|
Titel :
|
DEU-München - Deutschland Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung S-Bahn Nürnberg 2031+
|
|
Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
|
2026070100442567490 / 449487-2026
|
|
Veröffentlicht :
|
01.07.2026
|
|
Anforderung der Unterlagen bis :
|
10.12.2044
|
|
Angebotsabgabe bis :
|
18.01.2027
|
|
Dokumententyp :
|
Ausschreibung
|
|
Produkt-Codes :
|
60210000 - Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
|
DEU-München: Deutschland Öffentlicher Schienentransport/öffentliche
Schienenbeförderung S-Bahn Nürnberg 2031+
2026/S 124/2026 449487
Deutschland Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung S-Bahn
Nürnberg 2031+
OJ S 124/2026 01/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)
E-Mail: ausschreibung@bahnland-bayern.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches
Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Baden-Württemberg, Ministerium für Verkehr (VM)
E-Mail: markus.todt@nvbw.de
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: S-Bahn Nürnberg 2031+
Beschreibung: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne
des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1370/2007. Betrieb eines S-Bahn-Verkehrs im Umfang von
ca. 8,3 Mio. Zugkilometern pro Jahr (davon ca. 0,1 Mio. Zugkilometer pro Jahr in Baden-
Württemberg) auf den folgenden Linien: S1: Bamberg Hartmannshof S2: Roth Altdorf S3:
Nürnberg Hbf Neumarkt (Opf.) S4: Nürnberg Hbf Crailsheim S5: Nürnberg Hbf Allersberg
S6: Nürnberg Hbf Neustadt (Aisch) Betriebsaufnahme ist zum Fahrplanwechsel im
Dezember 2030 (15.12.2030). Die Laufzeit des Verkehrsdurchführungsvertrages (VDV)
beträgt 14 Jahre. Es werden Angebote mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen zugelassen. Der
Verkehrsdurchführungsvertrag wird auf bayerischer Seite als Nettovertrag mit mindestens
zweijähriger Bruttoanlaufphase ausgestaltet, auf baden-württembergischer Seite als
Bruttovertrag. Der Verkehrsdurchführungsvertrag enthält detaillierte Vorgaben zur Qualität der
zu erbringenden Leistungen. Für die Erbringung der Verkehrsleistungen sind
Gebrauchtfahrzeuge ab Baujahr 2010 und Neufahrzeuge zugelassen. Aus dem aktuellen
Vertrag werden dem künftigen Betreiber über die bestehende Kapitaldienstgarantie 27
Fahrzeuge des Typs Coradia Continental beigestellt. Die Verkehrsleistungen werden im
Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des 4. Teils des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Verordnung über die
Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) vergeben.
Kennung des Verfahrens: 0aa5281e-abe1-44d7-a58b-7526cce56b1f
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche
Schienenbeförderung
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erbringung von Verkehrsleistungen innerhalb der bayerischen
Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken und Oberpfalz sowie innerhalb des baden-
württembergischen Regierungsbezirks Stuttgart.
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Die VgV (Vergabeverordnung) ist eine Rechtsverordnung, die die Beschaffung von
Liefer- und Dienstleistungen von öffentlichen Auftraggebern regelt.
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine
Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für ihn Aus-schlussgründe nach § 21 des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des
Mindestlohngesetzes, nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, nach § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes (LkSG) oder nach den §§ 123 und § 124 GWB vorliegen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss eine solche Eigenerklärung von jedem
Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bieter oder Mitglieder einer
Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach § 22 LkSG oder den §§ 123, 124 GWB
vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob und wenn ja, welche
Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter bzw. das jeweilige
Mitglied der Bietergemeinschaft ergriffen hat. Für diese Erklärung ist das Formblatt F (vgl.
