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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Dresden - Deutschland Softwarepaket und Informationssysteme VMware-Lizenzierung
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026072901021744298 / 524990-2026
Veröffentlicht :
29.07.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
18.08.2026
Angebotsabgabe bis :
27.08.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
48000000 - Softwarepaket und Informationssysteme
DEU-Dresden: Deutschland Softwarepaket und Informationssysteme
VMware-Lizenzierung

2026/S 144/2026 524990

Deutschland Softwarepaket und Informationssysteme VMware-Lizenzierung
OJ S 144/2026 29/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen
Universität Dresden, AöR
E-Mail: vergabestelle@uniklinikum-dresden.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: VMware-Lizenzierung
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von VMware-
Lizenzen / -Subscriptions einschließlich Pflegeleistungen und sog. Professional Services des
Herstellers Broadcom für eine Dauer von 60 Monaten auf Grundlage einer hierfür bereits beim
Hersteller Broadcom hinterlegten Quote für University Hospital Platform .
Kennung des Verfahrens: 360b137e-0904-45e5-9931-6109aca779ab
Interne Kennung: VGS # 22/2026
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Eine Verkürzung der gemäß § 15 Abs. 2 VgV für
den Eingang der Angebote im offenen Verfahren bestehenden Mindestfrist von 35 Tagen auf
30 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, ist
gemäß § 15 Abs. 4 VgV zulässig, da die elektronische Übermittlung der Angebote durch den
Auftraggeber zugelassen ist.

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Festlegungen zum Liefer- und Erfüllungsort sind Pkt. 6
Lieferanschrift EVB-IT Überlassungsvertrag_VGS # 22/2026 zu entnehmen.

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWMU2Y# 1. Der Auftraggeber
kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123
GWB oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche
Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot

eine Erklärung im Formblatt Angebot / gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem
hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer
seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen
entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt, gemäß dem beiliegenden
Formblatt F7. Es wird außerdem zur Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr.
833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8.
April 2022 geprüft, inwieweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im
Sinne der genannten Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit
mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im
Zusammenhang mit der Erbringung der Eignungsnachweise an dem Vergabeverfahren / dem
zu vergebenden Auftrag beteiligt sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend des
Formblattes Eigenerklärung zur Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren /
Auftrag eine Erklärung abzugeben. Sofern die gegenständliche Erklärung - auch nach einer
diesbezüglich ggf. erfolgenden Nachforderung - durch einen Bieter nicht abgegeben wird oder
durch einen Bieter erklärt wird, dass ein Russland-Bezug im Sinne der genannten Vorschrift
besteht, kann der öffentliche Auftrag nicht an diesen Bieter vergeben werden. // 2. Die
Einreichung / Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-
Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen
Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur,
Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur). In diesem Zusammenhang ist das den
Vergabeunterlagen beiliegende Dokument Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz
elektronischer Mittel im Vergabeverfahren zu beachten. Es wird weiterhin darauf
hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente,
Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1.1. der
Angebots- und Bewerbungsbedingungen ). Nebenangebote sind nicht zugelassen. Es ist die
Abgabe von maximal einem Hauptangebot zugelassen. // 3. Bietergemeinschaften haften
gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem
Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie
eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss
und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer
Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden
Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen die Festlegungen unter Punkten 2.3 und 2.4
der Vergabeunterlage Anlage 1 - Hinweise zum Vergabeverfahren und
Leistungsbeschreibung zu beachten. // 4. Eine Weitergabe von Leistungen an
Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des
Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an
Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der
Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu
benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der
Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung des Auftraggebers, unter
Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen
und zum anderen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der benannten
Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch
Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S.
2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass
keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer
vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer das Formblatt F6
nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren
spezialgesetzlichen Ausschlussgründen erbracht wird. Weitere Hinweise und Anforderungen
für den Fall, dass der Bieter für den Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle

Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten
anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe, § 47 VgV), sind unter Punkt 3.9 der
Angebots- und Bewerbungsbedingungen aufgeführt. // 5. Weitere Hinweise zum Nachweis
der Eignung: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche
Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache
sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. // 6. Bindefrist des Angebots: Das
Angebot muss gültig bleiben bis 20.10.2026.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrug: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: VMware-Lizenzierung
Beschreibung: Der Auftraggeber setzt zur Virtualisierung die Software VMware ein.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von VMware-Lizenzen / -
Subscriptions einschließlich Pflegeleistungen und sog. Professional Services des Herstellers
Broadcom für eine Dauer von 60 Monaten auf Grundlage einer hierfür bereits beim Hersteller
Broadcom hinterlegten Quote für University Hospital Platform . Folgende
Tochterunternehmen des Auftraggebers müssen im Hinblick auf die zu beschaffenden
VMware-Lizenzen / -Subscriptions nutzungsberechtigt sein: - Carus Consilium Sachsen
GmbH, Fetscherstraße 74, 01307 Dresden - Carl Gustav Carus Management GmbH,
Fetscherstraße 74, 01307 Dresden - Medizinisches Versorgungszentrum am
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden GmbH, Fetscherstraße 74, 01307 Dresden -
Universitätsklinikum Dresden Service gemeinnützige GmbH, Fetscherstraße 74, 01307
Dresden, - MRT-Kooperations-GmbH, Fetscherstraße 76, 01307 Dresden - Nuklearmedizin
und bildgebende Diagnostik am Universitätsklinikum Dresden GmbH, Fetscherstr. 74, 01307
Dresden. Sofern im Laufe der Vertragslaufzeit weitere Tochterunternehmen des
Auftraggebers, an denen der Auftraggeber mehr als 50 % der Anteile hält, gegründet werden,
müssen diese ebenso im Hinblick auf die zu beschaffenden VMware-Lizenzen / -Subscriptions
nutzungsberechtigt sein. Außerdem muss auch die Technische Universität Dresden,
Körperschaft des öffentlichen Rechts, 01062 Dresden, ausführende Stelle: Medizinische
Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden im Hinblick auf die zu
beschaffenden VMware-Lizenzen / -Subscriptions nutzungsberechtigt sein. Der Auftraggeber
handelt in Auftragsverwaltung für die Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der
Technischen Universität Dresden. Für die Auftrags- / Vertragsabwicklung ist der Auftraggeber
zuständig. Die Anforderungen an die Software sowie die weiteren zu erbringenden Leistungen
sind im Einzelnen in dem EVB-IT Überlassungsvertrag_VGS # 22/2026 einschließlich dessen
Anlagen aufgeführt.
Interne Kennung: VGS # 22/2026

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Festlegungen zum Liefer- und Erfüllungsort sind Pkt. 6
Lieferanschrift EVB-IT Überlassungsvertrag_VGS # 22/2026 zu entnehmen.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 60 Monate

5.1.6. Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren
erbrachten Leistungen, die mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
(Referenzliste gemäß Formblatt F4-A) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den
letzten drei Kalenderjahren (2023 - 2025 oder aktueller), die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind (insb. Angabe von Auftraggeber, Anschrift, Telefonnummer und
Ansprechpartnerxin des Auftraggebers, Durchführungszeitraum, Angabe der ausgeführten
Leistungen, Angabe des Auftragsvolumens, ca. brutto (nicht zwingend)) gemäß beiliegendem
Formblatt F4-A / Referenzliste gemäß Formblatt F4-A. (Hinweise: Das Formblatt F4-A kann
zur erforderlichen Angabe von mehreren Referenzen vervielfältigt werden. Anstatt einer
konkreten Ansprechpartnerxin wird auch eine anonymisierte Möglichkeit zur (ersten)
Kontaktaufnahme (bspw. Funktionspostfächer einer Abteilung) als ausreichend betrachtet.
Dementsprechend muss - wenn ein entsprechender, anonymisierter Kontakt angegeben wird -
keine namentliche Benennung einer Ansprechpartnerxin erfolgen.) Der Auftraggeber legt
insbesondere Wert auf den Nachweis umfassender Erfahrungen bei der Ausführung der zu
beschaffenden bzw. zu erbringenden Leistungen. Dabei wird es für erforderlich gehalten, dass
ein geeigneter Bieter bzw. der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der
durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen und technischen Größenordnung verfügt. Dies
ist nachzuweisen anhand von Referenzprojekten / Referenzaufträgen, deren Inhalt
vergleichbar mit den zu beschaffenden Leistungen ist bzw. die die Beschaffung eines
vergleichbaren Leistungsgegenstandes zum Gegenstand hatten. Es sind mindestens zwei
vergleichbare Referenzprojekte / Referenzaufträge gemäß dem beiliegenden Formblatt F4-A
anzugeben bzw. zu benennen. Dabei sieht der Auftraggeber Referenzprojekte /
Referenzaufträge als vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung an, soweit Inhalt der
angegebenen Referenzprojekte / Referenzaufträge die Beschaffung eines vergleichbaren
Leistungsgegenstandes bzw. die Erbringung vergleichbarer Leistungen gewesen ist. Ein
vergleichbarer Leistungsgegenstand bzw. die Erbringung vergleichbarer Leistungen liegt vor,
wenn mindestens die folgenden Leistungen Inhalt / Gegenstand des Referenzprojektes / des
Referenzauftrages gewesen sind: - Überlassung von VMware-Lizenzen für mindestens 2000
Kerne.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung, dass derzeit eine
Betriebshaftpflichtversicherung im marktüblichen Rahmen (Absicherung der
auftragsspezifischen Risiken) besteht inkl. Angabe des Versicherungsunternehmens und
Angabe des Versicherungsdeckungsumfangs sowie der Versicherungssummen je
Versicherungsfall und Zusicherung, dass die Haftpflichtversicherung während der gesamten
Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird, gemäß Formblatt F5

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften
des Staats, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (für
Deutschland zulässige / einschlägige Nachweise nach Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU:
Auszüge aus dem Handelsregister, der Handwerksrolle, dem Vereinsregister, dem
Partnerschaftsregister oder dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der
Länder). Hierzu ist dem Angebot ein entsprechender, aktueller Registerauszug (bspw. aus
Handelsregister) oder Auszug aus dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der
Länder (nicht älter als 6 Monate) beizufügen.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: gültige Bestätigung des Herstellers Broadcom über den
Status als autorisierter Reseller mindestens der Stufe Select oder höher Es ist
nachzuweisen, dass der Bieter / Auftragnehmer autorisierter Reseller des Herstellers
Broadcom mindestens der Stufe Select oder höher ist. Der Nachweis ist durch Vorlage einer
entsprechenden Bestätigung des Herstellers Broadcom - einem sog. Manufacture
Authorisation Letter - zu erbringen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Festlegungen zur Bewertung der Angebote / zu den Zuschlagskriterien sind
der Vergabeunterlage Anlage 1 - Hinweise zum Vergabeverfahren und
Leistungsbeschreibung , Punkt 2.5 Bewertung der Angebote / Zuschlagskriterien zu
entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/08/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBWMU2Y
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBWMU2Y

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBWMU2Y
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 55 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: 56 Abs. 2 VgV: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber
oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung
auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen,
insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige
leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche
Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. // § 56 Abs. 3 VgV: Die
Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für
Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise
den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht
beeinträchtigen. // § 56 Abs. 4 VgV: Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach
Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden
angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 27/08/2026 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: vgl. Vergabeunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig
bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein
Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle
Leipzig der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 S. 1
GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist nach § 160 Abs. 2 S. 2 GWB durch das
Unternehmen darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die an Form und
Inhalt des Nachprüfungsantrags gestellten, gesetzlichen Anforderungen können § 161 GWB
entnommen werden. Der Auftraggeber bittet ferner um Beachtung der Hinweise der 1.
Vergabekammer des Freistaates Sachsen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen: LINK:
https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 (Link-Stand: 24.07.2026). Der Antrag
ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend

gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, (2) Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
um Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (Das Vorstehende gilt nach § 160 Abs. 3
S. 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §
135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.) Bezüglich aller verspätet
oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsklinikum Carl Gustav Carus
Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen
Universität Dresden, AöR
Registrierungsnummer: Umsatzsteuer-ID: DE140135217
Postanschrift: Fetscherstraße 74
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01307
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsbereich Einkauf und Logistik / Abteilung Wirtschaftsbetriebe /
Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@uniklinikum-dresden.de
Telefon: +49 351-4582908
Fax: +49 351-4588883509
Internetadresse: http://www.uniklinikum-dresden.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle
Leipzig bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: Umsatzsteuer-ID: DE287064009
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de

Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Internetadresse: http://www.ldl.sachsen.de/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ecd2f6ad-11fe-45b4-bf95-b4792f8e006a - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/07/2026 16:09:55 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 144/2026
Datum der Veröffentlichung: 29/07/2026

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBWMU2Y
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBWMU2Y/documents
http://www.ldl.sachsen.de/
http://www.uniklinikum-dresden.de/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202607/ausschreibung-524990-2026-DEU.txt

 
 
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