Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Bitburg - Deutschland Dienstleistungen von Architekturbüros Objektplanung Freianlagen und Objektplanung Gebäude und Innenräume der Mobilitätsstationen im Eifelkreis Bitburg-Prüm
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026071001152896311 / 477750-2026
Veröffentlicht :
10.07.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
19.08.2026
Angebotsabgabe bis :
19.08.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
71200000 - Dienstleistungen von Architekturbüros
71221000 - Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
71222000 - Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
DEU-Bitburg: Deutschland Dienstleistungen von Architekturbüros
Objektplanung Freianlagen und Objektplanung Gebäude und Innenräume der
Mobilitätsstationen im Eifelkreis Bitburg-Prüm

2026/S 131/2026 477750

Deutschland Dienstleistungen von Architekturbüros Objektplanung Freianlagen und
Objektplanung Gebäude und Innenräume der Mobilitätsstationen im Eifelkreis Bitburg-Prüm
OJ S 131/2026 10/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
E-Mail: vergabestelle@bitburg-pruem.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Objektplanung Freianlagen und Objektplanung Gebäude und Innenräume der
Mobilitätsstationen im Eifelkreis Bitburg-Prüm
Beschreibung: Aufwertung bestehender Haltestellen zu intermodalen Umsteigepunkten durch
zusätzliche Elemente. Die sieben aufzuwertenden Haltestellen befinden sich alle im Eifelkreis
Bitburg-Prüm (Rheinland-Pfalz). Vorrangig zu erbringen sind die HOAI-Leistungsphasen 48
für die Leistungsbilder Freianlagen sowie Gebäude / Innenräume. Die vorläufigen
anrechenbaren Kosten für die bauliche Umsetzung der sieben Standorte betragen ~398.000
netto (KG 300 + 400 Objektplanung Gebäude und Innenräume) und ~418.000 (KG 500
Objektplanung Freianlagen). Die Leistung wird stufenweise ausgeschrieben: Leistungsstufe 1:
bis Abschluss HOAI Leistungsphase 4 Leistungsstufe 2: HOAI Leistungsphase 5 bis
Abschluss HOAI Leistungsphase 8 In seiner Entscheidung, die Leistungsstufe 2 zu
beauftragen, ist der Auftraggeber frei.
Kennung des Verfahrens: b640d362-1bcd-4246-87ec-1f31aa33bee0
Interne Kennung: Vergabenummer 26-11-VgV-02
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
, 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Eifelkreis Bitburg-Prüm (DEB23)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der
Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen entsprechende Bescheinigungen
ausstellen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese

innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen. --- Das rheinland-pfälzische
Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen
Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet
Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelt gemäß §
4 Abs. 2 LTTG verpflichtet. Bei Verstoß gegen die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3-6
LTTG wird für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des
Auftragswertes vereinbart. Weitere Regelungen zur Einhaltung der Bestimmungen des LTTG
enthalten die Vergabeunterlagen. ---- Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung
(EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
finden Anwendung. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter nicht
zu dem genannten Personenkreis gehört. Dies gilt auch in Bezug auf den Einsatz von
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch
genommen werden, in dem in Art 5k genannten Umfang. Ein Formblatt für die Abgabe dieser
Eigenerklärung liegt den Vergabeunterlagen bei.---- Die Vergabeunterlagen sind
ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die
Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung und dem Login herunter zu laden. Wenn die
Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information
per Email über evtl. Änderungen oder Bieterinformationen. Für die Abgabe eines Angebotes
und die Nutzung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform ist eine Registrierung
erforderlich. Mit der Registrierung erhalten Sie Zugriff auf ein individuelles Postfach. Dieses
Postfach wird auch zum Versand rechtserheblicher Mitteilungen genutzt. Enthalten die
Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich
und noch vor Abgabe des Angebotes die Vergabestelle darauf hinzuweisen. Die Bieter werden
aufgefordert, frühzeitig und vorab ihre Fragen und Hinweise über das Vergabeportal
(Bieterkommunikation) zu stellen. Fragen sollten bis 10 Kalendertage vor Ablauf der
Angebotsfrist gestellt sein. Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das
geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der Vergabestelle spätestens innerhalb von 10
Kalendertagen zu rügen. Die Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung im
öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz (ERechVORP) vom 22.12.2023 ist zu
beachten. Rechnungen sind elektronisch nach Maßgabe der ERechVORP auszustellen und
zu übermitteln.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Schwere Verfehlung, Integrität: Unternehmen
werden gemäß § 123 GWB zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen,
wenn eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt
oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des
Strafgesetzbuchs -StGB- (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen
im Ausland), § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer
solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, § 261
StGB (Geldwäsche), § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in

ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 299 StGB (Bestechlichkeit und
Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und
Bestechung im Gesundheitswesen), §§ 108e, 108f StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern, unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 StGB
(Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB
(Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis
233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der
Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die
Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen,
wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat;
dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von
Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
wird. § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
finden Anwendung ---- Integrität - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass
das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen
hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Das Verhalten einer
rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als
für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die
Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in
leitender Stellung. --- Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer
Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der
Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern
die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der
Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.---
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Verstöße gegen die
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie Beiträgen zur Sozialversicherung:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen
können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch
nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern,
Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und
Strafzuschlägen verpflichtet hat. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer
Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der
Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern

die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der
Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.---
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen arbeits-, sozial- oder
umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Verfahren ausschießen,
wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende
umwelt-, sozial-oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. §§ 21 Arbeitnehmer-
Entsendegesetz, 19 Mindestlohngesetz, 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und 98c
Aufenthaltsgesetz finden Anwendung. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form
einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der
Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern
die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der
Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen. ---
Zahlungsunfähigkeit: Konkurs, Insolvenz, vergleichbares Verfahren, Liquidation oder
Einstellung der Tätigkeit - Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.---
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Wettbewerbsbeschränkende Absprache - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür
verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder
Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. ---
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Vorzeitige
Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mangelhafte Erfüllung
eines früheren Auftrages - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im
Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder
fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung
dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadensersatz oder andere vergleichbaren
Rechtsfolgen nach sich gezogen hat. ---
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Öffentliche
Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf
Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. ---

Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche
Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. ---
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche
Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung
daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. ---

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Objektplanung Freianlagen und Objektplanung Gebäude und Innenräume von
Mobilitätsstationen im Eifelkreis Bitburg-Prüm
Beschreibung: Aufwertung bestehender Haltestellen zu intermodalen Umsteigepunkten durch
zusätzliche Elemente. Die sieben aufzuwertenden Haltestellen befinden sich alle im Eifelkreis
Bitburg-Prüm (Rheinland-Pfalz). Vorrangig zu erbringen sind die HOAI-Leistungsphasen 48
für die Leistungsbilder Freianlagen sowie Gebäude / Innenräume. Die vorläufigen
anrechenbaren Kosten für die bauliche Umsetzung der sieben Standorte betragen ~398.000
netto (KG 300 + 400 Objektplanung Gebäude und Innenräume) und ~418.000 (KG 500
Objektplanung Freianlagen). Die Leistung wird stufenweise ausgeschrieben: Leistungsstufe 1:
bis Abschluss HOAI Leistungsphase 4 Leistungsstufe 2: HOAI Leistungsphase 5 bis
Abschluss HOAI Leistungsphase 8 In seiner Entscheidung, die Leistungsstufe 2 zu
beauftragen, ist der Auftraggeber frei.
Interne Kennung: LOT-0001 26-11-VgV-02

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden,
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Eifelkreis Bitburg-Prüm (DEB23)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# , weitere zusätzliche
Informationen insbesondere zur erforderlichen Personalausstattung/-verfügbarkeit siehe
Anforderungen zur Eignung sowie Mindestpersonalbesetzung des Projektteams
(Teilprojektteam Architektur und Teilprojektteam Freianlagen)

