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Titel :
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DEU-Pforzheim - Deutschland Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten Sicherheitsdienste Altes Rathaus und Zulassungsstelle
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026110301103193742 / 762093-2026
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Veröffentlicht :
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03.11.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.12.2027
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Angebotsabgabe bis :
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03.12.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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79710000 - Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
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DEU-Pforzheim: Deutschland Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Sicherheitsdienste Altes Rathaus und Zulassungsstelle
2026/S 213/2026 762093
Deutschland Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten Sicherheitsdienste Altes Rathaus und
Zulassungsstelle
OJ S 213/2026 03/11/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle/Zentraleinkauf_afo
E-Mail: Zentrale.Vergabestelle@pforzheim.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Sicherheitsdienste Altes Rathaus und Zulassungsstelle
Beschreibung: Vergabe von Bewachung, Sicherheitsleistungen, Einlasskontrolle und
Wegweiserfunktionen in 2 Losen
Kennung des Verfahrens: 8a638302-a666-447f-a967-84de548f765f
Interne Kennung: AföO 2026.03
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Amt für öffentliche Ordnung
Stadt: Pforzheim
Postleitzahl: 75175
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: zwei Standorte Im Stadgebiet
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: - Seit 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich
verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen
unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie
die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen. Unternehmen haben
ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu
übermitteln. Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform
www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet
das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen?
Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System
Download der Software Bietercockpit für die Angebotserstellung Registrierung auf der
Vergabeplattform, dadurch automatische Benachrichtigung bei Änderungen der
Vergabeunterlagen verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim
verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe Telefonischer Support bei Ausschreibungen
durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg Elektronische Sicherstellung, dass Angebote
nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können. Alle o.g. Leistungen und
Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt. - Zu Ziffer I.3) Kommunikation :
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform
Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen
ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform
zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. -
Zu Ziffer I.3) Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt : Anfragen von Bewerbern oder
Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zum 24.11.2025, 24.00 Uhr
ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-
Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose)
Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich.
Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass
solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des
Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich
über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden- Württemberg
erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil
der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Richtlinie 2014/24/EU, VGV, GWB
2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: ---
Korruption: ---
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: ---
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: ---
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: ---
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: ---
Betrug: ---
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: ---
Zahlungsunfähigkeit: ---
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: ---
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: ---
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: ---
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: ---
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: ---
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: ---
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: ---
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: ---
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: ---
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: ---
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: ---
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: ---
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Alres Rathaus
Beschreibung: Die Stadt Pforzheim führt am Standort Altes Rathaus, Östliche Karl-Friedrich-
Straße 2 in 75175 Pforzheim eine Einlasskontrolle für die Kundinnen und Kunden des Alten
Rathauses durch. Hierbei sollen neben Sicherheitsleistungen ganz wesentlich auch
Wegweiser- und Informationsfunktionen durch den Auftragnehmer übernommen werden. Der
Auftragnehmer stellt während der festgeleg-ten Sprech bzw. Öffnungszeiten im Alten Rathaus
eine Person für die beschriebenen Aufgaben bereit.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optionale Vertragsverlängerung bis 31.12.2028
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt Pforzheim, Altes Rathaus, östliche Karl-Friedrich-Straße 2
Stadt: Pforzheim
Postleitzahl: 75175
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Studien-, technische und Forschungseinrichtungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis Firmensitz sowie relevante Tochterfirmen
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis Firmensitz sowie relevante Tochtenfirmen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Auftragnehmer hat in Fällen von Krankheit bzw.
Nichterscheinen einer Sicherheitskraft zum Dienst unverzüglich, spätestens jedoch 90 Minuten
nach Bekanntwerden bzw. Beginn der jeweiligen Einsatzzeit, Ersatz in Form eines anderen
Mitarbeiters zu stellen, welcher ebenso über die aufgeführten Voraussetzungen beim Punkt
Personal verfügt. Die Anwesenheit der Sicherheitsfachkraft am Einsatzort ist durch den
Auftragnehmer sicherzustellen und zu prüfen. - Benennung eines/einer während der
Einsatzzeiten telefonisch erreichbaren Ansprechpartners/in/s bzw. eines/einer Vertreter/in -
Mitentscheidungsrecht des Auftraggebers bei der Gestellung des Personals - Der
Auftragnehmer hat dem Auftraggeber jeweils eine aktuelle Liste der mit der Betreuung
beauftragten Personen vorzulegen. - Der Auftragnehmer hat hinsichtlich der Kontinuität des
eingesetzten Personals Sorge zu tragen. - Die Beschäftigten des Auftragnehmers müssen
über Ausweise mit Lichtbild verfügen, die ihre Zugehörigkeit zum Auftragnehmer bestätigen.
Diese sind an der Dienstkleidung sichtbar zu tragen.
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Erlaubnisurkunde nach § 34 a Gewerbeordnung
Zertifikat über die Anerkennung als Wach- und Sicherheitsunternehmen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis von 3 Referenzen aus den letzten zwei
Jahren über die Bewachung/ Eingangskontrolle von Objekten in vergleichbarer Größenordnung
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Erlaubnis nach § 34 a Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung -
Sachkundenachweis des Einzelunternehmers bzw. des Geschäftsführers nach § 34 a Abs. 1 a
S. 2 Nr. 1 Gewerbeordnung (bei Personen, die am 01.01.2003 seit mindestens drei Jahren
befugt und ohne Unterbrechung im Bewachungsgewerbe tätig waren, gilt der Nachweis der
Sachkunde als erbracht; die ununterbrochene Tätigkeit ist nachzuweisen) - aktueller Auszug
aus dem Gewerbezentralregister für den Einzelunternehmer bzw. die betreffende
verantwortliche Person (Belegart 1); alternativ ist der Nachweis der Beantragung mit dem
Angebot einzureichen - aktuelles Führungszeugnis des Einzelunternehmers bzw. des
Geschäftsführers (Belegart OB, Verwendungszweck G 29) zur direkten Vorlage an die
ausschreibende Vergabestelle; der Nachweis der Beantragung ist mit dem Angebot
einzureichen
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angaben gem. der Anforderungen aus dem Vordruck
der Eigenerklärung zur Eignung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis einer Haftpflichtversicherung nach Maßgabe
von § 6 Abs. 2 Bewachungsverordnung, sowie einer Versicherung bei Schlüsselverlust
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angaben gem. der Anforderungen aus dem Vordruck
der Eigenerklärung zur Eignung
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: die Angaben sind anhand des Vordrucks der
Eingerklärung zur Eignung abzugeben
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: die Angaben sind anhand des Vordrucks der
Eingerklärung zur Eignung abzugeben
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Vorlage eines aktuellen Berufs- oder
Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Landes der Europäischen
Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder
ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder
Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell,
wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum
Zeitpunkt der geforderten Fristzur Abgabe der Bewerbung mit dem Angebot wiedergibt. Wird
einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland
nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das
Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen
befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen
derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die
zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der
eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen. Nachweise oder Bescheinigungen
in einer anderen als der deutschen Sprache sind in einer beglaubigtenÜbersetzung
vorzulegen. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und § 124 GWB
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: aktuelle Auskunft aus dem Handelsregister
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Angebotspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-
Tender-1a19ae1ab4e-674c4a592a0d97fd
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe24.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/12/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 28 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: -
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/12/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Pforzheim
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: in Abstimmung mit dem Amt für Offentliche
Ordnung
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135
und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160
Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1. § 134 Absatz 1 Satz 2
bleibt unberührt. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach
Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber
der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach
Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des
Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Pforzheim - Zentrale Vergabestelle/Zentraleinkauf_afo
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt
Pforzheim, Personal- und Hauptamt - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
/Zentraleinkauf_afo
5.1. Los: LOT-0002
Titel: Zulassungsstelle
Beschreibung: Die Stadt Pforzheim organisiert am Standort Kfz-Zulassungsstelle, Am
Mühlkanal 8 in Pforzheim, die Kundenströme während der Sprechzeiten mithilfe eines Online-
Terminbuchungssystems. Hierbei soll die Zugangskontrolle zu den Räumlichkeiten der
Zulassungsbehörde mit den damit verbundenen Sicherheitsleistungen und bei Bedarf auch
Wegweiser- und Informationsfunktionen durch den Auf-tragnehmer ausgeführt werden. Der
Auftragnehmer stellt während der festgelegten Sprech- bzw. Öffnungszeiten der Kfz-
Zulassungsstelle eine Person für die beschriebenen Aufgaben bereit
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optionale Vertragsverlängerung bis 31.12.2028
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kfz-Zulassungstelle, Am Mühlkanal 2
Stadt: Pforzheim
Postleitzahl: 75172
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Studien-, technische und Forschungseinrichtungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis Firmensitz sowie relevante Tochterfirmen
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis Firmensitz sowie relevante Tochtenfirmen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Auftragnehmer hat in Fällen von Krankheit bzw.
Nichterscheinen einer Sicherheitskraft zum Dienst unverzüglich, spätestens jedoch 90 Minuten
nach Bekanntwerden bzw. Beginn der jeweiligen Einsatzzeit, Ersatz in Form eines anderen
Mitarbeiters zu stellen, welcher ebenso über die aufgeführten Voraussetzungen beim Punkt
Personal verfügt. Die Anwesenheit der Sicherheitsfachkraft am Einsatzort ist durch den
Auftragnehmer sicherzustellen und zu prüfen. - Benennung eines/einer während der
Einsatzzeiten telefonisch erreichbaren Ansprechpartners/in/s bzw. eines/einer Vertreter/in -
Mitentscheidungsrecht des Auftraggebers bei der Gestellung des Personals - Der
Auftragnehmer hat dem Auftraggeber jeweils eine aktuelle Liste der mit der Betreuung
beauftragten Personen vorzulegen. - Der Auftragnehmer hat hinsichtlich der Kontinuität des
eingesetzten Personals Sorge zu tragen. - Die Beschäftigten des Auftragnehmers müssen
über Ausweise mit Lichtbild verfügen, die ihre Zugehörigkeit zum Auftragnehmer bestätigen.
