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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Berlin - Erstellung der Entgeltabrechnungen und Auszahlung der Entgelte für die Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026073016111549243 / 2077755-2026
Veröffentlicht :
30.07.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
17.08.2026
Angebotsabgabe bis :
17.08.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
79211110 - Lohn- und Gehaltsabrechnung
Erstellung der Entgeltabrechnungen und Auszahlung der Entgelte für die Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen
Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen
Genslerstr. 66
13055 Berlin
+49 30 986082 -
vergabe@stiftung-hsh.de
1
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Erstellung der Entgeltabrechnungen und Auszahlung
der Entgelte für die
Gedenkstätte Berlin -Hohenschönhausen
CPV Code 79211110 - 0 (Lohn - und Gehaltsabrechnung)

Veröffentlicht am
20 .07.2026
2
Inhaltsverzeichnis
1. Übersicht ...........................................................................................4
2. Ausschreibende Institution ....................................................................8
3. Leistungsbeschreibung .........................................................................8
3.1 Einleitung ........................................................................................8
3.2 Ziel, Aufgabenstellung und Gegenstand der Ausschreibung ......................9
3.3 Leistungsanforderungen und Umfang ...................................................9
3.3.1 Details zur Vergütung und Struktur ............................................. 10
3.3.2 Vertrag, Vertragslaufzeit und Implementierungsphase ..................... 10
3.3.3 Implementierungs - und Übergangsphase ...................................... 10
3.4 Allgemeine Leistungsinhalte ............................................................. 12
3.4.1 Stammdatenpflege und laufende Abrechnung ................................ 12
3.4.2 Aufgaben im Lohnsteuerrecht ..................................................... 13
3.4.3 Meldewesen und Bescheinigungen .............................................. 14
3.4.4 Auswertungen, Buchungsdaten und Reporting ............................... 14
3.4.5 Betriebliche Altersversorgung .................................................... 15
3.4.6 Pfändungen, Abtretungen und Privatinsolvenzen ........................... 15
3.4.7 Jahresarbeiten ........................................................................ 15
3.4.8 Sonstige Leistungen ................................................................. 16
3.4.9 Elektronische Abrechnungsakte .................................................. 16
3.4.10 Datenübergabe ........................................................................ 16
3.5 Tarifliche Grundlagen TV - L und Stufenaufstieg .................................... 17
3.5.1 Tarifliche Grundlagen ................................................................ 17
3.5.2 Stufenaufstieg nach TV - L .......................................................... 17
3.5.3 Umsetzung tariflicher Änderungen TV - L ....................................... 18
3.5.4 Auszahlung der Entgelte an die Mitarbeitenden ............................. 18
3.6 IT- Betrieb, Rechenzentrum und Sicherheit ........................................... 18
3.6.1 Rechenzentrum, Datenverarbeitung und Informationssicherheit ........ 19
3.6.2 Betriebssicherheit, Datensicherung und Wiederherstellung ............. 19
3.6.3 Systemumgebung und Betrieb ..................................................... 19
3.6.4 Datensicherung und Datenorganisation ........................................ 20
3.7 Optionale Leistungen ...................................................................... 20
3.7.1 Optionale Self - Service - Funktionen .............................................. 20
3.7.2 Optionaler Datenaustausch mit Infoma ......................................... 22
3
3.8 Grundsätzliche Rahmenbedingungen .................................................. 23
3.8.1 Anforderungen an Mitarbeitende ................................................. 23
3.8.2 Kommunikation, Ansprechpersonen und Reaktionszeiten ................. 24
3.9 Konzeptanforderungen .................................................................... 25
3.9.1 Ziel und Gegenstand ................................................................. 25
3.9.2 Anforderungen an das Umsetzungskonzept ................................... 25
3.9.3 Anforderungen an das Notfallkonzept .......................................... 26
3.9.4 Anforderungen an das Datenschutz - und Datensicherheitskonzept ... 27
4. Nachweis der Eignung ......................................................................... 29
4.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung .................................... 29
4.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ................................ 29
4.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit ...................................... 29
5. Zuschlagskriterien und Bewertungsmaßstäbe ......................................... 32
5.1 Allgemeine Bewertungsmethodik ........................................................ 32
5.2 Konzeptqualität .............................................................................. 33
5.3 Referenzen .................................................................................... 34
5.3.1 Bewertungskriterien ....................................................................... 35
Anlagen..................................................................................................... 37
4
1. Übersicht
Nur vollständig ausgefüllte Angebote unter Nutzung des von uns zur Verfügung
gestellten Preisblattes gehen in die Wertung ein. Änderungen an der
Leistungsbeschreibung sind unzulässig.
Auftraggeberin Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen
Genslerstr. 66
13055 Berlin
+49 30 986082 -
vergabe@stiftung-hsh.de
Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung nach 9 UVgO
Versand des vollständigen
Angebots (inkl. geforderter
Angaben und Erklärungen)
In deutscher Sprache
schriftlich per E-Mail (max. 9 MB) an
vergabe@stiftung-hsh.de
oder
DSGVO-konformer Online File Transfer
oder postalisch
Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen
André Kockisch
Genslerstr. 66
13055 Berlin
Art und Umfang der
Leistung sowie Ort der
Leistungserbringung
Art und Umfang: Dienstleistungen zur Entgeltabrechnung
einschließlich Entgeltauszahlung
Ort: EU/EWR
5
Losvergabe Eine Aufteilung in Lose erfolgt nicht. Entgeltabrechnung,
gesetzliche Meldeverfahren, Buchungsdaten, Datenhaltung und
Entgeltauszahlung bilden einen einheitlichen, zeitkritischen
Gesamtprozess. Eine Trennung würde zusätzliche Schnittstellen,
parallele Verantwortlichkeiten und erhöhte Abstimmungs- und
Fehlerrisiken insbesondere für die fristgerechte Entgeltauszahlung
verursachen.
Nebenangebote Keine Nebenangebote zugelassen
Unteraufträge zugelassen nicht zugelassen
Sollen Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an
Dritte vergeben werden, sind diese Teile mit dem Angebot im
Formular Wirt-235 (Unteraufträge/Eignungsleihe) zu benennen.
Ausführungsfrist Ab 14.09.2026
Geschätzter Auftragswert 45.000 netto für die gesamte Laufzeit von vier Jahren und inkl.
der zweimaligen Verlängerungsoption
Vertragsart Dienstleistungsvertrag
Bereitstellung der
Vergabeunterlagen
https://www.service.bund.de
https://www.stiftung-hsh.de/stiftung/ausschreibungen
Ansprechperson
André Kockisch
Verwaltungsleiter
Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen
Genslerstraße 66
13055 Berlin
a.kockisch@stiftung-hsh.de
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Zusätzliche Auskünfte Schriftlich per E-Mail an o.g. Ansprechperson
bis 13.08.2026, 18 Uhr
Alle Bieterfragen und Antworten und evtl. weitere die Ausschreibung
ergänzende oder berichtigende Angaben werden auf der Website
veröffentlicht bzw. den Bietenden mitgeteilt.
Angebotsfrist 17.08.2026, 24 Uhr
Zuschlags- und Bindefrist 31.08.2026
Eignungsvoraussetzungen
Wirt-124 - Eigenerklärung zur Eignung
Nachweis der Befähigung bzw. Erlaubnis zur Berufsausausübung
(s. unter Punkt 4.1)
Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit (s. unter Punkt 4.2)
Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit (s. unter Punkt 4.3)
Verkehrssprache ist Deutsch
Zuschlagskriterien 60% Preis, 30% Konzeptqualität, 10% Referenzen
Mit dem Angebot
einzureichende
(ggf. unterschriebene)
Unterlagen
Konzept
Preisblatt
Muster für Auswertungen, Buchungsdaten und Reporting, s.
Punkt 3.4.10
mind. 2 Referenzen (s. Punkt 4.3)
Nachweis der o.g. Eignungskriterien des Unternehmens
unterschriebene Erklärung zur Eignungsprüfung, Wirt-124-UVgO
(Formular anbei)
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ggf. ausgefülltes Formular zur Unterauftragnehmer
Eignungsleihe, Wirt-235 (Formular anbei)
ggf. unterschriebene Verpflichtungserklärung zur
Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe, Wirt 236 (Formular
anbei)
ggf. unterschriebene Erklärung der Bieter-
/Bewerbergemeinschaft, Wirt 238 (Formular anbei)
unterschriebene Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen, Wirt2140.1 (Formular anbei)
unterschriebene besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur
Frauenförderung, Wirt-2141 P (Formular anbei)
Dokumente werden
Vertragsbestandteil und
verbleiben beim Bietenden
BVB zur Tariftreue ab 1000 Teil A, Wirt-214.2 (Formular
anbei)
Hinweise zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen angesichts der
Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren, Wirt 124-1 (Formular anbei)
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Einhaltung der ILOKernarbeitsnormen (Teil A), Wirt 2140 (Formular anbei)
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) Schutzklausel bei
Leistungen von Beratungs- und Schulungsunternehmen, Wirt
2142 (Formular anbei)
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Verhinderung von
Benachteiligungen (Teil A), Wirt 2143 (Formular anbei)
Optionale Vertragsverlängerung
Verlängerung nach der Mindestlaufzeit zweimalig um jeweils 1 Jahr
durch die Gedenkstätte.
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2. Ausschreibende Institution
Die Stiftung Gedenkstätte Berlin -Hohenschönhausen ö.R. wurde im Jahr 2000
gegründet. Ihre Aufgabe ist, die Geschichte des Haftortes Berlin -Hohenschönhausen
und das System der politischen Justiz in der Deutschen Demokratischen Republik zu
erforschen und mit Ausstellungen, Veranstaltungen und Publikationen zu informieren,
um zur Auseinandersetzung mit den Formen und Folgen politischer Verfolgung in der
kommunistischen Diktatur anzuregen.
Die jährlich bis zu einer halben Million Besuchenden besichtigen in der Regel die
Gedenkstätte im Rahmen einer begleiteten, kostenpflichtigen Führung. Ca. ein Viertel
aller Gruppen stammt aus dem Ausland (skandinavische Länder, Niederlande,
Großbritannien, Frankreich, Spanien). Ungefähr die Hälfte der Gäste besteht aus
Schulgruppen. Neben Gruppenführungen werden zu festen Zeiten öffentliche
Rundgänge für Einzelbesuchende angeboten. Die Angebote der politischen Bildung
umfassen darüber hinaus Projekttage und Seminare unterschiedlicher Formate und
Dauer.
Die historischen Gefängnisgebäude sind nur im Rahmen eines geführten Rundgangs zu
besichtigen. Sonder - und Dauerausstellungen stehen kostenfrei zur Verfügung.
Die Gedenkstätte ist bis auf die Weihnachtsfeiertage sowie Silvester/Neujahr von
Montag bis Sonntag in der Regel zwischen 9 und 18 Uhr geöffnet. Saisonal bieten wir
Gruppenführungen auch bis 19:30 Uhr an (März bis Juli und September bis Oktober).
Nach aktuellem Stand erfolgt die monatliche Entgeltabrechnung und -auszahlung der
Gedenkstätte über einen externen Dienstleister.
3. Leistungsbeschreibung
3.1 Einleitung
Das vorliegende Dokument stellt den inhaltlichen Rahmen und Umfang der von
der/vom Auftragnehmenden geschuldeten Leistungen zur externen Entgeltabrechnung
und -auszahlung dar.
Insofern der/dem Bietenden Inhalte oder Ausführungen unklar, unvollständig oder in
anderer Art und Weise nicht ausreichend verständlich erscheinen, um ein
verbindliches Angebot abgeben zu können, hat sie/er im Rahmen des
Vergabeverfahrens selbständig um Aufklärung zu bitten (Bieterfragen). Mit Abgabe
eines verbindlichen Angebots erkennt die/der Bietende die Leistungsbeschreibung
nebst Anlagen und Klarstellungen als abschließende Angebotsgrundlage an.
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3.2 Ziel, Aufgabenstellung und Gegenstand der Ausschreibung
Die Gedenkstätte strebt die Sicherstellung der Entgeltabrechnung für ihre
Beschäftigten durch Beauftragung eines externen Dienstleisters an.
Der Vertrag regelt die grundsätzlichen Konditionen über die Durchführung der
externen Entgeltabrechnung und Auszahlung der Entgelte einschließlich der im
Zusammenhang mit der Entgeltabrechnung stehenden sozial- und
lohnsteuerrechtlichen Beratung, die sich aus der Durchführung der Dienstleistung
ergeben.
Ziele des Vorhabens sind insbesondere:
Sicherstellung einer jederzeit korrekten, TV-L-konformen und fristgerechten
Entgeltabrechnung
Gewährleistung der Einhaltung aller gesetzlichen, tariflichen und behördlichen
Anforderungen (insb. Steuer- und Sozialversicherungsrecht)
Bereitstellung aussagekräftiger Auswertungen und Statistiken für Personalund Finanzbuchhaltung
Gewährleistung der monatlichen Auszahlung der Entgelte zum Ende des
Monats
Sicherstellung eines geordneten Übergangs vom bisherigen Dienstleister
zur/zum neuen Auftragnehmenden
3.3 Leistungsanforderungen und Umfang
Begriffsbestimmungen zu Fristen
Arbeitstage im Sinne dieser Leistungsbeschreibung sind Montag bis Freitag,
ausgenommen gesetzliche Feiertage im Land Berlin.
Soweit für die Bearbeitung einer Anfrage oder Mitteilung eine Frist nach Arbeitstagen
vorgesehen ist, beginnt die Frist mit dem Zugang der vollständigen und
bearbeitungsfähigen Anfrage bei der/dem Auftragnehmenden. Anfragen, die
außerhalb der vereinbarten Erreichbarkeitszeiten eingehen, gelten mit Beginn der
Erreichbarkeitszeit des folgenden Arbeitstages als zugegangen.
Gesetzliche, tarifliche oder behördlich vorgegebene Fristen bleiben hiervon unberührt
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3.3.1 Details zur Vergütung und Struktur
Derzeit werden für ca. 45 Mitarbeitende Entgeltabrechnungen einschließlich
entsprechender Korrekturabrechnungen erstellt. Die Abrechnungsdaten werden
derzeit von der Gedenkstätte termingerecht an den externen Dienstleister
übermittelt.
Die Gedenkstätte veranlasst die Herausgabe der vorhandenen Stamm-. Bewegungsund Archivdaten durch den bisherigen Dienstleister
und stellt sicher, dass dieser die
Daten zum Beginn der Implementierungsphase in den technisch erforderlichen
Formaten bereitstellt.
Die/Der Auftragnehmende übernimmt die technische Einspielung, Validierung und
Abstimmung der bereitgestellten Daten. Abweichungen, fehlende Daten oder
erkennbare Qualitätsmängel sind der Auftraggeberin unverzüglich in einem
Migrationsprotokoll mitzuteilen.
Eine Verpflichtung der/des Auftragnehmenden, Ansprüche gegenüber dem bisherigen
Dienstleister durchzusetzen, besteht nicht.
