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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Düsseldorf - Deutschland Rattenbekämpfung Stadt Ratingen -kanalbezogene unterirdische und anlassbezogene oberirdische Rattenbekämpfung der Stadt Ratingen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026060102252190406 / 374264-2026
Veröffentlicht :
01.06.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
30.09.2028
Angebotsabgabe bis :
01.07.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
90923000 - Rattenbekämpfung
DEU-Düsseldorf: Deutschland Rattenbekämpfung Stadt Ratingen
-kanalbezogene unterirdische und anlassbezogene oberirdische Rattenbekämpfung
der Stadt Ratingen

2026/S 103/2026 374264

Deutschland Rattenbekämpfung Stadt Ratingen - kanalbezogene unterirdische und
anlassbezogene oberirdische Rattenbekämpfung der Stadt Ratingen
OJ S 103/2026 01/06/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Ratingen
E-Mail: stadt@ratingen.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Stadt Ratingen - kanalbezogene unterirdische und anlassbezogene oberirdische
Rattenbekämpfung der Stadt Ratingen
Beschreibung: Ziel der Leistung ist die befallsbezogene und dokumentierte Rattenbekämpfung
in der öffentlichen Kanalisation des Stadtgebiets Ratingen zur nachhaltigen Reduzierung der
Rattenpopulation in festgestellten Befallsschwerpunkten sowie zur fortlaufenden Ermittlung
von Befallslagen auf Grundlage von Monitoring und Meldungen aus der Bürgerschaft. Die
Leistung umfasst: die Durchführung eines begleitenden Monitorings mittels wirkstofffreier
Köder die Auswertung und Dokumentation der Monitoring-Ergebnisse die Festlegung der
zu behandelnden Schächte auf Grundlage der festgestellten Befallsschwerpunkte, die
Beköderung ausschließlich in wassergeschützten Kanalköderstation die regelmäßige
Kontrolle, Umsetzung, Nachbelegung und Entnahme der Systeme die vollständige
Dokumentation der Maßnahmen Eine flächendeckende, befallsunabhängige oder dauerhafte
Auslegung von Wirkstoffködern in allen Schachtbauwerken ist nicht geschuldet. Die
Bekämpfung erfolgt ausschließlich befallsbezogen auf Grundlage der laufenden Monitoring-
und Kontrollergebnisse oder Meldungen aus der Bürgerschaft. Die Rattenbekämpfung wird zur
Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung durchgeführt und soll im Stadtgebiet koordiniert
und systematisch erfolgen. Die Stadt hat rund 93.000 Einwohner auf ca. 88,7
Quadratkilometern Fläche. Das Kanalisationssystem der Stadt Ratingen hat derzeit eine
Länge von ca. 432 km und umfasst insgesamt ca. 8.700 Stück Einstiegsschächte. Die
kanalbezogene Rattenbekämpfung bezieht sich auf: Schmutzwasserkanal 142,6 km,
Einstiegsschächte ca. 4.400 Stück Mischwasserkanal 146,2 km, Einstiegsschächte ca. 4.300
Stück Es soll eine Befallserhebung (Belegung mit unbegifteten Ködern) der Schmutz- und
Mischwasserkanäle in den bisher bekannten Befallsschwerpunkten erfolgen. Zudem soll die
Bekämpfung anlassbezogen auch oberirdisch (insbesondere öffentliche Anlagen und
Grünflächen) erfolgen. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengenangaben beziehen
sich auf die voraussichtliche jährliche Anzahl der Vorgänge der kanalbezogenen
unterirdischen Rattenbekämpfung: Ziel ist eine spürbare Dezimierung des Rattenaufkommens
sowie eine aussagefähige Dokumentation der Erfolgskontrollen, insbesondere der Darstellung
der Befallsschwerpunkte (u.a. mittels graphischer Darstellung in den zur Verfügung gestellten
Karten der Städte). Die Stadt Ratingen strebt eine einheitliche und systematische

