beschreibung: Los 1: Mini-PCs, Zubehör, Notebooks für Grundschulen Los 2: Mini-PCs,
Zubehör, Notebooks für Weiterführende, Berufsbildende Schulen
Kennung des Verfahrens: 24531f69-134d-43cb-b6d7-19b3c175a724
Interne Kennung: S-HAMELN-LK-2026-0022
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30200000 Computeranlagen und Zubehör
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: alle Schulen im Einzugsgebiet der Ha-Py Schul-IT gemäß Anlage 2, 45
verschiedene Standorte
Stadt: Hameln
Postleitzahl: 31785
Land, Gliederung (NUTS): Hameln-Pyrmont (DE923)
Land: Deutschland
2.1.3. Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 398 000,00 EUR
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsches-
ausschreibungsblatt.de/VN/SHAMELN-LK-2026-0022 Sie erhalten die Vergabeunterlagen
direkt, gebührenfrei und ohne Registrierung. Wenn Sie immer aktuell zum Verfahren informiert
sein möchten, sollten Sie die angebotene Möglichkeit zur freiwilligen Registrierung nutzen. Als
registrierter Nutzer können Sie nach Eingabe Ihrer Nutzerkennung und Ihres Passworts den
Abruf der Vergabeunterlagen starten. Mit dem registrierten Abruf stellen Sie sicher, dass Sie
umgehend informiert werden, wenn neue Informationen zu den Vergabeverfahren vorliegen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen, Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE)
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen
verankerten Verpflichtungen: § 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB
(Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
§ 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263
StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder
gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB
(Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB
(Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht
anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist,
dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge
zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. §
124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist,
über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels
Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet
oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4.
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das
Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt
werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines
früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf
Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des
öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19
MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben
unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Mini-PCs, Zubehör, Notebooks für Grundschulen
Beschreibung: Los 1: Lieferung von Mini-PCs, Zubehör und Notebooks sowie diverse
Dienstleistungen für Grundschulen
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30200000 Computeranlagen und Zubehör
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption: Es besteht die Option der 1-maligen
Verlängerung um ein Jahr von 12 auf maximal 24 Monate.
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Eigenbetrieb Ha-Py Schul-IT des Landkreises Hameln-Pyrmont, Wilhelmstr. 5
Stadt: Hameln
Postleitzahl: 31785
Land, Gliederung (NUTS): Hameln-Pyrmont (DE923)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monate
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 79 600,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 398 000,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Anschriften der
verschiedenen Schulen entnehmen Sie der Anlage 02_Mitglieder Ha-Py Schul-IT.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind einzureichen: mindestens 3
Referenzen über die in den letzten zwei Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) erfolgreich
erbrachten Leistungen zur Lieferung von PC Hardware inkl. Betriebssysteme, Roll-out,
Montage und Herstellung der Betriebsbereitschaft sowie Wiederherstellung der
Betriebsbereitschaft durch Störungsbeseitigung an je-weils einer Berufsbildenden Schule
(gemäß Anlage 04_Bietervordrucke_26-02).
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind einzureichen: Betriebshaftpflicht
gemäß Anlage 04_Bietervordrucke_26-02
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-
HAMELN-LK-2026-0022
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-
LK-2026-0022
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 13:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es können gegebenenfalls alle Unterlagen mit Ausnahme der
Preisblätte nachgefordert werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 13:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Hameln Zentrale Vergabestelle (Raum 67, 6. Etage)
Rathausplatz 1 31785 Hameln
Eröffnungstermin Beschreibung: Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht
anwesend sein.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird
auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf
Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch
die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Eigenbetrieb Ha-Py Schul-IT des Landkreises Hameln-Pyrmont
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Eigenbetrieb Ha-Py Schul-IT des
Landkreises Hameln-Pyrmont
5.1. Los: LOT-0002
Titel: Mini-PCs, Zubehör, Notebooks für Weiterführende, Berufsbildende Schulen
Beschreibung: Los 2: Lieferung von Mini-PCs, Zubehör und Notebooks sowie diverse
Dienstleistungen für Weiterführende, Berufsbildende Schulen
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30200000 Computeranlagen und Zubehör
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption: Es besteht die Option der 1-maligen
Verlängerung um ein Jahr von 12 auf maximal 24 Monate.
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Eigenbetrieb Ha-Py Schul-IT des Landkreises Hameln-Pyrmont
Stadt: Hameln
Postleitzahl: 31785
Land, Gliederung (NUTS): Hameln-Pyrmont (DE923)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monate
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 318 400,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Anschriften der
verschiedenen Schulen entnehmen Sie der Anlage 02_Mitglieder Ha-Py Schul-IT.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind einzureichen: mindestens 3
Referenzen über die in den letzten zwei Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) erfolgreich
erbrachten Leistungen zur Lieferung von PC Hardware inkl. Betriebssysteme, Roll-out,
Montage und Herstellung der Betriebsbereitschaft sowie Wiederherstellung der
Betriebsbereitschaft durch Störungsbeseitigung an je-weils einer Berufsbildenden Schule
(gemäß Anlage 04_Bietervordrucke_26-02).
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind einzureichen: Betriebshaftpflicht
gemäß Anlage 04_Bietervordrucke_26-02
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-
HAMELN-LK-2026-0022
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-
LK-2026-0022
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 13:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es können gegebenenfalls alle Unterlagen mit Ausnahme der
Preisblätte nachgefordert werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 13:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Hameln Zentrale Vergabestelle (Raum 67, 6. Etage)
Rathausplatz 1 31785 Hameln
Eröffnungstermin Beschreibung: Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht
anwesend sein.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird
auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf
Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch
die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Eigenbetrieb Ha-Py Schul-IT des Landkreises Hameln-Pyrmont
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Eigenbetrieb Ha-Py Schul-IT des
Landkreises Hameln-Pyrmont
8. Organisationen
8.1. ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Eigenbetrieb Ha-Py Schul-IT des Landkreises Hameln-Pyrmont
Registrierungsnummer: 032520006006-0-70
Postanschrift: Wilhelmstr. 5
Stadt: Hameln
Postleitzahl: 31785
Land, Gliederung (NUTS): Hameln-Pyrmont (DE923)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
E-Mail: vergabestelle@hameln.de
Telefon: +49 51512021378
Fax: +49 51512021569
Internetadresse: https://www.hameln.de/aktuelleausschreibungen
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Bauen
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153306
Fax: +49 4131152943
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b863393e-13d6-4243-b76b-4baec73d1d51 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/05/2026 06:47:43 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 103/2026
Datum der Veröffentlichung: 01/06/2026
Referenzen:
https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2026-0022
https://www.hameln.de/aktuelleausschreibungen
https://www.mw.niedersachsen.de/startseite
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202606/ausschreibung-373305-2026-DEU.txt
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