Die konkrete Vergütungsstruktur (z. B. Grundpauschalen, fallbezogene Entgelte je
abgerechnete Person und Monat sowie etwaige Zusatzleistungen) wird im Preisblatt
geregelt und ist Bestandteil des Angebots.
3.3.2 Vertrag, Vertragslaufzeit und Implementierungsphase
Die Vertragslaufzeit beginnt am 1. Januar 2027. Sie ist befristet bis zum 31.
Dezember 2030. Verlängerungsoptionen, Kündigungsfristen und weitere
Kündigungsrechte ergeben sich aus dem Dienstleistungsvertrag.
Grundlage sämtlicher Leistungen ist ausschließlich der von der Gedenkstätte
vorgegebene Vertrag einschließlich aller Anlagen, dieser Leistungsbeschreibung
sowie der während des Vergabeverfahrens veröffentlichten Klarstellungen.
Abweichende, ergänzende oder einschränkende Geschäftsbedingungen der/des
Auftragnehmenden, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen, finden keine
Anwendung, sofern ihrer Einbeziehung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.
3.3.3 Implementierungs - und Übergangs phase
Die/Der Auftragnehmende hat spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach
Zuschlagserteilung mit den Übernahme- und Implementierungsleistungen zu
beginnen. Die Implementierungs- und Übergangsphase endet am 31. Dezember 2026
Die Implementierungs- und Übergangsphase umfasst insbesondere:
die Übernahme und technische Einrichtung der für die Entgeltabrechnung
erforderlichen Stamm -, Bewegungs - und Archivdaten
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die Prüfung der übernommenen Daten auf Vollständigkeit und technische
Verarbeitbarkeit
die Einrichtung der für die Entgeltabrechnung, die Entgeltauszahlung und die
gesetzlichen Meldeverfahren erforde rlichen Prozesse
die Einrichtung der vereinbarten Auswertungen, Buchungsdaten und
Buchungsbelege
die Abstimmung der Auswertungen und Buchungsbelege mit den
Anforderungen der Finanzbuchhaltung der Gedenkstätte
die Durchführung der Dokumentation der erforderlichen Funktions - und
Qualitätssicherungstests
Die technische Implementierung einschließlich der erfolgreich durchgeführten und
dokumentierten Funktionstests ist spätestens zum 30. November 2026
abzuschließen.
Im Dezember 2026 ist für den Abrechnungsmonat Dezember 2026 eine vollständige
Parallelabrechnung durchzuführen. Diese dient dem Abgleich der
Abrechnungsergebnisse mit den Ergebnissen des bisherigen Dienstleisters sowie der
abschließenden Prüfung der für den Regelbetrieb eingerichteten Prozesse,
Auswertungen und Buchungsdaten.
Festgestellte Abweichungen sind nachvollziehbar zu dokumentieren, unverzüglich mit
der Gedenkstätte abzustimmen und vor Aufnahme des Regelbetriebs zu beheben. Die
Gedenkstätte ist über den Abschluss der Implementierungs- und Übergangsphase
sowie über die Betriebsbereitschaft in Textform zu informieren.
Der produktive Regelbetrieb beginnt verbindlich am 1. Januar 2027.
Die Vergütung der Implementierungs- und Übergangsphase einschließlich der
Parallelabrechnungen ist im Preisblatt gesondert auszuweisen und Bestandteil des
für die Angebotswertung maßgeblichen Gesamtangebotspreises.
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3.4 Allgemeine Leistungsinhalte
Die wesentlichen Leistungsinhalte hinsichtlich der Entgeltabrechnung und
Auszahlung der Entgelte setzen sich im Einzelnen wie folgt zusammen:
3.4.1 Stammdatenpflege und laufende Abrechnung
Die/Der Auftragnehmende übernimmt insbesondere für alle vom Leistungsumfang
erfassten Beschäftigtengruppen (insbesondere Tarifbeschäftigte, geringfügig
Beschäftigte, Beschäftigte im Volontariat) folgende Leistungen:
Erfassung und Pflege aller entgeltrelevanten Stamm - und Bewegungsdaten
sowie ordnungsgemäße Führung der Lohnkonten (Eintritt, Austritt,
Vertragsänderungen, Arbeitszeitmodelle, Änderungen des Tabellenentgelts und
sonstiger Entgeltbestandteile , tarifliche Zulagen , Zusatzversorgung (VBL) ,
Sachbezüge, geldwerte Vorteile sowie sonstige Be -/Abzüge )
Berechnung des Tabellenentgeltes unter Berücksichtigung von
Teilzeitbeschäftigungen und Unterbrechungen der Arbeitsleistung
Berechnung des Entgeltes bei Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit
Berechnung von Erschwerniszuschlägen und sonstigen Zulagen nach Vorgabe
der Gedenkstätte
Ermittlung und Überwachung der Besitzstandszahlungen
Überwachung der kinderbezogenen Besitzstandszahlungen im
Ortszuschlag/Sozialzuschlag
Überwachung der Strukturausgleichszahlungen
Berechnung von Unterbrechungen der Bezügezahlungen
Berechnung der Entgeltfortzahlung
o im Krankheitsfall unter Einbeziehung der Krankenkassen sowie Berechnung
der Höhe und Dauer etwaiger Krankengeldzuschüsse.
o für den 24. und 31. Dezember
o während des Erholungsurlaubs/Zusatzurlaubs und der Arbeitsbefreiung
Berechnung von Krankenbezügen, Krankengeldzuschuss und Ermittlung der
Anspruchsdauer
Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld
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Bearbeitung von Elternzeiten einschließlich der damit verbundenen
Unterbrechungen der Bezügezahlungen, Teilzeitbeschäftigungen während der
Elternzeit sowie erforderlicher Meldungen
Abwicklung von Altersteilzeitberechnungen und Ermittlung des
erstattungsfähigen Betrages
Berechnung des Gesamtvolumens für die Zahlung von Leistungsentgelten
Festsetzung und Berechnung der Jahressonderzahlung
Festsetzung von Sterbegeld
Bearbeitung von Beendigungen des Arbeitsverhältnisses einschließlich
Abwicklung von Erstattungsanforderungen bei Ausscheiden wegen
Rentenbezugs
Übermittlung von Arbeitsbescheinigungen an die Agentur für Arbeit
Erstellung der monatlichen Entgelt abrechnungen für alle im Leistungsumfang
enthaltenen Mitarbeitenden einschließlich Korrekturabrechnungen.
Abrechnung der Jobtickets unter Berücksichtigung der monatlich anteiligen
Kosten der Gedenkstätte sowie der monatlichen Auszahlung an die
Gedenkstätte
Abrechnung von Kostenanteilen aus der privaten Nutzung dienstlich
bereitgestellter Ressourcen (z.B. Diensthandy, Dienstwagen) mit monatlicher
Auszahlung an die Gedenkstätte
3.4.2 Aufgaben im Lohnsteuerrecht
Festsetzung der Lohnsteuerpflicht
Feststellung, welche Bezügebestandteile der Steuerpflicht unterliegen
Berechnung und Abführung der Lohn- und Kirchensteuer einschließlich der
Berechnung von Pauschalsteuern
Erstellung und Übermittlung der Lohnsteueranmeldung
Abgabe der Lohnsteuerbescheinigungen
Ansprechpartner für Betriebsprüfungen durch die Finanzverwaltung
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3.4.3 Meldewesen und Bescheinigungen
Die/Der Auftragnehmende führt das gesamte Meldewesen durch, u. a.:
Elektronische Kommunikation mit den Sozialversicherungsträgern,
Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und dem ELStAMServer nach
festgelegtem Terminplan (An/Abmeldungen, Monatslisten, Rückmeldungen)
Bearbeitung der elektronischen Entgeltersatzleistungsverfahren (EEL),
AAGVerfahren und Zahlstellenverfahren
Erstellung erforderlicher Bescheinigungen (z. B. Lohnsteuerbescheinigungen)
sowie ggf. manueller Meldungen (z.B. Unfallkasse Berlin, DRV) und
Verarbeitung der Rückmeldungen
3.4.4 Auswertungen, Buchungsdaten und Reporting
Die/Der Auftragnehmende stellt u. a. zur Verfügung:
Buchungsdaten für die Finanzbuchhaltung in einer datenschutzkonform
verschlüsselten Form, siehe Datenübergabe unter Punkt 3.4.10
o monatliches Lohnjournal mit Auszahlungsbetrag an Mitarbeitende,
monatliche Bruttopersonalkostenliste, Übersicht
Krankenkassen/Mitarbeitende
o Jahreslohnjournal für den Jahresabschluss spätestens zum Ende des
1. Quartals des Folgejahres
Die Auswertungen sind in einem strukturierten, maschinenlesbaren und ohne
Informationsverlust weiter verarbeitbaren Dateiformat bereitzustellen. Zulässig sind
insbesondere XLSX oder CSV. Die Dateien müssen mit marktüblichen
Tabellenkalkulationsprogrammen verarbeitet werden können. Welche Dateiformate zur
Verfügung stehen, soll mit Angebotsabgabe mitgeteilt werden.
Es ist sicherzustellen, dass Auswertungen und Reports kurzfristig innerhalb eines
Arbeitstages bereitgestellt werden können. Die in dieser Leistungsbeschreibung
ausdrücklich geforderten Standardauswertungen sind mit der vereinbarten
Grundvergütung abgegolten. Darüber hinaus gehende individuelle Auswertungen
werden nur nach vorheriger schriftlicher Beauftragung durch die Gedenkstätte und
auf Grundlage des im Preisblatt angebotenen Stunden- oder Pauschalpreises
ausgeführt. Vor der Beauftragung teilt die/der Auftragnehmende den
voraussichtlichen Aufwand mit.
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3.4.5 Betriebliche Altersversorgung
Die/Der Auftragnehmende bildet individuell vereinbarte betriebliche Altersversorgung
ab, insbesondere:
Durchführung der Abrechnung von Zusatzversorgungseinrichtungen
(insbesondere Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder - VBL)
einschließlich Meldungen, Abstimmungen und Abführung
Steuer - und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Verträgen zu
Direktversicherungen, Unterstützungskassen etc. (einschließlich Übernahme
von Altverträgen bei Neueintritt) sowie Verarbeitung der Beiträge im System
3.4.6 Pfändungen, Abtretungen und Privatinsolvenzen
Die/Der Auftragnehmende übernimmt:
Beurteilung von Pfändungen, Abtretungen und Privatinsolvenzen
Vorbereitung und Abgabe der Drittschuldnererklärungen
Erfassung der Pfändungsdaten, Überwachung der Pfändungen und
Abstimmung der Restschuld mit den Gläubigern
3.4.7 Jahresarbeiten
Die/Der Auftragnehmende führt die notwendigen Jahres- und periodischen Arbeiten
durch, u. a.:
Jahresabschlussarbeiten (manuelle Ermittlung und Erfassung von
Sonderzahlungen gemäß abgestimmter Berechnungsroutine)
Übermittlung des Jahreslohnjournals an die Finanzbuchhaltung der
Gedenkstätte bis spätestens zum Ende des ersten Quartals des Folgejahres
Prüfung des Status der Jahresarbeitsentgeltgrenze und daraus resultierender
Beitragspflichten, inkl. Statuswechsel (pflichtversichert/freiwillig/privat
krankenversichert) und Benachrichtigung der betroffenen Beschäftigten nach
Musterschreiben
Pflege und Änderungen bei freiwillig gesetzlich Versicherten und Mitgliedern
berufsständischer Versorgungseinrichtungen (Selbstzahler), einschließlich
Verarbeitung der vorgelegten Bescheinigungen über gezahlte Beiträge
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3.4.8 Sonstige Leistungen
Abwicklung von Rückforderungsansprüchen bei Überzahlungen (keine
gerichtliche Durchsetzung)
Ermittlung der zahlungsrelevanten Daten und Führung des anfallenden
Schriftverkehrs
3.4.9 Elektronische Abrechnungsakte
Die/Der Auftragnehmende führt eine elektronische Abrechnungsakte für alle während
der Vertragslaufzeit von der Gedenkstätte zur Verfügung gestellten Unterlagen.
3.4.10 Datenübergabe
Für den Austausch der für die Entgeltabrechnung erforderlichen personenbezogenen
Daten soll von der/vom Auftragnehmenden ein datenschutzkonformes, dem Stand der
Technik entsprechendes und verschlüsseltes Verfahren (z.B. TLS-gesicherte WebVerbindung) zur Verfügung gestellt werden. Die
Übermittlung und Verarbeitung der
Daten muss unter Einhaltung der Vorgaben der DSGVO sowie der in dieser
Leistungsbeschreibung festgelegten Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen
erfolgen. Das Verfahren ist mit der Angebotsabgabe zu erläutern.
3.4.10.1 Daten für die Gedenkstätte
Die/Der Auftragnehmende stellt die für die Entgeltabrechnung erforderlichen
monatlichen Abrechnungsdaten zum Zahllauf für die Finanzbuchhaltung der
Gedenkstätte zur Verfügung. Die erforderlichen Abrechnungsdaten sind unter den
Punkten 3.4.4 und 3.4.7 aufgeführt.
Mit dem Angebot sind ebenfalls Musterdokumente/-dateien für Auswertungen,
Buchungsdaten und das Reporting vorzulegen, damit sichergestellt ist, dass
sämtliche relevanten Daten übermittelt werden.
3.4.10.2 Daten für die/den Auftragnehmende/n
Zu Beginn der Implementierungsphase sowie bei Neueintritten oder personellen
Änderungen übermittelt die Gedenkstätte der/dem Auftragnehmenden die jeweiligen
Kostenarten, Kostenstellen und Kostenträger für die Gehälter und Sozialabgaben der
Mitarbeitenden. Diese sollen nach Möglichkeit in den monatlichen Abrechnungsdaten
für die Finanzbuchhaltung der Gedenkstätte berücksichtigt werden.
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Die für die Abrechnung relevanten Daten werden der/dem Auftragnehmenden
monatlich oder bei Bedarf zu einem zuvor vereinbarten Zeitpunkt übergeben. Hierzu
zählen u.a.:
Krankheitstage und längerfristige Krankheit der Mitarbeitenden
Samstags -, Sonn - und Feiertagsarbeit
Änderungen von Stammdaten
AT- Zulagen und -Änderungen
Kostenanteile aus der privaten Nutzung dienstlich bereitgestellter
Ressourcen, wie z.B. Diensthandy oder Dienstwagen
Tarifänderungen des TV - L- Berlin
3.5 Tarifliche Grundlagen TV - L und Stufenaufstieg
3.5.1 Tarifliche Grundlagen
Die Entgeltabrechnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage des jeweils geltenden
Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) einschließlich der
Entgeltordnung der Länder sowie der einschlägigen landesrechtlichen und
betrieblichen Regelungen (Dienstvereinbarungen, Beschlüsse von Personalrat),
soweit sie die Entgeltabrechnung betreffen.
Die/Der Auftragnehmende stellt sicher, dass alle tariflichen Regelungen des TV-L,
insbesondere zu Entgeltgruppen, Stufen, Zulagen, Zuschlägen, Sonderzahlungen und
sonstigen Entgeltbestandteilen, korrekt und fristgerecht umgesetzt werden.
Tarifänderungen des TV-L und der Entgeltordnung (z. B. Tabellenerhöhungen,
Strukturänderungen, neue Entgeltgruppen) werden automatisiert bzw. systemseitig
umgesetzt, sobald sie rechtlich wirksam sind; erforderliche Anpassungen der Systeme
oder Prozesse erfolgen im Rahmen des vertraglich vereinbarten Änderungsverfahrens.
3.5.2 Stufenaufstieg nach TV - L
Die/Der Auftragnehmende stellt sicher, dass die Stufenaufstiege der Beschäftigten
tarifgerecht nach den Regelungen der 16 und 17 TV-L erfolgen.
Hierzu gehören insbesondere:
a) Einhaltung der tariflichen Stufenlaufzeiten je Entgeltgruppe und Stufe,
einschließlich Sonderregelungen einzelner Entgeltgruppen,
b) Umsetzung von Höher-, Herabgruppierungen und sonstigen statusrechtlichen
Änderungen gemäß TV-L nach Meldung durch die Gedenkstätte
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c) Abbildung von Unterbrechungen, Teilzeit, Beurlaubungen und sonstigen
Konstellationen mit Auswirkungen auf die Stufenlaufzeit.
Die/Der Auftragnehmende führt die hierfür erforderlichen Daten (Entgeltgruppe,
Stufe, Beginn und Ende der Stufenlaufzeiten, Entscheidungen zur Anrechnung von
Zeiten) strukturiert und revisionssicher und stellt deren tarifgerechte
Berücksichtigung in der Entgeltabrechnung sicher.
3.5.3 Umsetzung tariflicher Änderungen TV - L
Tarifliche Änderungen (z. B. neue Entgelttabellen, Strukturänderungen der
Entgeltordnung, geänderte Stufenlaufzeiten) werden durch die/den
Auftragnehmende/n innerhalb der gesetzlich und tariflich vorgegebenen Fristen
umgesetzt.
Die/Der Auftragnehmende informiert die Gedenkstätte rechtzeitig über notwendige
technische oder prozessuale Anpassungen sowie über etwaige Auswirkungen auf die
Entgeltabrechnung; soweit hierfür eine Anpassung des Vertragsgegenstandes
erforderlich ist, findet das Änderungsverfahren Anwendung.
3.5.4 Auszahlung der Entgelte an die Mitarbeitenden
Die Auszahlung der unter 3.4.1 aufgeführten Entgelte erfolgt monatlich zum letzten
Werktag des Monats durch die/den Auftragnehmende/n.
Hierfür wird ein SEPA-Lastschriftmandat für das Geschäftskonto der Gedenkstätte
eingerichtet. Einzelheiten hierzu werden im beigefügten Vertrag geregelt.
3.6 IT- Betrieb, Rechenzentrum und Sicherheit
Die Leistungen der Entgelt abrechnung werden auf einer technischen Infrastruktur
erbracht, die den Anforderungen an Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der
Entgeltabrechnungsdaten entspricht.
Die hierfür eingesetzten Systeme und Betriebsprozesse haben geeignete technische
und organisatorische Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Datenverarbeitung,
Zugriffsschutz, Datensicherung sowie Nutzer -Authentifizierung vorzusehen.
Für die eingesetzten Systeme ist ein dokumentiertes Rollen - und
Berechtigungskonzept vorzuhalten. Zugriffsberechtigungen sind nach dem
Erforderlichkeitsprinzip zu vergeben, regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf
anzupassen.
Die nachfolgenden Anforderungen sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und
während der gesamten Vertragslaufzeit durch die/den Auftragnehmende /n sowie
etwaige Unterauftragnehmende einzuhalten .
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3.6.1 Rechenzentrum, Datenverarbeitung und Informationssicherheit
1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den geltenden
datenschutzrechtlichen Vorschriften sowie der beigefügten Vereinbarung zur
Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO .
2. Für die eingesetzten Systeme und Betriebsprozesse ist auf Anforderung ein
angemessenes Informationssicherheitsniveau nachzuweisen. Der Nachweis kann
insbesondere durch Zertifizierungen, Prüfberichte oder gleichwertige Nachweise
erfolgen .
3. Beim Einsatz von Unterauftragnehmenden (z. B. Hosting - oder Cloud -
Dienstleistern) ist sicherzustellen, dass diese ein vergleichbares
Informationssicherheitsniveau einhalten.
4. Auf Anforderung ist das Vorliegen eines angemessenen
Informationssicherheitsniveaus für die eingesetzten Systeme und
Betriebsverfahren nachzuweisen. Der Nachweis kann durch geeignete
Zertifizierungen, Prüfberichte oder gleichwertige Nachweise erfolgen.
3.6.2 Betriebssicherheit, Datensicherung und Wiederherstellung
1. Der ordnungsgemäße Betrieb der für die Entgeltabrechnung eingesetzten
Systeme und Verfahren ist sicherzustellen .
2. Es sind geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur
Gewährleistung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten
vorzuhalten und anzuwenden .
3. Die vertragsgemäße Durchführung der Entgeltabrechnung einschließlich
gesetzlicher Meldeverfahren und der termingerechten Entgeltauszahlung ist
sicherzustellen .
4. Störungen, Ausfälle oder Wartungsmaßnahmen dürfen die ordnungsgemäße
Leistungserbringung nicht beeinträchtigen; geeignete
Wiederherstellungsverfahren sind vorzusehen .
5. Schwerwiegende Störungen oder sicherheitsrelevante Ereignisse sind der
Auftraggeberin unverzüglich mitzuteilen
3.6.3 Systemumgebung und Betrieb
1. Die eingesetzte Systemumgebung muss sich während der Vertragslaufzeit
innerhalb eines dokumentierten Wartungs - und S icherheitsaktualisierungs zyklus
befinden. Sicherheitsrelevante Aktualisierungen müssen durch den Hersteller, den
Anbieter, die betreuende Organisation oder eine vergleichbare Supportstruktur
bereitgestellt und zeitnah eingespielt werden .
20
2. Systeme sind so zu betreiben, dass die ordnungsgemäße Durchführung der
Entgeltabrechnung gewährleistet ist.
3. Die eingesetzte Software wird während der Vertragslaufzeit in einem vom
Hersteller unterstützten und sicherheitsaktualisierten Stand betrieben.
3.6.4 Datensicherung und Datenorganisation
4. Es sind geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit und
Wiederherstellbarkeit der für die Entgeltabrechnung erforderlichen Daten
vorzuhalten .
5. Die Daten der Auftraggeberin sind logisch und technisch von Daten anderer
Kunden getrennt zu verarbeiten .
6. Die eingesetzten Maßnahmen haben dem Schutzbedarf der verarbeiteten Daten zu
entsprechen und berücksichtigen anerkannte Grundsätze der
Informationssicherheit.
7. Administrative Zugriffe sowie sicherheitsrelevante Ereignisse sind nachvollziehbar
zu protokollieren. Die Protokolle sind gegen unbefugte Veränderung zu schützen
und entsprechend den gesetzlichen sowie betrieblichen Aufbewahrungsvorgaben
aufzubewahren.
3.7 Optionale Leistungen
Die nachfolgenden Leistungen sind nicht Bestandteil des bewerteten
Umsetzungskonzepts. Die zu den optionalen Leistungen geforderten Angaben sind mit
dem Angebot gesondert einzureichen. Diese optionale n Leistungen sind keine
Mindestanforderungen. Das Nichtanbieten führt weder zum Ausschluss des Angebots
noch zu einer schlechteren Bewertung. Die angebotenen Leistungen, ihre technische
Ausgestaltung und ihr Preis werden bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten
Angebots nicht berücksichtig t.
Für beide optionale Leistungen sind die nachfolgenden Angaben zu Leistungsumfang,
Kostenstruktur sowie zu den Voraussetzungen, Fristen und Rahmenbedingungen für
einen Abruf während der Vertragslaufzeit vorzulegen.
3.7.1 Optionale Self - Service - Funktionen
Die Lösung ermöglicht Mitarbeitenden einen sicheren, ortsunabhängigen, digitalen
Zugriff auf personalbezogene Dokumente, insbesondere Entgeltabrechnungen sowie
weitere abrechnungsrelevante Unterlagen.
21
Mit dem Angebot einzureichende Angaben:
1. Leistungsanforderungen
Bereitstellung eines digitalen Mitarbeiterportals oder einer vergleichbaren
webbasierten Lösung zum Abruf von Entgeltabrechnungen, Jahresmeldungen,
Lohnsteuerbescheinigungen und weiteren relevanten Dokumenten.
Sicherer Zugriff sowohl innerhalb als auch außerhalb des
Unternehmensnetzwerks (insbesondere Homeoffice) über einen geschützten
Webzugang.
Gewährleistung eines DSGVO-konformen Betriebs sowie angemessener ITSicherheitsstandards
Unterstützung gängiger Authentifizierungsverfahren, insbesondere
Passwortschutz sowie Zwei-Faktor-Authentifizierung und optional Single SignOn
Unterstützung gängiger Dateiformate, insbesondere PDF
Barrierearme bzw. barrierefreie Nutzung gemäß EN 301 549 oder gleichwertig
2. Kostenstruktur
Sämtliche einmaligen und laufenden Kosten sind transparent darzustellen,
insbesondere für:
Einrichtung und Implementierung
Lizenzen
Nutzerkonten
Betrieb und Hosting
Wartung und Support
Zusatzfunktionen (z. B. App, 2FA, Archivierung)
Systemintegration
Schulung und Migration
optionale Erweiterungen
Sofern unterschiedliche Leistungs- oder Lizenzmodelle angeboten werden, sind diese
einschließlich ihres Leistungsumfangs sowie der zugehörigen Kosten vollständig und
nachvollziehbar darzustellen.
22
3.7.2 Optionale r Datenaustausch mit Infoma
Die Gedenkstätte setzt derzeit die cloudbasierte Finanzsoftware von Axians Infoma
online in der Version Infoma online - 2025S1P3-Hotfix9 - Build: 27.1.495.31 (Stand
16.07.26) ein. Bietende können eine technische Anbindung zur Übermittlung der
unter dieser Ziffer bezeichneten Buchungs- und Abrechnungsdaten anbieten.
Ziel der optionalen Leistung ist die strukturierte Übertragung der aus der
Entgeltabrechnung resultierenden Buchungsdaten an Infoma online.
Der Datenaustausch erfolgt grundsätzlich einmal monatlich nach Abschluss der
Entgeltabrechnung sowie nach gegebenenfalls erforderlichen
Korrekturabrechnungen. Die Daten sind in einem strukturierten, maschinenlesbaren
und für die Weiterverarbeitung geeigneten Format bereitzustellen.
Der Gedenkstätte liegen derzeit keine verbindlichen technischen
Schnittstellenspezifikationen, API-Beschreibungen oder Angaben zu etwaigen Lizenzund Freischaltungsvoraussetzungen des
Herstellers vor. Eine unmittelbare technische
Anbindung an Infoma kann daher nur unter Vorbehalt der technischen Realisierbarkeit
sowie der Bereitstellung der erforderlichen Informationen und Mitwirkungsleistungen
Axians erfolgen.
Der Abruf der optionalen Leistungen erfolgt in Textform. In einer ergänzenden
Vereinbarung werden ausschließlich der konkrete Ausführungszeitraum, die
benannten Ansprechpersonen und die auf Grundlage des Angebots erforderlichen
projektspezifischen Einzelheiten festgehalten. Der angebotene Leistungsumfang und
die im Preisblatt angegebenen Preise bleiben verbindlich.
Sofern eine Schnittstelle angeboten wird, sind mit dem Anbot insbesondere folgende
Angaben einzureichen :
Art und Funktionsumfang der angeb otenen Anbindung
zu übertragende Date n sowie u nterstütze Daten - und Austauschformate
bekannte technische und organisatorische Voraussetzungen für Einrichtung
und Betrieb
erforderliche Mitwirkung sleistungen der Gedenkstätte oder des Herstellers
voraussichtliche Einrichtungs frist nach Abruf
Umfang von Einrichtung, Pflege , Wartung und Support
einmalige und laufende Kosten
23
3.8 Grundsätzliche Rahmenbedingungen
Die/Der Auftragnehmende erbringt ihre/seine Leistungen unter folgenden
Rahmenbedingungen:
1. Fachlich geeignete Beratung in allen im Zusammenhang mit der
Entgeltabrechnung stehenden sozialversicherungs - und lohnsteuerrechtlichen
Fragestellungen, soweit diese für die vertragsgemäße Durchführung der
Entgeltabrechnung erforderlich sind .
2. Es wird eine qualifizierte Ansprechperson in deutscher Sprache zur Verfügung
gestellt, die für die fachliche Betreuung der Entgeltabrechnung zuständig ist und
im Rahmen der Leistungserbringung Auskünfte erteilt. Die Kontinuität der
Ansprechperson ist grund sätzlich sicherzustellen; ein Wechsel soll nur aus
sachlichem Grund erfolgen.
3. Die Leistungserbringung ist organisatorisch so auszugestalten, dass sie nicht
von einzelnen Personen abhängig ist. Hierfür sind geeignete
Vertretungsregelungen für die relevanten Funktionen sicherzustellen.
4. Bereitstellen der für die Entgeltabrechnung erforderlichen Unterlagen,
Abrechnungen und Daten entsprechend des zwischen den Vertragsparteien
abgestimmten Abrechnungskalenders in vollständiger und fristgerechter Form .
5. Hinweisen auf für die Leistungserbringung erforderliche rechtliche
Anforderungen sowie notwendige Mitwirkungsleistungen der Gedenkstätte im
Rahmen der Angebotsphase .
6. Informier en der Gedenkstätte während der Vertragslaufzeit über wesentliche
gesetzliche, regulatorische oder verfahrensbezogene Änderungen, sofern diese
Auswirkungen auf die vertragsgemäße Leistungserbringung haben können .
3.8.1 Anforderungen an Mitarbeitende
1. Einsatz von Mitarbeitenden mit der für die Leistungserbringung erforderlichen
fachlichen Qualifikation und Erfahrung . E ntsprechende Nachweise sind mit
Angebotsabgabe vorzulegen .
2. Für d ie fachliche Ansprechperson und deren Vertretung gelten die folgenden
Mindestanforderungen:
mindestens 1 Jahr Berufserfahrung in der laufenden Entgeltabrechnung
nachgewiesene Erfahrung mit tariflichen Entgeltsystemen mit
Stufenregelungen
Kenntnisse im Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht, soweit sie für die
vertragliche Entgeltabrechnung erforderlich sind
24
Der Nachweis kann durch Lebensläufe, Tätigkeitsbeschreibungen, Zeugnisse oder
andere gleichwertige Unterlagen geführt werden. Eine bestimmte Berufs - oder
Ausbildungsbezeichnung wird nicht vorausgesetzt.
3. Austausch eingesetzter Mitarbeitender auf Verlangen der Gedenkstätte aus
wichtigem Grund . Der Austausch erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist
durch gleichwertig qualifiziertes Personal .
3.8.2 Kommunikation , Ansprechpersonen und Reaktionszeiten
1. Sicherstellung der Erreichbarkeit der Ansprechperson bzw. Vertretung Montag bis
Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr.
2. Beantwortung von Anfragen zur Entgeltabrechnung innerhalb von maximal zwei
Arbeitstagen .
3. Umsetzung von Stammdatenänderungen innerhalb von fünf Arbeitstagen nach
Beauftragung . B ei erforderlicher fachlicher oder rechtlicher Prüfung erfolgt
innerhalb der Frist eine Zwischeninformation.
4. Kritische Vorgänge mit Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung, gesetzliche
Meldepflichten oder Auszahlungstermine sind unverzüglich zu priorisieren und zu
bearbeiten; eine erste qualifizierte Rückmeldung erfolgt innerhalb eines
Arbeitstages . Kritische Vorgänge umfassen Sachverhalte mit tatsächlichen oder
potenziellen Auswirkungen auf Entgeltabrechnung, gesetzliche Meldepflichten
oder Auszahlungstermine.
5. Kritische Störungen, die Auswirkungen auf die termingerechte Entgeltabrechnung
oder Entgeltauszahlung haben können, sind der Gedenkstätte unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb einer Stunde nach Bekanntwerden, mitzuteilen. Die
Erstmeldung muss, soweit zu diesem Zeitpunkt bekannt, mindestens Angaben zum
Umfang der Störung, zu den möglichen Auswirkungen, zu den bereits
eingeleiteten Maßnahmen und zur voraussichtlichen Dauer enthalten.
6. Bis zur vollständigen Behebung einer kritischen Störung ist der Gedenkstätte
erstmals spätestens zwei Stunden nach der Erst meldung und anschließend
mindestens alle vier Stunden während der vereinbarten Erreichbarkeitszeiten eine
aktuelle Statusinformation bereitzustellen. Die Statusinformation muss
mindestens den bekannten Störungsumfang, die ergriffenen Maßnahmen, die
vorauss ichtlichen Auswirkungen auf die Leistungserbringung und den erwarteten
Zeitpunkt der Behebung enthalten .
25
3.9 Konzepta nforderungen
3.9.1 Ziel und Gegenstand
Mit dem Angebot ist ein Umsetzungskonzept einzureichen. Es dient der Darstellung
der geplanten Übernahme, Einführung und Durchführung der Entgeltabrechnung
einschließlich der Entgeltauszahlung. Das Umsetzungskonzept wird nach Maßgabe
der unter Punkt 5 veröffentlichten Bewertungsmethodik mit maximal 30 Punkten
bewertet.
Das Notfallkonzept sowie das Datenschutz- und Datensicherheitskonzept sind nicht
Bestandteil der Angebotswertung und nicht mit dem Angebot einzureichen. Die/Der
Auftragnehmende hat diese Konzepte spätestens bis zum 13.11.2026, in jedem Fall
jedoch vor der erstmaligen Verarbeitung personenbezogener Daten und vor der
Aufnahme des Regelbetriebs, vorzulegen.
Die Prüfung aller Konzepte erfolgt ausschließlich anhand der nachfolgend
veröffentlichten Mindestanforderungen. Zusätzliche, in den Vergabeunterlagen nicht
enthaltene Anforderungen werden nicht gestellt. Die Auftraggeberin behält sich vor,
Nachbesserungen zu verlangen. Nach ihrer Freigabe werden die Konzepte Bestandteil
des Vertrages.
Der Umfang des Umsetzungskonzepts soll 10 Seiten nicht überschreiten. Anlagen,
Organigramme, Zeitpläne, Zertifikate und vergleichbare Nachweise werden hierbei
nicht angerechnet.
3.9.2 Anforderungen an das Umsetzungskonzept
Das Umsetzungskonzept soll nachvollziehbar aufzeigen, wie die Übernahme,
Einführung und Aufnahme des Regelbetriebs der Entgeltabrechnung einschließlich
der Entgeltauszahlung umgesetzt werden.
Das Umsetzungskonzept muss insbesondere folgende Aspekte berücksichtigen:
1. Projektorganisation
Projektstruktur einschließlich Projektleitung, Ansprechpersonen und
Eskalationswege
Kommunikations- und Abstimmungsprozesse mit der Gedenkstätte
2. Einführung und Migration
Vorgehen zur Übernahme der bestehenden Abrechnungsdaten
Datenmigration inkl. Sicherstellung von Datenqualität und -vollständigkeit
26
3. Test - und Qualitätssicherung
Test- und Parallelabrechnungen oder gleichwertiges Validierungsverfahren
Validierung der Ergebnisse sowie Einbindung der Gedenkstätte in die
Testphase
4. Zeit- und Meilensteinplanung
Wesentliche Projektphasen und Meilensteine bis zur produktiven Aufnahme
der Abrechnung und Auszahlung ab dem 01.01.2027
5. Personaleinsatz
Für die Umsetzung vorgesehenen Funktionen und Erläuterung der jeweiligen
fachlichen Qualifikationen
3.9.3 Anforderungen an das Notfallkonzept
Das Notfallkonzept hat darzustellen, durch welche organisatorischen, personellen
und technischen Maßnahmen die vertragsgemäße Durchführung der
Entgeltabrechnung, die Einhaltung gesetzlicher Melde- und Abgabefristen sowie die
termingerechte Entgeltauszahlung auch bei Störungen oder Ausfällen sichergestellt
werden.
Das Konzept hat sich an den Grundsätzen des BSI-Standards 200-4 oder eines
nachweislich gleichwertigen Standards (z. B. ISO/IEC 22301) zu orientieren. Die
Orientierung an einem gleichwertigen Standard ist nachvollziehbar darzustellen. Ein
Standard gilt insbesondere dann als gleichwertig, wenn er folgende Kernprozesse
verbindlich regelt:
Analysen: Risikoanalyse und Business-Impact-Analyse (BIA)
Strukturen: Krisenorganisation, Alarmierungswege und Verantwortlichkeiten
Pläne: Dokumentierte Notfall - und Wiederanlaufpläne für kritische Prozesse
Absicherung: Regelmäßige Tests, Übungen, Aktualisierungen
Das Notfallkonzept muss insbesondere folgende Aspekte abdecken:
1. Risiko - und Szenarioanalyse
Relevante Ausfallszenarien, insbesondere Ausfall kritischer IT-Systeme,
Cyberangriffe, Ausfall von Schlüsselpersonal, Ausfall wesentlicher
Dienstleister, Ausfall von Kommunikationswegen sowie Verlust oder
Nichtverfügbarkeit abrechnungsrelevanter Daten
27
2. Kritische Prozesse und Priorisierung
kritische Prozesse für Entgeltabrechnung, gesetzliche Meldepflichten und
Entgeltauszahlung
Priorisierung dieser Prozesse im Störungs- oder Notfall
3. Notfallorganisation
Rollen und Verantwortlichkeiten
Vertretungsregelungen für Schlüsselrollen
Eskalationswege und Entscheidungsbefugnisse
4. Kommunikation im Notfall
interne und externe Kommunikationswege
Kommunikation mit der Gedenkstätte
Melde- und Eskalationswege bei kritischen Störungen
5. S icherstellung der Abrechnungs - und Zahlungsfähigkeit
Verfahren zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der
Entgeltabrechnung und Entgeltauszahlung
Ersatz-, Abschlags-, Korrektur- und Wiederholungsläufe
6. Einhaltung fristenkritischer Termine
Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Melde- und Abgabefristen
Maßnahmen zur Einhaltung vereinbarter Auszahlungstermine
7. Pflege, Überprüfung und Fortschreibung
Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Aktualisierung und
Weiterentwicklung des Notfallkonzepts
3.9.4 Anforderungen an das Datenschutz - und Datensicherheitskonzept
Das Datenschutz - und Datensicherheitskonzept hat nachvollziehbar aufzuzeigen,
durch welche organisatorischen und technischen Maßnahmen die Einhaltung der
datenschutzrechtlichen Anforderungen sowie der unter den Punkten 3.6 und 3. 4. 10
definierten Anforderungen gewährleistet wird.
28
Das Konzept muss insbesondere folgende Aspekte berücksichtigen:
1. Datenschutzorganisation
Zuständigkeiten und interne Prozesse zur Sicherstellung der
datenschutzkonformen Leistungserbringung
Gegebenenfalls bestellte Datenschutzbeauftragte
2. Technische und organisatorische Maßnahmen
Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten
Maßnahmen zur Gewährleistung von Vertraulichkeit, Integrität und
Verfügbarkeit der Daten
3. Berechtigungs - und Zugriffskonzept
Verfahren zur Vergabe, Verwaltung und Kontrolle von Zugriffs- und
Berechtigungsrechten
4. Datenübermittlung und Datenverarbeitung
Verfahren zur sicheren Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener
Daten
Angaben zur Datenverarbeitung innerhalb der Europäischen Union bzw. des
Europäischen Wirtschaftsraums
5. Unterauftragsverarbeitung
Einsatz und Steuerung von Unterauftragsverarbeitenden
6. S chulung und Sensibilisierung
Maßnahmen zur Schulung der Mitarbeitenden
Vertraulichkeitsverpflichtungen
7. Lösch - und Aufbewahrungskonzept
Verfahren zur Aufbewahrung, Löschung und Archivierung personenbezogener
Daten
8. Umgang mit Datenschutz - und Informationssicherheitsvorfällen
Verfahren zur Erkennung, Behandlung und Meldung von Datenschutz- und
Informationssicherheitsvorfällen
29
4. Nachweis der Eignung
4.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Mit dem Angebot ist ein Nachweis der erlaubten Berufsausübung einzureichen .
Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied seine individuelle Befähigung und
Erlaubnis zur Berufsausübung nachweisen.
4.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich
der hier ausgeschriebenen Leistung
b) Berufs - oder Betriebshaftpflichtversicherung
4.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
a) Referenzen
Mit dem Angebot sind mindestens zwei geeignete Referenzen über vergleichbare
Dienstl eistungen einzureichen .
Berücksichtigt werden:
abgeschlossene Referenzaufträge, die innerhalb der letzten fünf Jahre
erbracht wurden
noch laufende Referenzaufträge sind ebenfalls zugelassen, sofern die als
Referenz herangezogenen Leistungen seit mindestens zwölf
zusammenhängenden Monaten erbracht worden sind.
Bei laufenden Referenzaufträgen werden ausschließlich die bis zum Ablauf der
Angebotsfrist tatsächlich erbrachten Leistungen berücksichtigt. Noch nicht
erbrachte oder lediglich optional vereinbarte Leistungen bleiben unberücksichtigt.
30
Jede eingereichte Referenz muss mindestens folgende Leistungen umfassen:
die laufende Entgeltabrechnung,
die Erfassung und Pflege entgeltrelevanter Stamm- und Bewegungsdaten
sowie
die Durchführung der wesentlichen gesetzlichen Melde- und
Bescheinigungsverfahren.
Darüber hinaus müssen die eingereichten Referenzen insgesamt folgende
Erfahrungen nachweisen:
Mindestens eine Referenz muss zusätzlich die Entgeltauszahlung an die
Beschäftigten umfassen.
Mindestens eine Referenz muss zusätzlich die Abrechnung auf Grundlage
eines tariflichen Entgeltsystems mit Entgeltgruppen, Stufenregelungen und
tariflichen Entgeltbestandteilen umfassen.
Die beiden zusätzlichen Anforderungen müssen nicht durch dieselbe Referenz
erfüllt werden. Es ist ausreichend, wenn eine Referenz zusätzlich die
Entgeltauszahlung und eine andere Referenz die Erfahrung mit einem
entsprechenden tariflichen Entgeltsystem nachweist. Eine Referenz kann auch
beide zusätzlichen Anforderungen erfüllen.
Als vergleichbare tariflichen Entgeltsysteme gelten insbesondere der TV- L , der
TVöD (Bund und VKA), der TV -H oder vergleichbare Tarifverträge die hinsichtlich
Entgeltgruppen, Stufen, Stufenlaufzeiten und tariflicher Entgeltbestandteile eine
vergleichbare Struktur aufweisen. Die ausschließliche Anwendung des TV - L wird
nicht vorausgesetzt .
Für jede eingereichte Referenz sind mindestens folgende Angaben vorzulegen:
Name und Anschrift des Referenzauftraggebers,
Leistungszeitraum; bei laufenden Referenzaufträgen zusätzlich Beginn der
tatsächlichen Leistungserbringung,
Beschreibung der tatsächlich erbrachten Leistungen,
Angaben zur Durchführung der laufenden Entgeltabrechnung,
Angaben zur Erfassung und Pflege der entgeltrelevanten Stamm - und
Bewegungsdaten,
Angaben zu den übernommenen gesetzlichen Melde - und
Bescheinigungsverfahren,
Ansprechperson des Referenzauftraggebers mit Kontaktdaten.
31
Darüber hinaus ist für jede Referenz anzugeben,
ob die Entgeltauszahlung an die Beschäftigten Bestandteil der tatsächlich
erbrachten Leistungen war und
ob die Entgeltabrechnung auf Grundlage eines tariflichen Entgeltsystems mit
Entgeltgruppen, Stufenregelungen und tariflichen Entgeltbestandteilen
erfolgte.
Sofern ein tarifliches Entgeltsystem angewandt wurde, ist das Tarifwerk zu
benennen oder das zugrunde liegende Entgeltsystem hinsichtlich Entgeltgruppen,
Stufen und Stufenlaufzeiten kurz zu beschreiben.
Die zusätzlichen Mindestanforderungen müssen durch die eingereichten
Referenzen insgesamt erfüllt werden. Mindestens eine Referenz muss zusätzlich
zur Entgeltabrechnung die Entgeltauszahlung umfassen und mindestens eine
Referenz muss Erfahrung mit einem tariflichen Entgeltsystem nachweisen. Diese
Anforderungen können durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden. Eine
Referenz kann auch beide Anforderungen erfüllen .
Die Eignungsprüfung beschränkt sich ausschließlich auf die Erfüllung der
vorstehenden Mindestanforderungen. Das Ergebnis der Prüfung lautet
Mindestanforderungen erfüllt oder Mindestanforderungen nicht erfüllt. Eine
qualitative Abstufung oder Bepunktung findet im Rahmen der Eignungsprüfung
nicht statt.
Eine höhere Zahl eingereichter Referenzen, eine höhere Zahl abgerechneter
Beschäftigter, ein höherer Auftragswert oder eine längere Leistungsdauer führen
im Rahmen der Eignungsprüfung nicht zu einer besseren Beurteilung.
Nur Angebote von Bietern, die die vorstehenden Mindestanforderungen erfüllen,
werden in die Zuschlagswertung einbezogen .
Die Gedenkstätte behält sich vor, die Referenzangaben beim jeweiligen
Referenzauftraggeber zu überprüfen .
Bei Bietergemeinschaften können die Referenzanforderungen durch die Mitglieder
gemeinsam erfüllt werden. Es ist anzugeben, welches Mitglied die jeweilige
Referenzleistung erbracht hat und welche entsprechenden Leistungen dieses
Mitglied im ausgeschriebenen Auftrag übernehmen wird.
Werden Referenzen eines anderen Unternehmens im Wege der Eignungsleihe
herangezogen, muss dieses Unternehmen diejenigen Leistungen erbringen, für die
seine berufliche Erfahrung in Anspruch genommen wird .
32
b) Fachlich e Qualifikation der vorgesehenen Ansprechperson und ihrer
Vertretung
Für die vorgesehene fachliche Ansprechperson und ihre Vertretung sind die unter
Ziffer 3.8.1 festgelegten Mindestanforderungen nachzuweisen. Der Nachweis ist
durch Lebensläufe, Tätigkeitsbeschreibungen, Zeugnisse oder andere
gleichwertige Unterlagen zu füh ren.
5. Zuschlagskriterien und Bewertungsmaßstäbe
5.1 Allgemeine Bewertungsmethodik
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Die Bewertung erfolgt anhand der folgenden Zuschlagskriterien:
Preis
Konzeptqualität
Auftragsbezogener Erfahrungstransfer aus vergleichbaren Referenzprojekten
Die Gewichtung der Zuschlagskriterien sowie die maximal erreichbaren gewichteten
Punktwerte ergeben sich aus der nachfolgenden Bewertungsmatrix.
Kriterium Gewichtung Max. Punktwert
Preis 60% 60
Konzeptqualität 30% 30
Referenzen 10% 10
Gesamt 100% 100
33
Für alle qualitativen Zuschlagskriterien gelten ausschließlich die veröffentlichten
Bewertungsmaßstäbe. Nicht veröffentlichte Anforderungen bleiben unberücksichtigt.
Die qualitative Bewertung erfolgt jeweils auf einer Skala von 1 bis 5 Punkten . Die
erreichte Punktzahl wird entsprechend der Gewichtung des jeweiligen
Zuschlagskriteriums in den gewichteten Punktwert umgerechnet.
Gewichteter Punktwert = (erreichte Punktzahl / 5) x max. Punktwert des Zuschlagskriteriums
Die Berechnung der Punktwerte erfolgt mit voller Rechengenauigkeit. Für die
Darstellung werden die Ergebnisse auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch
gerundet. Erreichen mehrere Angebote auch bei Berechnung mit voller
Rechengenauigkeit dieselbe Gesamtpunktzahl, entscheidet das Los. Der Losentscheid
wird dokumentiert.
Die Punktwerte aller Zuschlagskriterien werden zur Gesamtpunktzahl addiert. Den
Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl.
Die Bewertung des Preises erfolgt nach der folgenden Formel:
Preispunkte = (Pbilligst/P) * 60
Beispiel:
Angebot A: 100.000 Euro Angebotspreis
Angebot B: 125.000 Euro Angebotspreis
Angebot C: 150.000 Euro Angebotspreis
PreispunkteA = (100.000 / 100.000 ) * 60 Punkte = 60 Punkte
PreispunkteB = (100.000 / 123.000 ) * 60 Punkte = 48,78 Punkte
PreispunkteC = (100.000 / 150.000 ) * 60 Punkte = 40 Punkte
5.2 Konzept qualität
Das Umsetzungskonzept wird von einem Bewertungsgremium aus mindestens drei
Personen unabhängig voneinander anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabs
bewertet. Jede bewertende Person erstellt ein eigenes Bewertungsprotokoll .
Die Bewertung erfolgt als wertende Gesamtschau. Maßgeblich ist, inwieweit die
veröffentlichten Anforderungen vollständig, nachvollziehbar, schlüssig, konkret und
auftragsbezogen dargestellt werden.
Die Bewertenden vergeben jeweils 0 bis 5 Punkte. Aus den Einzelbewertungen wird
das arithmetische Mittel gebildet. Dieses wird nach folgender Formel in den
gewichteten Punktwert umgerechnet:
Punkte = (arithmetisches Mittel / 5) × 30
34
Beträgt die Differenz zwischen der höchsten und der niedrigsten Einzelbewertung
mindestens drei Punkte, werden die Gründe der Abweichung vor Abschluss der
Bewertung gemeinsam erörtert und dokumentiert.
Jede bewertende Person überprüft anschließend ihre Einzelbewertung und bestätigt
sie oder ändert sie unter Angabe der Gründe. Maßgeblich für die Mittelwertbildung
sind die abschließend bestätigten Einzelbewertungen. Eine Verpflichtung zur
Herstellung einer einheitlichen Bewertung besteht nicht .
Punkte Bewertungsmaßstab Umsetzungskonzept
5 Punkte Sämtliche veröffentlichten Inhaltsanforderungen werden vollständig,
auftragsbezogen, nachvollziehbar, schlüssig, konkret und in sich
widerspruchsfrei dargestellt.
4 Punkte Sämtliche veröffentlichten Inhaltsanforderungen werden beschrieben.
Einzelne untergeordnete Aspekte bleiben weniger konkret, ohne die
Nachvollziehbarkeit des geplanten Vorgehens wesentlich zu beeinträchtigen.
3 Punkte Die veröffentlichten Inhaltsanforderungen werden im Wesentlichen
dargestellt. Mehrere Ausführungen bleiben allgemein, sodass einzelne
Abläufe oder Verantwortlichkeiten eingeschränkt nachvollzogen werden
können.
2 Punkte Mindestens ein wesentlicher Inhaltsbereich ist unvollständig oder mehrere
wesentliche Ausführungen bleiben unklar. Das vorgesehene Vorgehen ist nur
teilweise nachvollziehbar.
1 Punkt Mehrere wesentliche Inhaltsbereiche fehlen oder sind so unvollständig
beschrieben, dass das konkrete Vorgehen insgesamt nicht nachvollziehbar
beurteilt werden kann.
0 Punkte Es liegt keine inhaltlich bewertbare Darstellung des Umsetzungskonzepts
vor.
5.3 Auftragsbezogene Erfahrung aus Referenzprojekten
Bewertet werden ausschließlich die über die unter Ziffer 4.3 festgelegten
Eignungsmindestanforderungen hinausgehenden, tatsächlich erbrachten und konkret
beschriebenen Erfahrungen aus den eingereichten geeigneten Referenzprojekten.
Die Bewertung erfolgt anhand der nachfolgenden Bewertungsaspekte. Die
Bewertungsaspekte können durch mehrere Referenzprojekte gemeinsam
nachgewiesen werden. Es ist nicht erforderlich, dass jedes einzelne Referenzprojekt
sämtliche Bewertungsaspekte abdeckt.
35
Die Anzahl der eingereichten Referenzen wird nicht bewertet. Der mehrfache
Nachweis im Wesentlichen gleichartiger Erfahrungen führt für sich genommen nicht zu
einer höheren Punktzahl. Zusätzliche Referenzen werden nur insoweit berücksichtigt,
als sie weite re oder vertiefte Erfahrungen in den nachfolgenden Bewertungsaspekten
belegen .
5.3.1 Bewertungskriterien
1. Integrierte Übernahme und Verantwortungsumfang
Bewertet wird, in welchem Umfang die Referenzprojekte über die
Eignungsmindestanforderungen hinaus Erfahrungen mit der integrierten Übernahme
wesentlicher Prozesse der Entgeltabrechnung belegen.
Berücksichtigt werden insbesondere Erfahrungen mit :
der Vorbereitung, Kontrolle und Durchführung von Entgeltauszahlungen,
lohnsteuer - und sozialversicherungsrechtlichen Verfahren,
Jahresabschluss - und Jahresmeldetätigkeiten,
betrieblicher Altersversorgung,
Pfändungen, Abtretungen und Privatinsolvenzen sowie
der Erstellung von Auswertungen und Buchungsdaten für die
Finanzbuchhaltung
2. Erfahrung mit tariflichen Entgeltsystemen
Bewertet wird die Breite und Tiefe der tatsächlich nachgewiesenen Erfahrungen mit
der praktischen Umsetzung tariflicher Entgeltsysteme mit Entgeltgruppen und
Stufenregelungen.
Berücksichtigt werden insbesondere Erfahrungen mit :
Stufenlaufzeiten und Stufenaufstiegen,
Unterbrechungen mit Auswirkungen auf die Stufenlaufzeit,
tariflichen Zulagen und Zuschlägen,
Jahressonderzahlungen und sonstigen tariflichen Entgeltbestandteilen sowie
der Umsetzung von Tarifänderungen.
Erfahrungen mit dem TV - L werden gegenüber Erfahrungen mit dem TVöD Bund, dem
TVöD-VKA, dem TV -H oder anderen strukturell vergleichbaren Tarifwerken nicht
bevorzugt bewertet .
36
3. Implementierungs- und Qualitätssicherungserfahrung
Bewertet wird, in welchem Umfang die Referenzprojekte auf den ausgeschriebenen
Auftrag übertragbare Erfahrungen mit der Übernahme und Einführung einer laufenden
Entgeltabrechnung belegen.
Berücksichtigt werden insbesondere Erfahrungen mit:
der Übernahme von einem bisherigen Dienstleister,
der Migration von Stamm -, Bewegungs - und Archivdaten,
der Prüfung und Validierung übernommener Daten,
Test - und Parallelabrechnungen,
der Dokumentation und Aufklärung von Abweichungen,
der Einrichtung von Auswertungen und Buchungsdaten sowie
dem Übergang in den produktiven Regelbetrieb.
Die Bewertung erfolgt als wertende Gesamtschau der durch sämtliche geeigneten
Referenzprojekte insgesamt nachgewiesenen Erfahrungen in den drei veröffentlichten
Bewertungsaspekten. Maßgeblich sind die Breite, Tiefe, Konkretheit und
auftragsbezogene Übertra gbarkeit der tatsächlich erbrachten Leistungen. Die bloße
Anzahl der Referenzen bleibt unberücksichtigt .
Punkte Bewertungsmaßstab Referenzen
5 Punkte Die Referenzprojekte belegen in allen drei Bewertungsaspekten besonders
umfassende, konkrete und auf den ausgeschriebenen Auftrag übertragbare
Erfahrungen. Die dargestellten Tätigkeiten gehen deutlich über die
Eignungsmindestanforderungen hinaus und lassen keine wesentlichen
Einschränkungen erkennen.
4 Punkte Die Referenzprojekte belegen in nahezu allen Bewertungsaspekten
umfassende und auf den Auftrag übertragbare Erfahrungen. Einzelne
untergeordnete Aspekte sind weniger ausgeprägt oder weniger konkret
dargestellt, ohne die Aussagekraft wesentlich zu beeinträchtigen.
3 Punkte Die Referenzprojekte belegen in mehreren Bewertungsaspekten auf den
Auftrag übertragbare Erfahrungen. Einzelne wesentliche Aspekte fehlen oder
bleiben allgemein, sodass die Aussagekraft teilweise eingeschränkt ist.
2 Punkte Die Referenzprojekte belegen nur in einzelnen Bewertungsaspekten konkret
auf den Auftrag übertragbare Erfahrungen. Mehrere wesentliche Aspekte
fehlen oder sind nur eingeschränkt nachvollziehbar.
37
1 Punkt Die Referenzprojekte lassen nur geringe auftragsbezogene Erfahrungen
erkennen. Die Angaben bleiben überwiegend allgemein und ermöglichen nur
sehr eingeschränkte Rückschlüsse auf die relevanten Erfahrungen.
0 Punkte Die Eignungsmindestanforderungen nach Ziffer 4.3 sind zwar erfüllt; aus den
eingereichten Angaben ergeben sich jedoch keine bewertbaren Erfahrungen,
die über diese Mindestanforderungen hinausgehen oder einem der
veröffentlichten Bewertungsaspekte zugeordnet werden können.
Anlagen
Vertragsentwurf
Formular Wirt-124-UVgO, Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben
Formular Wirt 124.1, Einhaltung restriktiver Maßnahmen ggü. Russland
Formular Wirt-214.2, Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Tariftreue ab
1.000 Euro Teil A
Formular Wirt-235, Unterauftragnehmer Eignungsleihe
Formular Wirt 236, Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Formular Wirt 238, Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft
Formular Wirt-2140, Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Einhaltung der
ILO-Kernarbeitsnormen
Formular Wirt-2141, Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur
Frauenförderung
Formular Wirt 2143, Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Verhinderung
von Benachteiligungen (Teil A)
Formular Wirt 2144, BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG Teil B
1. Alle Preise netto in Euro angeben.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Pos. Leistung Einheit Menge Einheitspreis () Gesamtpreis ()
1.1 Projektorganisation und Projektleitung pauschal 1 -
1.2 Projektplanung und Einführung (inkl. Kick-off) pauschal 1 -
1.3 Datenmigration (Stamm- und Bewegungsdaten) pauschal 1 -
1.4 Übernahme historischer Daten (Archivdaten) pauschal 1 -
1.5 Einrichtung der Abrechnungsumgebung pauschal 1 -
1.6 Test-/Parallelabrechnungen pauschal 1 -
1.7 Produktivsetzung (Go-live) pauschal 1 -
1.8 -
1.9 -
1.10 -
1.11 -
1.12 -
-
Pos. Leistung Einheit Menge Einheitspreis () Gesamtpreis für 48 Monate ()
2.1 Grundpauschale Monat 48 -
2.2 Beschäftigte Person 40 -
2.3 Volontärinnen und Volontäre Person 3 -
2.4 geringfügig Beschäftigte Person 2 -
2.5 Ein-/ Austritt Fall 1 -
2.6 Korrekturabrechnung Korrektur 1 -
2.7 Bescheinigungen Bescheinigung 1 -
2.8 manuelle Meldungen Meldung 1 -
2.9 Pfändungs- oder Insolvenzfälle Fall 1 -
2.10 -
2.11 -
2.12 -
2.13 -
2.14 -
-
Pos. Leistung Einheit Menge Einheitspreis () Gesamtpreis für 48 Monate ()
3.1 Zusätzliche Auswertungen Auswertung 1 -
3.2 Zusätzliche Beratungsleistungen auf Abruf Stunde 1 -
3.3 Sonstige Leistung 1 -
3.4 -
3.5 -
3.6 -
3.7 -
3.8 -
-
Vergabenummer
Vergabeverfahren
2026-05
Entgeltabrechnung und Entgeltauszahlung
Hinweise
Bieter-Nr. (wird von der Vergabestelle ausgefüllt)
Straße, Hausnr.
Firma
Zusatzbezeichnung
Leistungen aufgrund von Fehlern des Auftragnehmers sind nicht gesondert vergütungsfähig.
Nur ausdrücklich beauftragte Leistungen mit eigener Preisposition werden gesondert vergütet.
Die Mengen dienen ausschließlich der Angebotswertung.
Der Gesamtangebotspreis umfasst nur die Implementierung, laufende Leistungen und sonstige Leistungen; optionale und gesondert
vergütungsfähige Leistungen zählen nicht zur Preiswertung.
