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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Cottbus - Deutschland Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen Beschaffung von Strom für den Gebäudebestand der GWC GmbH 19.10.2026
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026092101042372738 / 647758-2026
Veröffentlicht :
21.09.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
30.09.2029
Angebotsabgabe bis :
19.10.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
09000000 - Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen
DEU-Cottbus: Deutschland Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität
und andere Energiequellen Beschaffung von Strom für den Gebäudebestand
der GWC GmbH 19.10.2026

2026/S 182/2026 647758

Deutschland Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen
Beschaffung von Strom für den Gebäudebestand der GWC GmbH 19.10.2026
OJ S 182/2026 21/09/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH
E-Mail: Stefan.Bramburger@gwc-cottbus.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes
öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Beschaffung von Strom für den Gebäudebestand der GWC GmbH 19.10.2026
Beschreibung: Zur Abdeckung des Bedarfs an Ökostrom benötigt der Auftraggeber einen
neuen Energieliefervertrag. Der Auftragsgegenstand ist aufgeteilt in 3 Lose
Kennung des Verfahrens: 5e262d90-2587-4504-8fb4-a883ed6c778f
Interne Kennung: Beschaffung von Strom für den Gebäudebestand der GWC GmbH
19.10.2026
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 09000000 Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere
Energiequellen

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Cottbus
Land, Gliederung (NUTS): Cottbus, Kreisfreie Stadt (DE402)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP9Y90HXGQ#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Der Bieter muss Angebote für alle Lose einreichen

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung

Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: vgl. § 123 Abs. 2 GWB: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c
des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bildung krimineller Vereinigungen vgl. § 123 Abs.
1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. §
129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: vgl.
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. §
129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des
Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat
oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261
des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
Betrug: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...)
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit
sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,
die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Korruption: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im

geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung
und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische
und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10.
den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: vgl. § 123
Abs. 4 S. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
hat
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem

Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Zahlungsunfähigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: vgl. § 124
Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: gl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen
Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: vgl. §
124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4.
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken

Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: vgl. § 124 Abs. 1 Nr.
5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und
Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung
des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: vgl. § 124 Abs.
1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: vgl. § 124
Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: vgl. § 124 Abs. 1
Nr. 8, 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug
auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen
oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Betriebsstrom Fernwärme-Hausanschlussstationen
Beschreibung: Zur Abdeckung des Bedarfs an Ökostrom benötigt der Auftraggeber einen
neuen Energieliefervertrag. Der Auftragsgegenstand ist aufgeteilt in 3 Lose. Der
abzuschließende Energieliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an
Ökostrom zur Versorgung der ausgeschriebenen Abnahmestellen. 2.1. Los 1 - Betriebsstrom
Fernwärme-Hausanschlussstationen Anzahl der Abnahmestellen: 419 Jahresverbrauch:
1.277.398 kWh Die Anschriften der Abnahmestellen, Anschluss- sowie Verbrauchsdaten
können Sie der entsprechenden Übersicht der Abnahmestellen entnehmen. 2.1.1.
Informationen zum Verbrauchsverhalten Die prognostizierte Jahresmenge 2027/2028 wird mit
ca. 1.277.398 kWh angenommen. Bei Änderungen der Verbrauchsmengen teilt der

Auftraggeber dem Auftragnehmer für das Belieferungsjahr 2028/2029 (Optional 2029/2030
bzw. 2030/2031) spätestens mit Beschaffung der Mengen, die prognostizierten Jahresmengen
mit. Erfolgt keine geänderte Mitteilung zur prognostizierten Jahresmenge durch den
Auftraggeber, ist die Verbrauchsmenge des laufenden Belieferungsjahres beizubehalten. 2.2.
Los 2 - Hauslicht Anzahl der Abnahmestellen: 1334 Jahresverbrauch: 2.530.851 kWh Die
Anschriften der Abnahmestellen, Anschluss- sowie Verbrauchsdaten können Sie der
entsprechenden Übersicht der Abnahmestellen entnehmen. 2.2.1 Informationen zum
Verbrauchsverhalten Die prognostizierte Jahresmenge 2028 wird mit ca. 2.530.851 kWh
angenommen. Bei Änderungen der Verbrauchsmengen teilt der Auftraggeber dem
Auftragnehmer für das Belieferungsjahr 2029 (Optional 2030 bzw. 2031) spätestens mit
Beschaffung der Mengen, die prognostizierten Jahresmengen mit. Erfolgt keine geänderte
Mitteilung zur prognostizierten Jahresmenge durch den Auftraggeber, ist die
Verbrauchsmenge des laufenden Belieferungsjahres beizubehalten. 2.3. Los 3 -
Verwaltungsobjekte, Gäste-, Havarie- und variable Anzahl Leerwohnungen Anzahl der
Abnahmestellen: 22 Jahresverbrauch: 166.032 kWh Die Anschriften der Abnahmestellen,
Anschluss- sowie Verbrauchsdaten können Sie der entsprechenden Übersicht der
Abnahmestellen entnehmen
Interne Kennung: 1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 09000000 Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere
Energiequellen

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Cottbus
Land, Gliederung (NUTS): Cottbus, Kreisfreie Stadt (DE402)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Zusätzlich bestehen zwei Verlängerungsoptionen um
jeweils 12 Monate, und zwar für den Zeitraum vom 01.10.2029, 0:00 Uhr, bis zum 30.09.2030,
24:00 Uhr, sowie vom 01.10.2030, 0:00 Uhr, bis zum 30.09.2031, 24:00 Uhr. Wenn der
Auftraggeber der Verlängerungsoption 1 nicht bis zum 31.03.2028, 24:00 Uhr, schriftlich
gegenüber dem Auftragnehmer widerspricht, verlängert sich der Energieliefervertrag
automatisch um die entsprechende Vertragslaufzeit. Gleiches gilt für die Verlängerungsoption
2, sofern kein schriftlicher Widerspruch bis zum 31.03.2029, 24:00 Uhr erfolgt. Gleiches Recht
gilt für den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. Wird die Verlängerungsoption 1
genutzt, endet der Vertrag automatisch am 30.09.2030, 24:00 Uhr. Bei Nutzung der
Verlängerungsoption 2 endet der Vertrag entsprechend am 31.12.2030 um 24:00 Uhr, jeweils
ohne dass es einer Kündigung bedarf.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Energiekosten Vertragslaufzeit
Beschreibung: Das Angebot mit den niedrigsten bewerteten Energiekosten erhält 700 Punkte.
Angebote, deren bewertete Energiekosten mindestens 20 % über den niedrigsten bewerteten
Energiekosten liegen, erhalten 0 Punkte. Die übrigen Angebote erhalten ihre Punktzahl durch
lineare Interpolation zwischen diesen Wertungsgrenzen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 70
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Energiekosten Verlängerungsoptionen
Beschreibung: Das Angebot mit den niedrigsten bewerteten Energiekosten für die
Verlängerungsoptionen erhält 100 Punkte. Angebote, deren bewertete Energiekosten
mindestens 20 % über den niedrigsten bewerteten Energiekosten liegen, erhalten 0 Punkte.
Die übrigen Angebote erhalten ihre Punktzahl durch lineare Interpolation zwischen diesen
Wertungsgrenzen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Symmetrische Mehr-/Mindermengentoleranz
Beschreibung: Unter 10 %: nicht wertbar beziehungsweise Ausschluss nach Maßgabe der
Vergabeunterlagen. 10 % bis unter 20 %: 20 Punkte. 20 % bis unter vollständige
Risikoübernahme: 70 Punkte. Vollständige Übernahme des Mehr-/Mindermengenrisikos: 150
Punkte. Die Toleranz gilt in gleicher Höhe für Mehr- und Mindermengen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 15
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Dienstleistungsentgelt für ausgleichspflichtige Mehr-/Mindermengen
Beschreibung: - Vollständige Risikoübernahme (0,000 ct/kWh): 50 Punkte. - Mehr als 0,000
bis einschließlich 0,200 ct/kWh: 20 Punkte - Mehr als 0,200 bis einschließlich 0,400 ct/kWh: 5
Punkte. - Mehr als 0,400 ct/kWh: 0 Punkte. Das Entgelt wird nur auf die ausgleichspflichtige
Differenzmenge angewendet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 5

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/10/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de
/VMPSatellite/notice/CXP9Y90HXGQ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y90HXGQ

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice
/CXP9Y90HXGQ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/10/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 43 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, gem. § 56 Abs. 2 VgV. Die
Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ist ausgeschlossen, gem. § 56 Abs. 3 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 19/10/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Das Angebot ist bis Ablauf der Angebotsfrist auf den
Vergabemarktplatz Brandenburg unter Nutzung des Bietertools elektronisch hochzuladen bzw.
abzugeben.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Energie

Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach
ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit: - der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, -
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Hauslicht
Beschreibung: Zur Abdeckung des Bedarfs an Ökostrom benötigt der Auftraggeber einen
neuen Energieliefervertrag. Der Auftragsgegenstand ist aufgeteilt in 3 Lose. Der
abzuschließende Energieliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an
Ökostrom zur Versorgung der ausgeschriebenen Abnahmestellen. 2.1. Los 1 - Betriebsstrom
Fernwärme-Hausanschlussstationen Anzahl der Abnahmestellen: 419 Jahresverbrauch:
1.277.398 kWh Die Anschriften der Abnahmestellen, Anschluss- sowie Verbrauchsdaten
können Sie der entsprechenden Übersicht der Abnahmestellen entnehmen. 2.1.1.
Informationen zum Verbrauchsverhalten Die prognostizierte Jahresmenge 2027/2028 wird mit
ca. 1.277.398 kWh angenommen. Bei Änderungen der Verbrauchsmengen teilt der
Auftraggeber dem Auftragnehmer für das Belieferungsjahr 2028/2029 (Optional 2029/2030
bzw. 2030/2031) spätestens mit Beschaffung der Mengen, die prognostizierten Jahresmengen
mit. Erfolgt keine geänderte Mitteilung zur prognostizierten Jahresmenge durch den
Auftraggeber, ist die Verbrauchsmenge des laufenden Belieferungsjahres beizubehalten. 2.2.
Los 2 - Hauslicht Anzahl der Abnahmestellen: 1334 Jahresverbrauch: 2.530.851 kWh Die
Anschriften der Abnahmestellen, Anschluss- sowie Verbrauchsdaten können Sie der
entsprechenden Übersicht der Abnahmestellen entnehmen. 2.2.1 Informationen zum
Verbrauchsverhalten Die prognostizierte Jahresmenge 2028 wird mit ca. 2.530.851 kWh
angenommen. Bei Änderungen der Verbrauchsmengen teilt der Auftraggeber dem
Auftragnehmer für das Belieferungsjahr 2029 (Optional 2030 bzw. 2031) spätestens mit
Beschaffung der Mengen, die prognostizierten Jahresmengen mit. Erfolgt keine geänderte
Mitteilung zur prognostizierten Jahresmenge durch den Auftraggeber, ist die
Verbrauchsmenge des laufenden Belieferungsjahres beizubehalten. 2.3. Los 3 -
Verwaltungsobjekte, Gäste-, Havarie- und variable Anzahl Leerwohnungen Anzahl der
Abnahmestellen: 22 Jahresverbrauch: 166.032 kWh Die Anschriften der Abnahmestellen,
Anschluss- sowie Verbrauchsdaten können Sie der entsprechenden Übersicht der
Abnahmestellen entnehmen
Interne Kennung: 2

5.1.1. Zweck

Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 09000000 Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere
Energiequellen

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Cottbus
Land, Gliederung (NUTS): Cottbus, Kreisfreie Stadt (DE402)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Zusätzlich bestehen zwei Verlängerungsoptionen um
jeweils 12 Monate, und zwar für den Zeitraum vom 01.10.2029, 0:00 Uhr, bis zum 30.09.2030,
24:00 Uhr, sowie vom 01.10.2030, 0:00 Uhr, bis zum 30.09.2031, 24:00 Uhr. Wenn der
Auftraggeber der Verlängerungsoption 1 nicht bis zum 31.03.2028, 24:00 Uhr, schriftlich
gegenüber dem Auftragnehmer widerspricht, verlängert sich der Energieliefervertrag
automatisch um die entsprechende Vertragslaufzeit. Gleiches gilt für die Verlängerungsoption
2, sofern kein schriftlicher Widerspruch bis zum 31.03.2029, 24:00 Uhr erfolgt. Gleiches Recht
gilt für den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. Wird die Verlängerungsoption 1
genutzt, endet der Vertrag automatisch am 30.09.2030, 24:00 Uhr. Bei Nutzung der
Verlängerungsoption 2 endet der Vertrag entsprechend am 31.12.2030 um 24:00 Uhr, jeweils
ohne dass es einer Kündigung bedarf.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Energiekosten Vertragslaufzeit
Beschreibung: Das Angebot mit den niedrigsten bewerteten Energiekosten erhält 700 Punkte.
Angebote, deren bewertete Energiekosten mindestens 20 % über den niedrigsten bewerteten
Energiekosten liegen, erhalten 0 Punkte. Die übrigen Angebote erhalten ihre Punktzahl durch
lineare Interpolation zwischen diesen Wertungsgrenzen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 70
Kriterium:
Art: Kosten

Bezeichnung: Energiekosten Verlängerungsoptionen
Beschreibung: Das Angebot mit den niedrigsten bewerteten Energiekosten für die
Verlängerungsoptionen erhält 100 Punkte. Angebote, deren bewertete Energiekosten
mindestens 20 % über den niedrigsten bewerteten Energiekosten liegen, erhalten 0 Punkte.
Die übrigen Angebote erhalten ihre Punktzahl durch lineare Interpolation zwischen diesen
Wertungsgrenzen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Symmetrische Mehr-/Mindermengentoleranz
Beschreibung: Unter 10 %: nicht wertbar beziehungsweise Ausschluss nach Maßgabe der
Vergabeunterlagen. 10 % bis unter 20 %: 20 Punkte. 20 % bis unter vollständige
Risikoübernahme: 70 Punkte. Vollständige Übernahme des Mehr-/Mindermengenrisikos: 150
Punkte. Die Toleranz gilt in gleicher Höhe für Mehr- und Mindermengen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 15
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Dienstleistungsentgelt für ausgleichspflichtige Mehr-/Mindermengen
Beschreibung: - Vollständige Risikoübernahme (0,000 ct/kWh): 50 Punkte. - Mehr als 0,000
bis einschließlich 0,200 ct/kWh: 20 Punkte - Mehr als 0,200 bis einschließlich 0,400 ct/kWh: 5
Punkte. - Mehr als 0,400 ct/kWh: 0 Punkte. Das Entgelt wird nur auf die ausgleichspflichtige
Differenzmenge angewendet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 5

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/10/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de
/VMPSatellite/notice/CXP9Y90HXGQ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y90HXGQ

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice
/CXP9Y90HXGQ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/10/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 43 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, gem. § 56 Abs. 2 VgV. Die
Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ist ausgeschlossen, gem. § 56 Abs. 3 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 19/10/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Das Angebot ist bis Ablauf der Angebotsfrist auf den
Vergabemarktplatz Brandenburg unter Nutzung des Bietertools elektronisch hochzuladen bzw.
abzugeben.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Energie
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach
ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit: - der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, -
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH

5.1. Los: LOT-0003
Titel: Verwaltungsobjekte, Gäste-, Havarie- und variable Anzahl Leerwohnungen
Beschreibung: Zur Abdeckung des Bedarfs an Ökostrom benötigt der Auftraggeber einen
neuen Energieliefervertrag. Der Auftragsgegenstand ist aufgeteilt in 3 Lose. Der
abzuschließende Energieliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an
Ökostrom zur Versorgung der ausgeschriebenen Abnahmestellen. 2.1. Los 1 - Betriebsstrom
Fernwärme-Hausanschlussstationen Anzahl der Abnahmestellen: 419 Jahresverbrauch:
1.277.398 kWh Die Anschriften der Abnahmestellen, Anschluss- sowie Verbrauchsdaten
können Sie der entsprechenden Übersicht der Abnahmestellen entnehmen. 2.1.1.
Informationen zum Verbrauchsverhalten Die prognostizierte Jahresmenge 2027/2028 wird mit
ca. 1.277.398 kWh angenommen. Bei Änderungen der Verbrauchsmengen teilt der
Auftraggeber dem Auftragnehmer für das Belieferungsjahr 2028/2029 (Optional 2029/2030
bzw. 2030/2031) spätestens mit Beschaffung der Mengen, die prognostizierten Jahresmengen
mit. Erfolgt keine geänderte Mitteilung zur prognostizierten Jahresmenge durch den
Auftraggeber, ist die Verbrauchsmenge des laufenden Belieferungsjahres beizubehalten. 2.2.
Los 2 - Hauslicht Anzahl der Abnahmestellen: 1334 Jahresverbrauch: 2.530.851 kWh Die
Anschriften der Abnahmestellen, Anschluss- sowie Verbrauchsdaten können Sie der
entsprechenden Übersicht der Abnahmestellen entnehmen. 2.2.1 Informationen zum
Verbrauchsverhalten Die prognostizierte Jahresmenge 2028 wird mit ca. 2.530.851 kWh
angenommen. Bei Änderungen der Verbrauchsmengen teilt der Auftraggeber dem
Auftragnehmer für das Belieferungsjahr 2029 (Optional 2030 bzw. 2031) spätestens mit
Beschaffung der Mengen, die prognostizierten Jahresmengen mit. Erfolgt keine geänderte
Mitteilung zur prognostizierten Jahresmenge durch den Auftraggeber, ist die
Verbrauchsmenge des laufenden Belieferungsjahres beizubehalten. 2.3. Los 3 -
Verwaltungsobjekte, Gäste-, Havarie- und variable Anzahl Leerwohnungen Anzahl der
Abnahmestellen: 22 Jahresverbrauch: 166.032 kWh Die Anschriften der Abnahmestellen,
Anschluss- sowie Verbrauchsdaten können Sie der entsprechenden Übersicht der
Abnahmestellen entnehmen
Interne Kennung: 3

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 09000000 Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere
Energiequellen

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Cottbus
Land, Gliederung (NUTS): Cottbus, Kreisfreie Stadt (DE402)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Zusätzlich bestehen zwei Verlängerungsoptionen um
jeweils 12 Monate, und zwar für den Zeitraum vom 01.10.2029, 0:00 Uhr, bis zum 30.09.2030,
24:00 Uhr, sowie vom 01.10.2030, 0:00 Uhr, bis zum 30.09.2031, 24:00 Uhr. Wenn der
Auftraggeber der Verlängerungsoption 1 nicht bis zum 31.03.2028, 24:00 Uhr, schriftlich

gegenüber dem Auftragnehmer widerspricht, verlängert sich der Energieliefervertrag
automatisch um die entsprechende Vertragslaufzeit. Gleiches gilt für die Verlängerungsoption
2, sofern kein schriftlicher Widerspruch bis zum 31.03.2029, 24:00 Uhr erfolgt. Gleiches Recht
gilt für den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. Wird die Verlängerungsoption 1
genutzt, endet der Vertrag automatisch am 30.09.2030, 24:00 Uhr. Bei Nutzung der
Verlängerungsoption 2 endet der Vertrag entsprechend am 31.12.2030 um 24:00 Uhr, jeweils
ohne dass es einer Kündigung bedarf.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Energiekosten Vertragslaufzeit
Beschreibung: Das Angebot mit den niedrigsten bewerteten Energiekosten erhält 700 Punkte.
Angebote, deren bewertete Energiekosten mindestens 20 % über den niedrigsten bewerteten
Energiekosten liegen, erhalten 0 Punkte. Die übrigen Angebote erhalten ihre Punktzahl durch
lineare Interpolation zwischen diesen Wertungsgrenzen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 70
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Energiekosten Verlängerungsoptionen
Beschreibung: Das Angebot mit den niedrigsten bewerteten Energiekosten für die
Verlängerungsoptionen erhält 100 Punkte. Angebote, deren bewertete Energiekosten
mindestens 20 % über den niedrigsten bewerteten Energiekosten liegen, erhalten 0 Punkte.
Die übrigen Angebote erhalten ihre Punktzahl durch lineare Interpolation zwischen diesen
Wertungsgrenzen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Symmetrische Mehr-/Mindermengentoleranz
Beschreibung: Unter 10 %: nicht wertbar beziehungsweise Ausschluss nach Maßgabe der
Vergabeunterlagen. 10 % bis unter 20 %: 20 Punkte. 20 % bis unter vollständige
Risikoübernahme: 70 Punkte. Vollständige Übernahme des Mehr-/Mindermengenrisikos: 150
Punkte. Die Toleranz gilt in gleicher Höhe für Mehr- und Mindermengen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 15
Kriterium:

Art: Preis
Bezeichnung: Dienstleistungsentgelt für ausgleichspflichtige Mehr-/Mindermengen
Beschreibung: - Vollständige Risikoübernahme (0,000 ct/kWh): 50 Punkte. - Mehr als 0,000
bis einschließlich 0,200 ct/kWh: 20 Punkte - Mehr als 0,200 bis einschließlich 0,400 ct/kWh: 5
Punkte. - Mehr als 0,400 ct/kWh: 0 Punkte. Das Entgelt wird nur auf die ausgleichspflichtige
Differenzmenge angewendet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 5

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/10/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de
/VMPSatellite/notice/CXP9Y90HXGQ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y90HXGQ

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice
/CXP9Y90HXGQ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/10/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 43 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, gem. § 56 Abs. 2 VgV. Die
Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ist ausgeschlossen, gem. § 56 Abs. 3 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 19/10/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Das Angebot ist bis Ablauf der Angebotsfrist auf den
Vergabemarktplatz Brandenburg unter Nutzung des Bietertools elektronisch hochzuladen bzw.
abzugeben.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Energie
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach
ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit: - der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, -
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH
Registrierungsnummer: DE138775788
Postanschrift: Werbener Straße 3
Stadt: Cottbus
Postleitzahl: 03046
Land, Gliederung (NUTS): Cottbus, Kreisfreie Stadt (DE402)
Land: Deutschland
E-Mail: Stefan.Bramburger@gwc-cottbus.de
Telefon: +49 3557826-122
Internetadresse: https://www.gwc-cottbus.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Energie
Registrierungsnummer: 03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam-Mittelmark (DE40E)
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@mwae.brandenburg.de
Telefon: +49 3318661-719
Fax: +49 3318661-652
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f0dc95df-aba9-4cdb-8d25-f456948bd927 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/09/2026 12:54:39 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 182/2026
Datum der Veröffentlichung: 21/09/2026

Referenzen:
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y90HXGQ
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y90HXGQ/documents
https://www.gwc-cottbus.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202609/ausschreibung-647758-2026-DEU.txt

 
 
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