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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Wiesbaden  - Deutschland Fahrzeugabschleppdienste Beschaffung von Fahrzeugabschleppdienste im Auftrag der hessischen Polizei Raum Hessen in 2 Losen (Rahmenvereinbarung)
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026100600535511696 / 686198-2026
Veröffentlicht :
06.10.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
31.01.2031
Angebotsabgabe bis :
05.11.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
50118110 - Fahrzeugabschleppdienste
DEU-Wiesbaden : Deutschland Fahrzeugabschleppdienste Beschaffung von
Fahrzeugabschleppdienste im Auftrag der hessischen Polizei Raum Hessen in 2
Losen (Rahmenvereinbarung)

2026/S 193/2026 686198

Deutschland Fahrzeugabschleppdienste Beschaffung von Fahrzeugabschleppdienste im
Auftrag der hessischen Polizei Raum Hessen in 2 Losen (Rahmenvereinbarung)
OJ S 193/2026 06/10/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch das Hessisches Polizeipräsidium für
Technik
E-Mail: SG121-Vergabemanagement.hpt@polizei.hessen.de
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Beschaffung von Fahrzeugabschleppdienste im Auftrag der hessischen Polizei Raum
Hessen in 2 Losen (Rahmenvereinbarung)
Beschreibung: Beschaffung von Fahrzeugabschleppdienste im Auftrag der hessischen Polizei
Raum Hessen in 2 Losen (Rahmenvereinbarung)
Kennung des Verfahrens: 3a304030-7674-41f0-a75c-163e7d018192
Interne Kennung: VG-0008_1-2026-0007
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste

2.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Land Hessen

2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 16 418 342,38 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 19 910 044,30 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bietergemeinschaften: Im Falle der Bildung einer
Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete
Erklärung abzugeben, 1. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das
Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet
ist, 2. dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt, 3. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern
im Auftragsfall erklärt ist, und 4. dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im
Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die Bietergemeinschaft hat

für diese Erklärung die Anlage 212 Bietergemeinschaft zu verwenden. Die Anlage ist von
dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft als Bestandteil des Angebots
ausgefüllt einzureichen. Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter /die Bietergemeinschaft im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die
Bietergemeinschaft in seinem /ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme
angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen
und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214
Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung dieser anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Zum gleichen
Zeitpunkt hat der Bieter /die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten
Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum
Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter /eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche
Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV
oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine
gemeinsame Haftung des Bieters /der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens
(eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem
Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Die Bieter /das vertretungsberechtigte Mitglied der
Bietergemeinschaften hat die Anlage 204 Eignungsleihe auszufüllen und soweit eine
Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, und diese Anlage als Bestandteil des Angebots
einzureichen. Ausschlussgründe: Zwingende Ausschlussgründe des §123 Abs. 1-3 GWB:
Eigenerklärung (gem. §123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach §30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat
nach: §129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), §129a StGB (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder §129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
(§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB), §89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an
einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach §89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen (§123 Abs. 1 Nr.
2 GWB), §261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
(§123 Abs. 1 Nr. 3 GWB), § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt
der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder
in ihrem Auftrag verwaltet werden (§123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), §264 StGB (Subventionsbetrug),
soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§123 Abs. 1
Nr. 5 GWB), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) (§123
Abs. 1 Nr. 6 GWB), § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) (§123
Abs. 1 Nr. 7 GWB), den § 333, 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch i.

V.m. §335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) (§123 Abs. 1 Nr. 8 GWB),
Art. 2 §2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 23
Abs. 1 Nr. 9 GWB), oder den §§232, 233 StGB (Menschenhandel) oder §233a StGB
(Förderung des Menschenhandels) (§123 Abs. 1 Nr. 10 GWB). Zahlung von Steuern,
Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung: Eigenerklärung, dass das Unternehmen
seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur
Sozialversicherung nachgekommen ist (§123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe des
§124 GWB: Eigenerklärung (gem. §124 GWB), dass das Unternehmen bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt- , sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat (§124 Abs. 1 Nr. 1 GWB), das Unternehmen nicht
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im
Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, (§124 Abs. 1 Nr. 2
GWB) kein öffentlicher Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass weder das
Unternehmen noch eine rechtkräftig verurteilte Person, die als für die Leitung des
Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat und deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat,
durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; Verantwortlicher für die
Leitung des Unternehmens sind dabei auch Personen, die die Überwachung der
Geschäftsführung oder sonstige Ausübungen von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung
wahrgenommen haben (§124 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. §123 Abs. 3 GWB), das Unternehmen keine
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander
abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken (§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB), kein Interessenskonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte (§124 Abs. 1 Nr. 5 GWB), keine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
des Vergabeverfahrens einbezogen war, (§124 Abs. 1 Nr. 6 GWB), das Unternehmen bei der
Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags
oder Konzessionsvertrags nicht erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die
die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach
Schadensersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben (§124
Abs. 1 Nr. 7 GWB), das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien
keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in
der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), das
Unternehmen nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in
unzulässiger Weise zu beeinflussen, nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu
erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§124 Abs. 1 Nr. 9 GWB). Falls eine oder
mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das
Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe
darzulegen (wie bspw. Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der
Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und
Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gem. §125 GWB), warum
er dennoch als geeignet anzusehen ist. Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und

jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201
Ausschlussgründe zu verwenden. Der Bieter/das vertretungsberechtigte Mitglied der
Bietergemeinschaft hat diese Anlage(n) ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Vor der Zuschlagserteilung überprüft der Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss eines
Unterauftragnehmers vorliegen (vgl. §36 Abs. 5 Satz 1 VgV). Dem Bieter/der
Bietergemeinschaft wird es freigestellt, bereits bei Abgabe des Angebots die Erklärung der
Anlage 201 Ausschlussgründe für den/die Unterauftragnehmer einzureichen und ist keine
verbindliche Vorgabe.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Aufgrund
der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf
Kapitel 12.1.2. Ausschlussgründe der Leistungsbeschreibung (Anlage 802) verwiesen.
Korruption: ---
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: ---
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: ---
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: ---
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: ---
Betrug: ---
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: ---
Zahlungsunfähigkeit: ---
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: ---
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: ---
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: ---
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: ---
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: ---
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: ---
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: ---
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: ---
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: ---
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: ---
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: ---

5. Los

5.1. Los: LOT-0001

Titel: Rahmenvereinbarung mit bis zu 300 Rahmenvertragspartnern auf Auftragnehmerseite
für Fahrzeugabschleppdienste für Fahrzeuge aller Art der Gewichtsklasse bis einschließlich
3,5 Tonnen (t) zGM (Los 1)
Beschreibung: Das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Polizeipräsidium für Technik
(HPT), Willy-Brandt-Allee 20, 65197 Wiesbaden, beabsichtigt die Vergabe von
Fahrzeugabschleppdiensten im Auftrag der hessischen Polizei. Auf der Grundlage dieser
Vergabeunterlagen werden alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 15 Abs. 1 Satz
1 der Vergabeverordnung (VgV) zur Abgabe eines Angebots im offenen Verfahren (aufgeteilt
in 2 Lose) aufgefordert. Der Auftraggeber schließt eine Rahmenvereinbarung ab mit bis zu
300 Rahmenvertragspartnern auf Auftragnehmerseite für Fahrzeugabschleppdienste für
Fahrzeuge aller Art der Gewichtsklasse bis einschließlich 3,5 Tonnen (t) zGM (Los 1). Die
Anzahl der einzelnen Fahrzeugabschleppdienste, die in einzelnen Regionen des
leistungsgegenständlichen Gebiets Hessen im Zeitraum 2022 - 2025 angefallen sind, können
informatorisch der Anlage 907 Fahrzeugabschleppdienste 2022-2025 entnommen werden.
Der geschätzte Auftragswert (netto) für Los 1 beträgt 14.338.007,95 EUR (netto). Das
maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) für Los 1 beträgt 17.205.609,54 EUR (netto).
Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der
Rahmenvereinbarung in dem betreffenden Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig
beauftragten Leistungen. Beauftragte Leistungen sind diejenigen Leistungen, die der
Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung in
dem betreffenden Los, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung
inklusive aller Verlängerungen in dem betreffenden Los, maximal einseitig von den jeweiligen
Auftragnehmern insgesamt abrufen darf. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der
Auftraggeber von den jeweiligen Auftragnehmern über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus
der Rahmenvereinbarung in dem betreffenden Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen.
Die jeweiligen Auftragnehmer sind ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) der
Rahmenvereinbarung in dem betreffenden Los nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu
erbringen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des Höchstwerts (netto)
automatisch. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert)
(netto) in dem betreffenden Los erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in
den Grenzen des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
automatisch um 10 % des geschätzten Auftragswerts für dieses Los (= ursprünglicher
Auftragswert). Im Rahmen dieser Erhöhung des maximalen Auftragsvolumens ändert sich der
Gesamtcharakter des Auftrags nicht.
Interne Kennung: LOT-0001

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit
Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf des 31. Januars 2029. Der Vertrag verlängert sich
optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.
Januars 2031. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-
Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802]
verwiesen.

5.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Land Hessen

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 18/12/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2031

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung in dem
Los beginnt mit Zuschlagserteilung in dem betroffenen Los und endet mit Ablauf des 31.
Januars 2029. Der Vertrag in dem Los verlängert sich optional zweimalig um jeweils zwölf (12)
Monate, wenn nicht der Auftraggeber jeweils bis spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf der
bis dato laufenden Vertragslaufzeit in dem Los gegenüber den jeweiligen Auftragnehmern in
Textform (z. B. per E-Mail) mitteilt, dass er diese automatische Verlängerungsoption in dem
Los nicht in Anspruch nimmt. Ein Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung in
dem Los widersprechen, wenn er dies bis spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der bis dato
jeweils laufenden Vertragslaufzeit in dem Los gegenüber dem Auftraggeber in Textform (z. B.
per E-Mail an die jeweils vom Auftraggeber mitgeteilte E-Mail-Adresse) mitteilt. Der Vertrag in
dem Los endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2031. Die Laufzeit der jeweiligen
(Einzel-)Aufträge in dem Los ist insbesondere mit Blick auf das Verwahren unabhängig von
der Laufzeit der Rahmenvereinbarung in dem Los. Leistungsbeginn nach Zuschlagserteilung
ist, unabhängig vom Zeitpunkt der Zuschlagserteilung am 01.02.2027. Der Leistungszeitraum
beträgt mithin maximal 48 Monate.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 14 338 007,95 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 17 205 609,54 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird
eine Rahmenvereinbarung [Anlage 906_01] (= Vertrag) geschlossen. 2. Der Auftragnehmer
muss fortwährend über eine gültige Gewerbeanmeldung gemäß § 14 GewO verfügen. 3. Die
Leistungen müssen jederzeit erbracht werden. 4. Der Auftragnehmer muss spätestens zum
Leistungsbeginn für die Dauer der Auftragsausführung über Betriebsflächen verfügen, die die
Anforderungen aus der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] erfüllen. 5. Der Auftragnehmer
muss spätestens zum Leistungsbeginn für die Dauer der Auftragsausführung über einen
ausreichenden Fuhrpark verfügen, der die Anforderungen aus der Rahmenvereinbarung
[Anlage 906] erfüllt. 6. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur
Durchführung von Vergabeverfahren. 7. Erklärung zum Bezug Russland: Der Bieter /jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft sowie der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für
diese Eigenerklärung die Anlage 327 Erklärung_Bezug_Russland zu verwenden. 8.
Erklärung zur Tariftreue: Bieter und Unterauftragnehmer haben die Erfüllung der
Verpflichtungen nach § 4 HVTG gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber in Textform zu
erklären, § 10 HVTG. Der Bieter /jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung
die Anlage 328a Erklärung_Tariftreue_Bieter zu verwenden. Jeder Unterauftragnehmer hat

für diese Erklärung die Anlage 328b Erklärung_Tariftreue_Nachunternehmer zu verwenden.
9. Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern/Nachunternehmen: Der Bieter / die
Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der
Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, in dem betreffenden Los zu
benennen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat in
diesem Fall die Anlage 303 Unterauftragsvergabe vollständig auszufüllen und als Bestandteil
des Angebots einzureichen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jahresumsatz (Gesamtumsatz): Der Bieter / die Bietergemeinschaft erklärt, dass das
Unternehmen des Bieters / der Bietergemeinschaft für Los 1 in jedem der letzten drei (3)
abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) je einen Jahresumsatz (gesamt) in
Höhe von mindestens 120.000,- EUR (netto) pro Geschäftsjahr (Mindestanforderung Los 1)
für Los 2 in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und
2025) je einen Jahresumsatz (gesamt) in Höhe von mindestens 360.000,- EUR (netto) pro
Geschäftsjahr (Mindestanforderung Los 2) erwirtschaftet hat. Gibt ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft ein Angebot sowohl auf Los 1 als auch auf Los 2 ab, ist für jedes der
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) ein Jahresumsatz
(gesamt) von mindestens 360.000 EUR (netto) pro Geschäftsjahr nachzuweisen. Der Bieter /
die Bietergemeinschaft, vertreten durch das benannte vertretungsberechtigte Mitglied der
Bietergemeinschaft, weisen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers mittels Beleg
(Fremderklärung) des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers über den Gesamtumsatz für
die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre ihre Angaben entsprechend nach, sofern
entsprechende Angaben verfügbar sind. Sofern entsprechende Angaben verfügbar sind
meint, dass Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) von dem Steuerberater oder dem
Wirtschaftsprüfer für die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen sind,
soweit diese vorliegen. Liegt für ein (1) Geschäftsjahr die BWA noch nicht vor, sind die BWA
für ein solches Geschäftsjahr wenigstens anteilig vorzulegen, soweit sie vorliegen und
vorliegen müssen. Der Steuerberater oder der Wirtschaftsprüfer des Bieters / der
Bietergemeinschaft hat dem Auftraggeber in diesem Fall außerdem mitzuteilen, inwiefern
BWA fehlen, warum diese fehlen und wann mit ihrem Erhalt zu rechnen ist. Etwaige dann
noch ausstehende BWA sind von dem Bieter / der Bietergemeinschaft, vertreten durch das in
der Anlage 202 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, dem
Auftraggeber unaufgefordert während des Vergabeverfahrens über die
Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform jeweils zu übermitteln, sobald und soweit
diese vorliegen. Dies gilt nur, wenn der Auftraggeber auf gesondertes Verlangen die
Fremderklärung bei dem Bieter / der Bietergemeinschaft angefordert hat. Der Auftragnehmer
hat dem Auftraggeber in diesem Fall unaufgefordert etwaige noch ausstehende BWA nach der
Erteilung des Zuschlags vorzulegen, sobald und soweit diese vorliegen. Der Auftraggeber ist
berechtigt, den Auftragnehmer außerordentlich zu kündigen, wenn er feststellt, dass der
Auftragnehmer als Bieter / Bietergemeinschaft nicht die Mindestanforderungen an die Eignung
erfüllt hat. Bei Bietergemeinschaften ist der Jahresumsatz (gesamt) der letzten drei (3)
abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) der Mitglieder der
Bietergemeinschaft zu addieren; bei Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe des

Gesamtumsatzes maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen. Der
Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der
eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208
Jahresumsatz zu verwenden und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots
einzureichen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Wertungsrelevanter Preis (P) = angebotener Rabatt des jeweiligen Loses auf
der Grundlage des Leistungsverzeichnisses [Anlage 803]
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.hessen.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19f69afab63-
502e2149cfa830c8

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.hessen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit dem zuvor stehenden Satz Die Nachforderung von
Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen ist gemeint, dass der
Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen nicht nachfordern wird, wenn diese mit
dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte
(unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende /
unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet
auch: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von
Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht.
Fehlende Preisangaben in dem Leistungsverzeichnis werden daher nicht nachgefordert. Der
Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Die
Unterlagen sind von dem Bieter /von dem vertretungsberechtigten Mitglied der

Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer
von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen
(§ 56 Abs. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 05/11/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an
dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf die zusätzlichen Informationen (BT-
300) je Los dieser EUAuftragsbekanntmachung verwiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 300
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Leistungsbeginn nach Zuschlagserteilung
ist, unabhängig vom Zeitpunkt der Zuschlagserteilung am 01.02.2027. Der Leistungszeitraum
beträgt mithin maximal 48 Monate. Eine etwaige geringfügige Überschreitung der Laufzeit der
Rahmenvereinbarung (vier (4) Jahre), bei einer Zuschlagserteilung vor dem 01.02.2027, ist im
vorliegenden Einzelfall sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig. Die vor dem
Leistungsbeginn liegende Zeit dient ausschließlich der Durchführung der Zuschlagserteilung,
der Vertragsimplementierung, der organisatorischen Vorbereitung sowie der Herstellung der
Einsatzbereitschaft des Auftragnehmers. Während dieses Zeitraums werden keine Leistungen
aus der Rahmenvereinbarung abgerufen. Die Festlegung eines einheitlichen Leistungsbeginns
zum 01.02.2027 ist aus organisatorischen Gründen erforderlich. Sämtliche Verträge über
Fahrzeugabschleppdienste in ganz Hessen werden kalenderjährlich mit einem einheitlichen
Stichtag geführt. Dadurch werden insbesondere die Einsatzsteuerung, die Disposition, die
haushaltsrechtliche Bewirtschaftung, die Vertragsverwaltung sowie die Durchführung künftiger
Vergabeverfahren vereinheitlicht. Ein hiervon abweichender, vom jeweiligen
Zuschlagszeitpunkt abhängiger Leistungsbeginn würde zu unterschiedlichen
Vertragszeiträumen innerhalb derselben Vertragsgeneration führen und die operative
Steuerung der landesweiten Abschleppmaßnahmen erheblich erschweren.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,

nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche
Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen
des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß
§ 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax,
E-Mail oder elektronisch über die e-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB
geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die
Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land
Hessen, vertreten durch das Hessisches Polizeipräsidium für Technik
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Hessen, vertreten durch das
Hessisches Polizeipräsidium für Technik

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Rahmenvereinbarung mit bis zu 300 Rahmenvertragspartnern auf Auftragnehmerseite
für Fahrzeugabschleppdienste für Fahrzeuge aller Art der Gewichtsklasse über 3,5 (t) zGM
(Los 2)
Beschreibung: Das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Polizeipräsidium für Technik
(HPT), Willy-Brandt-Allee 20, 65197 Wiesbaden, beabsichtigt die Vergabe von
Fahrzeugabschleppdiensten im Auftrag der hessischen Polizei. Auf der Grundlage dieser
Vergabeunterlagen werden alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 15 Abs. 1 Satz
1 der Vergabeverordnung (VgV) zur Abgabe eines Angebots im offenen Verfahren (aufgeteilt
in 2 Lose) aufgefordert. Der Auftraggeber schließt eine Rahmenvereinbarung ab mit bis zu
300 Rahmenvertragspartnern auf Auftragnehmerseite für Fahrzeugabschleppdienste für
Fahrzeuge aller Art der Gewichtsklasse über 3,5 t zGM (Los 2). Die Anzahl der einzelnen
Fahrzeugabschleppdienste, die in einzelnen Regionen des leistungsgegenständlichen Gebiets
Hessen im Zeitraum 2022 - 2025 angefallen sind, können informatorisch der Anlage 907

Fahrzeugabschleppdienste 2022-2025 entnommen werden. Der geschätzte Auftragswert
(netto) für Los 2 beträgt 2.080.334,43 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen
(Höchstwert) (netto) für Los 2 beträgt 2.704.434,76 EUR (netto). Das maximale
Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in
dem betreffenden Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.
Beauftragte Leistungen sind diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe
während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung in dem betreffenden Los, das heißt
während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive aller Verlängerungen in
dem betreffenden Los, maximal einseitig von den jeweiligen Auftragnehmern insgesamt
abrufen darf. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von den jeweiligen
Auftragnehmern über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in dem
betreffenden Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Die jeweiligen Auftragnehmer sind
ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) der Rahmenvereinbarung in dem betreffenden Los
nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung endet mit
Erreichen des Höchstwerts (netto) automatisch. Sind mindestens 90 % von dem maximalen
Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) in dem betreffenden Los erreicht, so erhöht sich dieses
maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) automatisch um 10 % des geschätzten Auftragswerts für
dieses Los (= ursprünglicher Auftragswert). Im Rahmen dieser Erhöhung des maximalen
Auftragsvolumens ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht.
Interne Kennung: LOT-0002

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit
Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf des 31. Januars 2029. Der Vertrag verlängert sich
optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.
Januars 2031. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-
Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802]
verwiesen.

5.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Land Hessen

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 18/12/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2031

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung in dem
Los beginnt mit Zuschlagserteilung in dem betroffenen Los und endet mit Ablauf des 31.
Januars 2029. Der Vertrag in dem Los verlängert sich optional zweimalig um jeweils zwölf (12)
Monate, wenn nicht der Auftraggeber jeweils bis spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf der
bis dato laufenden Vertragslaufzeit in dem Los gegenüber den jeweiligen Auftragnehmern in
Textform (z. B. per E-Mail) mitteilt, dass er diese automatische Verlängerungsoption in dem
Los nicht in Anspruch nimmt. Ein Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung in
dem Los widersprechen, wenn er dies bis spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der bis dato

jeweils laufenden Vertragslaufzeit in dem Los gegenüber dem Auftraggeber in Textform (z. B.
per E-Mail an die jeweils vom Auftraggeber mitgeteilte E-Mail-Adresse) mitteilt. Der Vertrag in
dem Los endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2031. Die Laufzeit der jeweiligen
(Einzel-)Aufträge in dem Los ist insbesondere mit Blick auf das Verwahren unabhängig von
der Laufzeit der Rahmenvereinbarung in dem Los. Leistungsbeginn nach Zuschlagserteilung
ist, unabhängig vom Zeitpunkt der Zuschlagserteilung am 01.02.2027. Der Leistungszeitraum
beträgt mithin maximal 48 Monate.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 080 334,43 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 2 704 434,76 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird
eine Rahmenvereinbarung [Anlage 906_02] (= Vertrag) geschlossen. 2. Der Auftragnehmer
muss fortwährend über eine gültige Gewerbeanmeldung gemäß § 14 GewO verfügen. 3. Die
Leistungen müssen jederzeit erbracht werden. 4. Der Auftragnehmer muss spätestens zum
Leistungsbeginn für die Dauer der Auftragsausführung über Betriebsflächen verfügen, die die
Anforderungen aus der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] erfüllen. 5. Der Auftragnehmer
muss spätestens zum Leistungsbeginn für die Dauer der Auftragsausführung über einen
ausreichenden Fuhrpark verfügen, der die Anforderungen aus der Rahmenvereinbarung
[Anlage 906] erfüllt. 6. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur
Durchführung von Vergabeverfahren. 7. Erklärung zum Bezug Russland: Der Bieter /jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft sowie der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für
diese Eigenerklärung die Anlage 327 Erklärung_Bezug_Russland zu verwenden. 8.
Erklärung zur Tariftreue: Bieter und Unterauftragnehmer haben die Erfüllung der
Verpflichtungen nach § 4 HVTG gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber in Textform zu
erklären, § 10 HVTG. Der Bieter /jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung
die Anlage 328a Erklärung_Tariftreue_Bieter zu verwenden. Jeder Unterauftragnehmer hat
für diese Erklärung die Anlage 328b Erklärung_Tariftreue_Nachunternehmer zu verwenden.
9. Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern/Nachunternehmen: Der Bieter / die
Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der
Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, in dem betreffenden Los zu
benennen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat in
diesem Fall die Anlage 303 Unterauftragsvergabe vollständig auszufüllen und als Bestandteil
des Angebots einzureichen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz

Beschreibung des Eignungskriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jahresumsatz (Gesamtumsatz): Der Bieter / die Bietergemeinschaft erklärt, dass das
Unternehmen des Bieters / der Bietergemeinschaft für Los 1 in jedem der letzten drei (3)
abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) je einen Jahresumsatz (gesamt) in
Höhe von mindestens 120.000,- EUR (netto) pro Geschäftsjahr (Mindestanforderung Los 1)
für Los 2 in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und
2025) je einen Jahresumsatz (gesamt) in Höhe von mindestens 360.000,- EUR (netto) pro
Geschäftsjahr (Mindestanforderung Los 2) erwirtschaftet hat. Gibt ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft ein Angebot sowohl auf Los 1 als auch auf Los 2 ab, ist für jedes der
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) ein Jahresumsatz
(gesamt) von mindestens 360.000 EUR (netto) pro Geschäftsjahr nachzuweisen. Der Bieter /
die Bietergemeinschaft, vertreten durch das benannte vertretungsberechtigte Mitglied der
Bietergemeinschaft, weisen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers mittels Beleg
(Fremderklärung) des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers über den Gesamtumsatz für
die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre ihre Angaben entsprechend nach, sofern
entsprechende Angaben verfügbar sind. Sofern entsprechende Angaben verfügbar sind
meint, dass Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) von dem Steuerberater oder dem
Wirtschaftsprüfer für die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen sind,
soweit diese vorliegen. Liegt für ein (1) Geschäftsjahr die BWA noch nicht vor, sind die BWA
für ein solches Geschäftsjahr wenigstens anteilig vorzulegen, soweit sie vorliegen und
vorliegen müssen. Der Steuerberater oder der Wirtschaftsprüfer des Bieters / der
Bietergemeinschaft hat dem Auftraggeber in diesem Fall außerdem mitzuteilen, inwiefern
BWA fehlen, warum diese fehlen und wann mit ihrem Erhalt zu rechnen ist. Etwaige dann
noch ausstehende BWA sind von dem Bieter / der Bietergemeinschaft, vertreten durch das in
der Anlage 202 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, dem
Auftraggeber unaufgefordert während des Vergabeverfahrens über die
Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform jeweils zu übermitteln, sobald und soweit
diese vorliegen. Dies gilt nur, wenn der Auftraggeber auf gesondertes Verlangen die
Fremderklärung bei dem Bieter / der Bietergemeinschaft angefordert hat. Der Auftragnehmer
hat dem Auftraggeber in diesem Fall unaufgefordert etwaige noch ausstehende BWA nach der
Erteilung des Zuschlags vorzulegen, sobald und soweit diese vorliegen. Der Auftraggeber ist
berechtigt, den Auftragnehmer außerordentlich zu kündigen, wenn er feststellt, dass der
Auftragnehmer als Bieter / Bietergemeinschaft nicht die Mindestanforderungen an die Eignung
erfüllt hat. Bei Bietergemeinschaften ist der Jahresumsatz (gesamt) der letzten drei (3)
abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) der Mitglieder der
Bietergemeinschaft zu addieren; bei Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe des
Gesamtumsatzes maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen. Der
Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der
eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208
Jahresumsatz zu verwenden und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots
einzureichen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Wertungsrelevanter Preis (P) = angebotener Rabatt des jeweiligen Loses auf
der Grundlage des Leistungsverzeichnisses [Anlage 803]
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.hessen.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19f69afab63-
502e2149cfa830c8

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.hessen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit dem zuvor stehenden Satz Die Nachforderung von
Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen ist gemeint, dass der
Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen nicht nachfordern wird, wenn diese mit
dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte
(unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende /
unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet
auch: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von
Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht.
Fehlende Preisangaben in dem Leistungsverzeichnis werden daher nicht nachgefordert. Der
Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Die
Unterlagen sind von dem Bieter /von dem vertretungsberechtigten Mitglied der
Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer
von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen
(§ 56 Abs. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 05/11/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an
dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf die zusätzlichen Informationen (BT-
300) je Los dieser EUAuftragsbekanntmachung verwiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 300
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Leistungsbeginn nach Zuschlagserteilung
ist, unabhängig vom Zeitpunkt der Zuschlagserteilung am 01.02.2027. Der Leistungszeitraum
beträgt mithin maximal 48 Monate. Eine etwaige geringfügige Überschreitung der Laufzeit der
Rahmenvereinbarung (vier (4) Jahre), bei einer Zuschlagserteilung vor dem 01.02.2027, ist im
vorliegenden Einzelfall sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig. Die vor dem
Leistungsbeginn liegende Zeit dient ausschließlich der Durchführung der Zuschlagserteilung,
der Vertragsimplementierung, der organisatorischen Vorbereitung sowie der Herstellung der
Einsatzbereitschaft des Auftragnehmers. Während dieses Zeitraums werden keine Leistungen
aus der Rahmenvereinbarung abgerufen. Die Festlegung eines einheitlichen Leistungsbeginns
zum 01.02.2027 ist aus organisatorischen Gründen erforderlich. Sämtliche Verträge über
Fahrzeugabschleppdienste in ganz Hessen werden kalenderjährlich mit einem einheitlichen
Stichtag geführt. Dadurch werden insbesondere die Einsatzsteuerung, die Disposition, die
haushaltsrechtliche Bewirtschaftung, die Vertragsverwaltung sowie die Durchführung künftiger
Vergabeverfahren vereinheitlicht. Ein hiervon abweichender, vom jeweiligen
Zuschlagszeitpunkt abhängiger Leistungsbeginn würde zu unterschiedlichen
Vertragszeiträumen innerhalb derselben Vertragsgeneration führen und die operative
Steuerung der landesweiten Abschleppmaßnahmen erheblich erschweren.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche
Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen
des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß
§ 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax,

E-Mail oder elektronisch über die e-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB
geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die
Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land
Hessen, vertreten durch das Hessisches Polizeipräsidium für Technik
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Hessen, vertreten durch das
Hessisches Polizeipräsidium für Technik

8. Organisationen

8.1. ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch das Hessisches Polizeipräsidium für
Technik
Registrierungsnummer: DE 113823665
Postanschrift: Willy-Brandt-Allee 20
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65197
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
Kontaktperson: SG 121 Vergabemanagement
E-Mail: SG121-Vergabemanagement.hpt@polizei.hessen.de
Telefon: +49 611-8801-0
Fax: +49 611-327668110
Internetadresse: https://www.polizei.hessen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt
Registrierungsnummer: 06151 12-6603
Postanschrift: Luisenplatz 2

Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151-126603
Fax: +49 611327648534
Internetadresse: https://rp-darmstadt.hessen.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e89ee824-9ed4-4709-bc90-ca897940b8ce - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/10/2026 13:47:40 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 193/2026
Datum der Veröffentlichung: 06/10/2026

Referenzen:
https://rp-darmstadt.hessen.de
https://vergabe.hessen.de
https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19f69afab63-502e2149cfa83
0c8
https://www.polizei.hessen.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202610/ausschreibung-686198-2026-DEU.txt

 
 
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