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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-München - Deutschland Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung Vorortverkehr München Buchloe 2030+
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026082700514614570 / 590777-2026
Veröffentlicht :
27.08.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
12.12.2037
Angebotsabgabe bis :
31.12.2037
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
60210000 - Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
DEU-München: Deutschland Öffentlicher Schienentransport/öffentliche
Schienenbeförderung Vorortverkehr München Buchloe 2030+

2026/S 165/2026 590777

Deutschland Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung Vorortverkehr
München Buchloe 2030+
OJ S 165/2026 27/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)
E-Mail: ausschreibung@bahnland-bayern.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches
Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Vorortverkehr München Buchloe 2030+
Beschreibung: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne
des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1370/2007. Betrieb eines Regional-verkehrs im Umfang von
ca. 0,7 Mio. Zugkilometer pro Jahr, auf der folgenden Linie: RB 74: München Buchloe.
Betriebsaufnahme ist zum Fahr-planwechsel im Dezember 2029. Der Vertrag endet zum
Fahrplanwechsel im Dezember 2037 (Vertragsdauer: 8 Jahre, zzgl. Verlängerungs- und
Kündigungsoptionen).
Kennung des Verfahrens: e37ed403-88ea-4ac1-aca8-d12ec037ff76
Vorherige Bekanntmachung: 569697-2024
Interne Kennung: VVMB_30
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche
Schienenbeförderung

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Freistaat Bayern: Regierungsbezirke Oberbayern und Schwaben
(Allgäu)

2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung VgV)

2.1.6. Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Der Auftraggeber wird einen Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren
ausschließen, wenn ein zwingender Ausschlussgrund i. S. d. § 123 GWB vorliegt. Ferner kann
der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen
Bieter auch dann ausschließen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund i. S. d. § 124 GWB
gegeben ist. Gleiches gilt, wenn die Voraussetzungen des § 98c Abs. 1 AufenthG vorliegen.
Zudem soll der Auftraggeber einen Bieter in den Fällen des § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1
AEntG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG und § 22 Abs. 1 LkSG ausschließen. Schließlich werden
nach Art. 5 k) VO (EU) Nr. 833/2014 i. d. F. des Art. 1 Ziff. 22 der VO (EU) 2025/2033 des
Rates vom 23.10.2025 (nachfolgend VO (EU) Nr. 833/2014) Unternehmen, die ihren Sitz in
Russland haben oder einen anderweitigen Bezug zu Russland aufweisen, vom
Vergabeverfahren ausgeschlossen. Zu diesen Ausschlussgründen haben die Bieter
Eigenerklärungen abzugeben. Hierfür haben die Bieter die Formblätter FB F und FB G
ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen
von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Bieter oder Mitglieder einer
Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen,
haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob und ggf. welche Maßnahmen zur
Selbstreinigung gemäß § 125 GWB der jeweilige Bieter beziehungsweise das jeweilige
Mitglied einer Bietergemeinschaft ergriffen hat. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner
wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen
Dritten, sind die Formblätter auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot
beizufügen.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Vorortverkehr München Buchloe 2030+
Beschreibung: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne
des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1370/2007. Betrieb eines Regional-verkehrs im Umfang von
ca. 0,7 Mio. Zugkilometer pro Jahr, auf der folgenden Linie: RB 74: München Buchloe.
Betriebsaufnahme ist zum Fahr-planwechsel im Dezember 2029. Der Vertrag endet zum
Fahrplanwechsel im Dezember 2037 (Vertragsdauer: 8 Jahre, zzgl. Verlängerungs- und
Kündigungsoptionen).
Interne Kennung: LOT-0001 E19168678

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche
Schienenbeförderung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag dreimalig um
jeweils ein Jahr zu verlängern. Außerdem enthält der Vertrag zwei vorzeitige
Kündigungsoptionen für den Auftraggeber, die frühestens zum Dezember 2035 ausgeübt
werden kann.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland

Zusätzliche Informationen: Freistaat Bayern: Regierungsbezirke Oberbayern und Schwaben
(Allgäu)

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 09/12/2029
Enddatum der Laufzeit: 12/12/2037

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 569697-2024
Kennung des Teils der vorherigen Bekanntmachung: 569697-2024

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der künftige Auftragnehmer muss zum Zeitpunkt der
Betriebsaufnahme als Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 des Allgemeinen
Eisenbahngesetzes (AEG) zugelassen sein oder belegen, dass diese Zulassung nach § 6f
AEG nicht benötigt wird. Der künftige Auftragnehmer muss darüber hinaus über eine
Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG verfügen. Die Bieter haben deshalb mit ihrem
Angebot eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zulassung als
Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 AEG oder
einen Beleg dafür, dass diese Zulassung nach § 6f AEG nicht erforderlich ist, sowie eine zum
Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültige Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 AEG
vorzulegen. Alternativ kann der Bieter im Angebot darstellen, wie die Zulassung als
Eisenbahnverkehrsunternehmen samt erforderlicher Erlangung der Sicherheitsbescheinigung
bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden wird. Diese Darstellung muss mindestens die
folgenden Angaben beinhalten: - Erklärung, dass die für die Führung der Geschäfte bestellte
Person nicht gemäß § 6b Abs. 2 AEG und das Unternehmen nicht gemäß § 6b Abs. 3 AEG
als nicht zuverlässig gelten; - Darstellung, dass der Bieter gemäß § 6c Abs. 1 AEG seine
tatsächlichen und voraussichtlichen finanziellen Verpflichtungen unter realistischen Annahmen
über einen Zeitraum von zwölf Monaten erfüllen kann; - Darstellung, dass der Bieter gemäß §
6d Abs. 1 AEG über eine Betriebsorganisation verfügt oder verfügen wird, die erforderlichen
Kenntnisse oder Erfahrungen für eine sichere und zuverlässige betriebliche Beherrschung und
Überwachung der in der Unternehmensgenehmigung genannten Geschäftstätigkeit mitbringt; -
Darstellung, wie der Bieter ein Sicherheitsmanagementsystem einrichten wird, welches den
Anforderungen der Richtlinie 2004/49/EG genügt. Außerdem ist darzustellen, wie der Bieter
die nationalen Anforderungen für den sicheren Verkehrsbetrieb auf dem Eisenbahnnetz
erfüllen wird; - Darstellung des Zeitplans, innerhalb dessen die Zulassung als
Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie die Sicherheitsbescheinigung erlangt werden sollen.
Soll nur ein Mitglied / sollen nicht alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft für die Durchführung
der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein, müssen die vorstehend genannten
Unterlagen nur für dasjenige Mitglied / diejenigen Mitglieder vorgelegt werden, das / die für die

Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Des
Weiteren haben die Bieter einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe
der Rechtsvorschriften des Staates vorzu-legen, in dem der Bieter niedergelassen ist. Der
Berufs- oder Handelsregisterauszug darf nicht vor dem 01.01.2027 datiert sein. Eine Kopie
des Aktuellen Abdrucks (AD), der aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder unter
www.handelsregister.de heruntergeladen werden kann, ist ausreichend.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist
als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen
ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für
seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden
können. Beruft sich ein Bieter zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der nachfolgend dargestellten
Dokumente mit dem Angebot nachzuweisen. Darüber hinaus ist dem Angebot eine gegenüber
dem Bieter abgegebene Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht,
dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung
stehen werden. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen
Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut
der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Eine Verpflichtung, dem Bieter über die im
Rahmen der Eignungsleihe zur Verfügung gestellten Mittel hinaus weitere finanzielle Mittel
zukommen zu lassen, muss der Dritte nicht eingehen. Zudem hat sich der Dritte zu Gunsten
des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls nicht widerruflichen
Verpflichtungserklärung zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für die Auftragsausführung
gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den
Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Der Umfang der bereitgestellten Mittel ist in
der Erklärung anzugeben. Mit Blick auf die sogleich unter den Ziffern a) und b) aufgestellten
Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist es
ausreichend, wenn der Dritte über den sogleich unter Ziffer a) dargestellten
Mindestjahresumsatz verfügt und das beim Bieter vorhandene positive Eigenkapital zu
Zeitwerten gemeinsam mit den vom Dritten bereitgestellten Mitteln den unter Ziffer b) der
nachfolgend aufgestellten Anforderungen verlangten Wert erreicht. Auch diese Erklärung ist
dem Angebot beizufügen. Für die in den beiden vorstehenden Absätzen genannten
Verpflichtungserklärungen des Dritten ist das Formblatt D1 zu verwenden. Bei der Beurteilung
der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es
ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt
werden. Die in diesem Abschnitt genannten Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem
01.01.2027 datieren. Die Bieter haben folgende Anforderungen zu erfüllen: a) einen
Mindestjahresumsatz i. H. v. 20 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2025 und b) ein positives
Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bieters
vorhandener stiller Reserven i. H. v. mindestens 2 Mio. EUR zum Ende des Geschäftsjahres
2025. Soweit im Geschäftsjahr 2025 ein Verlust des Bieters ausgewiesen wurde, erhöht sich
das geforderte Eigenkapital um den Betrag dieses Verlustes, es sei denn der Bieter weist
nach, dass der Verlust durch den Gesellschafter oder durch Gewinne im laufenden
Geschäftsjahr ausgeglichen wurde. Die Bieter haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten
Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen: Grundfall: 1. eine
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters im Geschäftsjahr 2025; 2. den Jahresabschluss
(Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Erläuterungsteil, soweit

vorhanden) für das Geschäftsjahr 2025, falls und soweit deren Veröffentlichung in dem Staat,
in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist; 3. ggf. eine Eigenerklärung
über die Art und die Höhe der im Vermögen des Bieters zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Geschäftsjahres 2025 vorhandenen stillen Reserven, falls das buchmäßige Eigenkapital den
oben unter lit. b) geforderten Mindestbetrag des Eigenkapitals nicht erreicht; 4. ggf. eine
Eigenerklärung des Bieters, dass ein im Geschäftsjahr 2025 ausgewiesener Verlust des
Bieters durch den / die Gesellschafter des Bieters oder durch Gewinne im laufenden
Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Alternative 1: Soweit für das Geschäftsjahr 2025 kein
Jahresabschluss erstellt wird oder ein Bieter den Jahresabschluss ganz oder teilweise nicht
vorlegen und sich zur Begründung darauf berufen möchte, dass dessen Veröffentlichung nicht
gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bieter eine dies darstellende Eigenerklärung
abzugeben. In diesem Fall hat der Bieter die in den oben unter Grundfall in den Ziffern 1), 3)
und 4) genannten Unterlagen soweit zutreffend vorzulegen. Anstelle der oben in Ziffer 2)
genannten Unterlage hat der Bieter eine Einnahmen-Überschussrechnung für das
Geschäftsjahr 2025 mit der Angabe des Ergebnisses des Unternehmens sowie eine
Vermögensübersicht vorzulegen, die folgende Angaben enthalten muss: sämtliches
Vermögen und Verbindlichkeiten bilanziert und bewertet gem. §§ 238 bis 289a HGB;
Eigenkapital zu Buchwerten; Beschreibung und Erläuterung zu den in der
Vermögensübersicht dargestellten Positionen und Angaben entsprechend §§ 284 bis 288
HGB. Alternative 2: Ist der Jahresabschluss des Bieters über das Geschäftsjahr 2025 zum
Zeitpunkt der Abgabe des Angebots noch nicht erstellt und festgestellt, oder sind die
Vermögensübersicht und die Einnahmen-Überschussrechnung jeweils soweit nach den
obigen Ausführungen vorzulegen noch nicht erstellt, hat der Bieter dies in einer
Eigenerklärung mitzuteilen. Sodann hat der Bieter die in den oben unter Grundfall in den
Ziffern 1), 3) und 4) genannten Unterlagen soweit zutreffend vorzulegen. Anstelle der oben
in Ziffer 2) genannten Unterlage hat der Bieter folgende Unterlagen abzugeben: den
Jahresabschluss (siehe oben, Ziffer 2) oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die
Vermögensübersicht soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen für das
Geschäftsjahr 2024; eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) in der die Umsatzerlöse
und die betriebliche Aufwendungen und das vorläufige Jahresergebnis für das Geschäftsjahr
2025 (ggf. vor Jahresabschlussbuchungen) angegeben sind, sowie eine Eigenerklärung über
das vorläufige Eigenkapital (zu Buchwerten) zum Abschluss des Geschäftsjahres 2025 unter
Berücksichtigung des vorläufigen Jahresergebnisses sowie der im Geschäftsjahr 2025
getätigten Einlagen, Gewinnausschüttungen und sonstigen Entnahmen. Ergänzung für alle
Fälle: Soweit sich aus den nach den obigen Anforderungen vorzulegenden Unterlagen ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Bieters für das Geschäftsjahr 2025 nicht ergibt, sind die zur Beschreibung der
tatsächlichen Verhältnisse erforderlichen zusätzlichen Angaben im Wege einer Eigenerklärung
abzugeben.

Kriterium: Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter gilt als technisch und beruflich
leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die
zur Durchführung der hiesigen Leistungen im SPNV erforderlich sind. Hierzu ist es
erforderlich, dass der Bieter über Personal verfügt, das über Erfahrung in verantwortlicher
Position in der Planung und Organisation mindestens einer SPNV-Leistung verfügt. Die
erforderliche Erfahrung setzt voraus, dass in den Jahren zwischen 2016 und 2026 über

mindestens drei vollständige Jahre eine Tätigkeit in verantwortlicher Position in einer SPNV-
Leistung mit einem Leistungsvolumen von mindestens 1,5 Mio. Zugkm pro Jahr ausgeübt
wurde. Diese Erfahrung kann auch durch entsprechende Tätigkeiten in mehreren SPNV-
Leistungen erlangt worden sein, die in der Summe das vorstehend genannte
Leistungsvolumen pro Jahr erreichen. Eine Tätigkeit in verantwortlicher Position setzt die
Befugnis voraus, ausgewählte Entscheidungen im jeweiligen Tätigkeitsbereich ohne
Rücksprache mit Vorgesetzten zu treffen. Die Planung und Organisation einer SPNV-Leistung
muss mindestens die Tätigkeitsbereiche Personalakquise, Beschaffung von Fahrzeugen,
Sicherstellung von Wartung und Instandhaltung der einzusetzenden Fahrzeuge,
Betriebsplanung, Bestellung der jeweils erforderlichen Eisenbahninfrastruktur sowie Tarif,
Vertrieb und Erlösmanagement und deren Abrechnung umfassen. Es ist nicht erforderlich,
dass die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen durch eine einzelne Person erlangt wurde,
sondern es ist ausreichend, wenn die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen in Summe bei
verschiedenen Personen vorhanden ist. In diesem Fall muss jede dieser Personen über die
Erfahrung im Umfang des geforderten Leistungsvolumens in verantwortlicher Position
verfügen. Die Verfügbarkeit von Personal, das über Erfahrung als Betriebspersonal
(Triebfahrzeugführer, Zugbegleiter, Rangierpersonal) und als Disponenten verfügt, ist für die
technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters nicht erforderlich. Die Bieter haben
zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot folgende
Unterlagen vorzulegen: - Angabe der Fachkräfte, die im Rahmen der Planung und
Organisation der zu erbringenden Leistungen eingesetzt werden sollen. Aus dieser Angabe
müssen der Zeitraum, in dem die Fachkraft in verantwortlicher Position tätig war, der jeweilige
Tätigkeitsbereich und die jeweilige Qualifikation dieser Fachkräfte hervorgehen. Verfügt eine
angegebene Fachkraft über einen Hochschulabschluss und/oder eine Qualifikation als
Eisenbahnbetriebsleiter, wird für diese Person unterstellt, dass sie eine Tätigkeit in
verantwortlicher Position ausgeübt hat. Verfügt eine angegebene Fachkraft nicht über einen
Hochschulabschluss oder eine Qualifikation als Eisenbahnbetriebsleiter, ist die Tätigkeit in
verantwortlicher Position dadurch nachzuweisen, dass beschrieben wird, dass und inwieweit
die Aufgaben, die die Fachkraft in der jeweiligen Position zu verantworten hatte, die Befugnis
beinhaltet hat, ausgewählte Entscheidungen im jeweiligen Tätigkeitsbereich ohne
Rücksprache mit Vorgesetzten zu treffen. - Angabe der persönlichen Referenzen der
benannten Fachkräfte über mindestens eine SPNV-Leistung mit einem Leistungsvolumen von
mindestens 1,5 Mio. Zugkm pro Jahr aus den Jahren 2016 bis 2026 in denen die vorstehend
genannten Fachkräfte jeweils in mindestens drei Jahren in verantwortlicher Position in einem
der o. g. Tätigkeitsbereiche mitgewirkt haben. Aus dieser Angabe muss die jeweilige SPNV-
Leistung und deren Umfang in Zugkm pro Jahr hervorgehen. Beruft sich ein Bieter zum Beleg
seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der
Bieter die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Dritten durch Vorlage der
vorstehend genannten Unterlagen mit dem Angebot nachzuweisen. Der Bieter hat zudem
nachzuweisen, dass für den Dritten keiner der in Kapitel 2.1.6 genannten Ausschlussgründe
vorliegt. Darüber hinaus ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen,
aus der hervorgeht, dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur
Verfügung stehen werden. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des
ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Dies
muss dem Wortlaut der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Für die
Verpflichtungserklärungen des Dritten ist das Formblatt D2 zu verwenden. Sodann muss das
Personal des Dritten, das im Angebot des Bieters benannt worden ist und über die zum
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erforderliche Erfahrung in der
Planung und Organisation mindestens einer SPNV-Leistung verfügt, gemäß § 47 Abs. 1 Satz
3 VgV die Planung und Organisation der hiesigen Leistungen in verantwortlicher Position

erbringen. Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer
Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der
Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit
eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der
Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder
nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der
fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot
darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E19168678

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E19168678
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/12/2037 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 31/12/2037 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung
von Oberbayern: Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur
Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des §
160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der

Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz
1 Satz 2 bleibt unberührt. Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer
einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§
161 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH
(BEG)
Organisation, die Angebote bearbeitet: Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00003196
Abteilung: Wettbewerb, Verkehrsverträge, Vergaberecht
Postanschrift: Boschetsrieder Straße 69
Stadt: München
Postleitzahl: 81379
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Ausschreibung
E-Mail: ausschreibung@bahnland-bayern.de
Telefon: +49897488250
Internetadresse: https://beg.bahnland-bayern.de/de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer: nicht bekannt
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80534
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +498921762411

Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns
/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d5f0842a-4e49-443a-a6b5-cb561d3e41e6 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/08/2026 20:20:06 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 165/2026
Datum der Veröffentlichung: 27/08/2026

Referenzen:
https://beg.bahnland-bayern.de/de/
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
https://www.subreport.de/E19168678
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202608/ausschreibung-590777-2026-DEU.txt

 
 
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