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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Böblingen - Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen in dem Landkreis Böblingen, Verkehrsraum Linienbündel BB03 Nördliches Heckengäu
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026081201073278857 / 558771-2026
Veröffentlicht :
12.08.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
31.12.2036
Angebotsabgabe bis :
05.10.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
60112000 - Öffentlicher Verkehr (Straße)
DEU-Böblingen: Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe von
Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen in dem
Landkreis Böblingen, Verkehrsraum Linienbündel BB03 Nördliches Heckengäu

2026/S 154/2026 558771

Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im
Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen in dem Landkreis Böblingen, Verkehrsraum Linienbündel
BB03 Nördliches Heckengäu
OJ S 154/2026 12/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Böblingen
E-Mail: vergaben-bus@lrabb.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen in
dem Landkreis Böblingen, Verkehrsraum Linienbündel BB03 Nördliches Heckengäu
Beschreibung: Der öffentliche Auftraggeber ist der zuständige Aufgabenträger im öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) nach § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG i. V. m. § 6 Abs. 1 des Gesetzes
über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs Baden-
Württemberg (ÖPNVG BW). Der Auftraggeber ist gem. § 6 Abs. 3 ÖPNVG BW damit auch
zuständige Behörde im Sinne der EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007). Der
Landkreis ist damit für die Sicherstellung eines ausreichenden Verkehrsangebots in seinem
Wirkungskreis zuständig (§ 8 Abs. 3 PBefG). Nachdem die aktuelle Verkehrsbedienung im
Linienbündel BB03 zum 30.06.2027 endet, war die Verkehrsleistung ab dem 01.07.2027 zu
gewährleisten, mithin neu auszuschreiben. Zur Vergabe kommen die Busverkehrsleistungen
auf den nachfolgenden aufgelisteten VVS-Linien: - Linie 636 Weissach - Flacht - Perouse -
Rutesheim - Renningen - Linie 637 Renningen Süd - Bf - Robert-Bosch-Campus - Malmsheim
(- Rutesheim) Bei den o.g. Busverkehrsleistungen handelt es sich um Linienverkehre, die nach
§ 42 PBefG genehmigt werden sollen. Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu
erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die
zugehörigen Planungshilfen. Zu beachten ist, dass eine Option auf der Linie 637 zur
Ausschreibung kommt. In der Option werden zusätzliche Fahrten zwischen Renningen
Bahnhof und dem Robert-Bosch-Campus angeboten. Im Rahmen der Inbetriebnahme des
Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) kann es zu Verschiebungen im S-Bahn-
und/ oder Regionalverkehr kommen. Die Deutsche Bahn hat im Juni 2026 eine stufenweise
Inbetriebnahme ab vrsl. Dezember 2031 angekündigt. Daher sind die vorgegebenen
Busfahrpläne nach Umstellung der S-Bahn- und/oder Regionalverkehre durch den
Auftragnehmer auf Kompatibilität mit den dann geltenden S-Bahn- und/ oder
Regionalverkehrsfahrplänen zu überprüfen. Mögliche Anpassungen sind mit dem
Aufgabenträger und ggf. dem VVS rechtzeitig abzustimmen und umzusetzen. Das
Letztentscheidungsrecht hat der Aufgabenträger. Der Auftraggeber stellt klar, dass es sich bei
dem beschriebenen Mechanismus um Optionen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB
handelt, welche im Falle einer, auch späteren, Inbetriebnahme von S 21 eine

Auftragsänderung ohne Neuausschreibung ermöglichen. Die Auftragsvergabe fällt in den
Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
(Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge CVD). Näheres ist Ziff. 5.1. zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: d87266b8-d654-4455-9988-2c97e4b34459
Interne Kennung: BB03
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Böblingen (DE112)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem
Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden
ausgeschlossen. Bietergemeinschaften von gleichartigen (= auf demselben Markt tätigen)
Unternehmen können gegen das Kartellverbot in § 1 GWB und Art. 101 AEUV verstoßen,
wenn sie eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken (OLG Düsseldorf, 01.07.2015, VIIVerg 17/15; OLG Düsseldorf, 08.06.2016, VII-
Verg 3/16). Bietergemeinschaften gleichartiger Unternehmen sind regelmäßig zulässig
(wettbewerbsunschädlich), wenn - jedenfalls eines von zwei Unternehmen (Klarstellung: OLG
Düsseldorf, 17.01.2018, VII-Verg 39/17, Rdnr. 69) sich nicht mit einem eigenständigen
Angebot, z.B. aufgrund betrieblicher und geschäftlicher Verhältnisse (z.B. Kapazitäten,
technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse), beteiligen kann und erst der
Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich an der
Ausschreibung mit Erfolgsaussichten zu beteiligen (Fallgruppe 1) ODER - die Unternehmen
für sich genommen zwar leistungsfähig sind, jedoch insb. Kapazitäten aufgrund anderweitiger
Bindung aktuell nicht einsetzbar sind (Fallgruppe 2) ODER - die beteiligten Unternehmen für
sich genommen leistungsfähig sind, aber im Rahmen einer wirtschaftlich zweckmäßigen und
kaufmännisch vernünftigen Entscheidung erst der Zusammenschluss ein
erfolgversprechendes Angebot ermöglicht (Fallgruppe 3). Mit der Abgabe des Angebotes ist
im Falle einer Bietergemeinschaft gleichartiger Unternehmen darzulegen, dass und weshalb
die Bietergemeinschaft zulässig ist. Dazu ist das Formblatt der Anlage 2 (Formblatt
Bietergemeinschaft) zu verwenden. Ferner müssen Angebote von Bietern, die sowohl ein
eigenes Angebot einreichen als auch gemäß einem anderen Angebot als Unterauftragnehmer
eingesetzt werden sollen, wegen Verstoßes gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen
werden, soweit Tatsachen vorliegen, die nach Art und Umfang des
Unterauftragnehmereinsatzes sowie mit Rücksicht auf die Begleitumstände eine Kenntnis von
dem zu derselben Ausschreibung abgegebenen Konkurrenzangebot annehmen lassen.

Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden
Ausschlussgründen sind einzureichen: 1. Mit Anlage 2 Erklärungen zu Ausschlussgründen
eine Erklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen bzw. keine rechtskräftig
festgesetzten Geldbußen nach § 30 OWiG wegen der in § 123 Abs. 1 GWB aufgezählten
Straftaten vorliegen. 2. Mit Anlage 2 Erklärungen zu Ausschlussgründen eine Erklärung,
dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß
nachgekommen ist bzw. sich zur Zahlung verpflichtet hat (§ 123 Abs. 4 GWB). 3. Eine
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach LTMG (Anlage 2 Verpflichtungserklärung
nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
(Landestariftreue- und Mindestlohngesetz LTMG) für öffentliche Aufträge über
Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene) unter Berücksichtigung der Besonderen
Vertragsbedingungen und Hinweise (Merkblatt LTMG). 4. Mit Anlage 2 Erklärungen zu
Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, nicht zu den in Art.
5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren in der
jeweils aktuellen Fassung genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu
Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, zu gehören. Zum Beleg des Nichtvorliegens von
fakultativen Ausschlussgründen sind einzureichen: 1. Mit Anlage 2 Erklärungen zu
Ausschlussgründen eine Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen.
2. Mit Anlage 2 Erklärungen zu Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass die
Ausschlussvoraussetzungen des § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. 3. Mit Anlage 2
Erklärungen zu Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass die
Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Mit Anlage 2
Erklärungen zu Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass die
Ausschlussvoraussetzungen des § 98c Abs. 1 AufenthG nicht vorliegen. 5. Mit Anlage 2
Erklärungen zu Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass die
Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Mit
Anlage 2 Erklärungen zu Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass gegen den Bieter in
den letzten drei Jahren kein Verstoß nach § 24 Absatz 1 LkSG rechtskräftig festgestellt und
mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. 7. Mit Anlage 2
Erklärungen zu Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass die
Ausschlussvoraussetzungen des § 14 BTTG nicht vorliegen. Von einem Ausschluss nach §
123 oder § 124 GWB wird im Falle einer nachgewiesenen Selbstreinigung abgesehen. Auf §§
125 f. GWB wird hingewiesen. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen sind mit Anlage 2
Erklärung zu Ausschlussgründen vorzulegen.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Dienstleistung über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen im Landkreis
Böblingen (Linienbündel BB03 - Nördliches Heckengäu )
Beschreibung: Zur Vergabe kommen die Busverkehrsleistungen auf den nachfolgenden
aufgelisteten VVS-Linien: - Linie 636 Weissach - Flacht - Perouse - Rutesheim - Renningen -
Linie 637 Renningen Süd - Bf - Robert-Bosch-Campus - Malmsheim (- Rutesheim) Bei den o.
g. Busverkehrsleistungen handelt es sich um Linienverkehre, die nach § 42 PBefG genehmigt
werden sollen. Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in
Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen
Planungshilfen. Zu beachten ist, dass eine Option auf der Linie 637 zur Ausschreibung kommt.

In der Option werden zusätzliche Fahrten zwischen Renningen Bahnhof und dem Robert-
Bosch-Campus angeboten. Mit der Inbetriebnahme des Verkehrsraums sind die Mindestziele
nach § 6 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge
(SaubFahrzeugBeschG) eine Mindestquote von 65% sauberer Fahrzeuge bezogen auf die
vergebene Leistung vollumfänglich zu erfüllen. Anstelle von sauberen Fahrzeugen können zur
Erfüllung der Mindestziele auch emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden. Es gelten bei
einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 3 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben:
Einsatz von mindestens 1 emissionsfreien Fahrzeug (33,33 %) gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6
des SaubFahrzeugBeschG, dieses Fahrzeug muss mindestens 37.500 Fahrplankilometer pro
Kalenderjahr eingesetzt werden. Einsatz von mindestens 1 sauberen Fahrzeug (33,33 %)
gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, dieses Fahrzeug muss mindestens
50.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden.
Interne Kennung: LOT-0001 E25744358

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Es wird eine Option ausgeschrieben. Der Bieter hat diese Option
mitanzubieten und die Kosten dafür im Kalkulationsblatt (Anlage 5 der Aufforderung zur
Angebotsabgabe) an der dafür vorgesehenen Stelle gesondert auszuweisen. Die verbindliche
Entscheidung wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme getroffen. Die Option betrifft folgende
Leistungsbestandteile: Leistungen der Linie 637: In der Option werden zusätzliche Fahrten
zwischen Renningen Bahnhof und dem Robert-Bosch-Campus angeboten. Näheres zu der
Option ist in Ziff. 1.1.3 der Leistungsbeschreibung geregelt.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Böblingen (DE112)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2036

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet
für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen vorzulegen: 1. Angabe
der Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die Angaben sind auf
dem Vordruck der Anlage 2 (Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit) einzutragen. 2. Bestätigung über das Bestehen einer
Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe. Im Falle einer Bietergemeinschaft gilt das
für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Die Bestätigung darf nicht älter als einen Monat vor
Veröffentlichung der ersten Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der EU datiert sein. Vor
Zuschlagserteilung hat der erfolgreiche Bieter dem Auftraggeber das Bestehen einer
Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe und für die gesamte Vertragslaufzeit
nachzuweisen. Im Falle einer Bietergemeinschaft gilt das für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft. Sofern ein geforderter Nachweis zur wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit aus einem berechtigten Grund nicht erbracht werden kann, besteht die
Möglichkeit, diesen Nachweis durch Vorlage einer geeigneten Unterlage zu erbringen. Ein
berechtigter Grund kann insbesondere auch in den Fällen vorliegen, in denen es sich bei dem
Bewerber oder Bieter um ein junges Unternehmen handelt (§ 45 Abs. 5 Sätze 1 und 2 VgV).
Sollte ein Bieter nach seiner Auffassung die geforderten Nachweise zur wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit aus einem berechtigten Grund nicht erbringen können, hat er
mit Angebotsabgabe die aus seiner Sicht berechtigten Gründe dafür darzulegen, dass er
geforderte Unterlagen nicht beibringen kann und gleichzeitig andere geeignete Unterlagen als
Beleg vorzulegen.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: HINWEIS: Sofern das Kriterium Maßnahmen zur
Sicherstellung der Qualität ausgewählt wurde, liegt das daran, dass das Kriterium
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit nicht auswählbar war. Zur Beurteilung der
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bieter vorzulegen: 1.
Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen (Anzahl der Mitarbeiter,
Standorte, Aufgabenschwerpunkte). Die Angaben sind auf dem Vordruck der Anlage 2
(Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit) einzutragen. 2. Es
werden drei mit der Leistung vergleichbare, vertragsgemäß erbrachte Referenzen (ÖPNV-
Verkehre mit Bussen ) der letzten drei Jahre (ab dem Datum der Veröffentlichung der ersten
Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der EU) mit Angabe der Auftraggeber (Aufgabenträger
(Referenzgeber [Referenzkunde]) mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen
Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) und Inhalte (Referenzleistung, Erbringungszeitraum,
Beschreibung der Tätigkeit) gefordert (Mindestanforderung). Anonymisierte und / oder
unvollständige Angaben zum Referenzgeber sind nicht zulässig. Nicht vollständige
Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder
unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Referenzangaben
müssen zum Zwecke des gebotenen Nachweises der geforderten Mindestbedingungen
hinreichend aussagekräftig sein. Die Referenzen sind auf dem Vordruck der Anlage 2
(Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit) anzugeben. Der
Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf Richtigkeit zu überprüfen
und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt
einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen,
kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB
ausgeschlossen werden. 3. Die Benennung eines für die Durchführung der Verkehre im

gegenständlichen Linienbündel verantwortlichen Ansprechpartners sowie die Benennung der
für die Projektleitung verantwortlichen Person (jeweils Name, Vorname, Anschrift,
Telefonnummer und E-Mail-Adresse). Die Benennungen haben auf dem Vordruck der Anlage
2 (Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit) zu erfolgen. 4. Der
Bieter hat eine Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu benennender
Betriebsleiter nach BO-Kraft über ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der
gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt (Mindestanforderung). Ausreichende
Kapazitäten gelten als vorhanden, wenn von einem Betriebsleiter bei a) drei
Betriebsstandorten mit einer maximalen Entfernung von 15 km Luftlinie 50 Fahrzeuge, b) zwei
Betriebsstandorten mit einer maximalen Entfernung von 15 km Luftlinie 75 Fahrzeuge, c)
einem Betriebsstandort 100 Fahrzeuge betreut werden, Abweichungen i.H.v. 10 % bei den
Fahrzeugen und bei der maximalen Entfernung sind unschädlich. Die Erklärung muss
umfassen, wie viele Betriebsstandorte mit welcher Entfernung (Luftlinie in Kilometern) und wie
vielen Fahrzeugen von dem Betriebsleiter betreut werden. Sollten zur Erfüllung der Vorgaben
zu den ausreichenden Kapazitäten mehrere Betriebsleiter erforderlich sein, so können weitere
Betriebsleiter angegeben werden. Es ist dann ein hauptverantwortlicher Betriebsleiter für das
Linienbündel zu benennen. Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der Anlage 2
(Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit) anzugeben. 5. Der
Bieter hat eine Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu benennender
Verkehrsplaner zur Verfügung steht und über ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der
gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt (Mindestanforderung); ausreichende
Kapazitäten sind vorhanden, wenn der Verkehrsplaner Verkehre mit nicht mehr als 3 Mio.
Fahrplankilometer betreut. Die Erklärung muss umfassen, für wie viele Fahrplankilometer der
Verkehrsplaner zuständig ist. Es ist zudem anzugeben für welche Verkehre, Linienbündel oder
Netze der Verkehrsplaner zuständig ist. Sollten zur Erfüllung der Vorgaben zu den
ausreichenden Kapazitäten mehrere Verkehrsplaner erforderlich sein, so können weitere
Verkehrsplaner angegeben werden. Es ist dann ein hauptverantwortlicher Verkehrsplaner für
das Linienbündel zu benennen. Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der Anlage 2
(Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit) anzugeben.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: HINWEIS: Sofern das Kriterium mit Eintragung in ein
relevantes Berufsregister angegeben wurde, liegt das daran, dass das Kriterium Sonstiges
nicht auswählbar war. Gemäß § 47 VgV kann der Bieter sich fehlende Eignung durch eine
Eignungsleihe beschaffen. Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner Eignung
(Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische und berufliche
Leistungsfähigkeit) (auch) die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers oder anderer
Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie die
technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe
nach § 47 VgV), muss er bereits mit dem Angebot nachweisen, dass ihm die für den Auftrag
erforderlichen Mittel dieses Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Zur
Nachweisführung kann die Vorlage in Anlage 2 Formblatt Verpflichtungserklärung verwendet
werden. Die Möglichkeit der Nachweisführung ist nicht auf Anlage 2 Formblatt
Verpflichtungserklärung beschränkt. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen
Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen
Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt, § 47 Abs. 3 VgV. Der
Auftraggeber behält sich die Anforderung einer gesonderten Haftungserklärung vor. Nimmt ein
Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3

Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung in Anspruch, muss das eignungsleihende
Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1
Satz 3 VgV). Das gilt auch bei Bietergemeinschaften, wenn auf die Eignung eines anderen
Mitglieds der Bietergemeinschaft zurückgegriffen wird (§ 47 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 47 Abs. 4
VgV). In beiden Fällen muss der Nachweis oder die Verpflichtungserklärung (Anlage 2
Formblatt Verpflichtungserklärung) auch eine entsprechende Erklärung umfassen. Weiterhin
hat sich das eignungsleihende Unternehmen zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124
GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c
Abs. 1 AufenthG, § 22 LkSG, § 14 BTTG und Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in
der jeweils gültigen Fassung zu erklären. Dazu ist mit dem Angebot vom Unterauftragnehmer
Anlage 2 Erklärungen zu Ausschlussgründen vorzulegen. Sofern ein eignungsleihendes
Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei ihm zwingende
Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der
jeweils gültigen Fassung vorliegen, so muss das eignungsleihende Unternehmen durch den
Bieter ersetzt werden, § 47 Abs. 2 S. 3 VgV. Sollten hingegen fakultative Ausschlussgründe
nach § 124 GWB oder nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2
SchwarzArbG, § 98c Abs. 1 AufenthG, § 22 LkSG und § 14 BTTG vorliegen, behält sich der
Auftraggeber vor, dass der Unterauftragnehmer durch den Bieter innerhalb einer zu setzenden
Frist ersetzt wird. Der Nachweis der Eignungsleihe ist auch dann zu erbringen, wenn es sich
bei den anderen Unternehmen um rechtlich selbständige konzernverbundene Unternehmen
handelt. Für sämtliche erbrachten Leistungen insbesondere auch für die von
Unterauftragnehmern ausgeführten trägt der Auftragnehmer die Verantwortung.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: HINWEIS: Sofern das Kriterium Eintragung in das
Handelsregister ausgewählt wurde, liegt das daran, dass das Kriterium Eignung zur
Berufsausübung nicht auswählbar war. Bieter haben je nach den Rechtsvorschriften des
Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister dieses Staats nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte
Berufsausübung nachzuweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für
die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister
und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der
Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014
über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94
vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss, im
Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden und darf
nicht älter als einen Monat vor der Veröffentlichung der ersten Auftragsbekanntmachung im
Amtsblatt der EU datiert sein. § 50 VgV bleibt unberührt.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Preis
Beschreibung: Der Wertungspreis geht mit 70 % in die Wertung ein, d.h. es sind max. 70
Wertungspunkte erzielbar. Der Wertungspreis setzt sich zusammen aus dem Preis der
Grundleistung und dem Preis für Zubestellungen. Das Zubestellszenario dient dazu,
verbindliche Preise für Zubestellungen im Sinne des § 6 ÖDLA abzufragen. Die Preise für
Zubestellungen werden auch in den Wertungspreis eingerechnet. Das Volumen, mit dem
Preise in die Wertung einbezogen werden, ist dem Zubestellszenario zu entnehmen. Die
Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Durchschnitt aller angebotenen Wertungspreise

