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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Huglfing - Deutschland Bauarbeiten Neubau Grund- und Mittelschule Huglfing, Baumeisterarbeiten
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026061513183826438 / 408981-2026
Veröffentlicht :
15.06.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
07.07.2026
Angebotsabgabe bis :
21.07.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
45000000 - Bauarbeiten
45112000 - Aushub- und Erdbewegungsarbeiten
45214000 - Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten
45214200 - Bauarbeiten für Schulgebäude
45262300 - Betonarbeiten
45262522 - Mauerwerksarbeiten
DEU-Huglfing: Deutschland Bauarbeiten Neubau Grund- und Mittelschule
Huglfing, Baumeisterarbeiten

2026/S 113/2026 408981

Deutschland Bauarbeiten Neubau Grund- und Mittelschule Huglfing, Baumeisterarbeiten
OJ S 113/2026 15/06/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Grundschulverband Huglfing
E-Mail: poststelle@vgem-huglfing.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Neubau Grund- und Mittelschule Huglfing, Baumeisterarbeiten
Beschreibung: Gegenstand des Auftrags sind die Baumeisterarbeiten für den Neubau der
Grund- und Mittelschule Huglfing, einschließlich Rückbau, Erd- und Rohbauarbeiten sowie der
vollständigen Baustelleneinrichtung.
Kennung des Verfahrens: 156848e8-4920-4efb-be07-60b6cf907238
Interne Kennung: GMH-5G-350-300
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45214000 Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten,
45214200 Bauarbeiten für Schulgebäude, 45262300 Betonarbeiten, 45112000 Aushub- und
Erdbewegungsarbeiten, 45262522 Mauerwerksarbeiten

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Seeleite 33
Stadt: Huglfing
Postleitzahl: 82386
Land, Gliederung (NUTS): Weilheim-Schongau (DE21N)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4D5TMZGP# Der Auftraggeber weist
ausdrücklich auf Folgendes hin: Das Vorhaben soll auch aus Mitteln der kommunalen
Hochbauförderung nach Art. 10 BayFAG finanziert werden. Der Auftraggeber hat zwar bereits
einen Zuweisungsantrag gestellt, die Regierung von Oberbayern (Bewilligungsbehörde) hat
über den Zuweisungsantrag im Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung jedoch noch nicht
entschieden. Der Auftraggeber geht davon aus, dass eine Entscheidung über den
Zuweisungsantrag voraussichtlich erst nach Ablauf der Angebotsfrist erfolgt. Er behält sich

deshalb ausdrücklich vor, den Zuschlag nicht zu erteilen und das Vergabeverfahren
aufzuheben, falls die Regierung von Oberbayern den Zuweisungsantrag ablehnt. Im Falle der
Aufhebung des Vergabeverfahrens wegen einer Ablehnung des Zuweisungsantrags besteht
kein Anspruch der Bieter auf Schadensersatz.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1, 3 GWB).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129a
des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs.
1 Nr. 3 GWB), und - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller
Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs
zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Betrug: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - §
263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), und - § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Korruption: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,

rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - §
299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§
299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
(§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung
von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
Interessenwahrnehmung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), - den §§ 333 und 334 des
Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a
des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§ 123 Abs. 1 Nr. 8
GWB), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123
Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a
des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10
GWB).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber
schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren aus, wenn - (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur
Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine
rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde
oder - (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer
Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1, 2, Nr. 2 GWB).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn - (1.) das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder - (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf
sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen
können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1
GWB).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2
GWB).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem

Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3
GWB).
Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das
Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren
beantragt oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5, 6 GWB).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein der
Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4
GWB).
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich
eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage
gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - der öffentliche Auftraggeber
über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen
Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat,
die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder
bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn - ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem

Vergabeverfahren ausschließen, wenn - eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und
diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei
der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7
GWB).
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Beschreibung
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf
Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder - das Unternehmen - versucht hat, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, -
versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder - fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§ 124
Abs. 1 Nr. 9 GWB).

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Neubau Grund- und Mittelschule Huglfing, Baumeisterarbeiten
Beschreibung: Die Leistungen umfassen die Herstellung des Baufelds, Erdarbeiten,
Baugrubenerstellung, Flachgründung, Beton- und Mauerwerksarbeiten, Abdichtungs- und
Entwässerungsarbeiten sowie die Errichtung des dreigeschossigen Rohbaus als
Stahlbetonskelettbau mit nichttragenden Holzrahmen- Fassadenelementen. Die Ausführung
erfolgt unter besonderen Sicherheits- und Organisationsanforderungen aufgrund der Nähe
zum laufenden Schulbetrieb; Lärm-, Staub- und Verkehrsbelastungen sind zu minimieren und
alle Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators einzuhalten. Der
Auftragnehmer organisiert Baustelleneinrichtung, Dokumentation, Bauzeitenplanung,
Werkstattunterlagen und digitale Kommunikation eigenverantwortlich. Detaillierte Angaben
ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, den technischen Vertragsbedingungen und den
vollständigen Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: GMH-5G-350-300

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45214000 Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten,
45214200 Bauarbeiten für Schulgebäude, 45262300 Betonarbeiten, 45112000 Aushub- und
Erdbewegungsarbeiten, 45262522 Mauerwerksarbeiten

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Seeleite 33
Stadt: Huglfing
Postleitzahl: 82386
Land, Gliederung (NUTS): Weilheim-Schongau (DE21N)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 465 Tage