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über die Eintragung in ein relevantes
Berufsregister, Handelsregister, Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter haben je
nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates nachzuweisen oder auf
andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Eignungsnachweise, die in einer
Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24
/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen. Ein Nachweis der Berufsqualifikation als
Architekt/in und Landschaftsarchitekt/in gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des
Bundeslandes Rheinland-Pfalz; Nachweis durch Eintragung in eine Architektenliste oder
gleichwertigen Nachweis. Zudem ist die Bauvorlageberechtigung für Rheinland-Pfalz
nachzuweisen. Eigenerklärung reicht nicht aus. Die entsprechenden externen Nachweise sind
in Kopie dem Angebot beizufügen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erfahrung in der Erbringung vergleichbarer Leistungen
innerhalb der letzten 10 Jahre, Mindestanforderung: mindestens 1 vollständig erbrachte
Referenz aus Objektplanung von Freianlagen gemäß HOAI in den Leistungsphasen 4-8 mit
anrechenbaren Kosten für KG 500 von mindestens 300.000 Euro netto und mindestens 1
vollständig erbrachte Referenz aus Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß HOAI in
den Leistungsphasen 4-8 mit anrechenbaren Kosten für KG 300 +KG 400 von mindestens
150.000 netto. Eigenerklärung mit Angaben zu Projektumfang, Ort, Projektlaufzeit, Art der
Objektplanung, anrechenbaren Kosten für die genannten Kostengruppen inkl. Aufschlüsselung
der Kostengruppe, Benennung Auftraggeber und Ansprechpartner ist mit dem Angebot
einzureichen. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, im Einzelfall entsprechende
Nachweise vom Bieter mit Fristsetzung anzufordern. Eignungsnachweise, die in einer
Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24
/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar
Beschreibung: Honorarangebot entsprechend der vorgegebenen Honorarblätter
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektanalyse

Beschreibung: Projektanalyse Verständnis der Aufgabe, Kurzanalyse des Projektes, Konzept
zur Umsetzung der konkreten Aufgabenstellung und zur Erreichung der Projektziele
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektorganisation
Beschreibung: Projektorganisation Darstellung eines Organisationskonzeptes zur Umsetzung
der konkreten Aufgabenstellung, Darstellung des Umgangs mit der bereits vorliegenden
Konzeptplanung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Teilprojektteam Architektur
Beschreibung: Teilprojektteam Architektur (Teilprojektleitung und -stellvertretung) Die
Teilprojektleitung muss über die Berufsqualifikation Architekt/in verfügen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kosten-, Termin- und Qualitätsmanagement
Beschreibung: Kosten-, Termin- und Qualitätsmanagement Darstellung Kostenkontrolle, Claim
Management, Darstellung eines möglichen Grobterminplanes, Aussagen bzgl. der Einbindung
des AG in die Qualitätsprozesse und Bemusterungsvorgänge
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Teilprojektteam Freianlagen
Beschreibung: Teilprojektteam Freianlagen (Teilprojektleitung und -stellvertretung) Die
Teilprojektleitung muss über die Berufsqualifikation Landschaftsarchitekt/in verfügen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E93696954

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E93696954
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 62 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 VgV findet Anwendung. Der öffentliche Auftraggeber kann den
Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder
fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die
Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für
Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise
den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht
beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den
öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach
dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 19/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Eröffnungstermin Beschreibung: Zur Angebotsöffnung sind nur Vertreter des Auftraggebers
zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Berufsqualifikation Architekt und
Landschaftsarchitekt, Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelt nach dem Landesgesetz
zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben
(Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -
Vergabekammer -
Informationen über die Überprüfungsfristen: Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG): Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber

gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des
Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 GWB vorliegt. Dies gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2
GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 072320000000001-14
Postanschrift: Trierer Str. 1
Stadt: Bitburg
Postleitzahl: 54634
Land, Gliederung (NUTS): Eifelkreis Bitburg-Prüm (DEB23)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bitburg-pruem.de
Telefon: +49 6561152390
Internetadresse: https://www.bitburg-pruem.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -
Vergabekammer -
Registrierungsnummer: 07-0001801100000-05
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Stiftstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131 16-2234
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d5fe83bf-b08a-406c-9212-9e065b6c6b79 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/07/2026 13:39:47 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 131/2026
Datum der Veröffentlichung: 10/07/2026

Referenzen:
https://www.bitburg-pruem.de
https://www.subreport.de/E93696954
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202607/ausschreibung-477750-2026-DEU.txt

 
 
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau