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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-München - Deutschland Berufskleidung Belieferung mit Berufskleidung inklusive Wäscheservice für die Hochschulgastronomie
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026101900484845010 / 718819-2026
Veröffentlicht :
19.10.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
14.03.2031
Angebotsabgabe bis :
24.11.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
18110000 - Berufskleidung
98310000 - Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
98311000 - Abholdienst für Wäsche
98312000 - Textilreinigung
DEU-München: Deutschland Berufskleidung Belieferung mit Berufskleidung
inklusive Wäscheservice für die Hochschulgastronomie

2026/S 202/2026 718819

Deutschland Berufskleidung Belieferung mit Berufskleidung inklusive Wäscheservice für die
Hochschulgastronomie
OJ S 202/2026 19/10/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferleistungen - Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Studierendenwerk München Oberbayern
E-Mail: vergabestelle@stwm.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Belieferung mit Berufskleidung inklusive Wäscheservice für die Hochschulgastronomie
Beschreibung: Gegenstand der Beschaffung ist eine Rahmenvereinbarung mit einem
Unternehmen über die Versorgung der Betriebe der Hochschulgastronomie des
Studierendenwerks München Oberbayern mit Berufskleidung im Mietmodell einschließlich
Wäscheservice. Die Leistung umfasst die Übernahme des vorhandenen Bekleidungsbestands,
die Bereitstellung und Ersatzbeschaffung von Kleidung sowie Reinigung, Instandhaltung,
Kennzeichnung, regelmäßige Abholung und Lieferung einschließlich Schrankfachservice. Die
Rahmenvereinbarung wird für 4 Jahre geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am
15.03.2027 und endet spätestens am 14.03.2031. Der Höchstwert beträgt 1.810.000,- Euro
netto. Bei Erreichen dieses Höchstwerts endet die Rahmenvereinbarung auch vor Ablauf der
vereinbarten Laufzeit. Eine Mindestabnahme wird nicht zugesichert. Für weitere Einzelheiten
zu Art und Umfang der Leistungen wird auf die Leistungsbeschreibung, das
Leistungsverzeichnis sowie die weiteren Vergabeunterlagen verwiesen.
Kennung des Verfahrens: 8f637407-5a96-4e88-9534-443105847018
Interne Kennung: Verg_EU-031_26
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 18110000 Berufskleidung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 18110000 Berufskleidung, 98311000 Abholdienst für Wäsche,
98312000 Textilreinigung

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Leopoldstraße 15
Stadt: Muenchen
Postleitzahl: 80802
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)

Land: Deutschland

2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 645 471,15 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 810 000,00 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Bietergemeinschaft: Im Falle der Bildung einer
Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied
der Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung
abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die
Durchführung des Vertrags vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft bezeichnet
ist, dass das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen
Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im
Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen
Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die
Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrags
annehmen wird. Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 212 Bietergemein-
schaft zu verwenden. Die Anlage ist von dem Bieter / dem vertretungsberechtigten Mitglied
der Bieter-gemeinschaft als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen. 2.
Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder
Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in
dem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm / ihr die für
den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen
werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche
Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Unter andere Unternehmen sind alle
Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bieter rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch
konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die
Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen
(Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der
Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für
diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen
auf diese anderen Unternehmen, vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im
Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-
und Befähigungsnachweise nach § 47 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die
Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in
Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt
werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen
Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit
mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des
anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der
Eignungsleihe erklärt wird. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der
Bietergemeinschaft hat die Anlage 204 Eignungsleihe auszufüllen, soweit eine Eignungsleihe

in Anspruch genommen wird, und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzu-
reichen. In diesem Fall hat der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bieterge-
meinschaft mit dem Angebot ferner einen Nachweis einzureichen, aus dem hervor-geht, dass
dem Bieter / der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mit-tel dieser
Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er bei-spielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [An-lage 214] dieser anderen
Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV mit dem
Angebot vorlegt. 3. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer: Der Bieter / die
Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der
Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / das
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303
Unterauftragsvergabe vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots
einzureichen. Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern / den
Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die
Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel
dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV). 4. Erklärung
Bezug Russland Entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli
2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der
Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2025/1494 vom 18. Juli
2025 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen
oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende
Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am
Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Der Bieter /
die Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage 127
Erklärung_Bezug_Russland zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied
der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Eigenerklärung (im Sinne des § 123 GWB), dass
keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt,
oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland),
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Eigenerklärung (im Sinne des § 123 GWB), dass
keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt,
oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer
solchen Tat oder wegen der Bereit-stellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwen-det werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu
begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).

Betrug: Eigenerklärung (im Sinne des § 123 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit
sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haus-halte richtet,
die von der Europäischen Union oder in ihrem Auf-trag verwaltet werden; § 264 des
Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden.
Korruption: Eigenerklärung (im Sinne des § 123 GWB), dass keine Person, deren Verhalten
dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit
und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetz-buchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs
(unzu-lässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs
(Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des
Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes
zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Eigenerklärung (im Sinne des § 123
GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Eigenerklärung, dass das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge
zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultative Ausschlussgründe des § 124
GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass weder das Unternehmen noch eine Person,
deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrecht-liche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultative Ausschlussgründe des § 124
GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass weder das Unternehmen noch eine Person,
deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultative Ausschlussgründe des § 124
GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass weder das Unternehmen noch eine Person,
deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Eigenerklärung (gemäß §
124 GWB), dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt

worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass kein öffentlicher Auftraggeber auf geeignete Weise
nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätig-keit eine schwere
Verfehlung begangen hat, durch die die Integri-tät des Unternehmens infrage gestellt wird.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass weder das Unternehmen noch eine Person, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Vereinbarungen mit anderen Unternehmen
getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander ab-gestimmt hat, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Eigenerklärung
(gemäß § 124 GWB), dass kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit ei-ner für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Eigenerklärung
(gemäß § 124 GWB), dass das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen
Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht
erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen
Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadens-ersatz oder andere
vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Eigenerklärung
(gemäß § 124 GWB), dass weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen
ist, in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung
begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen
Nachweise zu übermitteln.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe
grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu
benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer
abgegebenen Verpflichtung zur Nach-zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur
Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von
Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er den-noch als geeignet
anzusehen ist. Der Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder
eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Unterlage
Eigenerklärung zur Eignung_Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu verwenden. Der
Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage(n)
ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. Vor der Zuschlagserteilung überprüft
der öffentliche Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers
vorliegen (§ 36 Abs. 5 Satz 1 VgV). Dem Bieter / vertretungsberechtigten Mitglied der
Bietergemeinschaft wird es freigestellt, bereits bei Abgabe seines Angebots die Erklärung der

Unterlage Eigenerklärung zur Eignung_Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für den
Unterauftragnehmer einzureichen. Die Einreichung dieser Unterlage für den
Unterauftragnehmer bei Abgabe des Angebots ist keine verbindliche Vorgabe.

5. Los

5.1. Los: LOT-0000
Titel: Belieferung mit Berufskleidung inklusive Wäscheservice für die Hochschulgastronomie
Beschreibung: Gegenstand der Beschaffung ist eine Rahmenvereinbarung mit einem
Unternehmen über die Versorgung der Betriebe der Hochschulgastronomie des
Studierendenwerks München Oberbayern mit Berufskleidung im Mietmodell einschließlich
Wäscheservice. Die Leistung umfasst die Übernahme des vorhandenen Bekleidungsbestands,
die Bereitstellung und Ersatzbeschaffung von Kleidung sowie Reinigung, Instandhaltung,
Kennzeichnung, regelmäßige Abholung und Lieferung einschließlich Schrankfachservice. Die
Rahmenvereinbarung wird für 4 Jahre geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am
15.03.2027 und endet spätestens am 14.03.2031. Der Höchstwert beträgt 1.810.000,- Euro
netto. Bei Erreichen dieses Höchstwerts endet die Rahmenvereinbarung auch vor Ablauf der
vereinbarten Laufzeit. Eine Mindestabnahme wird nicht zugesichert. Für weitere Einzelheiten
zu Art und Umfang der Leistungen wird auf die Leistungsbeschreibung, das
Leistungsverzeichnis sowie die weiteren Vergabeunterlagen verwiesen.
Interne Kennung: Verg_EU-031_26

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 18110000 Berufskleidung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen
Reinigungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Ja, unter Beachtung von § 132 GWB.

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Leopoldstraße 15
Stadt: Muenchen
Postleitzahl: 80802
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 14/03/2031

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 645 471,15 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 810 000,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter hat mit dem Angebot mindestens drei (3)
vergleichbare unternehmensbezogene Referenzprojekte nachzuweisen. Die Anforderungen
an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte ergeben sich aus Ziff. 1 der Unterlage
Eigenerklärung zur Eignung_Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Der Bieter hat die
dortigen Felder unter Referenz 1 bis Referenz 3 vollständig auszufüllen, die zutreffenden
Angaben anzukreuzen und die ausgefüllte Unterlage mit dem Angebot einzureichen. Um
einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch
einschlägige Leistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. §
46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2 VgV), weil der Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum Ablauf der Frist zur
Abgabe der Angebote mehr als 36 Monate beträgt. Kann ein Bieter nicht mindestens drei (3)
vergleichbare unternehmensbezogene Referenzprojekte angeben, die die aufgestellten
Mindestanforderungen erfüllen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Bei
Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens drei (3) vergleichbare
unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben, die die aufgestellten Anforderungen
erfüllen; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem
unternehmensbezogenen Referenzprojekt welches Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht
hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der
Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen nach Ziff. 1 der Unterlage Eigenerklärung
zur Eignung_Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft
zugerechnet. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich
irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche
Auftraggeber führen. 3. Hinweise Die vorstehenden Anforderungen sind
Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte. Der Bieter, die
Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende
Unterauftragnehmer haben für diese Erklärung die Unterlage Eigenerklärung zur Eig-
nung_Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, dort Ziff. 1, zu verwenden. Der Bieter / das
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Unterlage ausgefüllt als
Bestandteil des Angebots einzureichen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Produkttest Neuware:
Beschreibung: Produkttest Neuware: Die angebotenen Musterteile werden als Neuware durch
sechs Testpersonen unter realen Arbeitsbedingungen getragen und bewertet. Aus den
Einzelbewertungen werden Mittelwerte je Kleidungsstück und anschließend eine
Gesamtbewertung gebildet, die auf maximal zehn Punkte umgerechnet wird. Einzelheiten
ergeben sich aus der Unterlage Wertungskriterien, insbesondere dem Bewertungs-bogen

und dem Bewertungsmaßstab, sowie aus Ziff. 6 der Leistungsbeschreibung. Die für den
jeweiligen Produkttest geforderten Muster müssen vollständig bis zum Ablauf der
Angebotsfrist beim Auftraggeber eingegangen sein. Sollten die für den jeweiligen Produkttest
geforderten Muster fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine
Nachforderung ist insoweit nicht möglich. Die Einzelheiten zur Einreichung ergeben sich aus
Ziff. 6 und 6.1 der Leistungsbeschreibung.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Produkttest nach fünf vollständigen Waschzyklen
Beschreibung: Produkttest nach fünf vollständigen Waschzyklen: Die angebotenen Musterteile
werden nach fünf vollständigen Waschzyklen durch sechs Testpersonen unter realen
Arbeitsbedingungen getragen und bewertet. Aus den Einzelbewertungen werden Mittelwerte
je Kleidungsstück und anschließend eine Gesamtbewertung gebildet, die auf maximal 20
Punkte umgerechnet wird. Einzelheiten ergeben sich aus der Unterlage Wertungskriterien,
insbesondere dem Bewertungsbogen und dem Bewertungsmaßstab, sowie aus Ziff. 6 der
Leistungsbeschreibung. Die für den jeweiligen Produkttest geforderten Muster müssen
vollständig bis zum Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber eingegangen sein. Sollten die
für den jeweiligen Produkttest geforderten Muster fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss
des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. Die Einzelheiten zur Einreichung
ergeben sich aus Ziff. 6 und 6.1 der Leistungsbeschreibung.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 20
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wertungsrelevanter Preis (P) = Gesamtsumme brutto
Beschreibung: Wertungsrelevanter Preis (P) = Gesamtsumme brutto: Bewertet wird der im
Leistungsverzeichnis ausgewiesene Gesamtpreis brutto (wertungsrelevanter Preis (P)
einschließlich der Kosten der Wochenpauschalen für vier Jahre und der kalkulatorischen
Restwertzahlungen. Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto) erhält 70 Punkte;
die übrigen Angebote werden nach der bekannt gemachten Verhältnisformel bewertet.
Einzelheiten zur Preisberechnung und Punktevergabe ergeben sich aus dem
Leistungsverzeichnis und der Unterlage Wertungskriterien. Sollte das Leistungsverzeichnis
fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit
nicht möglich.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 70

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 16/11/2026 00:00:00 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/304831
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/11/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 67 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit dem zuvor stehenden Satz Eine Nachforderung von
Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen ist gemeint, dass der
Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen nicht nachfordern wird, wenn diese mit
dem Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der Auftraggeber wird, inhaltlich fehlerhafte
(unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen, fehlende / unvollständige
leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, sowie fehlende Produktangaben nicht nachfordern (§ 56 Abs. 3
Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus.
§ 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem
Leistungsverzeichnis werden daher nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von
seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Der Auftraggeber schließt die
Nachforderung fehlender Produktangaben in Spalte P des Leistungsverzeichnisses
(Herstellerbezeichnung und Artikelnummer) gemäß § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV aus. Die
Unterlagen sind von dem Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der
Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer
von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen
(§ 56 Abs. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 24/11/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Eröffnungstermin Beschreibung: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei
Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach
Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht
zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV). Für elektronisch eingereichte Angebote gilt das Vier-Augen-
Prinzip nach Satz 1 nicht, sofern technisch sichergestellt ist, dass die Angebote dauerhaft
vollständig und unverändert verfügbar sind.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen
Leistungen wird eine Rahmenvereinbarung (Vertrag) geschlossen. Der Vertrag kommt mit der
Erteilung des Zuschlags über die E-Vergabeplattform zustande, einer beiderseitigen
Unterzeichnung des Vertragstextes bedarf es nicht. Der Auftragnehmer hat die
Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf
Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den
Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits in dem Stadium der

Vertragsanbahnung (also im Vergabeverfahren) für den interessierten Wirtschaftsteilnehmer
gegolten hat. 2. Mindestanforderungen an die Leistungserbringung: Als Mindestanforderungen
an die Leistungserbringung wird festgelegt, dass die Abwicklung des Auftrags in Deutsch zu
erfolgen hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB
darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die
Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat

der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Studierendenwerk München Oberbayern

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Studierendenwerk München Oberbayern
Registrierungsnummer: 09-9115114-11
Abteilung: Vergabestelle
Postanschrift: Leopoldstraße 15
Stadt: München
Postleitzahl: 80802
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@stwm.de
Telefon: +49 8938196-1738
Fax: +49 8938196-1714
Internetadresse: https://www.studierendenwerk-muenchen-oberbayern.de/
Profil des Erwerbers: https://www.studierendenwerk-muenchen-oberbayern.de
/ausschreibungen/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: DE 811335517
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns
/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn

Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 368ec8d8-940b-481b-a71e-d2f10a3cf4ef - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/10/2026 13:42:00 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 202/2026
Datum der Veröffentlichung: 19/10/2026

Referenzen:
https://www.meinauftrag.rib.de
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/304831
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
https://www.studierendenwerk-muenchen-oberbayern.de/
https://www.studierendenwerk-muenchen-oberbayern.de/ausschreibungen/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202610/ausschreibung-718819-2026-DEU.txt

 
 
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