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Titel :
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DEU-Celle - Deutschland Müllfahrzeuge Lieferung von drei 3-Achs-Niederflurfahrzeugen mit 26 t zGG inklusive Aufbau und Schüttung
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026081306310882122 / 561919-2026
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Veröffentlicht :
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13.08.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.12.2027
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Angebotsabgabe bis :
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18.09.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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34144511 - Müllfahrzeuge
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DEU-Celle: Deutschland Müllfahrzeuge Lieferung von drei
3-Achs-Niederflurfahrzeugen mit 26 t zGG inklusive Aufbau und Schüttung
2026/S 155/2026 561919
Deutschland Müllfahrzeuge Lieferung von drei 3-Achs-Niederflurfahrzeugen mit 26 t zGG
inklusive Aufbau und Schüttung
OJ S 155/2026 13/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Abfallwirtschaft Celle
E-Mail: info@zacelle.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Lieferung von drei 3-Achs-Niederflurfahrzeugen mit 26 t zGG inklusive Aufbau und
Schüttung
Beschreibung: Es sollen insgesamt drei 3-Achs-Niederflurfahrzeugen mit 26 t zGG inklusive
Aufbau und Schüttung geliefert werden.
Kennung des Verfahrens: 6d013bba-e788-461e-891e-759ef84b54bc
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144511 Müllfahrzeuge
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Braunschweiger Heerstraße 109
Stadt: Celle
Postleitzahl: 29227
Land, Gliederung (NUTS): Celle (DE931)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Überführung zu Fa. c-trace nach Bielefeld mit fristgerechter
vorheriger Information des AG (mindestens drei Wochen) für die Anmeldung zur Montage.
Nach dortiger Fertigstellung sind die Fahrzeuge betriebsbereit bei Firma C-Trace in Bielefeld,
nach vorheriger Terminankündigung beim Zweckverband Abfallwirtschaft Celle, anzuliefern.
Die Kosten für notwendige Überführungen bis zur endgültigen Auslieferung an den
Auftraggeber trägt der Auftragnehmer und sind im Angebot mit einzupreisen. Der
Auftragnehmer hat bei Übergabe des Fahrzeuges eine umfangreiche Einweisung des Bedien-
und Werkstattpersonals in das Fahrzeug durchzuführen.
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Bielefeld
Postleitzahl: 33605
Land, Gliederung (NUTS): Bielefeld, Kreisfreie Stadt (DEA41)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Überführung zu Fa. c-trace nach Bielefeld mit fristgerechter
vorheriger Information des AG (mindestens drei Wochen) für die Anmeldung zur Montage.
Nach dortiger Fertigstellung sind die Fahrzeuge betriebsbereit bei Firma C-Trace in Bielefeld,
nach vorheriger Terminankündigung beim Zweckverband Abfallwirtschaft Celle, anzuliefern.
Die Kosten für notwendige Überführungen bis zur endgültigen Auslieferung an den
Auftraggeber trägt der Auftragnehmer und sind im Angebot mit einzupreisen. Der
Auftragnehmer hat bei Übergabe des Fahrzeuges eine umfangreiche Einweisung des Bedien-
und Werkstattpersonals in das Fahrzeug durchzuführen.
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: [ § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (1) Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs
(Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: [ § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB (1) Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 2. § 89c des Strafgesetzbuchs
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). ]
Betrug: [ § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden. ]
Korruption: [ § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung
und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische
und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr). ]
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: [ § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB (1)
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 10. den
§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). ]
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: [ § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 und 2
GWB (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können. ]
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: [ § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (1) Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1.das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat. ]
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: [ § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (1) Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1.das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat. § 21 Abs. 1 S. 1 AEntG (1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen
Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen
für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit
ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 Absatz 1 Nummer 1 bis 9 und
11 oder Absatz 2 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt
worden sind. § 19 Abs. 1 S. 1 MiLoG (1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen
Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerberinnen oder Bewerber
für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit
ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 21 Absatz 1 Nummer 1 bis 8, 10
und 11 oder Absatz 2 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt
worden sind. § 4 Abs. 1 NTVergG (1) Öffentliche Aufträge über Bau- und Dienstleistungen
dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die bei Angebotsabgabe erklären, bei der
Ausführung des Auftrags im Inland ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des
§ 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), geändert
durch Artikel 2 Abs. 10 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203), in der jeweils
geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des
Mindestlohngesetzes und ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen
nach § 1 Abs. 3 MiLoG, insbesondere von Branchentarifverträgen, die nach den Vorgaben des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) - AEntG -, zuletzt
geändert durch Artikel 2 Abs. 11 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203), in der
jeweils geltendenFassung, bundesweit zwingend Anwendung finden, erfasst werden,
mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. ]
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: [ § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (1) Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1.das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat. ]
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: [ § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2. das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. ]
Zahlungsunfähigkeit: [ § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat. ]
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: [ § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich
eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage
gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. ]
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: [ § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB (1) Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat. ]
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: [ § 124
Abs. 1 Nr. 4 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 4. der
öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. ]
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: [ § 124 Abs. 1 Nr. 5
GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 5. ein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Verbotstatbestände nach Artikel 5k Absatz
1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russlandsanktion)]
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: [ § 124 Abs. 1
Nr. 6 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 6. eine Wettbewerbsverzerrung
daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. ]
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: [ § 124 Abs. 1
Nr. 7 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 7. das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat. ]
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: [ § 124 Abs. 1 Nr. 8
und 9 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 8. das Unternehmen in Bezug auf
Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des
öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. ]
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Lieferung von drei 3-Achs-Niederflurfahrzeugen mit 26 t zGG inklusive Aufbau und
Schüttung
Beschreibung: Es sollen insgesamt drei 3-Achs-Niederflurfahrzeugen mit 26 t zGG inklusive
Aufbau und Schüttung geliefert werden.
Interne Kennung: LOT-0001 2026.20
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144511 Müllfahrzeuge
Menge: 3 Stück
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Braunschweiger Heerstraße 109
Stadt: Celle
Postleitzahl: 29227
Land, Gliederung (NUTS): Celle (DE931)
Land: Deutschland
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Bielefeld
Postleitzahl: 33605
Land, Gliederung (NUTS): Bielefeld, Kreisfreie Stadt (DEA41)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 11/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Innerhalb des Kreises der wertungsfähigen Angebote von geeigneten Bietern
wird der Zuschlag auf das Angebot mit der höchsten Punktzahl erteilt. Es können insgesamt
100 Punkte erreicht werden. Die Punktzahlen werden auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Beschreibung: Innerhalb des Kreises der wertungsfähigen Angebote von geeigneten Bietern
wird der Zuschlag auf das Angebot mit der höchsten Punktzahl erteilt. Es können insgesamt
100 Punkte erreicht werden. Die Punktzahlen werden auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Bei der Wertung des Kriteriums Preis erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis die volle
Punktzahl von 85 Punkten. Angebote mit einem höheren Preis erhalten eine entsprechend
geringere Punktzahl. Die Reduzierung der Punktzahl erfolgt proportional zur prozentualen
Abweichung des Angebotspreises vom niedrigsten Angebotspreis. Rechnerisches Beispiel: 85
x (niedrigster Angebotspreis/ Angebotspreis)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 85
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Es werden 5 Punkte gewährt, sobald die Motorleistung der Fahrzeuge mehr als
359 PS beträgt.
Beschreibung: Es werden 5 Punkte gewährt, sobald die Motorleistung der Fahrzeuge mehr als
359 PS beträgt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Es werden 10 Punkte gewährt, sobald die Garantie des Fahrzeugs und des
Aufbaus mehr als zwei Jahre beträgt. Bei einer Garantie von zwei Jahren, oder weniger,
werden 0 Punkte vergeben.
Beschreibung: Es werden 10 Punkte gewährt, sobald die Garantie des Fahrzeugs und des
Aufbaus mehr als zwei Jahre beträgt. Bei einer Garantie von zwei Jahren, oder weniger,
werden 0 Punkte vergeben.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E84967491
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E84967491
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/09/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 28 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen wird über die
Bieterkommunikation kommuniziert und durchgeführt.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 18/09/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Zweckverband Abfallwirtschaft Celle
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Zweckverband
Abfallwirtschaft Celle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Zweckverband Abfallwirtschaft Celle
Organisation, die Angebote bearbeitet: Zweckverband Abfallwirtschaft Celle
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Abfallwirtschaft Celle
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00013077
Postanschrift: Braunschweiger Heerstr. 109
Stadt: Celle
Postleitzahl: 29227
Land, Gliederung (NUTS): Celle (DE931)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Abteilung Allgemeine Verwaltung - Einkauf
E-Mail: info@zacelle.de
Telefon: 05141 7502-420
Fax: +49 51417502499
Internetadresse: https://www.zacelle.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium
für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummer: T:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153308
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6658ee7f-d95f-40eb-bc57-f63c95b65f7a - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/08/2026 12:08:47 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 155/2026
Datum der Veröffentlichung: 13/08/2026
Referenzen:
https://www.subreport.de/E84967491
https://www.zacelle.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202608/ausschreibung-561919-2026-DEU.txt
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