Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Darmstadt - Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Linienbündel Bad Schwalbach / Aar (Los 1), Linienbündel Rheingau-Ost (Los 2), Linienbündel Taunusstein (Los 3)
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026102701215674924 / 742840-2026
Veröffentlicht :
27.10.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
08.12.2035
Angebotsabgabe bis :
07.12.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
60112000 - Öffentlicher Verkehr (Straße)
DEU-Darmstadt: Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße)
Linienbündel Bad Schwalbach / Aar (Los 1), Linienbündel
Rheingau-Ost (Los 2), Linienbündel Taunusstein (Los 3)

2026/S 208/2026 742840

Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Linienbündel Bad Schwalbach / Aar (Los 1),
Linienbündel Rheingau-Ost (Los 2), Linienbündel Taunusstein (Los 3)
OJ S 208/2026 27/10/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH
E-Mail: mobi-info@r-t-v.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Linienbündel Bad Schwalbach / Aar (Los 1), Linienbündel Rheingau-Ost (Los 2),
Linienbündel Taunusstein (Los 3)
Beschreibung: Öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet des Rheingau-Taunus-
Kreises und der Stadt Wiesbaden.
Kennung des Verfahrens: b3816230-56d4-4310-bd4a-8d50378635ff
Interne Kennung: 5050
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Taunusstein
Postleitzahl: 65232
Land, Gliederung (NUTS): Rheingau-Taunus-Kreis (DE71D)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: - zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters
(HPQR) siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen der
Vergabeunterlagen - Hinweis: Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist,
einen der genannten Nachweise und Erklärungen (unternehmensbezogene Unterlagen)
vorzulegen, hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 5 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen genannten Frist für Fragen
zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen. Ist der Bieter der Auffassung, dass er die
ausschreibungsgegenständlichen Leistungen im Busverkehr nicht mit der angegebenen
Anzahl an Fahrzeugen erbringen kann (Fahrzeugmehrbedarf) - oder der Auffassung, dass die
o.g. bzw. die in den Anlagen zum Muster des jeweiligen Verkehrsvertrages dargestellten Nkm-

und / oder Fahrplanstunden-Angaben von seinen eigenen Berechnungen abweichen (Mehr-
oder Minderbedarf), so hat er die Vergabestelle darüber gemäß Ziffer 5 der Aufforderung zur
Angebotsabgabe unter Nachweisführung in Kenntnis zu setzen. Ist der Bieter der Auffassung,
dass er die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen mit einer geringeren Anzahl an
Fahrzeugen als die o.g. bzw. die in den Anlagen zum Muster des Verkehrsvertrages
ausgewiesene Anzahl an Fahrzeugen erbringen kann, so hat er die Vergabestelle im Rahmen
seines Angebotes darüber unter Nachweisführung (Angabe der Anzahl der kalkulierten
Fahrzeuge sowie Abgabe der verbindlichen, dem Angebot zu Grunde liegenden
Umlaufplanung) in Kenntnis zu setzen. Angebotsschreiben: Das Angebotsschreiben ist
zwingend auszufüllen und hochzuladen. Erfolgt dies nicht, so liegt kein wertbares Angebot vor!
Preisblatt (Anlage B zum Angebotsschreiben): Das Preisblatt ist zwingend auszufüllen und
hochzuladen. Sonstige Nachweise Eignungsleihe: Falls ein Bieter im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er
nachzuweisen, dass ihm die für die Erbringung des Verkehrsvertrages nebst Anlagen
erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, vgl. Ziffer
8 des Angebotsschreibens. Hierzu hat er eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen
vorzulegen. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem
Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Das andere Unternehmen
muss die Verpflichtungserklärung in Form einer verbindlichen Zusage abgeben, die der
Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen ist. Die Verpflichtungserklärung
wird als Anlage zum Verkehrsvertrag aufgenommen und ist während der Vertragslaufzeit als
Teil der Leistung des Auftragnehmers durch das eignungsleihende Unternehmen zu
erbringen. Die Verpflichtungserklärung muss Aussagen beinhalten, dass das Know-How, ggf.
notwendige technischen Geräte und Einrichtungen sowie die notwendigen personellen
Kapazitäten des anderen Unternehmens dem Bieter über die gesamte Vertragslaufzeit für den
vertragsgegenständlichen Verkehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die
Verpflichtungserklärung ist auch notwendig, sofern es sich bei dem anderen Unternehmen um
ein Unternehmen handelt, dass mit dem Bieter in einem Konzern verbunden ist. Nimmt ein
Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame
Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend
dem Umfang der Eignungsleihe verlangt und ist durch eine Eigenerklärung zu erklären. Die
Eigenerklärung zur Haftung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag aufgenommen. Die
Anforderungen gelten für Einzelbieter und Bietergemeinschaften gleichermaßen.
Verpflichtungserklärungen für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen im
Personennahverkehr nach dem HVTG (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende
Erklärung siehe Anlage C zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden), Falls
zutreffend: Eine Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die
zu erteilende Erklärung, insbesondere hinsichtlich der Verpflichtungserklärungen der
Mitglieder der Bietergemeinschaft, siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist
zu verwenden). Falls zutreffend: Angabe der Anzahl der kalkulierten Fahrzeuge sowie die
verbindliche Umlaufplanung (vgl. Hinweis in Ziffer 2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3

Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen
Tätigkeit: Angebote, die zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 GWB oder § 57 Abs. 1 VgV
erfüllen, werden ausgeschlossen. Angebote, die fakultative Ausschlussgründe gem. § 124
GWB erfüllen, können ausgeschlossen werden; auf ergänzende Regelungen zum Ausschluss
in den Vergabeunterlagen wird verwiesen.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Linienbündel Bad Schwalbach/ Aar
Beschreibung: Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen
Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung
VgV) vergeben und umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet des
Rheingau-Taunus-Kreises. Linie 201: Nastätten Algenroth Niedermeilingen
Obermeilingen Zorn Nastätten Algenroth Niedermeilingen Obermeilingen Zorn
Langschied Mappershain Kemel Bad Schwalbach Langschied Mappershain Kemel
Bad Schwalbach Linie 202: Schulverkehr: Dickschied Hilgenroth Nauroth Langschied
Kemel/ Bad Schwalbach Linie 204: Schulverkehr: Algenroth Niedermeilingen
Obermeilingen Zorn / Martenroth Grebenroth Egenroth Laufenselden/Kemel Linie 205:
Schulverkehr: Espenschied Geroldstein Springen Wisper Watzelhain Kemel/Bad
Schwalbach Linie 207: Kettenbach Michelbach Holzhausen/Aar Breithardt Born Bad
Schwalbach Linie 208: Schulverkehr: Adolfseck Lindschied/Heimbach Bad Schwalbach
Linie 211: Schulverkehr: Niedergladbach Obergladbach Bärstadt Wambach Bad
Schwalbach Linie 212: Schulverkehr: Langenseifen Fischbach Ramschied Bad
Schwalbach Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 20 Fahrzeugen
(Standard-Solobusse Kategorie Bn) im Kalenderjahr 2026 mit gerundeten 641.048 Nkm
(Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 19.094 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden. Die
eingesetzten Fahrzeuge dürfen nur mit synthetischen und paraffinhaltigen Kraftstoffen im
Sinne des Artikels 2 Nummer 1, 4. Spiegelstrich der Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 bzw. entsprechenden Umsetzungen in
nationales Recht, betrieben werden, so dass die Fahrzeuge als sauber im Sinne des § 2
Satz 1 Nr. 5 Saubere-Fahrzeug-Beschaffungsgesetz (SaubFahr-zeugBeschG) gelten.
Interne Kennung: 5050-Los 1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf
Vertragsverlängerung von 1x2 Jahre bis zum 12.12.2037, d.h. Samstag vor dem international
vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2038.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rheingau-Taunus-Kreis (DE71D)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 11/12/2027
Enddatum der Laufzeit: 08/12/2035

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: f4e8c2ca-55ac-4bf8-b55b-d638d078a710-01

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder
Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter
ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den
Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder
vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen
ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen
Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben
zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die
Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der
Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in
Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht
älter als Stichtag: 07.09.2026. Hinweis zur Eignungsleihe: Die vorgenannte Bescheinigung
kann nicht im Rahmen der Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen erbracht werden,
da diese Bescheinigung Bestandteil der subjektiven Genehmigungskriterien des
Genehmigungsverfahrens ist und der Bieter im Auftragsfall die Konzession selbst zu
beantragen hat, wohingegen gemäß § 47 Abs. 1 S. 2 VgV das eignungsleihende
Unternehmen die entsprechenden Mittel dem Bieter zur Verfügung stellen muss, was sich
inhaltlich widerspricht.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angabe von im Rollgeschäft erbrachten
Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/
Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch keine Werks-/
Freigestellte Schüler-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in
Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG;
Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des

Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor
dem genannten Termin zur Angebotsabgabe. Es ist mindestens eine vergleichbare, erbrachte
Verkehrsleistung gefordert. Es steht den Bietern frei, eine größere Anzahl von Referenzen
anzugeben. Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen
Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden
Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf erbrachte Leistungen im Rollgeschäft. Die
Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch
sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar
sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen
als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von
Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig. 1. Mindestanforderungen an die Vorgabe
Angabe im Rollgeschäft erbrachte Busverkehrsleistungen []: Die vorgelegte Referenz
muss von dem Unternehmen erbracht worden sein, welches das Angebot abgibt. Erfolgt die
Leistungserbringung der Referenzleistung bei einer GbR, GmbH, KG, OHG, etc. von den
Gesellschaftern des Unternehmens (z.B. Gesellschafter A stellt das Fahrpersonal,
Gesellschafter B stellt die Fahrzeuge, Gesellschafter C führt alle administrativen und
technischen Tätigkeiten durch), wird die Referenz mit ihrem Erklärungsgehalt als zulässig
gewertet. 2. Mindestanforderungen an die Vorgabe vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad
einer Referenz: Los 1: Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder
Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 320.000
Nutzwagenkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 10 Kraftomnibussen
aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2023, 2024, 2025, 2026)
jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein. Los 2: Die Vergleichbarkeit gilt als
erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen
Umfang von mindestens 240.000 Nutzwagenkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von
mindestens 7 Kraftomnibussen aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum
(2023, 2024, 2025, 2026) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein. Los 3: Die
Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln
oder in Summe einen Umfang von mindestens 310.000 Nutzwagenkilometer p.a. bei
gleichzeitigem Einsatz von mindestens 9 Kraftomnibussen aufweisen. Die Referenzen müssen
im o.g. Referenzzeitraum (2023, 2024, 2025, 2026) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht
worden sein. Bei Abgabe eines Angebots auf mehrere Lose: Wird auf mehr als ein Los jeweils
ein Angebot abgegeben, gilt die Vergleichbarkeit als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder
Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens den Referenz-
Nutzwagenkilometern p.a. des größten Loses plus 50% der Referenz-Nutzwagenkilometer p.
a. jedes weiteren Loses bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens den Referenz-
Kraftomnibussen des größten Loses plus 50% (bei x,5 wird abgerundet) jedes weiteren Loses
aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2023, 2024, 2025, 2026)
jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein. Beispiel: Angebotsabgabe auf Lose 1,
2 und 3, Los 1 ist das größere Lose, 320.000 Nkm (Los 1) + 120.000 Nkm (50% von Los 2) +
155.000 Nkm (50% von Los 3) = 595.000 Nkm gesamt, die als Referenz vorzulegen sind, 10
Busse (Los 1) + 3 Busse (50% von Los 2) + 4 Busse (50% von Los 3) = 17 Busse gesamt, die
als Referenz vorzulegen sind Hinweis zur Eignungsleihe: Sollte ein Bieter sich für den
Nachweis Referenzen eines Dritten als Eignungsleihgeber bedienen, so muss der
Eignungsleihgeber während der Betriebslaufzeit gemäß § 17 Abs. 1 Verkehrsvertrag die
Leistung in mindestens der Höhe der geliehenen Referenzleistung zur Erreichung der
Mindestanforderung erbringen. Die Anforderungen an die Eignungsleihe gem. § 47 VgV sind
vom Bieter und Eignungsleihgeber zu erfüllen. Ergänzend wird auf Ziffer 8, Teil A Nr. 4 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe verwiesen. Alternativ kann die Referenzleistung gem. den
o.g. Mindestanforderungen an die Referenz auch durch einen Zusammenschluss mehrerer

Unternehmen, die das Angebot abgegeben, insbesondere als Bietergemeinschaft, erbracht
werden, so dass die Referenzleistung durch mindestens 1 Unternehmen des
Zusammenschlusses erbracht wird.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bescheinigung der fachlichen Eignung für den
Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h.
Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13
Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung
eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen
Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden
Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr.
1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung. In Deutschland: Kopie einer Bescheinigung der
zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6,
7 PBZugV (§ 3 Fachliche Eignung, § 4 Fachkundeprüfung, § 6 Gleichwertige
Abschlussprüfungen, § 7 Anerkennung leitender Tätigkeit). Der Nachweis der fachlichen
Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten
Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein
anderes Unter-nehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis
benötigt wird. Hinweis zur Eignungsleihe: Sollte ein Bieter sich für den Nachweis fachlichen
Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen [] eines Dritten als
Eignungsleihgeber bedienen, so muss der Eignungsleihgeber die Anforderungen des Art. 8
VO (EG) Nr. 1071/2009 erfüllen. Die fachkundige Person muss hierbei beim Bieter angesiedelt
sein. Eine Gefälligkeit ist nicht ausreichend. D.h. die fachkundige Person muss beim Bieter
tätig / in den Betrieb eingegliedert sein und für den Fall der Beauftragung die
ausschreibungsgegenständliche Leistung organisieren. Der Nachweis erfolgt z.B. durch die
Vorlage eines nicht anonymisierten, ggf. bezüglich der Vergütung geschwärzten
Arbeitsvertrages, verbunden mit der Erklärung, dass dieser während der Betriebslaufzeit der
vertragsgegenständlichen Leistung erbracht wird. Alternativ kann die fachlichen Eignung für
den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen [] gem. den o.g. Mindestanforderungen an
die Fachkunde auch durch einen Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die das Angebot
abgegeben, insbesondere als Bietergemeinschaft, erbracht werden, so dass die Fachkunde
bei mindestens 1 Unternehmen des Zusammenschlusses vorliegt.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes
über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die
Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune
des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der
jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist
entsprechend mitzuteilen und zu erläutern. Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung
der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die
Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei
Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens
entsprechend zu verfahren. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben
sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht
länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 07.09.2026. Hinweis zur
Eignungsleihe: Die vorgenannte Bescheinigung kann nicht im Rahmen der Eignungsleihe
durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, da diese Bescheinigung Bestandteil der
subjektiven Genehmigungskriterien des Genehmigungsverfahrens ist und der Bieter im

Auftragsfall die Konzession selbst zu beantragen hat, wohingegen gemäß § 47 Abs. 1 S. 2
VgV das eignungsleihende Unternehmen die entsprechenden Mittel dem Bieter zur Verfügung
stellen muss, was sich inhaltlich widerspricht.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/11/2026 14:00:00 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E77957963

