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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Enger - Deutschland Dienstleistungen von Ingenieurbüros Stadt Enger -Generalplanervergabe - Offenes Verfahren
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026073001130748441 / 528691-2026
Veröffentlicht :
30.07.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
31.12.2028
Angebotsabgabe bis :
28.08.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros
DEU-Enger: Deutschland Dienstleistungen von Ingenieurbüros Stadt Enger
-Generalplanervergabe - Offenes Verfahren

2026/S 145/2026 528691

Deutschland Dienstleistungen von Ingenieurbüros Stadt Enger - Generalplanervergabe -
Offenes Verfahren
OJ S 145/2026 30/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Stadt Enger
E-Mail: g.strathmann@enger.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Stadt Enger - Generalplanervergabe - Offenes Verfahren
Beschreibung: Ausgeschrieben werden: Objekt- und folgende Fachplanungsleistungen TGA
folgende Anlagengruppe: - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen (KG 410) -
Wärmeversorgungsanlagen (KG 420) - Raumlufttechnische Anlagen (KG 430) -
Starkstromanlagen (KG 440) - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 450) -
Förderanlagen (KG 460) - Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen (KG 470) -
Gebäudeautomation (KG 480) und Automation von Ingenieurbauten (KG 480) Ausgeschrieben
werden alle Leistungsphasen.
Kennung des Verfahrens: f728cd92-da55-4caa-b975-fd634d0aaeee
Interne Kennung: AxVr 025-26
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Hinweis: Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der
Fördermittelgewährung

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Enger
Postleitzahl: 32130
Land, Gliederung (NUTS): Herford (DEA43)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YU6MGSX#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer
Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen
abzugeben.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
nach § 123 Abs. 1 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teil-nahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unterneh-
men zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße
nach § 30 des Geset-zes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist
wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber
schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
Unterneh-men zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereini-gungen im Ausland)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: nach §
123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber
schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teil-nahme
aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
Unterneh-men zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Geset-zes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung)
oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanzi-ellen Mittel ganz oder
teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz
2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
Betrug: Betrug: nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teil-nahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unterneh-men zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Geset-zes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 263
des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Uni-on oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
verwaltet wer-den, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der Euro-päischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Korruption: Korruption: nach § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB: Zwingende Ausschlussgründe
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teil-nahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unterneh-men zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Geset-zes über

Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 299
des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a
und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - §
108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) - den §§
333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in
Verbin-dung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), -
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Ab-geordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Kinderarbeit und andere Formen des
Menschenhandels: nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teil-nahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unterneh-men zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Geset-zes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis
5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Verstoß gegen die Verpflichtung
zur Entrichtung von Steuern: nach § 123 Abs. 4 GWB: Zwingende Ausschlussgründe
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teil-nahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräfti-ge Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflich-
tungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung
der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis-
und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Verstoß
gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: nach § 123 Abs. 4 GWB: Zwingende
Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teil-nahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozial-versicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräfti-ge Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflich-
tungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung
der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis-
und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen umweltrechtliche
Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat,

Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen sozialrechtliche
Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschlie-ßen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat,
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen arbeitsrechtliche
Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unter-nehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschlie-ßen wegen eines Verstoßes nach: § 21 des Arbeitnehmer-
Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetzes
Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative
Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unter-nehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschlie-ßen, wenn - das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation be-findet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Verwaltung der
Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative
Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unter-nehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschlie-ßen, wenn - das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Ver-
fahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation be-findet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: nach § 124
Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unter-nehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschlie-
ßen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens
ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist,
die Eröffnung eines solchen Ver-fahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation be-findet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Der
Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: nach § 124
Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unter-nehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschlie-
ßen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens
ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist,
die Eröffnung eines solchen Ver-fahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber

können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unter-nehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschlie-ßen, wenn - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich
eine schwere Verfehlung began-gen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage
gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entspre-chend anzuwenden
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: nach §
124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unter-nehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschlie-ßen, wenn - der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür
verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder
Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Interessenkonflikt
aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB:
Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unter-nehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschlie-ßen, wenn - ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere,
weniger einschneidende Maßnah-men nicht wirksam beseitigt werden kann,
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Direkte oder
indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: nach § 124 Abs. 1 Nr. 6
GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unter-nehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschlie-ßen, wenn -
eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung
nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Vorzeitige
Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: nach § 124 Abs. 1 Nr. 7
GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unter-nehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das
Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
Auf-trags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies
zu einer vor-zeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren
Rechtsfolge geführt hat,
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Täuschung,
Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder
Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB:
Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unter-nehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschlie-ßen, wenn - das
Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende
Täu-schung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die
erforderlichen Nachweise zu übermitteln - das Unternehmen a) versucht hat, die

Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentschei-dung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche In-formationen zu übermitteln.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Stadt Enger - Generalplanervergabe - Offenes Verfahren
Beschreibung: Hier bekommen Sie einen ersten Eindruck von unserem Bad: https://www.
enger.de/Leben-in-Enger/Freizeit-Sport/Gartenhallenbad Im Herbst 2025 haben wir einen
Antrag auf EFRE- sowie ISEK-Förderung gestellt. Unser Ziel ist es, die gesamte
Gebäudetechnik zukunftsfähig zu erneuern und den primären Energiebedarf um min. 50% zu
reduzieren. (Siehe Anlage 1). Die Kostenschätzungen nach DIN habe ich als Anlage angefügt.
Nun möchten wir die Planungsleistungen (TGA), die unter die EFRE-Förderung fallen,
europaweit ausschreiben. Ausgeschrieben werden: Objekt- und folgende
Fachplanungsleistungen TGA folgende Anlagengruppe: - Abwasser-, Wasser- und
Gasanlagen (KG 410) - Wärmeversorgungsanlagen (KG 420) - Raumlufttechnische Anlagen
(KG 430) - Starkstromanlagen (KG 440) - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
(KG 450) - Förderanlagen (KG 460) - Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen
(KG 470) - Gebäudeautomation (KG 480) und Automation von Ingenieurbauten (KG 480)
Ausgeschrieben werden alle Leistungsphasen. 1. Grundlagenermittlung - Bedarfsermittlung:
Klärung der Anforderungen und Wünsche des Bauherrn - Bestandsaufnahme: Analyse der
bestehenden technischen Infrastruktur, falls es sich um ein Umbauprojekt handelt -
Machbarkeitsstudien: Bewertung der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit des
Projekts 2. Vorplanung - Konzeptentwicklung: Erarbeitung von Konzepten für technische
Systeme (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, etc.) - Kostenrahmen: Erstellung einer ersten
Kostenschätzung - Variantenuntersuchung: Analyse verschiedener technischer Lösungen und
Auswahl der optimalen Variante 3. Entwurfsplanung - Detaillierte Planung: Ausarbeitung der
technischen Konzepte bis ins Detail - Berechnungen: Durchführung der notwendigen
Berechnungen (z.B. Heizlast, Kühllast, Druckverlustberechnungen) - Koordination:
Abstimmung mit Architekten und anderen Fachplanern 4. Genehmigungsplanung - Erstellung
von Genehmigungsunterlagen: Vorbereitung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen
für behördliche Genehmigungen - Abstimmung mit Behörden: Kommunikation und
Verhandlung mit den zuständigen Genehmigungsbehörden 5. Ausführungsplanung -
Detailzeichnungen: Erstellung von Ausführungsplänen und -zeichnungen, die als Grundlage
für die Bauausführung dienen - Leistungsverzeichnisse: Erstellung detaillierter
Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibung der Bauleistungen - Materialauswahl:
Festlegung der zu verwendenden Materialien und Komponenten LPH 6 & 7: Vorbereitung &
Mitwirkung bei der Vergabe LPH 8: Objektüberwachung - Bauüberwachung LPH 9:
Objektbetreuung Ausgeschrieben wird eine GP - Vergabe Basis ist der bereit gestellte GP-
Vertragsentwurf Begründung: ...fachplanungsübergreifende Lösungsvorschläge kann man im
Stadium der Vergabe nur im Wege einer Generalplanervergabe erhalten. Würden die
Planungsleistungen im vorliegenden Fall in Fachlosen oder Losgruppen vergeben, fände die
übergreifende Abstimmung der Planungsdisziplinen erst nach den Zuschlägen im Zuge der
Vertragsausführung statt und man könnte fachplanungsübergreifende Lösungsvorschläge für
die Zuschlagswertung kaum erhalten. ... Es gibt ein entsprechendes deutlich gewichtetes
Zuschlagskriterium. Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Interne Kennung: AxVr 025-26

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Ja

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Enger
Postleitzahl: 32130
Land, Gliederung (NUTS): Herford (DEA43)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Bei der Abgabe des
Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer
gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere
Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bewerber/ Bieter ausreichend Zeit für das
Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Es wird deshalb
empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist die Übermittlung des Angebotes zu testen.
Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der
Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support
benannt. Für die Abgabe des Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der
Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher
sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots
prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur
Verfügung gestellt welche für Abgabe der Bewerbung/ des Angebotes zu beachten sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über eine Haftpflichtversicherung
gemäß den nachfolgenden Anforderungen: mit einer Deckungssumme von: - mindestens
2.000.000 EUR für Personenschäden - mindestens 5.000.000 EUR für Sach- und
Vermögensschäden Eigenerklärung, dass die entsprechende Haftpflichtversicherung besteht
oder Eigenerklärung, dass die entsprechende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall
abgeschlossen wird. Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU oder eines
Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen

Haftpflichtversicherer abgeschlossen worden sein oder abgeschlos-sen werden. Die
Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit ohne Deckungslücken
aufrechterhalten und auf jeweilige Anforderung nachgewiesen werden.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu Referenzen gemäß den
nachfolgenden Anforderungen: Die Referenzen müssen vergleichbare Leistungen betreffen,
die im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum Ablauf der Angebotsfrist erbracht worden sind.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zum Jahresumsatz der letzten drei
Geschäftsjahre (2025, 2024, 2023).

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zum Umsatz im Tätigkeitsbereich des
Auftrages der letzten drei Geschäftsjahre (2025, 2024, 2023).

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorarangebot
Beschreibung: Der Wertungspreis ermittelt sich aus der Honorarangebotsgesamtsumme
inklusive Nebenkosten und der Mehrwertsteuer mit einem zu Kalkulationszwecken
vorgegebenen Mehrwertsteuersatz über 19 % gemäß dem Honorarangebotsblatt des
endgültigen Angebots. Das Honorarangebot mit dem niedrigsten Preis erhält 10 Punkte. Da
der Preis mit 55 % gewichtet wird, sind beim Wertungskriterium Preis somit maximal 550
Punkte erreichbar. Die Preise der nachrangigen Honorar-angebote werden im Verhältnis zum
Preis des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter punktemäßig bewertet. Dabei erfolgt
eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen. Die Bewertungsformel lautet: (2 x
niedrigstes Angebot - Preis des Angebots): niedrigstes Angebot x maximale Punktzahl =
Wertungspunkte des Angebots beim Zuschlagskriterium Preis.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 55
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektteam
Beschreibung: B. Projektteam UNTERKRITERIUM B 1: Im Rahmen des Unterkriteriums 1 sind
die Qualifikationen und Erfahrungen der einzelnen, namentlich zu benennenden Mitglieder des
für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektteams auftragsbezogen dar-zulegen. Die
Erfahrungen sind jeweils anhand vergleichbarerer Referenzen nachzuweisen. Die dsbzgl
Angaben des Bieters dürfen einen Umfang von maximal 1 DIN-A4-Seite (einseitig bedruckt)
nicht überschreiten. Um die Gleichbehandlung und Vergleichbarkeit der Angebote
sicherzustellen, sind folgende Formatvorgaben zwingend einzuhalten: - Schriftart: Arial oder
Helvetica. - Schriftgröße: Mindestens 11 Pt. (für Fließtext). - Zeilenabstand: Mindestens 1,2-
zeilig. - Seitenränder: Links/Rechts jeweils mindestens 2,5 cm; Oben/Unten mindestens 2 cm.
- Anlagen: Grafiken, Organigramme oder Tabellen dürfen als Anlage beigefügt werden, sofern
sie rein illustrativen Charakter haben. Erläuternder Text in Anlagen wird auf die maximale
Seitenzahl angerechnet. Wichtiger Hinweis: Seiten, die über das zulässige Maß hinausgehen,
werden bei der inhaltlichen Bewer-tung nicht berücksichtigt. Bei massiven Verstößen gegen
die Formatvorgaben (z. B. durch extrem verklei-nerte Schrift zur Umgehung der

Seitenbegrenzung) kann das Angebot vom weiteren Verfahren ausge-schlossen werden. Die
Bewertung wird anhand der vom Bieter mit dem Erst-Angebot eingereichten Unterlagen sowie
der Erläu-terungen des Bieters im Bieter- und Verhandlungsgespräch qualitativ unter
Berücksichtigung der Anforde-rungen an eine qualifizierte interdiziplinäre Planung sowie der
sich aus den Ausschreibungsunterlagen für das konkrete Projekt ergebenden Anforderungen
vorgenommen. Die Bewertung erfolgt dabei wie folgt: 10 Punkte = sehr gute Qualifikationen
und Erfahrungen der einzelnen Mitglieder des Projektteams 8 Punkte = gute Qualifikationen
und Erfahrungen der einzelnen Mitglieder des Projektteams 6 Punkte = befriedigende
Qualifikationen und Erfahrungen der einzelnen Mitglieder des Projektteams 4 Punkte =
ausreichende Qualifikationen und Erfahrungen der einzelnen Mitglieder des Projektteams 2
Punkte = mangelhafte Qualifikationen und Erfahrungen der einzelnen Mitglieder des
Projektteams 0 Punkte = ungenügende Qualifikationen und Erfahrungen der einzelnen
Mitglieder des Projektteams Ergibt die Bewertung innerhalb einer der vorgenannten
Bewertungsstufen positive oder negative Tendenzen, kann dieser Tendenz durch einen
zusätzlichen Plus- oder Minuspunkt Rechnung getragen werden. Da das Unterkriterium mit 20
% gewichtet ist, liegen die maximal zu erzielenden Wertungspunkte bei 200.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektteam
Beschreibung: UNTERKRITERIUM B 2: Im Rahmen des Unterkriteriums 2 ist die
auftragsbezogene interne vernetzte Zusammenarbeit im integrier-ten Projektteam nebst
Organigramm des Projektteams, Schnittstellendefinitionen darzulegen sowie die Ar-
beitsabläufe nebst Vertretungsregelungen zu erläutern. Gleiches gilt in Bezug auf die externe
Zusammenar-beit mit den Übrigen an der Planung fachlich Beteiligten. Die dsbzgl Angaben
des Bieters dürfen einen Umfang von maximal 1 DIN-A4-Seite (einseitig bedruckt) nicht
überschreiten. Um die Gleichbehandlung und Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen,
sind folgende Formatvorgaben zwingend einzuhalten: - Schriftart: Arial oder Helvetica. -
Schriftgröße: Mindestens 11 Pt. (für Fließtext). - Zeilenabstand: Mindestens 1,2-zeilig. -
Seitenränder: Links/Rechts jeweils mindestens 2,5 cm; Oben/Unten mindestens 2 cm. -
Anlagen: Grafiken, Organigramme oder Tabellen dürfen als Anlage beigefügt werden, sofern
sie rein illustrativen Charakter haben. Erläuternder Text in Anlagen wird auf die maximale
Seitenzahl angerechnet. Wichtiger Hinweis: Seiten, die über das zulässige Maß hinausgehen,
werden bei der inhaltlichen Bewer-tung nicht berücksichtigt. Bei massiven Verstößen gegen
die Formatvorgaben (z. B. durch extrem verklei-nerte Schrift zur Umgehung der
Seitenbegrenzung) kann das Angebot vom weiteren Verfahren ausge-schlossen werden. Die
Bewertung wird anhand der vom Bieter mit dem Erst-Angebot eingereichten Unterlagen sowie
der Erläu-terungen des Bieters im Bieter- und Verhandlungsgespräch qualitativ unter
Berücksichtigung der Anforde-rungen an eine qualifizierte interdisziplinäre Planung sowie der
sich aus den Ausschreibungsunterlagen für das konkrete Projekt ergebenden Anforderungen
vorgenommen. Die Bewertung erfolgt dabei wie folgt: 10 Punkte = sehr gute vernetzte
Zusammenarbeit, Schnittstellendefinition, Organisation der Arbeitsabläufe/
Vertretungsregelungen. 8 Punkte = gute vernetzte Zusammenarbeit, Schnittstellendefinition
und Organisation der Arbeitsabläufe/ Vertretungsregelungen. 6 Punkte = befriedigende
vernetzte Zusammenarbeit, Schnittstellendefinition und Organisation der Arbeits-abläufe /
Vertretungsregelungen. 4 Punkte = ausreichende vernetzte Zusammenarbeit,
Schnittstellendefinition und Organisation der Arbeits-abläufe / Vertretungsregelungen. 2
Punkte = mangelhafte vernetzte Zusammenarbeit, Schnittstellendefinition und Organisation
der Arbeitsab-läufe/ Vertretungsregelungen. 0 Punkte = ungenügende vernetzte

Zusammenarbeit, Schnittstellen und Organisation der Arbeitsabläufe / Vertretungsregelungen.
Ergibt die Bewertung innerhalb einer der vorgenannten Bewertungsstufen positive oder
negative Tendenzen, kann dieser Tendenz durch einen zusätzlichen Plus- oder Minuspunkt
Rechnung getragen werden. Da das Unterkriterium mit 10 % gewichtet ist, liegen die maximal
zu erzielenden Wertungspunkte bei 100.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personaleinsatz / Terminsicherung
Beschreibung: C. Personaleinsatz / Terminsicherung Im Zusammenhang mit dem Kriterium C
ist die auftragsbezogene Terminsicherung zur Einhaltung der Fristen gemäß 8.1. des
Planervertrages darzustellen. Die dsbzgl Angaben des Bieters dürfen einen Umfang von
maximal 1 DIN-A4-Seite (einseitig bedruckt) nicht überschreiten. Um die Gleichbehandlung
und Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen, sind folgende Formatvorgaben zwingend
einzuhalten: - Schriftart: Arial oder Helvetica. - Schriftgröße: Mindestens 11 Pt. (für Fließtext). -
Zeilenabstand: Mindestens 1,2-zeilig. - Seitenränder: Links/Rechts jeweils mindestens 2,5 cm;
Oben/Unten mindestens 2 cm. - Anlagen: Grafiken, Organigramme oder Tabellen dürfen als
Anlage beigefügt werden, sofern sie rein illustrativen Charakter haben. Erläuternder Text in
Anlagen wird auf die maximale Seitenzahl angerechnet. Wichtiger Hinweis: Seiten, die über
das zulässige Maß hinausgehen, werden bei der inhaltlichen Bewer-tung nicht berücksichtigt.
Bei massiven Verstößen gegen die Formatvorgaben (z. B. durch extrem verklei-nerte Schrift
zur Umgehung der Seitenbegrenzung) kann das Angebot vom weiteren Verfahren ausge-
schlossen werden. Die Bewertung wird anhand der vom Bieter mit dem Erstangebot
eingereichten Unterlagen sowie der Erläu-terungen des Bieters im Bieter- und
Verhandlungsgespräch qualitativ unter Berücksichtigung der Anforde-rungen an eine
qualifizierte interdisziplinäre Planung sowie der sich aus den Vergabeunterlagen für das kon-
krete Projekt ergebenden Projektanforderungen vorgenommen. Die Bewertung erfolgt dabei
wie folgt: 10 Punkte = sehr gute Terminsicherung 8 Punkte = gute Terminsicherung 6 Punkte
= befriedigende Terminsicherung 4 Punkte = ausreichende Terminsicherung 2 Punkte =
mangelhafte Terminsicherung 0 Punkte = ungenügende Terminsicherung Ergibt die
Bewertung innerhalb einer der vorgenannten Bewertungsstufen positive oder negative
Tendenzen, kann dieser Tendenz durch einen zusätzlichen Plus- oder Minuspunkt Rechnung
getragen werden. Da das Unterkriterium mit 15 % gewichtet ist, liegen die maximal zu
erzielenden Wertungspunkte bei 150.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 15

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/08/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YU6MGSX
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YU6MGSX

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YU6MGSX
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 28/08/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 28/08/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Vergabeplattform
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bevor ein Nachprüfungsantrag bei der
Vergabekammer eingereicht werden kann, muss der Vergabeverstoß gegenüber dem oder
der Auftraggeber:in gerügt werden. Die Rüge sollte möglichst frühzeitig erfolgen und ist
formlos möglich. Um sich abzusichern, sollte der oder die Antragsteller:in sie aber schriftlich
erteilen. Der oder die Antragsteller:in kann nur Vergabeverstöße rügen, die erkennbar sind.
Häufig werden durch die Einsicht in die Vergabeakten während des bereits eingeleiteten
Nachprüfungsverfahrens weitere Vergabeverstöße erkannt. Diese können dann ohne
Weiteres ebenfalls zum Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens gemacht werden. Der oder
die Antragsteller:in muss nicht immer auf eine Antwort des Auftraggebers oder der
Auftraggeberin warten, bevor er oder sie eine Nachprüfung beantragt. Steht der Zuschlag kurz
bevor, darf und sollte er, unmittelbar nachdem er die Rüge eingelegt hat, einen Antrag auf
Nachprüfung stellen. Es ist auch möglich, Rüge und Nachprüfungsantrag zeitgleich zu stellen.
Im Einzelnen ist der Antrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn: - Der oder die
Antragsteller:in den geltend gemachten Verstoß erkannt und nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat, - aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
erkennbare Verstöße nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Nichtabhilfe-
Mitteilung des Auftraggebers oder der Auftraggeberin ergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Wirtschaftsbetriebe Stadt Enger
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Wirtschaftsbetriebe Stadt Enger

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Stadt Enger
Registrierungsnummer: 05224 9800862
Postanschrift: Bahnhofstraße 39
Stadt: Enger
Postleitzahl: 32130
Land, Gliederung (NUTS): Herford (DEA43)
Land: Deutschland
E-Mail: g.strathmann@enger.de
Telefon: 05224 9800862
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Ax Vergaberecht
Registrierungsnummer: 06223 8688613
Postanschrift: L7, 7a
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68161
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
E-Mail: mail@ax-vergaberecht.de
Telefon: 06223 8688613
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 0251 411-2165
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Fax: 0251 411-2165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de

Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f6420beb-b8cf-4152-b08b-42fe2378a2ca - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/07/2026 22:21:37 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 145/2026
Datum der Veröffentlichung: 30/07/2026

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YU6MGSX
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YU6MGSX/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202607/ausschreibung-528691-2026-DEU.txt

 
 
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