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Titel :
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DEU-Jülich - Wartung und Inspektion von Elektrischen Lautsprecheranlagen
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026102307543568493 / 2110950-2026
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Veröffentlicht :
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23.10.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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12.11.2026
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Angebotsabgabe bis :
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12.11.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Vertragstyp :
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Dienstleistungsauftrag
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Verfahrensart :
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Offenes Verfahren
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Unterteilung des Auftrags :
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Gesamtangebot
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Zuschlagkriterien :
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Wirtschaftlichstes Angebot
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Produkt-Codes :
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50530000 - Reparatur und Wartung von Maschinen
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Wartung und Inspektion von Elektrischen Lautsprecheranlagen
Additional
Contact person
Halit Gündogdu
+49246162947304
halit.guendogdu@jen-juelich.de
Tender number
2000219321
Publication date
14 Oct 2026 (Wed), 14:07 CEST
Publications
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NATIONAL
Sent 14 Oct 2026 (Wed), 14:06:56 CEST
Published 14 Oct 2026 (Wed), 14:07:30 CEST
Procedure
Open procedure below threshold
Type of contract
Services
Öffentliche Ausschreibung
Time zone: CEST
Tender start date
14 Oct 2026 (Wed), 14:10
Next up:
Deadline for posing questions
No date set
Angebotsfrist
12 Nov 2026 (Thu), 9:00
Bindefrist
11 Dec 2026 (Fri)
Vertragsbeginn
04 Jan 2027 (Mon)
Vertragsende
22 Dec 2028 (Fri)
1. Leistungsbeschreibung
2 (2 KO)
ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG
Kernaufgabe der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) ist die Beseitigung der nuklearen Altlasten aus
der öffentlich
betriebenen kerntechnischen Forschung und Entwicklung in Jülich. Die Gebäude der JEN liegen im Stetternicher Forst mit
Zufahrt von der Stadt
Jülich über die Leo-Brandt-/Wilhelm-Johnen-Straße. Die JEN ist Anlieger der Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ) und
hierüber zu erreichen. Die
ausgeschriebenen Leistungen des Vertrages sollen in den Bereichen Geb. 12.3 Dekontamination und Geb. 12.6 Abfalllager erbracht
werden.
1.1 Kurzbeschreibung der Maßnahme
Die JEN betreibt eine Elektroakustische Anlage (ELA) im Gebäude 12.3 sowie im Gebäude 12.6.
Im Rahmen dieses Vertrages sind Inspektionen, sowie Wartungsmaßnahmen an den Anlagen durchzuführen.
1.2 Leistungen des Auftragnehmers
Vor Beginn der Tätigkeiten ist ein Abgrenzungsvertrag nach 25 StrlSchG mit der JEN mbH abzuschließen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur
Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich sind.
Andere Instandsetzungsarbeiten hat der Auftragnehmer auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein
gesonderter
Auftrag zu erteilen.
Kostenauslösende Maßnahmen zu Lasten des Auftraggebers sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung - oder bei
vorliegender
Dringlichkeit - nach mündlicher (auch telefonischer) Zustimmung des Auftraggebers durchzuführen. Die mündliche Vereinbarung
ist vom
Auftraggeber sofort schriftlich zu bestätigen.
Nur in Notfällen kann der Auftragnehmer auch kostenauslösende Maßnahmen ausführen, soweit dies nach seinem
pflichtgemäßen Ermessen
unerlässlich ist. Es gelten hierfür die Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag. Er hat dem Auftraggeber über solche
Maßnahmen
unverzüglich schriftlich unter Angabe der Kostenpositionen und mit ausführlicher Begründung der Notwendigkeit zu berichten.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z.B. Messgeräte und
Werkzeuge) und Hilfsstoffe
(z.B. Reinigungsmittel) zu stellen bzw. zu liefern.
Erkennt der Auftragnehmer, dass wegen Änderung der Nutzung, von gesetzlichen Bestimmungen bzw. allgemein anerkannten Regeln
der
Technik oder aufgrund der nach einer mehrjährigen Betriebsdauer gesammelten Erfahrungen andere Wartungsintervalle notwendig
werden, hat er
den Auftraggeber darauf hinzuweisen.
1.3 Ausführung der Leistung
Zum Abschluss der durchgeführten Leistungen wird eine gemeinsame Abnahme im Beisein eines von der Auftraggeberin benannten
Ansprechpartners durchgeführt.
Nach erfolgreicher Abnahme der durchgeführten Leistungen erfolgt die Unterzeichnung des jeweilig zugehörigen
Leistungsnachweises, der mit
der Rechnungsstellung bei der Auftraggeberin einzureichen ist
Der Zeitpunkt der Durchführung der Wartungsarbeiten ist mit dem Beauftragten
des Auftraggebers rechtzeitig vor Beginn abzustimmen.
Die Wartungen und Inspektionen sind innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit durchzuführen.
1.4 Ausführung von Stundenlohnarbeiten
Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Stundenlohnarbeiten ist erst nach Anordnung des AG zu beginnen.
Der Umfang der
im Einzelfall zu erbringenden Leistungen wird bei der Anordnung festgelegt. Die Stundenlohnzettel sind der Bauleitung bis zum
Ende der
Arbeitswoche, in der die Stundenlohnarbeiten ausgeführt wurden zur Anerkennung vorzulegen. Nachträglich eingereichte
Stundenzettel werden
nicht anerkannt.
Die Stundennachweise müssen dabei für jeden Kalendertag getrennt ausgestellt werden und eindeutig erkennen lassen:
Welche Arbeiten ausgeführt werden
Wer diese Arbeiten ausgeführt hat; Vor- und Zuname, Berufsbezeichnung
Verbrauch an Materialien, evtl. Maschinenbenutzung
Beginn Uhrzeit, Ende Uhrzeit
Die im LV angegebene Zahl von Stundenlohnarbeiten sind geschätzt, es besteht kein Anspruch auf Abruf der angegebenen
Stundenlohnarbeiten.
Mit dem Stundenlohn sind alle Zuschläge für Gemeinkosten wie z.B. Wagnis, Gewinn, sowie Fahrtkosten usw. abgegolten.
Zuschläge für Überstunden und Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit werden gesondert nach den jeweils branchenüblichen
gültigen
Tarifverträgen vergütet.
2. VORSCHRIFTEN
2.1 Normen, Richtlinien und sonstige Vorschriften
Grundlage dieser Ausschreibung, der Angebotskalkulation sowie der späteren Vertragserfüllung im Falle eines Zuschlages auf
das Angebot sind
zusätzlich der in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Vertragsbedingungen, alle für die in den Leistungsverzeichnissen
aufgeführten
Leistungen zutreffenden Normen, Richtlinien und sonstige Vorschriften.
Neben den anerkannten Regeln der Technik müssen bei der Ausführung vom AN auch folgende Vorschriften, Bestimmungen usw. in
ihrer
letztgültigen Fassung eingehalten werden:
VDE- Bestimmungen und -Leitlinien (DIN-VDE-Norm)
VDMA-Merkblätter
VDI-Richtlinien
VDS-Richtlinien
EN-Normen
DIN-Normen des Deutschen Institutes für Normung
UVV- Unfallverhütungsvorschriften, herausgegeben vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Arbeitsstättenrichtlinien, Arbeitsstättenverordnungen
Auflagen der weisungsberechtigten Behörden wie: Feuerwehr, Staatliches Amt für Arbeitsschutz, Bauaufsicht
2.2 Technische Standards und Anschlussbedingungen
Bei der Ausführung der Arbeiten sind die Technischen-Standards und Technischen-Anschlussbedingungen (TAB) des
Forschungszentrums Jülich
zu berücksichtigen.
Die Technischen-Standards und Technischen-Anschlussbedingungen stehen auf der Webseite des Forschungszentrums Jülich
https://www.fz-
juelich.de/de/gt zum Download zur Verfügung.
Questionnaire2000219321 Exported on 14 Oct 2026 (Wed), 14:17 1/3
3. KALKULATIONSHINWEISE
3.1 Wartungspauschalen
Für die in 1.2 aufgeführten Anlagen werden die im Leistungsverzeichnis angegebenen Vergütungen vereinbart.
