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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Magdeburg - Deutschland Dienstleistungen des Gesundheitswesens Videosprechstunde
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026102210030863280 / 732381-2026
Veröffentlicht :
22.10.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
31.12.2027
Angebotsabgabe bis :
20.11.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
75300000 - Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung
85100000 - Dienstleistungen des Gesundheitswesens
DEU-Magdeburg: Deutschland Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Videosprechstunde

2026/S 205/2026 732381

Deutschland Dienstleistungen des Gesundheitswesens Videosprechstunde
OJ S 205/2026 22/10/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Sachsen - Anhalt
E-Mail: katja.wartenberg@san.aok.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Videosprechstunde
Beschreibung: Gegenstand des Auftrages ist der Abschluss eines Vertrags zur besonderen
Versorgung zur Verbesserung der digitalen, ärztlichen Versorgung für Patienten durch einen
elektronischen Kommunikations- und Vernetzungsprozess nach § 140a SGB V mittels
Videosprechstunden. Der gesuchte Auftragnehmer hat als Vertragspartner nach § 140a Abs. 3
S. 1 SGB V den Versorgungsauftrag und insbesondere im Hinblick auf die Einbindung der
Leistungserbringer die Funktion einer Managementgesellschaft nach § 140a Abs. 3 S. 1 Nr. 2
SGB V zu übernehmen.
Kennung des Verfahrens: 839e4cb2-a2c5-4e74-a1bc-39776a84221f
Interne Kennung: AOK SAN 2026-0042
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Die AOK Sachsen-Anhalt verfolgt im Rahmen dieses
besonderen Versorgungsauftrags gemäß § 140a SGB V unter Beteiligung verschiedener
Leistungserbringer das Ziel, die medizinische Versorgung teilnehmender Versicherter -
insbesondere in ländlichen Regionen - durch Videosprechstunden nachhaltig zu verbessern.
Dabei muss mittels eines digitalen Kommunikations- und Vernetzungsprozesses die
Inanspruchnahme von Videosprechstunden für den Versicherten innerhalb von 30 Minuten
durch ein qualifiziertes Hausärztenetzwerk von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 18.00
Uhr und samstags von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr 7 - 22 Uhr möglich sein und die
Zusammenarbeit zwischen dem Arzt in der Videosprechstunde und dem Hausarzt vor Ort
gefördert werden.

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75300000 Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen
Sozialversicherung

2.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort

Zusätzliche Informationen: Durch den Auftragnehmer ist die Einbindung von Ärzten, die
entweder über einen Vertragsarztsitz im Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-
Anhalt verfügen oder bei einem Vertragsarzt, in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)
oder in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) mit jeweils in Sachsen-Anhalt
gelegenem Vertragsarztsitz angestellt sind, jeweils unter Einhaltung sämtlicher
berufsrechtlicher Bestimmungen. In Abstimmung mit der AOK Sachsen-Anhalt können auch
Hausärzte mit Vertragsarztsitz außerhalb Sachsen-Anhalts teilnehmen, um die besondere
Versorgung sicherstellen zu können.

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YRAMWQJ# 1) Auftraggeberin ist
die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, Lüneburger
Str. 4, 39106 Magdeburg, Deutschland; 2) Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-
Portal www.dtvp.de/center unter der Bekanntmachungs-ID CXP4YRAMWQJ zum Download
zur Verfügung. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des
Auftrags sind von Rügen deutlich zu trennen. Fragen, Hinweise und Rügen sind auf
elektronischem Wege mittels der Bieterkommunikation über das Vergabeportal dtvp.de an die
unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Die
Antworten werden allen Unternehmern, welche sich auf www.dtvp.de für das
Vergabeverfahren registriert haben, automatisch im Wege der Bieterkommunikation über das
Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne
Registrierung heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere
Kommunikation der Auftraggeberin zu verfolgen. Dazu werden im Kommunikationsbereich
unter der jeweiligen Ausschreibung Frage-/Antwortlisten (Nachinformationen) erstellt, die der
Bieter ohne Registrierung einsehen kann und die er dort selbstständig herunterladen muss.
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter insoweit verpflichtet ist, sich regelmäßig zu informieren
und die entsprechenden Informationen abzurufen. 3) Allgemeiner Hinweis
Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen
Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten
Voraussetzungen und Nachweise sind für alle Mitglieder zu erbringen. Bietergemeinschaften
haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten; 4) Allgemeiner
Hinweis Nachunternehmer: Die Einschaltung von Nachunternehmern für einzelne
Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin, § 4 Abs. 4, S. 2. VOL
/B bleibt unberührt. Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes
von Nachunternehmern sowie Art und Umfang der an den/die Nachunternehmer zu
vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und der
Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung
stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten
Nachunternehmer(s) zur Zugriffs-und Leistungsfähigkeit vorlegt (§§ 36, 47 VgV). In diesem
Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf
hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen im Sinne des
Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als
Nachunternehmer anzusehen sind.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen

Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Korruption:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Videosprechstunde
Beschreibung: Der Auftragnehmer übernimmt als Vertragspartner nach § 140a Abs. 3 S. 1
SGB V den Versorgungsauftrag und insbesondere im Hinblick auf die Einbindung der
Leistungserbringer die Funktion einer Managementgesellschaft nach § 140a Abs. 3 S. 1 Nr. 2
SGB V. Der Auftragnehmer hat ein strukturiertes Ersteinschätzungsverfahren gemäß Anlage
31c BMV-Ä bereitzustellen. Außerdem hat der Auftragnehmer die Durchführung ärztlicher
Videosprechstunden gemäß Anlage 31b BMV-Ä zu gewährleisten. Er ist zum Aufbau eines
qualifizierten Ärztenetzwerkes, welches Videosprechstunden anbietet, verpflichtet. Der
Auftragnehmer hat die teilnehmenden Hausärzte für die Nutzung der Videosprechstunde zu
schulen. Er ist verpflichtet, bis spätestens 01.03.2027 ein qualifiziertes Ärztenetzwerk, mit
mindestens 50 Hausärzten vorzuhalten.
Interne Kennung: AOK SAN 2026-0042

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75300000 Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen
Sozialversicherung

5.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Durch den Auftragnehmer ist die Einbindung von Ärzten, die
entweder über einen Vertragsarztsitz im Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-
Anhalt verfügen oder bei einem Vertragsarzt, in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)
oder in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) mit jeweils in Sachsen-Anhalt
gelegenem Vertragsarztsitz angestellt sind, jeweils unter Einhaltung sämtlicher

berufsrechtlicher Bestimmungen. In Abstimmung mit der AOK Sachsen-Anhalt können auch
Hausärzte mit Vertragsarztsitz außerhalb Sachsen-Anhalts teilnehmen, um die besondere
Versorgung sicherstellen zu können.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag bis zu
2-mal um jeweils 12 Monate, längstens bis 31.12.2029, zu verlängern. Ein Anspruch auf
Verlängerung seitens des Auftragnehmers besteht nicht.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Versorgungspauschale
Beschreibung: Es ist ein Vergütungspreis pro Behandlungsfall (brutto, in Euro) anzugeben.
Auf das Preisblatt wird verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Das
Angebot mit dem niedrigsten Vergütungspreis pro Behandlungsfall erhält den Zuschlag

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAMWQJ
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAMWQJ

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAMWQJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 20/11/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Ob die Auftraggeberin von der Möglichkeit zur Nachforderung nach
§ 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen wird, wird nach Ablauf der Angebotsfrist entschieden
werden. Ein Anspruch auf Einräumung einer Nachreichungsmöglichkeit besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 20/11/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Paragraph 134 GWB Informations- und
Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot
angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres
Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ... Paragraph
160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf
Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragraph 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der

Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Absatz 2 bleibt
unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1
Nummer 2. Paragraph 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Paragraph 135 Abs. 1 und 2
GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber 1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über
den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Paragraph 168 Abs. 2, S.1 GWB
Entscheidung der Vergabekammer Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Sachsen - Anhalt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK Sachsen - Anhalt

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK Sachsen - Anhalt
Registrierungsnummer: DE258393558
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Justiziariat/Vergabestelle
E-Mail: katja.wartenberg@san.aok.de
Telefon: +49 3912878-45327
Fax: +49 3912878-845327
Internetadresse: https://san.aok.de/
Profil des Erwerbers: http://www.dtvp.de/Center
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-400
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: de07de33-3fc7-4631-847b-bd4abadc5798 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/10/2026 15:00:48 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 205/2026
Datum der Veröffentlichung: 22/10/2026

Referenzen:
https://san.aok.de/
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAMWQJ
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAMWQJ/documents
http://www.dtvp.de/Center
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202610/ausschreibung-732381-2026-DEU.txt

 
 
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