Rattenbekämpfung und den Einsatz nach Stand der Technik und unter Minimierung des
Biozideinsatzes gem. Art. 17, 19 EU#Biozid#VO in allen Stadtgebieten an. Alle Maßnahmen
sind gemäß Art. 17 und Art. 19 der EU#Biozid#Verordnung (EU) Nr. 528/2012 unter
Einsatzminimierung, Vorrang nicht-chemischer Methoden und unter Beachtung der
Umweltexposition durchzuführen. Die oberirdische Rattenbekämpfung erfolgt anlassbezogen.
Eine Anlassbezogenheit liegt vor, wenn sich das zuständige Amt/Abteilung des Auftraggebers
an den Auftragnehmer wendet und diesen zur oberirdischen Rattenbekämpfung auffordert.
Von der oberirdischen Rattenbekämpfung werden folgende Flächen erfasst: Grünanlagen,
sonstige öffentlichen Anlagen und städtische Liegenschaften. Zu den öffentlichen Anlagen und
Grünflächen zählen insbesondere Straßen, Wege, Fußgängerzonen, Plätze, städtische
Gebäude und dazugehörige Grünflächen, städtische Spielplätze und Bolzplätze/Sportanlagen,
städtische Grünanlagen, Brücken, Böschungen, Rinnen, Gräben, Unterführungen,
Treppenanlagen, Rampen, usw. Auch werden städtische Liegenschaften wie insbesondere
Schul- und Verwaltungsgebäude, Feuerwehrgerätehäuser und Friedhöfe erfasst. Private
Einrichtungen, Anlagen oder Grundstücke werden nicht von dieser Ausschreibung erfasst.
Kennung des Verfahrens: cd59affe-8927-4bf0-9eda-be21256f2d84
Interne Kennung: 54 26 089_G/MP
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90923000 Rattenbekämpfung

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Ratingen
Postleitzahl: 40878
Land, Gliederung (NUTS): Mettmann (DEA1C)
Land: Deutschland

2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform https://www.
subreport.de/ unter der zuvor genannten Nummer herunterladbar. Es ist vom Bieter eine E-
Mail-Adresse für die Kommunikation anzugeben. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und -
dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die
Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt,
rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bieter weitergegeben werden. Wir empfehlen
die Vergabeunterlagen frühzeitig von vorgenannter Plattform herunterzuladen. Bieter, die die
Vergabeunterlagen spät herunterladen und bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine
Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und dass der
Auftraggeber auf ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine
ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der
Bieter nicht mehr erfolgen kann. Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten,
die der Bieter erkennt oder erkennen kann, so hat er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich
über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den
Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen
unverzüglich bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Angebote sind
ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform an die in den

Vergabeunterlagen angegebene Adresse, zu senden. Aufwendungen der Angebotserstellung
und Angebotsversendung werden nicht vergütet.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des
Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs
(Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat, 3. § 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von
der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des
Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs
(unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs
(Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des
Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes
zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1
bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne
des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den
vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig
verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die
Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die
Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in
leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen
Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur
Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen,
Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann

abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten
ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus
zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss
offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 124 Fakultative
Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das
Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-,
sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der
beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend
anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt,
dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder
Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus
resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche
Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der
Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht
hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen
Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu
übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, §
19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 14 des Bundestariftreuegesetzes bleiben
unberührt.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Dienstleistung: Rattenbekämpfung
Beschreibung: Ziel der Leistung ist die befallsbezogene und dokumentierte Rattenbekämpfung
in der öffentlichen Kanalisation des Stadtgebiets Ratingen zur nachhaltigen Reduzierung der

Rattenpopulation in festgestellten Befallsschwerpunkten sowie zur fortlaufenden Ermittlung
von Befallslagen auf Grundlage von Monitoring und Meldungen aus der Bürgerschaft. Die
Leistung umfasst: die Durchführung eines begleitenden Monitorings mittels wirkstofffreier
Köder die Auswertung und Dokumentation der Monitoring-Ergebnisse die Festlegung der
zu behandelnden Schächte auf Grundlage der festgestellten Befallsschwerpunkte, die
Beköderung ausschließlich in wassergeschützten Kanalköderstation die regelmäßige
Kontrolle, Umsetzung, Nachbelegung und Entnahme der Systeme die vollständige
Dokumentation der Maßnahmen Eine flächendeckende, befallsunabhängige oder dauerhafte
Auslegung von Wirkstoffködern in allen Schachtbauwerken ist nicht geschuldet. Die
Bekämpfung erfolgt ausschließlich befallsbezogen auf Grundlage der laufenden Monitoring-
und Kontrollergebnisse oder Meldungen aus der Bürgerschaft. Die Rattenbekämpfung wird zur
Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung durchgeführt und soll im Stadtgebiet koordiniert
und systematisch erfolgen. Die Stadt hat rund 93.000 Einwohner auf ca. 88,7
Quadratkilometern Fläche. Das Kanalisationssystem der Stadt Ratingen hat derzeit eine
Länge von ca. 432 km und umfasst insgesamt ca. 8.700 Stück Einstiegsschächte. Die
kanalbezogene Rattenbekämpfung bezieht sich auf: Schmutzwasserkanal 142,6 km,
Einstiegsschächte ca. 4.400 Stück Mischwasserkanal 146,2 km, Einstiegsschächte ca. 4.300
Stück Es soll eine Befallserhebung (Belegung mit unbegifteten Ködern) der Schmutz- und
Mischwasserkanäle in den bisher bekannten Befallsschwerpunkten erfolgen. Zudem soll die
Bekämpfung anlassbezogen auch oberirdisch (insbesondere öffentliche Anlagen und
Grünflächen) erfolgen. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengenangaben beziehen
sich auf die voraussichtliche jährliche Anzahl der Vorgänge der kanalbezogenen
unterirdischen Rattenbekämpfung: Ziel ist eine spürbare Dezimierung des Rattenaufkommens
sowie eine aussagefähige Dokumentation der Erfolgskontrollen, insbesondere der Darstellung
der Befallsschwerpunkte (u.a. mittels graphischer Darstellung in den zur Verfügung gestellten
Karten der Städte). Die Stadt Ratingen strebt eine einheitliche und systematische
Rattenbekämpfung und den Einsatz nach Stand der Technik und unter Minimierung des
Biozideinsatzes gem. Art. 17, 19 EU#Biozid#VO in allen Stadtgebieten an. Alle Maßnahmen
sind gemäß Art. 17 und Art. 19 der EU#Biozid#Verordnung (EU) Nr. 528/2012 unter
Einsatzminimierung, Vorrang nicht-chemischer Methoden und unter Beachtung der
Umweltexposition durchzuführen. Die oberirdische Rattenbekämpfung erfolgt anlassbezogen.
Eine Anlassbezogenheit liegt vor, wenn sich das zuständige Amt/Abteilung des Auftraggebers
an den Auftragnehmer wendet und diesen zur oberirdischen Rattenbekämpfung auffordert.
Von der oberirdischen Rattenbekämpfung werden folgende Flächen erfasst: Grünanlagen,
sonstige öffentlichen Anlagen und städtische Liegenschaften. Zu den öffentlichen Anlagen und
Grünflächen zählen insbesondere Straßen, Wege, Fußgängerzonen, Plätze, städtische
Gebäude und dazugehörige Grünflächen, städtische Spielplätze und Bolzplätze/Sportanlagen,
städtische Grünanlagen, Brücken, Böschungen, Rinnen, Gräben, Unterführungen,
Treppenanlagen, Rampen, usw. Auch werden städtische Liegenschaften wie insbesondere
Schul- und Verwaltungsgebäude, Feuerwehrgerätehäuser und Friedhöfe erfasst. Private
Einrichtungen, Anlagen oder Grundstücke werden nicht von dieser Ausschreibung erfasst.
Interne Kennung: LOT-0001 E14686721

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90923000 Rattenbekämpfung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Ausschreibung der kanalbezogenen Rattenbekämpfung und
anlassbezogenen oberirdischen Rattenbekämpfung erfolgt für einen Zeitraum von 2 Jahren
(01.10.2026 bis 30.09.2028). Der Vertrag verlängert sich zweimal automatisch um jeweils ein

Jahr, wenn nicht einer der Parteien spätestens sechs Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit
des Vertrages der Verlängerung widerspricht. Die maximale Laufzeit beträgt vier Jahre. Das
Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Bei einer
maximalen Laufzeit des Vertrages inklusive der Verlängerungsoptionen wird der
Rahmenvertrag am 30.09.2030 enden.

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Ratingen
Postleitzahl: 40878
Land, Gliederung (NUTS): Mettmann (DEA1C)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2028

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Formular 09.1 - 124 Eigenerklärung zur Eignung LD
2. Formular 09.2 - 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe 3. Formular 09.6 - Eigenerklärung
csx 59 Informationen zum Bieter 4. Formular 09.7 - 523 EU-Eigenerklärung_Sanktionen 7.
Formular 09.10 - Eigenerklärung zur Personalqualifikation Eigenerklärung, dass Mitarbeiter die
für die ausgeschriebenen Tätigkeiten eingesetzt werden sollen über folgende
Personalqualifikationen und Eignungen verfügt: a) In jedem 2er Team muss ein sachkundiger
Schädlingsbekämpfer eingesetzt werden. Als sachkundiger Schädlingsbekämpfer gelten:
IHK geprüfte Schädlingsbekämpfer Sachkundige nach Technische Regeln für Gefahrstoffe
(TRGS) 523 Sachkunde im Gesundheits-, und Vorratsschutz Sachkundige Anwender gemäß
Anhang I Nr. 3 der Gefahrstoffverordnung (Schädlingsbekämpfer) als gleichwertig
anerkannte Prüfung/Ausbildung nach GefStoffV. Der Sachkundenachweis muss die
ordnungsgemäße Anwendung von Biozidprodukten der Produktart PT14 gemäß
EU#Biozid#VO (EU) 528/2012 umfassen. Eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz
(TierSchG) gilt nicht als Sachkundenachweis. Die Gleichwertigkeit eines im Ausland
ausgestellten Sachkundenachweises mit einem deutschen Nachweis, ist durch die Vorlage
einer entsprechenden Bescheinigung der im Einzelfall zuständigen Institution zu belegen. b)
Eigenerklärung, dass das ausführende Personal gemäß RSA 21 (oder vergleichbar) geschult
ist und über ein gültiges Zertifikat verfügen. 8. Formular 09.11 - Eigenerklärung DIN EN 16636
Eigenerklärung zum Nachweis nach DIN EN 16636 Schädlingsbekämpfungsdienstleistungen
(oder vergleichbar). Der AN ist nach DIN EN 16636 (Schädlingsbekämpfungsdienstleistungen)
zertifiziert oder verfügt über einen vergleichbaren Nachweis. 9. Formular 09.12 -

Eigenerklärung Verw. Prod. nach EU-Biozid-VO Eigenerklärung: Es dürfen ausschließlich
Biozidprodukte verwendet werden, die zum Zeitpunkt der Anwendung in der Unionsliste nach
Art. 9 EU#Biozid#VO zugelassen sind. Die im Dokument genannten Wirkstoffe sind nur
anzuwenden, sofern deren Zulassung aktiv ist. 10. Formular 09.13 - Eigenerklärung
Köderboxen Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer stets mindestens 150 Köderboxen, die
den Anforderungen dieser Ausschreibung entsprechen, für diesen Auftrag bevorratet.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 5. Formular 09.8 - Eigenerklärung zur
Berufshaftpflichtversicherung Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von
mindestens 2 Millionen EUR bei Personenschäden und 2 Millionen EUR bei Sachschäden
inklusive Tätigkeits- und Allmählichkeitsschäden je Schadensfall abgeschlossen wurde oder
im Auftragsfalle abgeschlossen wird. Die Versicherungssummen müssen mindestens 3-fach
maximiert sein. Der Versicherungsvertrag darf Vertragsklauseln des nachfolgenden Inhalts
nicht enthalten: o Versicherungsausschluss für Schäden am behandelten Gut, o
Versicherungsausschluss bei Außerachtlassung von Gebrauchsanweisungen und
behördlichen Vorschriften.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 6. Formular 09.9 Referenzvordruck Vorlage von
mindestens 2 Referenzen: Zur Feststellung der Eignung, in Hinsicht auf die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit, werden mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare
Referenzen gefordert (vergleichbar = technische Ausführung und Organisation weist einen
ähnlich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad auf). Mindestvoraussetzungen der in diesem
Verfahren vorzulegenden Referenzen: o Mindestens zwei mit der ausgeschriebenen Leistung
vergleichbare Referenzen. o Ausreichende Erfahrung des Bieters in Bezug auf Aufträge, die
mit der zu vergebenden Leistung im Bereich der unterirdischen kanalbezogenen
Rattenbekämpfung vergleichbar sind. Die kanalbezogene Rattenbekämpfung hat die
Kanalbelegung und oberirdische Rattenbekämpfungsmaßnahmen zu umfassen. o Die
Leistung wurde innerhalb der letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahre, zzgl. des
Kalenderjahres zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, sach- und fachgerecht, sowie mangelfrei
(keine erhebliche oder fortdauernde Schlechtleistung) erbracht. Maßgeblich für das Alter der
Referenz ist der Abschluss des jeweiligen Projektes. o Die Leistung muss über einen Zeitraum
von mindestens 2 Jahren in einer Stadt / Kommune / Gemeinde mit mindestens 50.000
Einwohnern erbracht worden sein. Es dürfen auch laufende Projekte eingereicht werden,
solange die Leistung seit min. 2 Jahren erbracht wurde. Es werden nur Referenzen anerkannt,
die alle vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 11. Gewerbeanmeldung, Aktueller
Handelsregisterauszug oder Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der
Industrie- und Handwerkskammer

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Vertrag kommt mit demjenigen Bieter zustande, der das wirtschaftlichste
Angebot unterbreitet. Das einzige Zuschlagskriterium ist zu 100% der Preis.
Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis. Der

niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (100 Punkte) bewertet. Die weiteren
Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 100 - ((Preis des
jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist P die Punktzahl
für das zu bewertende Angebot. 100 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot
mit dem niedrigsten Preis für das jeweilige Los. 0 Punkte erhalten Angebote, die doppelt so
teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste für die Wertung zugelassene
Angebot sind.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/06/2026
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E14686721

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E14686721
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 91 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Referenzen Nach Rechtsprechung des im Vergaberecht für ganz
NRW zuständigen OLG Düsseldorf (Beschl. v. 7.11.2018 Verg 39/18) wurden die Vorgaben
für die Nachforderung von Referenzen verschärft: Danach darf der öffentliche Auftraggeber
Bieter nicht dazu auffordern, inhaltlich nicht den Anforderungen genügende, vorgelegte
Referenzen durch ausreichende, bisher nicht vorgelegte Referenzen zu ersetzen. Fehlende
Referenzen werden demnach nicht nachgefordert. Das eingereichte Angebot ist in diesem Fall
mangels Eignung auszuschließen. Reicht ein Bieter keine Referenzen ein und verweist dafür
auf seine Präqualifikation, können nur die dort vorhandenen Referenzen geprüft werden. Sind
diese für den konkreten Auftrag nicht geeignet, darf der Auftraggeber keine anderen
Referenzen nachfordern (Vergabekammer Hamburg, Beschluss vom 03.01.2020 - 60.29- 319
/2019.005). Die Bieter sind darum angehalten, die in der PQ hinterlegten Referenzen
dahingehend zu prüfen, ob die o.a. Mindestvoraussetzungen erfüllt werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 01/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Eröffnungstermin Beschreibung: Bieter sind nicht zugelassen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja

Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf § 160 (3) Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160
Abs. 2 GWB unzulässig, wenn: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. Satz 1 gilt nicht
bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2.
§134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bitte beachten Sie: Zum 1. Januar 2027 wird die
Vergabekammer Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung Münster eingerichtet und
übernimmt ab diesem Zeitpunkt landesweit alle Nachprüfungsverfahren; anhängige Verfahren
der bisherigen Vergabekammern Westfalen und Rheinland gehen automatisch zum
01.01.2027 auf sie über. Bereits ab dem 1. Januar 2026 gilt eine gestufte Übergangsregelung:
Für Neueingänge von Nachprüfungsanträgen ist die Vergabekammer Westfalen ab diesem
Datum für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold, Münster und Düsseldorf zuständig. Die
Vergabekammer Rheinland bleibt bis zum 30. Juni 2026 weiterhin zuständig für Neueingänge
aus dem Regierungsbezirk Köln; diese Zuständigkeit endet mit Ablauf dieses Datums
(30.06.2026). Ab dem 1. Juli 2026 übernimmt die Vergabekammer Westfalen auch die
Neueingänge aus dem Regierungsbezirk Köln und ist damit ab diesem Zeitpunkt für
Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein Westfalen bis zum 31.12.2026
zuständig. Die Vergabekammer Rheinland bleibt im Jahr 2026 lediglich für die von ihr vor den
jeweiligen Stichtagen (30.06.2026) eingeleiteten Verfahren zuständig.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Ratingen
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Ratingen

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: KoPart eG
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00007243
Postanschrift: Kaiserswerther Str. 199-201
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474

Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
E-Mail: info@kopart.de
Telefon: 004921159895755
Internetadresse: http://www.kopart.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Stadt Ratingen
Registrierungsnummer: 051580028028-31001-82
Postanschrift: Minoritenstraße 2-6
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40878 Ratingen
Land, Gliederung (NUTS): Mettmann (DEA1C)
Land: Deutschland
E-Mail: stadt@ratingen.de
Telefon: 021025500
Fax: 021025509250
Internetadresse: www.stadt-ratingen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Abteilung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer Westfalen
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: 02514112165
Internetadresse: https://www.bezreg-muenster.de/kontaktseite-vergabekammer-westfalen
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100

Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6574bdaa-6225-4edc-adaf-3d5f93e03745 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/05/2026 15:54:56 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 103/2026
Datum der Veröffentlichung: 01/06/2026

Referenzen:
https://www.bezreg-muenster.de/kontaktseite-vergabekammer-westfalen
https://www.subreport.de/E14686721
http://www.kopart.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202606/ausschreibung-374264-2026-DEU.txt

 
 
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