Diese sind an der Dienstkleidung sichtbar zu tragen.
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Erlaubnisurkunde nach § 34 a Gewerbeordnung
Zertifikat über die Anerkennung als Wach- und Sicherheitsunternehmen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis von 3 Referenzen aus den letzten zwei
Jahren über die Bewachung/ Eingangskontrolle von Objekten in vergleichbarer Größenordnung
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Erlaubnis nach § 34 a Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung -
Sachkundenachweis des Einzelunternehmers bzw. des Geschäftsführers nach § 34 a Abs. 1 a
S. 2 Nr. 1 Gewerbeordnung (bei Personen, die am 01.01.2003 seit mindestens drei Jahren
befugt und ohne Unterbrechung im Bewachungsgewerbe tätig waren, gilt der Nachweis der
Sachkunde als erbracht; die ununterbrochene Tätigkeit ist nachzuweisen) - aktueller Auszug
aus dem Gewerbezentralregister für den Einzelunternehmer bzw. die betreffende
verantwortliche Person (Belegart 1); alternativ ist der Nachweis der Beantragung mit dem
Angebot einzureichen - aktuelles Führungszeugnis des Einzelunternehmers bzw. des
Geschäftsführers (Belegart OB, Verwendungszweck G 29) zur direkten Vorlage an die
ausschreibende Vergabestelle; der Nachweis der Beantragung ist mit dem Angebot
einzureichen
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angaben gem. der Anforderungen aus dem Vordruck
der Eigenerklärung zur Eignung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis einer Haftpflichtversicherung nach Maßgabe
von § 6 Abs. 2 Bewachungsverordnung, sowie einer Versicherung bei Schlüsselverlust
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angaben gem. der Anforderungen aus dem Vordruck
der Eigenerklärung zur Eignung
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: die Angaben sind anhand des Vordrucks der
Eingerklärung zur Eignung abzugeben
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: die Angaben sind anhand des Vordrucks der
Eingerklärung zur Eignung abzugeben
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Vorlage eines aktuellen Berufs- oder
Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Landes der Europäischen
Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder
ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder
Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell,
wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum
Zeitpunkt der geforderten Fristzur Abgabe der Bewerbung mit dem Angebot wiedergibt. Wird
einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland
nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das
Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen
befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen
derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die
zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der
eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen. Nachweise oder Bescheinigungen
in einer anderen als der deutschen Sprache sind in einer beglaubigtenÜbersetzung
vorzulegen. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und § 124 GWB
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: aktuelle Auskunft aus dem Handelsregister
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Angebotspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-
Tender-1a19ae1ab4e-674c4a592a0d97fd
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe24.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/12/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 28 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: -
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/12/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Pforzheim
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: in Abstimmung mit dem Amt für Offentliche
Ordnung
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135
und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160
Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1. § 134 Absatz 1 Satz 2
bleibt unberührt. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach
Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber
der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach
Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des
Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Pforzheim - Zentrale Vergabestelle/Zentraleinkauf_afo
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt
Pforzheim, Personal- und Hauptamt - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
/Zentraleinkauf_afo
8. Organisationen
8.1. ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle/Zentraleinkauf_afo
Registrierungsnummer: 08231000-A8587-36
Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
Stadt: Pforzheim
Postleitzahl: 75175
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Personal- und Hauptamt - Zentrale Vergabestelle
E-Mail: Zentrale.Vergabestelle@pforzheim.de
Telefon: +49 7231390
Internetadresse: https://www.pforzheim.de
Profil des Erwerbers: https://www.Vergabe24.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Registrierungsnummer: T:07219268730
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +497219263985
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Stadt Pforzheim, Personal- und Hauptamt - Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer: T:07231390
Postanschrift: Marktplatz 1
Stadt: Pforzheim
Postleitzahl: 75175
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
E-Mail: Zentrale.Vergabestelle@pforzheim.de
Telefon: +49 7231 39-0
Internetadresse: https://www.vergabe24.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 630b550a-e98a-4dce-a19d-a7e5580819a2 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/11/2026 10:10:00 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 213/2026
Datum der Veröffentlichung: 03/11/2026
Referenzen:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/
https://www.pforzheim.de
https://www.vergabe24.de
https://www.Vergabe24.de
https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-1a19ae1ab4e-674c4a592a0d97fd
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202611/ausschreibung-762093-2026-DEU.txt
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