Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Güstrow - FAQ-Schriftenreihe zum Thema Klimaanpassung in Mecklenburg-Vorpommern
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026073016112749323 / 2079030-2026
Veröffentlicht :
30.07.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
21.08.2026
Angebotsabgabe bis :
21.08.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
79822500 - Dienstleistungen im Grafik-Design
FAQ-Schriftenreihe zum Thema Klimaanpassung in Mecklenburg-Vorpommern
1 Einführung
Durch den voranschreitenden Klimawandel ist Deutschland mit Hitzewellen, Dürren, Sturzfluten und Überschwemmungen
konfrontiert. Die Temperaturen steigen und die Auswirkungen des globalen Klimawandels auf Mensch, Umwelt, Wirtschaft und
Infrastrukturen
nehmen zu.
Seit 2021 verstärkt die Bundesregierung die politische Steuerung der Klimaanpassung
durch folgende Vorhaben:
das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG), das einen verbindlichen rechtlichen
Rahmen zur Anpassung an den Klimawandel setzt
eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen
die Verankerung einer gemeinsamen Finanzierung zur Klimavorsorge und Klimaanpassung von Bund und Ländern.
Zusätzlich zu den Anstrengungen den Klimaschutz zu intensivieren, sind vorsorgende
Maßnahmen der Klimawandelfolgenanpassung wichtig und dringend, um den schon heute
unvermeidbaren Auswirkungen entgegenzuwirken und die ökologischen, sozialen und
wirtschaftlichen Schäden effektiv zu mindern (UBA 2023).
Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV (LM)
entwickelt derzeit eine umfassende Klimaanpassungsstrategie. Einige der Kernfragen lauten: Welche Bereiche sind vom Klimawandel
besonders betroffen? Wie werden diese Bereiche "klimasicher", damit die Anpassung an ein verändertes Klima gelingt?
Vom Land MV wird aktuell ein Beratungsangebot für Kommunen und Landkreise erarbeitet, um diese bei der Erstellung von
Klimaanpassungskonzepten zu unterstützen. Die
Fachstelle für Klimawandel und Klimaanpassung des Landesamtes für Umwelt, Natur und
Geologie (LUNG) ist dafür der Ansprechpartner (LM 2025).
Zur grundsätzlichen Sensibilisierung für das Thema Klimaanpassung und zur Förderung
der Akzeptanz für zukünftige Aktivitäten und Maßnahmen soll die Thematik durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit begleitet
und zu diesem Zweck eine FAQ-Schriftenreihe- vergleichbar zu den in Baden-Württemberg (BW) erarbeiteten Dokumenten
(https://pudi.lubw.de/detailseite/-/publication/10641)- erstellt werden.
Seite 3 von 15
2 Aufgabenstellung
Die Aufgabe besteht in der Erstellung und Gestaltung der ersten drei Ausgaben der FAQSchriftenreihe zum Thema Klimaanpassung
mit dem Fokus auf MV. Der Umfang und Inhalt
der Dokumente soll denen des Landes BW entsprechen und für das Land MV angepasst werden. Die im Rahmen dieser Ausschreibung zu
erstellenden FAQ sind die nachfolgend aufgeführten:
FAQ - Einstiegswissen Klimaanpassung (https://pudi.lubw.de/detailseite/-/publication/10558
FAQ - Synergien von Klimaschutz und Klimaanpassung (https://pudi.lubw.de/detailseite/-/publication/10726)
FAQ - Klimaanpassung in der Stadt- und Regionalplanung (https://pudi.lubw.de/detailseite/-/publication/10639)
Der Druck der FAQ ist nicht durch den AN durchzuführen, sondern erfolgt durch die Landesdruckerei MV.
2.1 Grundsätzliche Ausgestaltung
übersichtlich und leicht verständlich, durch Grafik- und Bildelemente aufgelockert und
ansprechend präsentierte Inhalte,
hoher Praxisbezug durch Berücksichtigung von Beispielen aus MV,
kurze, prägnante Texte
ggf. Schaubilder
das Design hat das Design der Webseite www.klima.mv (Farbschema vgl. Anlage) zu
orientieren, so dass ein Wiedererkennungswert der Marke klima.mv entsteht (insb.
Umschlaggestaltung, Farbspektrum, Schriftart, Spalten-Layout). Bei der Angebotsabgabe ist ein erster Designentwurf der
Titelseite beizufügen, aus der die
grundsätzliche Designidee erkennbar sein soll.
geplante Auflage: 150 je FAQ, Abgabe kostenlos; zusätzlich kostenloser PDF-Download mit QR-Code, für den digitalen Download
ist eine Zusammenfassung (max. 2
Seiten) in leichter Sprache zu erstellen
Ziel
Sensibilisierung für die Notwendigkeit der Klimaanpassung für die bereits jetzt unvermeidbaren Folgen des Klimawandels;
Abgrenzung zu ursachenfokussiertem Klimaschutz; verdeutlichen: beides ist notwendig. Die Sensibilisierung soll möglichst
praxisnah mit Call to Action sein, nicht belehrend oder ideologisch überhöht.
Klimaanpassung soll als Chance für wirtschaftliche und gesellschaftliche Stabilität
und einen proaktiven Strukturwandel, nicht als zusätzliche Aufgabe vermittelt werden.
Dazu: beispielhafte Visualisierung von aktuellen Gegebenheiten in MV und Ergänzung von klimaangepassten Szenarien
Mit regionalem Bezug und Überschriften, die Interesse wecken und nicht nur fachlich
und sachlich richtig sind
Zielgruppen
Kommunen & Verwaltungen (Kommunalverwaltung Landkreisämter StÄLU, Ministerien)
interessierte Öffentlichkeit (Auslage im/auf Veranstaltungen des LUNG MV, Besucher
von Umwelteinrichtungen z.B. Nationalpark- und Naturparkzentren)
Inhalte
Struktur, für MV angepasster Inhalt sowie Umfang sind an den genannten FAQ-Dokumenten aus BW zu orientieren.
Seite 4 von 15
2.2 Leistungsphasen
Phase 1: Erarbeitung des Erstentwurfs
Erstellung eines ersten Entwurfs der FAQ
Vorschläge und Abstimmung zu den Praxisbeispielen Mecklenburg-Vorpommerns;
erste Kontaktaufnahme mit entsprechenden Ansprechpartnern
Abstimmung technischer Details hinsichtlich Gestaltung und Druck
Thematische Inhalte sowie technische Details werden umrissen und mit dem AG abgestimmt.
Phase 2: Erstellung der Inhalte, Entwurf
Erarbeitung der Inhalte in Texten, Abbildungen und Grafiken
Auswahl von Fotos (Nutzung vorhandener oder freiverfügbarer Fotos)
Anfrage, Einholung, Prüfung und redaktionelle Überarbeitung der Praxisbeispiele
Bei der Erstellung der Entwürfe ist seitens des AN frühestmöglich eine Abstimmung
der Druckvorhaben mit der Landesdruckerei MV durchzuführen, damit es zum Projektabschluss zu keinen unvorhergesehenen
Schwierigkeiten kommt.
die Erarbeitung des Entwurfs wird durch regelmäßige Abstimmungen zwischen AN
und AG begleitet. Zwischenstände werden dem AG vorgestellt.
Entwurf wird dem AG zur Prüfung und Kommentierung vorgelegt.
Phase 3: Korrektur, Reinzeichnung
Einarbeitung der Anmerkungen, Kommentare und Korrekturwünsche in die finale Version
Reinzeichnung der Druckerzeugnisse
Erzeugen der PDF für den digitalen Download, für den digitalen Download ist eine
Zusammenfassung (max. 2 Seiten) in leichter Sprache zu erstellen
Übergabe der Reinzeichnung zur Abnahme an den AG
neben der Übergabe des fertigen Produkts ist eine editierbare Version mit allen Rechten an
den AG zu übergeben.
3 Erwartete Ergebnisse
Reinzeichnung des Druckerzeugnisses (inkl. aller erforderlichen Text-, Grafik- und
Bilddateien)
PDF-Datei für den digitalen Download, für den digitalen Download ist eine Zusammenfassung (max. 2 Seiten) in leichter
Sprache zu erstellen
editierbare Version mit allen Rechten
4 Termine
Die Gesamtleistung wird bis zum 15.12.2026 erbracht.
5 Eignungs- und Zuschlagskriterien
5.1 Eignungskriterien
Der AN muss nachweisen, dass er
belastbare Kenntnisse zum Thema Klimaanpassung besitzt,
mit den wissenschaftlichen Grundlagen und dem aktuellen Diskurs zur Thematik sehr
gut vertraut ist und
Seite 5 von 15
über große Erfahrungen im Bereich der Kommunikation/Kampagnenerstellung verfügt.
Hierzu wird gefordert:
Nachweis von mind. 2 Aufträgen zum Thema Klimawandel/-schutz/-anpassung sowie
mindestens 4 Aufträge bezüglich Medien-/Kampagnengestaltung in den letzten 5
Jahren
5.2 Zuschlagskriterien
Gewähltes Konzept/Design des Titelblatts (100%).
Das Zuschlagskriterium wird für die Auswertung der Angebote in Bezug zum Preis gesetzt.
6 Anmerkungen zur Angebotsabgabe
Die mit der Angebotsaufforderung übergebenen Unterlagen und Daten sind nur für die Angebotserstellung und ggf.
Auftragsbearbeitung zu verwenden und dürfen nur im Geschäftsbereich des Bieters eingesetzt werden. Eine Weitergabe an Dritte
ist nicht gestattet.
Das Angebot bedarf der Textform. Sowohl das Angebot als auch die Erklärungen sind zu unterschreiben.
Das Angebot ist soweit nichts anderes bestimmt wird - an
klimaschutz@lm.mv-regierung.de
zu senden.
Bei nachträglichen Berichtigungen oder Änderungen des Angebotes vor Ablauf der Angebotsfrist finden die vorstehenden Punkte
ebenfalls Anwendung.
a) Name, Adresse und Rechtsform des Anbieters
b) Angabe einer für das Projekt zuständigen Kontaktperson einschließlich Telefon und
sonstiger Kommunikationsanschlüsse und -adressen sowie deren Qualifikation
c) Beschreibung der institutionellen Struktur des Anbieters
d) Qualifikationen und Erfahrungen des Personals sowie ggf. deren für das Projekt relevante Arbeiten. Es sind mindestens drei
Referenzen anzugeben.
e) Verpflichtungserklärungen des Bieters/der Bietergemeinschaft (s. Ziffer 16)
f) Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß 13 TVgG M-V
Der Angebotspreis hat alle Kosten, die mit der Leistungserbringung entstehen, zu beinhalten.
Inhalt des Angebotes sind detaillierte Ausführungen zum Verständnis der Aufgabenbeschreibung zur Herangehensweise (Konzept)
sowie ein Ablauf- bzw. Zeitplan zu den geplanten Arbeitsschritten. Diese Angaben und der Angebotspreis sind Grundlage der
Angebotswertung.
Der Bieter hat mit dem Angebot zum Nachweis seiner Eignung nachfolgende Erklärungen
(Anlage) abzugeben:
Seite 6 von 15
a) ob über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches
Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag man-gels Masse
abgelehnt worden ist (Eigenerklärung),
b) ob er sich in Liquidation befindet (Eigenerklärung),
c) ob er eine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter infrage stellt (Eigenerklärung),
d) ob er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (Eigenerklärung)
e) ob Eintragungen im Gewerbezentralregister nach 150a GewO vorliegen, die z. B.
einen Ausschluss nach 21 SchwarzArbG, nach 19 Abs. 1 MiLoG oder nach 21
Absatz 1 AEntG rechtfertigen (Eigenerklärung)
f) ob er in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht leistungsfähig ist, und zwar durch
- den Nachweis entsprechender Berufshaftpflichtversicherungsdeckung,
- eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Um-satz bezüglich der besonderen Leistungsart, die
Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf
die letzten drei Geschäftsjahre
g) ob er in fachlicher und technischer Hinsicht leistungsfähig ist, und zwar durch eine Liste
der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des
Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber
Vor Erteilung des Zuschlags behält sich der AG vor, Auskünfte aus dem Gewerberegister gemäß 150a Abs. 1 Nr. 4
Gewerbeordnung einzuholen.
Für die Bearbeitung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig.
Als fachliche Ansprechpartner stehen - auch für die Angebotserstellung - zur Verfügung:
Kaja Häntsch 0385 / 588 64 902 kaja.haentsch@lung.mv-regierung.de
André Schumann 0385 / 588 64 900 andre.schumann@lung.mv-regierung.de
7 Sonstige Angaben
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er die
Vergabestelle unverzüglich darauf hinzuweisen. Ergänzende oder berichtigende Angaben
werden allen übrigen Bietern ebenfalls schriftlich mitgeteilt.
Seite 7 von 15
8 Weitere Erklärungen und Bedingungen
Die Bieter haben weitere Unterlagen einzureichen. Diese sind:
- Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 1)
- Verpflichtungserklärungen (Anlage 2)
o Erklärung nach 8 Abs. 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn)
o Erklärung nach 9 Abs. 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen)
o Erklärung nach 13 TVgG M-V (ILO-Kernarbeitsnormen)
Zusätzlich gelten mit Abgabe der Erklärung zur Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns folgenden Bedingungen:
Gem. 15 TVgG M-V verpflichtet sich das beauftragte Unternehmen, mit etwaigen beauftragten Nachunternehmen die in Anlage 3
festgehaltenen Befugnisse und Pflichten zu vereinbaren.
Gem. 16 TVgG M-V sind Sanktionen festzulegen, welche beim Verstoß gegen die in den
Verpflichtungserklärungen vereinbarten Mindestarbeitsbedingungen gem. 8 Abs. 1 Satz
1, 9 Abs. 1 Satz 1 TVgG M-V wirksam werden. Die Sanktionen sind ebenso in Anlage 3 zu
finden.
9 Quellen
UBA (2023): Monitoringbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/publikationen/das-monitoringbericht_2023_bf_korr.pdf
LM (2025): Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV,
Klimaanpassung in MV, https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Klima
(abgerufen am 01.10.2025)
Seite 8 von 15
Anlage 1
Eigenerklärung zur Eignung
Ja Nein
Angabe, ob ein Insolvenzverfahren
oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der
Antrag mangels Masse abgelehnt oder
ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt
wurde
Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde beantragt.
Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde eröffnet.
Ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens wurde mangels
Masse abgelehnt.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig
bestätigt.
Falls ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, werde(n) ich/wir ihn auf Verlangen vorlegen.
Angabe, ob sich das Unternehmen in
Liquidation befindet
Mein/Unser Unternehmen befindet
sich in Liquidation.
Ja Nein
Angabe, dass nachweislich keine
schwere Verfehlung begangen wurde,
die die Zuverlässigkeit als Bewerber in
Frage stellt
Ich erkläre/wir erklären, dass
keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere
Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B.
- wirksames Berufsverbot ( 70 StGB),
- wirksames vorläufiges Berufsverbot (
132a STPO),
- wirksame Gewerbeuntersagung ( 35
GewO),
- rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten
zwei Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen:
Mitgliedschaft in einer kriminellen
Vereinigung
( 129 StGB),
Geldwäsche (261 StGB),
Bestechung ( 334 StGB),
Vorteilsgewährung ( 333 StGB),
Diebstahl ( 242 StGB),
Unterschlagung ( 246 StGB),
Erpressung ( 253 StGB),
Betrug ( 263 StGB),
Subventionsbetrug ( 264 StGB),
Seite 9 von 15
Angaben, dass die Verpflichtung zur
Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt
ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen
Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Kreditbetrug ( 265b StGB),
Untreue ( 266 StGB),
Urkundenfälschung ( 267 StGB),
Fälschung technischer Aufzeichnungen
( 268 StGB),
Delikte im Zusammenhang mit In
solvenzverfahren ( 283 ff. StGB),
Wettbewerbsbeschränkende Ab
sprachen bei Ausschreibungen (
298 StGB),
Bestechung im geschäftlichen Ver-
kehr
( 299 StGB),
Brandstiftung ( 306 StGB),
Baugefährdung ( 319 StGB),
Gewässer- und Bodenverunreinigung ( 324, 324a StGB),
unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen ( 326 StGB),
die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten
oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir
in den letzten zwei Jahren nicht
gem. 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
gem. 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten
oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt
worden bin/sind.
Ort, Datum Unternehmen und Unterschrift
Seite 10 von 15
Anlage 2
Verpflichtungserklärungen
Erklärung nach 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn)
Weil oder soweit nach der MinArbBV M-V keine tarifvertraglich begründeten Pflichten
bestehen, verpflichtet mein Unternehmen sich, den Arbeitnehmenden bei der
Ausführung der Leistung einen Vergaberechtlichen Mindestlohn von 13,98 Euro (brutto)
pro Stunde zu zahlen.
Ort, Datum Unternehmen und Unterschrift
Erklärung nach 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen)
Mein Unternehmen verpflichtet sich, dem/den Nachunternehmen die für das Unternehmen geltenden Pflichten aufzuerlegen und die
Beachtung dieser Pflichten durch das/die
Nachunternehmen zu überwachen.
Ort, Datum Unternehmen und Unterschrift
Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß 13 TVgG M-V
Die ILO-Kernarbeitsnormen sind acht völkerrechtlich ausgestaltete Standards zur
Festlegung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen. Alle Mitgliedsstaaten der Internationalen Arbeitsorganisation -ILO- bekannten
sich zu diesen Sozialstandards in der
Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit vom
18.06.1998. Entsprechend ist von Auftraggebern und Auftragnehmern gemäß 97
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit 13
des Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) bei der
Vergabe von Leistungen darauf hinzuwirken, dass keine Waren Gegenstand der
Leistung sind, die unter Missachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten
Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind.
Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus:
1. dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni
1930 (BGBl. 1956 II S. 641),
2. dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des
Vereinigungsrechtes vom 9. Juli 1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),
3. dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu
Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949
(BGBl. 1955 II S. 1123),
Seite 11 von 15
4. dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und
weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956 II
S. 24),
5. dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25.
Juni 1957 (BGBl.1959 II S. 442),
6. dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und
Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl. 1961 II S. 98),
7. dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26. Juni 1973 (BGBl. 1976 II S.
202) und
8. dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen
zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999
(BGBl. 2001 II S. 1291).
In diesem Zusammenhang erkläre ich mich als Bieter im Vergabeverfahren bereit, auch darauf hinzuwirken, dass im Auftragsfall
nur Waren zur Lieferung kommen sollen, die unter Einhaltung der ILO Mindeststandards gewonnen und hergestellt worden sind.
Ort, Datum Unternehmen und Unterschrift
Seite 12 von 15
Anlage 3
Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach dem
Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V)
- nach Maßgabe von 15 TVgG M-V (Kontrollen):
Das Unternehmen verpflichtet sich, mit Nachunternehmen folgende Befugnisse und Pflichten
zu vereinbaren:
Das Unternehmen hat als prüfende Stelle die Befugnis, Kontrollen bei seinen Nachunternehmen durchzuführen, um die Einhaltung
der Pflichten zu überprüfen, die nach
Maßgabe der abgegebenen Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen bestehen.
Für diese Kontrollen haben die Nachunternehmen vollständige und prüffähige
Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen der prüfenden Stelle vorzulegen oder
elektronisch zu übermitteln; auf Befragen haben sie zu den Unterlagen Auskünfte zu
erteilen. Dies umfasst insbesondere Entgelt- und Meldeunterlagen, Aufzeichnungen
und andere Geschäftsunterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und tatsächliche
Entlohnung sowie Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmenden hervorgehen oder
abgeleitet werden können. Die Nachunternehmen haben personenbezogene
Beschäftigtendaten in den Unterlagen zu anonymisieren; sie haben die
Anonymisierung aufzuheben, soweit die prüfende Stelle konkrete Anhaltspunkte für
einen Verstoß darlegt. Die Arbeitnehmenden sind von ihren Arbeitgebenden auf die
Möglichkeit dieser Kontrollen hinzuweisen.
Die Nachunternehmen treffen den vorstehenden Punkten entsprechende Vereinbarungen mit ihren eigenen Nachunternehmen. Sie
verpflichten diese, ihrerseits entsprechende Vereinbarungen mit Nachunternehmen auf weiteren Stufen der
Vertragshierarchie zu treffen.
Verleiher nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Werkvertragsunternehmen gelten
als Nachunternehmen.
- nach Maßgabe von 16 TVgG M-V (Sanktionen):
Für jeden schuldhaften Verstoß gegen Pflichten, die nach der abgegebenen
Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen bestehen, verwirkt das Unternehmen
eine Vertragsstrafe in Höhe von
2 Prozent
des Auftragswertes. Bei mehreren Verstößen darf die Summe der Vertragsstrafen
8 Prozent
des Auftragswertes erreichen.
Die schuldhafte Nichterfüllung der nach der abgegebenen Erklärung zu
Mindestarbeitsbedingungen bestehenden Pflichten durch das Unternehmen berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Seite 13 von 15
Datenschutzinformation nach Art. 13 DS-GVO
Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 1 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im
Vergabeverfahren
(1) Der Auftraggeber ist der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung
(DS-GVO) und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger
datenschutzrechtlicher Bestimmungen.
(2) Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
vertreten durch:
Staatssekretär André Konsolke
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
Telefon: 0385 - 588 0
E-Mail: poststelle@lm.mv-regierung.de
(3) Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten des Verantwortlichen:
Claus Brunkhorst
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
Telefon: 0385 588-6510
E-Mail: C.Brunkhorst@lm.mv-regierung.de
(4) Der Auftraggeber verarbeitet im Rahmen des Vergabeverfahren und der Vertragsdurchführung personenbezogene Daten der
Bewerber bzw. Bieter und des Auftragnehmers sowie
ggf. jeweiliger Mitarbeiter (betroffene Personen). Bei der Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen bzw. der Erfüllung des
Vertrages werden durch den Verantwortlichen ausschließlich
solche Daten verarbeitet, die notwendig sind, um mit betroffenen Personen zu kommunizieren, um das Verwaltungshandeln des
Auftraggebers ordnungsgemäß dokumentieren und um
den Auftragnehmer für die zu erbringende Leistung bezahlen zu können. Hierzu gehören insbesondere jene personenbezogenen
Informationen (z. B. Namen, Vornamen, Anschrift, EMail-Adressen, Telefonnummern, Bankverbindung), die der Auftraggeber
unmittelbar von
den betroffenen Personen erhalten hat sowie personenbezogene Daten aus eingereichten
Bieterfragen und Angeboten. Für die weitere Bearbeitung werden die dem Auftraggeber mitgeteilten Daten (insbesondere
Adressdaten) sowie die dem Auftraggeber übersandten Dokumente in den die Arbeit des Auftraggebers unterstützenden
Computersystemen gespeichert.
(5) Sofern Termine mit den Bietern bzw. zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden,
werden die dem Auftraggeber bekannten Kontaktdaten der der betroffenen Personen sowohl
im digitalen Kalendersystem des Auftraggebers als auch in den die Arbeit des Auftraggebers
unterstützenden Computersystemen hinterlegt und um den Auftraggeber verfügbare Dokumente für den Termin und dessen
Vorbereitung ergänzt.