Anlage F zu diesem Anschreiben) auszufüllen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner
wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen
Dritten, ist dieses Formblatt auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot
beizufügen. Nach Art. 5 k) Abs. 1 VO (EU) 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung
(EU) 2025/2033 des Rates vom 23.10.2025, ist die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an
Unter-nehmen, die ihren Sitz in Russland haben oder einen anderweitigen dort genannten
Bezug zu Russland aufweisen, angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der
Ukraine destabilisieren, verboten. Der Bieter hat daher mit dem Angebot eine Eigenerklärung
darüber abzugeben, dass ein Bezug zu Russland nach Art. 5 k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 in
der Fassung des Art. 1 Ziff. 16 VO (EU) 2025/2033 nicht vorliegt. Hierzu ist das Formblatt G
(siehe Anlage G zu diesem Anschreiben zu verwenden. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis
seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
auf einen Dritten, ist dieses Formblatt auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem
Angebot beizufügen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss diese Eigenerklärung
von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Angebote von Bietern oder
Bietergemeinschaften, die einen in Art. 5 k) VO (EU) 833/2014 genannten Bezug zu Russland
aufweisen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: S-Bahn Nürnberg 2031+
Beschreibung: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne
des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1370/2007. Betrieb eines S-Bahn-Verkehrs im Umfang von
ca. 8,3 Mio. Zugkilometern pro Jahr (davon ca. 0,1 Mio. Zugkilometer pro Jahr in Baden-
Württemberg) auf den folgenden Linien: S1: Bamberg Hartmannshof S2: Roth Altdorf S3:
Nürnberg Hbf Neumarkt (Opf.) S4: Nürnberg Hbf Crailsheim S5: Nürnberg Hbf Allersberg
S6: Nürnberg Hbf Neustadt (Aisch) Betriebsaufnahme ist zum Fahrplanwechsel im
Dezember 2030 (15.12.2030). Die Laufzeit des Verkehrsdurchführungsvertrages (VDV)
beträgt 14 Jahre. Es werden Angebote mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen zugelassen. Der
Verkehrsdurchführungsvertrag wird auf bayerischer Seite als Nettovertrag mit mindestens
zweijähriger Bruttoanlaufphase ausgestaltet, auf baden-württembergischer Seite als
Bruttovertrag. Der Verkehrsdurchführungsvertrag enthält detaillierte Vorgaben zur Qualität der
zu erbringenden Leistungen. Für die Erbringung der Verkehrsleistungen im Los 1 sind
Gebrauchtfahrzeuge ab Baujahr 2010 und Neufahrzeuge zugelassen. Aus dem aktuellen
Vertrag werden dem künftigen Betreiber über die bestehende Kapitaldienstgarantie 27
Fahrzeuge des Typs Coradia Continental beigestellt. Die Verkehrsleistungen werden im
Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des 4. Teils des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Verordnung über die
Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) vergeben.
Interne Kennung: LOT-0001 E39448485
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche
Schienenbeförderung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Leistungsänderungen im Fahrplanangebot. Nähere Einzelheiten
sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsorte entlang der Stationen der oben genannten Linien
des Nürnberger S-Bahn-Verkehrs in den bayerischen Regierungsbezirken Oberfranken,
Mittelfranken und Oberpfalz sowie in dem baden-württembergischen Regierungsbezirk
Stuttgart.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/12/2030
Enddatum der Laufzeit: 10/12/2044
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der künftige Auftragnehmer muss zum Zeitpunkt der
Betriebsaufnahme als Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 des Allgemeinen
Eisenbahngesetzes (AEG) zugelassen sein oder belegen, dass diese Zulassung nach § 6f
AEG nicht benötigt wird. Der künftige Auftragnehmer muss darüber hinaus über eine
Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG verfügen. Die Bieter haben deshalb mit ihrem
Angebot eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültige Zulassung als
Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 AEG oder
einen Beleg dafür, dass diese Zulassung nach § 6f AEG nicht erforderlich ist, sowie eine zum
Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültige Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 AEG
vorzulegen. Alternativ kann der Bieter im Angebot darstellen, wie die Zulassung als
Eisenbahnverkehrsunternehmen samt erforderlicher Erlangung der Sicherheitsbescheinigung
bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden wird. Diese Darstellung muss mindestens die
folgenden Angaben beinhalten: - Erklärung, dass die für die Führung der Geschäfte bestellte
Person nicht gemäß § 6b Abs. 2 AEG und das Unternehmen nicht gemäß § 6b Abs. 3 AEG
als nicht zuverlässig gelten; - Darstellung, dass der Bieter gemäß § 6c Abs. 1 AEG seine
tatsächlichen und voraussichtlichen finanziellen Verpflichtungen unter realistischen Annahmen
über einen Zeitraum von zwölf Monaten erfüllen kann; - Darstellung, dass der Bieter gemäß §
6d Abs. 1 AEG über eine Betriebsorganisation verfügt oder verfügen wird, die die
erforderlichen Kenntnisse oder Erfahrungen für eine sichere und zuverlässige betriebliche
Beherrschung und Überwachung der in der Unternehmensgenehmigung genannten
Geschäftstätigkeit mitbringt; - Darstellung, wie der Bieter ein Sicherheitsmanagementsystem
einrichten wird, welches den Anforderungen der Richtlinie 2004/49/EG genügt. Außerdem ist
darzustellen, wie der Bieter die nationalen Anforderungen für den sicheren Verkehrsbetrieb
auf dem Eisenbahnnetz erfüllen wird. - Darstellung des Zeitplans, innerhalb dessen die
Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie die Sicherheitsbescheinigung erlangt
werden sollen. Soll bzw. sollen im Falle einer Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft
nur ein Mitglied bzw. nicht alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Durchführung der
fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein, müssen die vorstehend genannten
Unterlagen nur für dasjenige Mitglied / diejenigen Mitglieder vorgelegt werden, das / die für die
Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Des
Weiteren haben die Bieter einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe
der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem der Bieter niedergelassen ist. Der
Berufs- oder Handelsregisterauszug darf nicht vor dem 30.11.2026 datiert sein. Eine Kopie
des Aktuellen Abdrucks (AD), der aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder unter
www.handelsregister.de heruntergeladen werden kann, ist ausreichend.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist
als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist,
dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine
laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können.
Die Bieter können sich zum Beleg ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf
einen oder mehrere Dritte berufen. Beruft sich ein Bieter zum Beleg seiner wirtschaftlichen
und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der nachfolgend
dargestellten Dokumente mit dem Angebot nachzuweisen. Darüber hinaus ist dem Angebot
eine gegenüber dem Bieter abgegebene Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus
der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
Dritten zur Verfügung stehen werden. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des
ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Dies
muss dem Wortlaut der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Eine Verpflichtung, dem
Bieter über die im Rahmen der Eignungsleihe zur Verfügung gestellten Mittel hinaus weitere
finanzielle Mittel zukommen zu lassen, muss der Dritte nicht eingehen. Zudem hat sich der
Dritte zu Gunsten der Auftraggeber in einer gesonderten und ebenfalls nicht widerruflichen
Verpflichtungserklärung zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für die Auftragsausführung
gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den
Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Der Umfang der bereitgestellten Mittel ist in
der Erklärung anzugeben. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Mit Blick auf die
sogleich unter den Ziffern a) und b) aufgestellten Mindestanforderungen an die wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit ist es ausreichend, wenn der Dritte über den sogleich unter
Ziffer a) dargestellten Mindestjahresumsatz verfügt und das beim Bieter vorhandene positive
Eigenkapital zu Zeitwerten gemeinsam mit den vom Dritten bereitgestellten Mitteln den unter
Ziffer b) der nachfolgend aufgestellten Anforderungen verlangten Wert erreicht. Für die in den
beiden vorstehenden Absätzen genannten Verpflichtungserklärungen des Dritten ist das
Formblatt D1 (vgl. Anlage D.1 zu diesem Anschreiben) zu verwenden. Bei der Beurteilung der
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es
ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt
werden. Die in diesem Abschnitt genannten Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem
30.11.2026 datieren. Die Bieter haben zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit folgen-de Anforderungen zu erfüllen: a) einen Mindestjahresumsatz i. H. v.
230 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2025 und b) ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also
unter Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bieters vorhandener stiller Reserven i. H.
v. mindestens 23 Mio. EUR zum Ende des Geschäftsjahres 2025. Soweit im Geschäftsjahr
2025 ein Verlust des Bieters ausgewiesen wurde, erhöht sich das geforderte Eigenkapital um
den Betrag dieses Verlustes, es sei denn der Bieter weist nach, dass der Verlust durch den
Gesellschafter oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde. Die
Bieter haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden
Unterlagen vorzulegen: Grundfall: 1. eine Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters im
Geschäftsjahr 2025; 2. den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang,
Lagebericht, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) für das Geschäftsjahr 2025, falls und soweit
deren Veröffentlichung in dem Staat, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich
vorgeschrieben ist; 3. ggf. eine Eigenerklärung über die Art und die Höhe der im Vermögen
des Bieters zum Zeitpunkt des Abschlusses des Geschäftsjahres 2025 vorhandenen stillen
Reserven, falls das buchmäßige Eigenkapital den oben unter lit. b) geforderten Mindestbetrag
des Eigenkapitals nicht erreicht; 4. ggf. eine Eigenerklärung des Bieters, dass ein im
Geschäftsjahr 2025 ausgewiesener Verlust durch den / die Gesellschafter des Bieters oder
durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde. Alternative 1: Soweit für das
Geschäftsjahr 2025 kein Jahresabschluss erstellt wird oder ein Bieter den Jahresabschluss
ganz oder teilweise nicht vorlegen und sich zur Begründung darauf berufen möchte, dass
dessen Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bieter eine dies
darstellende Eigenerklärung abzugeben. In diesem Fall hat der Bieter die in den oben unter
Grundfall in den Ziffern 1), 3) und 4) genannten Unterlagen soweit zutreffend vorzulegen.
Anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage hat der Bieter eine Einnahmen-
Überschussrechnung für das Geschäftsjahr 2025 mit der Angabe des Ergebnisses des
Unternehmens sowie eine Vermögensübersicht vorzulegen, die folgende Angaben enthalten
muss: - sämtliches Vermögen und Verbindlichkeiten bilanziert und bewertet gem. §§ 238 bis
289a HGB; - Eigenkapital zu Buchwerten; - Beschreibung und Erläuterung zu den in der
Vermögensübersicht dargestellten Positionen und Angaben entsprechend §§ 284 bis 288
HGB.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Alternative 2: Ist der Jahresabschluss des Bieters über
das Geschäftsjahr 2025 zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots noch nicht erstellt und
festgestellt oder sind die Vermögensübersicht und die Ein-nahmen-Überschussrechnung
jeweils soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen noch nicht erstellt, hat der Bieter
dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen. Sodann hat der Bieter die in den oben unter Grundfall
in den Ziffern 1), 3) und 4) genannten Unterlagen soweit zutreffend vorzulegen. Anstelle
der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage hat der Bieter folgende Unterlagen abzugeben: den
Jahresabschluss (siehe oben, Ziffer 2) oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die
Vermögensübersicht soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen für das
Geschäftsjahr 2024; eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) in der die Umsatzerlöse
und die betrieblichen Aufwendungen und das vorläufige Jahresergebnis für das Geschäftsjahr
2025 (ggf. vor Jahresabschlussbuchungen) angegeben sind, sowie eine Eigenerklärung über
das vorläufige Eigenkapital (zu Buchwerten) zum Abschluss des Geschäftsjahres 2025 unter
Berücksichtigung des vorläufigen Jahresergebnisses sowie der im Geschäftsjahr 2025
getätigten Einlagen, Gewinnausschüttungen und sonstigen Entnahmen. Ergänzung für alle
Fälle: Soweit sich aus den nach den obigen Anforderungen vorzulegenden Unterlagen ein den
tat-sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Bieters für das Geschäftsjahr 2025 nicht ergibt, sind die zur Beschreibung der
tatsächlichen Verhältnisse erforderlichen zusätzlichen Angaben im Wege einer Eigenerklärung
abzugeben.
Kriterium: Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig,
wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur
Durchführung der hiesigen Leistungen im SPNV erforderlich sind. Hierzu ist es erforderlich,
dass der Bieter über Personal verfügt, das über Erfahrung in verantwortlicher Position in der
Planung und Organisation mindestens einer SPNV-Leistung verfügt. Die erforderliche
Erfahrung setzt voraus, dass in den Jahren zwischen 2015 und 2025 in mindestens drei
Jahren eine Tätigkeit in verantwortlicher Position in einer SPNV-Leistung mit einem
Leistungsvolumen von mindestens 1,5 Mio. Zugkm pro Jahr ausgeübt wurde. Diese Erfahrung
kann auch durch entsprechende Tätigkeiten in mehreren SPNV-Leistungen erlangt worden
sein, die in der Summe das vorstehend genannte Leistungsvolumen pro Jahr erreichen. Eine
Tätigkeit in verantwortlicher Position setzt die Befugnis voraus, ausgewählte Entscheidungen
im jeweiligen Tätigkeitsbereich ohne Rücksprache mit Vorgesetzten zu treffen. Die Planung
und Organisation einer SPNV-Leistung muss mindestens die Tätigkeitsbereiche
Personalakquise, Beschaffung von Fahrzeugen, Sicherstellung von Wartung und
Instandhaltung der einzusetzenden Fahrzeuge, Betriebsplanung, Bestellung der jeweils
erforderlichen Eisenbahninfrastruktur sowie Tarif, Vertrieb und Erlösmanagement und deren
Abrechnung um-fassen. Es ist nicht erforderlich, dass die Erfahrung in diesen
Tätigkeitsbereichen durch eine einzelne Person erlangt wurde, sondern es ist ausreichend,
wenn die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen in Summe bei verschiedenen Personen
vorhanden ist. In diesem Fall muss jede dieser Personen über die Erfahrung im Umfang des
geforderten Leistungsvolumens in verantwortlicher Position verfügen. Die Verfügbarkeit von
Personal, das über Erfahrung als Betriebs-personal (Triebfahrzeugführer, Zugbegleiter,
Rangierpersonal) und als Disponenten verfügt, ist für die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit des Bieters nicht erforderlich. Die Bieter haben zum Beleg ihrer technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem An-gebot folgende Unterlagen vorzulegen: -
Angabe der Fachkräfte, die im Rahmen der Planung und Organisation der zu erbringenden
Leistungen eingesetzt werden sollen. Aus dieser Angabe müssen der Zeitraum, in dem die
Fachkraft in verantwortlicher Position tätig war, der jeweilige Tätigkeitsbereich und die
jeweilige Qualifikation dieser Fachkräfte hervorgehen. Verfügt eine angegebene Fachkraft
über einen Hochschulabschluss und/oder eine Qualifikation als Eisenbahnbetriebsleiter, wird
für diese Person unterstellt, dass sie eine Tätigkeit in verantwortlicher Position ausgeübt hat.
Verfügt eine angegebene Fachkraft nicht über einen Hochschulabschluss oder eine
Qualifikation als Eisenbahnbetriebsleiter, ist die Tätigkeit in verantwortlicher Position dadurch
nachzuweisen, dass beschrieben wird, dass und inwieweit die Aufgaben, die die Fachkraft in
der jeweiligen Position zu verantworten hatte, die Befugnis beinhaltet hat, ausgewählte
Entscheidungen im jeweiligen Tätigkeitsbereich ohne Rücksprache mit Vorgesetzten zu
treffen. - Angabe der persönlichen Referenzen der benannten Fachkräfte über mindestens
eine SPNV-Leistung mit einem Leistungsvolumen von mindestens 1,5 Mio. Zugkm pro Jahr
aus den Jahren 2015 bis 2025 in denen die vorstehend genannten Fachkräfte jeweils in
mindestens drei Jahren in verantwortlicher Position in einem der o.g. Tätigkeitsbereiche
mitgewirkt haben. Aus dieser Angabe muss die jeweilige SPNV-Leistung und deren Umfang in
Zugkm pro Jahr hervorgehen. Die Bieter können sich zum Beleg ihrer technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen oder mehrere Dritte berufen, wobei es genügt, wenn
der Bieter und der Dritte/die Dritten die Anforderungen in Summe erfüllen. Beruft sich ein
Bieter zum Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines
Dritten, so hat der Bieter die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch
Vorlage der vorstehend genannten Unterlagen mit dem Angebot nachzuweisen. Der Bieter hat
zudem nachzuweisen, dass für den Dritten keiner der nachfolgend in Kapitel VIII genannten
Ausschlussgründe vorliegt. Darüber hinaus ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des
Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen
Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer
des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können.
Dies muss dem Wortlaut der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Für die
Verpflichtungserklärungen des Dritten ist das Formblatt D2 (vgl. Anlage D.2 zu diesem
Anschreiben) zu verwenden. Sodann muss das Personal des Dritten, das im Angebot des
Bieters benannt worden ist und über die zum Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit erforderliche Erfahrung in der Planung und Organisation mindestens einer
SPNV-Leistung verfügt, gemäß § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV die Planung und Organisation der
hiesigen Leistungen in verantwortlicher Position erbringen. Bei der Beurteilung der
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend,
wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die
technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der
Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft
allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung
der Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen
zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende
Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz
besonders sensibler Informationen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.subreport.de
/E39448485
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E39448485
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/01/2027 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 90 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nach § 56
VgV möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 18/01/2027 13:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines
Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen,
namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: (3) Der
Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der
Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu
begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00003196
Postanschrift: Boschetsrieder Straße 69
Stadt: München
Postleitzahl: 81379
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibung@bahnland-bayern.de
Telefon: +49897488250
Internetadresse: https://beg.bahnland-bayern.de/de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Land Baden-Württemberg, Ministerium für Verkehr (VM)
Registrierungsnummer: DE279391133
Postanschrift: Dorotheenstraße 8
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
E-Mail: markus.todt@nvbw.de
Telefon: 0711 23 99 10
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer: nicht bekannt
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80534
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns
/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: aa31f4ce-da30-4368-97a7-f8c7589fc8c7 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/06/2026 15:15:25 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 124/2026
Datum der Veröffentlichung: 01/07/2026
Referenzen:
https://beg.bahnland-bayern.de/de/
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
https://www.subreport.de/E39448485
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202607/ausschreibung-449487-2026-DEU.txt
|
|