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Titel :
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DEU-Eisenberg - Deutschland Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens Open-House-Verfahren - Ambulante Venentherapie
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026100201150605338 / 679901-2026
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Veröffentlicht :
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02.10.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.12.2027
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Angebotsabgabe bis :
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01.12.2027
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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85000000 - Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
85112200 - Ambulante Behandlungen
85120000 - Dienstleistungen von Arztpraxen und zugehörige Dienstleistungen
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DEU-Eisenberg: Deutschland Dienstleistungen des Gesundheits- und
Sozialwesens Open-House-Verfahren - Ambulante Venentherapie
2026/S 191/2026 679901
Deutschland Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens Open-House-Verfahren -
Ambulante Venentherapie
OJ S 191/2026 02/10/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland-Pfalz / Saarland - Die Gesundheitskasse
E-Mail: AOK.IntegrierteVersorgung@rps.aok.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Open-House-Verfahren - Ambulante Venentherapie
Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Vertrag zur Besonderen
Versorgung gemäß § 140a SGB V im Bereich der ambulanten Behandlung von Varizen der
unteren Extremitäten mittels endoluminaler Lasertherapie oder Radiofrequenzablation. Ziel
des Vertrages ist die Verbesserung der Versorgungsqualität und der wohnortnahen
Behandlung von Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland mit symptomatischer
Varikose durch moderne, minimalinvasive Verfahren. Allen geeigneten Leistungserbringern
steht der Beitritt zu identischen, nicht verhandelbaren Vertragsbedingungen offen. Eine
Auswahlentscheidung findet nicht statt. Der Beitritt kann bis zum 31.12.2027 erfolgen.
Kennung des Verfahrens: aff1ceb8-e801-4689-b9d5-d40e202d73cd
Interne Kennung: AOK25036-991
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85120000 Dienstleistungen von Arztpraxen und zugehörige
Dienstleistungen, 85112200 Ambulante Behandlungen
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Virchowstraße 30
Stadt: Eisenberg
Postleitzahl: 67304
Land, Gliederung (NUTS): Donnersbergkreis (DEB3D)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YDXMDXM#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Korruption:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Open-House-Verfahren - Ambulante Venentherapie
Beschreibung: Gegenstand dieses Vertrages zur Besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB
V ist die ambulante Behandlung von Varikosen der unteren Extremitäten durch moderne
endoluminale Verfahren - Lasertherapie oder Radiofrequenzablation - einschließlich
Diagnostik, Eingriff und Nachsorge. Ziel ist die Verbesserung der Behandlungsqualität, die
wohnortnahe Versorgung und die Vermeidung nicht notwendiger stationärer Eingriffe bei
Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland. Die Versorgung umfasst insbesondere: -
individuelle Anamnese und sonografische Diagnostik (farbkodierte Duplexsonografie, ggf.
ergänzende funktionelle Verfahren), - Die Indikationsstellung erfolgt nach den Kriterien der
jeweils gültigen Leitlinie Diagnostik und Therapie der Varikose der Deutschen Gesellschaft
für Phlebologie (CEAP-Klassifikation ? C3 S). - Durchführung der endoluminalen Therapie
mittels Laser- oder Radiofrequenzverfahren unter Einhaltung der medizinischen und
hygienischen Standards, - Behandlung eventueller Komplikationen, soweit ambulant möglich, -
standardisierte Nachsorge und Verlaufskontrolle, - Dokumentation der Ergebnisse und
qualitätssichernde Maßnahmen. Die Vergütung erfolgt pauschaliert außerhalb der
vertragsärztlichen Gesamtvergütung (§ 140a Abs. 2 SGB V) und direkt zwischen
Leistungserbringer und AOK Rheinland-Pfalz/Saarland. Die Abrechnung wird auf Grundlage
des § 295 Abs. 1b SGB V im Wege der elektronischen Datenübertragung durchgeführt. Mit
diesem Vertrag verfolgt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland die Ziele einer qualitativ
hochwertigen, evidenzbasierten und wirtschaftlichen Versorgung. Die konkreten
Vergütungssätze sind in der Anlage 2 (Leistungs- und Vergütungsverzeichnis) zum Vertrag
nach § 140a SGB V festgelegt. Der Eignungsnachweis erfolgt im Open-House-Verfahren
durch eine standardisierte Teilnahmeerklärung mit Anlage Nachweisführung , die dem
Vertrag ebenfalls beiliegt.
Interne Kennung: AOK25036-991
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85120000 Dienstleistungen von Arztpraxen und zugehörige
Dienstleistungen, 85112200 Ambulante Behandlungen
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Virchowstraße 30
Stadt: Eisenberg
Postleitzahl: 67304
Land, Gliederung (NUTS): Donnersbergkreis (DEB3D)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem hier veröffentlichten Verfahren handelt es sich nicht um
eine Ausschreibung im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU oder des nationalen Vergaberechts,
sondern um ein sogenanntes Open-House-Verfahren zur Umsetzung eines Vertrages zur
Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V. Das Verfahren dient ausschließlich der
Schaffung von Transparenz im Sinne des § 140a Abs. 3 SGB V für Verträge zur besonderen
Versorgung im Gesundheitswesen. Mit dieser Veröffentlichung wird kein öffentlicher Auftrag
vergeben und kein Wettbewerb im Sinne der EU-Vergaberichtlinie eröffnet. Der
Vertragsgegenstand unterliegt nicht den Vorschriften über öffentliche Aufträge, da der Vertrag
- auf Grundlage des § 140a SGB V (Besondere Versorgung) geschlossen wird, - jedem
interessierten und geeigneten Leistungserbringer zu identischen Konditionen offensteht, -
keine Auswahlentscheidung über konkurrierende Angebote erfolgt, - und daher kein Entgelt im
vergaberechtlichen Sinne für eine ausschließliche Leistung gewährt wird (vgl. EuGH, Urt. v. 2.
6. 2016 - C-410/14 Dr. Falk Pharma ). Der Beitritt ist für alle geeigneten und interessierten
Leistungserbringer möglich, sofern diese die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen
definierten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Eine Exklusivität besteht nicht. Individuelle
Vertragsverhandlungen finden nicht statt. Die AOK Rheinland-Pfalz Saarland entscheidet über
die Teilnahme nach Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen. Eine Teilnahme wird
erst durch Bestätigung durch die AOK Rheinland-Pfalz begründet, wonach alle
Bewerbungsunterlagen vorliegen und alle Persönlichen und Sachlichen Voraussetzungen
nachgewiesen sind. Da die europäischen Veröffentlichungsplattformen (SIMAP/TED) kein
gesondertes Formular für Open-House-Verfahren vorsehen, wird das Formular für Offene
Verfahren (open procedure) genutzt. Daher beruhen die in diesem Dokument angegebenen
Begriffe wie Verfahrensart , Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder
Bedingungen für die Öffnung der Angebote ausschließlich auf den eForms-Standards und
sind fiktiv. Eine rechtliche Bindung an Fristen, Formvorschriften oder Wertgrenzen des
europäischen Vergaberechts ist mit dieser Veröffentlichung nicht verbunden.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zur Teilnahme berechtigt sind Leistungserbringer mit
einer vertragsärztlichen Zulassung nach § 95 SGB V in Rheinland-Pfalz oder im Saarland. Der
verantwortliche Arzt muss Facharzt für Gefäßchirurgie oder Facharzt für Chirurgie mit
Schwerpunkt Gefäßchirurgie sein oder die Zusatzbezeichnung Phlebologie führen.
Erforderlich ist eine Genehmigung zur Durchführung ambulanter Operationen gemäß § 115b
SGB V einschließlich der Einhaltung der Qualitätssicherungsvereinbarungen nach §§ 115b
und 135 Abs. 2 SGB V. Bei Anwendung endoluminaler Laser- oder Radiofrequenzverfahren ist
die Sachkunde nach § 5 Abs. 2 OStrV nachzuweisen. Die Fortbildungspflicht nach § 95d SGB
V ist einzuhalten. Nachzuweisen sind mindestens 300 operative Eingriffe an Varizen der
unteren Extremitäten, davon mindestens 50 endoluminale Eingriffe innerhalb der letzten 12
Monate. Während der Vertragslaufzeit sind jährlich mindestens 20 endoluminale Eingriffe
persönlich durchzuführen. Der Leistungserbringer muss über folgende technische und
organisatorische Ausstattung verfügen: - Laser- oder Radiofrequenzgerät zur endovasalen
Therapie, - Gerät zur farbkodierten Duplexsonografie, - Geräte zur funktionellen venösen
Diagnostik (z. B. Lichtreflex- oder Photoplethysmographie), - Operationsraum nach den
hygienischen Anforderungen der Qualitätssicherungsvereinbarung zu § 115b SGB V.
Erforderlich ist zudem ein durch eine akkreditierte Stelle zertifiziertes
Qualitätsmanagementsystem gemäß der sektorenübergreifenden QM-Richtlinie des
Gemeinsamen Bundesausschusses. Die Teilnahmeunterlagen sind vollständig ausgefüllt und
unterzeichnet bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland einzureichen. Der Beitritt erfolgt erst
nach erfolgreicher Prüfung aller Nachweise; eine Exklusivität besteht nicht.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXMDXM
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXMDXM
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXMDXM
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/11/2027 23:59:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 24 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 01/12/2027 08:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Eröffnungstermin Beschreibung: Die Vertragsunterlagen sind zu senden an AOK.
IntegrierteVersorgung@rps.aok.de
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich
Leistungserbringer, die die Voraussetzungen gemäß Punkt 5 der Leistungsbeschreibung
(siehe Anlage Leistungsbeschreibung ) in Verbindung mit den anforderungen der Anlage A4
Anforderungen an die Leistungserbringer vollständig erfüllen. Aufgrund der Änderung der
Teilnahmebedingungen wird die Anlage Nachweisführung , Version 1.0 vom 17.11.2025,
vollständig durch die Anlage Nachweisführung , Version 2.0 vom 01.10.2026, ersetzt. Ab dem
01.10.2026 ist ausschließlich die Version 2.0 maßgeblich. Bereits eingereichte
Teilnahmeunterlagen bleiben gültig, soweit sie von der Änderung nicht betroffen sind.
Aufgrund der geänderten Teilnahmebedingungen werden außerdem die FAQ Fragen zum
Open-House-Verfahren Ambulante Venentherapie - Kennung AOK25036-991 in der letzten
Version vom 11.02.2026 durch die Version vom 01.10.2026 ersetzt. Ab dem 01.10.2026 ist
ausschließlich die neue Fassung maßgeblich.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es
sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
bzw. des Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen daher rein vorsorglich. Eine
weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen
Regelungen, ist damit nicht verbunden. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die
folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 135
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über
den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168
Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller
in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung
zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die
Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des
Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
werden...
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Rheinland-Pfalz / Saarland - Die Gesundheitskasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK Rheinland-Pfalz / Saarland - Die
Gesundheitskasse
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland-Pfalz / Saarland - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: DE271900642
Postanschrift: Virchowstraße 30
Stadt: Eisenberg
Postleitzahl: 67304
Land, Gliederung (NUTS): Donnersbergkreis (DEB3D)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Integrierte Verorgung
E-Mail: AOK.IntegrierteVersorgung@rps.aok.de
Telefon: +49 6561-6002-270
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 55113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: ea800b83-1c10-4ff6-90f6-
d2336dab1948-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: Die Anforderungen an die Leistungserbringer sind in den Unterlagen
widersprüchlich und missverständlich. Diese werden ohne Auswirkungen auf die bereits
zugelassenen Leistungserbringer mit der Änderung klargestellt.
10.1. Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der Änderungen: I. Feld Nr. 2 Verfahren , dort Ziffer 2.1 Bisheriger Wortlaut:
Der Beitritt kann bis zum 31.12.2027 erfolgen; der Vertrag tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Neuer Wortlaut: Der Beitritt kann bis zum 31.12.2027 erfolgen. (Der Rest vom Satz wird
gestrichen) II. Ziffer 5.1.9 Eignungskriterien : Bisheriger Wortlaut: Beschreibung: Zur
Teilnahme berechtigt sind Leistungserbringer mit einer vertragsärztlichen Zulassung nach § 95
SGB V oder mit einem Versorgungsvertrag nach § 108 i. V. m. § 109 SGB V in Rheinland-
Pfalz oder im Saarland. Neuer Wortlaut: Beschreibung: Zur Teilnahme berechtigt sind
Leistungserbringer mit einer vertragsärztlichen Zulassung nach § 95 SGB V in Rheinland-Pfalz
oder im Saarland. (Der Rest vom Satz wird gestrichen) III. Ziffer 5.1.9 Eignungskriterien :
Bisheriger Wortlaut: Kooperationsvereinbarungen mit Haus- und Fachärzten sowie mit
ambulanten oder stationären Nachsorgeeinrichtungen sind nachzuweisen. Neuer Wortlaut:
Dieser Satz wird ersatzlos gestrichen. IV. Bedingungen für die Teilnahme / Zusätzliche
Informationen Folgender Absatz wird zu dem bereits veröffentlichten Text hinzugefügt:
Aufgrund der Änderung der Teilnahmebedingungen wird die Anlage Nachweisführung ,
Version 1.0 vom 17.11.2025, vollständig durch die Anlage Nachweisführung , Version 2.0
vom 01.10.2026, ersetzt. Ab dem 01.10.2026 ist ausschließlich die Version 2.0 maßgeblich.
Bereits eingereichte Teilnahmeunterlagen bleiben gültig, soweit sie von der Änderung nicht
betroffen sind. Aufgrund der geänderten Teilnahmebedingungen werden außerdem die FAQ
Fragen zum Open-House-Verfahren Ambulante Venentherapie - Kennung AOK25036-991
in der letzten Version vom 11.02.2026 durch die Version vom 01.10.2026 ersetzt. Ab dem
01.10.2026 ist ausschließlich die neue Fassung maßgeblich.
Änderung der Auftragsunterlagen am: 01/10/2026
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 102223bf-f6e7-4637-a585-3c8b4edb74fc - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/10/2026 10:46:37 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 191/2026
Datum der Veröffentlichung: 02/10/2026
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXMDXM
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXMDXM/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202610/ausschreibung-679901-2026-DEU.txt
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