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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Ludwigshafen - Deutschland Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen PPK- Abfuhrlogistik mit Behältergestellung, Behältermanagement, Umschlag und Vermarktung /Verwertung
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026072401015933320 / 514308-2026
Veröffentlicht :
24.07.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
31.12.2034
Angebotsabgabe bis :
24.08.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
90500000 - Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
90511000 - Abholung von Siedlungsabfällen
90514000 - Recycling von Siedlungsabfällen
DEU-Ludwigshafen: Deutschland Dienstleistungen im Zusammenhang mit
Siedlungs- und anderen Abfällen PPK- Abfuhrlogistik mit
Behältergestellung, Behältermanagement, Umschlag und Vermarktung /Verwertung

2026/S 141/2026 514308

Deutschland Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen PPK-
Abfuhrlogistik mit Behältergestellung, Behältermanagement, Umschlag und Vermarktung
/Verwertung
OJ S 141/2026 24/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
E-Mail: vergabestelle@rheinpfalzkreis.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: PPK-Abfuhrlogistik mit Behältergestellung, Behältermanagement, Umschlag und
Vermarktung/Verwertung
Beschreibung: Abfuhrlogistik von PPK mit Behältergestellung und -management der PPK-
Gefäße des AG und Umschlag des PPK, Vermarktung/Verwertung des PPK
Kennung des Verfahrens: 12dbe5fc-3018-41b6-83d6-bb3685b66fbb
Interne Kennung: D-EBA-2026-11
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und
anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90511000 Abholung von Siedlungsabfällen, 90514000 Recycling
von Siedlungsabfällen

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Europaplatz 5
Stadt: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67063
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Pfalz-Kreis (DEB3I)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 1 - Erfüllungsorte sind das Entsorgungsgebiet und die
Entsorgungs- und Verwertungsanlagen sowie ggf. Umladeeinrichtungen. Los 2 - Erfüllungsort
ist der Abholort (TVB Los 2 Nr. 3.3) und die technischen Einrichtungen des AN oder seines
Beauftragten (Sortieranlage bzw. Papierfabrik).

2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: § 123 GWB Abs. 1 Nr. 1, weitere Ausschlussgründe sind in § 123 GWB Abs.
1 Nr. 1-10 genannt. § 123 GWB Abs. 2-5 finden ebenfalls Anwendung.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Abfuhrlogistik von PPK mit Behältergestellung und -management der PPK-Gefäße des
AG und Umschlag des PPK
Beschreibung: Abfuhrlogistik von PPK mit Behältergestellung und -management der PPK-
Gefäße des AG und Umschlag des PPK
Interne Kennung: LOT-0001

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und
anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90511000 Abholung von Siedlungsabfällen, 90514000 Recycling
von Siedlungsabfällen

Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich automatisch um zwei Jahre, wenn er
nicht 1 Jahr vor Vertragsende vom AG gekündigt wird.

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Rhein-Pfalz-Kreis
Postleitzahl: 67105
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Pfalz-Kreis (DEB3I)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 1 - Erfüllungsorte sind das Entsorgungsgebiet und die
Entsorgungs- und Verwertungsanlagen sowie ggf. Umladeeinrichtungen.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2034

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Nach der Vertragsverlängerung gemäß diesen BVB
Nr. 18.2 endet der Vertrag endgültig am 31.12.2036, ohne dass es hierzu einer (schriftlichen)
Kündigung bedarf.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Los 1: Logistikkonzept: Als Nachweis der technischen
Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot darzulegen, wie sich die durchschnittliche
Sammelleistung eines Fahrzeugs (durchschnittliche Anzahl an Behälterentleerungen bzw.
gebündelte Bereitstellungen pro Tag und Sammelfahrzeug) darstellt und mit wie vielen
Fahrzeugen der Bieter und mit welchen Einsatz- und Sammelzeiten kalkuliert hat. Ebenfalls ist
die Anzahl an Mitarbeitern pro Sammelfahrzeug anzugeben. Dazu ist das beigefügte Formular
Anlage 1.5 Formular Logistikkonzept Los 1.docx (steht per Download zur Verfügung) zu
verwenden. Los 1: Erklärung gemäß Formular Anlage 1.6 Formular Erklärung bezüglich
Verfügbarkeit Umschlagstelle.docx (steht per Download zur Verfügung). (berufliche
Leistungsfähigkeit)

