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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Hannover - Deutschland Postdienste Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen für das Land Niedersachsen -Los 10 (LR 48/49)
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026101601071943156 / 717102-2026
Veröffentlicht :
16.10.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
04.11.2026
Angebotsabgabe bis :
16.11.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
60160000 - Postbeförderung auf der Straße
64110000 - Postdienste
64112000 - Briefpostdienste
64116000 - Dienste im Zusammenhang mit postlagernden Sendungen
64121100 - Postzustellung
DEU-Hannover: Deutschland Postdienste Rahmenvereinbarung über
Postdienstleistungen für das Land Niedersachsen -Los 10 (LR 48/49)

2026/S 201/2026 717102

Deutschland Postdienste Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen für das Land
Niedersachsen - Los 10 (LR 48/49)
OJ S 201/2026 16/10/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle
Hannover
E-Mail: michelle.silhavy@lzn.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen für das Land Niedersachsen - Los 10
(LR 48/49)
Beschreibung: Rahmenvereinbarung über die gewerbsmäßige Abholung und Zustellung von
Postsendungen bis 1000 g (ohne Päckchen und Pakete) in den Leitregionen 48/49 in
insgesamt einem Los aus (§ 21 VgV)
Kennung des Verfahrens: 1ee7dcf0-911d-4710-8174-177c39cae4b8
Interne Kennung: 057-RV-PDL/2026-03.362
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64110000 Postdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 64121100 Postzustellung, 64112000 Briefpostdienste, 64116000
Dienste im Zusammenhang mit postlagernden Sendungen, 60160000 Postbeförderung auf
der Straße

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland

2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 430 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 5 145 000,00 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRSGD#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrug: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

5. Los

5.1. Los: LOT-0001

Titel: Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen für das Land Niedersachsen - Los 10
(LR 48/49)
Beschreibung: Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die
unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN).
Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbe-hörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-
rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung
sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen
Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN als
Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung über die gewerbsmäßige Abholung und Zustellung
von Postsendungen bis 1000 g (ohne Päckchen und Pakete) in den Leitregionen 48/49 in
insgesamt einem Los aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem
Unternehmen (§ 21 VgV) und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit
abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine
Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Die
Leistungen dürfen nur auf der Grundlage einer gültigen Eintragung im Anbieterverzeichnis der
Bundesnetzagentur gemäß § 4 Postgesetz (PostG) erbracht werden. Die einzelnen
Sendungsarten sind dem Angebotsvordruck zu entnehmen. Der Auftraggeber wird über die im
Angebotsvordruck genannten Sendungsarten hinaus auch die weiteren erforderlichen
Sendungsarten (Auslandssendungen, Büchersendungen etc.) unter 1000 g, das sogenannte
Randsortiment , über den Rahmenvertragspartner beauftragen. Hierzu ist den Ange-
botsunterlagen eine Artikelliste aller weiteren vom Bieter möglichen Sendungsarten bis 1000
g, die nicht im Angebotsvordruck explizit genannt worden sind, mit Artikelnummern und
Nettopreisen bei-zufügen. Anpassungen dieses Rahmensortiments während der
Vertragslaufzeit müssen zwingend mit dem Auftraggeber vorab besprochen werden. Das
Randsortiment des Auftragnehmers wird zu dem von ihm angebotenen Konditionen
Vertragsbestandteil. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren
Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der
abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage Übersicht Abholstellen )
beigefügt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der
Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 057-RV-PDL/2026-03.362

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64110000 Postdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 64121100 Postzustellung, 64112000 Briefpostdienste, 64116000
Dienste im Zusammenhang mit postlagernden Sendungen, 60160000 Postbeförderung auf
der Straße

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag endet spätestens 24 Monate nach
Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien
Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur einmaligen Verlängerung des

Vertrages um höchstens 6 Monate Gebrauch macht. Die Ausübung des
Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform. Der
Auftragneh-mer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Ob der Auftraggeber
sein einseitiges Optionsrecht zur Vertragsverlängerung ausüben wird, wird dem jeweiligen
Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich
mitgeteilt. In jedem Fall endet der Vertrag ohne Kündigung spätestens zum 30. Juni 2029.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Gemäß
Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung
von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung
einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zum Nachweis der beruflichen und technischen
Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei
Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in ihrer Art vergleichbar
sind, unter Angabe des Auftragswertes pro Jahr in Euro netto, des Auftragsumfangs
(Sendungsvolumen p.a.), des Auftragszeitraums, der Art der erbrachten Leistungen sowie des
Auftraggebers inkl. Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner mit E-Mail-Adresse und
Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck
Angaben zum Umsatz und Referenzen enthalten. Als in der Art vergleichbar gelten Aufträge
über die Abholung, Beförderung und deutschlandweite Zustellung von Postsendungen (Brief-
oder sonstige Postsendungen, keine Paket- oder Kurierdienst-leistungen). Referenzen, die vor
2025 beendet wurden, werden nicht berücksichtigt.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter hat zum Nachweis seiner finanziellen und
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (in EUR
netto) in dem Tätigkeitsbereich des hier ausgeschriebenen Auftrags aus den vergangenen drei
Jahren von 1.370.000,00 EUR nachzuweisen. Hierfür hat der Bieter die Angaben im Vordruck
Angaben zur Firma und zum Firmenprofil unter der Ziffer VI b zu machen. Aus den
abgefragten drei Jahren wird ein Durchschnitt gebildet, welcher den vorgegebenen
Mindestumsatz von 1.370.000,00 EUR nicht unterschreiten darf.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Beschreibung des Eignungskriteriums: Für den Bereich der aufgrund des Postgesetzes zu
erbringenden Postdienstleistungen müssen die Bieter sowie insoweit ggf. vorgesehene
Unterauftragnehmer nach § 4 des PostG (Postgesetz) im Anbieterverzeichnis der
Bundesnetzagentur (BNetzA) eingetragen sein und ggf. Inhaber einer Entgeltgenehmigung
nach §§ 42 ff. PostG der Bundesnetzagentur (BNetzA) sein, soweit der Auftrag für sie ent-
geltgenehmigungspflichtige Leistungen enthält. Dem Auftraggeber ist ein Nachweis über die
Eintragung sowie Entgeltgenehmigung nach §§ 42 ff. PostG der BNetzA zusammen mit dem
Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss die Entgeltgenehmigung von
jedem Mitglied der Bieterge-meinschaft vorgelegt werden, welches nach dem Angebot
entgeltgenehmigungspflichtige Leistungen ausführen soll.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtsumme (netto)
Beschreibung: Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das Angebot mit der niedrigsten
Gesamtsumme (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein
Losverfahren.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Eine
Gewichtung innerhalb des Preiskriteriums ist nicht erforderlich, da die wirtschaftlichen
Unterschiede der Angebote bereits durch die Rangfolgenbildung hinreichend und transparent
abgebildet werden.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRSGD/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRSGD

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRSGD
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/11/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 45 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung

/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 16/11/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -Erfüllung Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche
Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor. -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022
/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-
Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für
interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften
bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB
hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen

Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik
Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Logistik Zentrum Niedersachsen
Landesbetrieb - Außenstelle Hannover

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle
Hannover
Registrierungsnummer: 03-7075700000-96
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30177
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
E-Mail: michelle.silhavy@lzn.de
Telefon: +49 51189848102
Fax: +49 51189848199
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder
Dienstleistungen erwirbt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Bauen
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)

Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 488c4cfa-17c7-4b8b-bace-28802c4d6399 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/10/2026 12:33:18 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 201/2026
Datum der Veröffentlichung: 16/10/2026

Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRSGD
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRSGD/documents
https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersach
sen-144803.html
http://www.lzn.niedersachsen.de/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202610/ausschreibung-717102-2026-DEU.txt

 
 
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