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E77957963
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Zur Sicherung der Leistungspflicht und des
lückenlosen Weiterbetriebs im Falle einer Betriebsaufnahme durch Dritte sowie zur
Durchsetzung aller bestehenden und künfti-gen, auch bedingten und befristeten Ansprüche
des Auftraggebers aus dem Verkehrs-vertrag einschließlich nachvertraglicher
Abwicklungspflichten muss der jeweils erfolg-reiche Bieter (Gewinner der Ausschreibung)
Sicherheitsleistungen je Los in Höhe von 5 v. H. des Netto-Gesamt-Auftragswertes (vgl.
Anlagen B1- B3 zum Angebotsschreiben Preisblätter) eines durchschnittlichen
Kalenderjahres (Berechnungsgrundlage: Pla-nungsstand zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe)
bereit stellen.. Die Sicherheitsleistung ist durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union
oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS) ist,
zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers zu erbringen. Die Sicherheitsleistung ist
durch eine schriftliche, unbedingte und unbefristete selbstschuldnerische Bankbürgschaft
unter Verzicht der Einrede der Anfechtung, Aufrechenbarkeit oder Vorausklage zu erbringen
und hat deutschem Recht zu unterliegen.Die Sicherheitsleistung ist spätestens 14
Kalendertage nach der durch den Auftraggeber erfolgten Vertragszeichnung zu erbringen. Die
Rückgabe der Sicherheitsleistung erfolgt nach Entfallen des Sicherungszwecks. Dieser
umfasst insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sowie die Durchsetzung
finanzieller Ansprüche des Auftraggebers einschließlich nachvertraglicher
Abwicklungspflichten. Hierunter fällt insbesondere die Sicherstellung eines Ersatzverkehrs,
falls der Auftragnehmer die vertraglich vereinbarte Verkehrsleistung nicht mehr erbringen
kann. Der Sicherungszweck entfällt nach Abwicklung der letzten Zahlungen nach Beendigung
des Verkehrsvertrages.
Frist für den Eingang der Angebote: 07/12/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit

Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 75 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle kann den Bieter unter Einhaltung der
Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder
zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen
nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 VgV). Eine Verpflichtung der
Vergabestelle besteht hierzu nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 07/12/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter
Verstöße gegen das Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. GWB.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter
wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von
15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist
ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Linienbündel Rheingau-Ost
Beschreibung: Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen
Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung
VgV) vergeben und umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet des
Rheingau-Taunus-Kreises und der Stadt Wiesbaden. Linie 170: Rauenthal Martinsthal
Oberwalluf Niederwalluf WI-Schierstein Wiesbaden Linie 172: Kloster Eberbach
Eichberg Kiedrich Eltville Linie 173: Bärstadt Schlangenbad Rauenthal Martinsthal
Eltville Linie 175: Schulverkehr: Niedergladbach Obergladbach Hausen v.d.H. Bärstadt /
Georgenborn Schlangenbad Bärstadt Die Leistungen können ab Betriebsstart
fahrplanmäßig mit 14 Fahrzeugen (9 Standard-Solobusse Kategorie Bn, 5 Standard-
Gelenkbusse Kategorie GBn) im Kalenderjahr 2026 mit gerundeten 485.013 Nkm

(Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 19.801 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden. Die
eingesetzten Fahrzeuge dürfen nur mit synthetischen und paraffinhaltigen Kraftstoffen im
Sinne des Artikels 2 Nummer 1, 4. Spiegelstrich der Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 bzw. entsprechenden Umsetzungen in
nationales Recht, betrieben werden, so dass die Fahrzeuge als sauber im Sinne des § 2
Satz 1 Nr. 5 Saubere-Fahrzeug-Beschaffungsgesetz (SaubFahrzeugBeschG) gelten.
Interne Kennung: 5050-Los 2

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf
Vertragsverlängerung von 1x2 Jahre bis zum 12.12.2037, d.h. Samstag vor dem international
vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2038.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rheingau-Taunus-Kreis (DE71D)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 11/12/2027
Enddatum der Laufzeit: 08/12/2035

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 8d2bca48-6b9c-4a34-a89e-93a75619499b-01

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder
Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter
ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den
Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder
vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen
ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen
Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben

zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die
Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der
Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in
Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht
älter als Stichtag: 07.09.2026. Hinweis zur Eignungsleihe: Die vorgenannte Bescheinigung
kann nicht im Rahmen der Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen erbracht werden,
da diese Bescheinigung Bestandteil der subjektiven Genehmigungskriterien des
Genehmigungsverfahrens ist und der Bieter im Auftragsfall die Konzession selbst zu
beantragen hat, wohingegen gemäß § 47 Abs. 1 S. 2 VgV das eignungsleihende
Unternehmen die entsprechenden Mittel dem Bieter zur Verfügung stellen muss, was sich
inhaltlich widerspricht.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angabe von im Rollgeschäft erbrachten
Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/
Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch keine Werks-/
Freigestellte Schüler-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in
Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG;
Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des
Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor
dem genannten Termin zur Angebotsabgabe. Es ist mindestens eine vergleichbare, erbrachte
Verkehrsleistung gefordert. Es steht den Bietern frei, eine größere Anzahl von Referenzen
anzugeben. Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen
Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden
Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf erbrachte Leistungen im Rollgeschäft. Die
Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch
sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar
sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen
als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von
Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig. 1. Mindestanforderungen an die Vorgabe
Angabe im Rollgeschäft erbrachte Busverkehrsleistungen []: Die vorgelegte Referenz
muss von dem Unternehmen erbracht worden sein, welches das Angebot abgibt. Erfolgt die
Leistungserbringung der Referenzleistung bei einer GbR, GmbH, KG, OHG, etc. von den
Gesellschaftern des Unternehmens (z.B. Gesellschafter A stellt das Fahrpersonal,
Gesellschafter B stellt die Fahrzeuge, Gesellschafter C führt alle administrativen und
technischen Tätigkeiten durch), wird die Referenz mit ihrem Erklärungsgehalt als zulässig
gewertet. 2. Mindestanforderungen an die Vorgabe vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad
einer Referenz: Los 1: Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder
Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 320.000
Nutzwagenkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 10 Kraftomnibussen
aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2023, 2024, 2025, 2026)
jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein. Los 2: Die Vergleichbarkeit gilt als
erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen
Umfang von mindestens 240.000 Nutzwagenkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von
mindestens 7 Kraftomnibussen aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum
(2023, 2024, 2025, 2026) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein. Los 3: Die
Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln
oder in Summe einen Umfang von mindestens 310.000 Nutzwagenkilometer p.a. bei
gleichzeitigem Einsatz von mindestens 9 Kraftomnibussen aufweisen. Die Referenzen müssen
im o.g. Referenzzeitraum (2023, 2024, 2025, 2026) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht

worden sein. Bei Abgabe eines Angebots auf mehrere Lose: Wird auf mehr als ein Los jeweils
ein Angebot abgegeben, gilt die Vergleichbarkeit als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder
Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens den Referenz-
Nutzwagenkilometern p.a. des größten Loses plus 50% der Referenz-Nutzwagenkilometer p.
a. jedes weiteren Loses bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens den Referenz-
Kraftomnibussen des größten Loses plus 50% (bei x,5 wird abgerundet) jedes weiteren Loses
aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2023, 2024, 2025, 2026)
jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein. Beispiel: Angebotsabgabe auf Lose 1,
2 und 3, Los 1 ist das größere Lose, 320.000 Nkm (Los 1) + 120.000 Nkm (50% von Los 2) +
155.000 Nkm (50% von Los 3) = 595.000 Nkm gesamt, die als Referenz vorzulegen sind, 10
Busse (Los 1) + 3 Busse (50% von Los 2) + 4 Busse (50% von Los 3) = 17 Busse gesamt, die
als Referenz vorzulegen sind Hinweis zur Eignungsleihe: Sollte ein Bieter sich für den
Nachweis Referenzen eines Dritten als Eignungsleihgeber bedienen, so muss der
Eignungsleihgeber während der Betriebslaufzeit gemäß § 17 Abs. 1 Verkehrsvertrag die
Leistung in mindestens der Höhe der geliehenen Referenzleistung zur Erreichung der
Mindestanforderung erbringen. Die Anforderungen an die Eignungsleihe gem. § 47 VgV sind
vom Bieter und Eignungsleihgeber zu erfüllen. Ergänzend wird auf Ziffer 8, Teil A Nr. 4 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe verwiesen. Alternativ kann die Referenzleistung gem. den
o.g. Mindestanforderungen an die Referenz auch durch einen Zusammenschluss mehrerer
Unternehmen, die das Angebot abgegeben, insbesondere als Bietergemeinschaft, erbracht
werden, so dass die Referenzleistung durch mindestens 1 Unternehmen des
Zusammenschlusses erbracht wird.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bescheinigung der fachlichen Eignung für den
Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h.
Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13
Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung
eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen
Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden
Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr.
1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung. In Deutschland: Kopie einer Bescheinigung der
zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6,
7 PBZugV (§ 3 Fachliche Eignung, § 4 Fachkundeprüfung, § 6 Gleichwertige
Abschlussprüfungen, § 7 Anerkennung leitender Tätigkeit). Der Nachweis der fachlichen
Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten
Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein
anderes Unter-nehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis
benötigt wird. Hinweis zur Eignungsleihe: Sollte ein Bieter sich für den Nachweis fachlichen
Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen [] eines Dritten als
Eignungsleihgeber bedienen, so muss der Eignungsleihgeber die Anforderungen des Art. 8
VO (EG) Nr. 1071/2009 erfüllen. Die fachkundige Person muss hierbei beim Bieter angesiedelt
sein. Eine Gefälligkeit ist nicht ausreichend. D.h. die fachkundige Person muss beim Bieter
tätig / in den Betrieb eingegliedert sein und für den Fall der Beauftragung die
ausschreibungsgegenständliche Leistung organisieren. Der Nachweis erfolgt z.B. durch die
Vorlage eines nicht anonymisierten, ggf. bezüglich der Vergütung geschwärzten
Arbeitsvertrages, verbunden mit der Erklärung, dass dieser während der Betriebslaufzeit der
vertragsgegenständlichen Leistung erbracht wird. Alternativ kann die fachlichen Eignung für
den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen [] gem. den o.g. Mindestanforderungen an
die Fachkunde auch durch einen Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die das Angebot

abgegeben, insbesondere als Bietergemeinschaft, erbracht werden, so dass die Fachkunde
bei mindestens 1 Unternehmen des Zusammenschlusses vorliegt.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes
über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die
Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune
des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der
jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist
entsprechend mitzuteilen und zu erläutern. Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung
der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die
Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei
Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens
entsprechend zu verfahren. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben
sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht
länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 07.09.2026. Hinweis zur
Eignungsleihe: Die vorgenannte Bescheinigung kann nicht im Rahmen der Eignungsleihe
durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, da diese Bescheinigung Bestandteil der
subjektiven Genehmigungskriterien des Genehmigungsverfahrens ist und der Bieter im
Auftragsfall die Konzession selbst zu beantragen hat, wohingegen gemäß § 47 Abs. 1 S. 2
VgV das eignungsleihende Unternehmen die entsprechenden Mittel dem Bieter zur Verfügung
stellen muss, was sich inhaltlich widerspricht.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/11/2026 14:00:00 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E77957963

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E77957963
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Zur Sicherung der Leistungspflicht und des
lückenlosen Weiterbetriebs im Falle einer Betriebsaufnahme durch Dritte sowie zur
Durchsetzung aller bestehenden und künfti-gen, auch bedingten und befristeten Ansprüche
des Auftraggebers aus dem Verkehrs-vertrag einschließlich nachvertraglicher
Abwicklungspflichten muss der jeweils erfolg-reiche Bieter (Gewinner der Ausschreibung)
Sicherheitsleistungen je Los in Höhe von 5 v. H. des Netto-Gesamt-Auftragswertes (vgl.

Anlagen B1- B3 zum Angebotsschreiben Preisblätter) eines durchschnittlichen
Kalenderjahres (Berechnungsgrundlage: Pla-nungsstand zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe)
bereit stellen.. Die Sicherheitsleistung ist durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union
oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS) ist,
zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers zu erbringen. Die Sicherheitsleistung ist
durch eine schriftliche, unbedingte und unbefristete selbstschuldnerische Bankbürgschaft
unter Verzicht der Einrede der Anfechtung, Aufrechenbarkeit oder Vorausklage zu erbringen
und hat deutschem Recht zu unterliegen.Die Sicherheitsleistung ist spätestens 14
Kalendertage nach der durch den Auftraggeber erfolgten Vertragszeichnung zu erbringen. Die
Rückgabe der Sicherheitsleistung erfolgt nach Entfallen des Sicherungszwecks. Dieser
umfasst insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sowie die Durchsetzung
finanzieller Ansprüche des Auftraggebers einschließlich nachvertraglicher
Abwicklungspflichten. Hierunter fällt insbesondere die Sicherstellung eines Ersatzverkehrs,
falls der Auftragnehmer die vertraglich vereinbarte Verkehrsleistung nicht mehr erbringen
kann. Der Sicherungszweck entfällt nach Abwicklung der letzten Zahlungen nach Beendigung
des Verkehrsvertrages.
Frist für den Eingang der Angebote: 07/12/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 75 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle kann den Bieter unter Einhaltung der
Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder
zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen
nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 VgV). Eine Verpflichtung der
Vergabestelle besteht hierzu nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 07/12/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt

Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter
Verstöße gegen das Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. GWB.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter
wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von
15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist
ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt

5.1. Los: LOT-0003
Titel: Linienbündel Taunusstein
Beschreibung: Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen
Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung
VgV) vergeben und umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet des
Rheingau-Taunus-Kreises und der Stadt Wiesbaden. Linie 242: Schulverkehr: Watzhahn
Born Seitzenhahn Bleidenstadt/Hahn Linie 243: Schulverkehr: Hünstetten Niederlibbach
Hambach Orlen Neuhof Wehen Hahn/Bleidenstadt Linie 270: Idstein Oberauroff
Niederauroff Görsroth Kesselbach Oberlib-bach Niederlibbach Hambach Orlen
Wehen Wiesbaden Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 19
Fahrzeugen (15 Stan-dard-Solobusse Kategorie Bn, 3 Standardgelenkbus Kat. GBn, 1
Kleinbus Kat. NBn) im Kalenderjahr 2026 mit gerundeten 624.799 Nkm
(Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 21.430 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden. Die
eingesetzten Fahrzeuge dürfen nur mit synthetischen und paraffinhaltigen Kraftstoffen im
Sinne des Artikels 2 Nummer 1, 4. Spiegelstrich der Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 bzw. entsprechenden Umsetzungen in
nationales Recht, betrieben werden, so dass die Fahrzeuge als sauber im Sinne des § 2
Satz 1 Nr. 5 Saubere-Fahrzeug-Beschaffungsgesetz (SaubFahrzeugBeschG) gelten.
Interne Kennung: 5050-Los 3

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf
Vertragsverlängerung von 1x2 Jahre bis zum 12.12.2037, d.h. Samstag vor dem international
vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2038.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rheingau-Taunus-Kreis (DE71D)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 11/12/2027
Enddatum der Laufzeit: 08/12/2035

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 763ac4e4-e82a-46fc-bb38-3e4bbf03cec6-01

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder
Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter
ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den
Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder
vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen
ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen
Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben
zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die
Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der
Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in
Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht
älter als Stichtag: 07.09.2026. Hinweis zur Eignungsleihe: Die vorgenannte Bescheinigung
kann nicht im Rahmen der Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen erbracht werden,
da diese Bescheinigung Bestandteil der subjektiven Genehmigungskriterien des
Genehmigungsverfahrens ist und der Bieter im Auftragsfall die Konzession selbst zu
beantragen hat, wohingegen gemäß § 47 Abs. 1 S. 2 VgV das eignungsleihende
Unternehmen die entsprechenden Mittel dem Bieter zur Verfügung stellen muss, was sich
inhaltlich widerspricht.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angabe von im Rollgeschäft erbrachten
Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/
Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch keine Werks-/
Freigestellte Schüler-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in
Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG;
Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des
Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor
dem genannten Termin zur Angebotsabgabe. Es ist mindestens eine vergleichbare, erbrachte
Verkehrsleistung gefordert. Es steht den Bietern frei, eine größere Anzahl von Referenzen
anzugeben. Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen
Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden

Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf erbrachte Leistungen im Rollgeschäft. Die
Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch
sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar
sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen
als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von
Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig. 1. Mindestanforderungen an die Vorgabe
Angabe im Rollgeschäft erbrachte Busverkehrsleistungen []: Die vorgelegte Referenz
muss von dem Unternehmen erbracht worden sein, welches das Angebot abgibt. Erfolgt die
Leistungserbringung der Referenzleistung bei einer GbR, GmbH, KG, OHG, etc. von den
Gesellschaftern des Unternehmens (z.B. Gesellschafter A stellt das Fahrpersonal,
Gesellschafter B stellt die Fahrzeuge, Gesellschafter C führt alle administrativen und
technischen Tätigkeiten durch), wird die Referenz mit ihrem Erklärungsgehalt als zulässig
gewertet. 2. Mindestanforderungen an die Vorgabe vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad
einer Referenz: Los 1: Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder
Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 320.000
Nutzwagenkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 10 Kraftomnibussen
aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2023, 2024, 2025, 2026)
jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein. Los 2: Die Vergleichbarkeit gilt als
erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen
Umfang von mindestens 240.000 Nutzwagenkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von
mindestens 7 Kraftomnibussen aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum
(2023, 2024, 2025, 2026) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein. Los 3: Die
Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln
oder in Summe einen Umfang von mindestens 310.000 Nutzwagenkilometer p.a. bei
gleichzeitigem Einsatz von mindestens 9 Kraftomnibussen aufweisen. Die Referenzen müssen
im o.g. Referenzzeitraum (2023, 2024, 2025, 2026) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht
worden sein. Bei Abgabe eines Angebots auf mehrere Lose: Wird auf mehr als ein Los jeweils
ein Angebot abgegeben, gilt die Vergleichbarkeit als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder
Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens den Referenz-
Nutzwagenkilometern p.a. des größten Loses plus 50% der Referenz-Nutzwagenkilometer p.
a. jedes weiteren Loses bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens den Referenz-
Kraftomnibussen des größten Loses plus 50% (bei x,5 wird abgerundet) jedes weiteren Loses
aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2023, 2024, 2025, 2026)
jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein. Beispiel: Angebotsabgabe auf Lose 1,
2 und 3, Los 1 ist das größere Lose, 320.000 Nkm (Los 1) + 120.000 Nkm (50% von Los 2) +
155.000 Nkm (50% von Los 3) = 595.000 Nkm gesamt, die als Referenz vorzulegen sind, 10
Busse (Los 1) + 3 Busse (50% von Los 2) + 4 Busse (50% von Los 3) = 17 Busse gesamt, die
als Referenz vorzulegen sind Hinweis zur Eignungsleihe: Sollte ein Bieter sich für den
Nachweis Referenzen eines Dritten als Eignungsleihgeber bedienen, so muss der
Eignungsleihgeber während der Betriebslaufzeit gemäß § 17 Abs. 1 Verkehrsvertrag die
Leistung in mindestens der Höhe der geliehenen Referenzleistung zur Erreichung der
Mindestanforderung erbringen. Die Anforderungen an die Eignungsleihe gem. § 47 VgV sind
vom Bieter und Eignungsleihgeber zu erfüllen. Ergänzend wird auf Ziffer 8, Teil A Nr. 4 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe verwiesen. Alternativ kann die Referenzleistung gem. den
o.g. Mindestanforderungen an die Referenz auch durch einen Zusammenschluss mehrerer
Unternehmen, die das Angebot abgegeben, insbesondere als Bietergemeinschaft, erbracht
werden, so dass die Referenzleistung durch mindestens 1 Unternehmen des
Zusammenschlusses erbracht wird.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Beschreibung des Eignungskriteriums: Bescheinigung der fachlichen Eignung für den
Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h.
Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13
Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung
eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen
Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden
Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr.
1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung. In Deutschland: Kopie einer Bescheinigung der
zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6,
7 PBZugV (§ 3 Fachliche Eignung, § 4 Fachkundeprüfung, § 6 Gleichwertige
Abschlussprüfungen, § 7 Anerkennung leitender Tätigkeit). Der Nachweis der fachlichen
Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten
Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein
anderes Unter-nehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis
benötigt wird. Hinweis zur Eignungsleihe: Sollte ein Bieter sich für den Nachweis fachlichen
Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen [] eines Dritten als
Eignungsleihgeber bedienen, so muss der Eignungsleihgeber die Anforderungen des Art. 8
VO (EG) Nr. 1071/2009 erfüllen. Die fachkundige Person muss hierbei beim Bieter angesiedelt
sein. Eine Gefälligkeit ist nicht ausreichend. D.h. die fachkundige Person muss beim Bieter
tätig / in den Betrieb eingegliedert sein und für den Fall der Beauftragung die
ausschreibungsgegenständliche Leistung organisieren. Der Nachweis erfolgt z.B. durch die
Vorlage eines nicht anonymisierten, ggf. bezüglich der Vergütung geschwärzten
Arbeitsvertrages, verbunden mit der Erklärung, dass dieser während der Betriebslaufzeit der
vertragsgegenständlichen Leistung erbracht wird. Alternativ kann die fachlichen Eignung für
den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen [] gem. den o.g. Mindestanforderungen an
die Fachkunde auch durch einen Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die das Angebot
abgegeben, insbesondere als Bietergemeinschaft, erbracht werden, so dass die Fachkunde
bei mindestens 1 Unternehmen des Zusammenschlusses vorliegt.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes
über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die
Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune
des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der
jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist
entsprechend mitzuteilen und zu erläutern. Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung
der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die
Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei
Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens
entsprechend zu verfahren. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben
sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht
länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 07.09.2026. Hinweis zur
Eignungsleihe: Die vorgenannte Bescheinigung kann nicht im Rahmen der Eignungsleihe
durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, da diese Bescheinigung Bestandteil der
subjektiven Genehmigungskriterien des Genehmigungsverfahrens ist und der Bieter im
Auftragsfall die Konzession selbst zu beantragen hat, wohingegen gemäß § 47 Abs. 1 S. 2
VgV das eignungsleihende Unternehmen die entsprechenden Mittel dem Bieter zur Verfügung
stellen muss, was sich inhaltlich widerspricht.

5.1.10. Zuschlagskriterien

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/11/2026 14:00:00 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E77957963

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E77957963
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Zur Sicherung der Leistungspflicht und des
lückenlosen Weiterbetriebs im Falle einer Betriebsaufnahme durch Dritte sowie zur
Durchsetzung aller bestehenden und künfti-gen, auch bedingten und befristeten Ansprüche
des Auftraggebers aus dem Verkehrs-vertrag einschließlich nachvertraglicher
Abwicklungspflichten muss der jeweils erfolg-reiche Bieter (Gewinner der Ausschreibung)
Sicherheitsleistungen je Los in Höhe von 5 v. H. des Netto-Gesamt-Auftragswertes (vgl.
Anlagen B1- B3 zum Angebotsschreiben Preisblätter) eines durchschnittlichen
Kalenderjahres (Berechnungsgrundlage: Pla-nungsstand zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe)
bereit stellen.. Die Sicherheitsleistung ist durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union
oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS) ist,
zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers zu erbringen. Die Sicherheitsleistung ist
durch eine schriftliche, unbedingte und unbefristete selbstschuldnerische Bankbürgschaft
unter Verzicht der Einrede der Anfechtung, Aufrechenbarkeit oder Vorausklage zu erbringen
und hat deutschem Recht zu unterliegen.Die Sicherheitsleistung ist spätestens 14
Kalendertage nach der durch den Auftraggeber erfolgten Vertragszeichnung zu erbringen. Die
Rückgabe der Sicherheitsleistung erfolgt nach Entfallen des Sicherungszwecks. Dieser
umfasst insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sowie die Durchsetzung
finanzieller Ansprüche des Auftraggebers einschließlich nachvertraglicher
Abwicklungspflichten. Hierunter fällt insbesondere die Sicherstellung eines Ersatzverkehrs,
falls der Auftragnehmer die vertraglich vereinbarte Verkehrsleistung nicht mehr erbringen
kann. Der Sicherungszweck entfällt nach Abwicklung der letzten Zahlungen nach Beendigung
des Verkehrsvertrages.
Frist für den Eingang der Angebote: 07/12/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 75 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle kann den Bieter unter Einhaltung der
Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder
zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen
nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 VgV). Eine Verpflichtung der
Vergabestelle besteht hierzu nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 07/12/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter
Verstöße gegen das Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. GWB.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter
wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von
15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist
ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt

8. Organisationen

8.1. ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt
Registrierungsnummer: 06-22630029-17
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +496151126603
Fax: +49611327648534
Rollen dieser Organisation:

Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: Umsatzsteuer-Id: 177436407
Postanschrift: Aarstr. 133 A
Stadt: Taunusstein
Postleitzahl: 65232
Land, Gliederung (NUTS): Rheingau-Taunus-Kreis (DE71D)
Land: Deutschland
E-Mail: mobi-info@r-t-v.de
Telefon: +4961247265914
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder
Dienstleistungen erwirbt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 216b9688-3acb-4093-a286-b98e70df3faa - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/10/2026 16:28:20 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 208/2026
Datum der Veröffentlichung: 27/10/2026

Referenzen:
https://www.subreport.de/E77957963
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202610/ausschreibung-742840-2026-DEU.txt

 
 
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau