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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Wiesbaden - Deutschland Fahrzeugabschleppdienste Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten im Auftrag der hessischen Polizei Raum Frankfurt in 7 Losen (Rahmenvereinbarung)
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026090300543130952 / 606685-2026
Veröffentlicht :
03.09.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
31.01.2031
Angebotsabgabe bis :
06.10.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
50118110 - Fahrzeugabschleppdienste
DEU-Wiesbaden: Deutschland Fahrzeugabschleppdienste Beschaffung von
Fahrzeugabschleppdiensten im Auftrag der hessischen Polizei Raum Frankfurt in 7
Losen (Rahmenvereinbarung)

2026/S 170/2026 606685

Deutschland Fahrzeugabschleppdienste Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten im
Auftrag der hessischen Polizei Raum Frankfurt in 7 Losen (Rahmenvereinbarung)
OJ S 170/2026 03/09/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch das Hessische Polizeipräsidium für
Technik
E-Mail: SG121-Vergabemanagement.hpt@polizei.hessen.de
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten im Auftrag der hessischen Polizei Raum
Frankfurt in 7 Losen (Rahmenvereinbarung)
Beschreibung: Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten im Auftrag der hessischen
Polizei Raum Frankfurt in 7 Losen (Rahmenvereinbarung). Für weitere Informationen wird auf
die Leistungsbeschreibung (Anlage 802) verwiesen.
Kennung des Verfahrens: f8b2cc3e-f392-4e60-94d8-d88225936a1d
Interne Kennung: VG-0008_1-2026-0004
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste

2.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Land Hessen

2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 962 458,97 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 4 754 950,76 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bietergemeinschaften: Im Falle der Bildung einer
Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete
Erklärung abzugeben, 1. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das
Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet
ist, 2. dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt, 3. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern
im Auftragsfall erklärt ist, und 4. dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im

Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die Bietergemeinschaft hat
für diese Erklärung die Anlage 212 Bietergemeinschaft zu verwenden. Die Anlage ist von
dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft als Bestandteil des Angebots
ausgefüllt einzureichen. Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die
Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme
angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen
und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214
Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung dieser anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Zum gleichen
Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten
Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum
Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche
Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV
oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine
gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens
(eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem
Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Die Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der
Bietergemeinschaften hat die Anlage 204 Eignungsleihe auszufüllen und soweit eine
Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, und diese Anlage als Bestandteil des Angebots
einzureichen. Ausschlussgründe: Zwingende Ausschlussgründe des §123 Abs. 1-3 GWB:
Eigenerklärung (gem. §123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach §30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat
nach: §129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), §129a StGB (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder §129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
(§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB), §89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an
einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach §89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen (§123 Abs. 1 Nr.
2 GWB), §261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
(§123 Abs. 1 Nr. 3 GWB), § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt
der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder
in ihrem Auftrag verwaltet werden (§123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), §264 StGB (Subventionsbetrug),
soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§123 Abs. 1
Nr. 5 GWB), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) (§123
Abs. 1 Nr. 6 GWB), § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) (§123

Abs. 1 Nr. 7 GWB), den § 333, 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch i.
V.m. §335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) (§123 Abs. 1 Nr. 8 GWB),
Art. 2 §2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 23
Abs. 1 Nr. 9 GWB), oder den §§232, 233 StGB (Menschenhandel) oder §233a StGB
(Förderung des Menschenhandels) (§123 Abs. 1 Nr. 10 GWB). Zahlung von Steuern,
Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung: Eigenerklärung, dass das Unternehmen
seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur
Sozialversicherung nachgekommen ist (§123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe des
§124 GWB: Eigenerklärung (gem. §124 GWB), dass das Unternehmen bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt- , sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat (§124 Abs. 1 Nr. 1 GWB), das Unternehmen nicht
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im
Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, (§124 Abs. 1 Nr. 2
GWB) kein öffentlicher Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass weder das
Unternehmen noch eine rechtkräftig verurteilte Person, die als für die Leitung des
Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat und deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat,
durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; Verantwortlicher für die
Leitung des Unternehmens sind dabei auch Personen, die die Überwachung der
Geschäftsführung oder sonstige Ausübungen von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung
wahrgenommen haben (§124 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. §123 Abs. 3 GWB), das Unternehmen keine
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander
abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken (§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB), kein Interessenskonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte (§124 Abs. 1 Nr. 5 GWB), keine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
des Vergabeverfahrens einbezogen war, (§124 Abs. 1 Nr. 6 GWB), das Unternehmen bei der
Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags
oder Konzessionsvertrags nicht erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die
die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach
Schadensersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben (§124
Abs. 1 Nr. 7 GWB), das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien
keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in
der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), das
Unternehmen nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in
unzulässiger Weise zu beeinflussen, nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu
erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§124 Abs. 1 Nr. 9 GWB). Falls eine oder
mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das
Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe
darzulegen (wie bspw. Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der
Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und
Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gem. §125 GWB), warum

er dennoch als geeignet anzusehen ist. Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und
jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201
Ausschlussgründe zu verwenden. Der Bieter/das vertretungsberechtigte Mitglied der
Bietergemeinschaft hat diese Anlage(n) ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Vor der Zuschlagserteilung überprüft der Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss eines
Unterauftragnehmers vorliegen (vgl. §36 Abs. 5 Satz 1 VgV). Dem Bieter/der
Bietergemeinschaft wird es freigestellt, bereits bei Abgabe des Angebots die Erklärung der
Anlage 201 Ausschlussgründe für den/die Unterauftragnehmer einzureichen und ist keine
verbindliche Vorgabe.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 7
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 7

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Aufgrund
der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf
Kapitel 12.1.2. Ausschlussgründe der Leistungsbeschreibung (Anlage 802) verwiesen.
Korruption: ---
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: ---
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: ---
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: ---
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: ---
Betrug: ---
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: ---
Zahlungsunfähigkeit: ---
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: ---
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: ---
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: ---
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: ---
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: ---
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: ---
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: ---
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: ---
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: ---
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: ---
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: ---

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: HEFF-FRANKFURT-M-PREV01 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV03

Beschreibung: Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen,
Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der
Geschätzter Wert für dieses Los beträgt: 517.364,13 EUR (netto). Hinweis zum maximalen
Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 620.836,96 EUR (netto). Das maximale
Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarungen in diesem Los ergibt sich in
Euro (netto) aus der Anlage 907 Auftragswerte je Los . Das maximale Auftragsvolumen
(Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los ist geregelt in dieser Anlage 907
in dem Tabellenblatt Auftragswerte je Los in der Spalte M. Das maximale Auftragsvolumen
(netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens
des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Beauftragte Leistungen sind
diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten
Laufzeit der Rahmen-vereinbarung in diesem Los, das heißt während der maximalen Laufzeit
der Rahmenvereinbarung inklusive aller Verlängerungen in diesem Los, maximal einseitig von
dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber
von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung
in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem
Erreichen des Höchstwerts (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los nicht mehr
verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des
Höchstwerts (netto) automatisch. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen
(Höchstwert) (netto) in diesem Los erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen
in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem
Tabellenblatt Auftragswerte je Los in der Spalte L für dieses Los genannten geschätzten
Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert), es sei denn, der Auftragnehmer widerspricht
einer solchen Erhöhung gegenüber dem Auftraggeber in Textform innerhalb der ersten 18
Monate nach Erteilung des Zuschlags oder mit der Mitteilung gemäß Ziffer 8.4 der
Rahmenvereinbarung [Anlage 906] über die Erreichung von 90 % des maximalen
Auftragsvolumens (Höchstwert) (netto) für dieses Los. Im Rahmen dieser Erhöhung des
maximalen Auftragsvolumens ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht.
Interne Kennung: LOT-0001

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit
Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf des 31. Januars 2029. Der Vertrag verlängert sich
optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.
Januars 2031. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-
Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802]
verwiesen.