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage
1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im
Fall von Bietergemeinschaften muss grundsätzlich jedes Unternehmen eine entsprechende

Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die
Eigenerklärung des Bieters ist mit seiner Unterschrift unter dem Formular Anlage 1.4
abgegeben. Wenn der Bevollmächtigte der BG das Formular Anlage 1.4 unterschreibt, gilt die
Eigenerklärung nach Anlage 1.4 für alle Mitglieder der BG als abgegeben. Erklärung zur
Einhaltung der Bedingungen des Landestariftreuegesetz LTTG (Datei Anlage 2.1
Mustererklaerung_1_Mindestentgelt.pdf , steht per Download zur Verfügung): Die Erklärung
muss mit Ort, Datum und lesbarer Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist,
versehen sein und mit dem Angebot eingereicht werden. Eigenerklärung nach Anlage 2.2 zur
Einhaltung der Regelungen und Anforderungen gemäß dem 5. EU-Sanktionspakets.

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG)
oder ein Zertifikat bezüglich eines Qualitätsmanagementsystems (z.B. DIN ISO 9001) oder ein
gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit). Die Gleichwertigkeit muss bieterseits
nachgewiesen werden.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Los 1: Vorlage von mindestens einer Referenz nach
dem Formular Anlage 1.3.1 Formular Referenzen Abfuhrlogistik.docx der zurückliegenden 3
Jahre bezüglich der Leistungen der Einsammlung von Abfällen mittels marktüblicher
Abfallsammelfahrzeuge (Pressplatten- und/oder Drehtrommelfahrzeuge) mit Benennung der
jeweiligen Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer. Der Bieter muss
nachweisen, dass er mindestens ein Sammelgebiet mit 100.000 angeschlossenen
Einwohnern logistisch beherrscht und diese Leistung über einen Zeitraum von mindestens 3
Jahren erbracht hat. Das heißt, dass in den vergangenen 3 Jahren die Abfuhrleistung selbst in
dem benannten Gebiet durchgeführt haben muss, wobei das Sammelgebiet von einem
Standort des Bieters (z.B. Niederlassung) aus logistisch überplant und der Fahrzeugeinsatz
von dort aus disponiert wird. Kann der Bieter das Kriterium mit einer Referenz nicht erfüllen,
so können mehrere Referenzen angegeben werden, bei denen in der Summe die angegebene
Min-destgröße des Entsorgungsgebiets von 100.000 Einwohnern erreicht oder überschritten
wird. Die Sammelgebiete müssen hierbei nicht räumlich unmittelbar aneinandergrenzen. Dem
AG kommt es bei den Referenznachweisen darauf an, dass der Bieter über die erforderliche
Erfahrung in der logistischen Überplanung und Durchführung der Abfallabfuhr in
entsprechenden Sammelgebiete verfügt, wobei das Sammelgebiet, welches vom Bieter
abgefahren wird, ebenfalls die bestimmte Mindestgröße - hier gemessen an der Anzahl der
Einwohner im Sammelgebiet - haben muss. Es gelten die Erläuterungen im Formblatt Anlage
1.3.1 Formular Referenzen Abfuhrlogistik MGB Los 1 . (berufliche Leistungsfähigkeit). Los 2:
Vorlage von mindestens einem aktuellen Referenzprojekt nach dem Formular Anlage 1.3.2
Formular Referenzen PPK.docx über die vergangenen 3 Jahre - zurück-gemessen ab dem
Tag der Angebotsabgabe - mit einer Verwertungsmenge von mindestens 7.000 Mg/a
bezüglich der Vermarktung / Verwertung von Altpapier aus der kommu-nalen und/oder
gewerblichen Sammlung . (berufliche Leistungsfähigkeit)

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2
Monate - gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines
Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die
Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zu Satz 1
dieser BB Los 1+2 Nr. 13.6 Buchstabe c) kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating
des Unternehmens vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln

an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise
verlangen. Auf gesonderte Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder
vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen
wird, vorzulegen. Bezogen auf Los 2 kann der AG einen Nachweis verlangen, dass die
angebotenen Preise über Vereinbarungen mit z.B. Papierfabriken abgesichert sind.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Los 1: Angabe des Gesamtumsatzes des
Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Durchführung von Leistungen der
Abfuhrlogistik bezogen auf die jeweils letzten drei Geschäftsjahre. Los 2: Angabe des
Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Um-satzes bezüglich der Verwertung
/Vermarktung von PPK bezogen auf die jeweils letzten drei Geschäftsjahre. Für beide
Angaben steht jeweils ein Formular per Download zur Verfügung, das zu verwenden ist
(Anlage 1.2.1 und 1.2.2). Die jeweiligen Angaben können gerundet angegeben werden. Basis
der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter
der entsprechende Umsatz bekannt ist.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Auszug aus den mitveröffentlichten Bewerbungsbedingungen: 14
Wirtschaftlichstes Angebot, Wertung der Alternative (Los 1) Es werden nur Angebote
gewertet, die den Anforderungen nach BB Los 1+2 Nr. 13 genügen. Grundsätzlich erfolgt die
Vergabe nach Losen oder Loskombinationen/-varianten gemäß dem Kriterium der
Wirtschaftlichkeit = Wertungspreis. Es wird darauf hingewiesen, dass eine qualitativ
hochwertige Dienstleistung mit detaillierten Anforderungen an die Leistungserbringung
ausgeschrieben ist. Unter der Prämisse einer bestimmungsgemäßen Leistungserbringung
nach den Regeln der jeweiligen Verträge (= Vertragsunterlagen) sind somit keine qualitativen
oder wertbaren Unterschiede gegeben. Daher sind die abgegebenen Preise allein für die
(mögliche) Vergabe entscheidend, sofern das Angebot nach diesen BB Nr. 13 gewertet
werden kann. 14.1 Wertungspreisermittlung für Los 1a und 1b Für diese beiden Losvarianten
ist der niedrigste Wertungspreis (grün in den LV Los 1 hervorgehoben) für die Vergabe dieser
Varianten maßgeblich. Aufgrund der Tatsache, dass der Invest für Gestellung und Verteilung
der neuen Gefäße nach erfolgter Gestellung gemäß Vertrag vergütet werden, fließt dieser
Investitionsbetrag aufgrund der Abschreibungszeiten von 8 Jahren zu 1/8 in die Wertung ein.
In gleicher Weise erfolgt die Berücksichtigung mögli-cher Erlöse bezogen auf den Kauf der
Gefäße des AG (Los 1a). Für die Varianten von Los 1a (Abfuhr des PPK im 4wöchentlichen
Rhythmus) und Los 1b (Abfuhr des PPK im 2wöchentlichen Rhythmus) darf die Variante Los
1b im Wertungspreis max. 325.000 /a brutto teurer sein im Vergleich zur Variante Los 1a
(4wöchentliche Abfuhr). Eine Abgabe für ein Angebot einer Alternative (Los 1a oder Los 1b),
welches aufgrund des Preisabstandes nicht zuschlagsfähig ist, ist vorliegend nicht zwingend.
D.h. dass wenn der Bieter aus seiner kalkulatorischen Sicht die 4wöchentliche Abfuhr (Los 1a)
auch unter Berücksichtigung des max. zulässigen Preisabstands deutlich günstiger anbieten
kann - also sein Preis dieser Variante unter 325.000 /a brutto (Wertungspreis) liegt - ist eine
Angebots-legung für die 2wöchentliche Variante (Los 1b) nicht zwingend, wird jedoch begrüßt.
Bezüglich der Entscheidung, welche Variante einen Zuschlag erhält, wird auf diese BB Nr.
14.3 verwiesen. Die Preise der Bedarfspos. bleiben bei der Wertung unberücksichtigt.
Bezogen auf die Preise der Pos. 1 (LV Los 1a/b) darf der Fixkostenanteil nicht mehr als 50%
betragen. Siehe LV Los 1a/b, Hervorhebung in hellblauer Farbe. 14.2 Wertung von Los 2 Für