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqua- lifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen
ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als
vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot -
entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung
(EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 Formblatt 212,
sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen
präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die
engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf
gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der
EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die
nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen. Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqua- lifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen
ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als
vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot -
entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung
(EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 Formblatt 212,
sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen
präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die
engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf
gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der
EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die
nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Der Bieter erklärt, dass er in den letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in der
Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum vergleichbare Leistungen ausgeführt hat.
Falls das Angebot des Bieters in die engere Wahl kommt, wird der Bieter drei
Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der
ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des
mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der
ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer;
stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen
Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme
einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme
(Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-
Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal
koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der
Leistung. Angaben in Anlehnung an das Formblatt 444 Referenzbescheinigung.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqua- lifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen
ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als
vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot -
entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung
(EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 Formblatt 212,
sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen

präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die
engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf
gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der
EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die
nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen. Angaben zu Arbeitskräften Der Bieter erklärt, dass ihm die für die Ausführung der
Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot des Bieters
in die engere Wahl kommt, wird der Bieter die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen
Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach
Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, angeben.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqua- lifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen
ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als
vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot -
entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung
(EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 Formblatt 212,
sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen
präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die
engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf
gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der
EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die
nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen. Registereintragungen Der Bieter erklärt, ob er im Handelsregister eingetragen ist.
Falls das Angebot des Bieters in die engere Wahl kommt, wird er zur Bestätigung seiner
Erklärung den Handelsregisterauszug vorlegen.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqua- lifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen
ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als
vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot -
entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung
(EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 Formblatt 212,

sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen
präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die
engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf
gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der
EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die
nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen. Registereintragungen Der Bieter erklärt, ob er für die auszuführenden Leistungen
in die Handwerksrolle eingetragen und/oder bei der Industrie- und Handelskammer
eingetragen ist. Falls das Angebot des Bieters in die engere Wahl kommt, wird er zur
Bestätigung seiner Erklärung die Gewerbeanmeldung, Eintragung in die Handwerksrolle
(Handwerkskarte) bzw. der Industrie- und Handelskammer vorlegen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqua- lifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen
ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als
vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot -
entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung
(EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 Formblatt 212,
sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen
präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die
engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf
gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der
EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die
nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Der Bieter erklärt, dass ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt
noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sein
Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Oder der Bieter erklärt, dass ein Insolvenzplan
rechtskräftig bestätigt wurde und auf Verlangen wird der Bieter ihn vorlegen.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqua- lifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen
ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als

vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot -
entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung
(EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 Formblatt 212,
sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen
präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die
engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf
gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der
EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die
nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit des Bieter in Frage stellt: Der Bieter erklärt, dass für sein Unternehmen keine
Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen, dass keine Eintragungen im
Wettbewerbsregister gespeichert sind, oder dass für sein Unternehmen ein Ausschlussgrund
gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt oder dass zwar für sein Unternehmen ein
Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt, er jedoch für sein Unternehmen
Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für sein Unternehmen die
Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro netto wird
der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine
Abfrage beim Wettbewerbsregister durchführen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqua- lifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen
ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als
vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot -
entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung
(EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 Formblatt 212,
sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen
präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die
engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf
gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der
EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die
nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung Der Bieter erklärt, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur
Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls sein Angebot in die engere Wahl
kommt, wird der Bieter eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse 2 ,

eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
3 sowie eine Freistellungs-bescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqua- lifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen
ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als
vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot -
entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung
(EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 Formblatt 212,
sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen
präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die
engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf
gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der
EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die
nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Der Bieter erklärt, dass
er Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, wird
der Bieter eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufs-genossenschaft des
für ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bietergemeinschaften Die Bietergemeinschaft hat mit
ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung
einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und
der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der
bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine
von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte / mit Siegel
versehene Erklärung abzugeben. Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird,
werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur
Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge /
Eignungsleihe) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen
ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen
zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot
benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr
bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen
Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den

Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben
und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der
Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im
Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen
diese ge- meinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig
mit der Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen
Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen,
innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D5TMZGP
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D5TMZGP

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D5TMZGP
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: siehe Vergabeunterlagen
Frist für den Eingang der Angebote: 21/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 90 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber fordert Unterlagen in Übereinstimmung mit § 16a
EU VOB/A nach.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 21/07/2026 10:05:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Siehe Vergabeunterlagen

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB
darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die
Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Grundschulverband Huglfing
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung
von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Grundschulverband Huglfing

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Grundschulverband Huglfing

Registrierungsnummer: DE303371842
Postanschrift: Hauptstraße 32
Stadt: Huglfing
Postleitzahl: 82368
Land, Gliederung (NUTS): Weilheim-Schongau (DE21N)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Herr Markus Huber - Vorsitzender Grundshculverband
E-Mail: poststelle@vgem-huglfing.de
Telefon: 08802 90080
Internetadresse: https://vghuglfing.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: DE 811335517
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer Südbayern
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: 089 - 2176-2411
Fax: 089 - 2176-2847
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: DE 811335517
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns
/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83

Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0edeba27-001a-4d74-b5ff-09d58f2159f1 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/06/2026 11:43:56 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 113/2026
Datum der Veröffentlichung: 15/06/2026

Referenzen:
https://vghuglfing.de/
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D5TMZGP
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D5TMZGP/documents
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202606/ausschreibung-408981-2026-DEU.txt

 
 
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