6) Nach Zuschlagserteilung wird der Name des erfolgreichen Bieters den unterlegenen Bewerbern auf deren Antrag mitgeteilt.
Seite 14 von 15
(7) Die Verarbeitung der Daten durch den Auftraggeber ist zur Durchführung vorvertraglicher
Maßnahmen bzw. zur Erfüllung des Vertrages erforderlich (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b)
DS-GVO in Verbindung mit 4 Landesdatenschutzgesetz M-V).
(8) Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 bis 4 DS-GVO besteht nicht.
(9) Der Auftraggeber gibt die personenbezogenen Daten der betroffenen Personen nur dann
an Dritte weiter, wenn diese jeweils ausdrücklich eingewilligt haben oder wenn der Auftraggeber gesetzlich oder aufgrund einer
gerichtlichen Entscheidung dazu berechtigt oder verpflichtet ist. Der Auftraggeber ist gesetzlich verpflichtet, bei Aufträgen
mit einem Auftragswert
von über 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister nach 150 der Gewerbeordnung
(GewO) anzufordern. Die Auskunft enthält Informationen über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach
21 Absatz 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, 21 Absatz 1 und 2 des Mindestlohngesetzes, 5 Absatz 1 oder 2 des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes in der bis zum 23. April 2009 geltenden Fassung, 23 Absatz 1 und
2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und 81 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Zur Abforderung der
Auskunft werden folgende Daten an das Bundesamt für Justiz übermittelt:
Für die Auskunft über natürliche Personen:
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Für die Auskunft über juristische Personen und Personenvereinigungen:
Rechtsform
Registergericht
Registernummer
Name der juristischen Person
Sitz der juristischen Person
Der Auftraggeber ist gesetzlich verpflichtet, den Namen des erfolgreichen Bieters den unterlegenen Bieter mitzuteilen (Artikel
6 Absatz 1 Buchstabe c) DS-GVO in Verbindung mit 12
Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern, 62 Absatz 2 Nummer 3 Vergabeverordnung
(VgV) bzw. 46 Absatz 1 Satz 3 Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO)).
Außerdem ist der Auftraggeber ggf. verpflichtet, den Namen des erfolgreichen Bieters im
Rahmen der Bekanntmachungspflichten an das Amt für Veröffentlichung der Europäischen
Union ( 39 VgV) zu übermitteln bzw. auf Internetportalen bekannt zu machen ( 30 UVgO).
(10) Die Aufbewahrung der von der dem Bieter bzw. dem Auftragnehmer übermittelten Unterlagen in elektronischer Form erfolgt -
wie auch in Papierform - gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut für den Auftraggeber geltenden Bestimmungen. In der
Regel betragen die Aufbewahrungsfristen hierfür 10 Jahre.
(11) Die betroffenen Personen haben gegenüber dem Verantwortlichen das Recht,
a. gemäß Art. 15 DS-GVO Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten
zu verlangen,
b. gemäß Art. 16 DS-GVO die Berichtigung betreffender unrichtiger personenbezogener
Daten zu verlangen,
Seite 15 von 15
c. gemäß Art. 17 DS-GVO die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten
zu verlangen, insbesondere, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden,
nicht mehr notwendig sind und
d. gemäß Art. 18 DS-GVO die Einschränkung der Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen, etwa wenn
die Richtigkeit der betreffenden personenbezogenen Daten bestreiten und dies überprüft werden muss.
(12) Darüber hinaus haben die betroffenen Personen gemäß Art. 21 DS-GVO das Recht,
aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch gegen
die Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten einzulegen.
(13) Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht betroffenen Personen das
Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes
oder des Orts des
mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten gegen
die DS-GVO verstößt.

Source: 4
https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Ministerium-fuer-Klimaschutz-Landwirtschaft-laendliche-Raeume-und-Umwelt-
Mecklenburg-Vorpommern/2026/07/6585356.html
Data Acquisition via: p8000001

 
 
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau