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Titel :
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DEU-Halle - Deutschland Medizinische Geräte 2 (zwei) Linearbeschleuniger Gesamtsysteme für die Strahlentherapie
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026100201053104840 / 679215-2026
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Veröffentlicht :
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02.10.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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03.11.2026
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Angebotsabgabe bis :
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03.11.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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31643100 - Linearbeschleuniger
33100000 - Medizinische Geräte
33150000 - Geräte für die Strahlentherapie, Mechanotherapie, Elektrotherapie und Physiotherapie
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DEU-Halle: Deutschland Medizinische Geräte 2 (zwei)
Linearbeschleuniger Gesamtsysteme für die Strahlentherapie
2026/S 191/2026 679215
Deutschland Medizinische Geräte 2 (zwei) Linearbeschleuniger Gesamtsysteme für die
Strahlentherapie
OJ S 191/2026 02/10/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
E-Mail: vergabe@uk-halle.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: 2 (zwei) Linearbeschleuniger Gesamtsysteme für die Strahlentherapie
Beschreibung: Anzubieten sind zwei universell einsetzbare C-Arm-
Linearbeschleunigersysteme inklusive Record&Verify System (R&V) für die Strahlentherapie.
Beide angebotenen Linearbeschleuniger müssen geeignet sein für ein breites Spektrum an
Strahlenbehandlungen und Bestrahlungstechniken mit sehr hoher Präzision. Beide Systeme
müssen u.a. geeignet sein für 2D und 3D IGRT, IMRT, VMAT, SBRT, SRS und adaptive
Strahlentherapie (ART). Beide Linearbeschleuniger erfordern ein SGRT-System und ebenso
eine CBCT-Bildgebung mit bestmöglicher Bildqualität und größtmöglicher Genauigkeit (HU)
bei schnellstmöglicher Bildakquisition. Die beiden angebotenen Linearbeschleuniger müssen
als Tandem betrieben werden können und aufeinander gematcht sein. Infolgedessen werden
zwei identische MLCs gefordert, die für die hochauflösende Strahlformung bei SRS geeignet
sein müssen. Ebenso sollen beide Linearbeschleuniger einen Behandlungstisch (6-D)
enthalten der eine Lagerungskorrektur in sechs Freiheitsgraden ermöglicht (drei Translation (X,
Y,Z) und drei Rotationen um die jeweiligen Achsen). Anzubieten ist ein komplettes
Gesamtsystem bestehend aus zwei Linearbeschleunigersystemen inklusive aller
erforderlichen Zusatzsysteme und inklusive des erforderlichen Zubehörs sowie ein Record und
Verify System (R&V). Darüber hinaus anzubieten sind alle dazugehörigen Dienstleistungen,
die Demontage und Entsorgung der Altsysteme, ein dazugehöriger Vollservicevertrag und die
Erbringung der geforderten gerätespezifischen Bau- und Installationsleistungen. Bei dieser
Beschaffung handelt es sich um eine Ersatzbeschaffung. Die neuen Linearbeschleuniger
müssen nacheinander in Betrieb genommen werden, damit die Strahlentherapie die
Patientenversorgung stets sicherstellen kann. Das Record&Verify System (R&V) muss mit
Inbetriebnahme des ersten neuen Linearbeschleunigers betriebsbereit und voll funktionsfähig
sein. Beide Linearbeschleuniger müssen so gematcht werden, dass sie mit einem einzigen
Satz von Basisdaten in unserem vorhandenen Bestrahlungplanungssystem (Raystation)
verwendbar sind. Dadurch soll eine Umplanung / Umrechnung zwischen den beiden
angebotenen Linearbeschleunigern vermieden werden, sodass Patienten problemlos
zwischen den Geräten wechseln können.
Kennung des Verfahrens: 7edb430b-c80a-4642-8c53-c2c8d8110a48
Interne Kennung: HAL_UK_2026_26
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33100000 Medizinische Geräte
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33150000 Geräte für die Strahlentherapie, Mechanotherapie,
Elektrotherapie und Physiotherapie, 31643100 Linearbeschleuniger
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Halle (Saale)
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bildung krimineller und terroristischer
Vereinigungen (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen
eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 129, 129a, 129b
Strafgesetzbuch?
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: (1) Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2
GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen
einer Straftat nach § 89c Strafgesetzbuch? / (2) Geldwäsche sowie Verschleierung
unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Wurde eine Person,
deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen
das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 261
Strafgesetzbuch?
Betrug: (1) Betrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen
eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 263 Strafgesetzbuch? /
(2) Subventionsbetrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen
eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 264 Strafgesetzbuch?
Korruption: (1) Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 123 Abs. 1 Nr. 6
GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen
einer Straftat nach § 299 Strafgesetzbuch? / (2) Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen
eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 108e Strafgesetzbuch? /
(3) Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Wurde eine Person, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das
Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 333 und
334, 335a Strafgesetzbuch? / (4) Bestechung ausländischer Abgeordneter (§ 123 Abs. 1 Nr. 9
GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt bzw. Wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen
einer Straftat nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung?
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: (1) Menschenhandel oder Förderung
des Menschenhandels (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen
eine Geldbuße rechtskräftigfestgesetzt wegeneiner Straftat nach §§ 232 und 233, 233a
Strafgesetzbuch? / (2) Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (§ 124
Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach §
24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe der nachfolgenden Angaben belegt
worden? in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LkSG ein
rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 1,5 Mio. (eine Million
fünfhunderttausend) Euro, in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz
1 Nr. 1 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 2 Mio.
(zwei Millionen) Euro und in den Fällen des § 24 Abs. 3 LkSG ein rechtskräftig festgestellter
Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes
vorausgesetzt.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung (§
123 Abs. 4 GWB): Ist das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und wurde dies durch
eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt?
Bzw. konnten die öffentlichen Auftraggeber dem Unternehmen auf sonstige geeignete Weise
die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen?
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: (1) Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial-
oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§124 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Hat das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen? / (2) Verstoß gegen das Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes
nach § 23 AentG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro
belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 AEntG gilt das Gleiche auch schon vor
Durchführung eines Bußgeld- verfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein
vernünftigerZweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1
besteht. / (3) Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das
Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404
Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens
2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt oder nach §§ 10, 10a oder 11 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 (drei) Monaten
oder einer Geldstrafe von mehr als 90 (neunzig) Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden?
Hinweis: Ausschlüsse nach § 98 c Abs. 1 Satz 1 AufenthG können bis zur nachgewiesenen
Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, je nach Schwere des der Geldbuße, der Freiheits- oder
der Geldstrafe zugrundeliegenden Verstoßes in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren ab
Rechtskraft der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe erfolgen. § 98 c Abs. 1 AufenthG
gilt nicht, wenn der Verstoß nach Absatz 1 Satz 1 darin bestand, dass ein Unionsbürger
rechtswidrig beschäftigt wurde. / (4) Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) (§ 124
Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer
Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden?
Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB): Ist das Unternehmen zahlungsunfähig bzw. wurde über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt? Befindet
sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation oder hat es seine Tätigkeit eingestellt?
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Schwere Verfehlung (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB):
Hat das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere
Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird?
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Verfügt der öffentliche
Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen
mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken?
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Interessenkonflikt (§
124 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen
Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen
könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt
werden kann?
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Wettbewerbsverzerrung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Resultiert eine Wettbewerbsverzerrung
daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann?
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mangelhafte
Erfüllung (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Hat das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei
der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt und hat dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt?
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Schwerwiegende
Täuschung, Zurückhaltung von Auskünften, Nichtübermittlung erforderlicher Nachweise (§ 124
Abs. 1 Nr. 8 GWB): Hat das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten
oder ist das Unternehmen nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln?
Beeinflussung Entscheidungsfindung, vertrauliche sowie irreführende Informationen (§ 124
Abs. 1 Nr. 9 GWB): Hat das Unternehmen versucht die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen? Bzw. hat das Unternehmen versucht
vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte? Bzw. hat das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen
Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat es versucht, solche Informationen zu
übermitteln?
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen das
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das
Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 8 Abs.
1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig
Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00
(zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2
SchwarzArbG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Straf- oder
Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an
einer schwerwiegenden Verfehlung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG besteht.
5. Los
5.1. Los: LOT-0000
Titel: 2 (zwei) Linearbeschleuniger Gesamtsysteme für die Strahlentherapie
Beschreibung: Anzubieten sind zwei universell einsetzbare C-Arm-
Linearbeschleunigersysteme inklusive Record&Verify System (R&V) für die Strahlentherapie.
Beide angebotenen Linearbeschleuniger müssen geeignet sein für ein breites Spektrum an
Strahlenbehandlungen und Bestrahlungstechniken mit sehr hoher Präzision. Beide Systeme
müssen u.a. geeignet sein für 2D und 3D IGRT, IMRT, VMAT, SBRT, SRS und adaptive
Strahlentherapie (ART). Beide Linearbeschleuniger erfordern ein SGRT-System und ebenso
eine CBCT-Bildgebung mit bestmöglicher Bildqualität und größtmöglicher Genauigkeit (HU)
bei schnellstmöglicher Bildakquisition. Die beiden angebotenen Linearbeschleuniger müssen
als Tandem betrieben werden können und aufeinander gematcht sein. Infolgedessen werden
zwei identische MLCs gefordert, die für die hochauflösende Strahlformung bei SRS geeignet
sein müssen. Ebenso sollen beide Linearbeschleuniger einen Behandlungstisch (6-D)
enthalten der eine Lagerungskorrektur in sechs Freiheitsgraden ermöglicht (drei Translation (X,
Y,Z) und drei Rotationen um die jeweiligen Achsen). Anzubieten ist ein komplettes
Gesamtsystem bestehend aus zwei Linearbeschleunigersystemen inklusive aller
erforderlichen Zusatzsysteme und inklusive des erforderlichen Zubehörs sowie ein Record und
Verify System (R&V). Darüber hinaus anzubieten sind alle dazugehörigen Dienstleistungen,
die Demontage und Entsorgung der Altsysteme, ein dazugehöriger Vollservicevertrag und die
Erbringung der geforderten gerätespezifischen Bau- und Installationsleistungen. Bei dieser
Beschaffung handelt es sich um eine Ersatzbeschaffung. Die neuen Linearbeschleuniger
müssen nacheinander in Betrieb genommen werden, damit die Strahlentherapie die
Patientenversorgung stets sicherstellen kann. Das Record&Verify System (R&V) muss mit
Inbetriebnahme des ersten neuen Linearbeschleunigers betriebsbereit und voll funktionsfähig
sein. Beide Linearbeschleuniger müssen so gematcht werden, dass sie mit einem einzigen
Satz von Basisdaten in unserem vorhandenen Bestrahlungplanungssystem (Raystation)
verwendbar sind. Dadurch soll eine Umplanung / Umrechnung zwischen den beiden
angebotenen Linearbeschleunigern vermieden werden, sodass Patienten problemlos
zwischen den Geräten wechseln können.
Interne Kennung: HAL_UK_2026_26
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33100000 Medizinische Geräte
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33150000 Geräte für die Strahlentherapie, Mechanotherapie,
Elektrotherapie und Physiotherapie, 31643100 Linearbeschleuniger
Menge: 2 Stück
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Halle (Saale)
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 60 Monate
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Weitere vom Bieter
vorzulegende Unterlagen: 1. Angebotsschreiben vollständig ausgefüllt und unterschrieben
(Textform) 2. Formular Vor-Ort-Besichtigung vollständig ausgefüllt und unterschrieben
(Textform) 3. ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung des Bieters (Formular UKH) (Textform)
(Hinweis: bei einer Bewerber- / Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz
ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft bzw. jedem
Nachunternehmer auszufüllen) 4. ausgefüllte Bewerbererklärung nach Abschnitt 2, Anlage 1a
des Landes Sachsen-Anhalt (Formular UKH) (Textform) oder Nachweis über Präqualifizierung
(Hinweis: bei einer Bewerber- / Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz
ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem
Nachunternehmer auszufüllen) 5. im Bedarfsfall (Bewerber-/Bietergemeinschaft): ausgefüllte
Bietergemeinschaftserklärung (Formular UKH) (Textform); (Hinweis: bei einer Bewerber-
/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/
Bietergemeinschaft in Textform zu unterzeichnen. Zusätzlich liegen von jedem Mitglied der
Bewerber-/ Bietergemeinschaft die ausgefüllten Anlagen wie oben genannt von Nr. 2 und Nr. 3
ausgefüllt vor) 6. im Bedarfsfall / gilt nur für Bewerber-/Bietergemeinschaften mit
Nachunternehmern: Auftragsbezogene Darstellung von Struktur, Funktionen, Zuständigkeiten
und Abläufe innerhalb der Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie die Darstellung der
technischen und kaufmännischen Leitung Ausführungen auf max. 2 DIN A4-Seiten. (Die
Darstellung ist als PDF Datei in selbst zu wählender Form einzureichen.) 7. im Bedarfsfall
(Eignungsleihe): rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten über
die verbindliche Verfügbarkeit der für den Auftrag erforderlichen Mittel / Kapazitäten /
Ressourcen für den Fall der Beauftragung (in einfacher Kopie) 8. vollständig ausgefülltes
Leistungsverzeichnis in den Teilen Titel, Systemspezifikation LINACs, R&V System, IT-
Spezifika, Installation / Zahlungsplan / Projekt, Technische Serviceleistungen 12.
vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Preisblatt (Textform) 13.
Angebotszusammenstellung des Bieters inkl. der einzelnen technischen Bezeichnungen
seines Angebotes einschließlich der Angabe der Modellnummer und Herstellernummer 14.
vollständige Datenblätter/ Prospekte oder Produktbeschreibungen und Bedienungsanleitungen
aller angebotenen Positionen in Wort und Bild 15. unterzeichnete
Geheimhaltungsverpflichtungserklärung Externe (Textform) 16. ausgefüllte und unterzeichnete
Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Textform) 17. unterzeichnete Fernwartungsvereinbarung
(Textform) 18. vollständig ausgefüllte Ergänzende Vertragsbedingungen_VgV (Formular UKH)
(Textform) 19. vollständig ausgefüllte Erklärung zum Nachunternehmereinsatz_VgV (Formular
UKH) (Textform) 20. vollständig ausgefüllte Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen
der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) (Formular UKH) (Textform) Hinweis: bei einer
Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular
von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer
auszufüllen. 21. unterschriebene Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionspaket) (Formular
UKH) (Textform); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von
jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben. 22. vollständig
ausgefüllte Geschäftspartnerbedingungen UKH (Formular UKH) (Textform) 23.
Produktdatenblatt oder die Konfigurationsliste, aus der die technischen Parameter der
angebotenen Elektronenenergien eindeutig hervorgehen 24. Produktdatenblätter für die
angebotenen Elektronenapplikatoren 25. Beschreibung der Anforderungen seitens des R&V
System 26. Beschreibung Mitwirkungspflichten des Auftraggebers und Voraussetzungen für
Kälte, Wärme, Strom, Strahlenschutz und Fußboden 27. Muster Wartungsvertrag 28. ggf.
weitere abgeforderte Unterlagen (vgl. Leistungsverzeichnis, Bekanntmachung)
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Erfüllt, wenn der Bewerber die EEintragungs-/
Registernachweise für die juristische Person - Nachweise entsprechend der zutreffenden
Gesellschaftsform (Handelsregister, Gewerbe- oder Bundeszentralregister) mit Angaben zum
Geschäftszweck und Auflistung der Gesellschafter und Vertretungsbefugnissen eingereicht
hat (nicht älter als 6 Monate) (in einfacher Kopie)
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Absicherung im Schadensfall; ist erfüllt, wenn der
Bewerber einen Nachweis einer aktuellen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
vorgelegt hat (in einfacher Kopie); Mindestanforderung: Mindestdeckungssummen je
Einzelschaden für Personenschäden in Höhe von 7,5 Mio. EUR, Sachschäden in Höhe von
7,5 Mio. EUR und Vermögensschäden in Höhe von 3 Mio. EUR. Sollte der Bieter derzeit nicht
über die o.g. Deckungssummen verfügen, wird zusätzlich eine schriftliche Erklärung der
Versicherung benötigt, die bestätigt, dass im Auftragsfall die Deckungssumme auf die
genannten Beträge erhöht werden.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zum Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit hat der Bieter mindestens 3 (drei) geeignete Referenzen über
vergleichbare, innerhalb der letzten fünf Jahre (vor der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung) erbrachte Leistungen vorzulegen; als vergleichbar gelten
Referenzleistungen, die nach Art, Umfang und Komplexität erkennen lassen, dass der Bieter
über ausreichende Erfahrungen mit der Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von
Linearbeschleunigersystemen für die Strahlentherapie verfügt. Mindestangaben/
Mindestanforderungen der Referenzen: a. Klinik / Einrichtung / Benennung der Referenz b.
Benennung Ansprechpartner: Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail c. Bezeichnung und
kurze Beschreibung des Projektes d. Anzahl und Art der gelieferten
Linearbeschleunigersysteme e. Umfang der erbrachten Liefer-, Installations, Integrations und
Inbetriebnahmeleistungen; Hinweis: jede Referenz muss mindestens Lieferung, Installlation
und Inbetriebnahme eines medizinischen Llinearbeschleunigers für die Strahlentherapie
umfassen f. Zeitraum der Leistungserbringung sowie Zeitpunkt der Inbetriebnahme g.
Angaben dazu, ob und in welchem Umfang die Installation und Inbetriebnahme bei laufendem
klinischen Betrieb erfolgte h. Angaben dazu, ob mehrere Linearbeschleuniger im Rahmen
desselben Projektes installiert und in Betrieb genommen wurden i. Auftragswert bzw.
Größenordnung des Auftragswertes j. Auftrag liegt nicht mehr als 5 Jahre vor Veröffentlichung
dieser Bekanntmachung zurück Die nachfolgenden Merkmale müssen nicht sämtlich innerhalb
einer Referenz erfüllt sein. Maßgeblich ist, dass die geforderten Erfahrungen durch die
eingereichten Referenzen in ihrer Gesamtheit nachgewiesen werden. Über die drei
eingereichten Referenzen insgesamt müssen Erfahrungen mit folgenden
Leistungsbestandteilen nachgewiesen werden: k. Integration eines Record-&-Verify-Systems
bzw. eines funktional vergleichbaren Systems l. bildgeführte Strahlentherapie (IGRT)
einschließlich CBCT-Bildgebung m. Durchführung hochpräziser Bestrahlungstechniken,
insbesondere IMRT und/oder VMAT sowie SRS und/oder SBRT n. Integration bzw. Anbindung
eines SGRT-Systems o. Inbetriebnahme von Linearbeschleunigern bei fortlaufendem
klinischen bzw. strahlentherapeutischen Betrieb, bei der die Installation und Inbetriebnahme
der Systeme zeitlich gestaffelt bzw. nacheinander erfolgte
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis der Konformitätserklärungen / CE-
Zertifizierung des angebotenen Systems/ Systeme (Kopie)
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Preis fließt zu 60% in die Bewertung des Gesamtangebotes ein. Im
Preisblatt sind alle im Leistungsverzeichnis geforderten Leistungen anzugeben. Die Hinweise
im Preisblatt sind zu beachten. Gewertet wird der Gesamtpreis (netto) aus dem Systempreis
(Pos. A) und dem Preis für die Wartungsleistungen (Pos. C) für eine Laufzeit von 5 Jahren,
jeweils einschließlich aller Bestandteile. Die Wertungspunkte für den Preis werden wie folgt
berechnet: Punkte Preis = P(min) / P(Bieter) × 60 P(min) ist der niedrigste gewertete
Gesamtpreis aller wertbaren Angebote, P(Bieter) der Gesamtpreis des zu bewertenden
Angebots. Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis erhält 60 Punkte, die übrigen
Angebote erhalten Punkte im Verhältnis dazu.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Systemspezifikation
Beschreibung: Die Systemspezifikation fließt zu 40% in die Bewertung des Gesamtangebotes
ein. Die Systemspezifikation wird anhand der Bewertungsmatrix (Teil der Vergabeunterlagen)
bewertet. Die Matrix gliedert sich in 2 Hauptkriterien (Systemspezifikationen LINAC´s = max.
253 Punkte, R&V System = max. 43 Punkte) mit Unterkriterien. Für jedes Unterkriterium sind
in der Anlage / unten die maximale Punktzahl und die Bewertungsmethode angegeben. Die
maximal erreichbare Summe beträgt 296 Punkte. Die Summe der Punkte aller Unterkriterien
wird wie folgt in Wertungspunkte umgerechnet: Punkte Systemspezifikation = Summe Punkte
(Bieter) / 296 × 40
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
html?id=889090
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=889090
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Verlangen
des Auftraggebers eine Vorauszahlungsbürgschaft in Höhe der vorgesehenen Voraus- bzw.
Teilzahlung vorzulegen. Zusätzlich ist eine Erfüllungsbürgschaft gemäß § 18 VOL/B zu stellen,
sofern und soweit dies zur Sicherung der vertragsgemäßen Leistung erforderlich ist. Nähere
Details sind in den Vergabeinformationen hinterlegt.
Frist für den Eingang der Angebote: 03/11/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der
Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu
übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu
vervollständigen oder zu korrigieren (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von
leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand
der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es
sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht
verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (§ 56
Abs. 3 VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/11/2026 10:05:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf
Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem
öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb
von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160
Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem
Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb
von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der
Vergabekammer Sachsen-Anhalt zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15
Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die
Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 S. 1 GWB entfällt unter den
Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit
nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
Organisation, die Angebote bearbeitet: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
8. Organisationen
8.1. ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
Registrierungsnummer: USt-ID.DE811574983
Abteilung: Kaufmännische Direktion
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06120
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsbereich I - Vergabestelle
E-Mail: vergabe@uk-halle.de
Telefon: +49 345 557 1841
Fax: +49 345 557 905020
Internetadresse: https://www.umh.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
Registrierungsnummer: t:03455141536
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Telefon: +49 345 5141529
Fax: +49 345 5141115
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 86d79260-66ac-494b-be05-55d59906fc2c - 05
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/09/2026 17:57:29 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 191/2026
Datum der Veröffentlichung: 02/10/2026
Referenzen:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=889090
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=889090
https://www.umh.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202610/ausschreibung-679215-2026-DEU.txt
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