Mit dieser Vergütung sind abgegolten:
Die Wartungen und Inspektionen nach Nr. 1.3,
die Kosten für die in Nr. 1.3 bezeichneten Hilfsmittel und -stoffe
die Kosten für die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmende Entsorgung von ausgetauschten Teilen,
Hilfs-/Betriebsstoffen,
Abfällen und Verpackungen,
alle sich aus den Leistungen nach Nr. 1.3 ergebenden Nebenkosten, z.B. Fahrt- und Transportkosten, Auslösungen, Tage- und
Übernachtungsgelder, Schmutz- und Erschwerniszulagen sowie Überstundenzuschlägen.
Die Vergütung wird nach erfolgreich erbrachter Leistung gezahlt.
3.2 Zuschlagskalkulation Materiallieferung
Die im LV angegeben Materialwerte sind geschätzt, es besteht kein Anspruch auf den Abruf des Materialwertes.
Die Wertgrenze des Zuschlages für Material berechnet sich aus dem Gesamtpreis der einzelnen Lieferposition.
Beispiel: Zuschlag 5 %, Wertgrenze 51,00 - 1.000,00
Pos. Menge Einzelpreis Gesamtpreis Zuschlag Preis Abrechnung
(Einkauf) (Einkauf) 5 % mit Zuschlag
1. Material X 5 St 20,00 100,00 1,05 105,00
Der Wert des zu liefernden Materials ist hier 100,00 , der Zuschlag für Material im Wert von 51,00 bis 1.000,00 darf bei der
Abrechnung auf
den Gesamtpreis aufgeschlagen werden.
Der Materialeinkaufpreis ist seitens des AN durch eine Lieferantenrechnung nachzuweisen.
Bei Materialeinkaufspreisen von 0,01 Euro bis 50,00 Euro behält sich der AG vor, die Prüfung von Lieferantenrechnungen
stichprobenartig nach
Aufforderung durchzuführen.
4. SONSTIGE BEDINGUNGEN
4.1 Schutz des Betriebes
Die bestehenden Gebäude bleiben während der gesamten Leistungserbringung in Betrieb. Um den reibungslosen Gebäudebetrieb zu
gewährleisten, ist der Lärm-, Staub- und Vibrationseintrag zu begrenzen. Vor Beginn der Arbeit sind die Schutzmaßnahmen
hierzu mit dem AG
abzustimmen.
4.2 Arbeitszeiten
Arbeiten außerhalb der üblichen Dienstzeit (Mo.-Do. 7:00-15:30 Uhr und Fr. 7:00-12:00 Uhr) sind gesondert bei dem AG zu
beantragen. Weitere
geltende spezifische Arbeitszeitenregelungen wie z.B. Gleitzeit und Brückentage sind zu beachten.
Zugangsverzögerungen
Beim Zugang zum FZJ-Gelände können Wartezeiten entstehen. Diese Wartezeiten können ca. 30 Minuten betragen. Diese Zeiten
werden nicht
gesondert vergütet - sie sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
4.3 Einweisung und Koordination
Nach Vertragsabschluss und vor Aufnahme der Arbeiten ist der erforderliche Arbeitssicherungsschein zu unterzeichnen. Die darin
enthaltenen
Auflagen sind zu beachten.
Es wird auf die Verpflichtung des AN zur Einhaltung der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, hiermit besonders hingewiesen
(insbesondere
DGUV Vorschrift 1 und 3).
Vor Beginn der Arbeiten vor Ort wird vom AG eine Unterweisung des verantwortlichen Personals des AN durchgeführt. Der AN hat
dafür zu sorgen,
dass seinerseits für das Bauvorhaben vorgesehene Personal, sowie eigene Nachunternehmer entsprechend eingewiesen werden.
Weitere
Koordinationsgespräche und Baubegehungen finden nach Erfordernis statt.
Für Arbeiten auf dem JEN- Gelände sind jährlich Unterweisung erforderlich, diese dauern ca. 30 Minuten. Diese Zeiten werden
nicht gesondert
vergütet - sie sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Aufwand, der über die Erstunterweisung hinausgeht, wird nicht gesondert vergütet.
4.4 Ausweise
Beschäftigte des AN erhalten nur Zutritt zum Gelände der JEN, wenn sie im Besitz eines vom AG ausgestellten Ausweises sind.
Der AN hat die
Ausweise rechtzeitig beim AG oder bei der vom AG benannten Stelle anzufordern. Der Anforderung ist eine Liste mit Zunamen,
Vornamen,
Geburtstagen, Wohnsitzen und Nummern der Personalausweise beizufügen. Für die Kraftfahrzeuge des Auftragnehmers sind
zusätzlich das
polizeiliche Kennzeichen und der Fahrzeugtyp anzugeben. Nicht mehr benötigte Ausweise sind unverzüglich an die Ausgabestelle
zurückzugeben.
Dort ist auch unverzüglich der Verlust eines Ausweises anzuzeigen.
4.5 Zugang zu Gebäuden
Verkehrs- und Rettungswege zu den Gebäuden sind freizuhalten. Der Aufenthalt in den Gebäuden und/oder auf den Grundstücken
der JEN ist nur
zur bestimmungsgemäßen Durchführung der beauftragten Arbeiten gestattet. Das Betriebsgelände des FZJ sowie die
Liegenschaften und Anlagen
des AG sind Außerhalb der betrieblichen Arbeitszeiten des AG sowie nach Abschluss der beauftragten Arbeiten umgehend zu
verlassen. Ein
Verbleib oder sogar Übernachtung auf dem Gelände z. B. in Fahrzeugen ist nicht zulässig.
4.6 Andere Unternehmer
Sofern auf der Baustelle parallel zum Auftrag des AN auch von anderen Firmen Arbeiten durchgeführt werden ist entsprechend
Vorsicht geboten
und ggfs. den Anweisungen des SiGeKo Folge zu leisten. Die gleichzeitige Durchführung von Arbeiten durch verschiedene
Unternehmen erfordert
von allen Beteiligten gegenseitige Rücksichtnahme.
Questionnaire2000219321 Exported on 14 Oct 2026 (Wed), 14:17 2/3
1.1. In diesem Bereich stehen Ihnen das Leistungsverzeichnis im PDF-, GAEB-Format sowie weitere technische Anlagen zur
Angebotskalkulation zur Verfügung. Der Bieter bestätigt, die gesamte Leistungsanforderung vollständig gelesen und inhaltlich
verstanden
zu haben.
Hinweis: Etwaige Rückfragen und Anmerkungen sind ausschließlich über die Bieterkommunikation dieser Vergabeplattform zu
stellen.
Yes/No question - KO
Yes
No
KO
261002_Leistungsverzeichnis_Wartung ELA_rem(18769481).X81
260930_Anhang A_JEN Geb.12.3_12.6_Rahmenvertrag ELA_Arbeitskarte(18769482).pdf
260930_Anhang B_JEN Geb.12.3_12.6_Rahmenvertrag ELA_Komponentenaufstellung(18769484).pdf
261002_Leistungsverzeichnis_Wartung ELA_rem(18769485).pdf
1.2. Bitte füllen Sie das angefügte Formblatt zur Selbstausführung bzw. zum Einsatz von Nachunternehmern und/oder zur
Eignungsleihe
vollständig aus und laden Sie dieses ausgefüllt wieder hoch, um anzugeben, ob die Leistung selbst oder durch Dritte erbracht
wird.
Hinweis:
Sofern Sie Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe in Anspruch nehmen, ist eine Verpflichtungserklärung des eignungsleihenden
Unternehmens zwingend vorzulegen.
Document question - KO
Verzeichnis der NU-Liste Eignungsleihe(18769449).pdf
Questionnaire2000219321 Exported on 14 Oct 2026 (Wed), 14:17 3/3
Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/mercell/2026/10/a370fd09-83e0-4dfb-9700-abdaab9a8d07.html
Data Acquisition via: p8000001
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