5.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Land Hessen

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 09/11/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2031

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2

Weitere Informationen zur Verlängerung: Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten
Verlängerungsoptionen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 517 364,13 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 620 836,96 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird je
Los eine Rahmenvereinbarung [Anlage 906] (= Vertrag) geschlossen. 2. Der Auftragnehmer
muss fortwährend über eine gültige Gewerbeanmeldung gemäß § 14 GewO verfügen. 3. Die
Leistungen müssen jederzeit erbracht werden. 4. Der Auftragnehmer muss spätestens zum
Leistungsbeginn für die Dauer der Auftragsausführung über Betriebsflächen verfügen, die die
Anforderungen aus der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] erfüllen. 5. Der Auftragnehmer
muss spätestens zum Leistungsbeginn für die Dauer der Auftragsausführung über einen
ausreichenden Fuhrpark verfügen, der die Anforderungen aus der Rahmenvereinbarung
[Anlage 906] erfüllt. 6. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur
Durchführung von Vergabeverfahren. 7. Erklärung zum Bezug Russland: Der Bieter / jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft sowie der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für
diese Eigenerklärung die Anlage 327 Erklärung_Bezug_Russland zu verwenden. 8.
Erklärung zur Tariftreue: Bieter und Unterauftragnehmer haben die Erfüllung der
Verpflichtungen nach § 4 HVTG gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber in Textform zu
erklären, § 10 HVTG. Der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat für diese
Erklärung die Anlage 328a Erklärung_Tariftreue_Bieter zu verwenden. Jeder
Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 328b
Erklärung_Tariftreue_Nachunternehmer zu verwenden.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jahresumsatz (Gesamtumsatz): Der Bieter / die Bietergemeinschaft erklärt, dass das
Unternehmen des Bieters / der Bietergemeinschaft in jedem der letzten drei (3)
abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) je einen Jahresumsatz (gesamt) in
Höhe von mindestens 360.000,- EUR (netto) pro Geschäftsjahr (Mindestanforderung)
erwirtschaftet hat. Der Bieter / die Bietergemeinschaft, vertreten durch das benannte
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, weisen auf gesondertes Verlangen
des Auftraggebers mittels Beleg (Fremderklärung) des Steuerberaters oder des
Wirtschaftsprüfers über den Gesamtumsatz für die letzten drei (3) abgeschlossenen
Geschäftsjahre ihre Angaben entsprechend nach, sofern entsprechende Angaben verfügbar
sind. Bei Bietergemeinschaften ist der Jahresumsatz (gesamt) der letzten drei (3)

abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) der Mitglieder der
Bietergemeinschaft zu addieren; bei Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe des
Gesamtumsatzes maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen. Der
Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der
eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208
Jahresumsatz zu verwenden und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots
einzureichen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Wertungsrelevanter Preis (P) = angebotener Rabatt des jeweiligen Loses auf
der Grundlage des Leistungsverzeichnisses [Anlage 803]
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.hessen.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19e05f52b87-
12b06c63660683ed

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.hessen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 06/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Siehe Anlage 802 Leistungsbeschreibung Mit dem zuvor
stehenden Satz Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist
teilweise ausgeschlossen ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende
Bieterunterlagen nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem jeweiligen Angebot gefordert
worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch
leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen,
die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen,
werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Die Nachforderung von leistungsbezogenen
Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die
Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem
Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem Leistungsverzeichnis werden daher
nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz
2 VgV Gebrauch. Die Unterlagen sind von dem Bieter / von dem vertretungsberechtigten

Mitglied der Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber
innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten
Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 06/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an
dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf die zusätzlichen Informationen (BT-
300) je Los dieser EU-Auftragsbekanntmachung verwiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Leistungsbeginn nach Zuschlagserteilung
ist, unabhängig vom Zeitpunkt der Zuschlagserteilung am 01.02.2027. Der Leistungszeitraum
beträgt mithin maximal 48 Monate. Eine etwaige geringfügige Überschreitung der Laufzeit der
Rahmenvereinbarung (vier (4) Jahre), bei einer Zuschlagserteilung vor dem 01.02.2027, ist im
vorliegenden Einzelfall sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig. Die vor dem
Leistungsbeginn liegende Zeit dient ausschließlich der Durchführung der Zuschlagserteilung,
der Vertragsimplementierung, der organisatorischen Vorbereitung sowie der Herstellung der
Einsatzbereitschaft des Auftragnehmers. Während dieses Zeitraums werden keine Leistungen
aus der Rahmenvereinbarung abgerufen. Die Festlegung eines einheitlichen Leistungsbeginns
zum 01.02.2027 ist aus organisatorischen Gründen erforderlich. Sämtliche Verträge über
Fahrzeugabschleppdienste in ganz Hessen werden kalenderjährlich mit einem einheitlichen
Stichtag geführt. Dadurch werden insbesondere die Einsatzsteuerung, die Disposition, die
haushaltsrechtliche Bewirtschaftung, die Vertragsverwaltung sowie die Durchführung künftiger
Vergabeverfahren vereinheitlicht. Ein hiervon abweichender, vom jeweiligen
Zuschlagszeitpunkt abhängiger Leistungsbeginn würde zu unterschiedlichen
Vertragszeiträumen innerhalb derselben Vertragsgeneration führen und die operative
Steuerung der landesweiten Abschleppmaßnahmen erheblich erschweren.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,

nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche
Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen
des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß
§ 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax,
E-Mail oder elektronisch über die e-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB
geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die
Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land
Hessen, vertreten durch das Hessische Polizeipräsidium für Technik
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Hessen, vertreten durch das
Hessische Polizeipräsidium für Technik

5.1. Los: LOT-0002
Titel: HEFF-FRANKFURT-M-PREV04 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV13
Beschreibung: Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen,
Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der
Geschätzter Wert für dieses Los beträgt: 568.881,13 EUR (netto). Hinweis zum maximalen
Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 682.657,36 EUR (netto). Das maximale
Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarungen in diesem Los ergibt sich in
Euro (netto) aus der Anlage 907 Auftragswerte je Los . Das maximale Auftragsvolumen
(Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los ist geregelt in dieser Anlage 907
in dem Tabellenblatt Auftragswerte je Los in der Spalte M. Das maximale Auftragsvolumen
(netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens
des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Beauftragte Leistungen sind
diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten
Laufzeit der Rahmen-vereinbarung in diesem Los, das heißt während der maximalen Laufzeit

der Rahmenvereinbarung inklusive aller Verlängerungen in diesem Los, maximal einseitig von
dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber
von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung
in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem
Erreichen des Höchstwerts (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los nicht mehr
verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des
Höchstwerts (netto) automatisch. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen
(Höchstwert) (netto) in diesem Los erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen
in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem
Tabellenblatt Auftragswerte je Los in der Spalte L für dieses Los genannten geschätzten
Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert), es sei denn, der Auftragnehmer widerspricht
einer solchen Erhöhung gegenüber dem Auftraggeber in Textform innerhalb der ersten 18
Monate nach Erteilung des Zuschlags oder mit der Mitteilung gemäß Ziffer 8.4 der
Rahmenvereinbarung [Anlage 906] über die Erreichung von 90 % des maximalen
Auftragsvolumens (Höchstwert) (netto) für dieses Los. Im Rahmen dieser Erhöhung des
maximalen Auftragsvolumens ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht.
Interne Kennung: LOT-0002

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit
Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf des 31. Januars 2029. Der Vertrag verlängert sich
optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.
Januars 2031. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-
Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802]
verwiesen.

5.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Land Hessen

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 09/11/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2031

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten
Verlängerungsoptionen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 568 881,13 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 682 657,36 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird je
Los eine Rahmenvereinbarung [Anlage 906] (= Vertrag) geschlossen. 2. Der Auftragnehmer
muss fortwährend über eine gültige Gewerbeanmeldung gemäß § 14 GewO verfügen. 3. Die
Leistungen müssen jederzeit erbracht werden. 4. Der Auftragnehmer muss spätestens zum
Leistungsbeginn für die Dauer der Auftragsausführung über Betriebsflächen verfügen, die die
Anforderungen aus der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] erfüllen. 5. Der Auftragnehmer
muss spätestens zum Leistungsbeginn für die Dauer der Auftragsausführung über einen
ausreichenden Fuhrpark verfügen, der die Anforderungen aus der Rahmenvereinbarung
[Anlage 906] erfüllt. 6. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur
Durchführung von Vergabeverfahren. 7. Erklärung zum Bezug Russland: Der Bieter / jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft sowie der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für
diese Eigenerklärung die Anlage 327 Erklärung_Bezug_Russland zu verwenden. 8.
Erklärung zur Tariftreue: Bieter und Unterauftragnehmer haben die Erfüllung der
Verpflichtungen nach § 4 HVTG gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber in Textform zu
erklären, § 10 HVTG. Der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat für diese
Erklärung die Anlage 328a Erklärung_Tariftreue_Bieter zu verwenden. Jeder
Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 328b
Erklärung_Tariftreue_Nachunternehmer zu verwenden.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jahresumsatz (Gesamtumsatz): Der Bieter / die Bietergemeinschaft erklärt, dass das
Unternehmen des Bieters / der Bietergemeinschaft in jedem der letzten drei (3)
abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) je einen Jahresumsatz (gesamt) in
Höhe von mindestens 360.000,- EUR (netto) pro Geschäftsjahr (Mindestanforderung)
erwirtschaftet hat. Der Bieter / die Bietergemeinschaft, vertreten durch das benannte
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, weisen auf gesondertes Verlangen
des Auftraggebers mittels Beleg (Fremderklärung) des Steuerberaters oder des
Wirtschaftsprüfers über den Gesamtumsatz für die letzten drei (3) abgeschlossenen
Geschäftsjahre ihre Angaben entsprechend nach, sofern entsprechende Angaben verfügbar
sind. Bei Bietergemeinschaften ist der Jahresumsatz (gesamt) der letzten drei (3)
abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) der Mitglieder der
Bietergemeinschaft zu addieren; bei Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe des
Gesamtumsatzes maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen. Der
Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der
eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208
Jahresumsatz zu verwenden und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots
einzureichen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis

Beschreibung: Wertungsrelevanter Preis (P) = angebotener Rabatt des jeweiligen Loses auf
der Grundlage des Leistungsverzeichnisses [Anlage 803]
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.hessen.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19e05f52b87-
12b06c63660683ed

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.hessen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 06/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Siehe Anlage 802 Leistungsbeschreibung Mit dem zuvor
stehenden Satz Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist
teilweise ausgeschlossen ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende
Bieterunterlagen nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem jeweiligen Angebot gefordert
worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch
leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen,
die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen,
werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Die Nachforderung von leistungsbezogenen
Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die
Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem
Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem Leistungsverzeichnis werden daher
nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz
2 VgV Gebrauch. Die Unterlagen sind von dem Bieter / von dem vertretungsberechtigten
Mitglied der Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber
innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten
Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 06/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an
dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf die zusätzlichen Informationen (BT-
300) je Los dieser EU-Auftragsbekanntmachung verwiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Leistungsbeginn nach Zuschlagserteilung
ist, unabhängig vom Zeitpunkt der Zuschlagserteilung am 01.02.2027. Der Leistungszeitraum
beträgt mithin maximal 48 Monate. Eine etwaige geringfügige Überschreitung der Laufzeit der
Rahmenvereinbarung (vier (4) Jahre), bei einer Zuschlagserteilung vor dem 01.02.2027, ist im
vorliegenden Einzelfall sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig. Die vor dem
Leistungsbeginn liegende Zeit dient ausschließlich der Durchführung der Zuschlagserteilung,
der Vertragsimplementierung, der organisatorischen Vorbereitung sowie der Herstellung der
Einsatzbereitschaft des Auftragnehmers. Während dieses Zeitraums werden keine Leistungen
aus der Rahmenvereinbarung abgerufen. Die Festlegung eines einheitlichen Leistungsbeginns
zum 01.02.2027 ist aus organisatorischen Gründen erforderlich. Sämtliche Verträge über
Fahrzeugabschleppdienste in ganz Hessen werden kalenderjährlich mit einem einheitlichen
Stichtag geführt. Dadurch werden insbesondere die Einsatzsteuerung, die Disposition, die
haushaltsrechtliche Bewirtschaftung, die Vertragsverwaltung sowie die Durchführung künftiger
Vergabeverfahren vereinheitlicht. Ein hiervon abweichender, vom jeweiligen
Zuschlagszeitpunkt abhängiger Leistungsbeginn würde zu unterschiedlichen
Vertragszeiträumen innerhalb derselben Vertragsgeneration führen und die operative
Steuerung der landesweiten Abschleppmaßnahmen erheblich erschweren.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche
Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen

des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß
§ 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax,
E-Mail oder elektronisch über die e-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB
geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die
Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land
Hessen, vertreten durch das Hessische Polizeipräsidium für Technik
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Hessen, vertreten durch das
Hessische Polizeipräsidium für Technik

5.1. Los: LOT-0003
Titel: HEFF-FRANKFURT-M-PREV05 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV06 / HEFF-FRANKFURT-
M-PREV18
Beschreibung: Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen,
Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der
Geschätzter Wert für dieses Los beträgt: 707.564,97 EUR (netto). Hinweis zum maximalen
Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 849.077,96 EUR (netto). Das maximale
Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarungen in diesem Los ergibt sich in
Euro (netto) aus der Anlage 907 Auftragswerte je Los . Das maximale Auftragsvolumen
(Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los ist geregelt in dieser Anlage 907
in dem Tabellenblatt Auftragswerte je Los in der Spalte M. Das maximale Auftragsvolumen
(netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens
des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Beauftragte Leistungen sind
diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten
Laufzeit der Rahmen-vereinbarung in diesem Los, das heißt während der maximalen Laufzeit
der Rahmenvereinbarung inklusive aller Verlängerungen in diesem Los, maximal einseitig von
dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber
von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung
in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem
Erreichen des Höchstwerts (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los nicht mehr
verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des
Höchstwerts (netto) automatisch. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen
(Höchstwert) (netto) in diesem Los erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen

in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem
Tabellenblatt Auftragswerte je Los in der Spalte L für dieses Los genannten geschätzten
Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert), es sei denn, der Auftragnehmer widerspricht
einer solchen Erhöhung gegenüber dem Auftraggeber in Textform innerhalb der ersten 18
Monate nach Erteilung des Zuschlags oder mit der Mitteilung gemäß Ziffer 8.4 der
Rahmenvereinbarung [Anlage 906] über die Erreichung von 90 % des maximalen
Auftragsvolumens (Höchstwert) (netto) für dieses Los. Im Rahmen dieser Erhöhung des
maximalen Auftragsvolumens ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht.
Interne Kennung: LOT-0003

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit
Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf des 31. Januars 2029. Der Vertrag verlängert sich
optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.
Januars 2031. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-
Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802]
verwiesen.

5.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Land Hessen

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 09/11/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2031

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten
Verlängerungsoptionen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 707 564,97 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 849 077,96 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird je
Los eine Rahmenvereinbarung [Anlage 906] (= Vertrag) geschlossen. 2. Der Auftragnehmer
muss fortwährend über eine gültige Gewerbeanmeldung gemäß § 14 GewO verfügen. 3. Die
Leistungen müssen jederzeit erbracht werden. 4. Der Auftragnehmer muss spätestens zum
Leistungsbeginn für die Dauer der Auftragsausführung über Betriebsflächen verfügen, die die
Anforderungen aus der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] erfüllen. 5. Der Auftragnehmer

muss spätestens zum Leistungsbeginn für die Dauer der Auftragsausführung über einen
ausreichenden Fuhrpark verfügen, der die Anforderungen aus der Rahmenvereinbarung
[Anlage 906] erfüllt. 6. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur
Durchführung von Vergabeverfahren. 7. Erklärung zum Bezug Russland: Der Bieter / jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft sowie der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für
diese Eigenerklärung die Anlage 327 Erklärung_Bezug_Russland zu verwenden. 8.
Erklärung zur Tariftreue: Bieter und Unterauftragnehmer haben die Erfüllung der
Verpflichtungen nach § 4 HVTG gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber in Textform zu
erklären, § 10 HVTG. Der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat für diese
Erklärung die Anlage 328a Erklärung_Tariftreue_Bieter zu verwenden. Jeder
Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 328b
Erklärung_Tariftreue_Nachunternehmer zu verwenden.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jahresumsatz (Gesamtumsatz): Der Bieter / die Bietergemeinschaft erklärt, dass das
Unternehmen des Bieters / der Bietergemeinschaft in jedem der letzten drei (3)
abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) je einen Jahresumsatz (gesamt) in
Höhe von mindestens 360.000,- EUR (netto) pro Geschäftsjahr (Mindestanforderung)
erwirtschaftet hat. Der Bieter / die Bietergemeinschaft, vertreten durch das benannte
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, weisen auf gesondertes Verlangen
des Auftraggebers mittels Beleg (Fremderklärung) des Steuerberaters oder des
Wirtschaftsprüfers über den Gesamtumsatz für die letzten drei (3) abgeschlossenen
Geschäftsjahre ihre Angaben entsprechend nach, sofern entsprechende Angaben verfügbar
sind. Bei Bietergemeinschaften ist der Jahresumsatz (gesamt) der letzten drei (3)
abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) der Mitglieder der
Bietergemeinschaft zu addieren; bei Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe des
Gesamtumsatzes maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen. Der
Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der
eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208
Jahresumsatz zu verwenden und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots
einzureichen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Wertungsrelevanter Preis (P) = angebotener Rabatt des jeweiligen Loses auf
der Grundlage des Leistungsverzeichnisses [Anlage 803]
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.hessen.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19e05f52b87-
12b06c63660683ed

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.hessen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 06/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Siehe Anlage 802 Leistungsbeschreibung Mit dem zuvor
stehenden Satz Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist
teilweise ausgeschlossen ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende
Bieterunterlagen nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem jeweiligen Angebot gefordert
worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch
leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen,
die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen,
werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Die Nachforderung von leistungsbezogenen
Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die
Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem
Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem Leistungsverzeichnis werden daher
nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz
2 VgV Gebrauch. Die Unterlagen sind von dem Bieter / von dem vertretungsberechtigten
Mitglied der Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber
innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten
Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 06/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an
dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf die zusätzlichen Informationen (BT-
300) je Los dieser EU-Auftragsbekanntmachung verwiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Leistungsbeginn nach Zuschlagserteilung
ist, unabhängig vom Zeitpunkt der Zuschlagserteilung am 01.02.2027. Der Leistungszeitraum
beträgt mithin maximal 48 Monate. Eine etwaige geringfügige Überschreitung der Laufzeit der
Rahmenvereinbarung (vier (4) Jahre), bei einer Zuschlagserteilung vor dem 01.02.2027, ist im
vorliegenden Einzelfall sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig. Die vor dem
Leistungsbeginn liegende Zeit dient ausschließlich der Durchführung der Zuschlagserteilung,
der Vertragsimplementierung, der organisatorischen Vorbereitung sowie der Herstellung der
Einsatzbereitschaft des Auftragnehmers. Während dieses Zeitraums werden keine Leistungen
aus der Rahmenvereinbarung abgerufen. Die Festlegung eines einheitlichen Leistungsbeginns
zum 01.02.2027 ist aus organisatorischen Gründen erforderlich. Sämtliche Verträge über
Fahrzeugabschleppdienste in ganz Hessen werden kalenderjährlich mit einem einheitlichen
Stichtag geführt. Dadurch werden insbesondere die Einsatzsteuerung, die Disposition, die
haushaltsrechtliche Bewirtschaftung, die Vertragsverwaltung sowie die Durchführung künftiger
Vergabeverfahren vereinheitlicht. Ein hiervon abweichender, vom jeweiligen
Zuschlagszeitpunkt abhängiger Leistungsbeginn würde zu unterschiedlichen
Vertragszeiträumen innerhalb derselben Vertragsgeneration führen und die operative
Steuerung der landesweiten Abschleppmaßnahmen erheblich erschweren.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche
Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen
des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß
§ 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax,
E-Mail oder elektronisch über die e-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB
geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es

nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die
Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land
Hessen, vertreten durch das Hessische Polizeipräsidium für Technik
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Hessen, vertreten durch das
Hessische Polizeipräsidium für Technik

5.1. Los: LOT-0004
Titel: HEFF-FRANKFURT-M-PREV08
Beschreibung: Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen,
Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der
Geschätzter Wert für dieses Los beträgt: 578.718,51 EUR (netto). Hinweis zum maximalen
Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 694.462,22 EUR (netto). Das maximale
Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarungen in diesem Los ergibt sich in
Euro (netto) aus der Anlage 907 Auftragswerte je Los . Das maximale Auftragsvolumen
(Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los ist geregelt in dieser Anlage 907
in dem Tabellenblatt Auftragswerte je Los in der Spalte M. Das maximale Auftragsvolumen
(netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens
des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Beauftragte Leistungen sind
diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten
Laufzeit der Rahmen-vereinbarung in diesem Los, das heißt während der maximalen Laufzeit
der Rahmenvereinbarung inklusive aller Verlängerungen in diesem Los, maximal einseitig von
dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber
von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung
in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem
Erreichen des Höchstwerts (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los nicht mehr
verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des
Höchstwerts (netto) automatisch. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen
(Höchstwert) (netto) in diesem Los erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen
in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem
Tabellenblatt Auftragswerte je Los in der Spalte L für dieses Los genannten geschätzten
Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert), es sei denn, der Auftragnehmer widerspricht
einer solchen Erhöhung gegenüber dem Auftraggeber in Textform innerhalb der ersten 18
Monate nach Erteilung des Zuschlags oder mit der Mitteilung gemäß Ziffer 8.4 der
Rahmenvereinbarung [Anlage 906] über die Erreichung von 90 % des maximalen
Auftragsvolumens (Höchstwert) (netto) für dieses Los. Im Rahmen dieser Erhöhung des
maximalen Auftragsvolumens ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht.
Interne Kennung: LOT-0004

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit
Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf des 31. Januars 2029. Der Vertrag verlängert sich
optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.
Januars 2031. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-
Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802]
verwiesen.

5.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Land Hessen

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 09/11/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2031

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten
Verlängerungsoptionen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 578 718,51 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 694 462,22 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird je
Los eine Rahmenvereinbarung [Anlage 906] (= Vertrag) geschlossen. 2. Der Auftragnehmer
muss fortwährend über eine gültige Gewerbeanmeldung gemäß § 14 GewO verfügen. 3. Die
Leistungen müssen jederzeit erbracht werden. 4. Der Auftragnehmer muss spätestens zum
Leistungsbeginn für die Dauer der Auftragsausführung über Betriebsflächen verfügen, die die
Anforderungen aus der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] erfüllen. 5. Der Auftragnehmer
muss spätestens zum Leistungsbeginn für die Dauer der Auftragsausführung über einen
ausreichenden Fuhrpark verfügen, der die Anforderungen aus der Rahmenvereinbarung
[Anlage 906] erfüllt. 6. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur
Durchführung von Vergabeverfahren. 7. Erklärung zum Bezug Russland: Der Bieter / jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft sowie der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für
diese Eigenerklärung die Anlage 327 Erklärung_Bezug_Russland zu verwenden. 8.
Erklärung zur Tariftreue: Bieter und Unterauftragnehmer haben die Erfüllung der
Verpflichtungen nach § 4 HVTG gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber in Textform zu
erklären, § 10 HVTG. Der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat für diese
Erklärung die Anlage 328a Erklärung_Tariftreue_Bieter zu verwenden. Jeder

Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 328b
Erklärung_Tariftreue_Nachunternehmer zu verwenden.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jahresumsatz (Gesamtumsatz): Der Bieter / die Bietergemeinschaft erklärt, dass das
Unternehmen des Bieters / der Bietergemeinschaft in jedem der letzten drei (3)
abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) je einen Jahresumsatz (gesamt) in
Höhe von mindestens 360.000,- EUR (netto) pro Geschäftsjahr (Mindestanforderung)
erwirtschaftet hat. Der Bieter / die Bietergemeinschaft, vertreten durch das benannte
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, weisen auf gesondertes Verlangen
des Auftraggebers mittels Beleg (Fremderklärung) des Steuerberaters oder des
Wirtschaftsprüfers über den Gesamtumsatz für die letzten drei (3) abgeschlossenen
Geschäftsjahre ihre Angaben entsprechend nach, sofern entsprechende Angaben verfügbar
sind. Bei Bietergemeinschaften ist der Jahresumsatz (gesamt) der letzten drei (3)
abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) der Mitglieder der
Bietergemeinschaft zu addieren; bei Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe des
Gesamtumsatzes maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen. Der
Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der
eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208
Jahresumsatz zu verwenden und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots
einzureichen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Wertungsrelevanter Preis (P) = angebotener Rabatt des jeweiligen Loses auf
der Grundlage des Leistungsverzeichnisses [Anlage 803]
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.hessen.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19e05f52b87-
12b06c63660683ed

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.hessen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 06/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Siehe Anlage 802 Leistungsbeschreibung Mit dem zuvor
stehenden Satz Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist
teilweise ausgeschlossen ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende
Bieterunterlagen nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem jeweiligen Angebot gefordert
worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch
leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen,
die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen,
werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Die Nachforderung von leistungsbezogenen
Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die
Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem
Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem Leistungsverzeichnis werden daher
nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz
2 VgV Gebrauch. Die Unterlagen sind von dem Bieter / von dem vertretungsberechtigten
Mitglied der Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber
innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten
Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 06/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an
dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf die zusätzlichen Informationen (BT-
300) je Los dieser EU-Auftragsbekanntmachung verwiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Leistungsbeginn nach Zuschlagserteilung
ist, unabhängig vom Zeitpunkt der Zuschlagserteilung am 01.02.2027. Der Leistungszeitraum
beträgt mithin maximal 48 Monate. Eine etwaige geringfügige Überschreitung der Laufzeit der
Rahmenvereinbarung (vier (4) Jahre), bei einer Zuschlagserteilung vor dem 01.02.2027, ist im
vorliegenden Einzelfall sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig. Die vor dem
Leistungsbeginn liegende Zeit dient ausschließlich der Durchführung der Zuschlagserteilung,
der Vertragsimplementierung, der organisatorischen Vorbereitung sowie der Herstellung der
Einsatzbereitschaft des Auftragnehmers. Während dieses Zeitraums werden keine Leistungen
aus der Rahmenvereinbarung abgerufen. Die Festlegung eines einheitlichen Leistungsbeginns
zum 01.02.2027 ist aus organisatorischen Gründen erforderlich. Sämtliche Verträge über

Fahrzeugabschleppdienste in ganz Hessen werden kalenderjährlich mit einem einheitlichen
Stichtag geführt. Dadurch werden insbesondere die Einsatzsteuerung, die Disposition, die
haushaltsrechtliche Bewirtschaftung, die Vertragsverwaltung sowie die Durchführung künftiger
Vergabeverfahren vereinheitlicht. Ein hiervon abweichender, vom jeweiligen
Zuschlagszeitpunkt abhängiger Leistungsbeginn würde zu unterschiedlichen
Vertragszeiträumen innerhalb derselben Vertragsgeneration führen und die operative
Steuerung der landesweiten Abschleppmaßnahmen erheblich erschweren.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche
Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen
des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß
§ 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax,
E-Mail oder elektronisch über die e-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB
geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die
Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,

endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land
Hessen, vertreten durch das Hessische Polizeipräsidium für Technik
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Hessen, vertreten durch das
Hessische Polizeipräsidium für Technik

5.1. Los: LOT-0005
Titel: HEFF-FRANKFURT-M-PREV10 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV19
Beschreibung: Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen,
Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der
Geschätzter Wert für dieses Los beträgt: 328.604,65 EUR (netto). Hinweis zum maximalen
Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 394.325,58 EUR (netto). Das maximale
Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarungen in diesem Los ergibt sich in
Euro (netto) aus der Anlage 907 Auftragswerte je Los . Das maximale Auftragsvolumen
(Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los ist geregelt in dieser Anlage 907
in dem Tabellenblatt Auftragswerte je Los in der Spalte M. Das maximale Auftragsvolumen
(netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens
des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Beauftragte Leistungen sind
diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten
Laufzeit der Rahmen-vereinbarung in diesem Los, das heißt während der maximalen Laufzeit
der Rahmenvereinbarung inklusive aller Verlängerungen in diesem Los, maximal einseitig von
dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber
von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung
in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem
Erreichen des Höchstwerts (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los nicht mehr
verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des
Höchstwerts (netto) automatisch. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen
(Höchstwert) (netto) in diesem Los erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen
in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem
Tabellenblatt Auftragswerte je Los in der Spalte L für dieses Los genannten geschätzten
Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert), es sei denn, der Auftragnehmer widerspricht
einer solchen Erhöhung gegenüber dem Auftraggeber in Textform innerhalb der ersten 18
Monate nach Erteilung des Zuschlags oder mit der Mitteilung gemäß Ziffer 8.4 der
Rahmenvereinbarung [Anlage 906] über die Erreichung von 90 % des maximalen
Auftragsvolumens (Höchstwert) (netto) für dieses Los. Im Rahmen dieser Erhöhung des
maximalen Auftragsvolumens ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht.
Interne Kennung: LOT-0005

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit
Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf des 31. Januars 2029. Der Vertrag verlängert sich
optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.
Januars 2031. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-
Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802]
verwiesen.

5.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Land Hessen

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 09/11/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2031

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten
Verlängerungsoptionen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 328 604,65 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 394 325,58 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird je
Los eine Rahmenvereinbarung [Anlage 906] (= Vertrag) geschlossen. 2. Der Auftragnehmer
muss fortwährend über eine gültige Gewerbeanmeldung gemäß § 14 GewO verfügen. 3. Die
Leistungen müssen jederzeit erbracht werden. 4. Der Auftragnehmer muss spätestens zum
Leistungsbeginn für die Dauer der Auftragsausführung über Betriebsflächen verfügen, die die
Anforderungen aus der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] erfüllen. 5. Der Auftragnehmer
muss spätestens zum Leistungsbeginn für die Dauer der Auftragsausführung über einen
ausreichenden Fuhrpark verfügen, der die Anforderungen aus der Rahmenvereinbarung
[Anlage 906] erfüllt. 6. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur
Durchführung von Vergabeverfahren. 7. Erklärung zum Bezug Russland: Der Bieter / jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft sowie der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für
diese Eigenerklärung die Anlage 327 Erklärung_Bezug_Russland zu verwenden. 8.
Erklärung zur Tariftreue: Bieter und Unterauftragnehmer haben die Erfüllung der
Verpflichtungen nach § 4 HVTG gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber in Textform zu
erklären, § 10 HVTG. Der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat für diese
Erklärung die Anlage 328a Erklärung_Tariftreue_Bieter zu verwenden. Jeder
Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 328b
Erklärung_Tariftreue_Nachunternehmer zu verwenden.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz

Beschreibung des Eignungskriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jahresumsatz (Gesamtumsatz): Der Bieter / die Bietergemeinschaft erklärt, dass das
Unternehmen des Bieters / der Bietergemeinschaft in jedem der letzten drei (3)
abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) je einen Jahresumsatz (gesamt) in
Höhe von mindestens 360.000,- EUR (netto) pro Geschäftsjahr (Mindestanforderung)
erwirtschaftet hat. Der Bieter / die Bietergemeinschaft, vertreten durch das benannte
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, weisen auf gesondertes Verlangen
des Auftraggebers mittels Beleg (Fremderklärung) des Steuerberaters oder des
Wirtschaftsprüfers über den Gesamtumsatz für die letzten drei (3) abgeschlossenen
Geschäftsjahre ihre Angaben entsprechend nach, sofern entsprechende Angaben verfügbar
sind. Bei Bietergemeinschaften ist der Jahresumsatz (gesamt) der letzten drei (3)
abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) der Mitglieder der
Bietergemeinschaft zu addieren; bei Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe des
Gesamtumsatzes maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen. Der
Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der
eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208
Jahresumsatz zu verwenden und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots
einzureichen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Wertungsrelevanter Preis (P) = angebotener Rabatt des jeweiligen Loses auf
der Grundlage des Leistungsverzeichnisses [Anlage 803]
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.hessen.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19e05f52b87-
12b06c63660683ed

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.hessen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 06/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Siehe Anlage 802 Leistungsbeschreibung Mit dem zuvor
stehenden Satz Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist
teilweise ausgeschlossen ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende

Bieterunterlagen nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem jeweiligen Angebot gefordert
worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch
leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen,
die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen,
werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Die Nachforderung von leistungsbezogenen
Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die
Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem
Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem Leistungsverzeichnis werden daher
nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz
2 VgV Gebrauch. Die Unterlagen sind von dem Bieter / von dem vertretungsberechtigten
Mitglied der Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber
innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten
Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 06/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an
dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf die zusätzlichen Informationen (BT-
300) je Los dieser EU-Auftragsbekanntmachung verwiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Leistungsbeginn nach Zuschlagserteilung
ist, unabhängig vom Zeitpunkt der Zuschlagserteilung am 01.02.2027. Der Leistungszeitraum
beträgt mithin maximal 48 Monate. Eine etwaige geringfügige Überschreitung der Laufzeit der
Rahmenvereinbarung (vier (4) Jahre), bei einer Zuschlagserteilung vor dem 01.02.2027, ist im
vorliegenden Einzelfall sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig. Die vor dem
Leistungsbeginn liegende Zeit dient ausschließlich der Durchführung der Zuschlagserteilung,
der Vertragsimplementierung, der organisatorischen Vorbereitung sowie der Herstellung der
Einsatzbereitschaft des Auftragnehmers. Während dieses Zeitraums werden keine Leistungen
aus der Rahmenvereinbarung abgerufen. Die Festlegung eines einheitlichen Leistungsbeginns
zum 01.02.2027 ist aus organisatorischen Gründen erforderlich. Sämtliche Verträge über
Fahrzeugabschleppdienste in ganz Hessen werden kalenderjährlich mit einem einheitlichen
Stichtag geführt. Dadurch werden insbesondere die Einsatzsteuerung, die Disposition, die
haushaltsrechtliche Bewirtschaftung, die Vertragsverwaltung sowie die Durchführung künftiger
Vergabeverfahren vereinheitlicht. Ein hiervon abweichender, vom jeweiligen
Zuschlagszeitpunkt abhängiger Leistungsbeginn würde zu unterschiedlichen
Vertragszeiträumen innerhalb derselben Vertragsgeneration führen und die operative
Steuerung der landesweiten Abschleppmaßnahmen erheblich erschweren.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche
Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen
des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß
§ 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax,
E-Mail oder elektronisch über die e-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB
geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die
Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land
Hessen, vertreten durch das Hessische Polizeipräsidium für Technik
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Hessen, vertreten durch das
Hessische Polizeipräsidium für Technik

5.1. Los: LOT-0006
Titel: HEFF-FRANKFURT-M-PREV11 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV16 / HEFF-FRANKFURT-
M-PREV17

Beschreibung: Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen,
Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der
Geschätzter Wert für dieses Los beträgt: 684.276,09 EUR (netto). Hinweis zum maximalen
Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 821.131,31 EUR (netto). Das maximale
Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarungen in diesem Los ergibt sich in
Euro (netto) aus der Anlage 907 Auftragswerte je Los . Das maximale Auftragsvolumen
(Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los ist geregelt in dieser Anlage 907
in dem Tabellenblatt Auftragswerte je Los in der Spalte M. Das maximale Auftragsvolumen
(netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens
des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Beauftragte Leistungen sind
diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten
Laufzeit der Rahmen-vereinbarung in diesem Los, das heißt während der maximalen Laufzeit
der Rahmenvereinbarung inklusive aller Verlängerungen in diesem Los, maximal einseitig von
dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber
von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung
in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem
Erreichen des Höchstwerts (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los nicht mehr
verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des
Höchstwerts (netto) automatisch. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen
(Höchstwert) (netto) in diesem Los erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen
in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem
Tabellenblatt Auftragswerte je Los in der Spalte L für dieses Los genannten geschätzten
Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert), es sei denn, der Auftragnehmer widerspricht
einer solchen Erhöhung gegenüber dem Auftraggeber in Textform innerhalb der ersten 18
Monate nach Erteilung des Zuschlags oder mit der Mitteilung gemäß Ziffer 8.4 der
Rahmenvereinbarung [Anlage 906] über die Erreichung von 90 % des maximalen
Auftragsvolumens (Höchstwert) (netto) für dieses Los. Im Rahmen dieser Erhöhung des
maximalen Auftragsvolumens ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht.
Interne Kennung: LOT-0006

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit
Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf des 31. Januars 2029. Der Vertrag verlängert sich
optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.
Januars 2031. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-
Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802]
verwiesen.

5.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Land Hessen

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 09/11/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2031

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2

Weitere Informationen zur Verlängerung: Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten
Verlängerungsoptionen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 684 276,09 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 821 131,31 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird je
Los eine Rahmenvereinbarung [Anlage 906] (= Vertrag) geschlossen. 2. Der Auftragnehmer
muss fortwährend über eine gültige Gewerbeanmeldung gemäß § 14 GewO verfügen. 3. Die
Leistungen müssen jederzeit erbracht werden. 4. Der Auftragnehmer muss spätestens zum
Leistungsbeginn für die Dauer der Auftragsausführung über Betriebsflächen verfügen, die die
Anforderungen aus der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] erfüllen. 5. Der Auftragnehmer
muss spätestens zum Leistungsbeginn für die Dauer der Auftragsausführung über einen
ausreichenden Fuhrpark verfügen, der die Anforderungen aus der Rahmenvereinbarung
[Anlage 906] erfüllt. 6. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur
Durchführung von Vergabeverfahren. 7. Erklärung zum Bezug Russland: Der Bieter / jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft sowie der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für
diese Eigenerklärung die Anlage 327 Erklärung_Bezug_Russland zu verwenden. 8.
Erklärung zur Tariftreue: Bieter und Unterauftragnehmer haben die Erfüllung der
Verpflichtungen nach § 4 HVTG gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber in Textform zu
erklären, § 10 HVTG. Der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat für diese
Erklärung die Anlage 328a Erklärung_Tariftreue_Bieter zu verwenden. Jeder
Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 328b
Erklärung_Tariftreue_Nachunternehmer zu verwenden.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jahresumsatz (Gesamtumsatz): Der Bieter / die Bietergemeinschaft erklärt, dass das
Unternehmen des Bieters / der Bietergemeinschaft in jedem der letzten drei (3)
abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) je einen Jahresumsatz (gesamt) in
Höhe von mindestens 360.000,- EUR (netto) pro Geschäftsjahr (Mindestanforderung)
erwirtschaftet hat. Der Bieter / die Bietergemeinschaft, vertreten durch das benannte
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, weisen auf gesondertes Verlangen
des Auftraggebers mittels Beleg (Fremderklärung) des Steuerberaters oder des
Wirtschaftsprüfers über den Gesamtumsatz für die letzten drei (3) abgeschlossenen
Geschäftsjahre ihre Angaben entsprechend nach, sofern entsprechende Angaben verfügbar
sind. Bei Bietergemeinschaften ist der Jahresumsatz (gesamt) der letzten drei (3)

abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) der Mitglieder der
Bietergemeinschaft zu addieren; bei Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe des
Gesamtumsatzes maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen. Der
Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der
eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208
Jahresumsatz zu verwenden und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots
einzureichen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Wertungsrelevanter Preis (P) = angebotener Rabatt des jeweiligen Loses auf
der Grundlage des Leistungsverzeichnisses [Anlage 803]
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.hessen.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19e05f52b87-
12b06c63660683ed

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.hessen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 06/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Siehe Anlage 802 Leistungsbeschreibung Mit dem zuvor
stehenden Satz Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist
teilweise ausgeschlossen ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende
Bieterunterlagen nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem jeweiligen Angebot gefordert
worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch
leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen,
die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen,
werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Die Nachforderung von leistungsbezogenen
Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die
Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem
Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem Leistungsverzeichnis werden daher
nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz
2 VgV Gebrauch. Die Unterlagen sind von dem Bieter / von dem vertretungsberechtigten

Mitglied der Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber
innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten
Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 06/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an
dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf die zusätzlichen Informationen (BT-
300) je Los dieser EU-Auftragsbekanntmachung verwiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Leistungsbeginn nach Zuschlagserteilung
ist, unabhängig vom Zeitpunkt der Zuschlagserteilung am 01.02.2027. Der Leistungszeitraum
beträgt mithin maximal 48 Monate. Eine etwaige geringfügige Überschreitung der Laufzeit der
Rahmenvereinbarung (vier (4) Jahre), bei einer Zuschlagserteilung vor dem 01.02.2027, ist im
vorliegenden Einzelfall sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig. Die vor dem
Leistungsbeginn liegende Zeit dient ausschließlich der Durchführung der Zuschlagserteilung,
der Vertragsimplementierung, der organisatorischen Vorbereitung sowie der Herstellung der
Einsatzbereitschaft des Auftragnehmers. Während dieses Zeitraums werden keine Leistungen
aus der Rahmenvereinbarung abgerufen. Die Festlegung eines einheitlichen Leistungsbeginns
zum 01.02.2027 ist aus organisatorischen Gründen erforderlich. Sämtliche Verträge über
Fahrzeugabschleppdienste in ganz Hessen werden kalenderjährlich mit einem einheitlichen
Stichtag geführt. Dadurch werden insbesondere die Einsatzsteuerung, die Disposition, die
haushaltsrechtliche Bewirtschaftung, die Vertragsverwaltung sowie die Durchführung künftiger
Vergabeverfahren vereinheitlicht. Ein hiervon abweichender, vom jeweiligen
Zuschlagszeitpunkt abhängiger Leistungsbeginn würde zu unterschiedlichen
Vertragszeiträumen innerhalb derselben Vertragsgeneration führen und die operative
Steuerung der landesweiten Abschleppmaßnahmen erheblich erschweren.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,

nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche
Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen
des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß
§ 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax,
E-Mail oder elektronisch über die e-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB
geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die
Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land
Hessen, vertreten durch das Hessische Polizeipräsidium für Technik
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Hessen, vertreten durch das
Hessische Polizeipräsidium für Technik

5.1. Los: LOT-0007
Titel: HEFF-FRANKFURT-M-PREV12 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV14
Beschreibung: Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen,
Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der
Geschätzter Wert für dieses Los beträgt: 577.049,48 EUR (netto). Hinweis zum maximalen
Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 692.459,38 EUR (netto). Das maximale
Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarungen in diesem Los ergibt sich in
Euro (netto) aus der Anlage 907 Auftragswerte je Los . Das maximale Auftragsvolumen
(Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los ist geregelt in dieser Anlage 907
in dem Tabellenblatt Auftragswerte je Los in der Spalte M. Das maximale Auftragsvolumen
(netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens
des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Beauftragte Leistungen sind
diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten
Laufzeit der Rahmen-vereinbarung in diesem Los, das heißt während der maximalen Laufzeit

der Rahmenvereinbarung inklusive aller Verlängerungen in diesem Los, maximal einseitig von
dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber
von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung
in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem
Erreichen des Höchstwerts (netto) der Rahmenvereinbarung in diesem Los nicht mehr
verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des
Höchstwerts (netto) automatisch. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen
(Höchstwert) (netto) in diesem Los erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen
in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem
Tabellenblatt Auftragswerte je Los in der Spalte L für dieses Los genannten geschätzten
Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert), es sei denn, der Auftragnehmer widerspricht
einer solchen Erhöhung gegenüber dem Auftraggeber in Textform innerhalb der ersten 18
Monate nach Erteilung des Zuschlags oder mit der Mitteilung gemäß Ziffer 8.4 der
Rahmenvereinbarung [Anlage 906] über die Erreichung von 90 % des maximalen
Auftragsvolumens (Höchstwert) (netto) für dieses Los. Im Rahmen dieser Erhöhung des
maximalen Auftragsvolumens ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht.
Interne Kennung: LOT-0007

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit
Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf des 31. Januars 2029. Der Vertrag verlängert sich
optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.
Januars 2031. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-
Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802]
verwiesen.

5.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Land Hessen

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 09/11/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2031

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten
Verlängerungsoptionen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 577 049,48 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 692 459,38 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird je
Los eine Rahmenvereinbarung [Anlage 906] (= Vertrag) geschlossen. 2. Der Auftragnehmer
muss fortwährend über eine gültige Gewerbeanmeldung gemäß § 14 GewO verfügen. 3. Die
Leistungen müssen jederzeit erbracht werden. 4. Der Auftragnehmer muss spätestens zum
Leistungsbeginn für die Dauer der Auftragsausführung über Betriebsflächen verfügen, die die
Anforderungen aus der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] erfüllen. 5. Der Auftragnehmer
muss spätestens zum Leistungsbeginn für die Dauer der Auftragsausführung über einen
ausreichenden Fuhrpark verfügen, der die Anforderungen aus der Rahmenvereinbarung
[Anlage 906] erfüllt. 6. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur
Durchführung von Vergabeverfahren. 7. Erklärung zum Bezug Russland: Der Bieter / jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft sowie der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für
diese Eigenerklärung die Anlage 327 Erklärung_Bezug_Russland zu verwenden. 8.
Erklärung zur Tariftreue: Bieter und Unterauftragnehmer haben die Erfüllung der
Verpflichtungen nach § 4 HVTG gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber in Textform zu
erklären, § 10 HVTG. Der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat für diese
Erklärung die Anlage 328a Erklärung_Tariftreue_Bieter zu verwenden. Jeder
Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 328b
Erklärung_Tariftreue_Nachunternehmer zu verwenden.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jahresumsatz (Gesamtumsatz): Der Bieter / die Bietergemeinschaft erklärt, dass das
Unternehmen des Bieters / der Bietergemeinschaft in jedem der letzten drei (3)
abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) je einen Jahresumsatz (gesamt) in
Höhe von mindestens 360.000,- EUR (netto) pro Geschäftsjahr (Mindestanforderung)
erwirtschaftet hat. Der Bieter / die Bietergemeinschaft, vertreten durch das benannte
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, weisen auf gesondertes Verlangen
des Auftraggebers mittels Beleg (Fremderklärung) des Steuerberaters oder des
Wirtschaftsprüfers über den Gesamtumsatz für die letzten drei (3) abgeschlossenen
Geschäftsjahre ihre Angaben entsprechend nach, sofern entsprechende Angaben verfügbar
sind. Bei Bietergemeinschaften ist der Jahresumsatz (gesamt) der letzten drei (3)
abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) der Mitglieder der
Bietergemeinschaft zu addieren; bei Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe des
Gesamtumsatzes maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen. Der
Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der
eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208
Jahresumsatz zu verwenden und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots
einzureichen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis

Beschreibung: Wertungsrelevanter Preis (P) = angebotener Rabatt des jeweiligen Loses auf
der Grundlage des Leistungsverzeichnisses [Anlage 803]
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.hessen.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19e05f52b87-
12b06c63660683ed

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.hessen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 06/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Siehe Anlage 802 Leistungsbeschreibung Mit dem zuvor
stehenden Satz Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist
teilweise ausgeschlossen ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende
Bieterunterlagen nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem jeweiligen Angebot gefordert
worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch
leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen,
die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen,
werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Die Nachforderung von leistungsbezogenen
Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die
Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem
Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem Leistungsverzeichnis werden daher
nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz
2 VgV Gebrauch. Die Unterlagen sind von dem Bieter / von dem vertretungsberechtigten
Mitglied der Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber
innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten
Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 06/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an
dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf die zusätzlichen Informationen (BT-
300) je Los dieser EU-Auftragsbekanntmachung verwiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Leistungsbeginn nach Zuschlagserteilung
ist, unabhängig vom Zeitpunkt der Zuschlagserteilung am 01.02.2027. Der Leistungszeitraum
beträgt mithin maximal 48 Monate. Eine etwaige geringfügige Überschreitung der Laufzeit der
Rahmenvereinbarung (vier (4) Jahre), bei einer Zuschlagserteilung vor dem 01.02.2027, ist im
vorliegenden Einzelfall sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig. Die vor dem
Leistungsbeginn liegende Zeit dient ausschließlich der Durchführung der Zuschlagserteilung,
der Vertragsimplementierung, der organisatorischen Vorbereitung sowie der Herstellung der
Einsatzbereitschaft des Auftragnehmers. Während dieses Zeitraums werden keine Leistungen
aus der Rahmenvereinbarung abgerufen. Die Festlegung eines einheitlichen Leistungsbeginns
zum 01.02.2027 ist aus organisatorischen Gründen erforderlich. Sämtliche Verträge über
Fahrzeugabschleppdienste in ganz Hessen werden kalenderjährlich mit einem einheitlichen
Stichtag geführt. Dadurch werden insbesondere die Einsatzsteuerung, die Disposition, die
haushaltsrechtliche Bewirtschaftung, die Vertragsverwaltung sowie die Durchführung künftiger
Vergabeverfahren vereinheitlicht. Ein hiervon abweichender, vom jeweiligen
Zuschlagszeitpunkt abhängiger Leistungsbeginn würde zu unterschiedlichen
Vertragszeiträumen innerhalb derselben Vertragsgeneration führen und die operative
Steuerung der landesweiten Abschleppmaßnahmen erheblich erschweren.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche
Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen

des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß
§ 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax,
E-Mail oder elektronisch über die e-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB
geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die
Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land
Hessen, vertreten durch das Hessische Polizeipräsidium für Technik
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Hessen, vertreten durch das
Hessische Polizeipräsidium für Technik

8. Organisationen

8.1. ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch das Hessische Polizeipräsidium für
Technik
Registrierungsnummer: DE 113823665
Postanschrift: Willy-Brandt-Allee 20
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65197
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
Kontaktperson: SG 121 Vergabemanagement
E-Mail: SG121-Vergabemanagement.hpt@polizei.hessen.de
Telefon: +49 611-8801-0
Fax: +49 611-327668110
Internetadresse: https://www.polizei.hessen.de/polizeipraesidien/hessisches-polizeipraesidium-
fuer-technik?displayFirst=map_first
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt
Registrierungsnummer: 06151 12-6603
Postanschrift: Luisenplatz 2
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151-126603
Fax: +49 611327648534
Internetadresse: https://rp-darmstadt.hessen.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4138d730-6e67-43a9-a187-836b804d09ba - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/09/2026 11:31:01 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 170/2026
Datum der Veröffentlichung: 03/09/2026

Referenzen:
https://rp-darmstadt.hessen.de
https://vergabe.hessen.de
https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19e05f52b87-12b06c6366068
3ed
https://www.polizei.hessen.de/polizeipraesidien/hessisches-polizeipraesidium-fuer-technik?displayFirst=map_first
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202609/ausschreibung-606685-2026-DEU.txt

 
 
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