die Vergabe maßgeblich ist der höchste (Kauf-) Preis als Summe von Pos. 1 und 2 unter
Berücksichtigung möglicher Zulagen im Fall der Vergabe der Leistungen zu Los 1. Insofern ist
es möglich, dass aufgrund der Zulage das Unternehmen den Zuschlag erhält, welches
aufgrund der eingeräumten Zulage preislich den höchsten Kaufpreis (als Summe von Pos. 1
und 2 des LV Los 2) vorsieht. 14.3 Wertung über beide Lose bzw. Losvarianten unter
Berücksichtigung der Rabattierung (Los 1) bzw. Zulage (Los 2) Die Ermittlung des
Gesamtwertungspreises über alle Lose bzw. Losvarianten (a/b) erfolgt als Summe über alle
Wertungspreise = wirtschaftlichste Loskombination über beide Lose bzw. Losvarianten unter
Berücksichtigung des max. möglichen Preisabstands (Los 1b darf max. 325.000 /a im
Wertungspreis im Vergleich zum Wertungspreis Los 1a höher liegen). Die Entscheidung,
welche Variante der Lose 1 - a) oder b) den Zuschlag erhält, entscheidet somit die
wirtschaftlichste Loskombination. Von einer Einzellosvergabe wird dann abgesehen, wenn in
der Summe der Wertungspreise eines Bieters über den Rabatt bzw. über die Preiszulage sich
die Angebotskombination als die wirtschaftlichste (= niedrigster Wertungspreis über beide
Lose, wobei bezogen auf den Brutto-Erlös bei Los 2 dieser vom Preis zu Los 1a/b abgezogen
wird) errechnet. Vorrangig vor der Einzellosvergabe ist damit der niedrigste Wertungspreis
über beide Lose betrachtet. Sollten die Erlöse die Kosten übersteigen, ist für die
Vergabeentscheidung der höchste Erlös als Summe der Wertungspreise zu Los 1a/b und Los
2 maßgeblich. Aufgrund der unterschiedlichen Vertragslaufzeiten (Los 1a/b max. 10 Jahre,
Los 2 max. 5 Jahre) wird der Preisnachlass (Los 1a/b) bzw. die Preiszulage (Los 2) jeweils nur
hälftig gewertet, da der Preisnachlass bzw. Preiszulage nach spätestens 5 Jahren wegfällt.
Dies ist bei der Wertungspreisberechnung in den LV Los 1a/b bzw. 2 entsprechend
berücksichtigt. Bei der Berechnung der Wertungspreise wird auf die Jahresvergütung
abgestellt. Mögliche Preisanpassungen aufgrund der Preisgleitklauseln (Los 1a/b) bleiben
unberücksichtigt. Falls der Bieter keinen Eintrag im Feld Rabatt (Los 1) bzw. Zulage (Los 2)
einträgt wird kein Preisvorteil eingeräumt. Ein Eintrag ist somit nicht zwingend.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.vmstart.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19f88e38f9c-
51e880a599c47a42

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/08/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 56 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV
Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise
enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Der AG
kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die
Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für
Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise
den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht
beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den
AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender
bestimmten Frist ordnungsgemäß und vollständig vorzulegen. Kommt der Bieter der
Aufforderung nicht binnen der vom AG gesetzten Frist nach, wird das Angebot
ausgeschlossen. Soweit Eignungsnachweise identisch für beide Lose abgefordert werden und
der Bieter Angebote für beide Lose abgibt, genügt die einmalige Vorlage dieser Nachweise, d.
h. Nachweise, die in einem Angebot eines Loses enthalten sind, gelten auch für die Angebote
dieses Bieters für das jeweils andere Los. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von seinem
Recht zur Nachforderung fehlender Unterlagen und Angaben Gebrauch macht, d.h.
nachgeforderte Unterlagen und Anga-ben, die für ein Los eingereicht werden, gelten für das
andere Los als ein- bzw. nachgereicht, sofern sie identisch sind.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 24/08/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima, -
Vergabekammer -
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160
GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. § 160 GWB -
Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden

entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Bieter den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Die Kontaktdaten der Vergabekammer sind dieser Bekanntmachung und
dem Aufforderungsschreiben zur Abgabe eines Angebotes zu entnehmen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Zentrale
Vergabestelle Rhein-Pfalz-Kreis

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Vermarktung/Verwertung des PPK
Beschreibung: Vermarktung/Verwertung des PPK
Interne Kennung: LOT-0002

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und
anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90511000 Abholung von Siedlungsabfällen, 90514000 Recycling
von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich automatisch um zwei Jahre, wenn er
nicht 1 Jahr vor Vertragsende vom AG gekündigt wird.

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Rhein-Pfalz-Kreis
Postleitzahl: 67105
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Pfalz-Kreis (DEB3I)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 2 - Erfüllungsort ist der Abholort (TVB Los 2 Nr. 3.3) und die
technischen Einrichtungen des AN oder seines Beauftragten (Sortieranlage bzw. Papierfabrik).

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2034

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Nach der Vertragsverlängerung gemäß diesen BVB
Nr. 18.2 endet der Vertrag endgültig am 31.12.2036, ohne dass es hierzu einer (schriftlichen)
Kündigung bedarf.

5.1.6. Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Los 1: Logistikkonzept: Als Nachweis der technischen
Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot darzulegen, wie sich die durchschnittliche
Sammelleistung eines Fahrzeugs (durchschnittliche Anzahl an Behälterentleerungen bzw.
gebündelte Bereitstellungen pro Tag und Sammelfahrzeug) darstellt und mit wie vielen
Fahrzeugen der Bieter und mit welchen Einsatz- und Sammelzeiten kalkuliert hat. Ebenfalls ist
die Anzahl an Mitarbeitern pro Sammelfahrzeug anzugeben. Dazu ist das beigefügte Formular
Anlage 1.5 Formular Logistikkonzept Los 1.docx (steht per Download zur Verfügung) zu
verwenden. Los 1: Erklärung gemäß Formular Anlage 1.6 Formular Erklärung bezüglich
Verfügbarkeit Umschlagstelle.docx (steht per Download zur Verfügung). (berufliche
Leistungsfähigkeit)

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage
1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im
Fall von Bietergemeinschaften muss grundsätzlich jedes Unternehmen eine entsprechende
Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die
Eigenerklärung des Bieters ist mit seiner Unterschrift unter dem Formular Anlage 1.4
abgegeben. Wenn der Bevollmächtigte der BG das Formular Anlage 1.4 unterschreibt, gilt die
Eigenerklärung nach Anlage 1.4 für alle Mitglieder der BG als abgegeben. Erklärung zur
Einhaltung der Bedingungen des Landestariftreuegesetz LTTG (Datei Anlage 2.1
Mustererklaerung_1_Mindestentgelt.pdf , steht per Download zur Verfügung): Die Erklärung
muss mit Ort, Datum und lesbarer Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist,
versehen sein und mit dem Angebot eingereicht werden. Eigenerklärung nach Anlage 2.2 zur
Einhaltung der Regelungen und Anforderungen gemäß dem 5. EU-Sanktionspakets.

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG)
oder ein Zertifikat bezüglich eines Qualitätsmanagementsystems (z.B. DIN ISO 9001) oder ein
gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit). Die Gleichwertigkeit muss bieterseits
nachgewiesen werden.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Los 1: Vorlage von mindestens einer Referenz nach
dem Formular Anlage 1.3.1 Formular Referenzen Abfuhrlogistik.docx der zurückliegenden 3
Jahre bezüglich der Leistungen der Einsammlung von Abfällen mittels marktüblicher
Abfallsammelfahrzeuge (Pressplatten- und/oder Drehtrommelfahrzeuge) mit Benennung der

jeweiligen Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer. Der Bieter muss
nachweisen, dass er mindestens ein Sammelgebiet mit 100.000 angeschlossenen
Einwohnern logistisch beherrscht und diese Leistung über einen Zeitraum von mindestens 3
Jahren erbracht hat. Das heißt, dass in den vergangenen 3 Jahren die Abfuhrleistung selbst in
dem benannten Gebiet durchgeführt haben muss, wobei das Sammelgebiet von einem
Standort des Bieters (z.B. Niederlassung) aus logistisch überplant und der Fahrzeugeinsatz
von dort aus disponiert wird. Kann der Bieter das Kriterium mit einer Referenz nicht erfüllen,
so können mehrere Referenzen angegeben werden, bei denen in der Summe die angegebene
Min-destgröße des Entsorgungsgebiets von 100.000 Einwohnern erreicht oder überschritten
wird. Die Sammelgebiete müssen hierbei nicht räumlich unmittelbar aneinandergrenzen. Dem
AG kommt es bei den Referenznachweisen darauf an, dass der Bieter über die erforderliche
Erfahrung in der logistischen Überplanung und Durchführung der Abfallabfuhr in
entsprechenden Sammelgebiete verfügt, wobei das Sammelgebiet, welches vom Bieter
abgefahren wird, ebenfalls die bestimmte Mindestgröße - hier gemessen an der Anzahl der
Einwohner im Sammelgebiet - haben muss. Es gelten die Erläuterungen im Formblatt Anlage
1.3.1 Formular Referenzen Abfuhrlogistik MGB Los 1 . (berufliche Leistungsfähigkeit). Los 2:
Vorlage von mindestens einem aktuellen Referenzprojekt nach dem Formular Anlage 1.3.2
Formular Referenzen PPK.docx über die vergangenen 3 Jahre - zurück-gemessen ab dem
Tag der Angebotsabgabe - mit einer Verwertungsmenge von mindestens 7.000 Mg/a
bezüglich der Vermarktung / Verwertung von Altpapier aus der kommu-nalen und/oder
gewerblichen Sammlung . (berufliche Leistungsfähigkeit)

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2
Monate - gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines
Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die
Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zu Satz 1
dieser BB Los 1+2 Nr. 13.6 Buchstabe c) kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating
des Unternehmens vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln
an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise
verlangen. Auf gesonderte Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder
vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen
wird, vorzulegen. Bezogen auf Los 2 kann der AG einen Nachweis verlangen, dass die
angebotenen Preise über Vereinbarungen mit z.B. Papierfabriken abgesichert sind.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Los 1: Angabe des Gesamtumsatzes des
Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Durchführung von Leistungen der
Abfuhrlogistik bezogen auf die jeweils letzten drei Geschäftsjahre. Los 2: Angabe des
Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Um-satzes bezüglich der Verwertung
/Vermarktung von PPK bezogen auf die jeweils letzten drei Geschäftsjahre. Für beide
Angaben steht jeweils ein Formular per Download zur Verfügung, das zu verwenden ist
(Anlage 1.2.1 und 1.2.2). Die jeweiligen Angaben können gerundet angegeben werden. Basis
der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter
der entsprechende Umsatz bekannt ist.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis

Beschreibung: Auszug aus den mitveröffentlichten Bewerbungsbedingungen: 14
Wirtschaftlichstes Angebot, Wertung der Alternative (Los 1) Es werden nur Angebote
gewertet, die den Anforderungen nach BB Los 1+2 Nr. 13 genügen. Grundsätzlich erfolgt die
Vergabe nach Losen oder Loskombinationen/-varianten gemäß dem Kriterium der
Wirtschaftlichkeit = Wertungspreis. Es wird darauf hingewiesen, dass eine qualitativ
hochwertige Dienstleistung mit detaillierten Anforderungen an die Leistungserbringung
ausgeschrieben ist. Unter der Prämisse einer bestimmungsgemäßen Leistungserbringung
nach den Regeln der jeweiligen Verträge (= Vertragsunterlagen) sind somit keine qualitativen
oder wertbaren Unterschiede gegeben. Daher sind die abgegebenen Preise allein für die
(mögliche) Vergabe entscheidend, sofern das Angebot nach diesen BB Nr. 13 gewertet
werden kann. 14.1 Wertungspreisermittlung für Los 1a und 1b Für diese beiden Losvarianten
ist der niedrigste Wertungspreis (grün in den LV Los 1 hervorgehoben) für die Vergabe dieser
Varianten maßgeblich. Aufgrund der Tatsache, dass der Invest für Gestellung und Verteilung
der neuen Gefäße nach erfolgter Gestellung gemäß Vertrag vergütet werden, fließt dieser
Investitionsbetrag aufgrund der Abschreibungszeiten von 8 Jahren zu 1/8 in die Wertung ein.
In gleicher Weise erfolgt die Berücksichtigung mögli-cher Erlöse bezogen auf den Kauf der
Gefäße des AG (Los 1a). Für die Varianten von Los 1a (Abfuhr des PPK im 4wöchentlichen
Rhythmus) und Los 1b (Abfuhr des PPK im 2wöchentlichen Rhythmus) darf die Variante Los
1b im Wertungspreis max. 325.000 /a brutto teurer sein im Vergleich zur Variante Los 1a
(4wöchentliche Abfuhr). Eine Abgabe für ein Angebot einer Alternative (Los 1a oder Los 1b),
welches aufgrund des Preisabstandes nicht zuschlagsfähig ist, ist vorliegend nicht zwingend.
D.h. dass wenn der Bieter aus seiner kalkulatorischen Sicht die 4wöchentliche Abfuhr (Los 1a)
auch unter Berücksichtigung des max. zulässigen Preisabstands deutlich günstiger anbieten
kann - also sein Preis dieser Variante unter 325.000 /a brutto (Wertungspreis) liegt - ist eine
Angebots-legung für die 2wöchentliche Variante (Los 1b) nicht zwingend, wird jedoch begrüßt.
Bezüglich der Entscheidung, welche Variante einen Zuschlag erhält, wird auf diese BB Nr.
14.3 verwiesen. Die Preise der Bedarfspos. bleiben bei der Wertung unberücksichtigt.
Bezogen auf die Preise der Pos. 1 (LV Los 1a/b) darf der Fixkostenanteil nicht mehr als 50%
betragen. Siehe LV Los 1a/b, Hervorhebung in hellblauer Farbe. 14.2 Wertung von Los 2 Für
die Vergabe maßgeblich ist der höchste (Kauf-) Preis als Summe von Pos. 1 und 2 unter
Berücksichtigung möglicher Zulagen im Fall der Vergabe der Leistungen zu Los 1. Insofern ist
es möglich, dass aufgrund der Zulage das Unternehmen den Zuschlag erhält, welches
aufgrund der eingeräumten Zulage preislich den höchsten Kaufpreis (als Summe von Pos. 1
und 2 des LV Los 2) vorsieht. 14.3 Wertung über beide Lose bzw. Losvarianten unter
Berücksichtigung der Rabattierung (Los 1) bzw. Zulage (Los 2) Die Ermittlung des
Gesamtwertungspreises über alle Lose bzw. Losvarianten (a/b) erfolgt als Summe über alle
Wertungspreise = wirtschaftlichste Loskombination über beide Lose bzw. Losvarianten unter
Berücksichtigung des max. möglichen Preisabstands (Los 1b darf max. 325.000 /a im
Wertungspreis im Vergleich zum Wertungspreis Los 1a höher liegen). Die Entscheidung,
welche Variante der Lose 1 - a) oder b) den Zuschlag erhält, entscheidet somit die
wirtschaftlichste Loskombination. Von einer Einzellosvergabe wird dann abgesehen, wenn in
der Summe der Wertungspreise eines Bieters über den Rabatt bzw. über die Preiszulage sich
die Angebotskombination als die wirtschaftlichste (= niedrigster Wertungspreis über beide
Lose, wobei bezogen auf den Brutto-Erlös bei Los 2 dieser vom Preis zu Los 1a/b abgezogen
wird) errechnet. Vorrangig vor der Einzellosvergabe ist damit der niedrigste Wertungspreis
über beide Lose betrachtet. Sollten die Erlöse die Kosten übersteigen, ist für die
Vergabeentscheidung der höchste Erlös als Summe der Wertungspreise zu Los 1a/b und Los
2 maßgeblich. Aufgrund der unterschiedlichen Vertragslaufzeiten (Los 1a/b max. 10 Jahre,
Los 2 max. 5 Jahre) wird der Preisnachlass (Los 1a/b) bzw. die Preiszulage (Los 2) jeweils nur
hälftig gewertet, da der Preisnachlass bzw. Preiszulage nach spätestens 5 Jahren wegfällt.

Dies ist bei der Wertungspreisberechnung in den LV Los 1a/b bzw. 2 entsprechend
berücksichtigt. Bei der Berechnung der Wertungspreise wird auf die Jahresvergütung
abgestellt. Mögliche Preisanpassungen aufgrund der Preisgleitklauseln (Los 1a/b) bleiben
unberücksichtigt. Falls der Bieter keinen Eintrag im Feld Rabatt (Los 1) bzw. Zulage (Los 2)
einträgt wird kein Preisvorteil eingeräumt. Ein Eintrag ist somit nicht zwingend.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.vmstart.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19f88e38f9c-
51e880a599c47a42

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/08/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 56 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV
Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise
enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Der AG
kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die
Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für
Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise
den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht
beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den
AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender
bestimmten Frist ordnungsgemäß und vollständig vorzulegen. Kommt der Bieter der
Aufforderung nicht binnen der vom AG gesetzten Frist nach, wird das Angebot
ausgeschlossen. Soweit Eignungsnachweise identisch für beide Lose abgefordert werden und
der Bieter Angebote für beide Lose abgibt, genügt die einmalige Vorlage dieser Nachweise, d.
h. Nachweise, die in einem Angebot eines Loses enthalten sind, gelten auch für die Angebote
dieses Bieters für das jeweils andere Los. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von seinem
Recht zur Nachforderung fehlender Unterlagen und Angaben Gebrauch macht, d.h.

nachgeforderte Unterlagen und Anga-ben, die für ein Los eingereicht werden, gelten für das
andere Los als ein- bzw. nachgereicht, sofern sie identisch sind.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 24/08/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima, -
Vergabekammer -
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160
GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. § 160 GWB -
Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Bieter den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Die Kontaktdaten der Vergabekammer sind dieser Bekanntmachung und
dem Aufforderungsschreiben zur Abgabe eines Angebotes zu entnehmen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Zentrale
Vergabestelle Rhein-Pfalz-Kreis

8. Organisationen

8.1. ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis

Registrierungsnummer: 073380000000-001-49
Postanschrift: Europaplatz 5
Stadt: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67063
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Pfalz-Kreis (DEB3I)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@rheinpfalzkreis.de
Telefon: +49 621-5909-3541
Internetadresse: https://www.rhein-pfalz-kreis.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima, -
Vergabekammer -
Registrierungsnummer: -
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Internetadresse: https://mwtek.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Vergabestelle Rhein-Pfalz-Kreis
Registrierungsnummer: 073380000000-001-49
Postanschrift: Europaplatz 5
Stadt: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67063
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Pfalz-Kreis (DEB3I)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@rheinpfalzkreis.de
Telefon: +49 621-5909-3541
Internetadresse: https://www.rhein-pfalz-kreis.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)

Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e894b3fe-97de-4352-853b-d58972746d44 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/07/2026 16:46:46 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 141/2026
Datum der Veröffentlichung: 24/07/2026

Referenzen:
https://mwtek.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer
https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19f88e38f9c-51e880a599c4
7a42
https://www.auftragsboerse.de
https://www.rhein-pfalz-kreis.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202607/ausschreibung-514308-2026-DEU.txt

 
 
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