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Titel :
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DEU-Pforzheim - Deutschland Landwirtschaftsmaschinen Lieferung von 19 Kommunaltraktoren (Leasing)
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026072200594225587 / 507053-2026
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Veröffentlicht :
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22.07.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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30.04.2032
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Angebotsabgabe bis :
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25.08.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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16000000 - Landwirtschaftsmaschinen
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DEU-Pforzheim: Deutschland Landwirtschaftsmaschinen Lieferung von 19
Kommunaltraktoren (Leasing)
2026/S 139/2026 507053
Deutschland Landwirtschaftsmaschinen Lieferung von 19 Kommunaltraktoren (Leasing)
OJ S 139/2026 22/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
E-Mail: Zentrale.Vergabestelle@pforzheim.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Lieferung von 19 Kommunaltraktoren (Leasing)
Beschreibung: Lieferung von 19 Kommunaltraktoren (Leasing)
Kennung des Verfahrens: f7a341bd-8d6d-4a18-895a-11a507fd0443
Interne Kennung: TD 2026.15
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 16000000 Landwirtschaftsmaschinen
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Pforzheim
Postleitzahl: 75175
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: - Seit 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich
verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen
unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie
die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen. Unternehmen haben
ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu
übermitteln. Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform
www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet
das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen?
Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System
Download der Software Bietercockpit für die Angebotserstellung Registrierung auf der
Vergabeplattform, dadurch automatische Benachrichtigung bei Änderungen der
Vergabeunterlagen verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim
verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe Telefonischer Support bei Ausschreibungen
durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg Elektronische Sicherstellung, dass Angebote
nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können. Alle o.g. Leistungen und
Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt. - Zu Ziffer I.3) Kommunikation :
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform
Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen
ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform
zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. -
Zu Ziffer I.3) Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt : Anfragen von Bewerbern oder
Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zum 16.08.2026 , 24.00 Uhr
ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-
Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose)
Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich.
Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass
solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des
Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich
über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden- Württemberg
erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil
der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Richtlinie 2014/24/EU, VGV, GWB
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
5. Los
5.1. Los: LOT-0000
Titel: Lieferung von 19 Kommunaltraktoren (Leasing)
Beschreibung: Lieferung von 19 Kommunaltraktoren (Leasing)
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 16000000 Landwirtschaftsmaschinen
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Pforzheim
Postleitzahl: 75175
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2032
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von
Unterauftragnehmern ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen
Leistungen/Kapazitäten im Vordruck - Komm EU (L) Erkl Andere/Unter - benennen. Der Bieter
hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt
nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der Unterauftragnehmer und der
anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat
den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen
anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen nach Vordruck
- Komm EU (L) Verpflicht Andere/Unter - vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer
Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam
für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der
Verpflichtungserklärung (- Komm EU (L) Verpflicht Andere/Unter-) abzugeben. Der Bieter hat
Unterauftragnehmer und andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder
die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle
gesetzten Frist zu ersetzen. Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die
zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder den ausgefüllten Vordruck
Eigenerklärungen zur Eignung (Komm EU (L) EigE) - oder eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
vorzulegen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern oder anderen Unternehmen sind auf
gesondertes Verlangen die Eignungsnachweise auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl,
sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Unterauftragnehmer und anderen
Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der im Vordruck Eigenerklärungen
zur Eignung bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die
deutsche Sprache beizufügen. Stattdessen kann der Nachweis der Eignung auch durch
Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer
eingerichteten PO-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikats im Sinne der
europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden. Die Verpflichtung zur Vorlage von
Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte
Unterauftragnehmer und andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb
nachgewiesen ist.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von
Unterauftragnehmern ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen
Leistungen/Kapazitäten im Vordruck - Komm EU (L) Erkl Andere/Unter - benennen. Der Bieter
hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt
nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der Unterauftragnehmer und der
anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat
den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen
anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen nach Vordruck
- Komm EU (L) Verpflicht Andere/Unter - vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer
Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam
für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der
Verpflichtungserklärung (- Komm EU (L) Verpflicht Andere/Unter-) abzugeben. Der Bieter hat
Unterauftragnehmer und andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder
die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle
gesetzten Frist zu ersetzen. Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die
zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder den ausgefüllten Vordruck
Eigenerklärungen zur Eignung (Komm EU (L) EigE) - oder eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
vorzulegen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern oder anderen Unternehmen sind auf
gesondertes Verlangen die Eignungsnachweise auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl,
sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Unterauftragnehmer und anderen
Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der im Vordruck Eigenerklärungen
zur Eignung bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die
deutsche Sprache beizufügen. Stattdessen kann der Nachweis der Eignung auch durch
Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer
eingerichteten PO-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikats im Sinne der
europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden. Die Verpflichtung zur Vorlage von
Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte
Unterauftragnehmer und andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb
nachgewiesen ist.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von
Unterauftragnehmern ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen
Leistungen/Kapazitäten im Vordruck - Komm EU (L) Erkl Andere/Unter - benennen. Der Bieter
hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt
nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der Unterauftragnehmer und der
anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat
den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen
anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen nach Vordruck
- Komm EU (L) Verpflicht Andere/Unter - vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer
Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam
für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der
Verpflichtungserklärung (- Komm EU (L) Verpflicht Andere/Unter-) abzugeben. Der Bieter hat
Unterauftragnehmer und andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder
die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle
gesetzten Frist zu ersetzen. Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die
zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder den ausgefüllten Vordruck
Eigenerklärungen zur Eignung (Komm EU (L) EigE) - oder eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
vorzulegen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern oder anderen Unternehmen sind auf
gesondertes Verlangen die Eignungsnachweise auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl,
sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Unterauftragnehmer und anderen
Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der im Vordruck Eigenerklärungen
zur Eignung bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die
deutsche Sprache beizufügen. Stattdessen kann der Nachweis der Eignung auch durch
Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer
eingerichteten PO-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikats im Sinne der
europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden. Die Verpflichtung zur Vorlage von
Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte
Unterauftragnehmer und andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb
nachgewiesen ist.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Gem. Eigenerklärung zur Eignung -Komm DE (L) EigE-
(wenn die erforderliche Präqualifizierung nicht vorliegt)
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftisjahren.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von
Unterauftragnehmern ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen
Leistungen/Kapazitäten im Vordruck - Komm EU (L) Erkl Andere/Unter - benennen. Der Bieter
hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt
nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der Unterauftragnehmer und der
anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat
den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen
anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen nach Vordruck
- Komm EU (L) Verpflicht Andere/Unter - vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer
Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam
für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der
Verpflichtungserklärung (- Komm EU (L) Verpflicht Andere/Unter-) abzugeben. Der Bieter hat
Unterauftragnehmer und andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder
die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle
gesetzten Frist zu ersetzen. Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die
zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder den ausgefüllten Vordruck
Eigenerklärungen zur Eignung (Komm EU (L) EigE) - oder eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
vorzulegen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern oder anderen Unternehmen sind auf
gesondertes Verlangen die Eignungsnachweise auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl,
sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Unterauftragnehmer und anderen
Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der im Vordruck Eigenerklärungen
zur Eignung bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die
deutsche Sprache beizufügen. Stattdessen kann der Nachweis der Eignung auch durch
Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer
eingerichteten PO-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikats im Sinne der
europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden. Die Verpflichtung zur Vorlage von
Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte
Unterauftragnehmer und andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb
nachgewiesen ist.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von
Unterauftragnehmern ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen
Leistungen/Kapazitäten im Vordruck - Komm EU (L) Erkl Andere/Unter - benennen. Der Bieter
hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt
nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der Unterauftragnehmer und der
anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat
den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen
anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen nach Vordruck
- Komm EU (L) Verpflicht Andere/Unter - vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer
Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam
für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der
Verpflichtungserklärung (- Komm EU (L) Verpflicht Andere/Unter-) abzugeben. Der Bieter hat
Unterauftragnehmer und andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder
die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle
gesetzten Frist zu ersetzen. Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die
zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder den ausgefüllten Vordruck
Eigenerklärungen zur Eignung (Komm EU (L) EigE) - oder eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
vorzulegen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern oder anderen Unternehmen sind auf
gesondertes Verlangen die Eignungsnachweise auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl,
sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Unterauftragnehmer und anderen
Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der im Vordruck Eigenerklärungen
zur Eignung bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die
deutsche Sprache beizufügen. Stattdessen kann der Nachweis der Eignung auch durch
Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer
eingerichteten PO-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikats im Sinne der
europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden. Die Verpflichtung zur Vorlage von
Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte
Unterauftragnehmer und andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb
nachgewiesen ist.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-
Tender-19f8339790b-708ddfee62c2d549
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe24.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: -
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 25/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Pforzheim
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: in Abstimmung mit den Technischen Diensten
der Stadt Pforzheim
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135
und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160
Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1. § 134 Absatz 1 Satz 2
bleibt unberührt. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach
Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber
der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionzulässig ist, 2. der öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach
Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des
Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt
Pforzheim, Personal- und Hauptamt - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
8. Organisationen
8.1. ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer: 08231000-A8587-36
Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
Stadt: Pforzheim
Postleitzahl: 75175
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Personal- und Hauptamt - Zentrale Vergabestelle
E-Mail: Zentrale.Vergabestelle@pforzheim.de
Telefon: +49 7231390
Fax: +49 7231392846
Internetadresse: https://www.pforzheim.de
Profil des Erwerbers: https://www.Vergabe24.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Registrierungsnummer: T:07219268730
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +497219263985
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Stadt Pforzheim, Personal- und Hauptamt - Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer: T:07231390
Postanschrift: Marktplatz 1
Stadt: Pforzheim
Postleitzahl: 75175
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
E-Mail: Zentrale.Vergabestelle@pforzheim.de
Telefon: +49 7231 39-0
Internetadresse: https://www.vergabe24.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 55d59049-daed-46ef-a1a3-8d33a06b6ef8 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/07/2026 08:43:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 139/2026
Datum der Veröffentlichung: 22/07/2026
Referenzen:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/
https://www.pforzheim.de
https://www.vergabe24.de
https://www.Vergabe24.de
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