(Preis der Grundleistung und Preis für Zubestellungen) ermittelt (Durchschnittspreis). Ein
fiktives Angebot mit diesem Durchschnittspreis erhält die halbe Punktzahl (35 Punkte). 0
Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,3-fachen des Durchschnittspreises. Die volle
Punktzahl (70 Punkte) erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,7-fachen des
Durchschnittspreises. Alle Angebote mit darüber oder darunter liegenden Wertungspreisen
erhalten ebenfalls 0 bzw. alle Punkte. Für die dazwischen liegenden Wertungspreise erfolgt
die Ermittlung der Punktzahl über eine lineare Interpolation kaufmännisch gerundet auf eine
volle Punktzahl.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 70
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Qualität
Beschreibung: Vom Bieter können mit seinem Angebot die in der Leistungsbeschreibung
aufgeführten drei Konzepte zur Qualität (Fahrzeugkonzept, Personalkonzept und
Qualitätskonzept) eingereicht werden. Die mit der Verwirklichung der Konzepte verbundenen
Kosten sind in den Wertungspreis einzukalkulieren. Reicht ein Bieter kein Konzept ein, erhält
er hierfür 0 Punkte. Für die Qualitätsbewertung der Konzepte werden in Summe bis zu 30
Wertungspunkte vergeben. Diese verteilen sich wie folgt: Konzept 1: Fahrzeugkonzept (10
Punkte), Konzept 2: Personalkonzept (10 Punkte), Konzept 3: Qualitätskonzept (10
Punkte). Die Konzepte werden anhand von Wertungspunkten entsprechend der Anlage
6_Bewertungsmatrix bewertet. Das vom Bieter angebotene Konzept wird mit einer
vergleichenden Bewertung beurteilt. Dabei werden alle ausschreibungs- und
vergaberechtskonformen Angebote miteinander verglichen. Auf Basis dieses Vergleichs
erfolgt dann eine Feststellung, welches Angebot bzw. welche Angebote die besten
Konzeptinhalte hat bzw. haben; dieses Angebot bzw. diese Angebote erhalten dann die
meisten Punkte, was nicht die volle Punktzahl sein muss. Die restlichen Angebote erhalten
jeweils Punkteabzüge. Im Rahmen der Bestbieterermittlung erfolgt eine Bewertung, ob durch
das angebotene Konzept das festgelegte Ziel ausgezeichnet (10 Punkte), sehr gut (9 Punkte),
gut (6 Punkte), befriedigend (3 Punkte), ausreichend (2 Punkte) oder mangelhaft (1Punkt)
erreicht wird; enthält ein Konzept keine oder keine inhaltlich plausible Darstellung, oder fehlt
das Konzept gänzlich, ist es ungenügend und es werden dafür 0 Punkte vergeben. Der Bieter
hat seine Konzepte nach den in den Bewerbungsbedingungen vorgegebenen Anforderungen
und den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zielen klar und eindeutig zu gliedern. Mit
den Konzepten ist darzustellen, wie der Bieter im Auftragsfall die Leistungen konkret innerhalb
des generellen Leistungsrahmens und der vorgegebenen Leistungsinhalte erbringen wird. Der
Bieter hat also mit seinen Konzepten die angebotenen Mehrqualitäten gegenüber dem
Grundangebot zu konkretisieren, die unter anderem die inhaltlichen Anforderungen definieren,
die der künftige Auftragnehmer bei seiner Leistungserbringung jedenfalls und zwingend zu
erfüllen hat. Dabei werden ausschließlich solche Angaben im Konzept bewertet, die nicht
bereits in den Ausschreibungsunterlagen enthalten oder gesetzlich vorgegeben sind. Darüber
hinaus dürfen die Angaben in den Konzepten den Festlegungen in den
Ausschreibungsunterlagen nicht widersprechen. Hinsichtlich der formellen Vorgaben der
Konzepte und der Folgen bei Nichteinhaltung, sowie der Bewertungsstufen wird auf Ziff. III.4.
b) der Bewerbungsbedingungen und auf die Bewertungsmatrix verwiesen. Die Konzepte sind
auf jeweils eigener, bearbeitbarer Unterlage des Bieters dem Angebot beizufügen. Die drei
Konzepte werden Vertragsbestandteil. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 30

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/09/2026 23:59:00 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E25744358

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E25744358
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/10/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Näheres regeln die Vergabeunterlagen; auf § 56 VgV wird
hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 05/10/2026 12:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen:
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-
Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe (vgl. Ziff. 8.1. ORG-0002). Etwaige
Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB rügen. Auf die Fristen des § 160
Abs. 3 GWB wird hingewiesen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer
Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit

dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des
Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des
Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§
134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Landratsamt Böblingen

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Böblingen
Registrierungsnummer: DE 145 047 086
Abteilung: Stabsstelle Nachhaltige Mobilität
Postanschrift: Parkstr. 16
Stadt: Böblingen
Postleitzahl: 71034
Land, Gliederung (NUTS): Böblingen (DE112)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Stabsstelle Nachhaltige Mobilität
E-Mail: vergaben-bus@lrabb.de
Telefon: +49 70 31 6 63 1168
Fax: +4970316631962
Internetadresse: https://www.lrabb.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +497219268730

Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 492351aa-3c44-49b5-8f13-4a1bb6499ada - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/08/2026 14:41:40 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 154/2026
Datum der Veröffentlichung: 12/08/2026

Referenzen:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
https://www.lrabb.de
https://www.subreport.de/E25744358
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202608/ausschreibung-558771-2026-DEU.txt

 
 
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