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Titel :
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DEU-Magdeburg - Deutschland Bauarbeiten Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes S.-A. Modernisierung der Überbetrieblichen Ausbildungsstätte der Landesanstalt S.- A.in Iden Bauschild
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026071001205396775 / 478106-2026
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Veröffentlicht :
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10.07.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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10.08.2026
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Angebotsabgabe bis :
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10.08.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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45000000 - Bauarbeiten
45113000 - Baustelleneinrichtung
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DEU-Magdeburg: Deutschland Bauarbeiten Ministerium für Wirtschaft,
Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes S.-A. Modernisierung der
Überbetrieblichen Ausbildungsstätte der Landesanstalt S.- A.in Iden
Bauschild
2026/S 131/2026 478106
Deutschland Bauarbeiten Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten
des Landes S.-A. Modernisierung der Überbetrieblichen Ausbildungsstätte der Landesanstalt S.-
A.in Iden Bauschild
OJ S 131/2026 10/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des
Landes Sachsen-Anhalt
E-Mail: vergabeverfahren@abante.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes S.-A.
Modernisierung der Überbetrieblichen Ausbildungsstätte der Landesanstalt S.-A.in Iden
Bauschild
Beschreibung: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes
S.-A. Modernisierung der Überbetrieblichen Ausbildungsstätte der Landesanstalt S.-A.in Iden
Bauschild
Kennung des Verfahrens: 019f41fa-f295-4744-8abd-8e94be391b68
Interne Kennung: 350/26
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45113000 Baustelleneinrichtung
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Iden
Postleitzahl: 39606
Land, Gliederung (NUTS): Stendal (DEE0D)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu - -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: CrossBorderLaw
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen, Bekanntmachung
Korruption: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung
und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische
und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr)
Betrug: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...)
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit
sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,
die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des
Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: vgl.
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. §
129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland)
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des
Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat
oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261
des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: vgl. § 124 Abs. 1 Nr.
5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und
Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung
des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: vgl. § 124
Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10.
den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: vgl. § 124
Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 2 GWB: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c
des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und §
14 des Bundestariftreuegesetzes bleiben unberührt.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen
Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: vgl. § 124 Abs. 1
Nr. 8, 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug
auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen
oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: vgl. § 123
Abs. 4 S. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: vgl. §
124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4.
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: vgl. § 124 Abs.
1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Zahlungsunfähigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-
Anhalt - Modernisierung der Überbetrieblichen Ausbildungsstätte der Landesanstalt für
Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt in Iden Bauschild
Beschreibung: Das Land Sachsen-Anhalt möchte für die LLG Iden (Landesanstalt für
Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt) die Überbetriebliche Ausbildungsstätte (im
Folgenden ÜBS) modernisieren, um eine anerkannte überbetriebliche Ausbildungsstätte mit
Strahlkraft über die Landesgrenzen des Landes Sachsen-Anhalt hinaus mit Vorbildfunktion für
die gesamte Landwirtschaft aufzubauen. Der Bereich der Milchvieh- und Rinderhaltung soll
neu errichtet und damit der Grundstock für eine moderne und zukunftsorientierte
Milchviehhaltung gelegt werden. Kernstück der Stall-Anlage ist der technologische Prozess
der Milchgewinnung und die hierin eingebundene Melktechnologie. Hier werden das
automatische und das konventionelle Melken gelehrt. Vermittelt werden in weiteren Bereichen
die Tierbehandlung, Tierbeurteilung, Klauenpflege, der Umgang mit Special-Needs-Kühen
sowie die Fütterung in Theorie und Praxis. Die maximale Gruppenstärke der Ausbildungskurse
beträgt 12 Azubis und 1 bis 2 Ausbilder. Die technischen Anlagen sollen tiergerecht, langlebig
und servicefreundlich sein. Die Arbeitssicherheit spielt bei der Praxisausbildung in der
Vorbildfunktion eine große Rolle. Im Zentrum für Tierhaltung und Technik der Landesanstalt
für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-An halt (LLG) in Iden werden Fragen zur
Tierhaltung und Tierzucht untersucht. Hierbei geht es beispielsweise um tier- und
umweltgerechte Haltungsverfahren sowie eine gesundheits- und leistungsfördernde, umwelt-
schonende Fütterung. Teil der LLG sind die Überbetriebliche Ausbildungsstätte und der
Landwirtschaftliche Betrieb. Der Betrieb hält rund 400 Milchkühe, ebenso wie 120 Mutterkühe,
90 Sauen, 900 Mastschweine und 300 Mutterschafe. Der Landwirtschaftliche Betrieb Iden ist
nicht nur Produktionsstätte, sondern auch Standort für die überbetriebliche Ausbildung für
Landwirte/ Tierwirte der Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern und
Sachsen- Anhalt sowie Basis für das Durchführen umfangreicher praxisorientierter Versuche.
Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen im Bereich Milchviehhaltung/-management für
Landwirte, Tierhalter, Beschäftigte landwirtschaftlicher Betriebe, Berater, Studenten werden
organisiert und durchgeführt. Die hiesige Vergabe beinhaltet die Beschaffung von
Bauschildern.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Iden
Postleitzahl: 39606
Land, Gliederung (NUTS): Stendal (DEE0D)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.8. Zugänglichkeitskriterien
Kriterien für die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen wurden nicht berücksichtigt,
da die Beschaffung nicht für die Nutzung durch natürliche Personen vorgesehen ist
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen, Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz Der
Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die
Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen.
Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten,
Zweigstellen/Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung,
Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Dies ist
nachzuweisen durch Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der Auftraggeber u. a. die
Anforderungen von Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist
/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte
Anforderung des Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich
Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf
Anforderung einzureichen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1.2 Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB Der
Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die
Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §
6e EU VOB/A i. V. m. §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben
sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. Der
Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der Auftraggeber u. a. die
Anforderungen von Registerauszügen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem
Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die
Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung
des Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich
Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf
Anforderung einzureichen. 4.1 Russland-Erklärung Der Bieter, die Mitglieder der
Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht
von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein (Russland-Erklärung).
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung: D.6_Eigenerklärung-Russland_Sanktions-VO Die
Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie
erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, außer der
Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem
Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. 4.2 Eigenerklärungen nach Landesrecht
Der Bieter und alle Mitglieder der Bietergemeinschaft geben die Eigenerklärung zu Tariftreue,
Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§11 TVergG LSA) Ergänzende
Vertragsbedingungen (auch für Nachunternehmer) sowie die Eigenerklärung zum
Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und 4 TVergG LSA) ab. Der Nachweis erfolgt durch
Eigenerklärungen: D.3_Eigenerklaerung_Tariftreue_Mindeststundenentgelt D.
4_Eigenerklaerung_zum_Nachunternehmereinsatz Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem
Angebot einzureichen für den Bieter und für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1.3 Leistungen von Bietergemeinschaft,
Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber 1.3.1 Mitglieder und Leistungsteile der
Bietergemeinschaft Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft
benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft
voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen Die
Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft. 1.3.2 Leistungen der Unterauftragnehmer Falls der Einsatz von
Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die
Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben
beabsichtigt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung Die Eigenerklärung ist mit dem
Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft. 1.3.3 Leistungen der
Eignungsleihgeber Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der
Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf.
welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten
tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit den
betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er bei Leihe der wirtschaftlich-
finanziellen Leistungsfähigkeit die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis
erfolgt durch Eigenerklärung Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den
Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung
verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1.3.4 Anforderung von Bestätigungen und Nachweisen
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die
Unterauftragnehmer muss/müssen nachweisen, dass er/sie seine/ihre Verpflichtung zur
Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der
Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt. Der Nachweis erfolgt durch
Eigenerklärung (Anlage B.7), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderung einer
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, einer
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
(jeweils nicht älter als 6 Monate) sowie einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG
vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht
/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber. 1.3.5 Mitglied der Berufsgenossenschaft Der Bieter,
die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die
Unterauftragnehmer erklärt, dass er/sie Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Der Nachweis
erfolgt durch Eigenerklärung (Anlage B.7), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderung
einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des
zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (nicht älter als 6 Monate)
vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht
/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Versicherungsnachweis Der Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-
finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer marktüblichen
Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung ab Leistungsbeginn
bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung
nachweisen: für Personenschäden mind. 250.000,00 für Sach- und Vermögensschäden
mind. 250.000,00 . Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
darf nicht auf weniger als das Zweifache der Deckungssummen begrenzt sein. Als versicherte
Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem
ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.
7), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderung der Versicherungspolice oder einer
Versicherungsbestätigung vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für
den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine
Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in
wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenzen Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der
/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen)
und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt
/erbringen) muss/müssen mindestens zwei Referenzaufträge aus diesem oder den letzten bis
zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren nachweisen. Zu diesem Zweck muss er bzw.
müssen sie Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?),
zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum
Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Mit den
Referenzen müssen Leistungen mit den nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt werden.
Die Mindestanforderung betreffen: vergleichbare referenzierte Leistungen bezüglich der
Herstellung eines Baustellengerüstes sowie der Herstellung eines Baustellenschildes. Für die
Vergleichbarkeit ist es nicht relevant, ob die Herstellung eins Baustellengerüsts und eines
Baustellenschildes den Hauptgegenstand der referenzierten Leistung oder lediglich eine
Teilleistung darstellt. Der Nachweis erfolgt durch Referenzbestätigungen, die auf Anforderung
des Auftraggebers vorzulegen sind. Die Referenzbescheinigung ist nach Aufforderung des
Auftraggebers einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die
Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen)
sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen.
Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des
Auftraggebers einzureichen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Vorliegend wird das Preis-Leistungs-Verhältnis anhand des niedrigsten
Bruttoangebotspreises der Anlage C.1_Leistungsverzeichnis bestimmt.
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das
wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.
Vorliegend wird das Preis-Leistungs-Verhältnis anhand des niedrigsten Bruttoangebotspreises
der Anlage C.1_Leistungsverzeichnis bestimmt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen (oder Teile davon) offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/019f41fa-f295-
4744-8abd-8e94be391b68/zustellweg-auswaehlen
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de/unterlagen/019f41fa-f295-4744-8abd-
8e94be391b68/zustellweg-auswaehlen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/08/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 93 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen
ist nicht ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 10/08/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landesverwaltungsamt - 1. und 2. Vergabekammer
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber
oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung
auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen,
insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige
leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, gem. § 16a EU Abs. 1
VOB/A. Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden, gem. § 16a EU Abs. 2 S.
1 VOB/A. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die
Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der
Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung
dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Ministerium für
Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Ministerium
für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des
Landes Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: DE269913065
Postanschrift: Hasselbachstraße 4
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
Kontaktperson: abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
E-Mail: vergabeverfahren@abante.de
Telefon: +49 34123820300
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt - 1. und 2. Vergabekammer
Registrierungsnummer: t:03455141536
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Telefon: +49 3455141529
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 019f41fd-d191-4a00-8774-8f6eb98454ae - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/07/2026 16:53:57 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 131/2026
Datum der Veröffentlichung: 10/07/2026
Referenzen:
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202607/ausschreibung-478106-2026-DEU.txt
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