Zwischensumme
Zwischensumme
Zwischensumme
Alle gelb hinterlegten Bereiche können befüllt werden. Die Berechnung der Summen erfolgt mittels Formeln.
PREISBLATT
1. Implementierung
3. Gesondert vergütungsfähige Leistungen
2. Laufende Leistungen
Angebotsdatum
E-Mail
Telefon
Ansprechperson
Weitere Leistungen sind in den zusätzlichen gelb hinterlegten Zeilen oder unter Abschnitt 5 einzutragen.
PLZ, Ort
Alle Preise umfassen alle Leistungen, soweit keine gesonderte Position vorgesehen ist.
Pos. Leistung Einheit Menge Einheitspreis () Gesamtpreis für 48 Monate ()
4.1 Self-Service Funktionen
4.1.1 Einrichtung und Implementierung pauschal 1 -
4.1.2 Lizenzen Monat 48 -
4.1.3 Nutzerkonten Monat 48 -
4.1.4 Betrieb/Hosting Monat 48 -
4.1.5 Wartung/Support Monat 48 -
4.1.6 Zusatzfunktionen Monat 48 -
4.1.7 Systemintegration Monat 48 -
4.1.8 Schulung/Migration Stunde 1 -
4.1.9 optionale Erweiterungen pauschal 48 -
4.1.10 -
4.1.11 -
4.1.12 -
4.1.13 -
4.1.14 -
4.1.15 -
-
Pos. Leistung Einheit Menge Einheitspreis () Gesamtpreis für 48 Monate ()
4.2 Infoma-Schnittstelle
4.2.1 Einrichtung pauschal 1 -
4.2.2 Betrieb/Wartung Monat 48 -
4.2.3 Support Monat 48 -
4.2.4 -
4.2.5 -
4.2.6 -
4.2.7 -
4.2.8 -
-
Pos. Leistung Einheit Menge Einheitspreis () Gesamtpreis für 48 Monate ()
5.1 -
5.2 -
5.3 -
5.4 -
5.5 -
5.6 -
5.7 -
5.8 -
5.9 -
5.10 -
-
Implementierung -
Laufende Leistungen (48 Monate) -
Sonstige Leistungen -
Gesamtangebotspreis -
Gesondert vergütungsfähige Leistungen -
Optionale Leistungen -
Ort Datum
Name Unterschrift
6. Preiszusammenfassung
Zwischensumme
Zwischensumme
Zwischensumme
5. Sonstige Leistungen
4. Optionale Leistungen
Vertrag
über die Erbringung der Entgelt abrechnungen und Auszahlung der
Entgelte
zwischen der
Stiftung Gedenkstätte Berlin -Hohenschönhausen
vertreten durch den Direktor Dr. Helge Heidemeyer
Genslerstraße 66
13055 Berlin
im Weiteren Auftraggeberin genannt
und
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vertreten durch Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
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im Weiteren Auftragnehmende /r genannt
Seite 2 von 18
1 Vertragsgegenstand
1) Die/Der Auftragnehmende übernimmt für die Auftraggeberin die vollständige
Entgeltabrechnung einschließlich der Prüfung der Abrechnungserg ebnisse und der
Auszahlung der Entgelte für sämtliche Beschäftigten nach Maßgabe dieses
Vertrages und der Leistungsbeschreibung. Die Leistungen sind unter Beachtung
der gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Vorgaben ordnungsgemäß,
fristgerecht und mit der erforderlichen Sorgfalt zu erbring en.
2) Der Vertragsgegenstand umfasst
a) Die Implementierungsphase einschließlich Übernahme und Einrichtung der
abrechnungsrelevanten Daten sowie der Durchführung der vereinbarten
Test - und Parallelabrechnungen und
b) Die anschließende produktive Erbringung der laufenden Leistungen zur
Entgeltabrechnung und Entgeltauszahlung.
Art und Umfang der jeweiligen Leistungen ergeben sich aus der
Leistungsbeschreibung gemäß Anlage 1.
3) Die/ Der Auftragnehme nde unterstützt die Auftraggeberin bei steuer - und
sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen, soweit diese unmittelbar mit der
vertragsgegenständlichen Entgeltabrechnung zusammenhängen und die
Unterstützung im Rahmen der jeweils geltenden berufsrechtlichen Vorschriften
zulässig ist.
2 Vertragsbestandteile
1) Dieser Vertrag über die Erbringung der Entgeltabrechnung hat in Verbindung mit
seinen Anlagen die nachfolgenden Vertragsbestandteile, wobei nachstehende
Reihenfolge der Auslegung und Anwendung entspricht:
a) Vertragstext dieses Vertrages;
b) Leistungsbeschreibung und Preisblatt in de n als Anlage n 1 und 2 zu diesem
Vertrag beigefügten Fassung en;
c) im Rahmen des Vergabeverfahrens auf entsprechende Nachfragen der
Biete nden von der Gedenkstätte übersandte Antworten und Unterlagen;
d) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
e) Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
2) Zu den Vertragsbestandteilen und der Vertragsgrundlage zählen nicht die von
der/ vom Auftragnehme nden verwendeten und ihrem/seinem Preisblatt zu Grunde
Seite 3 von 18
gelegten Kalkulationsgrundlagen, Wirtschaftspläne etc., auch und soweit sie de r
Auftraggeberin offengelegt worden sind.
3) Soweit in diesem Vertrag keine besonderen Vereinbarungen getroffen werden, finden
für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen die Bestimmungen über
einen Dienstvertrag ( 611 ff. BGB) Anwendung. Auftragsbedingungen der/ des
Auftragnehme nden haben für d ie Auftraggeber in keine Rechtsverbindlichkeit.
3 Weitere Leistungsinhalte
1) Die/ Der Auftragnehme nde sichert zu, dass das für die Vertragserfüllung eingesetzte
Personal über die zur ordnungsgemäßen Erbringung der vereinbarten Leistungen
erforderlichen fachlichen Qualifikationen und Kenntnisse verfügt. Mit
Angebotsabgabe übergibt die/ der Auftragnehme nde eine namentliche Auflistung der
vorgesehenen Mitarbeitenden einschließlich einer Vertretung, welche als Anlage 4
(Umsetzungs - und Notfallkonzept ) Bestandteil dieses Vertrages wird. Die/ Der
Auftragnehme nde verpflichtet sich, mit Ausnahme rein administrativer Tätigkeiten,
ausschließlich dieses benannte Personal für die Erbringung der Hauptleistungen
einzusetzen.
Die Leistungserbringung erfolgt durch die/ den Auftragnehme nde/n fachgerecht,
ordnungsgemäß und unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen, tariflichen
und sonstigen einschlägigen Vorschriften sowie der anerkannten Regeln der Technik
und des jeweils aktuellen Stands der Technik.
2) Die/ Der Auftragnehme nde darf Personal gem. vorstehendem Abs. 1 nach Absprache
mit und Genehmigung de r Auftraggeber in gegen Personal mit vergleichbarer
Qualifikation austauschen. Der Austausch ist de r Auftraggeber in unter Nennung
der Ersatzperson und der Qualifikation zur Genehmigung vorzulegen. Die
Auftraggeber in darf die Genehmigung verweigern, wenn die/ der Auftragnehme nde
durch den Austausch nicht mehr die geforderten Qualifikationen aufweist. Die
Genehmigung gilt als erteilt, wenn d ie Auftraggeber in diese nicht binnen vier (4)
Wochen nach o.g. Vorlage in Textform verweigert. Der Austausch von Personal (inkl.
Einarbeitung) erfolgt auf Kosten der/ des Auftragnehme nden .
3) Die/ Der Auftragnehme nde wird die Arbeitsausführung überwachen. Die
Weisungsbefugnis gegenüber dem leistungserbringenden Personal obliegt der/ dem
Auftragnehme nden .
4) Beide Vertragspart eien benennen namentlich jeweils eine ständige Ansprechp erson ,
der die Abstimmung im Rahmen der vereinbarten Leistungserbringung obliegt. Jede
Änderung der Ansprechp erson ist unverzüglich de r anderen Vertragspart ei
mitzuteilen. Die Mitteilung muss mindestens der Textform entsprechen (z. B. per E -
Mail).
Seite 4 von 18
5) Der detaillierte terminliche Ablaufplan der zu erbringenden Leistungen ist zwischen
der/ dem Auftragnehme nden und de r Auftraggeber in kontinuierlich abzustimmen.
6) Bei einer Vergrößerung des Leistungsumfangs werden die vertraglich vereinbarten
Preise berechnet. Bei einer Verminderung des Leistungsumfangs tritt eine
entsprechend e Reduzierung des Preises ein.
7) Die Änderung des Leistungsumfangs erfolgt schriftlich durch d ie Auftraggeber in
und ist von der/ dem Auftragnehme nden schriftlich zu bestätigen. In Ausnahmefällen
kann die Änderung vorab mündlich beauftragt werden. Aber auch dann sind ein
schriftlicher Auftrag sowie die schriftliche Bestätigung unverzüglich nachzuholen.
8) Die Auftraggeber in ist berechtigt, Änderungen in der Abfolge der vertraglich
vereinbarten Leistungen kurzfristig unter Umständen telefonisch vorzunehmen.
Eine telefonische Änderungsmitteilung wird unverzüglich schriftlich bestätigt.
4 Durchführung der Entgeltabrechnung und Entgeltauszahlung
1) Erstellung und Prüfung der Entgeltabrechnungen
Die/Der Auftragnehmende erstellt die monatlichen Entgeltabrechnungen auf
Grundlage der von der Auftraggeberin vollständig und fristgerecht bereitgestellten
Daten , Unterlagen und personalrechtlichen Entscheidungen .
Sie/Er prüft die Abrechnungsergebnisse insbesondere auf rechnerische Richtigkeit,
vollständige Verarbeitung der übermittelten Stamm - und Bewegungsdaten,
Plausibilität sowie Übereinstimmung mit den für die Entgeltabrechnung
maßgeblichen gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Vorgaben.
Die Auftraggeberin bleibt für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihr
bereitgestellten Daten und der von ihr getroffenen personalrechtlichen
Entscheidungen verantwortlich. Offensichtliche oder im Rahmen der vereinbarten
Prüfungen erkennbare Unvolls tändigkeiten, Widersprüche und Fehler hat die/der
Auftragnehmende der Auftraggeberin unverzüglich mitzuteilen und vor
Durchführung der betroffenen Auszahlung zu klären, soweit dies unter
Berücksichtigung der Auszahlungsfristen möglich und erforderlich ist .
2) Ermittlung und Mitteilung de r Zahlungsbeträge
Die/Der Auftragnehmende ermittelt auf Grundlage der geprüften
Abrechnungsergebnisse die für die Entgeltauszahlung sowie für die sonstigen
vertraglich vereinbarten Zahlungen erforderlichen Beträge.
Die für die Auszahlung der Nettoentgelte erforderlichen Beträge und die
abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge sind getrennt zu ermitteln und
auszuweisen.
Seite 5 von 18
Die/Der Auftragnehmende teilt der Auftraggeberin 7 Tage vor jedem vorgesehenen
Einzug mindestens die getrennt nach Kostenarten einzuziehenden Beträge und den
vorgesehenen Belastungstag in Textform mit.
Eine gesonderte Freigabe der einzelnen Entgeltabrechnungen oder
Zahlungsbeträge durch die Auftraggeberin ist nicht erforderlich, soweit in der
Leistungsbeschreibung für bestimmte Sachverhalte keine abweichende Regelung
getroffen ist.
3) Lastschrifteinzug und Durchführung der Zahlungen
Die Auftraggeberin erteilt der/dem Auftragnehmenden für die Dauer des Vertrages
ein Lastschriftmandat für das von ihr benannte Konto. Das Lastschriftmandat darf
ausschließlich zum Einzug der für die vertragsgemäße Durchführung der
vereinbarten Zahlungen er forderlichen Beträge genutzt werden.
Die für die Auszahlung der Nettoentgelte erforderlichen Beträge und die
Sozialversicherungsbeiträge werden jeweils gesondert und unter eindeutiger
Bezeichnung der betreffenden Kostenart vom Konto der Auftraggeberin eingezogen .
Die Auftraggeberin stellt sicher, dass das benannte Konto zu den angekündigten
Belastungszeitpunkten eine ausreichende Deckung aufweist und das
Lastschriftmandat wirksam besteht.
Die/Der Auftragnehmende zieht die jeweiligen Beträge zu den vereinbarten
Zeitpunkten ein und stellt sicher, dass
a. die Nettoentgelte zu den vertraglich bestimmten Fälligkeitsterminen auf den von
den Beschäftigten benannten Konten gutgeschrieben werden und
b. die Sozialversicherungsbeiträge sowie die sonstigen vereinbarten Zahlungen
vollständig und fristgerecht an die jeweils zuständigen Zahlungsempfänger
abgeführt werden.
Die eingezogenen Beträge dürfen ausschließlich für die jeweils bezeichnete
Kostenart und den jeweils vorgesehenen Zahlungszweck verwendet werden. Eine
Verrechnung zwischen unterschiedlichen Kostenarten, eine Aufrechnung mit
eigenen Forderungen der/des Auft ragnehmenden sowie die Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts an diesen Beträgen sind ausgeschlossen .
4) Zahlungsstörungen, Fehlerkorrektur und Nachweise
Kann ein Einzug wegen fehlender Kontodeckung, einer Kontosperrung, eines
unwirksamen oder widerrufenen Lastschriftmandats oder aus einem sonstigen
Grund nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden, hat die/der
Auftragnehmende die Auftraggeberin unverz üglich unter Angabe der betroffenen
Kostenart, des Betrages und des gefährdeten Zahlungstermins zu unterrichten.
Seite 6 von 18
Soweit die Störung ausschließlich auf einem von der Auftraggeberin zu vertretenden
Umstand beruht, gerät die/der Auftragnehmende hinsichtlich der dadurch
betroffenen Zahlungspflichten nicht in Verzug.
Fehlerhafte, verspätete, unterbliebene oder doppelte Einzüge oder Zahlungen, die
die/der Auftragnehmende zu vertreten hat, sind unverzüglich und auf eigene Kosten
zu korrigieren. Hierzu gehören auch erforderliche Korrekturzahlungen sowie die
Übernahme der durch den Fehler verursachten Bank - und Rücklastschriftkosten.
Zu viel oder ohne Rechtsgrund vom Konto der Auftraggeberin eingezogene und nicht
bestimmungsgemäß verwendete Beträge sind unverzüglich zurückzuzahlen.
Die/Der Auftragnehmende dokumentiert sämtliche Einzüge und Zahlungen
vollständig und getrennt nach Kostenarten. Der Auftraggeberin sind nach jedem
Zahlungslauf eine Zahlungsübersicht und auf Verlangen geeignete Einzelnachweise
zur Verfügung zu stellen .
5 Wesentliche Leistungsänderungen
Sollte sich, insbesondere aufgrund von Änderungen der Gesetzes - und/oder
Rechtslage das Erfordernis ergeben, wesentliche Änderungen in der Art der von
der/ dem Auftragnehme nden zu erbringenden Leistungen vorzunehmen, werden sich
die Parteien unter Berücksichtigung ihrer beiderseitigen Interessen und unter
Beachtung der anzuwendenden Bestimmungen des Vergaberechts auf die Art der
Leistungsänderung und sich ggf. daraus ergebende Ä nderungen im
Vergütungssystem und/oder der Vergütungshöhe verständigen.
6 Weitere Pflichten der/ des Auftragnehme nden
1) Die/ Der Auftragnehme nde hat die bei den vertragsgegenständlichen Leistungen
üblichen Bräuche, die anerkannten Regeln der Technik sowie die gesetzlichen
Vorschriften und behördlichen Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung zu
beachten, insbesondere:
Arbeitszeit -, Unfallverhütungs - und Brandschutzvorschriften
Arbeitsschutzvorschriften
geltende Tarifverträge der Branche
Mindestlohngesetz
lohnsteuerrechtliche - und sozialversicherrechtliche Vorschriften
arbeitsrechtliche Bestimmungen
die Vorschriften des Datenschutzrechts, insbesondere der Datenschutz -
Grundverordnung (DSGVO)
Seite 7 von 18
die handels - und steuerrechtlichen Aufbewahrungs - und
Dokumentationspflichten
die jeweils gültigen Meldeverfahren und technischen Richtlinien der
zuständigen Stellen (z. B. ELStAM, DEÜV - Meldungen, elektronische
Entgeltabrechnung)
Die vorgenannte Aufzählung einzelner Vorschriften ist nicht abschließend.
2) Die Auftraggeber in ist berechtigt, durch die von ih r benannten Ansprechp erson sich
von der vertragsgemäßen Ausführung aller Leistungen zu unterrichten. Auf Wunsch
sind der Ansprechp erson die zur Unterrichtung erforderlichen Unterlagen zur
Einsicht vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte unverzüglich, nach
Anforderung seitens der Ansprech perso n auch schriftlich, zu erteilen.
3) Es erfolgt fortlaufend eine Güteprüfung. Güteprüfung ist die Prüfung der Leistung
auf Erfüllung der vertraglich vereinbarten qualitativen und technischen und damit
verbundenen organisatorischen Anforderungen durch die von de r Auftraggeber in
benannten Ansprechp erson . Eine etwaige Abnahme der Leistung durch d ie
Auftraggeber in bleibt davon unberührt. Auch Teilleistungen können auf Verlangen
der Auftraggeber in geprüft werden, insbesondere in den Fällen, in denen die
Prüfung durch die weitere Ausführung wesentlich erschwert oder unmöglich
gemacht würde.
4) Die/ Der Auftragnehme nde hat die vertragsgegenständlichen Leistungen unter allen
Umständen zu gewährleisten. Sie/ Er ist dafür verantwortlich, dass die Erfüllung
ihrer/ seiner Leistungspflichten nicht durch Krankheit, Urlaub, Streik oder sonstige
Ausfälle seiner Mitarbeite nden beeinträchtigt wird.
Bei Stör -, Havarie - und/oder Katastrophenfällen stellt die/ der Auftragnehme nde die
Leistung gem. dem als Anlage beigefügten Notfallkonzeptes sicher. Die für die
Erstellung dieses Notfallkonzeptes entstehenden Kosten sind in der Vergütung
enthalten. Im Falle der Anwendung des Notfallkonzeptes können Auftragnehme nde
die im Rahmen der Anwendung des Notfallkonzeptes entstehenden, erforderlichen
und nachgewiesenen zusätzlichen Kosten und Aufwendungen de r Auftraggeber in
gesondert in Rechnung gestellt werden.
Der Eintritt oder bevorstehende Eintritt von Umständen, die die Umsetzung des
Notfallkonzeptes erfordern oder kurzfristig erforderlich erscheinen lassen, sind von
der/ vom Auftragnehme nden der Ansprechp erson der Gedenkstätte unverzüglich
unter Darlegung der von der/ vom Auftragnehme nden zur Umsetzung des
Notfallkonzeptes ergriffenen Maßnahmen mitzuteilen.
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7 Ansprechpersonen
Zum Zwecke dieses Vertrages benennen die Parteien Ansprechp ersonen sowie mindestens
jeweils einen Vertreter mit Entscheidungskompetenz für alle Fragen, die die Durchführung
der in diesem Vertrag beschriebenen Verpflichtungen und Aufgaben betreffen und die zur
Erteilung und zur Entgegennahme von Weisungen und Zustimmungen nach diesem Vertrag
bevollmächtigt sind (Ansprech personen ).
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8 Vergütung
1) Die Vergütung richtet sich abschließend nach dem als Anlage 2 beigefügten
Preisblatt. Sämtliche Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlich
geschuldeten Umsatzsteuer. Mit den Vertragspreisen sind alle zur vertragsgemäßen
Leistungserbringung erforderlichen Personal -, Sach -, Reise -, Kommunikation s-,
Lizenz - und Nebenkosten abgegolten, soweit im Preisblatt nicht ausdrücklich eine
gesonderte Vergütung vorgesehen ist
2) Die Leistungen der Implementierungsphase, insbesondere Datenübernahme,
Einrichtung der Abrechnungsprozesse sowie Durchführung der vereinbarten Test -
und Parallelabrechnungen , werden gesondert nach Maßgabe der
Leistungsbeschreibung und der hierfür im Preisblatt ausgewiesenen Preise
vergütet. Die Rechnungsstellung erfolgt nach vollständiger Erbringung der
festgelegten Leistungen und Vorlage eines prüffähigen Leistungsnachweises .
3) Die Vergütung erfolgt ab Beginn der produktiven Leistungserb ringung monatlich auf
Grundlage der Anzahl der im jeweiligen Abrechnungsm onat abrechnungsrelevanten
Beschäftigten. Für jede abrechnungsrelevante beschäftigte Person wird die im
Preisblatt ausgewiesene Monatspauschale höchstens einmal je Kalendermonat
berechnet.
4) Als a brechnungsreleva nt gilt eine beschäftigte Person, wenn die/der
Auftragnehmende im jeweiligen Kalendermonat mindestens eine der folgenden
Leistungen erbringt:
a. Erstellung, Änderung oder Wiederholung einer Entgeltabrechnung;
b. Verarbeitung von Stamm - oder Bewegungsdaten, die sich auf die
Entgeltabrechnung, die Entgeltauszahlung oder ein gesetzliches
Meldeverfahren auswirken;
c. Erstellung oder Übermittlung gesetzlich oder vertraglich erforderlicher
Meldungen, Nachweise oder Bescheinigungen;
Seite 9 von 18
d. Bearbeitung eines abrechnungsrelevanten Sachverhalts während eines
ruhenden Beschäftigungsverhältnisses.
5) Das bloße Bestehen eines aktiven oder ruhenden Beschäftigungsverhältnisses
sowie die ausschließliche Speicherung oder Vorhaltung der Beschäftigtendaten
begründen keinen Vergütungsanspruch, sofern im jeweiligen Kalendermonat keine
der in Nr. 4) genannten Leistungen erbracht wird.
Korrekturen oder Wiederholungsabrechnungen, die aufgrund eines von der/dem
Auftragnehmenden zu vertretenden Fehlers erforderlich werden, werden nicht
gesondert vergütet .
5) Rechnungen sind nach Kosten - und Leistungsarten nachvollziehbar
aufzuschlüsseln. Bei monatlichen Leistungen ist die Anzahl der abgerechneten
Beschäftigten und die jeweilige Abrechnungsgrundlage auszuweisen. Die
Rechnungsstellung erfolgt in dem von der Auft raggeberin vorgegebenen
elektronischen Rechnungsformat. Die Auftraggeberin teilt Übertragungsweg und
sonstige erforderliche Rechnungsangaben rechtzeitig mit .
6) Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich jeweils zum Monatsende, zahlbar
innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung bei der Auftraggeber in
brutto ohne Abzug. Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene
Konto der/ des Auftragnehme nden zu überweisen.
7) Die Rechnungsstellung erfolgt in einem der ERechV konformen Format. Rechnungen,
welche diesen Anforderungen nicht genügen, sind nicht geeignet, einen Verzug gem.
286 BGB zu begründen.
9 Preisgleitung
1) Die im Preisblatt vereinbarten Preise für die laufenden Leistungen bleiben bis
einschließlich 31.12.2030 unverändert. Eine Anpassung ist erstmals mit Wirkung
zum 01.01.2031 und anschließend jeweils nach Ablauf weitere r 12 Monate zulässig .
2) Berechnungsgrundlage für die indexbasierte Anpassung ist der vom Statistischen
Bundesamt veröffentlichte Index der Arbeitskosten insgesamt im Produzierenden
Gewerbe und Dienstleistungsbereich, Deutschland, 2020 = 100 oder dessen
amtlicher Nachfolgeindex.
3) Die Anpassung richtet sich nach dem Arbeitskostenindex (AKI), bekannt gegeben
vom Statistischen Bundesamt:
https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitskosten -
Lohnnebenkosten/Tabellen/arbeitskostenindex -jahre.html
4) Bei einem Anpassungsverlangen ist der zuletzt veröffentlichte Arbeitskostenindex
heranzuziehen und anzugeben (Indexwert Anpassung n).
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5) Der Preis wird nach einem Anpassungsverlangen um den Änderungsbetrag
angepasst. Dieser wird wie folgt berechnet:
Angebotspreis A x Indexwert Anpassung n - Angebotspreis A = Änderungsbetrag
Indexwert A
6) Die/ Der Auftragnehme nde hat die Preisanpassung nach Absatz 5 in seinem
Anpassungsverlangen für jeden anzupassenden Preis darzustellen.
7) Eine Preisanpassung nach dieser Regelung erfolgt nur, wenn der Änderungsbetrag
größer als 3 % des Angebotspreises A ist. Der Änderungsbetrag wird begrenzt auf
10 % des Angebotspreises A.
10 Verzug
1) Für den Verzug der Vertragsparteien gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit
dieser Vertrag keine speziellere Regelung enthält. Sind Leistungsfristen oder
Termine kalendermäßig bestimmt, tritt Verzug nach Maßgabe der gesetzlichen
Vorschriften ohne geso nderte Mahnung ein .
2) Erkennt die/der Auftragnehmende, dass ein vereinbarter Leistungs - oder
Zahlungstermin gefährdet ist, hat sie/er die Auftraggeberin unverzüglich in Textform
über Ursache, voraussichtliche Dauer, betroffene Leistungen und die eingeleiteten
Gegenmaßnahmen zu unterrichten. Die Anzeige entbindet nicht von der
Verpflichtung, alle zumutbaren Maßnahmen zur Einhaltung des Termins zu treffen .
3) Soweit eine Verzögerung nachweislich ausschließlich auf einem von der
Auftraggeberin zu vertretenden Umstand oder auf höherer Gewalt beruht,
verlängern sich die betroffenen Leistungsfristen um den tatsächlich verursachten
Zeitraum. Die/Der Auftragnehmende bleibt zur Schadensminderung und
unverzüglichen Information verpflichtet .
1 1 Gewährleistung
1) Entspricht eine erbrachte Leistung nicht den vertraglichen Anforderungen, hat
die/der Auftragnehmende den Fehler unverzüglich nach Kenntniserlangung und
innerhalb einer von der Auftraggeberin gesetzten angemessenen Frist zu
korrigieren. Bei zahlungs -, meld e- oder fristrelevanten Fehlern ist die Korrektur mit
höchster Priorität und erforderlichenfalls durch ein geeignetes Ersatzverfahren
vorzunehmen .
2) Die Korrektur umfasst insbesondere erforderliche Wiederholungsabrechnungen,
Korrekturmeldungen, Berichtigungen von Zahlungsdateien, Nachberechnungen und
die Information der Auftraggeberin über Ursache, Auswirkungen und getroffene
Maßnahmen .
Seite 11 von 18
3) Sämtliche Kosten einer Korrektur, die aufgrund einer von der/dem
Auftragnehmenden zu vertretenden Pflichtverletzung erforderlich wird, trägt die/der
Auftragnehmende. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet, fehlerhafte Leistungen
oder hierdurch verursach te Mehrleistungen gesondert zu vergüten .
4) Die Rechte der Auftraggeberin auf Schadensersatz, Minderung, Kündigung aus
wichtigem Grund und sonstige gesetzliche oder vertragliche Rechte bleiben
unberührt. Eine Freigabe von Abrechnungsergebnissen oder des produktiven
Betriebs schließt Ansprüche wegen nicht erkennbarer Fehler nicht aus .
1 2 Ersatzvornahme
1) Kommt die/der Auftragnehmende einer fälligen Pflicht zur Leistungserbringung oder
Fehlerkorrektur trotz angemessener Fristsetzung nicht ordnungsgemäß nach, kann
die Auftraggeberin die erforderliche Leistung selbst erbringen oder durch Dritte
erbringen lass en. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn sofortiges Handeln zur
Vermeidung einer verspäteten Entgeltauszahlung, einer Fristversäumnis oder eines
sonstigen erheblichen Schadens erforderlich ist oder die Fristsetzung gesetzlich
entbehrlich ist .
2) Die/Der Auftragnehmende hat die Ersatzvornahme zu unterstützen und die hierfür
erforderlichen Daten, Unterlagen, Zugänge und Informationen unverzüglich
bereitzustellen .
3) Soweit die Voraussetzungen des Absatzes 1 auf einer von der/dem
Auftragnehmenden zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen, ersetzt sie/er der
Auftraggeberin die erforderlichen und angemessenen Kosten der Ersatzvornahme.
Weitergehende Ansprüche bleiben unb erührt .
1 3 Haftung, Versicherung
1) Für die Haftung der/ des Auftragnehme nden gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Die/ Der Auftragnehme nde haftet für Personen - und Sachschäden, die durch sie/ ihn
oder ihren/ seinen Mitarbeit enden oder anderen eingesetzten Erfüllungsgehilfen bei
der Erfüllung der vertraglichen Leistungen schuldhaftverursacht werden.
2) Wird die Auftraggeberin wegen einer von der/dem Auftragnehmenden zu
vertretenden Pflichtverletzung von Dritten berechtigt in Anspruch genommen, stellt
die/der Auftragnehmende sie von diesen Ansprüchen und den erforderlichen
angemessenen Kosten der Rechtsve rteidigung frei. Die Auftraggeberin informiert
die/den Auftragnehmende/n unverzüglich über die Inanspruchnahme und gibt
ihr/ihm Gelegenheit, an der Abwehr oder Erledigung des Anspruchs mitzuwirken.
Anerkenntnisse und Vergleiche werden nur im gegenseitigen Einvernehmen
geschlossen, soweit dies der Auftraggeberin zumutbar ist .
Seite 12 von 18
3) Die Auftraggeberin haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist
die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren
Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
4) Die/ Der Auftragnehme nde hat vor Beginn ihrer/ seiner Tätigkeit über folgende
Risiken und unter folgenden Mindestdeckungssummen Versicherungen
abzuschließen und bis zur Beendigung dieses Vertrages aufrecht zu erhalten:
Sachschäden EUR 5.000.000,00;
Personenschäden je Einzelfall EUR 5.000.000,00, bis zu einer Gesamthöhe in
Höhe von EUR 5.000.000,00;
Vermögensschäden EUR 2.000.000,00;
Datenschutz -/Cyberrisiken EUR 2.000.000,00
Die/ Der Auftragnehme nde hat den Abschluss der Versicherung de r Auftraggeber in
auf Verlangen schriftlich nachzuweisen. D ie Auftraggeber in kann jederzeit den
Nachweis verlangen, dass die Versicherung noch besteht und die entsprechenden
Prämien gezahlt wurden.
5) Der Versicherungsschutz ist vor Beginn der Leistungserbringung und danach auf
Verlangen, mindestens jedoch einmal jährlich, durch eine Bestätigung des
Versicherers nachzuweisen. Änderungen, Einschränkungen oder der Wegfall des
Versicherungsschutzes sind de r Auftraggeberin unverzüglich mitzuteilen. Die
Versicherungssummen begrenzen die gesetzliche oder vertragliche Haftung nicht.
1 4 Geheimhaltung/Datenschutz
1) Die Parteien behandeln alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt
werdenden, als vertraulich gekennzeichneten oder nach den Umständen als
vertraulich erkennbaren Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und
verwenden sie ausschließli ch zur Durchführung dieses Vertrages. Die Verpflichtung
gilt auch nach Vertragsende fort .
2) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich bereits
allgemein bekannt oder der empfangenden Partei rechtmäßig bekannt waren, von
einem berechtigten Dritten ohne Geheimhaltungspflicht erlangt, unabhängig
entwickelt oder aufgrund gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Verpflichtung
offengelegt werden. Soweit zulässig, ist die andere Partei vor einer verpflichtenden
Offenlegung zu informieren .
Seite 13 von 18
3) Die/Der Auftragnehmende verpflichtet alle zur Vertragserfüllung eingesetzten
Personen vor Beginn ihrer Tätigkeit in nachweisbarer Form auf Vertraulichkeit und
stellt sicher, dass die Verpflichtung auch nach Beendigung ihres Einsatzes
fort besteh t.
4) Soweit die/der Auftragnehmende personenbezogene Daten im Auftrag der
Auftraggeberin verarbeitet, gilt die als Anlage beigefügte Vereinbarung zur
Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Bei Widersprüchen zwischen dieser
Vereinbarung und den sonstigen Vert ragsbestandteilen gehen die Regelungen der
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung für datenschutzrechtliche Sachverhalte vor .
5) Datenschutz - oder Informationssicherheitsvorfälle, die personenbezogene Daten
oder die Leistungserbringung betreffen können, sind der Auftraggeberin
unverzüglich nach Bekanntwerden nach Maßgabe der Vereinbarung zur
Auftragsverarbeitung zu melden. Die/Der A uftragnehmende unterstützt die
Auftraggeberin bei der Erfüllung gesetzlicher Melde -, Informations - und
Nachweispflichten .
6) Nach Vertragsende sind Daten und Unterlagen nach Maßgabe des 17 und der
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zurückzugeben oder zu löschen, soweit
keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Gesetzlich
aufzubewahrende Daten sind für andere Zwecke zu sperren und nach Ablauf der
Aufbewahrungsfrist zu löschen. Die Löschung ist in Textform zu bestätigen .
1 5 Vertragsübernahme
1) Die Übertragung der Parteistellung oder die vollständige oder teilweise Übernahme
der aus diesem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten durch einen Dritten ist
nur mit vorheriger Zustimmung der Auftraggeberin in Textform und im Rahmen der
vergaberecht lich zulässigen Voraussetzungen zulässig .
2) Die Einschaltung oder der Austausch von Unterauftragnehmenden für wesentliche
Teile der Leistung bedarf der vorherigen Zustimmung der Auftraggeberin in Textform.
Die Zustimmung darf aus sachlichem Grund verweigert werden. Für
Unterauftragsverarbeiter, die personenbezogene Daten verarbeiten, gelten
zusätzlich die Regelungen der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
3) Die/Der Auftragnehmende bleibt für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch
Unterauftragnehmende und sonstige Erfüllungsgehilfen in vollem Umfang
verantwortlich. Pflichten aus diesem Vertrag sind den eingesetzten Unternehmen in
entsprechendem Umfang au fzuerlegen.
4) Änderungen in der Eigentümer - oder Kontrollstruktur der/des Auftragnehmenden,
die die Eignung, Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit oder vergaberechtliche
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Zulässigkeit der Vertragsfortführung beeinträchtigen können, sind der
Auftraggeberin unverzüglich mitzuteilen.
1 6 Inkraft treten, Vertragslaufzeit und Kündigung
1) Der Vertrag tritt mit Erteil ung des Zuschlags in Kraft.
2) Die Implementierungsphase beginnt zu dem von der Auftraggeberin festgelegten
und der/dem Auftragnehmenden in Textform mitgeteilten Zeitpunkt, spätestens
jedoch am 11.09.2026. Die für die Implementierungsphase m aß geblichen Termine,
Fristen und Meilensteine ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung .
3) Die produktive Erbringung der laufenden Leistungen zur Entgeltabrechnung und
Entgeltauszahlung beginnt am 01.01.2027. Die Grund laufzeit der produktiven
Leistungserbringung endet mit Ablauf des 31.12.2030.
4) Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Grundlaufzeit a utomatisch um jeweils
ein weiteres Jahr , sofern die Auftraggeberin der Verlängerung nicht spätestens 6
Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht .
Die automatische Verlängerung ist auf zwei Verlängerungszeiträume von jeweils
einem Jahr begrenzt. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.12.2032 , ohne
dass es einer gesonderten Kündigung oder sonstigen Erklärung bedarf. Im Falle der
nach vorstehend Satz 1 geregelten Verlängerung dieses Vertrages gelten alle in
diesem Vertrag geregelten Rechte und Pflichten bis zum Ende der
Vertragsverlängerung weiter.
5) Jede Vertragspartei kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der kündigenden
Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung
der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertrags bis zum vereinbarten
Ende nicht zugemutet werden kann.
6) Beruht der wichtige Grund auf einer Vertragspflichtverletzung, ist die Kündigung
grundsätzlich erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Abhilfe
oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Einer Fristsetzung oder Abmahnung
bedarf es nicht, we nn sie gesetzlich entbehrlich ist.
7) Ein wichtiger Grund für die Auftraggeberin liegt insbesondere vor bei wiederholten
oder schwerwiegenden Fehlern der Entgeltabrechnung oder Entgeltauszahlung,
wiederholter Überschreitung wesentlicher Leistungsfristen, schwerwiegenden
Datenschutz - oder Infor mationssicherheitsverstößen, unzulässiger Verwendung
eingezogener Beträge oder dem Wegfall einer für die Leistungserbringung
erforderlichen Erlaubnis, Registrierung oder Qualifikation.
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1) Die Kündigung bedarf der Textform. Das Recht zur Kündigung nach zwingenden
gesetzlichen oder vergaberechtlichen Bestimmungen bleibt unberührt.
1 7 Vertragsbeendigung und Exit - Management
1) Die Parteien bereiten die geordnete und unterbrechungsfreie Überleitung der
Entgeltabrechnung auf die Auftraggeberin oder einen von ihr benannten
Nachfolgedienstleister rechtzeitig vor. Bei regulärem Vertragsende beginnt die Exit -
Phase spätestens sechs Mon ate vor Vertragsende; bei außerordentlicher
Vertragsbeendigung unverzüglich nach Zugang der Kündigung.
2) Die/Der Auftragnehmende erstellt innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Beginn der
Exit - Phase gemeinsam mit der Auftraggeberin einen verbindlichen Übergabeplan mit
Terminen, Verantwortlichkeiten, Datenformaten, Testschritten, Ansprechpartnern
und Eskalations wegen.
3) Spätestens drei Monate vor dem regulären Vertragsende stellt die/der
Auftragnehmende einen vollständigen testfähigen Datenbestand in dem
vereinbarten strukturierten und maschinenlesbaren Format einschließlich
Datenbeschreibung und erforderlicher Verfahrens - und
Schnittstellendokumentation zur Verfügung. Nach dem letzten produktiven
Abrechnungslauf erfolgt innerhalb von zwei Arbeitstagen eine abschließende
Differenzdatenlieferung.
4) Die Datenübergabe erfolgt verschlüsselt und umfasst alle von der/dem
Auftragnehmenden verarbeiteten oder geführten abrechnungsrelevanten Stamm -,
Bewegungs -, Historien -, Steuer -, Sozialversicherungs -, Zusatzversorgungs -,
Pfändungs - und Zahlungsdaten sowie d ie nach der Leistungsbeschreibung
erforderlichen Dokumentationen. Eine ausschließliche Bereitstellung als PDF genügt
nicht.
5) Die/Der Auftragnehmende unterstützt die Auftraggeberin und den
Nachfolgedienstleister während der Exit - Phase bei Testimporten, fachlichen
Rückfragen und bis zu zwei vereinbarten Parallel - oder Vergleichsabrechnungen. Der
im Preisblatt festgelegte Leistungs umfang und die dort ausgewiesene Vergütung
gelten abschließend. Darüber hinausgehende Leistungen bedürfen einer vorherigen
Beauftragung in Textform zu den im Preisblatt festgelegten Stundensätzen.
6) Nach Vertragsende unterstützt die/der Auftragnehmende für höchstens drei Monate
bei Rückfragen und bei der Korrektur von Sachverhalten, die während der
Vertragslaufzeit entstanden sind. Eine produktive Fortführung der laufenden
Entgeltabrechnung nach Vertr agsende ist hiervon nicht umfasst. Sie bedarf einer
gesonderten, bereits in den Vergabeunterlagen vorgesehenen und bepreisten
Option.
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7) Ein Zurückbehaltungsrecht an personenbezogenen oder abrechnungsrelevanten
Daten, Zahlungsnachweisen und zur Fortführung erforderlichen Dokumentationen
ist ausgeschlossen. Gesetzliche Rechte an sonstigen Unterlagen bleiben unberührt,
soweit die unterbrechun gsfreie Fortführung nicht beeinträchtigt wird.
8) Nach bestätigter vollständiger Datenübertragung löscht die/der Auftragnehmende
die bei ihr/ihm verbliebenen personenbezogenen Daten nach Maßgabe der
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, soweit keine gesetzlichen
Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Löschung ist in Textform zu
bestätigen.
1 8 Migration und Systemübernahme
1) Die/Der Auftragnehmende übernimmt die in der Leistungsbeschreibung
bezeichneten abrechnungsrelevanten Daten aus den von der Auftraggeberin oder
dem bisherigen Dienstleister bereitgestellten Datenbeständen und überführt sie in
das für die produktive Leistun gserbringung eingesetzte System .
2) Die/Der Auftragnehmende prüft die bereitgestellten Daten im vereinbarten Umfang
auf Vollständigkeit, technische Verarbeitbarkeit, Plausibilität und erkennbare
Widersprüche. Festgestellte Mängel oder fehlende Daten sind der Auftraggeberin
unverzüglich in ei ner nachvollziehbaren Fehler - und Klärungsliste mitzuteilen .
3) Die/Der Auftragnehmende ist für die ordnungsgemäße Übernahme und Verarbeitung
der im vereinbarten Format bereitgestellten Daten verantwortlich. Sie/Er haftet
nicht für Fehler oder Unvollständigkeiten der Ausgangsdaten, die nicht von ihr/ihm
verursacht wurd en und auch bei Durchführung der vereinbarten Prüf - und
Plausibilitätsmaßnahmen nicht erkennbar waren. Die Haftung für die Verletzung
eigener Prüf -, Hinweis - und Verarbeitungspflichten bleibt unberührt .
4) Vor Aufnahme des produktiven Betriebs sind mindestens zwei Test - und mindestens
eine Parallelabrechnungen nach den Vorgaben der Leistungsbeschreibung
durchzuführen. Abweichungen sind zu analysieren, zu dokumentieren und vor
Aufnahme des produktiven Betriebs zu beheben oder mit Zustimmung der
Auftraggeberin in einem verbindlichen Maßnahmenp lan zu regeln .
5) Die Implementierungsphase ist abgeschlossen, wenn die in der
Leistungsbeschreibung festgelegten Implementierungsleistungen einschließlich
Datenübernahme, Einrichtung, Test - und Parallelabrechnungen vollständig erbracht
und die dort festgelegten Voraussetzu ngen für die Aufnahme des produktiven
Betriebs erfüllt sind .
6) Der produktive Betrieb darf erst nach Freigabe durch die Auftraggeberin in Textform
aufgenommen werden. Die Freigabe stellt keine rechtsgeschäftliche Abnahme dar
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und schränkt Ansprüche wegen nicht erkennbarer Fehler oder sonstiger
Pflichtverletzungen nicht ein.
7) Die Vergütung der Implementierungsphase richtet sich ausschließlich nach 8 und
dem Preisblatt.
1 9 Schriftform
Jede Änderung und Ergänzung dieses Vertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform, dies gilt auch für eine Vereinbarung über den Verzicht auf das
Schriftformerfordernis.
20 Salvatorische Klausel
1) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt .
2) An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die
gesetzlichen Vorschriften. Soweit keine gesetzliche Regelung besteht, werden die
Parteien eine wirksame und durchführbare Regelung vereinbaren, die dem mit der
unwirksamen oder undur chführbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck
möglichst nahekommt, ohne die vergaberechtlichen Grenzen einer Vertragsänderung
zu überschreiten .
3) Entsprechendes gilt für unbeabsichtigte Regelungslücken .
2 1 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle aus und/oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag
auftretenden gerichtlichen Auseinandersetzungen ist soweit sich nicht aus
zwingenden gesetzlichen Bestimmungen Abweichendes ergibt Berlin .
2 2 Ausfertigungen
Es existieren 2 schriftliche Ausfertigungen dieser Vereinbarung. Die
Vertragspartner bekennen, je eine schriftliche Ausfertigung dieser Vereinbarung
erhalten zu haben.
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Anlagen zum Vertrag:
Anlage 1 Leistungsbeschreibung der Auftraggeberin
Anlage 2 finales Preisblatt der/des Auftragnehmenden
Anlage 3 Bieterfragen
Anlage 4 Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung der Auftraggeberin
Anlage 5 Umsetzungs konzept der/des Auftragnehmenden
Anlage 6 Notfallkonzept der/des Auftragnehmenden
Anlage 7 Datenschutz und Datensicherheitskonzept der/des Auftragnehmenden
Berlin, Datum Ort, Datum
Dr. Helge Heidemeyer Titel, Vor - und Nachname
Direktor Funktion
Gedenkstätte Berlin -Hohenschönhausen
Stiftung des öffentlichen Rechts
Firma
Auftraggeberin Auftragnehmende /r

Source: 4
https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Stiftung-Gedenkstaette-Berlin-Hohenschoenhausen/2026/07/6579929.html
Data Acquisition via: p8000000

 
 
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